Domain-Newsletter

Ausgabe #779 – 13. August 2015

Themen: Interview – .versicherung wird versteigert | Netzverwaltung – erste Mustermodelle vorgestellt | TLDs – Neues von .club, .fr und .law | Google – bringen nTLDs SEO-Vorteile? | UDRP – zwei Schlappen trotz Säumnis des Gegners | sx.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 555.050,- | Alicante – INTA-Meeting zu Marken und nTLDs

INTERVIEW – .VERSICHERUNG WIRD VERSTEIGERT

Axel Schwiersch ist Versicherungsfachwirt (IHK) und seit 1987 in der Versicherungsbranche tätig. Als Geschäftsführer der dotversicherung-registry GmbH organisierte er das Projekt rund um die nTLD .versicherung. Knapp ein Jahr nach dem Registrierungsstart steht .versicherung aber nun zum Verkauf – Anlass genug, ihn um ein Interview zu bitten.

Auf die Frage, warum er bereits nach knapp einem Jahr beschlossen hat, .versicherung zu verkaufen, verweist Schwiersch auf mehrere Gründe. Zum einen haben sich die Erwartungen an Registrierungszahlen nicht in vollem Umfang erfüllt. Die TLD steht im Vergleich mit anderen TLDs hinsichtlich registrierter Domains und besonders in Bezug auf den Umsatz zwar sehr positiv da. Die Planzahlen aus 2011 und 2012 wurden aber nach seinen Angaben nicht erreicht. Ein Unternehmen, das bereits mehrere TLDs betreibt, kann dagegen Skaleneffekte nutzen, und erwirtschaftet bei gleichem Umsatz höhere Profite. Ein Verkauf ist daher wirtschaftlich sinnvoll. Auf die Frage, ob sich mit aktuell etwa 3.000 registrierten .versicherung-Domains die Erwartungen erfüllt hätten, spricht Schwiersch ebenfalls Klartext. Eine High Security TLD wie .versicherung erwirtschafte bereits mit wenigen Domains ansehnliche Erlöse, weil der Domainpreis hier deutlich höher ist. Bei der aktuellen Kostenstruktur hätman den Break Even voraussichtlich noch in diesem Jahr erreicht. Ein Betreiber von über hundert TLDs würde mit .versicherung jedoch voraussichtlich schon mehrere hunderttausend Dollar Profit erwirtschaften.

Wer sich für .versicherung interessiert: Mit der Versteigerung von .versicherung hat man RightOfTheDot und Heritage Auctions beauftragt. Glücksritter sollten aber aufpassen: ein erfolgreiches Gebot muss auf jeden Fall über US$ 750.000,- liegen. Sollte sich wider Erwarten kein (angemessenes) Gebot finden, ist Schwiersch aber nicht bange: Dann werde man .versicherung weiter betreiben – und vielleicht in einigen Jahren einen erneuten Anlauf für einen Verkauf nehmen. Auf Basis des bisherigen Interesses an der Auktion ist Schwiersch ganz zuversichtlich, dass .versicherung schon bald eine neue Registry findet.

Das vollständige Interview mit Axel Schwiersch finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1222

Quelle: eigene Recherche

NETZVERWALTUNG – ERSTE MUSTERMODELLE VORGESTELLT

Nach 17-monatiger Diskussion liegen die ersten konkreten Vorschläge zur Zukunft der Netzverwaltung auf dem Tisch: sowohl die IANA Stewardship Transition Coordination Group (ICG) als auch die Cross Community Working Group on Enhancing ICANN Accountability (CCWG) stellten Anfang August 2015 ihre Modelle der Öffentlichkeit vor.

Im März 2014 hatte die im US-Wirtschaftsministerium zuständige National Telecommunications and Information Administration (NTIA) angekündigt, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems auf die globale Multistakeholder-Community übertragen zu wollen. Seither rauchen weltweit die Köpfe, um ein Modell zu finden, das den Anforderungen der NTIA (so etwa die Umsetzung des Multistakeholer-Modells, Bewahrung der Offenheit des Netzes) genügt. Zu diesen Arbeitsgruppen zählt auch die ICG, die aus 30 Mitgliedern besteht und Gremien wie die GNSO (Generic Names Supporting Organization), die gTLD Registries, die IETF (Internet Engineering Taskforce), das SSAC (Security and Stability Advisory Committee) sowie den ICANN-Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) repräsentiert. Vor wenigen Tagen veröffentlichte die ICG nun ein 199-seitiges Arbeitspapier, das den Entwurf eines neuen Modells der Netzverwaltung aufzeigt – wer Akronyme mag, wird das Papier lieben.

Vereinfacht ausgedrückt, kombiniert das ICG-Modell die drei wesentlichen Teile der Netzverwaltung, also „domain names“, „number resources“ (IP-Adressen) sowie „protocol parameters“ (technische Funktionalität). Begleitet wird der Vorschlag von einem komplizierten Konstrukt dieser drei Teile, wobei innerhalb jedes Teiles unterschiedliche Regelungen gelten. Zusammen soll sich ein Modell wechselseitiger Prüfung und Kontrolle ergeben, das aus Gründen der Übersichtlichkeit im Arbeitspapier als Bild visualisiert ist. Im Mittelpunkt steht dabei unverändert ICANN, deren Rolle mit der „authority to approve any major architectural and operational changes in the management of the root zone“ gestärkt wird. Technische Funktionen soll dagegen das PTI (Post-Transition IANA) übernehmen. Weiter finden sich neu zu schaffende Gremien wie das CSC (Costumer Standing Committee) oder das IFR-Team (IANA Functions Review Team). Öffentlich bisher kaum Beachtung fand dagegen der Vorschlag der CCWG, der in einer 180 Seiten umfassenden, bereits zweiten Entwurfsfassung zeitgleich mit dem ICG-Modell vorgestellt wurde. Da die CCWG allerdings mit Vertretern von Organisationen besetzt ist, die sich auch in der ICG finden, operiert auch dieser Vorschlag mit Begriffen wie PTI und CSC. Wer in den Tiefen der Netzverwaltung versinken möchte, dem sei für weitere Einzelheiten die Lektüre beider Vorschläge empfohlen.

Lawrence E. Strickling, Leiter der NTIA, zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut, dass mit beiden Vorschlägen ein historischer Meilenstein im Rahmen des Übergangsprozesses erreicht worden sei. Mit den Worten „Let Your Voice be Heard“ rief er nun die Öffentlichkeit auf, im Fall der ICG bis zum 08. September 2015 und im Fall der CCWG bis zum 12. September 2015 Stellung zu nehmen und ihre eigene Meinung einfließen zu lassen. Allzu viel Zeit bleibt nicht: der bisherige Fahrplan sieht vor, dass bis zum 54. ICANN-Meeting im Oktober 2015 ein verbindlicher Vorschlag für ein Modell der Netzverwaltung erarbeitet wird. Abgeschlossen werden soll die „IANA-Transition“ dann bis zum 56. ICANN-Meeting, das für 27. bis 30. Juni 2016 angesetzt ist.

Den Vorschlag der ICG finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1217

Den Vorschlag der CCWG finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1218

Weitere Informationen zur ICG finden Sie unter:
> https://www.ianacg.org/

Quelle: ntia.doc.gov

TLDS – NEUES VON .CLUB, .FR UND .LAW

Paris gilt als die „Stadt der Liebe“, aber wie hält sie es mit Domains? Dieser Frage ging die .fr-Registry AFNIC auf die Spur. Bei .club bekommen wir dagegen Einblick in Domain-Preise, während .law die Werbetrommel rührt – hier die Kurznews.

Wie viel ist eine Premium-Domain wirklich wert? Die DotClub Domains LLC, Verwalterin der neuen Top Level Domain .club, hat in ungewöhnlich transparenter Weise Einblick in ihre Preispolitik gewährt und verraten, zu welchem Betrag man ausgewählte, zu eigenen Gunsten reservierte Domains verkauft hat. Den höchsten Wert erzielte wine.club mit US$ 140.000,-. Allein im Juli 2015 hat man 16 dieser besonders attraktiven Adressen verkauft, angeführt von fan.club mit US$ 10.016,50 vor energy.club mit US$ 6.999,99. Der Durchschnittspreis lag im Juli bei rund US$ 2.550,- pro Domain. Ende Juli 2015 hatte DotClub auf diese Weise Einnahmen in Höhe von US$ 1.048.331,60 erzielt. Für den Verkauf zuständig waren Handelsplattformen wie zum Beispiel Sedo, 1API (Hexonet), GoDaddy und Name.com. Insgesamt hatte sich die Registry etwa 8.000 dieser Premium-Domains unter .club reserviert – die Kassen dürften also noch eine ganze Weile klingeln.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat die neueste Ausgabe ihres „Domain Name Industry Report“ veröffentlicht. Der Juli-Bericht beschäftigt sich mit regionaler Dynamik in der .fr-Zone, genauer gesagt der Zahl der .fr-Domains pro 1.000 Einwohner bezogen auf die Jahre 2010 bis 2015. Demnach verzeichnete .fr im Jahr 2010 nur 28 Domains pro 1.000 Einwohner; 2015 sind es bereits 41, also eine Steigerung um 51 Prozent. In einzelnen Regionen fällt das Wachstum noch deutlicher aus; so meldet die Auvergne einen Anstieg von 80 Prozent, in Pays de la Loire sind es 73 Prozent. Die meisten Domains gibt es in der Region Ile de France, die mit dem Ballungsraum Paris nahezu identisch ist, und auf 76 .fr-Domains pro 1.000 Einwohner kommt. Am Ende steht Picardie mit 21 .fr-Domains pro 1.000 Einwohner. Für AFNIC ist das Potential von .fr damit bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zum Vergleich: Deutschland kommt auf durchschnittlich 181 .de-Domains pro 1.000 Einwohner.

Minds + Machines Group Limited, Verwalterin der neuen Top Level Domain .law, rührt kräftig in der Werbetrommel. Per Pressemitteilung gab man bekannt, dass mit DLA Piper und mit Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP zwei der einflussreichsten Anwaltskanzleien weltweit als „early adopter“ ihre .law-Domain gesichert haben. Die Endung hat am 30. Juli 2015 ihre 60-tägige Sunrise-Phase gestartet, steht jedoch auch danach lediglich Rechtsanwälten und Anwaltskanzleien offen. Letzteres wird sowohl bei der erstmaligen Registrierung als auch bei jeder Verlängerung überprüft, so dass die Registrierungsgebühren überdurchschnittlich hoch sein dürften; im Gespräch sind Beträge zwischen US$ 200,- und 500,- im Jahr. Näheres dürfte am 12. Oktober 2015 feststehen, wenn .law mit der Live-Phase beginnt. Interessenten können sich aber bereits jetzt über die Registry-Website auf dem Laufenden halten. Wer es solange nicht aushält: mit .lawyer und .attorney stehen zwei Alternativ-Domains schon jetzt zu weitaus günstigeren Gebühren zur Registrierung zur Verfügung.

Die vollständige Preisliste aller verkauften Premium-Domains unter .club finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1215

Die Juli-Ausgabe des „Domain Name Industry Report“ von AFNIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1216

Weitere Informationen zu .law finden Sie unter:
> http://nic.law/

Quelle: nic.club, afnic.fr, circleid.com

GOOGLE – BRINGEN NTLDS SEO-VORTEILE?

Seit die neuen Endungen am Horizont glimmten, stellte sich die Frage nach deren Wirkung bei der Google-Suche: lohnt sich die Registrierung von nTLDs, um Vorteile im Google-Ranking zu erlangen? Und wie wird Google die neuen Domain-Endungen berücksichtigen? Google gab dieser Tage Antworten.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Google zur Frage des Rankings von Domains unter den neuen Endungen äußert. Diesmal ergriff John Mueller, seines Zeichens „Webmaster Trends Analyst“ bei Google, das Wort und ging in einem kurzen Blogpost auf Fragen zum Thema ein. Die Antworten dazu sind für viele sicher nicht befriedigend. Auf die Kernfrage, wie die neuen generischen Endungen die Suche beeinflussen, schreibt Mueller: Insgesamt („overall“) behandelt unser System neue gTLDs wie andere gTLDs. Ein Keyword in einer Top Level Domain bringt keinerlei Vor- oder Nachteile. Auch, so die Antwort auf eine weitere Frage, internationalisierte Top Level Domains können genauso genutzt werden wie andere TLDs: Google behandelt Punycode-Domains genauso wie deren uncodierte Version. Mueller empfiehlt, für den Rest der URL immer UTF-8 für den Pfad und den Fragewert zu nutzen, wenn man nicht sowieso nur ASCII-Zeichen nutzt.

Auch die Frage nach der Gewichtung der neuen TLDs gegenüber .com fällt neutral aus: die Endungen werden gleich den alten gTLDs behandelt. Gleiches gilt auch für regionale TLDs: sie werden wie gTLDs behandelt. Das sei konsistent mit der bisherigen Behandlung von Endungen wie .eu und .asia. Allerdings kann es da über kurz oder lang zu Änderungen kommen, je nachdem wie die geoTLDs tatsächlich genutzt werden. Im Hinblick auf ccTLDs gilt: sie geben Google Hinweise auf die Nutzung innerhalb des Landes deren Endung sie tragen, und werden dort als relevanter angesehen. Aber dazu gibt es Ausnahmen. Auch die Frage des Wechsels auf eine neue Domain und etwaige Unterstützung durch Google wird angesprochen. Informationen dazu und weiterführende Links finden Sie in dem Blogpost von John Mueller.

Das Statement von Google blieb nicht ohne Resonanz. Hans Seeuws, Managing Director bei OpenRegistry, hat sich mit Unterstützung von David Hallam (NCC Group) skeptisch dazu geäußert. Benutzte Begriffe wie „overall“ lassen Spielraum für Abweichungen und schüren Zweifel, ob beispielsweise .brand-Besitzer eine Sonderbehandlung bei der Suche erfahren. Seeuws und Hallam legen im weiteren nochmals Grundlagen des SEO dar und diskutieren den Wert der nTLD als Keyword.

Das Blogpost von John Mueller (Google) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1219

Die Einschätzungen von Hans Seews und David Hallam finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1220

Quelle: circleid.com, google.com

UDRP – ZWEI SCHLAPPEN TROTZ SÄUMNIS DES GEGNERS

Zwei aktuelle UDRP-Entscheidungen weisen die Besonderheit auf, dass der jeweilige Beschwerdegegner nicht reagierte und die Beschwerdeführer gleichwohl das Verfahren verloren. Die beiden UDRP-Panelisten fanden für ihre jeweilige Entscheidung unterschiedliche Gründe für die Zurückweisung der Beschwerde.

Im Streit um die Domain cloudfare.com sah sich die CloudFlare Inc. mit Sitz in Kalifornien (USA) durch die Inhaberin der Domain in ihren Rechten verletzt. Sie hatte am 07. September 2010 die Marke CLOUDFLARE beim US-Markenamt beantragt, die am 07. Juni 2011 eingetragen wurde. Sie gibt an, die Marke erstmals am 27. September 2010 benutzt zu haben. Die Domain sei der Marke zum Verwechseln ähnlich; allein das „l“ sei in der Domain cloudfare.com nicht enthalten. Der Domain-Inhaberin, die „Domain Sales – www.COMDots.com“, habe kein berechtigtes Interesse an der Domain; sie habe diese lediglich geparkt, so dass sie lediglich verschiedene Werbung zum Inhalt hat. Auf diese Weise wolle die Inhaberin der Domain das Geschäft der Beschwerdeführerin zerstören und geschäftlich an ihrer Marke partizipieren. Die Beschwerdegegnerin reagierte auf das UDRP-Verfahren nicht, so dass Panelist David A. Einhorn weitestgehend anhand des Vortrags der Beschwerdeführerin entscheiden musste. Er nahm sich allerdings die Zeit zu schauen, wann die Beschwerdegegnerin die Domain cloudfare.com registriert hatte und stellte fest: dies war am 06. August 2009, also ein gutes Jahr, bevor die Beschwerdeführerin ihre Marke erstmals nutze und bevor sie sie angemeldet hatte. Im Lichte dessen erfüllte die Beschwerdeführerin aus Sicht des Panelisten nicht das erste Tatbestandsmerkmal des UDRP-Verfahrens: Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Domain einer Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist. Das impliziert notwendigerweise, dass die Marke älter als die fragliche Domain ist. Hier ist es aber gerade so, dass die Domain über ein Jahr vor der Marke registriert wurde. Mithin erfüllte die Beschwerdeführerin das erste Tatbestandsmerkmal nicht. Panelist David A. Einhorn wies den Antrag auf Übertragung der Domain folglich ohne die Prüfung weiterer Tatbestandsvoraussetzungen zurück (NAF FA1506001624252).

Etwas anders erging es der spanischen Allglass Confort Systems, S.L., die Inhaberin der Marke „TODO CRISTAL ALLGLASS“ ist und diese durch die Domain todocristal.com verletzt sieht. Inhaberin der Domain ist die koreanische Semi, Arirang C&T, die die Domain geparkt hat und zum Kauf anbietet. Bevor Panelist Pablo A. Palazzi zu einer Entscheidung schreiten konnte, musste erst einmal eine Sprachregelung getroffen werden: die Beschwerde war zunächst auf Spanisch abgefasst; da aber der Registrarvertrag auf Englisch geschlossen wurde, müsste dies auch die Prozesssprache sein. Wie auch immer, die Beschwerdeführerin lieferte auch eine englischsprachige Version der Beschwerdeschrift, womit sich das Problem erledigt hatte. In der Sache gestand Pablo A. Palazzi der Beschwerdeführerin zu, dass, auch wenn die Marke „TODO CRISTAL ALLGLASS“ lautet, die Verwechslung mit der Domain todocristal.com im Raum steht, da sie dem spanischen Teil der Marke entspricht. Bei der Frage nach der fehlenden Berechtigung auf Seiten der Beschwerdegegnerin tat sich der Panelist dagegen schwer: Die Beschwerdegegnerin habe, da sie sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht abgestritten, von der Beschwerdeführerin nicht legitimiert worden zu sein, deren Marke zu nutzen. Weiter entspricht das spanische „todo cristal“ dem englischen „all glas“, womit aber auch das Geschäft der Beschwerdeführerin in einem generischen Begriff bezeichnet ist. Andererseits könne man der Beschwerdegegnerin nicht ohne weiteres absprechen, einen generischen Begriff als Domain nutzen zu dürfen. An dieser Stelle seiner Überlegungen schließt Pablo A. Palazzi die Prüfung des zweiten Tatbestandsmerkmales ohne Feststellung ab und geht der Sache bei der Frage nach der Bösgläubigkeit weiter nach und bringt sie zum Abschluss. Die Beschwerdeführerin habe letztlich nicht nachweisen können, dass die Beschwerdegegnerin die Domain hauptsächtlich mit dem Ziel, ihr schaden zu wollen, registriert habe. Der Begriff „todo cristal“ sei nunmal eine generische Bezeichnung. Einen solchen als Domain zu registrieren und zum Kauf anzubieten, deute für sich nicht auf bösgläubiges Handeln seitens der Domain-Inhaberin. Das sei der schwache Punkt auf Seiten der Beschwerdeführerin, zumal dieser allgemeine Begriff zugleich ihr Geschäft bezeichnet. Palazzi wies die Beschwerde zurück (WIPO Case No. D2015-0423).

Das waren nicht die ersten UDRP-Verfahren, bei denen eine Beschwerdeabweisung erfolgt, obgleich der Beschwerdegegner in der Sache nicht Stellung bezogen hatte. Die Entscheidungen zeigen, dass frühere Einwendungen, UDRP-Panelisten seien gewissermaßen der verlängerte Arm der Markenlobby, da sie zugleich als Anwälte für Markeninhaber tätig sind, der Sache keinesfalls gerecht werden. So kommt laut der Statistik von WIPO bisher in 2015 eine Zurückweisung auf zehn erfolgreiche Beschwerden. Im Jahr 2014 waren knapp 88 Prozent der Beschwerden erfolgreich, 10,44 Prozent wurden zurückgewiesen und ca. 1,7 Prozent vorzeitig beendet. Diese Werte sind bei WIPO über die letzten Jahre mehr oder weniger konstant, die Schwankungen bewegen sich im Bereich von ein bis zwei Prozent.

Die NAF-Entscheidung zu cloudfare.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1624252.htm

Die WIPO-Entscheidung zu todocristal.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1221

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, adrforum.com, domainnamewire.com

SX.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 555.050,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte schon wieder eine Domain im Halbmillionendollarsegment: sx.com kostete US$ 555.050,- (ca. EUR 504.591,-). Daneben waren die Zahlen im allgemeinen nicht überwältigend, doch kann man sich an den .club-Erfolgen von Juli erfreuen.

Die deutsche Endung war unter den Länderendungen zahlenmäßig gut vertreten, die Preise waren freilich nicht berauschend, was aber an den Domains selbst lag. Beschweren kann man sich bei EUR 4.500,- für automile.de und EUR 3.570,- für beautyclub.de allerdings nicht. Die indische Endung .in war mit drei Domains vertreten, darüber hinaus gab es den üblichen Mix aus britischen, kolumbianischen, australischen und weiteren Länderendungen.

Die neuen generischen Top Level Domains waren im Grunde nur mit rwe.international vertreten, die der Energiekonzern für EUR 1.000,- erwarb. Doch gab .club eine Liste aller Premium-Domain-Verkäufe des Monats Juli aus, anhand der man erkennt, womit die Registries der neuen Endungen sich ihre Einkünfte aufbessern. Bei den sonstigen generischen Endungen lag .org mit der Zwei-Ziffern-Domain 47.org und einem Preis von US$ 7.999,- (ca. EUR 7.272,-) vorn. Ihr folgte amerika.net, die lediglich US$ 4.800,- (ca. EUR 4.364,-) kostete.

Schließlich sorgte .com wieder für die richtigen Zahlen, angefangen mit sx.com, die sehr gute US$ 555.050,- (ca. EUR 504.591,-) erzielte, aber derzeit nicht konnektiert ist. Es folgten mit wolfspeed.com zu US$ 70.212,- (ca. EUR 63.829,-) und mit kbeauty.com für US$ 55.000,- (ca. EUR 50.000,-) zwei teurere Domains, wobei sich der Kaufpreis von kbeauty.com erschließt, wenn man unter ihr das in Aussicht gestellte Angebot Kardashian Beauty sieht, welches dort in Kürze angeboten werden wird. Darüber hinaus folgten einige Drei-Zeichen-Domains, die im unteren Mittelfeld des fünfstelligen Preisbereich agierten. Die .com-Preise, aber auch der .club-Überblick machten die letzte Domain-Handelswoche attraktiv.

Länderendungen
————–

automile.de – EUR 4.500,-
auto1.de – EUR 4.000,-
beautyclub.de – EUR 3.570,-
vollzeitjobs.de – EUR 3.300,-
aktien24.de – EUR 2.500,-
medienstark.de – EUR 2.500,-
casino888.de – EUR 2.000,-
kochenlernen.de – EUR 2.000,-
styles.de – EUR 1.550,-
tuningvergleich.de – EUR 1.200,-

nicobar.in – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.182,-)
rental.in – US$ 2.656,- (ca. EUR 2.415,-)
alphabet.co.in – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.817,-)

biomeda.eu – EUR 3.000,-
thefringe.co.uk – GBP 1.800,- (ca. EUR 2.534,-)
gator.io – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.500,-)
co-opinsurance.co.uk – GBP 1.750,- (ca. EUR 2.464,-)
myfreecams.com.au – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.273,-)
brats.fr – EUR 2.000,-
nuts.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
smania.cn – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.817,-)
data-recovery.nl – EUR 1.500,-
hvlv.com.au – US$ 1.482,- (ca. EUR 1.347,-)
antonyme.fr – EUR 1.400,-

Neue Endungen
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.club meldete ihre Premium-Domain-Verkäufe für den Monat Juli 2015:

fan.club – US$ 10.016,50 (ca. EUR 9.106,-)
energy.club – US$ 6.999,99 (ca. EUR 6.364,-)
forex.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
vehicle.club – US$ 4.999,99 (ca. EUR 4.545,-)
farm.club – US$ 3.016,50 (ca. EUR 2.742,-)
smoke.club – US$ 2.635,- (ca. EUR 2.396,-)
avocado.club – US$ 1.760,- (ca. EUR 1.600,-)
neo.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.364,-)
estate.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.364,-)
thestar.club – US$ 1.000,- (ca. EUR 909,-)
gis.club – US$ 999,99 (ca. EUR 909,-)
thevip.club – US$ 516,50 (ca. EUR 470,-)
pie.club – US$ 516,50 (ca. EUR 470,-)
mimi.club – US$ 258,- (ca. EUR 235,-)
doroga.club – US$ 107,35 (ca. EUR 98,-)
konakovo.club – US$ 79,99 (ca. EUR 73,-)

rwe.international – EUR 1.000,-

Generische Endungen
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arq.info – EUR 5.000,-
leads.pro – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.716,-)
hubwagen.info – EUR 990,-

47.org – US$ 7.999,- (ca. EUR 7.272,-)
amerika.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.364,-)
bestpractices.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.273,-)
cards.org – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.636,-)
helpdesk.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.500,-)
nutritionexplorations.org – US$ 2.651,- (ca. EUR 2.410,-)
cake.org – US$ 2.623,- (ca. EUR 2.385,-)
gan.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.182,-)
aoanet.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.182,-)
tacoma.org – US$ 2.156,- (ca. EUR 1.960,-)
emo.org – US$ 2.060,- (ca. EUR 1.873,-)
drf.net – US$ 2.017,- (ca. EUR 1.834,-)
c3.org – US$ 1.701,- (ca. EUR 1.546,-)
khi.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.500,-)
lenti.net – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.273,-)
lvv.net – US$ 1.398,- (ca. EUR 1.271,-)
remove.org – US$ 1.310,- (ca. EUR 1.191,-)
eoe.org – US$ 1.110,- (ca. EUR 1.009,-)
transmit.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 909,-)
worldyouthday.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 909,-)
vrm.net – US$ 960,- (ca. EUR 873,-)

.com
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sx.com – US$ 555.050,- (ca. EUR 504.591,-)
wolfspeed.com – US$ 70.212,- (ca. EUR 63.829,-)
kbeauty.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 50.000,-)
jhm.com – US$ 30.429,- (ca. EUR 27.663,-)
ias.com – US$ 30.001,- (ca. EUR 27.274,-)
nuz.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 25.455,-)
dogcare.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 24.545,-)
onlyyou.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.636,-)
vvc.com – US$ 19.450,- (ca. EUR 17.682,-)
illness.com – US$ 12.742,- (ca. EUR 11.584,-)
hvz.com – US$ 12.400,- (ca. EUR 11.273,-)
businessgrants.com – US$ 10.600,- (ca. EUR 9.636,-)
surfreport.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 9.273,-)
desibaba.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 9.182,-)
bizpoint.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.545,-)
4403.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
metcon.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
yardmax.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
londonsky.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
goldpreis.com – EUR 9.490,-
csgov.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.000,-)
loveware.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.818,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomain.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com

ALICANTE – INTA-MEETING ZU MARKEN UND NTLDS

Die International Trademark Association (INTA) veranstaltet Mitte Oktober 2015 in Alicante (Spanien) ein „Trademark Administrators and Practitioners Meeting“. Mit dabei ist selbstverständlich das in Alicante ansässige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM bzw. OHIM oder OAMI).

Schon am 13. Oktober treffen sich am Nachmittag die Teilnehmer im Meliá Alicante Hotel, um sich zu registrieren. Abends geht es dann auf die Festung Santa Bárbara, wo das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) einen Empfang organisiert. Zur Sache gehts am Mittwoch, 14. Oktober, ab 09:00 Uhr mit der Eröffnungsrede des INTA-Präsidenten J. Scott Evens. Die sich anschließende Keynote hält HABM-Vizepräsident Christian Archambeau. Danach wird geschaut, was es im europäischen Markenrecht alles Neues gibt, gefolgt von einer praktischen Anleitung zur Markenanmeldung und -löschung. Am Nachmittag wird der Einsatz von Social Media und Rechtsfragen, die damit einhergehen, besprochen. Parallel dazu wird die Frage nach der Prozessführung und die des richtigen Gerichts gestellt. Danach bleibt Zeit für Gespräche. Am Donnerstag, 15. Oktober, liefert Susana Fernández Martín (INDITEX) eine Keynote. Es folgt eine Session über „Public Speaking“. Mittags ist dann wieder das Markenrecht dran und dessen weltweite Veränderungen mit dem Schwerpunkt Brasilien, Kanada und China. Nachmittags konkurrieren wieder zwei Veranstaltungen, deren eine sich mit dem Markenschutz im Zusammenhang mit den neuen Domain-Endungen beschäftigt. Zuletzt wird es noch einmal praktisch: das HABM zeigt den Umgang mit seinen Suchwerkzeugen und bietet danach eine Frage- und Antwortrunde. Die Veranstaltung klingt mit einem Cocktailempfang abends im Ocean Race Club, Muelle de Levante, Puerto de Alicante aus.

Das INTA Trademark Administrators and Practitioners Meeting findet vom 13. bis 15. Oktober 215 im Meliá Alicante Hotel, Plaza del Puerto 3, 03001 Alicante, Spanien statt. Die Teilnahme kann, je nach Mitgliedsstatus, um die US$ 1.450,- (zuzüglich 21 Prozent Mehrwertsteuer) kosten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://inta.org/2015TMAP

Quelle: inta.org

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