Themen: RDRS – Tucows zieht sich freiwillig zurück | NIS-2 – Europa droht Domain-Zersplitterung | Neues von .de, .esports und .redstone | nTLDs – wie man eine .brand nutzten kann | UDRP – 2 gleiche Fälle, 2 verschiedene Urteile | Mexico-Made – hechoenmexico.com zu US$ 150.000,– | Mai – EuroDIG 2025 in Strasbourg (Frankreich)
RDRS – TUCOWS ZIEHT SICH FREIWILLIG ZURÜCK
Der WHOIS-Nachfolger „Registration Data Request Service“ (RDRS) entwickelt sich zum Rohrkrepierer: Der freiwillige Rückzug des kanadischen Domain-Registrars Tucows unterstreicht die fehlende Akzeptanz in der Domain Name Industry.
Mit Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mussten viele Domain-Registrare personenbezogene Daten, die zuvor im WHOIS-Verzeichnis innerhalb von wenigen Sekunden für jedermann öffentlich verfügbar waren, entfernen. Gleichwohl bestand die Notwendigkeit zum Beispiel für Strafverfolgungsbehörden und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten zuzugreifen. Die Lösung von ICANN lautete RDRS; dahinter verbirgt sich ein kostenloses Ticketsystem, das alle Anfragen für nicht-öffentliche gTLD-Registrierungsdaten bearbeitet. Der RDRS verbindet den Anfragenden mit dem für eine Domain unter generischer Endung zuständigen ICANN-akkreditierten Registrar, sofern letzterer an diesem Service teilnimmt. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und dem für eine Domain zuständigen Domain-Registrar erfolgt außerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform. Der Dienst garantiert keinen Zugriff, dass man die angeforderten Registrierungsdaten auch wirklich erhält. Letztlich liegt die Entscheidung damit beim Registrar, der unter Beachtung der für ihn geltenden Datenschutzgesetze der Anfrage entspricht oder sie ablehnt.
Die fehlende rechtliche Verpflichtung und der hohe Arbeitsaufwand macht die Teilnahme am RDRS für viele Domain-Registrare unattraktiv. So führt ICANN im aktuellen Bericht für März 2025 auf, dass lediglich 87 Registrare mitwirken – von insgesamt rund 2.500 ICANN-akkreditierten Unternehmen. Darunter befinden sich zwar auch namhafte Branchenvertreter wie Alibaba, Amazon, GoDaddy und die Deutsche Telekom AG; allerdings bleibt insbesondere für Cyberkriminelle damit mehr als genug Auswahl an Registraren, die nicht teilnehmen. Dazu gehört seit kurzem auch das kanadische Unternehmen Tucows, das geschätzt rund 10 Mio. Domain-Namen mit generischer Endung in Verwaltung hat. Im März 2025 gab Tucows bekannt, dass man sich zwar von Beginn an am RDRS-Pilotprogramm beteiligt habe, um ICANN beim Aufbau eines „Standardized System for Access and Disclosure“ (SSAD) mit ausreichend Daten zu unterstützen. „Misdirected disclosure requests“ hätten die Nutzbarkeit aber erheblich beeinträchtigt, die RDRS-Warteschlange gefüllt und die von ICANN öffentlich gemeldeten Zahlen durch ungültige Anfragen verfälscht. Daher ziehe man sich nun zurück: „Given that the RDRS Standing Committee has enough data to complete its report, as well as the customer experience challenges and data privacy concerns we’ve outlined above, Tucows Domains has decided to end our participation in the RDRS.“ Wer gleichwohl Anfragen an Tucows stellen möchte oder muss, kann das über den unternehmenseigenen TACO-Service (Tiered Access Compliance and Operations, kurz TACO) erledigen; jedoch kostet dort das Anlegen eines Kundenkontos CAD 500,–, umgerechnet ca. EUR 320,–. Dazu kommt eine Monatsgebühr von CAD 250,–, in die fünf Anfragen eingeschlossen sind. Allerdings weist Tucows auch darauf hin, dass man bei „single-use and non-commercial requestors“ auf die Gebühren in der Regel verzichte.
Wenig verwunderlich, dass die Zahl der RDRS-Anfragen im März 2025 mit 91 ein neues Allzeittief erreicht hat. Der vorherige Tiefstwert stammt aus dem November 2024 und lag bei 103. 26 der Anfragen stammten von IP-Rechteinhabern, weitere 18 von Strafverfolgungsbehörden. Erfolg hatten lediglich 23 der 91 Anfragen; 51 wurden abgelehnt, bei weiteren 12 waren die Daten ohnehin öffentlich verfügbar. Allerdings liegt das häufig auch an den Anfragen selbst; „request is incomplete/more information is required before the request can be processed/requestor did not respond to request for additional information“ war der Hauptgrund für die Ablehnung. Ob ICANN die RDRS-Testphase von zwei Jahren vollumfänglich aufrechterhält, bleibt weiter abzuwarten.
Den aktuellen RDRS-Bericht von ICANN für März 2025 finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/rdrs-usage-metrics-09apr25-en.pdf
Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche
NIS-2 – EUROPA DROHT DOMAIN-ZERSPLITTERUNG
Die EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit (NIS-2) erhöht auch die Hürden für eine Verifizierung von Domain-Inhaberdaten: Dänemark und Polen geben einen ersten Ausblick, wo die Reise hingeht.
Am 16. Januar 2023 ist die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) in Kraft getreten. Da die Richtlinie den Mitgliedstaaten keine zwingenden Vorgaben erteilt, sondern Spielräume für die Umsetzung lässt, droht der Domain-Branche mit der NIS-2 ein europäischer Flickenteppich an nationalen Regelungen. Verschärfend kommt hinzu, dass sie von jedem der 27 EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt hätte werden müssen, doch passiert ist wenig. Im November 2024 hat die EU deshalb Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Tschechien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden) eingeleitet, weil sie die NIS2-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt haben. Für die Domain-Branche dauert die Phase der Ungewissheit damit weiter an. Zumindest in Dänemark und Polen zeichnet sich aber bereits ab, dass Domain-Inhabern ein eisiger Wind ins Gesicht bläst.
Die dänische Punktum hat als Verwalterin der Landesendung .dk bereits im Oktober 2023 eine Regelung eingeführt, wonach die Domain-Inhaberdaten sowohl bei der Registrierung verifiziert als auch während der Vertragslaufzeit überprüft werden. Zu diesem Zweck muss der Domain-Inhaber mit Wohnsitz in Dänemark auf Anfrage von Punktum einen Identitätsnachweis mittels MitID (oder einer anderen gleichwertigen elektronischen Identifizierung) vorlegen. Er muss sich dazu mit seiner MitID anmelden und anschließend seine Personenstandsnummer (CPR-Nummer) eingeben. Die Identität gilt als nachgewiesen, wenn Punktum die Übereinstimmung zwischen MitID und CPR-Nummer bestätigt kann; Punktum löscht dann die Informationen zur CPR-Nummer des Domain-Inhabers. Bei Unternehmen oder Organisationen muss sich deren Vertreter mittels MitID anmelden; diese wird dann mit der Handelsregisternummer (CVR) abgeglichen. Für Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland kooperiert die Registry mit dem Unternehmen Addo Sign, das Unterlagen zur Identitätsprüfung anfordert; anschließend führt man eine Risikobewertung durch, ob die Kontaktinformationen fehlerhaft sind und damit das Risiko besteht, dass die Domain mit Cyberkriminalität in Verbindung gebracht werden könnte. Die Hürden sind dabei hoch: So behält sich Punktum beispielsweise das Recht vor, eine Stromrechnung anzufordern. Kommt man dem nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann die Domain gesperrt werden.
In Polen hat die .pl-Registry NASK die Domain-Registrare stärker in die Verantwortung genommen. NASK benachrichtigt sie über Fälle potenziell fehlerhafter Registrierungsdaten, die wiederum dem Domain-Inhaber gemeldet werden. Es wird dabei eine kurze Frist eingeräumt, um die fehlerhaften Daten durch die Bereitstellung von Dokumenten zu korrigieren. Bisher einzigartig ist die Entscheidung von NASK, Geldbußen für Domain-Registrare einzuführen statt als „Strafe“ für fehlerhafte Daten lediglich die Sperrung oder Löschung von Domain-Namen vorzusehen. Und die Strafen sind erheblich: vorgesehen ist eine Strafe für Fälle, in denen von vornherein unrichtige Daten übermittelt wurden und zusätzlich eine tägliche Strafe, wenn die Datenkorrektur zu lange dauert. Ob sich andere EU-Länder diesen Modellen anschließen, ist noch offen; ebenso diskutiert wird, dass jeder Kunde eines Domain-Registrars mit einem Personalausweis in die Kamera seines Computers lächeln muss, wie etwa beim Eröffnen eines Bankkontos (PostIdent-Verfahren); auch auf die fortdauernde Überprüfung muss man sich einstellen. Für kleinere Registries und Registrare bedeutet die NIS-2 damit erhebliche zusätzliche Arbeit – es dürfte kaum zu vermeiden sein, dass sich dies auf die Kosten auswirkt.
Quelle: iptwins.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .DE, .ESPORTS UND .REDSTONE
Und wieder verabschiedet sich eine .brand: der Registry-Vertrag für .redstone ist im März 2025 gekündigt worden. Derweil positioniert sich .de international, während .esports mit falschen Versprechen wirbt – hier die Kurznews.
Die .de-Verwalterin DENIC eG wird international präsenter. Auf der 73. Generalversammlung des CENTR-Verbands am 27. März 2025 wurde Thomas Keller, Mitglied des DENIC-Vorstands, zum Vorsitzenden des Board of Directors gewählt. Das „Council of European National Top Level Domain Registries“ (CENTR ) ist eine not-for-profit Vereinigung von vorwiegend europäischen ccTLD-Registries, die sich als Forum für die intensive Zusammenarbeit zwischen ccTLDs versteht und sich zum Wohl der gesamten Internetgemeinschaft für die Entwicklung von Best Practices und höchsten ccTLD-Management-Standards einsetzt. „Ich freue mich sehr über das Vertrauen der Mitglieder und darauf, die strategische Weiterentwicklung von CENTR in dieser Rolle aktiv mitzugestalten“, erklärte Keller. „Gerade in einer Zeit, in der Fragen zur digitalen Souveränität, Sicherheit und Resilienz des Internets an Bedeutung gewinnen, ist es essenziell, die Stimme der europäischen ccTLDs zu stärken und unsere Zusammenarbeit weiter auszubauen. Dieses Mandat bietet eine hervorragende Möglichkeit, die europäische Perspektive in globale Internetdebatten einzubringen und Standards aktiv mitzugestalten.“ Neben Keller gehören dem CENTR-Board Luisa Ribeiro Lopes (.pt), Jakob Truelsen (.dk), Sophie Mitchell (.au) und Pierre Bonis (.fr) an.
Mit Behauptungen wie „Elevate your streaming game with a .esports domain!“ und „boost your SEO“ hat das Unternehmen KOOKY LLC in den sozialen Medien für seine Web3-Domain geworben. Dem hat der Suchmaschinenbetreiber Google entschieden widersprochen. Bei Bluesky teilte John Mueller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, mit: „There’s no positive SEO effect from a TLD like that.“ Wenig später hatte KOOKY LLC seinen Post gelöscht. Dabei verriet Mueller kein Geheimnis. Bereits in einem Artikel vom 21. Juli 2015, veröffentlicht beim inzwischen eingestellten Dienst Google-Plus, führte John Mueller zur Frage der Domain-Endung aus: „Overall, our systems treat new gTLDs like other gTLDs (like .com & .org). Keywords in a TLD do not give any advantage or disadvantage in search.“ Auch für .brands schloss Mueller damals bereits Vorteile im Ranking gegenüber anderen generischen Endungen aus. Wenn aber schon nTLDs keine Vorteile im Suchmaschinenranking bringen, dann gilt das erst recht für Web3-Domains, die von der weit überwiegenden Zahl der Nutzer gar nicht aufgerufen werden können – man sollte sich von derartigen Werbeversprechen also nicht blenden lassen.
Die in Shenzhen (China) ansässige Redstone Haute Couture Co. Ltd. hat keinen Bedarf mehr an der Top Level Domain .redstone. Mit Schreiben vom 19. März 2025 kündigte das für Luxuswaren bekannte Unternehmen das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Angaben zu den Gründen der Kündigung machte das Unternehmen nicht. Blickt man in die IANA-Daten, wurde .redstone am 06. März 2015 delegiert, also in die Root Zone eingetragen. Aktuell sind 19 Domain-Namen registriert, auch bei Google sind einige .redstone-Adresse gelistet; über ein Nischendasein kam die .brand jedoch nicht hinaus. Die Redstone Haute Couture Co. Ltd. verabschiedet sich damit aus dem Domain Name System, über weitere Top Level Domains verfügt man nicht. Aufgrund der vielfältigen Bedeutungen des Begriffs „Redstone“ unter anderem für mehrere US-Städte ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich ein Bewerber findet, der in der kommenden nTLD-Einführungsrunde sein Glück versucht.
Das Kündigungsschreiben für .redstone finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/registry-agreements/redstone/redstone-termination-notice-19-03-2025-en.pdf
Quelle: denic.de, seroundtable.com, icann.org
NTLDS – WIE MAN EINE .BRAND NUTZTEN KANN
Ein kurzer Artikel der DOTZON GmbH über die Nutzung einer .brand durch ein Pharmaunternehmen gibt noch einmal Anlass, auf die nächste Runde zur Einführung neuer generischer Top Level Domains im Jahr 2026 hinzuweisen. Wer sich um eine eigene Markenendung bewerben will, muss aktiv werden.
Es zeichnet sich ab, dass ICANN tatsächlich bereits im 2. Quartal 2026 die Möglichkeit eröffnet, sich um neue generische Top Level Domains zu bewerben. Auch wenn in den vergangenen Jahren einige der rund 640 Unternehmen und Markeninhaber, die im Bewerbungsverfahren 2012 eine eigene Top Level Domain erhalten haben, diese wieder zurückgegeben haben, wie aktuell beispielsweise die Redstone Haute Couture Co. Ltd. ihre Endung .redstone, zeigt die internationale Managementberatung DOTZON GmbH am Beispiel der Stada AG und ihrer Top Level Domain .stada, wie man sein eigenes Stück Internet sinnvoll nutzen kann. Dabei geht DOTZON in einem kurzen Artikel nur exemplarisch auf drei der 121 von Stada genutzten Domains unter .stada ein. So informiert Stada unter canna.stada über Cannabinoide und unter biosimilars.stada über Biosimilars. Unter einer weiteren Domain wird über Konzernstrukturen informiert. Ähnliche Erfolgsgeschichten ergeben sich aus den jährlichen Digital Corporate Brand Reports von DOTZON, in denen gezeigt wird, wie Unternehmensmarken durch eine eigene dotBrand gestärkt werden.
Doch die unmittelbare Stärkung der eigenen Marke durch eine eigene Internetendung ist nicht alles. Das eigene Stück Internet, das mit der eigenen Endung einhergeht, sorgt auch für mehr Sicherheit, da man die volle Kontrolle über die registrierten Domains hat. Die eigene .brand bietet einen verifizierten, sicheren Raum („safe space“) für Kunden, Verbraucher und Stakeholder, wobei die Sicherheitsfunktionen vom Markeninhaber selbst und nicht von Dritten kontrolliert werden. Aus diesem Grund hat beispielsweise der japanische Elektronikkonzern Canon Inc. seine gesamte eMail-Kommunikation auf mail.canon umgestellt. Zudem lassen sich über Domains unterhalb der eigenen Top Level Domain Marketingmöglichkeiten optimieren. Es eröffnen sich neue Wege für kreative Marketingkampagnen und damit für die Markenpositionierung.
Wie eingangs erwähnt, kann es bereits in einem Jahr soweit sein. Im 2. Quartal 2026 könnte ICANN das Bewerbungsfenster für wenige Wochen öffnen. Die Zeit drängt. Interessenten müssen jetzt handeln. Nimmt man den Zeitplan, den das Beratungsunternehmen TLDz bereits vor über einem Jahr unter dem Titel „Roadmap to Acquire Your TLD in 2026: Concept to Reality“ veröffentlicht hat, scheint die Zeit bereits zu knapp. Denn es gibt viel zu tun. Aber immerhin liefert die Roadmap hilfreiche Daten und Aspekte, die auch bei einer kurzfristigen Entscheidung für die eigene Markenendung helfen können. Darüber hinaus gibt es Dienstleister wie DOTZON, Brandshelter oder Lemarit, die bei der Planung und Umsetzung der eigenen .brand behilflich sind.
Sie finden die Information über die Nutzung einer dotBrand bei Dotzon:
> https://dotzon.consulting/wie-wird-eine-dotbrand-genutzt/
Die Roadmap von TLDz finden Sie unter:
> https://tldz.com/roadmap-to-acquire-your-tld-in-2026-from-concept-to-reality/
Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche
UDRP – 2 GLEICHE FÄLLE, 2 VERSCHIEDENE URTEILE
Die US-amerikanische Anwaltskanzlei Sullivan & Cromwell LLP sah ihre 2010 eingetragene US-Marke „SULLCROM“ durch zwei beinahe identische Domains verletzt und startete deshalb zwei UDRP-Verfahren. In beiden Verfahren trug die sich selbst vertretende Kanzlei vermutlich das Gleiche vor. Der Gegner, Mario Messina aus dem Vereinigten Königreich, meldete sich jeweils nicht. Die beiden Panels kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
sullcrom-ny.com
Den Streit um die Domain sullcrom-ny.com konnte die Beschwerdeführerin für sich verbuchen (Forum Claim Number: FA2503002144068). Die britische Juristin und Mediatorin Dawn Osborne hatte die Sache zu entscheiden. Mangels Vortrags des Gegners orientierte sie sich alleine am Vorbringen der Beschwerdeführerin. Die habe 2010 die Marke „SULLCROM“ für Rechtsdienstleistungen registriert. Die 2025 registrierte Domain sullcrom-ny.com sei zum Verwechseln mit der Marke ähnlich, wobei die Abkürzung „ny“ für New York und ein Bindestrich hinzugefügt worden seien. Der Gegner sei unter dem Domain-Namen unbekannt und habe keine Rechte oder berechtigtes Interesse an ihr. Er habe von der Beschwerdeführerin auch keine Erlaubnis, ihre Marke zu nutzen. Er halte die Domain passiv, und registrierte und nutze die Domain bösgläubig. Da der Gegner sich in der Sache nicht meldete, sah sich Osborne berechtigt, für ihn nachteilige Schlussfolgerungen zu ziehen, soweit es keine andere Erklärung für die Registrierung der Domain zu geben scheine. Osborne orientierte sich damit ausschließlich am Vortrag der Beschwerdeführerin, bestätigte diesen in jedem Punkt und sah so die Voraussetzung des UDRP-Verfahrens als erfüllt an. Damit entschied sie am 08. April 2025 auf Übertragung der Domain.
sullcrom-uk.com
Anders sah die Sache im Streit um sullcrom-uk.com aus. Hier war Charles A. Kuechenmeister als Entscheider berufen, der die Beschwerde von Sullivan & Cromwell am 09. April 2025 abwies (Forum Claim Number: FA2503002144071). Hier bestand ebenso Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain, wobei diesmal die Abkürzung „uk“ für „United Kingdom“ und der Bindestrich der Marke angefügt waren. Dann ging Kuechenmeister aber in der Prüfung des Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners vertieft auf die Anforderungen der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Anscheinsbeweises ein. Die Beschwerdeführerin trage vor, es gäbe keine Beweise dafür, dass der Gegner die Domain in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder für eine legitime nichtkommerzielle oder faire Nutzung verwende oder Vorbereitungen dazu getroffen habe; der Gegner sei nicht allgemein unter dem Domain-Namen bekannt, und die Beschwerdeführerin habe ihm keine Lizenz oder Genehmigung zur Nutzung ihrer Marke erteilt. Kuechenmeister bestätigte, es sei aus den Angaben des Registrars zu entnehmen, dass Mario Messina Domain-Inhaber ist. Der Name entspreche nicht der Domain. Irgendein Beleg dafür, dass der Gegner vielleicht so oder eine von ihm angebotene Dienstleistung oder ein Produkt unter dem Domain-Namen bekannt sei, gäbe es nicht. Bei der Frage der Nutzungserlaubnis sei die Beschwerdeführerin kompetent und ihrer Behauptung, dass sie dem Gegner keine erteilt habe, stehe nichts entgegen. Diese beiden Faktoren sprächen für das Vorliegen des Anscheinsbeweises zu Gunsten der Beschwerdeführerin. Allerdings habe die Beschwerdeführerin ihre Behauptung, es gäbe keine Beweise, dass der Gegner die Domain in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder für eine legitime nichtkommerzielle oder faire Nutzung verwendet oder Vorbereitungen dazu getroffen habe, nicht untermauert. Sie liefere keine Beweise oder auch nur eine unbelegte Beschreibung der Nutzung der Domain durch den Gegner. Ohne Beweise dafür, was der Gegner mit der Domain macht, sei es nicht möglich, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer gutgläubigen oder rechtmäßigen Nutzung festzustellen. Die Beschwerdeführerin habe es völlig versäumt, einen Anscheinsbeweis in Bezug auf die in der UDRP beschriebenen Umstände zu erbringen. Damit sei sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, was für ihre Klage fatal sei. Kuechenmeister ersparte sich die Prüfung der Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners und wies die Beschwerde ab.
So zeigt sich, wie zwei unterschiedliche Prüfer unter gleichen Bedingungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Inwieweit der jeweilige Vortrag der Beschwerdeführerin identisch war, ist nicht ganz klar. Aber in beiden Fällen ließ sich die Beschwerdeführerin von ihrem hauseigenen Rechtsanwalt Stephen J. Elliott von der New Yorker Dependance vertreten, so dass es nahe liegt. Der Vortrag der Beschwerdeführerin wird in beiden Verfahren aber unterschiedlich dargestellt. Ob dass die Freiheit des jeweiligen Panels war, bleibt ungewiss. Dass Kuechenmeister den Streit um sullcrom-uk.com am Anscheinsbeweis scheitern ließ, weil die Behauptung der Beschwerdeführerin, der Beklagte habe keine Vorbereitungen getroffen oder die Domain nicht für ein gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen verwendet, nicht ausreicht, um die Nichtberechtigung des Gegners an der Domain festzustellen, ist nicht unproblematisch. Immer wieder verweisen Panels darauf, dass es für die die Beschwerde führende Partei schwierig ist, etwas zu beweisen, von dem sie nichts wirklich wissen können. Hier wird dieses Unvermögen nun der Beschwerdeführerin zum Nachteil ausgelegt. Und dass, während parallel das für Osborne im Streit um sullcrom-ny.com kein Problem darstellt, da sie – dem Vortrag der Beschwerdeführerin entsprechend – darauf verweist, dass der Gegner die Domain passiv hält.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain sullcrom-ny.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2144068.htm
Die UDRP-Entscheidung über die Domain sullcrom-uk.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2144071.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, domainnamewire.com, eigene Recherche
MEXICO-MADE – HECHOENMEXICO.COM ZU US$ 150.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche bietet wieder zwei Domains im sechsstelligen Bereich: hechoenmexico.com zieht mit US$ 150.000,– (ca. EUR 132.743,–) an weaverobotics.com mit EUR 100.000,– vorbei.
Die Endung .com setzt sich diesmal mit zwei Domains von den anderen Endungskategorien ab: hechoenmexico.com (hergestellt in Mexiko) kommt auf US$ 150.000,– (ca. EUR 132.743,–), und weaverobotics.com geht mit EUR 100.000,– an das Start-Up für persönliche Roboter Weave.
Unter den Länderendungen bricht Anguilla wieder alle Rekorde mit gleich acht Domains im mittleren fünfstelligen Dollar-Bereich, wobei conquer.ai mit US$ 64.900,– (ca. EUR 57.434,–) an erster Stelle steht. Die europäische Domain prepaid.eu schafft EUR 10.000,– und verbessert sich gegenüber den EUR 3.500,– vom Oktober 2015. Weniger Veränderung bietet die österreichische agentur.at mit jetzt EUR 3.500,– gegenüber den ebenfalls im Oktober 2015 erzielten EUR 2.778,–.
Die neuen generischen Endungen sind etwas schwächer, mit best.dev zum Preis von US$ 5.250,– (ca. EUR 4.646,–) als beste. Die klassischen generischen Endungen kommen mit immigrants.org auf immerhin US$ 19.888,– (ca. EUR 17.600,–). Die vergangene Domain-Handelswoche war, wenn auch nicht extrem hochpreisig, stark.
Länderendungen
————–
conquer.ai – US$ 64.900,– (ca. EUR 57.434,–)
invictus.ai – US$ 55.000,– (ca. EUR 48.673,–)
osmosis.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 44.248,–)
sona.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 44.248,–)
survive.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 44.248,–)
coworker.ai – US$ 45.000,– (ca. EUR 39.823,–)
aspen.ai – US$ 43.911,– (ca. EUR 38.859,–)
v2.ai – US$ 35.000,– (ca. EUR 30.973,–)
ycombinator.ai – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.424,–)
rene.ai – EUR 2.500,–
motu.ai – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.770,–)
autoskola.cz – US$ 30.000,– (ca. EUR 26.549,–)
dashboard.de – EUR 13.900,–
prepaid.eu – EUR 10.000,–
penn.co – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.750,–)
remix.gg – US$ 9.335,– (ca. EUR 8.261,–)
trade.gg – EUR 6.988,–
divorcesolicitors.co.uk – GBP 5.500,– (ca. EUR 6.413,–)
allegro.ch – EUR 6.000,–
jcs.nl – EUR 6.000,–
provisionsfreiverkaufen.de – EUR 5.950,–
present.fr – EUR 5.000,–
helu.in – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.336,–)
pd.be – EUR 4.150,–
vibecoder.co – US$ 4.200,– (ca. EUR 3.717,–)
segura.eu – EUR 3.599,–
agentur.at – EUR 3.500,–
p2c.eu – EUR 3.500,–
lunagroup.eu – EUR 3.480,–
italy.us – US$ 3.850,– (ca. EUR 3.407,–)
prenuptialagreement.co.uk – GBP 2.900,– (ca. EUR 3.381,–)
dct.co.uk – US$ 3.453,– (ca. EUR 3.056,–)
topgifts.nl – EUR 2.900,–
central-immobilien.de – EUR 2.750,–
coverme.fr – EUR 2.650,–
postbox.eu – EUR 2.599,–
prosecur.eu – EUR 2.599,–
laser-clean.de – EUR 2.500,–
herz-verstand.de – EUR 2.500,–
tls.co.uk – US$ 2.244,– (ca. EUR 1.986,–)
Neue Endungen
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best.dev – US$ 5.250,– (ca. EUR 4.646,–)
nova.trade – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.424,–)
yellowpages.xyz – US$ 3.999,– (ca. EUR 3.539,–)
health.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 2.876,–)
dna.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.438,–)
Generische Endungen
——————-
immigrants.org – US$ 19.888,– (ca. EUR 17.600,–)
wqo.org – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.248,–)
de-senderismo.net – EUR 3.999,–
flightdeals.net – GBP 2.000,– (ca. EUR 2.324,–)
kumon.net – US$ 2.299,– (ca. EUR 2.035,–)
wua.org – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.770,–)
.com
—–
hechoenmexico.com – US$ 150.000,– (ca. EUR 132.743,–)
weaverobotics.com – EUR 100.000,–
dol.com – US$ 48.000,– (ca. EUR 42.478,–)
eigencloud.com – US$ 45.000,– (ca. EUR 39.823,–)
abdd.com – US$ 40.250,– (ca. EUR 35.619,–)
nlim.com – US$ 40.250,– (ca. EUR 35.619,–)
tillo.com – US$ 38.050,– (ca. EUR 33.673,–)
jewellery.com – US$ 33.000,– (ca. EUR 29.204,–)
unir.com – US$ 29.500,– (ca. EUR 26.106,–)
atmin.com – US$ 22.000,– (ca. EUR 19.469,–)
crossfire.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 15.929,–)
ozarks.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 15.929,–)
rork.com – US$ 17.000,– (ca. EUR 15.044,–)
aprilfools.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.274,–)
kappesberg.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.062,–)
pandas.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.619,–)
kiyan.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.850,–)
signsonline.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.845,–)
answerengineoptimization.com – US$ 9.988,– (ca. EUR 8.839,–)
kipmi.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 8.761,–)
centraldogma.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.637,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
MAI – EURODIG 2025 IN STRASBOURG (FRANKREICH)
Der EuroDIG 2025 findet im Mai 2025 als Hybridveranstaltung in Strasbourg (Frankreich) statt. Thema der diesjährigen EuroDIG ist „Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation.“
Der European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) findet jedes Jahr in einem anderen europäischen Land statt, so dass immer wieder neue Teilnehmer hinzukommen. Der EuroDIG ist keine gewöhnliche Konferenz, die von oben nach unten von einem kleinen Ausschuss organisiert wird. Es ist eine Plattform, auf der man sich bei der Gestaltung der Tagesordnung und der Themen in jeder Phase der Organisation einbringen kann. In diesem Jahr ist das französische Strasbourg vom 12. bis 14. Mai 2025 Austragungsort. Gastgeber ist der Europarat in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Präsidentschaft des Ministerkomitees des Europarates, dessen Ratsvorsitz am 14. Mai 2025 mit der EuroDIG 2025 endet.
Das übergreifende Thema lautet diesmal „Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation.“ Das Programm für die Veranstaltung ist seit dem 17. April 2025 online, aber zum Teil wird an den einzelnen Vorträgen und deren Themen noch gearbeitet. Bereits vom 09. bis 11. Mai 2025 findet die Begleitveranstaltung YouthDIG (Youth Dialogue on Internet Governance) statt. Sie wendet sich an junge Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahren aus Europa, die großes Interesse an Internet Governance, digitale Regulierung und Zusammenarbeit haben. Die YouthDIG wird in englischer Sprache abgehalten.
Die EuroDIG 2025 – „Safeguarding human rights by balancing regulation and innovation“ findet vom 12. bis 14. Mai 2025 im Palais de l’Europe, Avenue de l’Europe, 67075 Strasbourg Cedex (Frankreich) statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber Voraussetzung. Es haben sich bereits über 400 Teilnehmer angemeldet. Die Vorträge werden auf Englisch und teilweise Französisch gehalten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eurodig.org
Quelle: eurodig.org, eigene Recherche