Domain-Newsletter

Ausgabe #1262 – 10. April 2025

Themen: NCSC – Sicherheitsleitfaden für die Registrierung | Statistik – nTLDs legen im März um 1 Mio. zu | TLDs – Neues von .ai, .de und .ni | UDRP – LOT-Geschäft im Domain-Streit um nex.org | gong.com – Herr Gong gewinnt gegen Gong Galaxy | turbo.ai – beschleunigt auf US$ 165.000,– | IETF – Treffen der Task Force im Juli in Madrid

NCSC – SICHERHEITSLEITFADEN FÜR DIE REGISTRIERUNG

Das britische National Cyber Security Centre (NCSC) hat einen allgemeinen Leitfaden zur Reduzierung böswilliger und missbräuchlicher Domain-Registrierungen veröffentlicht. Er richtet sich an Registries und Registrare, hilft jedoch auch beim Markenschutz.

Die Leitlinien mit der Bezeichnung „Good security practice for domain registrars“ knüpfen an an andere Leitlinien der britischen Regierung, die an Registries, Registrare und sonstige Infrastrukturdienstleister herausgegeben wurden, um „DNS Abuse“ zu bekämpfen. Dabei greift man auf die bewährte Definition der Internet-Verwaltung ICANN zurück, die fünf verschiedene Kategorien an Missbrauch zählt: Malware, Botnets, Phishing, Pharming und Spam, letzterer aber nur, wenn er als Liefermechanismus für die anderen vier Kategorien von Missbrauch dient. Das NCSC stellt dabei aber den Kampf gegen Phishing in den Vordergrund und wendet sich vorrangig an Registrare, da sie während des gesamten Lebenszyklus einer Domain eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Missbrauch spielen, sei es bei der Einschränkung, missbräuchliche Domains überhaupt zu registrieren, deren zeitlicher Verfügbarkeit oder bei der Schaffung von Meldestellen, um so die Zahl anfälliger und kompromittierter Systeme zu verringern. Das NCSC erkennt dabei an, dass der Markt an Domain-Registraren geteilt ist; zum einen jene, die Domains in großem Umfang an Kunden verkaufen und auf eine automatisierte Kundeninteraktion setzen, zum anderen auf die Registrare, für die Markenschutz oder Domain-Investoren mit persönlichem Kontakt im Vordergrund stehen. Sie müssen daher individuell entscheiden, welcher Empfehlung sie mehr Gewicht einräumen als anderen.

Die erste Empfehlung des NCSC lautet: „Put in place security controls at customer registration“. Konkret schlägt das NCSC Sicherheitskontrollen bei der Kundenregistrierung durch „know your customer“-Prüfungen vor. Die Domain-Registrare sollten sich also vergewissern, dass eMail-Adressen, Telefonnummern, Zahlungsinformationen und IP-Adressen ihrer Kunden valide sind und nicht mit früherem Missbrauch in Verbindung stehen. Daran schließt die zweite Empfehlung „Put in place security controls at domain registration“ mit dem Ziel „To reduce how long abusive – or potentially abusive – domains are live“ an. Hier sollen potentielle Übeltäter, die sich als bekannte Marke oder Organisationen ausgeben, aussortiert werden. Ergänzend wird angeregt, dass Domains, die zwar registriert, aber nicht zur Nutzung vorgesehen sind, standardmäßig durch DNS-Sicherheitsfunktionen wie CAA-Einträge (Certificate Authority Authorization) sicher konfiguriert werden. Empfehlung Nummer drei lautet „Make strong security features available to customers“. Hier denkt die Behörde an eine Multi-Faktor-Authentifizierung, die Sperrung von Domains und die Erkennung von Änderungen an den Daten rund um eine Domain, um die Übertragung oder Neukonfiguration einer nicht-autorisierten Domain zu erschweren. Bleibt noch Empfehlung vier: „Consider signing up to, and publicising the use of abuse reporting tools and aggregators“. Idealerweise soll auf gemeldeten Missbrauch sofort reagiert werden, um die Zeit, in der eine bösartige Website erreichbar ist, zu minimieren. Dabei helfen sollen Software-Werkzeuge zur Erkennung von Missbrauch und der Austausch von Bedrohungsdaten mit anderen Registraren („Vulnerability notification mechanisms“).

Die Leitlinien des NCSC reihen sich ein in die Bemühungen, „DNS Abuse“ umfassend zu bekämpfen und das Domain Name System sicherer zu machen. Unmittelbar wenden sie sich nur an britische Registries und Registrare; mittelbar entfalten sie aber auch für alle ausländischen Marktteilnehmer Wirkung, sofern sie sich an den britischen Markt wenden. Und allgemein gesprochen gilt ohnehin: ein „Mehr“ an DNS-Sicherheit kann nie schaden.

Die Leitlinien des NCSC finden Sie unter:
> https://www.ncsc.gov.uk/collection/security-practice-domain-registrars

Quelle: eigene Recherche

STATISTIK – NTLDS LEGEN IM MÄRZ UM 1 MIO. ZU

Knapp 1.600 verschiedene Top Level Domains und rund 365 Mio. registrierte Domain-Namen – ein Online-Magazin verschafft uns den Überblick für März 2025. Und dann war da noch eine Domain-Endung, die eigentlich gar keine ist.

„How many domains are there?“ fragt das Online-Magazin Cybernews und liefert die Antwort gleich mit. Unter Berufung auf den Domain Name Industry Brief von VeriSign waren es Ende 2024 rund 364,3 Mio., was unsere Leser längst wissen. Aber Cybernews wartet mit noch mehr Informationen auf. So zählt man – und das deckt sich mit den offiziellen Angaben der IANA – aktuell insgesamt 1.591 delegierte Top Level Domains. Sie verteilen sich laut Cybernews auf 1.249 generische Top Level Domains und 316 country code Top Level Domains; weitere zehn Domain-Endungen (die namentlich nicht genannt werden) seien zu Testzwecken vergeben. Hinzu käme die Infrastrukturendung .arpa. In Summe ergeben sich damit 1.576 Top Level Domains, zur Differenz schweigt sich Cybernews leider aus. Wer glaubt, dass die Wunschdomain vergeben ist, für den hat Cybernews aber immerhin eine erfreuliche Nachricht: weltweit laufen täglich über 150.000 Domains aus und stehen damit für eine erneute Registrierung zur Verfügung. Das Magazin schlussfolgert: „The market for expired domains is very active“.

Dass nicht nur der Markt für ausgelaufene Domains aktiv ist, zeigt ein Blick auf die Registrierungszahlen im März 2025. Erneut aufwärts geht es für .com, die nach einem Plus von 376.737 Domains im Februar nun um 246.420 Domains zulegen kann. Getrübt sein dürfte die Freude bei der Registry VeriSign gleichwohl, denn die von ihr ebenfalls verwaltete Endung .net verliert erneut, dieses Mal über 25.000 Domains. Auch bei der DENIC eG überwiegt mit einem Nettoverlust von knapp 23.000 .de-Domains der Trennungsschmerz. Strahlende Gesichter gibt es dagegen bei den nTLDs; alle drei führenden Top Level Domains legen sechsstellig zu. Insgesamt steigern sich die nTLDs im Monatsvergleich von 42.606.672 am 01. März 2025 auf 43.662.924 per 01. April 2025, ein deutliches Plus von über einer Mio. registrierter Domains.

Für kurze Verwunderung hat möglicherweise eine Meldung der in London ansässigen It.com Domains Ltd. gesorgt. „25,000 domains under management“ meldete das Unternehmen am 03. März 2025, doch es ist Vorsicht geboten: mit italienischen .it-Domains hat das nichts zu tun. Vielmehr verkauft It.com Domains inoffizielle Subdomains unterhalb der Endung .it.com. Gleichwohl von einer „versatile, global, and unrestricted domain alternative for both businesses and individuals“ zu sprechen, könnte daher in die Irre führen; jeder Inhaber einer Second Level Domain wäre grundsätzlich in der Lage, Subdomains zu verkaufen. Andererseits gilt, dass es damit mehr Domains mit der Endung .it.com gibt als zum Beispiel Second Level Domains unter neu eingeführten Endungen wie .legal, .software, .cafe oder .swiss; insoweit scheint eine gewisse Nachfrage zu bestehen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.597.615 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.998)
.at – 1.488.121 – (Vergleich zum Vormonat: + 773)
.com – 157.184.788 – (Vergleich zum Vormonat: + 246.420)
.net – 12.638.859 – (Vergleich zum Vormonat: – 25.774)
.org – 11.160.158 – (Vergleich zum Vormonat: + 32.034)
.info – 3.817.459 – (Vergleich zum Vormonat: + 54.595)
.biz – 1.221.180 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.394)
.eu – 3.608.544 – (Vergleich zum Vormonat: + 732)

.xyz – 4.745.600 – (Vergleich zum Vormonat: + 191.807)
.shop – 4.192.153 – (Vergleich zum Vormonat: + 164.829)
.top – 3.856.488 – (Vergleich zum Vormonat: + 231.608)

(Stand 01. April 2025)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de

Quelle: cybernews.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AI, .DE UND .NI

Vom Vorstand zur Vorständin: bei der .de-Verwalterin DENIC eG kommt es zum Führungswechsel. Derweil optimiert Anguillas .ai ihr Auktionsangebot, während Nicaraguas .ni mit Domain-Sperren arbeitet – hier unsere Kurznews.

Identity Digital, neue Back-End Registry für die derzeit heiß begehrten .ai-Domains (Anguilla), hat eine neue Drop-Catching-Plattform eingeführt. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine ausgelaufene .ai-Domain nicht bereits in einer vorausgegangenen Auktion einen neuen Domain-Inhaber gefunden hat. In diesem Fall wandert sie nahtlos in die DropZone, wo Domain-Registrare im Rahmen einer „dutch auction“ in einem einstündigen täglichen Gebotsfenster bieten können, wobei die Preise innerhalb eines 14-tägigen Zeitraums schrittweise sinken. DropZone soll allen Registraren die gleiche Chance bieten, auslaufende .ai-Domains zu erwerben. Allgemein waren Auktionen bereits ein wichtiger Umsatztreiber für .ai und generierten seit dem Abschluss der ersten optimierten Auktionen unter der Leitung von Identity Digital am 25. Februar 2025 über US$ 600.000,– Umsatz. Mittlerweile tragen Auktionen zu einem Anstieg des wöchentlichen Bruttoumsatzes von .ai um 20 Prozent bei. Großer Profiteur ist das Government of Anguilla (GOA); die Regierung erhält einen großen Prozentsatz der Auktionserlöse und stellt so sicher, dass das Wachstum von .ai weiterhin direkt der heimischen Wirtschaft zugutekommt.

Die .de-Registry DENIC eG hat eine neue Vorständin: Barbara Stolz folgt auf Andreas Musielak, der das Unternehmen zum 30. Juni 2025 auf eigenen Wunsch verlässt, um sich bei der .at-Verwalterin Nic.at neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Stolz wird ihr Amt am 12. Mai 2025 antreten. Sie bringt langjährige Führungserfahrung als Chief Financial Officer – unter anderem bei der QSC AG (auch bekannt als q.beyond AG) – sowie umfassende Domain-Expertise aus ihrer Zeit bei der Domain-Handelsplattform Sedo GmbH mit. In ihrer neuen Rolle wird sie gemeinsam mit dem bestehenden Vorstandsteam die strategische Weiterentwicklung der Genossenschaft gestalten und zentrale Aufgaben in der Unternehmensführung übernehmen. „Wir freuen uns sehr, mit Barbara Stolz eine kompetente und dynamische Persönlichkeit für DENIC gewonnen zu haben“, sagt Daniel Rink, Aufsichtsratsvorsitzender der DENIC eG. „Sie vereint tiefes Domain-Verständnis mit unternehmerischem Weitblick und bringt zugleich umfassende Erfahrung in der Führung komplexer Organisationen mit. Wir sind überzeugt, dass sie die erfolgreiche Arbeit ihres Vorgängers Andreas Musielak fortführen und zugleich neue Impulse setzen wird.“

In der zentralamerikanischen Republik Nicaragua herrscht Aufruhr um Domain-Sperren. Nach Presseberichten soll die Regierung unter Daniel Ortega und Rosario Murillo die Nutzung der Landesendung .ni für unabhängige Medien-Websites gesperrt haben. Betroffen sind unter anderem die Webangebote Confidencial, La Prensa, 100% Noticias und Onda Local. In der Tat führt die Domain confidencial.com.ni aktuell zu einer Fehlermeldung. Von 100% Noticias, vormals erreichbar unter 100Noticias.com.ni, heißt es: „The dictatorship of Daniel Ortega has ordered the 100% Noticias site blocked under the domain .ni, in a new attempt at censorship of the independent press.“ Technisch ausgeführt wird die Sperre von der .ni-Registry Universidad Nacional del Ingernieria (UNI), nach Angabe der betroffenen Medien ohne vorherige Ankündigung. „This will have serious consequences for them. It’s not for lack of payments – we’ve paid for our domain rights until 2027. We consulted them, but they have yet to respond to us.“ erklärte Lucia Pineda Ubau, Direktor von 100% Noticias. Effektiv sind solche Sperren ohnehin kaum. In Erwartung einer Domain-Blockade hatte Confidencial bereits am 23. Juni 2022 die Domain confidencial.digital registriert; 100% Noticias ist auf 100noticias.tv ausgewichen. Dort sind die Inhalte nun uneingeschränkt erreichbar.

Quelle: identity.digital, denic.de, havanatimes.org

UDRP – LOT-GESCHÄFT IM DOMAIN-STREIT UM NEX.ORG

Beim Streit um die Domain nex.org waren Domain-Inhaber und Verfahrensgegner zwei unterschiedliche Entitäten, da die Domain per Ratenzahlung verkauft und die letzte Rate noch nicht bezahlt worden war. Das WIPO-Panel war allerdings sehr entschieden und wies die Beschwerde ab.

Ein aktuelles UDRP-Verfahren führt zu wertvollen Überlegungen in besonderen Fällen des Domain-Verkaufs. Die Domain nex.org wurde im August 2022 per LTO („lease to own“, Ratenzahlung mit Nutzungsberechtigung) für US$ 6.000,– an die Nex Marketing LLC verkauft, die den Preis der Domain über 36 Monate abstottert. Die 2018 gegründete NEX Foundation, eine gemeinnützige Organisation und Inhaberin der im August 2019 eingetragenen US-Marke „NEX FOUNDATION“, sah ihr Markenrecht verletzt. Zunächst bot sie US 1.200,– zum Kauf der Domain an. Die Nex Marketing LLC hielt US$ 50.000,– entgegen. Danach kam es zum UDRP-Verfahren. Der berufene Panelist, Professor für Recht Frederick M. Abbott, wies die Beschwerde der NEX Foundation ab (WIPO Case No. D2025-042).

Gegner des Verfahrens war ursprünglich der Privacy-Service von Afternic Services LLC und nicht etwa die Nex Marketing LLC. Doch Afternic belegte durch Rechnungen, dass die Nex Marketing LLC aufgrund Kaufvertrags mit Ratenzahlungsvereinbarung die Domain am 10. August 2022 erworben hat. Abbott entschied sich dafür, das Kaufdatum als Zeitpunkt der Registrierung der Domain festzuhalten. Die Nex Marketing LLC sah er als „owner-in-fact“ an, also als tatsächlicher Domain-Inhaber, obwohl der Kauf noch nicht abgeschlossen ist. Unter dieser Prämisse stieg er in die Prüfung ein und konnte schon bei der Frage der Identität oder Ähnlichkeit von Domain und Marke keine eindeutige Antwort geben, da unter anderem die Beschwerdeführerin nicht geltend gemacht hat, dass sie Markenrechte an dem Begriff „nex.org“ aufgrund seiner Verwendung im Handel erworben hat, und die Website lediglich durch die Kombination „NEX FOUNDATION“ gekennzeichnet ist. Da für Abbott absehbar war, dass die Beschwerde nicht erfolgreich sein würde, entschied er nicht über die Markenähnlichkeit. In einer Fußnote erklärt er, dass er davon ausgeht, es werde sowieso zu einem umfassenden Markenrechtsstreit kommen; da wolle er mit einer Entscheidung über die Markenähnlichkeit nicht vorgreifen.

Im Rahmen der Prüfung der beiden weiteren Voraussetzungen der UDRP scheiterte die Beschwerdeführerin unter anderem, da die Gegnerin unter ihrer Firma Nex Marketing LLC aktiv war, lange bevor die Beschwerdeführerin gegründet wurde und sie auch nicht Inhaberin einer Marke „NEX“ ist, sondern der Marke „NEX FOUNDATION“. Dabei berücksichtigte Abbott den Vortrag der Gegnerin, wonach es viele Marken Dritter gäbe, die den Begriff „NEX“ nutzen. Das Argument der Beschwerdeführerin, der Gegner sei nicht berechtigt, weil er die Endung .org nutzt, die allein gemeinnützigen Organisationen vorbehalten sei, wies Abbott zurück: weder sähen das die Registrierungsbedigungen für die Endung vor, noch ergäbe sich das aus der UDRP und der Entscheidungspraxis. Dass die Gegnerin dem Kaufangebot einen Preis von US$ 50.000,– entgegenhielt, spreche nicht gegen sie, da das Angebot über US$ 1.200,– in keinem Verhältnis zum tatsächlich an die Verkäuferin zu zahlenden Preis von US$ 6.000,– steht. Nichts sprach für irgendeine Bösgläubigkeit auf Seiten der Gegnerin, weshalb Abbott die Beschwerde zurückwies. Ein Reverse Domain Name Hijacking stellte er allerdings auch nicht fest, da für Abbott der Gesamtzusammenhang weder auf ein böswilliges Motiv der Beschwerdeführerin hindeute, noch die Feststellung von RDNH stütze.

Die Entscheidung führte bei Andrew Allemann zu einer Diskussion hinsichtlich der Frage des Risikos von LTO-Geschäften, bei denen der Verkäufer bis zum Ausgleich aller Raten Inhaber einer Domain bleibt und der Käufer in der Zeit die Domain lediglich nutzt, aber nicht Inhaber ist. Es fragt sich, wer im Rahmen eines UDRP-Verfahrens Partei ist und als Gegner auftritt. Dies müsste in einem Kauf- oder Leasingvertrag ordentlich geregelt sein. Im obigen Falle hatte der Panelist entschieden, die Domain-Registrierung auf den Zeitpunkt des Kaufs festzusetzen; er hätte aber auch das ursprüngliche Registrierungsdatum nehmen können, da das Ratenzahlungsgeschäft noch nicht abgeschlossen war. Letzteres könnte Vorteile für den Käufer mit sich bringen, da damit ältere Rechte einhergehen. Allemann regt an, LTOs nur für Domains anzubieten, die nicht so wertvoll sind. Domain-Anwalt John Berryhill steuert weitere Überlegungen bei: Welcher Verkäufer würde es einem x-beliebigen Käufer überlassen, seine Inhaberrechte an einer Domain in einem UDRP-Verfahren zu verteidigen – gerade wenn das Risiko besteht, dass ein Markeninhaber einen Strohmannkauf initiiert, um im UDRP-Verfahren an die Markendomain zu kommen?

Die UDRP-Entscheidung über die Domain nex.org finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-0428.pdf

Die Überlegungen und Diskussion bei Andrew Allemann finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/2025/04/01/heres-what-happened-when-a-udrp-was-filed-against-a-domain-on-lto/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domainnamewire.com, eigene Recherche

GONG.COM – HERR GONG GEWINNT GEGEN GONG GALAXY

In einem aktuellen UDRP-Verfahren um die Domain gong.com zeigte sich, dass auch Namensrechte in UDRP-Verfahren berücksichtigt werden. Die französische Beschwerdeführerin Gong Galaxy scheiterte gleichwohl auf ganzer Linie.

Die Beschwerdeführerin ist ein französisches Unternehmen, das Energy-Getränke und Wassersportzubehör anbietet. Dazu betreibt sie eine Online-Präsenz unter gong-galaxy.com. Sie ist Inhaberin von Marke „GONG“ in mehreren Rechtsräumen, unter anderem seit Oktober 1995 in Frankreich und im Rahmen eines internationalen Markeneintrags seit Januar 2024 auch in den USA, wo die Eintragung derzeit noch anhängig ist. Gegner sind der 1965 geborene Jeffrey Gong und das Unternehmen Gong Inc., das er 2015 bei der Arizona Corporation Commission gegründet hat, um Beratungs- und Software-Entwicklungsleistungen anzubieten. Er ist seit März 1997 Inhaber der Domain gong.com, die er seit mindestens April 2019 für eMails und ab Mai 2020 für eine Website verwendet, auf der er eine Lösung zur verschlüsselten Speicherung von Schlüsseln anbietet. Am 16. Februar 2023 hat die Beschwerdeführerin den Gegner per eMail kontaktiert, um den Kauf der Domain zu besprechen, aber keine Antwort erhalten. Seit Dezember 2023 zeigt die Domain eine „Coming Soon“-Seite an. Die Beschwerdeführerin startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Als Entscheider wurde der Australier mit Professur für Recht in Beijing (China) Matthew Kennedy berufen.

Die Beschwerdeführerin behauptet, der Gegner hätte aufgrund des weltweit guten Rufs der Beschwerdeführerin und ihrer früheren Rechte an der Marke „GONG“ ihre Existenz kennen müssen, als er die Domain registrierte. Sie stellt die Richtigkeit der Kontaktdaten des Gegners in Frage und behauptet, der Gegner verwende möglicherweise gefälschte eMails, um Verbraucher oder Partner zu betrügen, da er auf Kommunikationen nicht reagierte. Der Gegner legte offizielle Ausweispapiere vor, um seine Identität zu beweisen. Er hält der Beschwerde entgegen, die Klägerin wisse, dass er Rechte und berechtigte Interessen an der Domain gong.com habe und dass er die Domain nicht in böser Absicht registriert oder verwendet habe. Er behauptet weiter, die Beschwerdeführerin habe das UDRP-Verfahren in böser Absicht gestartet, nachdem der Kaufversuch fehlgeschlagen sei und obwohl aus dem WHOIS-Verzeichnis hervorgehe, dass die Domains beinahe 30 Jahre zuvor registriert worden sei und es nie einen Inhaberwechsel gegeben habe.

Kennedy wies die Beschwerde der Gong Galaxy ab (WIPO Case No. D2025-0500). Zwar bestätigte er noch die Identität von Domain und Marke, aber bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain scheiterte das Verfahren der Beschwerdeführerin. Der Gegner konnte mit der Vorlage offizieller Papiere nachweisen, unter dem Nachnamen „Gong“ bekannt zu sein, was der Domain-Registrar über die WHOIS-Datenbank bestätigte. Es gäbe keine Beweise in den Akten, so Kennedy, die darauf hindeuten, dass der Gegner unter einem anderen Namen bekannt ist. Basierend auf diesen Beweisen stellt Kennedy fest, dass der Gegner unter der Domain gong.com bekannt ist. Damit war für Kennedy eine weitere Prüfung der Sache nicht angezeigt. Er schaute sich allerdings die Frage der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain gong.com kurz an. Dabei stellte er fest, dass die 1997 registrierte Domain zwar später als die 1995 eingetragene französische Marke entstanden ist, die Beschwerdeführerin allerdings das von ihr behauptete seinerzeitige „weltweite hohe Ansehen“ mit nichts belegt habe. Die Markenrechte für die USA habe sie erst kürzlich beantragt. Und die Beschwerdeführerin hat ihre eigene Domain gong-galaxy.com erst 20 Jahre, nachdem der Gegner seine Domain gong.com registriert hat, registriert. Darüber hinaus agieren die Parteien in unterschiedlichen Branchen. Von Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners könne unter diesen Umständen nicht ausgegangen werden.

Abschließend prüfte Kennedy ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), welches er bestätigte. Kennedy berücksichtigte unter anderem, dass die Beschwerdeführerin ihre Behauptungen über ihre Bekanntheit und die vorsätzliche Störung eigener Geschäfte durch den Gegner nicht belegt hat, der Marke „GONG“ ein kurzes Wörterbuchwort zugrunde liegt, das nicht einzigartig ist, und sie über die „Coming Soon“-Seite unter gong.com spekulierte, ohne irgendwelche Belege für einen Missbrauch vorzubringen. Dabei wurde sie von Rechtsanwälten vertreten. Sie hätte unter diesen Umständen offensichtlich wissen müssen, dass sie unter keiner fairen Auslegung der vorgebrachten Fakten und Argumente Erfolg haben konnte. Damit bestätigte Kennedy auch das RDNH.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain gong.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-0500.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TURBO.AI – BESCHLEUNIGT AUF US$ 165.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt wieder eine Domain aus Anguilla nach vorne: turbo.ai kommt auf US$ 165.000,– (ca. EUR 152.778,–).

Die Kommerzendung .com hält sich diese Woche zurück. driftdesign.com ist mit ihrem Preis von US$ 94.888,– (ca. EUR 87.859,–) das beste Stück, jedenfalls was den Preis betrifft. Aber hoteldata.com zeigt mit den jetzt erzielten US$ 12.000,– (ca. EUR 11.111,–), dass sie steigerungsfähig ist: im Dezember 2013 lag sie noch bei nur US$ 1.000,– (ca. EUR 725,–).

Diese Woche zeigt Anguilla einmal mehr, was in der Endung .ai und dem KI-Hype steckt: die Domain turbo.ai macht ihrem Namen alle Ehre und schaltete denselben ein, um aus US$ 1.999,– (ca. EUR 1.694,–) im September 2020 jetzt US$ 165.000,– (ca. EUR 152.778,–) zu machen. Die deutsche Endung .de brilliert mit clau.de EUR 40.000,–.

Die neuen generischen Endungen sind wieder nicht ganz auf der Höhe, handeln aber trade.xyz zum Preis von US$ 13.000,– (ca. EUR 12.037,–). Die klassischen generischen Endungen sorgen für leichte Entwicklungen: chitosan.net erzielt US$ 3.000,– (ca. EUR 2.778,–), nachdem sie im Februar 2011 noch bei nur US$ 1.500 (ca. EUR 1.095,–) lag. Hingegen dümpelt 4shared.net bei US$ 1.025,– (ca. EUR 949,–), nachdem sie im Juni 2011 bei US$ 2.800,– (ca. EUR 1.956,–) lag und vier Jahre später, im Mai 2015, auf nur noch US$ 1.250,– (ca. EUR 1.157,–) kam. Die vergangene Domain-Handelswoche ist nicht wirklich schlecht, dank des KI-Turbo.

Länderendungen
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turbo.ai – US$ 165.000,– (ca. EUR 152.778,–)
fivo.ai – EUR 2.650,–

clau.de – EUR 40.000,–
remedium.de – EUR 3.000,–
prosero.de – EUR 3.000,–
genmap.de – EUR 2.999,–
deinpc.de – EUR 2.800,–
learncampus.de – EUR 2.500,–
authentica.de – EUR 2.500,–
tevo.de – EUR 2.500,–

together.tv – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.889,–)
betty.be – EUR 6.487,–
scheffler.eu – EUR 5.938,–
aannemersbedrijf.nl – EUR 5.750,–
gigs.bg – EUR 5.123,–
meg.at – EUR 5.000,–
procare.at – EUR 4.789,–
chief.me – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.630,–)
555.vc – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.629,–)
gfg.fr – EUR 4.500,–
openprojects.es – EUR 4.500,–
imas.eu – EUR 3.599,–
moc.fr – EUR 3.500,–
omp.fr – EUR 3.500,–
polarise.eu – EUR 2.995,–
exquisite.cn – US$ 2.995,–
toptip.eu – EUR 2.599,–
waterdrop.com.ua – EUR 2.500,–
archive.at – EUR 2.500,–
pizzaexpress.es – EUR 2.500,–

tutor.co.uk – GBP 10.599,– (ca. EUR 12.465,–)
123.uk – GBP 3.700,– (ca. EUR 4.350,–)
autistic.uk – GBP 2.270,– (ca. EUR 2.670,–)
earlscourt.co.uk – US$ 2.101,– (ca. EUR 1.945,–)
mathematics.co.uk – US$ 1.322,– (ca. EUR 1.224,–)
rrp.co.uk – US$ 1.229,– (ca. EUR 1.138,–)
juice.uk – US$ 1.109,– (ca. EUR 1.027,–)

Neue Endungen
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trade.xyz – US$ 13.000,– (ca. EUR 12.037,–)
kms.one – US$ 4.950,– (ca. EUR 4.583,–)
asap.world – US$ 4.799,– (ca. EUR 4.444,–)
cult.world – US$ 1.000,– (ca. EUR 926,–)

Generische Endungen
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futuregov.org – US$ 5.770,– (ca. EUR 5.343,–)
pafijawatengah.org – US$ 3.588,– (ca. EUR 3.322,–)
inpp.org – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.241,–)
phnompenh.net – US$ 3.375,– (ca. EUR 3.125,–)
ensemble.org – US$ 3.100,– (ca. EUR 2.870,–)
chitosan.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.778,–)
fif.net – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.777,–)
betterlatethannever.org – US$ 2.822,– (ca. EUR 2.613,–)
moneda.net – EUR 2.000,–
activelivingbydesign.org – US$ 1.575,– (ca. EUR 1.458,–)
puck.net – US$ 1.138,– (ca. EUR 1.054,–)
4shared.net – US$ 1.025,– (ca. EUR 949,–)
heart-resources.org – US$ 1.007,– (ca. EUR 932,–)

.com
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driftdesign.com – US$ 94.888,– (ca. EUR 87.859,–)
generatedassets.com – US$ 69.474,– (ca. EUR 64.328,–)
pleos.com – US$ 55.000,– (ca. EUR 50.926,–)
nextrembrandt.com – US$ 18.761,– (ca. EUR 17.371,–)
silverrose.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.667,–)
hybridenergy.com – US$ 16.511,– (ca. EUR 15.288,–)
skom.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.889,–)
puyo.com – US$ 14.111,– (ca. EUR 13.066,–)
hoteldata.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 11.111,–)
purply.com – US$ 10.010,– (ca. EUR 9.269,–)
metalmade.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.255,–)
newston.com – US$ 8.599,– (ca. EUR 7.962,–)
sandmark.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.870,–)
missionbusiness.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.944,–)
tfshop.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.556,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

IETF – TREFFEN DER TASK FORCE IM JULI IN MADRID

Das 123. Treffen der Internet Engineering Task Force (IETF) startet am 19. Juli 2025 als Präsenzveranstaltung unter dem Titel „IETF 123 Madrid“ in Madrid (Spanien). Eine Online-Teilnahme ist selbstverständlich möglich.

Das kommende Treffen der IETF findet in Madrid (Spanien) statt und kann vor Ort, aber auch online besucht werden. Die – wie immer – das Treffen begleitenden Veranstaltungen „IETF Hackathon“ und „IETF Codesprint“ finden am Wochenende 19./20. Juli 2025 selbstverständlich auch in Madrid statt. Details dazu können dem „Hackathon 123 Wiki“ entnommen werden. Hierbei kann man sich ebenfalls online dazuschalten; eine Mailing-Liste gibt es auch, für Leute, die auf dem Laufenden bleiben wollen. Die Trainings und Tutorien für Neuzugänge werden wie gehabt am Sonntagnachmittag gegeben. Die vorläufige Agenda des Meetings wird am 20. Juni 2025, die endgültige und sicherlich reichhaltige Agenda für die Veranstaltung am 27. Juni 2025 veröffentlicht. Die Möglichkeit, „Birds of a Feather“-Sessions (BOFs) zu beantragen, endet am 23. Mai 2025.

Das sicherlich thematisch vollgepackte IETF 123 findet vom Samstag, 19. bis Freitag, 25. Juli 2025 im Meliá Castilla Hotel & Convention Center, Calle del Poeta Joan Maragall, 43, 28020 Madrid (Spanien) statt. Optional kann man auch online teilnehmen. Bis 02. Juni 2025 kann man sich Super Early-Tickets zu günstigen Konditionen kaufen: der Week-Pass kostet US$ 925,–, der One-Day-Pass US$ 495,–; Studenten zahlen US$ 160,– und der Hackerton ist wie immer kostenfrei. Wer lediglich online teilnimmt, zahlt deutlich weniger.

Weitere Informationen und Anmeldung zum IETF 123 Madrid unter:
> https://www.ietf.org/how/meetings/123/

Quelle: ietf.org, eigene Recherche

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