Domain-Newsletter

Ausgabe #1288 – 09. Oktober 2025

Themen: GlüÄndStV 2021 – DNS-Sperren durch Registrare | Statistik – CENTR vermeldet 380 Mio. Domains | TLDs – Neues von .su, .uk und .web3 | UDRP – Jiggle LLC zappelt ins Domain-Hijacking | stamps.ai – (Brief)Marke allein genügt nicht | intelligence.xyz – Aufklärung für US$ 150.000,– | Stockholm – Anmeldung für Nordic Domain Days 2026

GLÜÄNDSTV 2021 – DNS-SPERREN DURCH REGISTRARE

Im Zuge der Reform des Glücksspielstaatsvertrags wollen die Bundesländer künftig auch Domain-Registrare verpflichten, den Zugang zu rechtswidrigen Glücksspielangeboten mittels DNS-Sperre zu blockieren. Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor.

Die Veranstaltung von Glücksspielen ist in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern geregelt. Die aktuell geltende Fassung ist am 01. Juli 2021 in Kraft getreten, hinkt allerdings der geltenden Gesetzgebung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so etwa dem Urteil des BVerwG vom 19. März 2025 – Az. 8 C 3.24) hinterher, weshalb sie am 31. Dezember 2023 einer ersten Überprüfung unterzogen wurde. Herausgekommen ist der Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021), der im Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt wurde. Erklärtes Ziel ist dabei eine effektive Unterbindung unerlaubter Glücksspielangebote, die für Spieler mit zusätzlichen und unübersehbaren Gefahren verbunden seien. Bereits im Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde dazu eine bereits früher bestehende Ermächtigung für Sperranordnungen (Netzsperren bzw. IP-Blocking) wiedereingeführt. Die Umsetzung dieses Instruments erwies sich jedoch als problematisch, da die bisherige Rechtsgrundlage des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 GlüStV 2021 Maßnahmen zur Sperrung dieser Angebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) verantwortliche Diensteanbieter vorsieht und hinsichtlich dieses Adressatenkreises in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung rechtliche Bedenken geltend gemacht wurden. Zudem führte die im Jahr 2024 eingetretene Änderung des Rechtsrahmens durch Inkrafttreten des Digital Services Acts (DSA) mit unmittelbarer Wirkung für die EU-Mitgliedstaaten zu einem Wegfall des Telemediengesetzes, welches durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst wurde. Für eine rechtssichere Anwendung war damit eine zeitnahe Neuregelung der Rechtsgrundlage erforderlich geworden.

Um künftig insbesondere auch die Internetzugangsanbieter im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr in den Kreis möglicher Adressaten behördlicher Sperranordnungen einzubeziehen, verzichtet die geänderte Regelung auf das Kriterium der Verantwortlichkeit. Die Angemessenheit der staatsvertraglichen Ermächtigung soll gleichwohl dadurch gewahrt bleiben, dass eine Inanspruchnahme des Internetzugangsanbieters erst dann in Betracht kommt, wenn sich Maßnahmen zur Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte gegenüber dem Veranstalter oder Vermittler des unerlaubten Glücksspiels, also regelmäßig dem für den illegalen Inhalt direkt verantwortlichen Betreiber der Webseite selbst, als nicht durchführbar oder nicht erfolgsversprechend erweisen und Maßnahmen gegen andere in Betracht kommende Anbieter von Vermittlungsdiensten kein gleich effektives Mittel darstellen. Diese Neuregelung zielt auch auf Domain-Registries und -Registrare ab. Da Registrare – wie im Übrigen auch Registries – nach dem DSA als Anbieter des Vermittlungsdienstes einer reinen Durchleitung zu fassen seien (vgl. Erwägungsgrund 29), ist nach Ansicht der Bundesländer eine ausdrückliche, gesonderte Nennung neben den Internetzugangsanbietern nicht länger erforderlich. Mit anderen Worten: sowohl Access Provider als auch Domain-Registrare kommen als Adressaten von Sperranordnungen in Betracht. Technisch setzt man weiter auf DNS-Sperren; dabei wird die Zuordnung zwischen der Domain und der zugehörigen IP-Adresse im DNS-Server des Internetzugangsanbieters getrennt. Die Internetseite bleibt weiterhin bestehen, ist aber nicht mehr durch Eingabe der Domain in die Adresszeile des Browsers zu erreichen; auf die vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten geht der Entwurf nicht ein. Ergänzend wird die Möglichkeit der Entfernung illegaler Inhalte aufgenommen; das soll dem Umstand der rasanten technischen Entwicklung Rechnung tragen und eine effektive Gefahrenabwehr künftig auch in solchen Fällen sicherstellen, in denen aufgrund veränderter technischer Rahmenbedingungen (z. B. mobile Applikation statt herkömmlicher Webseite) die Nutzung der illegalen Inhalte technisch nicht durch eine Sperre, sondern durch eine gezielte Entfernung des illegalen Angebots unterbunden werden müsse.

Sollte die Stillhaltefrist am 09. Oktober 2025 ablaufen, ohne dass von Seiten der EU-Kommission Einwendungen erhoben werden, könnten die Parlamente der 16 Bundesländer die Neuregelung ratifizieren. Erweiterte DNS-Sperren wären sodann bereits im Frühjahr 2026 möglich.

Den Entwurf des 2. GlüÄndStV 2021 finden Sie unter:
> https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/en/notification/27057

Quelle: heise.de, eigene Recherche

STATISTIK – CENTR VERMELDET 380 MIO. DOMAINS

Wie viele Domains sind weltweit registriert – 371,7 Mio. oder doch 380 Mio.? VeriSign und CENTR spielen sich gegenseitig die Zahlen zu, und auch die deutsche Statista GmbH mischt munter mit.

371,7 Mio. registrierte Domains weltweit meldet der Domain Name Industry Brief von VeriSign zum 30. Juni 2025. Das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) legt sogar noch ein paar Millionen oben drauf. Im aktuellen TLD Market Report meldet die Vereinigung europäischer ccTLD-Registries, dass weltweit geschätzt sogar 380 Mio. Domains unter 1.560 Domain-Endungen registriert sind. Anders als VeriSign hat CENTR dabei auch eine kontinentale Perspektive; so sind in Europa 77 Mio. Domains registriert, in Asien 45 Mio. Domains, Südamerika kommt auf 19 Mio. Domains und auf ganz Afrika verteilen sich 2 Mio. Domains. Das stärkste Wachstum verzeichnet dabei die Asia-Pazifik-Region, deren ccTLDs innerhalb eines Jahres um 3,7 Prozent zulegen konnten; Europa kommt im Vergleich nur auf ein Plus von 0,4 Prozent. Außerdem weiß CENTR zu berichten, dass 43 Prozent der Websites unter einer europäischen Endung umfangreiche Inhalte bereithielten; weitere 27 Prozent hatten nur begrenzte Inhalte (z. B. geparkte oder Holding-Seiten) und 31 Prozent keine funktionierenden Webinhalte. Domains mit umfangreichen Inhalten wiesen dabei eine deutlich höhere Infrastrukturbereitstellung auf: 84 Prozent verfügten über MX-Einträge für eMail und 78 Prozent verwendeten SSL-Zertifikate, während nur 17 Prozent der Domains mit begrenzten Inhalten SSL einsetzten.

Die deutsche Statista GmbH, Betreiberin des gleichnamigen Statistik-Portals, hat sich ebenfalls mit dem globalen Domain-Markt befasst, sich dabei aber mehr der Marktverteilung gewidmet. Demnach liefen Anfang September 2024 fast 44 Prozent aller Websites weltweit unter der Top Level Domain .com, was sie zum unangefochtenen Marktführer im Internet mache. Im Vergleich dazu belegte .org mit einem bescheidenen Marktanteil von vier Prozent den zweiten Platz, knapp vor dem deutschen Länderkürzel .de mit 3,9 Prozent. Dahinter folgen .br (Brasilien, 3,1 Prozent), .ru (Russland, 3 Prozent), .uk (Großbritannien, 2,4 Prozent), .net (2,3 Prozent), .jp (Japan, 2,1 Prozent), .it (Italien, 1,9 Prozent) und .fr (Frankreich, 1,8 Prozent). Die Auswertung von Statista beruht dabei auf den „top 10 million websites“.

Aus der zentralasiatischen Republik Usbekistan erreicht uns die Nachricht, dass die Zahl der registrierten .uz-Domains erstmals die Marke von 140.000 überschritten hat. Wie die Registry Single Integrator for Creation and Support of State Information Systems (UZINFOCOM) betont, lag diese Zahl noch vor wenigen Jahren im Bereich der Zehntausende; der steile Anstieg spiegele daher das wachsende Interesse an der offiziellen Länderendung wieder. Ein gutes Stück weiter ist da die Nigeria Internet Registration Association; sie meldet zum Jahresende 2024 exakt 229.583 .ng-Domains. Anders als viele Länderendungen pflegt Nigeria dabei die Struktur offizieller Subdomains, darunter .com.ng, .edu.ng, .net.ng, .org.ng, .gov.ng, .sch.ng und .i.ng. Im August 2025 haben die sektoralen Domain-Registrierungen mit 5.762 einen Höchststand erreicht; zusammen mit den 4.014 Domain-Verlängerungen kommen sie auf eine Gesamtzahl von 9.740. Diese Statistik unterstreiche den kollektiven Trend hin zu einer besser organisierten und branchenspezifischen Online-Identität im nigerianischen digitalen Raum, so die Registry weiter.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.627.705 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.674)
.at – 1.486.816 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.089)
.com – 159.405.555 – (Vergleich zum Vormonat: + 465.929)
.net – 12.522.692 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.236)
.org – 11.357.323 – (Vergleich zum Vormonat: + 47.901)
.info – 4.273.699 – (Vergleich zum Vormonat: + 113.134)
.biz – 1.210.815 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.174)
.eu – 3.652.773 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.564)

.xyz – 7.037.621 – (Vergleich zum Vormonat: + 786.367)
.top – 6.677.307 – (Vergleich zum Vormonat: + 447.319)
.shop – 4.411.890 – (Vergleich zum Vormonat: + 340.650)

(Stand 01. Oktober 2025)

Den aktuellen „CENTR TLD Market Report“ finden Sie unter:
> https://stats.centr.org/public/tld_market_report

Quelle: cctld.uz, nira.org.ng, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .SU, .UK UND .WEB3

Die Babyboomer gehen in Rente, aber die .uk-Verwalterin Nominet steuert entgegen: ein eigener Fond soll dem drohenden Wissensverlust vorbeugen. Derweil feiert das Sowjet-Kürzel .su seinen 35. Geburtstag, während .web3 an der Einführung arbeitet – hier unsere Kurznews.

Als Land längst untergegangen, doch virtuell nach wie vor existent: .su, das Länderkürzel der 1991 aufgelösten Sowjetunion, feiert in diesen Tagen seinen 35. Geburtstag. Auf Bitten der SUUG (Soviet UNIX User’s Group) wurde die Endung am 19. September 1990 in die Root Zone eingetragen, wobei auch das Kürzel .udssr zur Diskussion stand. Es dauerte allerdings kein Jahr, bis sich die Sowjetunion offiziell auflöste. Im Jahr 1993 übernahm das 1992 gegründete Russian Institute of Public Networks (RIPN) die Registry-Funktion für .su, bevor 1994 .su zu Gunsten der neuen Landesendung .ru eingefroren wurde. 2008 entschied das ISO3166/MA Committee der International Organization for Standardization, das Kürzel .su reserviert zu halten und damit auf Dauer zu etablieren. Heute sind über 109.000 .su-Domains registriert, die meisten davon in Russland (fast 96.000). Im Jahr 2019 nahm der Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien (Roskomnadzor) die Endung .su zusammen mit .ru in die russische nationale Domain-Zone auf. Noch heute gehört .su zu den aktivsten Förderern des kyrillischen Alphabets im Internet. Inzwischen ist die Registrierung von .su-Domains unter anderem in Altai, Baschkirisch, Burjatisch, Dolganisch, Kalmückisch, Komi, Korjakisch, Mari, Nanai, Nenzen, Ossetisch, Samisch (ohne Vokallänge), Tatarisch, Tuwinisch, Udmurtisch, Chakasserisch, Chantisch, Tschuwaschisch, Ewenkisch, Ewenkisch und Jakutisch möglich.

Die .uk-Verwalterin Nominet hat die Gründung des „Nominet DNS Fund“ bekanntgegeben. Die Initiative zielt darauf ab, Open-Source-Projekte zu finanzieren, die das Domain Name System (DNS) unterstützen. Kritische digitale Infrastruktur, von der die gesamte Online-Welt profitiert, beruht oft auf der unbezahlten Arbeit einiger weniger Personen. Doch sie kämpft mit einem Phänomen, das auch das deutsche Arbeitsleben kennt: Viele derjenigen, die das Rückgrat des Internets aufgebaut haben, stehen kurz vor dem Ruhestand. In den nächsten zehn Jahren wird die Zahl der erfahrenen Personen, die diese Systeme pflegen, weiter sinken. Zudem ist ihre Arbeit oft „unsichtbar“ und schwer zu monetarisieren. Der „Nominet DNS Fund“ konzentriert sich speziell auf Open-Source-Komponenten kritischer Infrastruktur, die für die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb des globalen DNS relevant sind. Im ersten Jahr plant Nominet, allen erfolgreichen Anträgen bis zu GBP 370.000,– zu gewähren – ohne Mindestbeantragung. Um förderfähig zu sein, müssen die Vorschläge der Öffentlichkeit zugutekommen und den zentralen DNS-Anforderungen entsprechen. Der gesamte Quellcode, der mit Unterstützung des Fonds entwickelt oder modifiziert wird, muss offengelegt und die gesamte Dokumentation muss unter einer Lizenz im Creative-Commons-Stil veröffentlicht werden. Bewerbungen für den Nominet DNS Fund sind ab sofort möglich, die Bewerbungsfrist endet am 26. Oktober 2025.

Das 2018 gegründete US-Unternehmen Unstoppable Domains, spezialisiert auf alternative blockchainbasierte Domain-Endungen, hat die Einführung der Top Level Domain .web3 angekündigt. Als Partner ist DavosWeb3 mit im Boot, laut Selbstbeschreibung „a global forum uniting innovators and policymakers“. Dahinter stehen 100 Web3-Führungskräfte, die sich verpflichtet haben, Innovation, Inklusion, Integrität und Nachhaltigkeit im gesamten Web3-Ökosystem voranzutreiben. „Now, with .web3, we are giving those principles a unifying digital identity. .web3 is the foundation for how builders, brands, and communities will express their place in this new internet era.“, so Ajeet Khurana, Gründer von DavosWeb3. Parallel veröffentlichten die Mitglieder von DavosWeb3 ein Whitepaper mit dem Titel „Ushering a New Billion into the Global System: The Next Frontier“, in dem Strategien für den Einsatz dezentraler Technologien zur Förderung der globalen wirtschaftlichen Inklusion vorgeschlagen werden. Wie üblich, werden .web3-Domains gegen Einmalzahlung registriert, unterliegen also keiner Verlängerung. Eine Nutzung als klassische Web2-Domain ist vorerst aber nicht möglich; ob sich Unstoppable Domains, das inzwischen auch als ICANN-akkreditierter Registrar geführt wird, sich 2026 bei ICANN um die Endung bewirbt, lässt die Pressemitteilung offen.

Weitere Informationen zum „Nominet DNS Fund“ finden Sie unter:
> https://nominet.uk/our-impact/nominet-dns-fund-application/

Quelle: cctld.ru, nominet.uk, globenewswire.com

UDRP – JIGGLE LLC ZAPPELT INS DOMAIN-HIJACKING

Gerade erst wurde die Marke „JIGGLE“ für die Jiggle LLC, Anbieterin koffeinhaltiger Kaugummis, eingetragen, schon startete sie ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der seit 1996 registrierten Domain jiggle.com. Das hippelige Agieren endete mit einem Reverse Domain Name Hijacking.

Die 2024 gegründete US-amerikanische Jiggle LLC bietet koffeinhaltige Gummis an. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain jiggle.com verletzt, weshalb sie vor der WIPO ein UDRP-Verfahren startete. Sie trägt vor, Inhaberin der im Juli 2025 eingetragenen Wortmarke „JIGGLE“ zu sein. Der Gegner, Chad Wright mit Sitz in den USA, ist seit etwa 2015 Inhaber der 1996 erstmals registrierten Domain jiggle.com. Diese ist geparkt, und Wright bietet sie für US$ 350.000,– zum Kauf an. Er ließ sich von Domain-Anwalt John Berryhill vertreten. Als Entscheiderin wurde die US-amerikanische Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Kimberley Chen Nobles berufen.

Nobles wies die Beschwerde ab und stellte ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (WIPO Case No. D2025-3608). Die Identität von Marke und Domain stellte sie kurzerhand fest. Auf die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners, die Domain zu nutzen, ging sie nicht ein, sondern widmete sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Diese verneinte sie: Die Beschwerdeführerin habe vorgetragen, dass die Domain jiggle.com bereits am 28. Februar 1996 registriert wurde. Damit habe sie wissen können, dass der Gegner bereits lange Jahre Inhaber und Nutzer der Domain war, bevor die Beschwerdeführerin überhaupt gegründet und Inhaberin der Marke „JIGGLE“ wurde. Damit hätte sie wissen müssen, dass der Gegner die Domain nicht bösgläubig registriert hat, und sie hätte wissen können und müssen, dass sie aufgrund dessen wesentliche Elemente der UDRP nicht würde beweisen können. Die Beschwerdeführerin hätte diesbezüglich durchaus eine Recherche durchführen können, nachdem sie im Rahmen des Verfahrens die Identität des Gegners erfahren hatte. Nobles stellte fest, dass der Gegner die Domain registriert hatte, bevor die Beschwerdeführerin Markenrechte erlangte, weshalb er dabei keinesfalls bösgläubig handelte. Damit habe die Beschwerdeführerin das dritte Element der UDRP nicht erfüllt. Die Beschwerde war so abweisungsreif.

Nobles prüfte daraufhin noch ein RDNH, das sie bestätigte: Die Sachlage belege, dass die Beschwerdeführerin vor Erheben der Beschwerde um den Inhaber der Domain und wozu er diese nutzt, wusste. Sie trage selbst vor, dass die Domain 1996 registriert wurde und dass der Gegner sie für US$ 350.000,– zum Kauf anbietet. Daraus ergebe sich, dass die Beschwerdeführerin über den Kauf und das Verhandeln um den Kaufpreis der Domain nachdachte oder sogar ein Versuch scheiterte, sie zu einem für sie angemessenen Preis zu kaufen. Zudem spreche die Erwähnung der Domain-Registrierung 1996 und die der Registrierung ihrer Marke im Juli 2025 in ihrem Vortrag gegen sie. Das Verhalten der Beschwerdeführerin zeige, sie wusste oder hätte wissen müssen, dass sie die wesentlichen Voraussetzungen der UDRP nicht hätte nachweisen können, gerade angesichts der erheblichen zeitlichen Lücke zwischen der Registrierung der Domain und der Eintragung ihrer Marke. All dies stelle eine missbräuchliche Nutzung des UDRP-Verfahrens dar. Nobles bestätigte aufgrund dessen ein RDNH. Die Beschwerde wies sie ab und bestätigte, dass der Gegner Inhaber der Domain jiggle.com bleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain jiggle.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2025/d2025-3608.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

STAMPS.AI – (BRIEF)MARKE ALLEIN GENÜGT NICHT

Im UDRP-Streit um die Domain stamps.ai hält sich Panelist Paddy Tam an den Rechtsstreit um booking.com, und verwehrt der Beschwerdeführerin und Markeninhaberin von „STAMPS.COM“, sich allein auf den allgemeinen Begriff „stamps“ zu stützen.

Die 2011 gegründete Beschwerdeführerin Auctane LLC sieht ihre Rechte durch die Domain stamps.ai verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor dem Forum. Sie nutzt die Domain stamp.com, eine Plattform mit über vier Millionen Kunden, die Dienstleistungen im Bereich Frankierung, Versandetiketten, Online-Portorabatte und die Integration mit großen Versanddienstleistern und führenden E-Commerce-Plattformen anbietet. Sie trägt vor, Inhaberin der US-Marken „STAMPS.COM“, „STAMPS.COM ONLINE“, „STAMPSCOM“ und „SHIPSTATION“ zu sein. Die Domain stamps.ai enthalte ihre vollständige Marke, die Endung .ai ändere nichts an der verwirrenden Ähnlichkeit. Der Gegner sei zudem nicht berechtigt; er setze die Domain ein, um Nutzer, die die Domain stamps.com besuchen wollen, auf seine Seite zu bringen. Gegner ist Brett Bloom aus den USA, der stamps.ai im Dezember 2017 registriert hat und über sie das Geschäft der im Januar 2017 gegründeten US-amerikanischen STAMPS.AI Inc. führt. Unter stamps.ai bietet er eine Software-as-a-Service-Anwendung für Briefmarkensammler an, mit der diese ihre Sammlungen verwalten, analysieren und organisieren können. Eine Verwechslung zwischen der Beschwerdeführerin und ihm sei wegen der ganz unterschiedlichen Angebote nicht möglich. Die Domain stamps.ai, die letztlich nur aus dem Wort „stamps“ besteht, ist mit keiner der Marken der Beschwerdeführerin identisch. Von der Beschwerdeführerin und deren Marken wusste er nichts, bevor er die Beschwerde erhielt. Als Entscheider wurde Paddy Tam, Produkt-Manager mit langjähriger Brandprotection-Erfahrung, tätig.

Tam wies die Beschwerde ab (Forum Claim Number: FA2508002173738). Seine Begründung verläuft dabei etwas unkonventionell. Die Frage der Identität oder verwirrenden Ähnlichkeit von Marke und Domain prüft er nicht, sondern geht darauf bei der Frage des Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners ein. Er bestätigt, dass die Marke „STAMPS.COM“ besteht, aber erkennt keinen Nachweis der Beschwerdeführerin dafür, dass sie Inhaberin eines Markenrechts an dem beschreibenden Begriff „stamps“ ist. Tam verweist dabei auf den Rechtsstreit zwischen dem U.S. Patent and Trademark Office und Booking.com, bei dem das Gericht zu dem Ergebnis kam, dass die Eintragung von „Booking.com“ dem Inhaber kein ausschließliches Recht an dem Begriff „booking“ einräumt, da „Booking.com“ eine schwache, beschreibende Marke darstellt. So gelangt Tam zu der Ansicht, dass die Beschwerdeführerin keine Rechte an dem Begriff „stamps“ hat und dass ihre „STAMPS.COM“-Marken den Gegner nicht daran hindern, berechtigte Interessen geltend zu machen. Tam sieht Parallelen zu anderen UDRP-Entscheidungen und sieht letztlich nicht, dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis geführt habe, dass der Gegner kein Recht oder ein berechtigtes Interesse an der Nutzung von stamps.ai hat. Alle weiteren Prüfungen schenkte sich Tam und wies die Beschwerde ab.

Die kurze Entscheidung geht ein wenig durcheinander und scheint Lücken zu haben, ist aber korrekt. Über Paddy Tam erfährt man im Internet nicht viel, außer dass er „the product manager for CSC’s Brand Protection business in the APAC region“ ist und mehr als zehn Jahre Erfahrung mit Brand Protection und UDRP-Verfahren hat. Unklarheit besteht bei der Markeninhaberschaft: die Beschwerdeführerin Auctane LLC ist jedenfalls nicht Inhaberin von „STAMPS.COM“; als Inhaberin eingetragen ist die STAMPS.COM INC., die eine Tochter der Beschwerdeführerin sein dürfte – dazu aber kein Wort in der Entscheidung. Zur Identität oder verwirrenden Ähnlichkeit (Identical and/or Confusingly Similar) heißt es in der Entscheidung verwirrenderweise, die Beschwerdeführerin habe das zweite Element (Anscheinsbeweis des nicht bestehenden Rechts oder rechtlichen Interesses) nicht erbracht, weshalb man sich die Prüfung des dritten Elements (Bösgläubigkeit) sparen könne. Möglicherweise ist das nur ein redaktioneller Fehler. Auch wenn die Entscheidung korrekt ist, wäre ein sauberer Umgang mit den „Formalitäten“ der Entscheidungsgründe begrüßenswert, um das Vertrauen der Betroffenen und zukünftiger Rechtssuchender zu erhalten.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain stamps.ai finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2173738.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

INTELLIGENCE.XYZ – AUFKLÄRUNG FÜR US$ 150.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet wieder mehr hochpreisige Domains – mit intelligence.xyz zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 127.781,–) an der Spitze.

Für die Kommerzendung .com steht ausgov.com zum Preis von US$ 130.000,– (ca. EUR 110.744,–) an erster Stelle. An zweiter Position findet man isoft.com mit US$ 60.000,– (ca. EUR 51.113,–), die sich so gegenüber im April 2019 erzielten US$ 8.910,– (ca. EUR 7.885,–) deutlich verbessert.

Unter den Landesendungen wird Anguillas .ai diesmal von einer .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) geschlagen: sigma.io kommt auf US$ 100.000,– (ca. EUR 85.188,–), während remember.ai mit US$ 53.500,– (ca. EUR 45.575,–) lediglich Zweitbeste im Länderrennen ist.

Gewinner der Woche sind die neuen generischen Endungen mit intelligence.xyz zum Preis von US$ 150.000,– (ca. EUR 127.781,–), die wieder einmal über Swetha vermittelt wurde. Die klassischen generischen Endungen bieten die sehr gute grants.org zum Preis von US$ 58.388,– (ca. EUR 49.739,–), während fermi.org von US$ 4.000,– (ca. EUR 4.010,–) im Oktober 2022 auf jetzt EUR 2.899,– fällt. Die vergangene Domain-Handelswoche bietet mit drei Domains im sechsstelligen Bereich ausreichend gute Preise, um sie als erfreulich zu bezeichnen.

Länderendungen
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sigma.io US$ 100.000,– (ca. EUR 85.188,–)
qfx.io US$ 49.888,– (ca. EUR 42.498,–)
bridger.io EUR 8.000,–

remember.ai US$ 53.500,– (ca. EUR 45.575,–)
4health.ai US$ 6.499,– (ca. EUR 5.536,–)

miami.co US$ 12.000,– (ca. EUR 10.223,–)
testbewertung.de EUR 6.950,–
vavada.in US$ 7.900,– (ca. EUR 6.730,–)
chatai.de EUR 5.870,–
brio.eu EUR 5.500,–
innovera.de EUR 5.000,–
tacobell.gr EUR 5.000,–
pyh.de EUR 4.800,–
autocars.se GBP 3.700,– (ca. EUR 4.245,–)
aktion-holz.de EUR 4.000,–
excellium.fr EUR 3.799,–
unio.at EUR 3.600,–
lokaly.de EUR 3.000,–
urbanpartners.eu EUR 2.999,–
imperfection.eu EUR 2.900,–
deutsche-beamtenversicherung.de EUR 2.900,–
innovati.de EUR 2.750,–
valorum.de EUR 2.749,–
uwell.de EUR 2.749,–
solane.de EUR 2.749,–
medreg.eu EUR 2.500,–
payro.de EUR 2.500,–

Neue Endungen
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intelligence.xyz US$ 150.000,– (ca. EUR 127.781,–)
code.xyz US$ 25.509,– (ca. EUR 21.731,–)
share.center US$ 20.212,– (ca. EUR 17.218,–)
bit.network US$ 16.520,– (ca. EUR 14.073,–)
ai.ventures US$ 16.520,– (ca. EUR 14.073,–)
raydium.com US$ 16.309,– (ca. EUR 13.893,–)
fourth.space US$ 14.999,– (ca. EUR 12.777,–)

Generische Endungen
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grants.org US$ 58.388,– (ca. EUR 49.739,–)
dcf.org US$ 45.000,– (ca. EUR 38.334,–)
dd.net US$ 42.500,– (ca. EUR 36.205,–)
blackhole.org US$ 5.500,– (ca. EUR 4.685,–)
sharij.net US$ 5.112,– (ca. EUR 4.355,–)
populationspeakout.org US$ 3.960,– (ca. EUR 3.373,–)
fermi.org EUR 2.899,–
serca.org US$ 2.988,– (ca. EUR 2.545,–)
booger.org EUR 2.380,–

.com
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ausgov.com US$ 130.000,– (ca. EUR 110.744,–)
isoft.com US$ 60.000,– (ca. EUR 51.113,–)
degencity.com US$ 49.999,– (ca. EUR 42.593,–)
joai.com US$ 49.888,– (ca. EUR 42.498,–)
oog.com US$ 40.000,– (ca. EUR 34.075,–)
faithworks.com US$ 39.000,– (ca. EUR 33.223,–)
merchantsolutions.com US$ 25.000,– (ca. EUR 21.297,–)
140bet.com US$ 24.995,– (ca. EUR 21.293,–)
exquip.com US$ 20.000,– (ca. EUR 17.038,–)
crisk.com US$ 20.000,– (ca. EUR 17.038,–)
vibium.com US$ 17.000,– (ca. EUR 14.482,–)
stylechain.com US$ 15.000,– (ca. EUR 12.778,–)
95ty.com US$ 13.918,– (ca. EUR 11.856,–)
contextlayer.com EUR 9.995,–
cquote.com US$ 10.000,– (ca. EUR 8.519,–)
catalogo.com US$ 9.999,– (ca. EUR 8.518,–)
gtitechnologies.com US$ 9.995,– (ca. EUR 8.514,–)
ai-pathfinder.com US$ 9.888,– (ca. EUR 8.423,–)
mutualus.com US$ 9.888,– (ca. EUR 8.423,–)
rawrr.com US$ 9.600,– (ca. EUR 8.178,–)
ogty.com US$ 8.258,– (ca. EUR 7.035,–)
0ai.com US$ 7.300,– (ca. EUR 6.219,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestros.com, sedo.de, thedomains.com

STOCKHOLM – ANMELDUNG FÜR NORDIC DOMAIN DAYS 2026

Für die Nordic Domain Days 2026 (NDD26) im April 2026 sind die Anmeldetore geöffnet. Die Präsenzveranstaltung findet wie gehabt im Clarion Hotel in Stockholm (Schweden) statt.

Es sind die bereits neunten Nordic Domain Days (NDD), die vom 26. bis 28. April 2026 in Stockholm stattfinden. Bei den Nordic Domain Days kommt die Domain-Industrie zusammen, um Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen: Registries, Registrare, Reseller, Service-Provider und Investoren. Was zählt, sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern. Bei der Jubiläumsausgabe zum 10-jährigen Bestehen Anfang 2025 kamen mehr als 400 Teilnehmer, und an zwei vollgepackten Tagen waren über 30 Referenten und Diskussionsteilnehmer beteiligt. Die NDD26 werden sich sicherlich nicht mit weniger zufrieden geben. Die Agenda liegt zu einem so frühen Zeitpunkt allerdings noch nicht vor. Jedenfalls beginnt jeder Morgen mit einer Keynote.

Die Nordic Domain Days 2026 finden vom 26. bis 28. April 2026 wie immer im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 104, 118 60 Stockholm (Schweden) statt. Die NDD26 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale „Attendee“-Ticket kostet zurzeit EUR 349,– und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) und endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für diesmal EUR 799,– bietet als Upgrade gegenüber dem „Attendee“-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, „Email Concierge“, „Meeting Lounge“ und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten bei EUR 3.500,– und bieten jede Menge Möglichkeiten, sein Unternehmen darzustellen, inklusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. Wichtig zu wissen: auch diesmal wird die Veranstaltung weder aufgezeichnet noch gestreamt – dabei sein ist alles.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.com

Quelle: nordicdomaindays.se, eigene Recherche

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