Domain-Newsletter

Ausgabe #788 – 15. Oktober 2015

Themen: Adieu, .doosan – die erste nTLD geht offline | IANA-Vertrag – Chehadé warnt vor Internet-Split | TLDs – Neues von .at, .food und .gay | nTLDs – Engage wechselt zur .xyz-Domain | tagheuer.digital – URS nichts für junge Domains? | gj.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 694.095,- | ICANN – 54. Meeting am Wochenende in Dublin

ADIEU, .DOOSAN – DIE ERSTE NTLD GEHT OFFLINE

Adieu, .doosan: die südkoreanische Doosan Corporation hat die Internet-Verwaltung ICANN um Auflösung des Registry-Vertrages für die neue Top Level Domain gebeten. Zahlreiche weitere Marken-TLDs dürften in Kürze folgen.

Über 660 Bewerbungen für so genannte .brands wie .apple, .axa oder .canon sind im Jahr 2012 bei ICANN eingegangen. Aktiv genutzt werden bisher die wenigsten, teilweise wurden noch nicht einmal die Registry-Verträge unterzeichnet. Am 9. Oktober 2015 gab ICANN nun bekannt, dass sich mit .doosan die erste .brand schon wieder zurückzieht. Sie gehört der Doosan Corporation, laut Wikipedia ein südkoreanischer Mischkonzern mit ca. 35.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von knapp US$ 20 Milliarden. Der Registry-Vertrag mit ICANN war am 3. April 2014 unterzeichnet worden, im Oktober 2014 folgte dann die Eintragung in die Root Zone. Die Zahl der aktiven Domains hält sich aber auch unter .doosan in Grenzen: die Statistiker von ntldstats.com vermelden eine einzige registrierte Adresse; es dürfte sich um die Domain nic.doosan handeln, die derzeit aber nicht auflöst.

Und es werden wohl keine Domains mehr dazu kommen: mit Schreiben vom 3. September 2015 gab Doosan gegenüber ICANN an, dass man den Registry-Vertrag beenden wolle. Dabei stützt man sich auf Ziffer 4.4 b) des Vertrages; dort heisst es: „Registry Operator may terminate this Agreement for any reason upon one hundred eighty (180) calendar day advance notice to ICANN“. Sogar diese Frist ist Doosan aber zu lange; TLD-Manager Johoon Jung bat ausdrücklich darum, dass das Auflösungsverfahren möglichst rasch eingeleitet wird, so dass .doosan noch vor dem Jahresende aus dem Netz verschwindet. Eine weitere Begründung für den Rückzug findet sich in diesem Schreiben nicht. ICANN hat in einem ersten Schritt die neue „Registry Agreement Termination Information Page“ eingerichtet, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 9. November 2015 zu geben. Zudem hat ICANN vorläufig entschieden, für .doosan keine Ersatz-Registry zu suchen. Sollte der Registry-Vertrag also tatsächlich aufgelöst werden, wird .doosan kurzerhand wieder aus der Root Zone gelöscht.

Allgemein wird erwartet, dass .doosan nur der Auftakt für eine ganze Reihe von Marken-Endungen ist, die sich wieder aus dem Domain Name System verabschiedet. So wurden zahlreiche Registry-Verträge für .brands erst nach einer Fristverlängerung unterzeichnet. Offenbar waren sie angetrieben von der Sorge, die Konkurrenz könnte ihnen mit einer eigenen TLD enteilen; Pläne, was man mit einer Domain-Endung anstellen kann, fehlten jedoch häufig. Da man aber inzwischen seit geraumer Zeit weiss, wer sich um welche Endung beworben hat, ist der Druck zum Handeln geringer geworden. Namen für Kandidaten, die .doosan folgen könnten, werden bisher jedoch offiziell noch nicht gehandelt.

Die neue „Registry Agreement Termination Information Page“ von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1260

Weitere Informationen zu .doosan finden Sie unter:
> http://doosanregistry.com/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

IANA-VERTRAG – CHEHADÉ WARNT VOR INTERNET-SPLIT

Fadi Chehadé, noch bis März 2016 amtierender CEO der Internet-Verwaltung ICANN, hat davor gewarnt, dass ein Scheitern der so genannten „IANA transition“ das Internet zerbrechen könnte. Damit stösst er jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung.

Am kommenden Sonntag, dem 18. Oktober 2015 beginnt im irischen Dublin das nächste ICANN-Meeting. Eines der Hauptthemen dürfte der IANA-Vertrag und damit die Zukunft der Netzverwaltung sein. Anlass genug für Chehadé, nochmals eindringlich die Bedeutung in Erinnerung zu rufen. Anlässlich einer Telefonkonferenz mit Führungspersonal diverser ICANN-Interessensgruppen zählte Chehadé fünf konkrete Risiken auf, falls es zu einer Verzögerung oder gar einem Scheitern bei der Übertragung der IANA-Funktionen auf ICANN käme. An erster Stelle droht, dass sich die Community in Einzelteile auflöse und zerteilt werde, was ICANNs Stabilität und Effektivität – und damit das gesamte Modell eines globalen Stakeholderism – gefährde. Zudem könnte es passieren, dass sich die für die technischen Fragen zuständige Gruppierung abspalte und künftig eigenständig agiere; damit wäre die Integrität der logischen Infrastruktur des Internets am Ende.

Als drittes Risiko zählt Chehadé auf, dass Regierungen, ermutigt durch die Gruppe der 77 (G 77), ihrerseits einen Versuch starten könnten, die Macht im Netz auf eine zwischenstaatliche Organisation zu übertragen. Weltweit führende Wirtschaftsnationen könnten im Gegenzug ihre Unterstützung für das Modell des „einen Internet“ zurückziehen. Schließlich werde die Belastbarkeit und Effektivität des Multistakeholder-Modells generell in Frage gestellt. Um seine Warnung zu verdeutlichen, unterstrich Chehadé seine Ausführungen mit einer eigenen Präsentation, in der er die fünf Risiken nochmals zusammenfasste. Ob und wie die Teilnehmer der Konferenz reagierten, ist bisher nicht überliefert. Jedenfalls scheint bei ICANN auch die vorläufige Verlängerung des IANA-Vertrages mit der US-Regierung bis 30. September 2016 für keine Beruhigung gesorgt zu haben.

Für Antony Van Couvering, CEO von Minds + Machines Group Limited, sind die Behauptungen von Chehadé nur Panikmache. Bereits bei seinem Amtsantritt habe Chehadé davor gewarnt, dass das Internet zerbreche, wenn er seinen Willen nicht durchsetzen könne. Nach Ansicht von Van Couvering ist das Netz schon angebrochen, da zum Beispiel China bereits eine eigenständige technische Struktur und Organisation errichtet habe. Der wahre Wert des Internets liege in der „unified root zone“, die man schon habe, nicht dagegen in einem zentralisierten „command-and-control center“, wie es ICANN anstrebe. Auch wenn es ICANN in der Öffentlichkeit anders darstelle – beides sei gerade nicht identisch. Einzig IANA müsse zentralisiert in einer Hand liegen – und das allein sei der Grund, warum ICANN so verzweifelt nach dem IANA-Vertrag greifen wolle.

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .AT, .FOOD UND .GAY

Wird .food zur Marke? Der US-Bewerber Lifestyle Domain Holdings Inc. möchte es zumindest versuchen. Derweil hält die Registrysuche bei .gay an, während .at auf „AuthInfo“ umstellt – hier unsere Kurznews.

Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at hat das Verfahren für einen Registrartransfer umgestellt. Seit dem 29. September 2015 gilt ein Ablauf, der an das international gängige „AuthInfo“-Verfahren angelehnt ist. Die „AuthInfo“ ist eine einmalige Ziffern-/Zahlenkombination, die im Fall eines Providerwechsels als Bestätigungscode gilt. Der Domain-Inhaber kann sie jederzeit bei seinem Registrar anfordern und damit seine Domain zu jedem beliebigen Registrar transferieren. Weigert sich der alte Registrar, die „AuthInfo“ mitzuteilen, kann der neue Registrar bei Nic.at einen Bestätigungs-Token anfordern, der dem Inhaber per eMail zugeschickt wird. Der Token ist 21 Tage gültig und muss lediglich an den neuen Registrar übermittelt werden; dann kann er die Domain übernehmen. Man sollte also schon deshalb darauf achten, dass die im WHOIS angegebene eMail-Adresse stets aktuell ist.

Lifestyle Domain Holdings Inc. möchte .food zur Marken-Endung machen. Das Vorhaben dürfte taktisch motiviert sein: zwar hat sich das zum US-amerikanischen Scripps Networks Interactive Inc. (SNI) gehörende Unternehmen gegen die Konkurrenz aus Dot Food LLC und der Donuts-Tochter Wild Orchard LLC durchgesetzt, möchte .food allerdings als „closed generic“ nTLD exklusiv für sich selbst nutzen. Gegen dieses Vorhaben hatte unter anderem aber bereits das Governmental Advisory Committee (GAC) im Rahmen eines „early warning“ protestiert, da man eine Monopolisierung dieses Gattungsbegriffes fürchtete. Doch statt das eigene Vergabemodell zu überarbeiten, will SNI .food jetzt zur .brand machen. Zur Begründung verweist man auf die unter der Nummer 4.049.665 eingetragene US-Marke „food“. Die Tür zu einer solchen Änderung geöffnet hat die so genannte Specification 13; dabei handelt es sich um einen Zusatz zum Registry-Vertrag, der es Betreibern von Marken-Endungen erlaubt, ihre Domains nicht an Dritte verkaufen zu müssen. Allerdings sind generische Begriffe von der Einstufung als .brand explizit ausgeschlossen. Es liegt nun an ICANN, über den Antrag zu entscheiden; sollte man dem Wunsch von SNI nicht entsprechen, dürfte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein.

Das Tauziehen um die Einführung der Endung .gay hält an: die New Yorker Dotgay LLC ist erneut mit dem Versuch gescheitert, ihre Bewerbung als „Community-Endung“ einzustufen. Wie ICANN mitteilt, habe Dotgay LLC bei der Wiederholungsprüfung nur 10 von 16 möglichen Punkten erreicht; notwendig wären mindestens 14 Punkte gewesen. Zur Begründung verweist das Panel darauf, dass der Kreis der „gay community“ zu weit gezogen sei; nach dem Wunsch von Dotgay sollten dazu alle Angehörigen der Gruppen „male or female homosexuals, bisexual, transgender, queer or intersex“ zählen sollen. Der Begriff „gay“ habe jedoch keine derart weitreichende Identifikationsfunktion. Bereits im Oktober 2014 war Dotgay der Status als „Community-Endung“ verweigert worden; diese Entscheidung hatte ICANN aber revidieren müssen, da 54 Unterstützungsschreiben irrtümlich nicht berücksichtigt worden waren. Die .gay-Konkurrenz bestehend aus Top Level Domain Holdings Limited, United TLD Holdco Ltd. und Top Level Design LLC darf sich nun wieder Hoffnung machen. Bis zur Registrierung der ersten .gay-Domains wird es vor diesem Hintergrund aber noch einige Zeit dauern.

Weitere Informationen zum neuen „AuthInfo“-Prozess bei .at fin-
den Sie unter:
> https://www.nic.at/index.php?id=1314&L=0

Den Antrag von SNI zu .food finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1258

Die Entscheidung des Schiedsgerichts zu .gay finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1259

Quelle: nic.at, icann.org

NTLDS – ENGAGE WECHSELT ZUR .XYZ-DOMAIN

Nachdem im September Google einen Dachkonzern gegründet und unter alphabet.xyz eingerichtet hat, wählte das Unternehmen Engage, nachdem es bereits von einer .org-Sub-Domain auf eine .com-Domain gewechselt war, die Domain engage.xyz für ihr Rebranding.

Michael Berkens berichtet auf seinem Weblog thedomains.com über den Endungs- und Namenswechsel, den Engage vorgenommen hat, eine Tochter der Inland Northwest Health Services (INHS) mit Sitz im US-Bundesstaat Washington. Engage berät Krankenhäuser, und liefert und installiert ihnen Technik und Software. Engage hatte seine Internetheimat zunächst mit engage.inhs.org unter dem Dach von INHS, richtete sich im März 2015 unter thinkengage.com ein und ließ sich nun, nachdem Google sich bei seinem Dachkonzern Alphabet für .xyz entschieden hat, unter engage.xyz nieder. Die frühere Subdomain und die .com-Domain werden nach wie vor genutzt, und weisen dieselben Inhalte auf wie engage.xyz. Doch weisen die jeweiligen Kontaktdaten, wie auch die der Facebook-Seite, auf die Domain engage.xzy, die das Unternehmen für US$ 5.700,- gekauft hat.

Dass Berkens von dem Domain-Wechsel berichtet, spaltet schon die Geister. Viele halten eine Meldung über den Webseitenwechsel eines Unternehmens zu einer nTLD für gar nicht der Rede wert. Doch glücklicherweise streiten die Kommentatoren auch darüber, ob die Endung .xyz die richtige und gute Wahl ist. So meint ein Kommentator, die Endung eines Domain-Namens sei allgemein irrelevant, es komme auf die Qualität der Website an. Google richte den Rest. Statt US$ 5.700,- für die Domain, hätte man das Geld in die Website investieren sollen. Ein anderer schlägt vor, die deutlich kürzere enga.ge zu registrieren. Weiter geht ein Spaßvogel, der meint, der Marketing Direktor solle rausgeschmissen werden; man hätte ja um engage.xyz zu toppen, die chinesische Version registrieren sollen. Fragt sich also, ob zumindest eine Verbesserung im Schritt von thinkengage.com zu engage.xyz vorliegt. Jedenfalls sei der Schritt von der schlechten thinkengage.com zu der kürzeren engage.xyz keine große Sache. Andererseits könne man auch sagen, die Endung .xyz ist weit aufwändiger zu artikulieren als ein kurzes .com: was im Englischen vier Silben (dot-ex-why-zee) gegenüber zwei Silben (dot-com) ist, wird im Deutschen aufgrund des Ypsilons sogar sechssilbig: Punkt-ix-ü-psi-lon-zett. Und anstatt US$ 5.700,- für engage.xyz auszugeben, hätte man doch in eine echte Premium-Domain investieren können.

Bei alle dem kommen keine wirklich brauchbaren Argumente gegen den Umstieg zusammen. Ob es der richtige Schritt für Engage war, sich auf engage.xyz einzulassen, und ob nicht, was von den Kommentatoren gar nicht aufgegriffen wird, eine technischorientierte Endung wie .tech, .digital und .data oder eine geschäftliche wie .solutions und .services oder eine medizinische wie – die noch nicht registrierbaren – .med oder .health eine brauchbare Möglichkeit gewesen wären, das wird – wie so oft – die Zeit weisen. In jedem Falle will der Schritt zum Internetstandort unter einer der neuen Endungen wohl überlegt sein – und dann aber auch forciert umgesetzt werden.

Quelle: thedomains.com

TAGHEUER.DIGITAL – URS NICHTS FÜR JUNGE DOMAINS?

Nachdem wir bereits vergangene Woche auf problematische URS-Entscheidungen hinsichtlich zweier Netflix-Domains hingewiesen hatten, zeigt sich eine aktuelle Entscheidung zu tagheuer.digital als Fortführung eines Missstandes bei der URS.

Die schweizerische LVMH SWISS MANUFACTURES SA, Inhaberin unter anderem der Marke TAGHEUER, wandte sich an das National Arbitration Forum (NAF), um im Wege eines Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahrens die Domain tagheuer.digital suspendieren zu lassen. Inhaber der Domain ist GiftMobile P/L John R Stuckey mit Sitz in Australien, der im Verfahren vortrug, das seit 2013 aktive Unternehmen beabsichtige einen Geschenkkarten MMS-Service für Wiederverkäufer unter der Endung .digital aufzubauen. Er sei berechtigt, eigene Interessen zu schützen und arbeite daran, eine wiedererkennbare und sichere Kommunikationsplattform aufzubauen, über die er Produkte kaufen und verkaufen könne. Als Entscheider für diesen Fall wurde der sehr renommierte koreanische Rechtsanwalt Ho-Hyun Nahm berufen.

Ho-Hyun Nahm wies den Antrag auf Suspendierung der Domain tagheuer.digital zurück, da er nicht davon überzeugt war, dass die Domain-Inhaberin bösgläubig agiere (NAF Claim Number: FA150900 1637103). Die Beschwerdeführerin verfügt über die im Trademark Clearinghouse eingetragene registrierte Marke TAGHEUER, die diese auch aktiv nutzt. Die fragliche Domain ist mit der Marke identisch. Ho-Hyun Nahm erkennt auch keine Berechtigung des Beschwerdegegners, die Domain zu nutzen. Derzeit benutzt er die Domain tagheuer.digital nicht und bietet darunter keine Waren und Dienstleistungen an. Vielmehr erklärt der Beschwerdegegner einfach nur, was er für Pläne mit der Domain hat und dass diese im Sinne einer Kundensicherheit angemessen und erlaubt seien. Das reiche zu einer Legitimierung der Nutzung der Domain nicht aus, zumal wenn er keine relevanten Markenrechte inne habe und eine Domain nutzt, die mit der Marke der Beschwerdeführerin identisch ist. Doch bei der Frage nach der Bösgläubigkeit weicht Ho-Hyun Nahm aus: Der Beschwerdegegner erklärte, er habe die Domain nicht gekauft, um sie wieder zu verkaufen. Er beteuerte, er werde auch niemals eine Webseite unter der Domain tagheuer.digital bewerben. So könne man ihm auch nicht vorwerfen, er würde mit der Domain-Registrierung Verwirrung am Markt stiften. Vielmehr komme die Sicherheitsarchitektur und Kommunikation, die er unter der Domain etablieren will, der Beschwerdeführerin entgegen. Ho-Hyun Nahm meint daraufhin, die Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners ergebe sich nicht automatisch aus einer berühmten Marke. Für den Vorwurf der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegner habe die Domain lediglich zum Verkauf registriert, sah Ho-Hyun Nahm keine klaren und überzeugenden Anhaltspunkte. Das passive Halten einer Domain kann als Hinweis für Bösgläubigkeit angesehen werden, doch sei die Domain erst seit vier Monaten registriert. Dieses Zeitspanne passiver Registrierung reiche nicht aus, um dem Beschwerdegegner zugleich Bösgläubigkeit zu unterstellen, insbesondere wenn man den Umstand hinzuzieht, dass der Beschwerdegegner nachdrücklich dem Vorwurf der Beschwerdestellerin entgegentritt. Daher, schlussfolgert Ho-Hyun Nahm, konnte die Beschwerdeführerin nicht die Bösgläubigkeit des Gegners nachweisen. Aufgrund dessen wies er die Beschwerde zurück. Die Domain tagheuer.digital wird deshalb nicht suspendiert.

Wir halten die Argumentation des Panelist für problematisch: Letztlich stützt sich die Entscheidung auf die kurze Zeit, die die Domain registriert ist, ohne dass Inhalte hinterlegt sind. Dass vier Monate nicht ausreichen sollten, das vom Beschwerdegegner angegebene Projekt umzusetzen, ist für sich schon eher schlecht nachvollziehbar, da die Vorbereitungen bereits vor Registrierung der Domain hätten erfolgen können. Davon aber abgesehen weist die Domain derzeit lediglich die Informationsseite des Registrars auf, wonach die Domain registriert ist, aber der Inhaber noch keine Inhalte hinterlegt hat. Tatsächlich sollte man meinen, dass vier Monate ausreichen sollten, dass zumindest der Domain-Inhaber eine Informationsseite zu seinem Projekt hinterlegt, um potentielle Nutzer frühzeitig dafür zu interessieren. Sollten sich URS-Entscheidung wie diese und die Netflix-Verfahren vermehren, wird es für Markeninhaber unabdingbar sein, gleich zum UDRP-Verfahren zu greifen, um ihre Chancen zu verbessern – auch wenn die Kosten etwas höher liegen. Das würde zugleich das Ende der USR bedeuten.

Die URS-Entscheidung zu tagheuer.digital finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1637103F.htm

Disclaimer: domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind Projekte des Starnberger Domain-Spezialisten united-domains AG. Die Domain tagheuer.digital ist von einem Kunden der US-amerikanischen Tochter der united-domains AG registriert.

Quelle: adrforum.com

GJ.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 694.095,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot wieder hochpreisige Domain-Verkäufe, an deren Spitze sich gj.com zu einem Preis von US$ 694.095,- (ca. EUR 619.728,-) setzte. Die Länderendungen wirkten zögerlich, und .club lieferte die Zahlen für September 2015.

Mit einem sehr hohen Preis für nur zwei unscheinbare Buchstaben legte eine chinesische Unternehmung die Domain gj.com erst einmal lahm. Derzeit ist gj.com, die US$ 694.095,- (ca. EUR 619.728,-) erzielte, „not longer available“. Nur einen Buchstaben mehr weist qjs.com auf, die dafür ihren ebenfalls chinesischen Käufer nur noch US$ 150.000,- (ca. EUR 133.929,-) kostete. Diese Domain leitet nahtlos auf ein chinesisches Finanzmarktangebot weiter. Darüber hinaus bot .com weitere schöne Preise im höheren fünfstelligen Bereich.

Anders hingegen die Länderendungen, die .eu mit personal.eu bei einem Preis von EUR 14.950,- anführte, gefolgt von einer Domain unter der Endung der Vereinigten Arabischen Emirate: bookings.ae erzielte EUR 10.000,-. Die deutsche Endung .de startete auf Platz 3 mit naturreisen.de zum Preis von EUR 6.000,-, und reichte bis thatsup.de zum Preis von US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-) hinunter.

Die nTLD .club listete die Verkaufsergebnisse des Monats September und lieferte einiges um US$ 5.000,-. Teuerste Domain war mobi.club mit US$ 5.600,- (ca. EUR 5.000,-). Besser unter den nTLDs war nur cloud.xyz mit einem Preis von US$ 6.600,- (ca. EUR 5.893,-). Erfreulich stellten sich diesmal die sonstigen generischen Endungen dar: ya.net erzielte respektable US$ 35.000,- (ca. EUR 31.250,-) und ging auch an einen chinesischen Investor. Es folgte reward.net für brave US$ 14.800,- (ca. EUR 13.214,-). So lässt sich für die vergangene Domain-Handelswoche sagen: dank .com war sie ein voller Erfolg.

Länderendungen
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naturreisen.de – EUR 6.000,-
alltagshelden.de – EUR 5.500,-
flixcar.de – EUR 5.000,-
thatsup.de – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)

personal.eu – EUR 14.950,-
bookings.ae – EUR 10.000,-
ags.co.uk – EUR 5.000,-
colours.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
beratung.at – EUR 4.000,-
po.tv – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.839,-)
nakedwines.es – EUR 3.500,-
hack.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)

Neue Endungen
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cloud.xyz – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.893,-)
mobi.club – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.000,-)
liars.club – US$ 5.358,- (ca. EUR 4.784,-)
backstage.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
soho.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
cool.club – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.241,-)
refresh.club – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.241,-)
squeeze.club – US$ 4.385,- (ca. EUR 3.915,-)
fussball.club – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)
deutschland.club – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.678,-)

Generische Endungen
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ya.net – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.250,-)
reward.net – US$ 14.800,- (ca. EUR 13.214,-)
rw.org – US$ 10.099,- (ca. EUR 9.017,-)
etq.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.036,-)
qie.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-)
transgenderlaw.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
1k.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)
3993.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.902,-)
novum.net – US$ 2.799,- (ca. EUR 2.499,-)

.com
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gj.com – US$ 694.095,- (ca. EUR 619.728,-)
qjs.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 133.929,-)
cxl.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 58.036,-)
passiton.com – US$ 64.000,- (ca. EUR 57.143,-)
wqb.com – US$ 56.000,- (ca. EUR 50.000,-)
kqt.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.714,-)
rxr.com – US$ 37.400,- (ca. EUR 33.393,-)
sbx.com – US$ 32.599,- (ca. EUR 29.106,-)
snx.com – US$ 31.250,- (ca. EUR 27.902,-)
ezz.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 27.232,-)
haozhan.com – US$ 27.388,- (ca. EUR 24.454,-)
yinghuang.com – US$ 26.800,- (ca. EUR 23.929,-)
landsurvey.com – US$ 26.471,- (ca. EUR 23.635,-)
travel-ticker.com – US$ 23.750,- (ca. EUR 21.205,-)
cloudcommerce.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ICANN – 54. MEETING AM WOCHENENDE IN DUBLIN

Das 54. ICANN-Meeting beginnt am kommenden Wochenende und findet vom 18. bis 22. Oktober in Dublin (Irland) statt. Das Programm ist wie immer dicht gepackt.

Mittlerweile ist die Website für das Meeting vollgepackt mit Informationen. Die ersten Veranstaltungen beginnen bereits am 16. Oktober. Es trifft sich die CCWG-Accountability (Cross Community Working Group) von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr und wird wohl die Zuverlässigkeit von ICANN besprechen. Weiter treffen sich die Arbeitsgruppe, die eine Policy für „Privacy & Proxy Services“ entwickelt, und die Führer von Interessensgruppen und ICANN, um die „IANA transition“ zu besprechen. Am Samstag nehmen Treffen, Besprechungen und Workshops im Vorfeld des eigentlichen Meetings deutlich zu. Der Samstag Abend endet mit einem Cocktailempfang ICANNs für Newbies und die Zivilgesellschaft. Am Sonntag beginnt dann das eigentliche ICANN-Meeting in Dublin und dauert bis Donnerstag, den 22. Oktober 2015. Im Nachgang treffen sich dann am 23. Oktober noch die ICG (NTIA IANA Functions‘ Stewardship Transition Coordination Group) zu einer Working Session, ALAC (At-Large Advisory Committee) zu einem Team-Meeting und das „2016 Nominating Committee“, das auch am Folgetag nochmal zusammenkommt.

Danach steht das 55. ICANN-Meeting an, das im März 2016 in Singapur stattfindet, wobei Singapur zum fünften Male Gastgeber des ICANN-Meetings sein wird. Für Juni 2016 ist das 56. ICANN-Meeting anberaumt, das in Panama-City in Panama stattfinden wird. Bei der Termin- und Ortswahl scheint ICANN kein glückliches Händchen zu haben: während die Teilnehmer jetzt in Dublin den regnerisch kalten Herbst Irlands genießen dürfen, wartet im heißen Hochsommer Panama mit Höchsttemperaturen auf. Andersherum wäre es für die Teilnehmer vielleicht angenehmer mit der Terminierung gewesen.

Das 54. ICANN-Meeting findet vom 18. bis 22. Oktober im The Convention Centre Dublin, Spencer Dock, North Wall Quay, Dublin 1, in Dublin (Irland) statt. Informationen und Registrierung unter:

> https://meetings.icann.org/en/dublin54

Quelle: icann.org, domainamewire.com, icannwiki.com

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