Domain-Newsletter

Ausgabe #1254 – 13. Februar 2025

Themen: WHOIS – Strafverfolgern fehlt der Durchblick | Statistik – VeriSign sieht .com für 2025 im Minus | TLDs – Neues von .at, .in und .uk | Web3 – haben Alt-Root-Domains Zukunft? | meinl.ch – David trotzt Goliath vor der WIPO | Fan-tastisch – fanbase.com bringt US$ 431.400,– | Meissen – 19. EuroSSIG im Sommer 2025

WHOIS – STRAFVERFOLGERN FEHLT DER DURCHBLICK

Der Wegfall eines öffentlich einsehbaren WHOIS-Verzeichnisses durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erschwert es den europäischen Strafverfolgungsbehörden, Verdächtige zu identifizieren. Das haben Eurojust und Europol in ihrem Bericht „Common Challenges in Cybercrime“ für das Jahr 2024 eingeräumt.

In ihrem am 31. Januar 2025 veröffentlichten Bericht untersuchen Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, und die europäische Polizeibehörde Europol anhaltende und neu auftretende Probleme, die Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität erschweren. Die diesjährige Ausgabe identifiziert die wichtigsten Hindernisse insbesondere im Bereich digitaler Beweismittel. Der Bericht hebt gleich mehrere dringende Herausforderungen hervor, mit denen die Strafverfolgungsbehörden konfrontiert sind, darunter die überwältigende Menge digitaler Daten, das Risiko des Datenverlusts und die anhaltenden Hindernisse beim Zugriff auf wichtige Informationen aufgrund rechtlicher und technischer Einschränkungen. Die zunehmende Nutzung von Anonymisierungsdiensten erschwert die Bemühungen zur Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet zusätzlich. Vor allem das Datenvolumen – die Rede ist von Daten im Terabyte- und Petabyte-Bereich – macht den Behörden zu schaffen. Es erfordert die Verarbeitung riesiger Datenmengen, was einen Bedarf an Analysetechniken und erheblichen Ressourcen auslöst, die derzeit für viele Behörden unerreichbar sind.

Als besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit Internet Governance finden IP-Adressen und das WHOIS Erwähnung. Im Bereich der IP-Adressen kämpfen die Behörden mit dem Problem der Carrier-Grade Network Address Translation (CGNAT); sie ermöglicht es bis zu 65.000 Benutzern gleichzeitig, eine IP-Adresse gemeinsam zu nutzen. In der Praxis bedeutet das, dass ein Benutzer nicht nur durch die von ihm verwendete IP-Adresse identifiziert wird, sondern durch die IP-Adresse und die zugewiesene Portnummer; die einzelnen Ports werden aber meist nicht protokolliert. Abhilfe würde IPv6 schaffen, da es die eindeutige Identifizierung von Geräten und damit von Benutzern erleichtert. Aber auch mit den Auswirkungen der DSGVO hadern die Strafverfolger. Die WHOIS-Datenbank sei früher eine wichtige Ressource gewesen, wenn es darum ging, eine Domain einer Person oder einem Unternehmen zuzuordnen. Als 2018 die DSGVO Anwendung fand, wies ICANN jedoch alle Registry-Betreiber und Domain-Registrare an, alle personenbezogenen Daten aus öffentlich zugänglichen WHOIS-Einträgen zu entfernen – ohne Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden oder die Justiz. Besserung erhofft man sich vom „Registration Data Request Service“ (RDRS). Dieses Pilottool sei ein positiver Schritt; allerdings handle es sich um einen freiwilligen Dienst, bei dem Registries und Registrare entscheiden können, ob sie teilnehmen oder nicht. Dies führe weiterhin dazu, dass kein Zugang zu maßgeblichen Beweismitteln besteht, um zu identifizieren, wer hinter einer rechtswidrig genutzten Domain steckt. Ein weiteres Problem des RDRS-Systems sei die Vertraulichkeit bei Anfragen nach Registrierungsdaten. ICANN habe darauf hingewiesen, dass das System nicht so konzipiert ist, dass es die Vertraulichkeit von Anfragen von Strafverfolgungsbehörden wahren können. „This is a major deterrent for Law enforcement agencies against using the system“, so der Bericht.

Man sollte sich aber nicht täuschen lassen. Bemühungen, die technischen und operativen Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass sie für die Komplexität moderner digitaler Ermittlungen angemessen gerüstet sind, laufen bereits. So hat Interpol ein Portal entwickelt, das automatisierten Zugriff auf nicht-öffentliche Registrierungsdaten bietet und nur Strafverfolgungsbehörden zugänglich ist. Außerdem hätten andere Stellen damit begonnen, das WHOIS-Verzeichnis durch andere Quellen zu ersetzen; ein Beispiel sei das DAP.LIVE-System der DNS Research Foundation. Solche Initiativen sammeln Domain-Informationen aus anderen (Branchen-)Quellen als jenen von ICANN, wie etwa Phishing-Datensätzen, DSGVO-Verstößen und Blockchain-Domains. Diese Angaben sind jedoch unsystematisch, kostspielig und die Zuverlässigkeit und Rückverfolgbarkeit ist schwer zu bestimmen, was ihre Gültigkeit für Gerichtsverfahren zu untergraben droht.

Den Bericht „Common Challenges in Cybercrime“ finden Sie unter:
> https://www.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/Common_Challenges_in_Cybercrime_2024.pdf

Weitere Informationen zum angesprochenen Interpol-Portal finden Sie unter:
> https://www.unodc.org/documents/Cybercrime/AdHocCommittee/Second_session/Documents/INTERPOL_submission_to_AHC_2nd_international_cooperation.pdf

Quelle: europol.europa.eu, netzpolitik.org, eigene Recherche

STATISTIK – VERISIGN SIEHT .COM FÜR 2025 IM MINUS

Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen ist zum Jahresende 2024 auf 364,3 Mio. gestiegen. Das meldet die US-Registry VeriSign Inc. in ihrem vierteljährlichen „Domain Name Industry Brief“. Dabei mussten vor allem .com und .net erhebliche Verluste einstecken.

Insgesamt 364,3 Mio. quer über alle Top Level Domains und damit 2 Mio. registrierte Domains mehr als noch im 3. Quartal 2024, davon 223,5 Mio. unter generischer und 140,8 Mio. unter Länderendung – das meldet VeriSign in der aktuellen Auflage des „Domain Name Industry Brief“ für das 4. Quartal 2024, der am 06. Februar 2025 vorgestellt wurde. Dabei hat es vor allem VeriSign selbst erwischt; bei .com und .net zusammen verlor die Registry über eine halbe Mio. Domains, zum Jahresende 2024 waren es zusammen 169 Mio., davon 156,3 Mio. .com-Domains. Und auch für den Rest des Jahres 2025 zeigt sich VeriSign skeptisch: das „Wachstum“ soll in einem Korridor zwischen minus 2,3 und minus 0,3 Prozent liegen. Zur Erklärung verweist CEO Jim Bidzos auf zwei wesentliche Punkte, nämlich die gesunkene Nachfrage aus China und die Preiserhöhungen bei Domain-Registraren, die Marke über Menge stellen. Aber VeriSign wird gegensteuern, unter anderem mit Marketingprogrammen. Außerdem zeigt sich VeriSign am nTLD-Programm von ICANN sehr interessiert; nicht ausgeschlossen, dass man trotz der Erfahrungen rund um .web gleich bei mehreren neuen Endungen sein Glück versucht.

Wer glaubt, dass die ccTLDs am meisten von der Schwäche generischer Endungen profitieren, für den hat Patrick Myles von Net Knowledge schlechte Nachrichten. Er spekuliert, dass sich für europäische ccTLDs ein perfekter Sturm zusammenbraut und begründet das mit einer Reihe von Herausforderungen. So habe sich das Wachstum vieler ccTLDs in Europa abgeflacht, nicht zuletzt wegen Löschung zahlreicher Domains, die während der Corona-Pandemie registriert wurden. Auch die Konkurrenz durch KI sieht er als Faktor, da sie das Suchverhalten der Nutzer verändern könnte. Hinzu kommen die Kosten; seit Ende 2022 sind laut Myles die Verlängerungsgebühren um etwa 18 % gestiegen, was die Kosten für die Aufrechterhaltung einer Domain um etwa EUR 2,50 erhöht habe. Für Domain-Inhaber bedeute dies eine höhere finanzielle Belastung für die Aufrechterhaltung ungenutzter oder nicht ausreichend genutzter Domains, was zu weiteren Löschungen führen könnte. Ferner würden vor allem Domains mit vielen Inhalten verlängert; deren Anteil liege aber häufig unter der Hälfte aller registrierten Domains. All diese Trend deuten für Myles darauf hin, dass die Gesamtzahl der europäischen ccTLD-Registrierungen in den kommenden Jahren wahrscheinlich zurückgehen werde. Wichtig sei es, Angebote mit reichhaltigen Inhalten auszubauen und auf Qualität statt Quantität zu setzen.

Eine kurze Erwähnung sind noch die Domain-Namen mit neuer generischer Endung wert. Deren Gesamtzahl stieg laut VeriSign in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 auf 36,8 Mio., ein deutliches Plus von 1,4 Mio. Domains oder umgerechnet 4,0 Prozent. Im Jahresvergleich sind es sogar 15,9 Prozent. Eine geschätzte „combined renewal percentage“ von 32,6 Prozent für alle nTLDs zusammen zeigt allerdings, dass hier noch erhebliches Potential für nachhaltiges Wachstum schlummert.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.669.914 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.509)
.at – 1.484.751 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.835)
.com – 156.561.631 – (Vergleich zum Vormonat: + 257.338)
.net – 12.666.527 – (Vergleich zum Vormonat: – 76.566)
.org – 11.084.662 – (Vergleich zum Vormonat: + 36.607)
.info – 3.714.075 – (Vergleich zum Vormonat: + 63.019)
.biz – 1.224.675 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.916)
.eu – 3.616.582 – (Vergleich zum Vormonat: – 18.819)

.xyz – 4.447.445 – (Vergleich zum Vormonat: + 76.554)
.shop – 3.955.485 – (Vergleich zum Vormonat: + 19.971)
.online – 3.562.590 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.538)

(Stand 01. Februar 2025)

Den Artikel „A Perfect Storm Brewing for European ccTLDs?“ von Patrick Myles finden Sie unter:
> https://circleid.com/posts/a-perfect-storm-brewing-for-european-cctlds

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: dnib.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .IN UND .UK

Führungswechsel bei Nic.at: Richard Wein übergibt den Staffelstab des kaufmännischen Geschäftsführers an Andreas Musielak. In Großbritannien meldet .uk derweil einen Anstieg der Schiedsverfahren, während Indien an Banken-Domains arbeitet – hier die Kurznews.

Bei der österreichischen Nic.at geht eine Ära zu Ende: Richard Wein, seit Sommer 2000 kaufmännischer Geschäftsführer der Registry, tritt Ende August 2025 nach jahrzehntelanger erfolgreicher Tätigkeit in den Ruhestand. Der staatlich geprüfte Betriebswirt aus Bad Reichenhall verfügte bereits vor seinem Einstieg in die Domain-Branche über vielfältige berufliche Erfahrung, gewonnen unter anderem bei Agfa-Gaevert (München) und der Brauerei Bürgerbräu. Unter seiner Leitung entwickelte sich Nic.at zu einem weltweit anerkannten Unternehmen, das durch Stabilität, Sicherheit und Servicequalität geprägt ist und auch Innovationen wie „TLD Box“ stets offen gegenüber steht. Ihm ab dem 01. Juli 2025 nachfolgen wird Andreas Musielak, langjähriges Vorstandsmitglied der .de-Registry DENIC eG. Während seiner Tätigkeit bei der DENIC war Musielak für die Bereiche Finanzen, Personal, Recht sowie Mitglieder- und Endkundenbetreuung verantwortlich. Diese Schwerpunkte wird er auch bei Nic.at fortführen und weiterentwickeln. Die Übergabe wird in den kommenden Monaten vorbereitet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Doppelspitze der Nic.at-Geschäftsführung bleibt im Übrigen bestehen: Robert Schischka fungiert neben Musielak als technischer Geschäftsführer und sorgt mit seiner Expertise für Kontinuität in der technischen Leitung des Unternehmens. Auch wenn es bis Sommer noch eine ganze Weile ist, dürfen wir von domain-recht.de uns bei Richard Wein herzlich bedanken und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute!

Die Reserve Bank of India (RBI) hat angekündigt, exklusive Domain-Endungen für den Finanzsektor einführen zu wollen. Die beiden offiziellen Subdomains .bank.in für Banken und .fin.in für alle anderen Finanzinstitute sollen die Cybersicherheit im indischen Finanzsektor stärken, insbesondere Phishing-Versuche reduzieren und das Vertrauen in das digitale Bankwesen stärken. RBI-Gouverneur Sanjay Malhotra gab bekannt, dass die Registrierung für .bank.in im April 2025 starten soll, .fin.in soll im weiteren Verlauf folgen. Das Institute for Development and Research in Banking Technology (IDRBT) ist als alleiniger Registrar für diese Domain-Endungen benannt. Darüber hinaus plant die Zentralbank die Einführung eines zusätzlichen Authentifizierungsfaktors (Additional Factor of Authentication, AFA) für grenzüberschreitende Transaktionen ohne Karte. Ein Rundschreibenentwurf für Branchenfeedback wird in Kürze veröffentlicht. Auf der Website der .in-Registry NIXI (National Internet Exchange of India) findet sich dazu aktuell noch keinerlei Hinweis.

Nominet, Verwalterin der britischen Länderendung .uk, hat den Jahresbericht 2024 für ihren Dispute Resolution Service (DRS) veröffentlicht. Demnach stieg die Zahl der Streitverfahren von 511 in 2023 auf 608 in 2025 an. Das hat aber auch statistische Gründe; Fälle, die in einem Jahr eröffnet und in einem anderen Jahr abgeschlossen wurden, werden nun im Jahr ihrer Schließung gezählt. 506 dieser 608 Verfahren betrafen .co.uk-Domains, weitere 73 Domains mit Registrierung direkt unterhalb von .uk. Die häufigsten Branchen für Streitigkeiten waren der Einzelhandel (21), Lebensmittel, Getränke und Restaurants (16), Banken und Finanzen (14), Biotechnologie und Pharma (10) sowie Automobil (10). In 45 Prozent aller Streitfälle wurde auf Übertragung der Domain entschieden; das ist ein leichter Rückgang gegenüber 2023, als 48 Prozent der Fälle zur Übertragung der Domain führten, entspricht aber weitgehend den Werten aus den Vorjahren. Das Verfahren selbst ist international; die Beschwerdeführer stammten aus 30 Ländern, die Beschwerdegegner aus 44 Ländern. Mit einer durchschnittlichen Dauer von 60 Tagen („summary decision“) bzw. 78 Tage („full decision“) bis zu einem Urteil dauert das DRS zwar länger als ein UDRP-Verfahren, gegenüber einem ordentlichen Zivilverfahren ist es aber nach wie vor deutlich schneller.

Den Bericht von Nominet zum Dispute Resolution Service im Jahr 2024 finden Sie unter:
> https://www.nominet.uk/nominets-drs-helps-avoid-more-than-8m-in-estimated-court-costs/

Quelle: nic.at, circleid.com, nominet.uk

WEB3 – HABEN ALT-ROOT-DOMAINS ZUKUNFT?

Branchenblogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) war bei einer Veranstaltung des Web3-Unternehmens D3 anwesend. Die Veranstaltung gab ihm zu denken, und er stellte Fragen über den Sinn und Unsinn, Blockchain und Domains zusammenzubringen.

„Previous efforts to mix blockchain with domains have failed. Will new ideas work?“ stellt Allemann in einem Artikel auf domainnamewire.com als Frage voran – und kommt zu dem Ergebnis: nein, neue Ideen werden nicht funktionieren. Dabei wirft Allemann die richtigen Fragen auf, die immer wieder unterstreichen, dass beides nicht erfolgreich zusammenkommt. Alle früheren Alt-Root-Experimente sind gescheitert. Die aktuell tätigen Blockchain-Unternehmen bieten auf der Blockchain basierende Domain-Namen an, deren Aufgaben sich darauf beschränken, Kryptowährungswallets mit einem einfachen Namen, der Domain, zu verknüpfen. Für Websites eignen sich diese „Domains“ nicht. Allemann fragt daher in seinem Artikel: „what problem were these trying to solve?“, denn es sind doch hunderte Top Level Domains und unter diesen reichlich Second Level Domains vorhanden. Die Frage der Verfügbarkeit kann es daher nicht sein. Dann Schutz vor Zensur? Wie viele Menschen haben damit ein Problem, das mit einer Web3-Domain gelöst wird? Was bleibt, ist die Kryptowährungswalletadresse, bei der er sich fragt, warum man da von einer „Domain“ spricht. Die löst jedenfalls auch kein ernsthaftes Problem: Ein cooler Name als Walletadresse ist nicht von Interesse, erklärte ihm ein Teilnehmer der D3-Veranstaltung. Allemann: „He said it’s not like he is going to tell someone his wallet address at a bar so they can send money to him. He’s going to copy and paste his wallet address into a message.“ Paul Nicks von GoDaddy räumte auf Nachfrage beim Treffen der Internet Commerce Association ein, dass das vor einem Jahr gestartete Projekt von GoDaddy, via der Blockchain ENS DNS-Domains mit Kryptowährungswallets zu verknüpfen, nicht erfolgreich sei: die Nachfrage sei gering. Allemann erklärt das jüngste Alt-Root-Experiment für gescheitert.

Für Allemann bleibt noch die Frage, ob die Blockchain Domain-Namen auf anderem Wege verbessern kann. Die Blockchain-Technik soll schnellere und günstigere Zahlungsvorgänge bringen, den Domain-Transfer geschmeidiger ablaufen lassen und für Liquidität sorgen. Aber keines dieser Versprechen erweist sich für Allemann als wirkliche Alternative zu bestehenden Abläufen. Stattdessen krempeln sich nun die Web3-Unternehmen um: Unstoppable Domains ist jetzt akkreditierter ICANN-Registrar und wird sich für zahlreiche Web3-Unternehmen bei der in 2026 kommenden Einführungsrunde neuer Endungen um Blockchain-affine Endungen bewerben. Allemann resümiert, es müsse ein umfassendes Ökosystem mit Registries und Registraren geschaffen werden, um eine Nutzung von Domains im Zusammenhang mit der Blockchain herbeizuführen. Das sei ein gewaltiges, Geld verschlingendes Unterfangen. Ob D3 das Projekt erfolgreich wird stemmen können, bleibe abzuwarten. D3 konnte zumindest alte Hasen der Domain-Branche für dieses Projekt gewinnen.

Auch nach 16 Jahren hat die Blockchain keinen Nutzen gezeigt. Die Kernfrage, die Allemann aufwirft, hat vor Jahren bereits Barbara Povše (.si Registry, ehemals CENTR) im „2022 Global Domain Report“ aufgeworfen: „What problem (if any) need solution we don’t have yet that the blockchain can provide instead?“ Seitdem gab es keine vernünftigen Antworten, geschweige denn Lösungen. Bisher zeigt die Internetgeschichte, dass Alt-Root-Systeme scheitern: open-rsc.org, new.net, das deutsche beat-nic.de und letzten Endes der erste Blockchain-Versuch mit Namecoins „.bit“ sind begraben. In der Blockchain mag viel „Geld“ stecken, der Umgang mit diesen „Werten“ ist aber von sehr zweifelhafter Qualität und wird sich auch zukünftig kaum als für die Allgemeinheit nutzbar und nützlich erweisen. Was sich aber vielleicht abzeichnet, ist der Umstieg von Web3-Unternehmen in das klassische DNS: als von ICANN-akkreditierter Registrar will sich Unstoppable Domains für Web3-Unternehmen um neue Endungen bewerben, die so gar nicht an Blockchain und Konsorten denken lassen. Wie diesseits berichtet, will sich Unstoppable Domains um .podcast bewerben, die begrifflich keinerlei Bezug zu Web3 aufweist, genauso wie die Endungen .anime, .manga und .dreams. Ob diesen Ankündigungen bei der kommenden Einführungsrunde neuer Top Level Domains in 2026 auch Taten folgen, wird sich zeigen.

Den Artikel von Andrew Allemann finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/2025/02/03/blockchain-and-domains-hype-vs-reality-and-what-comes-next/

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

MEINL.CH – DAVID TROTZT GOLIATH VOR DER WIPO

In einem Verfahren nach dem Verfahrensreglement von SWITCH für .ch- und .li-Domains scheiterte ein junges Schweizer Unternehmen mit sehr alten österreichischen Wurzeln am Inhaber der Domain meinl.ch, der die Domain 2011 registriert hatte.

Die Schweizer Julius Meinl AG ist eine seit 2019 in dem Kanton Graubünden eingetragene Gesellschaft und trägt ihren gegenwärtigen Namen seit dem 04. Januar 2021. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Julius Meinl 1862 GmbH, die in Wien gegründet wurde und im Bereich des Handels mit Kaffee, Tee und anderen Lebensmitteln tätig ist. Die schweizer Unternehmung sieht ihre Namensrechte gemäß Art. 29 ZGB (Schweizer Zivilgesetzbuch) und Artikel 8 PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums) durch die Domain meinl.ch verletzt. Der Domain-Name wurde im Februar 2011 registriert und von ihrem Inhaber, Roger Meinl, Gründer der Schweizer OutLog AG, nie genutzt. Er berief sich im Verfahren unter anderem seinerseits auf sein Namensrecht nach Art. 29 ZGB und erklärte, nach langer Karriere und im Hinblick auf den Ruhestand in den kommenden Jahren vorwiegend als Berater tätig sein und dafür die Domain meinl.ch nutzen zu wollen. Bereits im August 2024 hatte die Julius Meinl AG als Gesuchstellerin das Verfahren nach dem Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für „.ch“ und „.li“ Domainnamen („Verfahrensreglement“) vor der WIPO gestartet. Im September verständigten sich die Parteien auf Schlichtungsgespräche, die jedoch scheiterten. Im Januar 2025 wurde die Schweizer Rechtsanwältin Theda König Horowicz als Expertin zur Entscheidung des Streits bestellt.

König Horowicz wies das Gesuch der Gesuchstellerin zurück, da keine Namensrechtsverletzung vorlag (WIPO Verfahren Nr. DCH2024-0006). Sie stellte fest, dass die Gesuchstellerin Inhaberin eines Kennzeichenrechts nach dem Recht der Schweiz ist, da ihr Firmenname den Bestandteil „meinl“ enthält. Doch die weiteren Voraussetzungen des § 24 (d) (i) des Verfahrensreglements lagen nicht zu Gunsten der Gesuchstellerin vor. König Horowicz stellte fest, dass die Domain bereits im Februar 2011 vom Gesuchsgegner registriert worden war, während der Firmenname der Gesuchstellerin erst 2021 in der Schweiz eingetragen wurde. Aber auch wenn sie sich auf ein älteres Recht hätte stützen können, etwa dem ihrer Muttergesellschaft in Österreich, so „wäre ihr Antrag betreffend Übertragung des streitigen Domain-Namens wohlmöglich verwirkt“. Die Domain enthalte den Familiennamen des Gegners, womit er ein schutzwürdiges Interesse habe. Anhaltspunkte für die Gefahr der Verwechslung vermochte König Horowicz der Akte nicht zu entnehmen: die Domain werde nicht benutzt und dass eine unbefugte Nutzung zu erwarten stehe, sei nicht ersichtlich. Aus der Akte gehe eher hervor, dass die Gesuchstellerin mit Lebensmittelwaren handelt und der Gegner Beratungsdienste anbietet. König Horowicz konnte keine klare Verletzung eines Kennzeichenrechtes der Gesuchstellerin feststellen, weshalb sie das Gesuch abwies.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain meinl.ch finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2024/dch2024-0006.pdf

Das Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für „.ch“ und „.li“ Domainnamen findet man unter:
> https://www.nic.ch/de/terms/disputes/rules_of_procedure/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

FAN-TASTISCH – FANBASE.COM BRINGT US$ 431.400,–

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert gleich vier Domains im sechsstelligen US-Dollarbereich ab, mit fanbase.com zum Preis von US$ 431.400,– (ca. EUR 414.808,–) an der Spitze.

Das Domain-Jahr 2025 läuft auch in dieser Woche flott weiter mit fanbase.com, die zum Preis von US$ 431.400,– (ca. EUR 414.808,–) bei einer jungen Domain-Börse aus Deutschland, fruits.co, den neuen Inhaber fand. Im November 2020 erzielte fanbase.com noch „nur“ US$ 151.000,– (ca. EUR 126.891,–). Die Domain candidly.com kommt als zweitteuerste Domain der Woche auf US$ 176.943,– (ca. EUR 170.138,–), nachdem sie im April 2017 mit US$ 24.000,– (ca. EUR 22.018,–) an einen Endkunden ging, der über sein Angebot Fotographen und Kunden zusammenbringen wollte; jetzt sollen unter der Adresse Studenten, deren Schulen und zukünftige Arbeitgeber Lösungen erhalten.

Unter den Landesendungen sticht wieder Anguilla hervor, mit tether.ai zum Preis von US$ 100.000,– (ca. EUR 96.154,–) und vielen anderen .ai-Domains. Die deutsche Endung ist diesmal nicht vertreten.

Die neuen generischen Endungen agieren bescheidener und bieten records.xyz mit US$ 8.450,– (ca. EUR 8.125,–) als bestes Geschäft. Die klassischen generischen Endungen stehen besser da und präsentieren derma.net zum Preis von US$ 14.000,– (ca. EUR 13.462,–). Außerdem verbessert sich die Domain 4n.net minimal von US$ 2.050,– (ca. EUR 1.460,–) im August 2009 auf jetzt US$ 2.079,– (ca. EUR 1.999,–). Mit vier wirklich teuren Domains erweist sich die vergangene Domain-Handelswoche als sehr erfreulich.

Länderendungen
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tether.ai – US$ 100.000,– (ca. EUR 96.154,–)
wink.ai – US$ 70.000,– (ca. EUR 67.308,–)
starbase.ai – US$ 58.000,– (ca. EUR 55.769,–)
rift.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 48.077,–)
klutch.ai – US$ 44.396,– (ca. EUR 42.688,–)
heidi.ai – US$ 39.950,– (ca. EUR 38.413,–)
fasttrack.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
reindeer.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
salesagent.ai – US$ 23.911,– (ca. EUR 22.991,–)
cxt.ai – US$ 17.699,– (ca. EUR 17.018,–)
89.ai – US$ 14.000,– (ca. EUR 13.462,–)
healthplans.ai – US$ 13.911,– (ca. EUR 13.376,–)
lilli.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)
678.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.692,–)
68.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.692,–)
78.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.692,–)
98.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.692,–)

drinks.me – US$ 20.000,– (ca. EUR 19.231,–)
vine.co.uk – GBP 13.500,– (ca. EUR 16.213,–)
isr.co.in – US$ 8.080,– (ca. EUR 7.769,–)
oio.io – US$ 7.750,– (ca. EUR 7.452,–)
cranio.eu – EUR 6.499,–
ananas.eu – EUR 5.999,–
sparked.io – US$ 3.998,– (ca. EUR 3.844,–)
futuretech.vc – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.404,–)

Neue Endungen
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records.xyz – US$ 8.450,– (ca. EUR 8.125,–)
bnkr.xyz – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.769,–)
another.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.125,–)
breathe.art – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.125,–)
alias.email – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.885,–)

Generische Endungen
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derma.net – US$ 14.000,– (ca. EUR 13.462,–)
mediachannel.org – US$ 8.600,– (ca. EUR 8.269,–)
escf.org – US$ 6.812,– (ca. EUR 6.550,–)
unilat.org – EUR 4.850,–
informinc.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.808,–)
nickigreen.org – US$ 4.384,– (ca. EUR 4.215,–)
vend.net – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.846,–)
we-economy.net – US$ 2.100,– (ca. EUR 2.019,–)
4n.net – US$ 2.079,– (ca. EUR 1.999,–)
codefuture.org – US$ 1.510,– (ca. EUR 1.452,–)

.com
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fanbase.com – US$ 431.400,– (ca. EUR 414.808,–)
candidly.com – US$ 176.943,– (ca. EUR 170.138,–)
virtualassistants.com – US$ 101.900,– (ca. EUR 97.981,–)
madoma.com – EUR 30.000,–
composters.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.846,–)
oxea.com – US$ 27.799,– (ca. EUR 26.730,–)
blings.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 24.038,–)
thundermail.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 24.038,–)
paval.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 19.231,–)
ynt.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.423,–)
ziw.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.423,–)
biotechnews.com – US$ 10.211,– (ca. EUR 9.818,–)
lilli.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.615,–)
ourforte.com – US$ 6.995,– (ca. EUR 6.726,–)
openplanner.com – US$ 6.750,– (ca. EUR 6.490,–)
ionsport.com – EUR 5.900,–
chezelle.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.673,–)
blue-onyx.com – US$ 5.499,– (ca. EUR 5.288,–)
shoesplease.com – US$ 5.200,– (ca. EUR 5.000,–)
souverän.com – US$ 5.084,– (ca. EUR 4.888,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MEISSEN – 19. EUROSSIG IM SOMMER 2025

Der Sommer kommt sicher bald, und mit ihm rückt die European Summer School on Internet Governance (EuroSSIG) näher. Diesmal findet sie vom 26. Juli bis 02. August 2025 in der Evangelischen Akademie Meißen zum 19. Mal statt. Bewerbungen um Stipendien sind noch möglich.

Wer wissen will, wie die Internet-Verwaltung funktioniert und was die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen der Internet-Verwaltung sind, wer die irrsinnigen Abkürzungen ICANN, RIR, DNS, IDN, IPv6, ISP, IETF, W3C, WSIS und viele mehr in ihrer Bedeutung verstehen will, der ist bei der 19. Europäischen Sommerschule zur Internet-Verwaltung (EuroSSIG) richtig und sollte sich bewerben. Die Sommerschule 2025 bietet ein einzigartiges multidisziplinäres 48-stündiges akademisches Programm auf hohem Niveau. Die Veranstalter versprechen vom 26. Juli bis 02. August 2025 ein Programm mit einer ausgewogenen Mischung aus theoretischen Vorträgen von weltweit führenden Wissenschaftlern und praktische Präsentationen von bekannten Experten, die direkt in der technischen Gemeinschaft, auf dem Markt oder in den Organisationen, die für Richtlinien verantwortlich zeichnen, arbeiten. Die Agenda liegt in groben Zügen bereits vor, als Themen mit aufgeführt sind Cybersecurity und Artificial Intelligence. Auch die Social Events stehen bereits fest.

Bewerben können sich Studierende und Einzelpersonen, die in der Privatwirtschaft, in Regierungen oder in zivilgesellschaftlichen Gruppen aus der ganzen Welt arbeiten. Es gibt keine Altersgrenze. Bewerbungskriterien sind ein grundlegender akademischer Abschluss oder einschlägige praktische Erfahrungen. Teilnehmer aus Ländern aufstrebender Volkswirtschaften können sich bis 28. Februar 2025 um Stipendien bewerben. Teilnehmer, die sich selbst finanzieren, können sich für die Teilnahme bis 31. März 2025 bewerben.

Die European Summer School on Internet Governance 2025 findet vom 26. Juli bis 02. August 2025 in der Evangelischen Akademie Meißen, Freiheit 16 in 01662 Meißen statt. Die Teilnahmekosten sind statusabhängig. Die regulären Teilnahmekosten betragen EUR 5.000,– (nebst 19 Prozent Umsatzsteuer) für Teilnehmende aus Organisationen, Körperschaften und Regierungen aus „Western European and Others Groups“ und EUR 2.500,– (zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer) für Teilnehmende aus internationalen, nichtstaatlichen Organisationen, die mit kleinen und spendenbasierten Budgets arbeiten, sowie Mitarbeiter von EuroSSIG-Sponsoren. Darin enthalten sind sieben Nächte Unterbringung in den Gästezimmern der Akademie, alle Mahlzeiten, alle zusätzlichen Veranstaltungen, WiFi und Unterrichtsmaterialien.

Weitere Informationen und Anmeldung:
> https://eurossig.eu/eurossig/

Quelle: eurossig.eu, eigene Recherche

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