Themen: nTLDs – ist die eigene .brand-Bewerbung sinnvoll? | Statistik – VeriSign dämpft die Erwartungen | TLDs – Neues von .cz, .ht und .toshiba | Fuck-Domain – auf den Inhalt kommt es an | Sharing – Teilinhaberschaft als Geschäftsmodell? | Domain-Intelligenz – theai.com für US$ 65.000,– | Berlin – 23. @kit-Kongress im Mai 2025
NTLDS – IST DIE EIGENE .BRAND-BEWERBUNG SINNVOLL?
Sie überlegen, sich bei ICANN um die eigene .brand zu bewerben, wissen aber nicht, warum? Umso wertvoller können die Erfahrungen sein, die ein Bewerber in der Einführungsrunde des Jahres 2012 gemacht hat: der Inder Vivek Goyal vom Markenschutzunternehmen LdotR gewährt im Interview mit dem US-Beratungsunternehmen ComLaude einen Einblick.
Klappt alles wie geplant, soll sich voraussichtlich im 2. Quartal 2026 das Bewerbungsfenster für eine neue generische Top Level Domain öffnen. Für wenige Wochen ist es dann möglich, sich die eigene Domain-Endung zu sichern. Erneut im Fokus stehen dabei sogenannte .brands, also Endungen, die einer (meist berühmten) Marken entsprechen. Bei der ersten Einführungsrunde im Jahr 2012 entfielen rund 640 der damals 1.930 Bewerbungen auf dieses Lager. Allerdings ist auch der Anteil der Domain-Endungen, die sich freiwillig wieder aus dem Domain Name System verabschiedet haben, unter .brands am größten; zuletzt zogen .bentley und .guardian den Stecker. Für Vivek Goya, vormals Senior Brand Manager bei Indiens größtem privaten Unternehmen Reliance Industries Limited und inzwischen bei LdotR tätig, ist das kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Reliance, das vor allem für die Bereiche Petrochemie und Textilien bekannt ist, hatte sich im Jahr 2012 um die vier Domain-Endungen .reliance, .ril, .jio und .indians (für das Cricket-Team Mumbau Indians) beworben und den Zuschlag für die ersten drei Top Level Domains erhalten; bei .indians scheiterte man aus politischen Gründen. Goya stand dem Bewerbungsteam vor und kann somit aus erster Hand berichten.
Im Ausgangspunkt ist die eigene Markenendung neu und innovativ, aber vor allem langfristig angelegt. Sucht man nach Argumenten für die eigene .brand, stehen für Goya folgende vier Aspekte im Mittelpunkt:
– Eigentum am digitalen Raum: Anders als klassische Domain-Namen, die lediglich zur Nutzung überlassen werden, bietet eine .brand das eigene Stück vom Internet.
– Verbesserte Sicherheit: Nicht nur in Indien wächst die Sorge vor Phishing, Scams und DNS-Abuse. Hier bietet die eigene .brand einen verifizierten, sicheren Raum („safe space“) für Kunden, Verbraucher und Stakeholder, wobei die Sicherheitsfunktionen vom Markeninhaber selbst und nicht von Dritten kontrolliert werden.
– Optimierte Marketingmöglichkeiten: Die Flexibilität einer .brand eröffnet neue Wege für kreative Marketingkampagnen und damit für die Markenpositionierung.
– Wettbewerbsvorteil: Insbesondere in Branchen wie dem Finanzwesen, in denen Vertrauen von größter Bedeutung ist, kann ein sicherer digitaler Raum ein bedeutendes Differenzierungsmerkmal sein.
Goya konnte 2012 auf die Unterstützung der Konzernleitung, also von ganz oben setzen. Umso wichtiger war es für ihn, die vier Abteilungen Finanzen, Recht, Marketing und IT mit ins Boot zu nehmen, denn letztlich ging es auch um deren Geld: zum einen, um das kurzfristige Budget für das Bewerbungsverfahren (dessen Kosten rasch im mittleren sechsstelligen US$-Bereich liegen können) zu stemmen, zum anderen wegen des langfristigen Budgetanteils für die Verwaltung einer Top Level Domain, denn .brands sind mindestens auf Jahrzehnte angelegt. Aber auch die Zuziehung eines externen Dienstleisters hat sich bewährt; obwohl der – anders als 2026 – bei der ersten Einführungsrunde 2012 noch über gar keine eigene Erfahrung verfügen konnte, sei das Bewerbungsverfahren sehr komplex („building an rocket would have been easier“) und man müsse jederzeit mit Änderungen am Bewerbungsverfahren rechnen. Nur eins sei klar: wer Interesse an einer .brand hat, sollte mit dem Bewerbungsverfahren noch heute starten – bevor es zu spät ist.
Quelle: comlaude.com, eigene Recherche
STATISTIK – VERISIGN DÄMPFT DIE ERWARTUNGEN
Mit 28 Tagen war der Februar der kürzeste Monat des Jahres, getan hat sich bei den Registrierungszahlen dennoch jede Menge: obwohl .com wieder zulegen kann, dämpft die Registry VeriSign die Erwartungen. Und bei den neu eingeführten Top Level Domains hat sich .top wieder nach oben geschoben.
Ein Zugewinn von über 375.000 Domains im Februar 2025 – also alles wieder in Butter bei .com? Eher nein. Blickt man in den Jahresbericht 2024 der Registry VeriSign, finden sich gegenüber dem Vorjahr einige sprachliche Änderungen, die auf mögliche zusätzliche Risiken in der Zukunft schließen lassen. Wörtlich heißt es: „Our .com Registry Agreement, [and the Cooperative Agreement], including their pricing provisions, have been challenged, and could face challenges in the future, through [publicity campaigns, governmental scrutiny, media interest, legal challenges], or challenges under ICANN’s accountability mechanisms. Such challenges have arisen, and could in the future, arise from [trade organizations, the media], registrars, registrants, and others, particularly when these agreements are being renewed. These challenges, if successful, and [even when unmeritorious and/or unsuccessful], could have a material adverse effect on our business.“ Die in eckige Klammern gesetzten Formulierungen waren im Jahresbericht 2023 noch nicht enthalten. Das muss nicht zwingend auf sinkende Registrierungszahlen schließen lassen; aber VeriSign zeigt sich zumindest vorsichtig.
Auch wenn der Frühling 2025 bereits zart durchbricht, trudeln nach wie vor die Jahresendmeldungen 2024 ein. Den inoffiziellen Weltmeistertitel als ccTLD-Registry mit dem größten Wachstum im Jahr 2024 reklamiert die russische .ru für sich. Wie das Coordination Center for TLD RU mitteilt, hat man unter dem Strich rund 390.000 Domains netto hinzugewonnen und das vergangene Jahr so mit 5,8 Mio. Domains beendet. Ob und inwieweit diese Zahl vom russischen Angriffskrieg in der Ukraine beeinflusst ist, lässt sich nicht beurteilen. Unterstellt man sie als richtig, hätte .ru selbst die heiß gehandelte .ai (Anguilla) um Längen übertroffen; die Endung der künstlichen Intelligenz konnte um rund 245.000 Domains aufstocken und steht nun bei geschätzt 600.000. Auf den Plätzen folgen Indonesiens .id (+ 290.000 Domains), dank einer Liberalisierung die türkische .tr (+ 270.000 Domains) und Portugals .pt (+ 150.000 Domains). Als einer der Verlierer des Jahres 2024 dürfte sich Großbritanniens Landesendung .uk fühlen; sie verlor netto rund 472.000 Domains und schloss das Jahr 2024 mit 10,26 Mio. registrierten Domains ab. Am stärksten erwischt hat es dabei Subdomains unterhalb von .co.uk; sie allein sind für einen Rückgang um 370.000 Domains verantwortlich. Ein besseres Jahr als 2024 hatte auch schon die niederländische ccTLD .nl; sie meldet ein Minus von ca. 105.000 Domains.
Ein Stühlerücken gibt es im Lager der 2012 neu eingeführten Top Level Domains. Zwar nicht auf den ersten beiden Plätzen, dort festigen .xyz und .shop ihre Spitzenplätze. Dafür hat .online mit einem Minus von 12.259 Domains seinen Stockerlplatz verloren; mit einem Plus von über 200.000 Domains im Februar 2025 hat sich .top den dritten Platz gesichert. Wie nachhaltig dieses Wachstum ist, bleibt abzuwarten; gegen eine reine Marketing-Aktion der Registry Jiangsu Bangning Science & Technology Co. Ltd. mit drastisch vergünstigten Registrierungsgebühren spricht, dass .top trotz einer Delle im Dezember 2024 seit dem Frühjahr 2023 beständig zulegen kann.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.620.613 – (Vergleich zum Vormonat: – 49.301)
.at – 1.487.348 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.597)
.com – 156.938.368 – (Vergleich zum Vormonat: + 376.737)
.net – 12.664.633 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.894)
.org – 11.128.124 – (Vergleich zum Vormonat: + 43.462)
.info – 3.762.864 – (Vergleich zum Vormonat: + 48.789)
.biz – 1.224.574 – (Vergleich zum Vormonat: – 101)
.eu – 3.607.812 – (Vergleich zum Vormonat: – 8.770)
.xyz – 4.553.793 – (Vergleich zum Vormonat: + 106.348)
.shop – 4.027.324 – (Vergleich zum Vormonat: + 71.839)
.top – 3.624.880 – (Vergleich zum Vormonat: + 204.840)
(Stand 01. März 2025)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: domainnamewire.com, domainincite.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CZ, .HT UND .TOSHIBA
Toshiba setzt auf seine .brand: der international aufgestellte Technologiekonzern stellt seine Kommunikation auf .toshiba-Domains um. Derweil steht die Wirksamkeit von Tschechiens Streitbeilegungsverfahren in Frage, während Haitis .ht auf die WIPO setzt – hier unsere Kurznews.
CZ.NIC, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, hat Ärger mit seinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren Alternative Dispute Resolution (ADR). Auslöser ist ein Streit mit dem CZ.NIC-Mitglied AliaWeb, das bei Gericht beantragt hatte, einen Beschluss zur Einführung der ADR für unwirksam zu erklären, weil er nicht mit tschechischem Recht vereinbar sei. Während der Municipal Court in Prag die Gültigkeit noch bestätigte, kam der High Court zum gegenteiligen Ergebnis. Nach dessen Ansicht lag es nicht in der Kompetenz des Vorstands von CZ.NIC, eine solche Entscheidung zu treffen. CZ.NIC hingegen ist der Ansicht, dass diese Frage weiter untersucht werden muss, da das Ergebnis erhebliche Auswirkungen auf das Funktionieren des Domain Name Systems in der Tschechischen Republik haben wird. Daher beschloss die Registry, sich an den Supreme Court zu wenden, um eine klarere Auslegung zu erhalten und so zur rechtlichen Transparenz beizutragen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Domain- und Rechteinhaber herzustellen, so CZ.NIC. Wer aktuell von einem ADR-Verfahren um eine .cz-Domain betroffen ist, sollte also prüfen, ob er von einer etwaigen Unwirksamkeit des Verfahrens nachteilig betroffen wäre.
Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) erweitert ihr Angebot an außergerichtlichen Domain-Streitschlichtungsverfahren. Seit Februar 2025 können auch juristische Auseinandersetzungen um Domain-Namen mit der Landesendung .ht (Haiti) vor der WIPO ausgefochten werden. Zur Anwendung kommt dabei das „Règlement sur la Procédure Alternative de Résolution de Litiges du domaine .HT“. Es ist nur in französischer Sprache verfügbar und an die UDRP angelehnt, weist aber einige Unterschiede auf. So kann sich der Beschwerdeführer nicht nur auf eine Markenrechtsverletzung, sondern auch auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten berufen. Außerdem genügt es, wenn entweder die Registrierung oder die Nutzung der streitigen Domain „in bad faith“ erfolgt; die UDRP verlangt beides kumulativ. Die WIPO ist aktuell das einzige Schiedsgericht, das außergerichtliche Streitverfahren für .ht-Domains anbietet.
Der japanische Technologiekonzern Toshiba Corporation bekennt sich zu seiner Markenendung. In einer Pressemitteilung vom 04. März 2025 gab das Unternehmen bekannt, dass man die Domain in allen eMail-Adressen ab April 2025 auf @mail.toshiba vereinheitlichen werde. Der Wechsel sei Teil einer umfassenden Umstellung, in deren Rahmen Toshiba seine gesamte Online-Präsenz unterhalb der Top Level Domain .toshiba konzentrieren wird. Die Umstellung beginnt bei der Toshiba-Corporation, die aktuell überwiegend noch eMail-Adressen mit der Domain @toshiba.co.jp verwendet, und wird von dort aus auf Konzernunternehmen weltweit ausgeweitet. Die eMail-Adressen sind nur für die Toshiba-Gruppe zugänglich und sollen daher hochsicher sein. Insgesamt verspricht sich Toshiba von der Umstellung eine konzernweite Markenkonsistenz und eine sicherere Kommunikation mit Kunden und Stakeholdern. In einer Übergangsphase erfolgt vorläufig eine Weiterleitung der Korrespondenz mit .jp-Adressen an die .toshiba-Domains, aber das gilt nur eingeschränkt: „after some time old addresses will no longer be recognized or usable“, so der Konzern. Auf die Zahl der .toshiba-Domains dürfte sich das kaum auswirken; aktuell sind lediglich fünf registriert.
Weitere Informationen zum Streitbeilegungsverfahren für .ht-Domains finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/ht/index.html
Quelle: nic.cz, wipo.int, global.toshiba
FUCK-DOMAIN – AUF DEN INHALT KOMMT ES AN
In einer aktuellen Entscheidung des Forum im Streit um die Domain fucklockheedmartin.com stellte sich dem entscheidenden Panel die Frage, wann ein Domain-Name unter den Schutz der nichtkommerziellen freien Meinungsäußerung fällt.
Die Lockheed Martin Corporation sah ihre Markenrechte durch die Domain fucklockheedmartin.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor The Forum. Das Unternehmen trug vor, die Domain leite auf eine Seite, auf der der Domain-Inhaber und Gegner zwar politische Ansichten zum Ausdruck bringt, diese aber Teil eines umfassenderen Geschäftsmodells sind, bei dem kommerzielle Dienste angeboten werden, bei denen Mitglieder untereinander Produkte verkaufen und tauschen. Die Marke „Lockheed Martin“ tauche lediglich zwei Mal auf, einmal als Domain-Name und alsdann in einer Liste mit einer großen Zahl von Unternehmen. Genuine Ausführungen zur Lockheed Martin Corporation gäbe es nicht. Der Gegner, Leah Powell / Trade to Travel Incorporated mit Sitz auf den British Virgin Islands, meldete sich nicht im Verfahren. Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith ernannt.
Smith gab der Beschwerde von Lockheed Martin statt, da der Gegner die Domain nicht im Sinne einer nichtkommerziellen freien Meinungsäußerung nutzt (NAF Claim Number: FA2502002140073). Die Domain beinhalte die Marke der Beschwerdeführerin mit dem Zusatz „fuck“ und der Endung .com, womit die Domain zum Verwechseln mit der Marke von Lockheed Martin ähnlich ist und die Voraussetzung des ersten Elements der UDRP gegeben ist. Eingehend prüfte Smith die Frage zum Recht und berechtigten Interesses des Gegners, wobei er zunächst feststellte, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht hat, wonach der Gegner eben kein Recht an der Domain fucklockheedmartin.com hat. In diesem Falle stellte sich die Frage der Regel 2.6 des WIPO Overview 3.0, in dem es heißt, die Verwendung eines Domain-Namens für eine faire Nutzung, z. B. für eine nichtkommerzielle freie Meinungsäußerung, würde im Prinzip die Behauptung eines berechtigten Interesses des Gegners im Rahmen der UDRP stützen. Wie zahlreiche UDRP-Verfahren gezeigt haben, stelle sich das Argument der Nutzung der Domain zur freien Meinungsäußerung allerdings oft als ein Vorwand für Cybersquatting, kommerzielle Aktivitäten oder Verunglimpfung dar. Ein berechtigtes Interesse an der Verwendung einer Marke im Domain-Namen werde festgestellt, wenn die Website auf Anhieb nichtkommerziell, wirklich fair und nicht irreführend oder unredlich ist. Dabei werden durchaus auch kommerzielle Zwecke akzeptiert, soweit sich diese etwa auf Spendensammlung zum Ausgleich von Registrierungs- oder Hosting-Kosten im Zusammenhang mit der Domain und der Website beschränken. Smith stellte in diesem Falle allerdings fest, dass der Gegner die Domain nicht für wirkliche nichtkommerzielle Kritik an der Beschwerdeführerin nutzt. Wie von der Beschwerdeführerin vorgetragen, beinhaltet die Domain kein Material, welches die Beschwerdeführerin kritisiert. Wie vorgetragen, gäbe es nur zwei Erwähnungen der Beschwerdeführerin: als Domain-Name und in einer Liste mit einer großen Zahl von Unternehmen, die den Gegner „nicht zum Schweigen bringen werden“. Smith erkannte den Vortrag der Beschwerdeführerin an, wonach der Gegner die Domain nutzt, um Internetnutzer auf seine Website zu führen, die eine Mischung aus seinen politischen Meinungen über Dinge enthält, die nichts mit der Beschwerdeführerin zu tun haben, und wo er einen kommerziellen Online-Marktplatz betreibt. Damit bestätigte sich der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin, dem der Gegner nicht entgegengetreten ist. Smith sah so das zweite Element der UDRP als erfüllt an.
Auch die Frage der Bösgläubigkeit sah Smith als erfüllt, da der Gegner, der die Domain im März 2024 registriert hatte, die Marke der Beschwerdeführerin hatte zumindest kennen müssen, zumal er die Beschwerdeführerin auch in die Liste der Unternehmen, die ihn nicht zum Schweigen bringen werden, mit eingebunden hat. Ganz offensichtlich wollte er die Aufmerksamkeit von Internetnutzern auf sich und seine kommerzielle Website ziehen, die eben keine nichtkommerzielle Kritik an der Beschwerdeführerin übt. Smith sah somit alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt. Er gab der Beschwerde von Lockheed Martin statt und entschied auf Übertragung der Domain auf diese.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain fucklockheedmartin.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2140073.htm
Den WIPO Overview 3.0 findet man unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/overview3.0/
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
SHARING – TEILINHABERSCHAFT ALS GESCHÄFTSMODELL?
Seit vergangener Woche diskutieren Domain-Investoren über die Frage, ob eine Teilinhaberschaft an Domains ein brillantes Geschäft, Betrug oder ein langfristiges Spiel ist. Wir meinen, es ist ein alter Hut.
Vor knapp drei Jahren, im Oktober 2022, machte Bob Hawkes die Voraussage, dass es in drei Jahren einen Domain Investment Trust (DIT) geben würde, ähnlich einem „real estate investment trust“ (REIT), einer Unternehmung also, die Ertrag bringende Immobilien innehat und gegebenenfalls auch verwaltet, nur für Domains. Hawkes führte weiter aus: „And once we have one, we will have many, with different regional, TLD and sector emphasis, some well diversified, some very specialized, like a DIT just for aspects of space exploration, for example. Someone can please remind me in 3 years that I was wrong.“ Die drei Jahre sind fast herum; Domain-Anwalt John Berryhill griff die Sache auf und stellte fest: die Vorhersage hat sich nicht erfüllt. Darüber entstand nun eine Diskussion auf namebio.com, wie sinnvoll eine solche Unternehmung im Hinblick auf Domains sein könne.
Zunächst erscheint es ein Investment wie andere auch: Es gibt einen Wert, wie zum Beispiel eine Premium-Domain oder ein Portfolio mit wertvollen Domains, an denen sich Interessierte, die sich selbst diesen Wert nicht leisten können, beteiligen. Das verschafft dem Investment liquide Mittel, mit denen beispielsweise in weitere Domains investiert werden kann. Die Investorengemeinschaft könnte sich auf einen Grenzwert einigen, zu dem eine Domain veräußert werden soll. Wenn ein entsprechendes Angebot eingeht, bekäme das den Zuschlag. Doch die Realität sieht anders aus. Zuletzt war von der Anlegerplattform Rally, auf der Anlegern der Kauf und Verkauf von Anteilen an Sammelobjekten ermöglicht wird, die Rede, als die Domain directions.com im Januar 2022 als Investment angekündigt wurde. Sie steht nach wie vor zum Verkauf, und Anteile an ihr können gehandelt werden – genauso wie für hotspot.com. Angebot und Nachfrage gehen dabei weit auseinander: dem niedrigsten Verkaufspreis von US$ 6,15 pro Anteil steht das höchste Gebot von US$ 3,25 gegenüber. Dass Domain-Anteile im großen Stil gehandelt werden, scheint also nicht der Fall zu sein. Das Interesse insgesamt sieht schlecht aus, da bei Rally lediglich diese beiden Domains eingestellt sind. Ein Bewusstsein für Domains als Anlageinvestition für kleine Investoren hat sich nicht eingestellt. Für viele Kommentatoren auf namebio.com sieht die Teilinhaberschaft an Domains daher wie eine Betrugsmasche aus.
Wie die Geschichte des Domains-Handels bisher zeigt, ist der Handel mit Anteilen an Domains oder Domain-Portfolios wenig erfolgreich. Bereits in den 2000ern gab es Anläufe für solche Geschäftsmodelle. Einerseits war von 2008 bis 2015 der „Domain Developers Fund“ aktiv als öffentlicher alternativer Investmentfonds, der ausschließlich in Internet-Domains investierte. Aber ein solches Modell verfolgte schon früher Rick Schwartz, nachdem er im Oktober 2006 anlässlich einer Auktion die Domain flowers.mobi für US$ 200.000,– dem Unternehmen 1-800-flowers vor der Nase wegschnappte und ersteigerte. Mit der Domain hatte er aber keinen Erfolg. Bei der slowakischen Domain-Börse Fusu verkaufte Schwartz deshalb später Anteile an der Domain an neun Domain-Investoren, die einen Anteil von 10 Prozent erhielten, womit zumindest er etwas von seiner Investition zurückbekam. Schwartz handelte sich aber Ärger ein, als er – ohne die Anteilseigner zu fragen – die Domain flowers.mobi für lediglich US$ 6.500,– verkaufte. Die Domain-Börse Fusu existiert schon lange nicht mehr. Schwartz, von Andrew Allemann zur aktuellen Diskussion befragt, erklärt: „I think you would have to define the exact fractional ownership. But I am definitely not against it. Anything that adds liquidity is a good thing.“ In den vergangenen 18 Jahren hat sich auf dem Feld der Teilinhaberschaft an Domains und dem Anteilshandel nichts getan. Vielleicht reicht es, in 18 Jahren wieder danach zu fragen. Domains geht es ähnlich wie Papier: sie sind geduldig, aber verlangen alle Jahre Registrierungsgebühren.
Die Diskussion auf namebio.com findet man unter:
> https://www.namepros.com/blog/fractional-ownership-and-domain-names-as-an-asset-class.1264006/page-2#comment-9353308
Quelle: domainnamewire.com, namebio.com, eigene Recherche
DOMAIN-INTELLIGENZ – THEAI.COM FÜR US$ 65.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche erweist sich als schwächer als noch die vorangegangene, bietet aber zumindest theai.com zum Preis von US$ 65.000,– (ca. EUR 61.321,–) als höchsten Wert.
Die Endung .com liegt wieder vorne bei den Höchstpreisen unter einer Top Level Domain, mit diesmal theai.com zum Preis von US$ 65.000,– (ca. EUR 61.321,–). Sie bietet zudem kleine Erfolgsfälle: skihotels.com erzielt US$ 14.000,– (ca. EUR 13.208,–), nachdem sie im September 2005 bei lediglich US$ 2.150,– (ca. EUR 1.677,–) lag. Nicht ganz so steigerungsfähig ist hairandmakeup.com mit aktuell US$ 4.800,– (ca. EUR 4.528,–) gegenüber US$ 2.975,– (ca. EUR 2.254,-) im April 2012.
Etwas Besonderes bieten die Länderendungen, die die belgische Domain zonnepanelen.be mit EUR 36.000,– anführt. Der Preis ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den EUR 4.290,–, die sie im November 2009 erzielte. Die britische letting.co.uk kommt auf GBP 3.800,– (ca. EUR 4.530,–) und verliert gegenüber den im Februar 2013 erzielten GBP 5.950,- (ca. EUR 6.869,-). Besser sieht es für erika.de mit EUR 3.999,– aus, die sich von den im Mai 2016 erzielten EUR 2.050,- ausgehend fast verdoppeln kann.
Die neuen generischen Endungen überraschen mit etwas Abwechslung, denn an erster Stelle steht we.farm zum Preis von US$ 15.500,– (ca. EUR 14.623,–). Die klassischen generischen Endungen sind zumindest mit der Drei-Zeichen-Domain ghf.org zum Preis von US$ 17.500,– (ca. EUR 16.509,–) ordentlich vertreten. Die .info-Domain girlfriend.info kommt auf US$ 3.526,– (ca. EUR 3.326,–) und scheint deutlich beliebter als im November 2009 zu sein: damals erzielte sie US$ 1.301,– (EUR 870,–). Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht gerade prickelnd, aber vorhanden.
Länderendungen
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zonnepanelen.be – EUR 36.000,–
bildungsgutschein.de – EUR 15.000,–
way.se – EUR 12.000,–
inv.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–)
hw.co – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.547,–)
uds.eu – EUR 6.499,–
tal.co – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.660,–)
consent.io – EUR 4.999,–
driver.ae – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
tours.ae – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
41.ai – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.716,–)
spangle.io – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.716,–)
letting.co.uk – GBP 3.800,– (ca. EUR 4.530,–)
pmholding.de – EUR 4.300,–
xenergy.eu – EUR 4.000,–
erika.de – EUR 3.999,–
Neue Endungen
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we.farm – US$ 15.500,– (ca. EUR 14.623,–)
ultimate.group – US$ 12.500,– (ca. EUR 11.792,–)
w.club – US$ 5.250,– (ca. EUR 4.953,–)
start.chat – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.302,–)
amber.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.066,–)
cloud.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.066,–)
spinner.live – US$ 3.099,– (ca. EUR 2.924,–)
sakura.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.533,–)
offer.art – US$ 1.550,– (ca. EUR 1.462,–)
apk.pro – US$ 1.100,– (ca. EUR 1.038,–)
Generische Endungen
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ghf.org – US$ 17.500,– (ca. EUR 16.509,–)
davey.org – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.528,–)
girlfriend.info – US$ 3.526,– (ca. EUR 3.326,–)
trolley.info – EUR 2.500,–
phillybeerweek.org – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.887,–)
noflyzone.org – US$ 1.050,– (ca. EUR 991,–)
.com
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theai.com – US$ 65.000,– (ca. EUR 61.321,–)
filed.com – US$ 45.000,– (ca. EUR 42.453,–)
xmobile.com – US$ 35.000,– (ca. EUR 33.019,–)
accrued.com – EUR 22.500,–
loficafe.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.868,–)
desi49.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.151,–)
skihotels.com – US$ 14.000,– (ca. EUR 13.208,–)
calmwave.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.434,–)
dewanpendidikanpamekasan.com – US$ 8.111,– (ca. EUR 7.652,–)
kotapalu-kemenag.com – US$ 7.199,– (ca. EUR 6.792,–)
gopchangbbq.com – US$ 5.111,– (ca. EUR 4.822,–)
muttup.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.717,–)
aerflow.com – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.716,–)
firepost.com – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.623,–)
we19.com – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.623,–)
leihla.com – US$ 4.888,– (ca. EUR 4.611,–)
hairandmakeup.com – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.528,–)
pgslotzaa.com – US$ 4.650,– (ca. EUR 4.387,–)
spincoin.com – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.245,–)
trueturn.com – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.245,–)
scheuber.com – EUR 3.800,–
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – 23. @KIT-KONGRESS IM MAI 2025
Der renommierte @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit findet im Mai 2025 wieder in Berlin statt. Mit dabei – wie in den vergangenen Jahren – ist die Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Der Kongress ist eine Hybrid-Veranstaltung mit Vorort- und Online-Beteiligung zum jeweils gleichen Preis.
Nach dem vergangenen Treffen im Mai 2024 in Köln findet der Kongress des Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH 2025 als Präsenzveranstaltung wieder in Berlin bei Google statt – mit Option zur Online-Teilnahme. Der 23. @kit-Kongress und das 13. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich über zweieinhalb Tage. Von Mittwoch, 21. Mai 2025 abends bis Freitag, 23. Mai 2025 nachmittags tagt der Kongress. Am Mittwoch eröffnet der Kongress abends um 19:00 Uhr mit dem üblichen Get-together, wobei Dr. Arnd Haller (Google) einen „Digitalpolitischer Rund- und Ausblick“ bietet, unterstützt von KI. Am Donnerstag, dem 22. Mai 2025 beginnt der Arbeitstag sicherlich wie gewohnt mit einem frühen Plausch beim ersten Kaffee und um 09:00 Uhr mit der Begrüßung durch Prof. Dr. Ruth Janal (Präsidentin des @kit eV) und Torsten Kutschke (dfv Mediengruppe). Das Programm umfasst ein breites Spektrum von KI (Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Rechtsanwältin Dr. Lisa Käde) über Fragen zum immateriellen Schadensersatz nach Art 82 DSGVO (Dennis Kaben, Google), Informationen zu Cloud-basierten Systemen im eCommerce (Rechtsanwältin Seda Dinc), Datenrecht und Datenpolitik (Dr. Winfried Veit, BMI), einem Streitgespräch über Cookies & Co. und vielen weiteren Themen. Zum Ausklang des ersten Arbeitstages gibt es wie immer ein gemeinsames Abendessen. Der Kongress endet am Freitag, dem 23. Mai 2024 um 13:30 Uhr.
Der 23. @kit-Kongress und das 13. Forum „Kommunikation & Recht“ finden vom 21. bis 23. Mai 2025 in den Räumlichkeiten von Google Berlin, Tucholskystraße 2 in 10117 Berlin, statt. Bis 14. März 2025 gibt es noch einen Frühbucherpreis von EUR 759,05 (zzgl. 19 % MwSt.). Mitglieder des @kit sind günstiger dran. Die Teilnahmegebühren liegen nach diesem Termin zwischen EUR 50,– und EUR 799,– (jeweils zzgl. MwSt.), je nach Status, ob man Student oder Referendar ist, Vereinsmitglied oder normaler Teilnehmer. Die Preise gelten sowohl für eine Online-Teilnahme wie auch eine Teilnahme vor Ort. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Für Teilnehmende werden Fortbildungsbescheinigungen nach § 15 FAO für ihre berufliche Weiterbildung erteilt.
Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> https://www.ruw.de/akit
Quelle: ruw.de, eigene Recherche