Themen: Domain-Sperre – CUII blockt weiterhin unberechtigt | nTLDs – Bewerberhandbuch darf kommentiert werden | TLDs – Neues von .ch, .fr und .gcc | Gigalaw – Domain Dispute Digest für Q4/2024 | UDRP – ernster Streit um 32 Ernsting’s-Domains | Geschäfte – commerce.com bringt US$ 2,2 Mio. | eco – topDNS-Workshop bei NDD 2025 in Stockholm
DOMAIN-SPERRE – CUII BLOCKT WEITERHIN UNBERECHTIGT
Die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) handelt bei der (Ent-)Sperrung von Domain-Namen weiter wenig sorgfältig: wie die Blogger von netzpolitik.org berichten, waren einzelne Domains jahrelang unberechtigt gesperrt.
Seit 2021 ist die CUII auf Betreiben von Internetzugangsprovidern und Rechteinhabern bemüht, „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ (SUW) zu bekämpfen. Darunter versteht man Webseiten, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Entdeckt die CUII eine solche Website oder wird sie ihr gemeldet, kann sie diese auch ohne vorherige gerichtliche Überprüfung mittels DNS-Sperre sperren. Dabei wird die Zuordnung zwischen dem in die Browserzeile eingegebenen Domain-Namen und der IP-Adresse auf dem DNS-Server des Access-Providers verhindert, so dass die Domain nicht mehr zur entsprechenden Internetseite führt; die Inhalte selbst bleiben unter der IP-Adresse aber weiterhin erreichbar. Eine Liste der auf diese Weise gesperrten Domains wird nach Angaben der CUII auf deren Website veröffentlicht; ein Schüler, der sich selbst „Damian“ nennt, hat aber bereits 2024 aufgedeckt, dass die veröffentlichte Liste unvollständig ist und nicht regelmäßig gepflegt wird; ein Drittel der Domains war zum Zeitpunkt seiner Recherchen zu Unrecht gesperrt, weil über die damit verbundene Website keine Urheberrechte verletzt wurden. Erst nachdem er über netzpolitik.org öffentlich Druck aufbaute, wurden zahlreiche Sperren aufgehoben.
Zu einer sorgfältigeren Prüfung der gesperrten Domain-Namen scheint das aber nicht geführt zu haben. Wie netzpolitik.org meldet, empfahl die CUII den in ihr vertretenen Providern am 19. Dezember 2024, die Domains libgen.rocks und library.lol zu sperren. Laut archive.org habe aber zumindest library.lol, als die Seite noch online war, lediglich auf alternative Domains aus dem Libgen-Umfeld verwiesen. Zuvor war „Damian“ auf die Domain serien.sx aufmerksam geworden; erst auf seinen Hinweis hin wurde die Domain wieder entsperrt. Die CUII-Geschäftsstelle schreibt auf netzpolitik.org-Anfrage: „In der Praxis der CUII ist es in mehr als 200 Fällen zur Aufhebung von Sperren gekommen, weil hinreichend sicher war, dass die Domains nicht mehr für das kriminelle Geschäftsmodell genutzt werden. In allen Fällen erfolgte die Aufhebung der DNS-Sperren durch die CUII-Zugangsanbieter unverzüglich und fehlerfrei.“ Diese Ansicht teilt „Damian“ nicht; die CUII habe gar nicht mitbekommen, dass die zur Sperrung empfohlenen Domains libgen.rocks und library.lol nicht mehr online waren. Dabei sieht der Verhaltenskodex der CUII ein Monitoring gesperrter Seiten ausdrücklich vor. Wörtlich heißt es: „Die Rechteinhaber, die selbst oder deren Mitglieder den Antrag auf Umsetzung einer DNS-Sperre gestellt haben, überwachen mit geeigneten Maßnahmen die betreffenden SUW, für die DNS-Sperren auf der Grundlage dieses Verhaltenskodex umgesetzt wurden, daraufhin, ob die Voraussetzungen gemäß Ziffer 6 a weiter vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, teilen der bzw. die Rechteinhaber der Clearingstelle mit, dass die DNS-Sperre entfallen kann.“
Allgemein ist die Zahl der gesperrten Domains in letzter Zeit stark gestiegen, und das aus unterschiedlichen Gründen. So hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die fünf größten deutschen Internetprovider bereits Ende 2024 angewiesen, eine Website wegen „extremistisch-propagandistischer Inhalte“ zu sperren; zudem hat die Behörde zahlreiche weitere Domains zu Erwachseneninhalten sperren lassen, weil die Anbieter den Jugendschutz nicht ernst genug nehmen sollen. Auf Betreiben der Bundesnetzagentur sind zudem 56 Domains gesperrt, weil die Seitenbetreiber unter die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland fallen. Die Zeiten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz), das den Zugang allein zu Webseiten mit pornographischer Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern erschweren sollte, sind jedenfalls vorbei – und wurden überholt. Aber auch damals galt, was noch heute gilt: die Domains mögen gesperrt sein, die Inhalte sind oft – und sei es über Umwege – dennoch erreichbar.
Die Website von „Damian“ finden Sie unter:
> https://cuiiliste.de/
Weitere Informationen zur „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) finden Sie unter:
> https://cuii.info/ueber-uns/
Den Verhaltenskodex der CUII findet man unter:
> https://cuii.info/fileadmin/files/CUII_Verhaltenskodex_23.pdf
Quelle: netzpolitik.org, eigene Recherche
NTLDS – BEWERBERHANDBUCH DARF KOMMENTIERT WERDEN
Die Internet-Verwaltung ICANN hat Konzeptteile des Bewerberhandbuchs um eine neue generische Top Level Domain zur Kommentierung veröffentlicht. Ein vollständiger Entwurf soll voraussichtlich im Mai 2025 vorliegen.
„Fourth Proceeding for Proposed Language for Draft Sections of Next Round AGB“ – unter diesem sperrigen Titel hat ICANN am 14. Februar 2025 eine öffentliche Kommentierungsphase gestartet, in der jedermann zu ausgewählten Teilen des „Applicant Guidebook“ (kurz: AGB) Stellung nehmen kann. Konkret geht es um 14 Module des AGB, darunter „Topic 15: Application Fees“, „Order of Application Processing and the Prioritization Draw“, „Topic 20: Application Change Requests“ und „Topic 29: Name Collision“. Obwohl es sich nur um Entwürfe handelt, die sich jederzeit ändern können, verschaffen sie einen guten Eindruck, auf was sich Bewerber einstellen müssen. Dazu gehört insbesondere die „gTLD evaluation fee“, also die Bewerbungsgebühr; sie wird mit vorläufig US$ 227.000,– (umgerechnet ca. EUR 217.000,–) angegeben. Sie ist grundsätzlich von allen Bewerbern zu bezahlen; wer für eine Teilnahme am „Applicant Support Program“ qualifiziert ist, erhält aber einen Nachlass von 75 bis 85 Prozent. Im Gegensatz zur ersten Auflage des AGB aus dem Jahre 2012 umfasst die Bewerbungsgebühr aber auch bis zu vier Varianten der gewünschten Zeichenkette. Davon unabhängig können zahlreiche weitere Gebühren anfallen, zu deren Höhe sich die Entwürfe aber ausschweigen; genannt werden zum Beispiel Gebühren für „Brand Eligibility Evaluation“, „Geographic Names Evaluation“ und „Name Collision High Risk String Mitigation Plan Evaluation“. Außerdem wird, wie in der ersten Einführungsrunde des Jahres 2012, jedenfalls ein Teil der Gebühren erstattet, wenn man eine Bewerbung zurückzieht.
Einen großen Teil des Bewerbungsverfahrens nehmen die „Application Questions“ ein, bei denen jeder Bewerber über 200 Fragen beantworten muss, angefangen mit banalen Dingen wie „Full Legal Name“, „Primary Business Email Address“ oder „Tax ID, Business ID, VAT Registration Number, or Equivalent“. Es geht aber auch ins Detail, wenn ICANN etwa nach „Disclose Ultimate Control of applying entity“ oder „Choose the county code of the birthplace of the Billing Point of Contact“ fragt. Und spätestens bei der Frage „Explain the benefits and the user communities who will benefit from the introduction of the applied-for variant label(s).“ sollte man wissen, warum man überhaupt am Bewerbungsverfahren teilnimmt. Eine Premiere feiert in der zweiten Einführungsrunde der „Application Change Requests (ACR)“-Prozess. Er erlaubt es, die eingereichte Bewerbung zu ändern. Das Änderungsverfahren betrifft zahlreiche Aspekte der Bewerbung, die gewünschte Domain-Endung aber nur in engen Ausnahmefällen: „However, it should be noted that applicants may not change their applied-for string except in cases where the applicant has qualified as a Brand TLD and is in contention.“ Noch viel zu hören sein wird von den „Public Interest Commitments“ (PICs) und „Registry Voluntary Commitments“ (RVCs). Bei ersteren handelt es sich um zwingende Regelungen, wie eine Top Level Domain genutzt werden darf; letztere betreffen freiwillige Verpflichtungen, mit denen ein Bewerber auf Bedenken einer Interessengruppe wie dem Governmental Advisory Committee (GAC) reagieren kann. Die Einhaltung sowohl von PICs als auch RVCs kann ICANN überwachen und notfalls durchsetzen.
Die Öffentlichkeit hat vorerst Zeit bis zum 02. April 2025, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Nach Abschluss wird ein Bericht erstellt und geprüft, ob und gegebenenfalls welche Änderungen am AGB veranlasst sind. Ein finaler Entwurf des vollständigen AGB soll im Mai 2025 vorliegen und dann erneut zur öffentlichen Kommentierung ausgelegt werden. Die verbindliche Fassung des AGB soll spätestens vier Monate vor dem Start der Bewerbungsphase veröffentlicht werden; dieser ist aktuell für das 2. Quartal 2026 angekündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/public-comment/proceeding/fourth-proceeding-for-proposed-language-for-draft-sections-of-next-round-agb-14-02-2025
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CH, .FR UND .GCC
Im Verfahren um die Einführung der Top Level Domain .gcc droht ein kurioses Ende: die Bewerberin hat juristisch aufgehört zu existieren. Derweil arbeitet die Schweiz daran, die Sicherheit ihrer Domains zu verbessern, während die französische AFNIC ihr Online-Testwerkzeug optimiert hat – hier unsere Kurznews.
Der Schweizer Nationalrat Michael Götte (SVP/SG) will gemeinsam mit seinen Kollegen Martin Candinas und Priska Seiler Graf Domain-Namen mit den Endungen .ch und .swiss noch stärker vor Missbrauch schützen. „Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass diese künftig nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden“, verlangt das Trio. Zudem sollen solche Domain-Namen nicht nur in Missbrauchsfällen wie Phishing oder beim Verbreiten von schädlicher Software (Malware) blockiert werden können, sondern auch in weiteren Missbrauchsfällen. Im Alltag werde den Registrierungspflichten nur ungenügend nachgekommen, so Götte. Der Vorstoß hatte Erfolg, der Bundesrat beantragt die Annahme aller drei Motionen. „Nun gehen die Geschäfte in die zuständigen Kommissionen und anschließend in die beiden Räte. Ich hoffe, dass auch diese Gremien sich ergebnisoffen unseren Verbesserungen annehmen werden, denn eines ist klar: der heutige Zustand muss dringend verbessert werden“, so Götte.
Sie wollen Ihre Domain auf Herz und Nieren prüfen und mögliche Schwachpunkte identifizieren? Dann haben die .fr-Registry AFNIC und die Swedish Internet Foundation das geeignete Werkzeug für Sie: seit dem 10. Februar 2025 ist die neue Version von Zonemaster online. Zonemaster analysiert die technische Konfiguration einer Domain anhand von über siebzig Tests und meldet alle potenziellen Probleme. Das Werkzeug beschränkt sich dabei nicht auf .fr- und .se-Domains, auch .de-Domains lassen sich testen. Die aktuelle Version unterstützt sieben Sprachen in der Benutzeroberfläche (leider kein Deutsch), die selbst denkbar einfach gestaltet ist und lediglich die Eingabe einer Domain in die Suchmaske erfordert. Der Test selbst dauert dann einige Sekunden. Für das Jahr 2025 verspricht AFNIC eine komplette Überarbeitung der graphischen Benutzeroberfläche zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit, verschiedene Optimierungen zur Beschleunigung der Testausführung und der Gesamteffizienz des Tools sowie Verbesserungen zur Vereinfachung der Testmeldungen, um den Benutzern ein besseres Verständnis der Testergebnisse zu ermöglichen. WHOIS-Informationen sucht man aus rechtlichen Gründen vergeblich, aber vor allem Administratoren finden wertvolle Hinweise. Die Nutzung von Zonemaster ist dabei kostenfrei und steht jedermann offen.
Das im Königreich Bahrain ansässige Unternehmen GCCIX WLL muss seine Hoffnung auf den Zuschlag für die Top Level Domain .gcc wohl begraben, und das aus einem kuriosem Grund: im Zuge eines „Independent Review Process“-Verfahrens gegen die Internet-Verwaltung ICANN wurde bekannt, dass GCCIX WLL aufgehört hat, rechtlich zu existieren. „The Tribunal determines that GCCIX’s status as company ‚deleted by law‘ precludes it from engaging in commercial activity under Bahrani law. Those commercial activities undoubtedly include entering into a Registry Agreement and providing the technical and other services required to operate a gTLD“, heißt es in der Procedural Order No. 10 des International Centre For Dispute Resolution vom 13. Februar 2025. Und das offenbar schon eine ganze Weile: „GCCIX has not had the legal capacity to operate a gTLD since at least 2018 and has not revived its capacity despite having ample time to do so.“ Die GCCIX WLL streitet ihren „deleted by law“-Status nicht ab, hatte aber behauptet, geschäftlich tätig zu sein und das IRP-Verfahren führen zu können. Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts dürfte das Bewerbungsverfahren sein Ende gefunden haben. Zuvor hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Bedenken geäußert, da man bei .gcc eine Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet.
Weitere Informationen zu Zonemaster finden Sie unter:
> https://zonemaster.net/en/run-test
Die Entscheidung zu .gcc finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/irp-gccix-procedural-order-10-13feb25-en.pdf
Quelle: michaelgoette.ch, afnic.fr, icann.org
GIGALAW – DOMAIN DISPUTE DIGEST FÜR Q4/2024
Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das Jahr und das vierte Quartal 2024 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren steigt weiter.
„Gigalaw’s Domain Dispute Digest Fourth Quartal, 2024“ ist ein 16-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres und die Entwicklung über das gesamte Jahr 2024. Doug Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsstellen (WIPO, Forum, CAC, ADNDRC und CIIDRC) aus. Kernfeststellung seines Berichts ist: Domain-Namen-Streitigkeiten nach der UDRP nahmen um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Seit dem Rückgang in 2013 steigt damit die Anzahl der Verfahren weiter an, die Kurve flacht aber langsam ab.
Isenberg vergleicht zunächst die Entwicklung des gesamten Jahres 2024 und stellt sie den Zahlen aus 2023 gegenüber. So kommt er auf 8.484 Entscheidungen in 2024 gegenüber 8.230 in 2023 (eine Zunahme von 3,1 Prozent). Während sich bei der Anzahl der Verfahren eine Steigerung feststellen lässt, ging die Anzahl der Domains jedoch zurück von 17.448 in 2023 auf 16.909 in 2024 (ein Minus von 3,1 Prozent). Für die WIPO stellte er eine Steigerung von 6,24 Prozent an Entscheidungen fest, während das Forum 2,17 Prozent weniger Entscheidungen aufweist. Der Czech Arbitration Court (CAC) liefert 3,61 Prozent mehr an Entscheidungen, während das ADNDRC ganze 21,33 Prozent weniger Fälle entschied. Einen Sturm im Wasserglas verzeichnet das kanadische CIIDRC, bei dem die Anzahl der Entscheidungen um 88,57 Prozent auf insgesamt 16 ansteigt. Die Zahlen für WIPO scheinen den Angaben, die WIPO selbst mitteilt, zu widersprechen: Wie vergangene Woche berichtet, konzedierte WIPO einen leichten Rückgang von 24 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (von 6.192 Verfahren auf 6.168). Isenberg erklärt das damit, dass die WIPO-Zahlen auch die ccTLDs mitumfassen, die die UDRP nicht übernommen haben, während er nur Entscheidungen im Rahmen der UDRP (aber da die aller fünf von der ICANN zugelassenen UDRP-Anbieter) berücksichtigt.
Der Quartalsvergleich, den Isenberg vornimmt, orientiert sich am Vorjahresquartal (Q4/2023). Insgesamt zählt er 2.169 UDRP-Entscheidungen über 3.635 Domains im 4. Quartal 2024, gegenüber 1.989 Entscheidungen über 4.835 Domains in 2023. Das bedeutet gegenüber dem 4. Quartal 2023 einen Anstieg um 9,05 Prozent bei den Entscheidungen und ein Abfallen um 24,82 Prozent bei den Domains. Bei 95,19 Prozent der insgesamt 3.535 Domains, um die in UDRP-Verfahren gestritten wurde, kam es zur Entscheidung „transfer“, was 3.460 Domains betrifft. Bei 3,58 Prozent (130 Domains) wurde der Antrag auf Transfer zurückgewiesen und bei 1,24 Prozent und damit 45 Domains wurde das Verfahren „terminated“. Bei 87,04 Prozent der Verfahren ging es um lediglich eine Domain, bei 6,09 Prozent um zwei Domains. Der Anteil nimmt ab, je mehr Domains beteiligt waren. Das umfangreichste Verfahren war ein Streit der WWE um gleich 113 Domains, das vor dem Forum ausgetragen wurde. Die meisten, nämlich 46 Verfahren über 170 Domains, bestritt das französische Handelsunternehmen Carrefour.
Erstmals berücksichtigt Isenberg in seinem Digest auch vorzeitig beendete („terminated“) Verfahren, die immerhin einen Anteil von 12,6 Prozent bzw. 524 Domains umfassen. Hier steht prozentual der CIIDRC mit 23,53 Prozent, also 4 von 17 Domains, vorne, gefolgt vom CAC mit 19,75 Prozent, also 62 von 314 betroffenen Domains. Isenberg geht aus eigener Erfahrung davon aus, dass die frühzeitig beendeten Verfahren ganz überwiegend auf einverständlichen Beilegungen beruhen, die aber nicht zwingend in einen Transfer münden. Und Isenberg stellt einen deutlichen Anstieg bei URS-Verfahren fest: Gegenüber dem 4. Quartal 2023 gab es einen Anstieg von 41,89 Prozent auf nun 43 URS-Entscheidungen und 80 Domains (40 Prozent mehr als im Vorjahresquartal). Über das Jahr 2024 stiegen die URS-Verfahren um 14,52 Prozent und der beteiligten Domains um 19,93 Prozent. 90,12 Prozent (73 Domain) wurden suspendiert, in 9,88 Prozent der Fälle, die 8 Domains umfassen, wurde die URS-Beschwerde zurückgewiesen. Es liegt zwar eine deutliche Steigerung der URS-Fälle vor, aber die tatsächlichen Zahlen bleiben niedrig. Isenberg schlussfolgert, das Verfahren bleibe unbeliebt und ist nach wie vor auf .com-Domains nicht anwendbar.
Das 16-seitige „Gigalaw Domain Dispute Digest, Q4/2024“ gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und URS-Verfahren im vierten Quartal und über das gesamte Jahr 2024. Wir empfehlen – wie immer – die Lektüre.
Das „Gigalaw Domain Dispute Digest Q4/2024“ können Sie hier herunterladen:
> https://static1.squarespace.com/static/58febdfcbf629aa913a85974/t/67a0e2004735292b40715a12/1738596865518/2024-q4-domain-dispute-digest.pdf
Quelle: giga.law, eigene Recherche
UDRP – ERNSTER STREIT UM 32 ERNSTING’S-DOMAINS
Die Ernsting’s family GmbH & Co. KG hat in einem umfangreichen UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) gleich 32 Fakeshop-Domains erstritten. Die Gegner blieben stumm.
Das deutsche Textileinzelhandelsunternehmen Ernsting’s family GmbH & Co. KG sah seine Marken durch zahlreiche Domains wie ernstingsfamilyoutlet-eu.shop, ernstingsfamily-de.shop oder ernstings-family.store verletzt und startete gegen alle dahinter stehenden Parteien ein UDRP-Verfahren. Die Domains, die – bis auf fünf Fälle – jeweils auf Fake-Shop-Seiten weiterleiteten, die denen von Ernsting’s family glichen und auf denen das Markenlogo der Ernsting’s family zu finden war, sind auf Inhaber wie „eee qeqe, dasdhuighjbvhjbhjb“, „zhang snge“, „zhang san“, „xiao lin“, aber auch „Marco A Little“ und „Anna Vancini Vancini“ eingetragen. Die Gegner des Verfahrens nahmen nicht zur Sache Stellung. Deanna Wong Wai Man, neuseeländische Juristin und Biologin mit Sitz in Hong Kong, wurde zur Entscheiderin bestimmt.
Wong Wai Man prüfte zunächst zwei Vorfragen, ehe sie der Beschwerde stattgab (WIPO Case No. D2024-5167). Als erstes klärte Wong Wai Man, ob bei den zahlreichen unterschiedlichen Gegnern ein einheitliches Verfahren möglich ist. Die Beschwerdeführerin hatte vorgetragen, dass die Domains alle zwischen dem 01. März 2024 und dem 14. Dezember 2024 registriert wurden, die meisten identische oder sehr ähnliche e-Shop-Kopien mit dem prominenten Markenlogo der Beschwerdeführerin aufwiesen und so deutlich einheitliche Kontrolle an den Tag legten. Lediglich fünf Domains zeigten sich noch ungenutzt. Alle Domains wiesen aber das gleiche Namensschema auf, wobei alle die Marke, gegebenenfalls in kleinen Abwandlungen, aufwiesen, ergänzt um geographische Kennzeichnungen wie „de“, „es“ oder „eu“ oder Wörterbuchbegriffe wie „sale“ oder „deal“. Weiter erwiesen sich die Inhabernamen als offensichtlich falsch oder bestanden aus nichtexistenten Namen, bestehend aus zufälligen Buchstabenfolgen und Zahlen. Für Wong Wai Man war das, zusammen mit dem Umstand, dass sich keiner der Gegner zum Verfahren gemeldet hatte, ausreichend und für die Gegner nicht unfair, um hier ein einheitliches Verfahren zu bestätigen.
Der nächste Punkt war die Frage der Verfahrenssprache. Auch hier reichten Wong Wai Man die Argumente der Beschwerdeführerin aus: Lediglich für zwei der streitigen Domains lag ein chinesischer Registrierungsvertrag vor, alle anderen waren in englischer Sprache über englischsprachige Registrare registriert. Die Domains waren alle in ASCII-Zeichen registriert und enthielten das englische Wort „family“. Hinzu kam die Nutzung für Fake-e-Shops mit ähnlichen Inhalten. Zudem waren auf den nicht genutzten Domains der Eintrag „The website is under maintenance“ wiedergegeben. Das alles sprach dafür, das Verfahren in englischer Sprache zu führen, so dass Wong Wai Man schließlich mit der eigentlichen Prüfung beginnen konnte.
Sie bestätigte, dass die Domains alle die Marke der Beschwerdeführerin beinhalteten, womit sie ihr zum Verwechseln ähnlich waren. Wong Wai Man bestätigte auch den von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Anscheinsbeweis, wonach die Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an den Domains haben, und sah keinen Widerspruch seitens der Gegner. Die Domains würden für Fake-e-Shops genutzt und es gäbe keine Hinweise darauf, dass die Gegner angemessene und nachweisbare Vorbereitungen getroffen hätten, die Domains in Verbindung mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Vielmehr zeigten die Domain-Namen die Absicht der Domain-Inhaber, Internetnutzer in die Irre zu führen, um ihrerseits Vorteile aus der Bekanntheit und der Reputation der Beschwerdeführerin zu ziehen. Hinsichtlich der fünf Domains, die nicht auf einen Fake-e-Shop weiterleiteten, sah Wong Wai Man unter den Umständen dieses Falles keinen Raum für die Doktrin des rechtmäßigen passiven Haltens einer Domain.
Bei der Frage zur Bösgläubigkeit der Gegner bei Registrierung und Nutzung der Domains konnte Wong Wai Man der Beschwerdeführerin ebenfalls Recht gegeben. Die Domains sind alle der Marke der Beschwerdeführerin zum Verwechseln ähnlich. Die Marken der Beschwerdeführerin wurden Jahre vor Registrierung der Domains angemeldet. Die Gegner kannten oder hätten zumindest die Marken kennen müssen. Dass sie die Domains bösgläubig registrierten, zeige sich daran, dass sie die Marken für die Domains und das Markenlogo in ihren Webshops nutzten. Die Nutzung des Markenlogos in den Webshops bestätigte zudem die bösgläubige Nutzung der Domains. Im Hinblick auf die fünf ungenutzten Domains stellte Wong Wai Man fest, dass das Argument einer passiven Nutzung der Domains die Feststellung der Bösgläubigkeit nicht hindere: der hohe Bekanntheitsgrad der Marken der Beschwerdeführerin, der Umstand, dass die Domains die Marken enthalten und weil es unwahrscheinlich ist, dass die Gegner die Domains auf redliche Art nutzen werden, sprächen für sich. Damit bestätigte Wong Wai Man die Beschwerde und entschied auf Übertragung aller Domains auf die Beschwerdeführerin.
Die UDRP-Entscheidung über die Domains ernstingsfamily-de.shop und andere finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2024/d2024-5167.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
GESCHÄFTE – COMMERCE.COM BRINGT US$ 2,2 MIO.
Die vergangene Domain-Handelswoche liefert mit commerce.com zum Preis von US$ 2.200.000,– (ca. EUR 2.115.385,–) die neue Nummer 1 in der Jahresbestenliste 2025.
Die Domain-Industriepioniere Larry Fischer (getyourdomain.com) und Ari Goldberger (esqwire.com) haben den spektakulären Verkauf von commerce.com zu vertreten. Aber nicht nur jetzt zum Preis von US$ 2.200.000,– (ca. EUR 2.115.385,–), sondern auch im Mai 2004, als sie den Verkauf der Domain zum Preis von damals US$ 180.000,– (ca. EUR 148.760,–) begleiteten. Ebenfalls nicht zum ersten Mal wechselt die Domain weights.com für US$ 85.000,– (ca. EUR 81.731,–) den Inhaber. Im Februar 2005 kam sie auf US$ 25.000,– (ca. EUR 19.230,–) und steigerte ihren Preis im April 2012 auf US$ 32.000,– (ca. EUR 24.242,–). Weniger dramatisch ist die Preissteigerung von digitalimmortality.com, die aktuell auf US$ 6.999,– (ca. EUR 6.730,–) kommt und im August 2009 bei US$ 1.588,– (ca. EUR 1.110,–) lag.
Unter den Landesendungen setzt sich nach kurzer Pause wieder Anguilla an die Spitze mit diesmal weather.ai zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 144.231,–), die damit für dieses Jahr bisher die teuerste .ai-Domain ist. Die Drei-Zeichen-Subdomain bra.co.uk ist mit GBP 4.650,– (ca. EUR 5.614,–) nicht nur nicht die teuerste .uk-Domain dieser Woche, sondern auch der Verlierer der Woche: im August 2020 kam sie noch auf GBP 10.501,– (ca. EUR 11.635,–).
Die neuen generischen Endungen starten wieder einmal auf der .xyz-Schiene durch, mit bits.xyz zum Preis von US$ 70.000,– (ca. EUR 67.308,–). Die Kunstdomain hawaii.art verschlechtert sich von US$ 2.730,– (ca. EUR 2.353,–) im September 2021 auf jetzt US$ 1.625,– (ca. EUR 1.563,–). Die klassischen generischen Endungen übten Zurückhaltung. Die vergangene Domain-Handelswoche ragt aufgrund des US$ 2,2 Mio.-Deals von commerce.com deutlich heraus.
Länderendungen
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weather.ai – US$ 150.000,– (ca. EUR 144.231,–)
lhy.it – EUR 15.000,–
premise.vc – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.423,–)
zip.co.uk – GBP 11.250,– (ca. EUR 13.582,–)
photon.io – GBP 10.000,– (ca. EUR 12.073,–)
ama.io – EUR 10.000,–
car.es – EUR 7.900,–
bbp.co.uk – GBP 6.500,– (ca. EUR 7.847,–)
8r.de – EUR 7.500,–
amb.de – EUR 6.995,–
carl.fi – EUR 6.000,–
iguana.eu – EUR 5.999,–
bra.co.uk – GBP 4.650,– (ca. EUR 5.614,–)
creative.it – EUR 5.500,–
movo.in – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.288,–)
kessler.de – EUR 5.000,–
ru.se – EUR 5.000,–
Neue Endungen
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bits.xyz – US$ 70.000,– (ca. EUR 67.308,–)
home.bet – US$ 19.888,– (ca. EUR 19.123,–)
kim.bet – US$ 18.888,– (ca. EUR 18.162,–)
gauge.app – US$ 12.988,– (ca. EUR 12.488,–)
tectonic.xyz – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)
clandestine.xyz – US$ 9.888,– (ca. EUR 9.508,–)
hype.live – US$ 9.499,– (ca. EUR 9.134,–)
maestro.trade – US$ 9.499,– (ca. EUR 9.134,–)
laminar.xyz – US$ 9.000,– (ca. EUR 8.654,–)
zinc.trade – US$ 6.988,– (ca. EUR 6.719,–)
decentralized.cloud – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.769,–)
alpha.work – US$ 3.488,– (ca. EUR 3.354,–)
epic.exchange – US$ 3.453,– (ca. EUR 3.320,–)
rocky.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.125,–)
chapter.bio – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.873,–)
onoin.top – US$ 2.600,– (ca. EUR 2.500,–)
epiclife.app – US$ 1.999,– (ca. EUR 1.906,–)
hawaii.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.563,–)
koi.art – US$ 1.625,– (ca. EUR 1.563,–)
aaa.art – US$ 1.294,– (ca. EUR 1.244,–)
Generische Endungen
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weights.net – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.212,–)
cims.net – US$ 6.888,– (ca. EUR 6.623,–)
theblueprint.org – US$ 3.888,– (ca. EUR 3.738,–)
coway.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.885,–)
ijbc.net – US$ 2.385,– (ca. EUR 2.293,–)
.com
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commerce.com – US$ 2.200.000,– (ca. EUR 2.115.385,–)
weights.com – US$ 85.000,– (ca. EUR 81.731,–)
gambia.com – EUR 55.422,–
cubemobile.com – US$ 48.900,– (ca. EUR 47.019,–)
mapping.com – US$ 35.000,– (ca. EUR 33.654,–)
everyartist.com – US$ 27.500,– (ca. EUR 26.442,–)
aimy.com – EUR 22.000,–
gowod.com – US$ 19.000,– (ca. EUR 18.269,–)
domestiq.com – US$ 16.100,– (ca. EUR 15.481,–)
blunova.com – US$ 11.500,– (ca. EUR 11.058,–)
breaknewz.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)
doughbrothers.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)
headlandcapital.com – US$ 9.910,– (ca. EUR 9.529,–)
onebharat.com – US$ 9.500,– (ca. EUR 9.135,–)
newfloor.com – US$ 8.750,– (ca. EUR 8.413,–)
allerium.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.692,–)
pulseconsulting.com – US$ 7.390,– (ca. EUR 7.106,–)
digitalimmortality.com – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.730,–)
trivex.com – US$ 6.300,– (ca. EUR 6.058,–)
specialists.com – US$ 5.174,– (ca. EUR 4.975,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
ECO – TOPDNS-WORKSHOP BEI NDD 2025 IN STOCKHOLM
Die vom eco – Verband der Internetwirtschaft eV ins Leben gerufene Initiative topDNS lädt zum Workshop mit dem Thema DNS-Missbrauch zu den Nordic Domain Days 2025 (NDD 2025) Ende April in Stockholm. eco-Mitglieder können Karten mit Nachlass erwerben.
Die auf Betreiben von eco – Verband der Internetwirtschaft eV Anfang 2022 gegründete Initiative topDNS trifft sich anlässlich der binnen zehn Jahren zum achten Mal stattfindenden Nordic Domain Days vom 27. bis 29. April 2025 in Stockholm. Bei den NDD 2025 kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service Provider und Investoren. eco ist Partner der NDD 2025 und wird am Dienstag, den 29. April 2025 Gastgeber auf der Bühne sein, um über Internetpolitik und DNS-Missbrauch zu diskutieren. Darüber hinaus organisiert die topDNS-Initiative zusammen mit iQ Global den vierten „DNS-Abuse“-Workshop, um die Domain- und Hosting-Branche zu vereinen und die Diskussion vom Vorjahr fortzusetzen. Wie für die Nordic Domain Days allgemein, ist es das Bestreben für die topDNS-Initiative, die unterschiedlichen Branchendienstleister zusammenzubringen. Gemeinsam will man erörtern, wie die Zusammenarbeit bei der Eindämmung von Online-Schäden verbessert werden kann. Was zählt, sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern. Die Agenda für die NDD 2025 liegt noch nicht vor; angekündigt ist, dass jeden Morgen eine Keynote stattfindet.
Die Nordic Domain Days 2025 finden vom 27. bis 29. April 2025 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 104 in 118 60 Stockholm (Schweden), statt. Die NDD25 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale „Attendee“-Ticket kostet mittlerweile EUR 299,– und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) und endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für diesmal EUR 699,– bietet als Upgrade gegenüber dem „Attendee“-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, „Email Concierge“, „Meeting Lounge“ und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten bei EUR 3.000,– und bieten jede Menge Möglichkeiten, sein Unternehmen darzustellen, inklusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. eco-Mitglieder erhalten einen Rabattcode von 20 Prozent über members+ auf der eco-Website. Eine sehr begrenzte Anzahl von Freikarten ist ebenfalls verfügbar. Wichtig zu wissen: auch diesmal wird die Veranstaltung weder aufgezeichnet noch gestreamt – dabei sein ist alles.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.com
Quelle: eco.de, nordicdomaindays.se, eigene Recherche