Domain-Newsletter

Ausgabe #791 – 05. November 2015

Themen: Netzneutralität – Kompromiss im EU-Parlament | .nyc & Co – Städte-Domains im Portrait | TLDs – Neues von .car, .gay und .shop | UDRP – Paessler AG wird zum Domain-Hijacker | RPM – ICANN will nTLD-Rechtsschutzsystem prüfen | 989.com – Ziffer-Domain erlöst US$ 818.181.18,- | November – Nordic Domain Days in Stockholm

NETZNEUTRALITÄT – KOMPROMISS IM EU-PARLAMENT

„Jein“ zur Netzneutralität: im Rahmen der dritten Plenartagung verabschiedete das EU-Parlament am 27. Oktober 2015 in zweiter Lesung EU-weite Vorschriften zur Gewährleistung des Zugangs zu einem offenen Internet. Für Maßnahmen des Verkehrsmanagements sowie Spezialdienste gibt es aber Ausnahmen.

Die Gewährleistung von Netzneutralität wird als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Wo das steht? Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Zumindest auf europäischer Ebene wurde dieses Ziel aber nur mit Einschränkungen erreicht. In der vom Parlament verabschiedeten Verordnung findet sich in Artikel 3 Absatz 3 das Prinzip der Netzneutralität, ohne dass dieser Begriff konkret verwendet wird. Wörtlich heisst es: „Anbieter von Internetzugangsdiensten behandeln den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.“ Die Anbieter von Internetzugangsdiensten werden aber ausdrücklich nicht daran gehindert, „angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen“ anzuwenden. Was darunter zu verstehen ist, lässt sich der Verordnung nicht entnehmen. In einer Pressemitteilung erläutert der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments, dass es weiterhin möglich sei, den Internetverkehr zu „regeln“, jedoch nur vorübergehend oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände, einschließlich von drei begründeten Ausnahmen: zum Schutz vor Cyberattacken, bei drohender Überlastung des Netzes oder infolge eines Gerichtsurteils oder bedingt durch eine gesetzliche Verpflichtung.

Eine zweite Einschränkung findet sich für Spezialdienste, wiederum ohne dass sich dieser Begriff wörtlich in der Verordnung findet. In Artikel 3 Absatz 5 heisst es stattdessen: „Den Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikation, einschließlich der Internetzugangsanbieter und der Anbieter von Inhalten, Anwendungen und Diensten, steht es frei, andere Dienste, die keine Internetzugangsdienste sind, anzubieten, die für bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste oder eine Kombination derselben optimiert sind, wenn die Optimierung erforderlich ist, um den Anforderungen der Inhalte, Anwendungen oder Dienste an ein bestimmtes Qualitätsniveau zu genügen“. Zu diesem Teil weist der wissenschaftliche Dienst darauf hin, dass sie unter der Bedingung stünden, dass sich keine Auswirkung auf die allgemeine Internetqualität ergeben darf.

Wie die Deutsche Telekom AG die neuen EU-Regeln versteht, verrät ein Blog-Eintrag des Vorstandsvorsitzenden Timotheus Höttges vom 28. Oktober 2015. So gebe es zwar gegen den Wunsch der Telekom Regeln zur Netzneutralität und damit mehr Regulierung. Gleichzeitig bleibe es dem Unternehmen jedoch möglich, Spezialdienste zu entwickeln, die höhere Qualitätsansprüche haben. Unter Spezialdiensten versteht man aber – anders als die Bundesregierung – nicht nur Telemedizin oder selbstfahrende Autos; sie fängt für Höttges vielmehr bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über automatisierte Verkehrssteuerung bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie. Kleine Anbieter, die sich keine Serverparks leisten können, sollen solche Spezialdienste zwar ebenfalls nutzen können; den Vorstellungen der Telekom nach bezahlen sie dafür im Rahmen einer Umsatzbeteiligung „von ein paar Prozent“. Wer also glaubt, dass die Diskussionen um die Netzneutralität ihr Ende gefunden haben, irrt; es geht jetzt erst richtig los.

Quelle: heise.de, eigene Recherche

.NYC & CO – STÄDTE-DOMAINS IM PORTRAIT

New York, Rio, Rosenheim – wer bei diesen Namen nur an einen Song der Sportfreunde Stiller denkt, der hat was verpasst: inzwischen haben über 30 Städte weltweit eine eigene Top Level Domain. Wir geben einen kleinen Überblick.

Während neue TLDs wie .club oder .xyz allein schon dank ihrer Registrierungszahlen erhebliche öffentliche Präsenz geniessen, sind Meldungen über Städte-Domains noch rar. Dabei ist die Nachfrage durchaus vorhanden: unter den 20 zahlenmäßig stärksten nTLDs finden sich mit .nyc, .london und .berlin immerhin drei Vertreter dieses Genres. Am beliebtesten ist bisher .nyc, sie kommt auf rund 87.000 Registrierungen. Bei .london sind es rund 70.000, knapp gefolgt von .berlin mit etwa 69.000 Domains. Hier eine Auswahl von Städte-Domains und ihren Registrierungszahlen (Stand: 2. November 2015):

.nyc – 87.169
.london – 70.131
.berlin – 68.658
.tokyo – 40.969
.koeln – 24.800
.moscow – 23.350
.hamburg – 23.346
.amsterdam – 22.470
.paris – 21.756
.vegas – 16.813
.wien – 13.192
.miami – 11.504
.quebec – 10.969
.melbourne – 8.194
.sydney – 7.368
.brussels – 6.210
.cologne – 5.589
.capetown – 5.359
.joburg – 3.887
.yokohama – 3.290
.durban – 2.788
.taipei – 2.228

Dass es sich nicht nur um „Eintagsfliegen“ handelt, belegt der Anteil der Vertragsverlängerungen (renewal quote); er lag beispielsweise für .london nach Ablauf des ersten Jahres der Registrierung bei über 90 Prozent.

Erheblich erschwert wird die Vergleichbarkeit allerdings durch unterschiedliche Vergabebedingungen. So gilt für .nyc die sogenannte „Nexus Policy“; sie sorgt dafür, dass .nyc-Domains nur von solchen Personen oder Organisationen registriert werden dürfen, die über eine tatsächliche physische Adresse innerhalb des Stadtgebiets verfügen. Ähnliches gilt für .rio; auch diese Domains darf nur registrieren, wer als Einzelperson über eine fixe Adresse in Rio sowie einen aktiven Eintrag im „Cadastro das Pessoas Físicas – CPF/MF“ verfügt. Unternehmen müssen über eine Filiale in Rio verfügen; sonst gilt auch hier der Eintrag „Cadastro das Pessoas Físicas“ als verpflichtend. Eine Domain unter der Endung .wien kann durch jede juristische oder natürliche Person registriert werden, die eine wirtschaftliche, kulturelle, historische, touristische oder soziale Verbindung zur österreichischen Bundeshauptstadt Wien nachweisen kann. Dagegen sind .paris-Domains für jedermann weltweit erhältlich.

Wer zur Registrierung berechtigt ist, sollte seine Städte-Domains aber auch nutzen – sie ermöglichen häufig kurze und prägnante Adressen. So ist etwa der Friedrichstadt-Palast Berlin, ein bekanntes Revuetheater, unter der Domain palast.berlin zu erreichen; vormals nutzte man das sperrigere palast-berlin.eu. Der Londoner Spirituosen-Hersteller Half Hitch Gin hat sich für die eingängige Adresse halfhitch.london entscheiden. Existenziell wird es dagegen unter tobeefornottobeef.berlin; das Steak-House im Berliner Stadtteil Schöneberg zieht die .berlin-Domain sogar dem Kürzel .de vor, um den Hauptstadtcharakter zu unterstreichen.

Und schließlich für alle, die anmerken wollten, dass Rosenheim doch gar keine eigene Städte-Endung habe – nun ja, formal gesehen ist das richtig, die Endung .rosenheim gibt es bisher noch nicht. Allerdings hat die Fa. aicovo GmbH im Jahre 2005 mit Unterstützung zahlreicher Verbände und Organisationen wie etwa des Arbeitskreises Stadtmarketing und der Fachhochschule Rosenheim einen Kooperationsvertrag mit dem „National Institute for R&D in Informatics“ (ICI) geschlossen. Letzteres verwaltet die länderspezifische Top Level Domain (ccTLD) .ro des Staates Rumänien. Seither und noch heute führt deshalb die Domain stadt.ro zur offiziellen Webpräsenz der Stadt Rosenheim. Domains mit der Endung .ro kann aber jedermann ohne jede Beschränkung frei registrieren, ein Wohnsitz oder eine Niederlassung in Rumänien ist ebenso wenig erforderlich wie ein Bezug zu Rosenheim. Auch Bewohner von Rothenburg ob der Tauber, Rottach-Egern oder dem italienischen Rom können sich also ihre eigene .ro-Domain sichern.

Städtedomains wie .berlin, .koeln und .budapest können Sie beispielsweise beim Starnberger Domain-Spezialisten united-domains, zu dessen Projekten dieser Newsletter gehört, registrieren:
> https://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: europeandomaincentre.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CAR, .GAY UND .SHOP

Dritter Versuch für .gay: nachdem man im Oktober zum wiederholten Male die Qualifikation als „Community-Endung“ verpasst hat, soll jetzt ein neuer Anlauf Erfolg bringen. Teuer wird es hingegen bei .car, während .shop auf ihre Versteigerung im Januar 2016 wartet – hier unsere Kurznews.

Zum „Ferrari“ unter den neuen Top Level Domains sollen sich offenbar die drei Endungen .car, .cars und .auto entwickeln. Wie die Verwalterin Cars Registry Limited, eine Kooperation von Uniregistry und XYZ.com, mitteilte, folgt im Anschluss an die Sunrise-Phase statt einer klassischen Landrush-Phase ab dem 12. Januar 2016 eine „Early Access Period“; sie dauert acht Tage und sieht vor, dass die Domains zu Einstiegspreisen ab US$ 45.000,- vergeben werden; je nach Nachfrage sinken die Gebühren auf bis zu US$ 5.000,- ab. In der Phase der „General Availability“, die am 20. Januar 2016 beginnt, kosten die Domains dann „nur“ noch etwa US$ 2.500,-. Selbst die Sunrise-Gebühren von US$ 3.000,- sind höher als beispielsweise bei der wegen ihrer Preispolitik umstrittenen Endung .sucks. Uniregistry-CEO Frank Schilling erklärte die hohen Gebühren mit den hohen Kosten, die beim Erwerb der nTLDs angefallen seien. Cars Registry profitiert damit von dem Umstand, dass man mit .car, .cars und .auto praktisch sämtliche branchenrelevanten Endungen unter Verwaltung hat. Lediglich .autos gehört der US-amerikanischen DERAutos LLC; auch etwa eineinhalb Jahre nach Delegierung sind dort Registrierungen aber bis heute nicht möglich.

Die New Yorker Dotgay LLC lässt nicht locker: nachdem sie erst vor wenigen Wochen mit dem zweiten Versuch, ihre Bewerbung für .gay als „Community-Endung“ qualifizieren zu lassen, deutlich gescheitert war, hat man nun auch einen zweiten Antrag für ein „request for reconsideration“ bei ICANN eingereicht. Ziel dieses am 22. Oktober 2015 über den belgischen Anwalt Bart Lieben eingereichten Antrags bleibt die Community Priority Evaluation; allerdings soll dieses Mal nicht die so genannte „Economist Intelligence Unit“ (EUI), sondern – auf Kosten von ICANN – eine dritte Partei prüfen, ob Dotgay LLC die Kriterien als „Community-Endung“ erfüllt. Zur Begründung verweist Dotgay LLC unter anderem darauf, dass ICANN es der EUI erlaubt habe, Prüfungskriterien zu entwickeln, die im Bewerbungshandbuch nicht vorgesehen waren. Allerdings liegen die Hürden für ein „request for reconsideration“ relativ hoch, da nicht die EUI-Entscheidung an sich überprüft wird, sondern ICANN die eigenen Statuten verletzt haben muss. Selbst bei einem Erfolg muss es Dotgay LLC in einer Wiederholungsprüfung für die „Community-Endung“ gelingen, 14 von 16 möglichen Punkten zu erreichen – beim letzten Mal waren es nur 10.

Rund US$ 62 Millionen haben die bisher 13 offiziellen nTLD-Auktionen von ICANN eingespielt, aber dabei wird es nicht bleiben: auch nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens gibt es für .shop, .shopping, .cam und .phone mindestens zwei Bewerber, die sich nicht gütlich geeinigt haben. Damit entscheidet jetzt eine „auction of last resort“, wer den Zuschlag erhält. Die wohl begehrteste Endung dürfte dabei .shop sein, um die neun finanzkräftige Bewerber rangeln, darunter die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., die Donuts-Tochter Sugar Maple LLC, die japanische GMO Registry Inc. und der Online-Versandhändler Amazon EU S.à r.l. Die Auktion ist für den 27. Januar 2016 angesetzt, zusammen mit der von .shopping, um die sich lediglich zwei bewerben, nämlich Uniregistry und Donuts. Je nachdem, welcher der elf Bewerber aus der Auktion zuerst aussteigt, bestimmt, ob beide Endungen delegiert werden, oder nur eine. Hintergrund dafür ist eine Entscheidung in einer String Confusing Objection über die Verwechslungsgefahr der beiden Endungen. Bis diese komplexe Versteigerung abgeschlossen ist, dürften .cam und .phone ihre künftige Verwalterin bereits gefunden haben; laut Auktionszeitplan kommen beide taggleich am 20. Januar 2016 unter den Hammer.

Den erneuten Antrag von Dotgay LLC für ein „request for reconsideration“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1268

Quelle: domainincite.com, icann.org

UDRP – PAESSLER AG WIRD ZUM DOMAIN-HIJACKER

Die in Nürnberg ansässige Paessler AG verlor in einem UDRP-Verfahren nicht nur den Streit um die beiden australischen Domain-Namen paessler.com.au und prtg.com.au, sondern bekam noch eine Rüge wegen Reverse Domain Name Hijacking.

Die Paessler AG sah ihre Markenrechte durch die Registrierung und den Betrieb der Domains paessler.com.au und prtg.com.au durch die Assured IT Pty Ltd. mit Sitz in Morningside, Queensland (Australien), verletzt. Paessler ist Inhaberin der beiden IR-Marken PAESSLER und PRTG, die Priorität seit März 2014 genießen. Die Domain-Inhaberin registrierte beide Domains im Juni 2008. Sie nutzt die Domains, indem sie auf ihr Angebot unter assuredit.com.au weiterleiten, wo sie ihre IT-Dienstleistungen anbietet. Auf der Website wird (unter anderem) die Beschwerdeführerin als Geschäftspartner angegeben. Dort heisst es „Assured IT is a leading Australian based reseller for Paessler PRTG Network monitor, contact us for a quote today!“. Die Domain prtg.com.au leitet auf eine Seite weiter, über die genau dieses Produkt der Beschwerdeführerin angeboten wird, wobei es dort heisst: „PRTG Network Monitor – The Best!“. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie habe Sorge, dass der Beschwerdegegner sie bei seinen Geschäften übergehe; man habe bereits geschäftliche Einbußen deswegen gehabt. Außerdem besteht Verwechslungsgefahr zwischen den Anbietern, zumal die Dienstleistungen beider identisch seien. Die Paessler AG legte UDRP-Beschwerde bei WIPO ein. Die Beschwerdegegnerin hielt mit zahlreichen zusätzlichen Informationen dagegen und geht davon aus, dass eine Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorliegt.

Als Einzelpanelist wurde Warwick A. Rothnie benannt, der die Sache untypisch prüfte. Zunächst stellte er die Identität der Marken und Domains fest, auch wenn die Marken erst viele Jahre nach Registrierung der Domains registriert wurden. Doch dann zog er – aufgrund der besonderen Umstände dieses Falles – die Prüfung der Bösgläubigkeit auf Seiten des Beschwerdegegners vor. Was Rothnie nicht gefällt, ist der zurückhaltende Vortrag der Beschwerdeführerin. Diese erwähnte nichts davon, dass die Beschwerdegegnerin ihre Produkt bereits seit 2007 in Australien vertreibe. Die habe die Beschwerdeführerin seinerzeit über die Registrierung der Domains verbal verständigt und auch ihr Einverständnis erhalten. Das bestreitet die Beschwerdeführerin, erklärt aber nicht, wann sie auf die Registrierungen aufmerksam wurde. Freilich erschien die Beschwerdegegnerin als Partner auf der Website der Beschwerdeführerin, die sie im Oktober 2008 sogar zum „Premium Partner“ machte sowie Links zu ihrer Website setzte. In einer eMail der Beschwerdeführerin heißt es über die Beschwerdegegnerin, sie ist der „most active and committed reseller/partner in Australia“. All das verschwieg die Beschwerdeführerin in ihrem Vortrag. Sie meinte vielmehr, die reine Vernunft spreche doch dafür, dass die Domains in die Hände des Markeninhabers gehören und die Beschwerdegegnerin sie im Namen der Beschwerdeführerin hätte registrieren müssen. In einer eMail der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin heißt es denn auch, nach einem Transfer der Domains würde sie diese dann an sie lizenzieren. Für Warwick A. Rothnie stellt sich das alles so dar, dass die Beschwerdeführerin mit der gegebenen Situation einverstanden war, bis sie dann kürzlich ihre Meinung änderte. Dies spricht nicht für eine Bösgläubigkeit der Beschwerdegegnerin. Von Verwechslungsgefahr könne auch nicht die Rede sein, da die Beschwerdegegnerin die Dienstleistungen und Produkte der Beschwerdeführerin vertreibt und dies auf ihrem Webangebot eindeutig signalisiert. Nach Rothnies Ansicht konnte die Beschwerdeführerin die Bösgläubigkeit der Beschwerdegegnerin nicht nachweisen. Die Frage eines berechtigten Interesses der Beschwerdegegnerin an den Domains brauchte dann auch nicht mehr beantwortet zu werden. Aber es stelle sich die Frage des Reverse Domain Name Hijackings. Im Gegensatz zur Beschwerdeführerin machte die Beschwerdegegnerin klar, dass sie massiv Zeit und Ressourcen investiert habe, um den Namen und die Reputation der Beschwerdeführerin und ihrer Produkte auf dem australischen Markt bekannt zu machen. Die Beschwerdeführerin hingegen habe die Geschichte der Beziehung der Parteien, die auf das Jahr 2007 zurückgeht, außen vorgelassen und damit einen völlig verzerrten Eindruck hinsichtlich des Streits zwischen beiden beim Panisten erzeugen können. Das rechtfertigt, ein Reverse Domain Name Hijacking anzunehmen. Der Antrag auf Transfer der Domain wies Panelist Warwick A. Rothnie zurück (WIPO Case No. DAU2015-0030).

Diese Entscheidung macht einmal mehr deutlich, dass man als Beschwerdeführer nicht darauf hoffen darf, der Gegner melde sich nicht und decke Tatsachen nicht auf, die in der Beschwerdeschrift keine Erwähnung finden. Man kann Parteien eines solchen Verfahrens nur dringend anraten, den relevanten Sachverhalt vollständig darzulegen. Sollte der Sachverhalt einen positiven Bescheid für sich ausschließen, ergibt ein solches Verfahren keinen Sinn.

Die WIPO-Entscheidung zu paessler.com.au und prtg.com.au finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1269

Einen vergleichbaren Fall hatten wir bereits früher besprochen unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1270

Ein Reverse Domain Name Hijacking-Fall besonderer Güte führte zur Zahlung von US$ 50.000,- von der Beschwerdeführerin an den Beschwerdegegner:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1271

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

RPM – ICANN WILL NTLD-RECHTSSCHUTZSYSTEM PRÜFEN

Am 15. Dezember 2011 beschloss das GNSO-Council, dass ICANN 18 Monate nach dem Start des nTLD-Programms einen Report über den Erfolg oder Misserfolg des „Rights Protection Mechanism“ (RPM) erstellen solle. Die Zeit ist reif. Ob der Report kommt, wie er erstellt und aussehen soll, darf jetzt von der Internet-Gemeinde mitdefiniert werden.

Der RPM für die nTLDs beruht auf langwierigen Verhandlungen zwischen ICANN und verschiedenen Interessengruppen, insbesondere aber der Markenrechtslobby. Er umfasst das für die Einführung der nTLDs entwickelte Paket aus Trademark Clearinghouse und Claim-Service, der neu eingeführten Uniform Rapid Suspension (URS) und der bereits bestehenden Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy. Ebenfalls dazu gehört die bisher noch nicht in Aktion getretene Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP), die die Verantwortlichkeit einer Registry bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Unterstützung von Markenrechtsverletzungen regelt. Mit der nun anstehenden Prüfung des RPM durch den Policy Development Process (PDP) sollen Fehler und mögliche Verbesserungen der unterschiedlichen Verfahren geklärt und erarbeitet werden. Dabei steht ICANN vor verschiedenen Herausforderungen, die in dem aktuell veröffentlichten „Preliminary Issue Report on a GNSO Policy Development Process to Review All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs“ angesprochen werden. Mit diesem Report werden die Grundlagen geschaffen, aufgrund derer entschieden wird, ob es überhaupt zur Prüfung des Rights Protection Mechanism im Sinne des Beschlusses der GNSO kommt. Mit Veröffentlichung des aktuellen Reports ist die Internet-Gemeinde aufgerufen, ihrerseits Stellung zu beziehen, zusätzliche Informationen zu geben und vorhandene Informationen zu ergänzen und zu korrigieren. Dieser Input wird von ICANN dann in den Report eingearbeitet und der GNSO zur Entscheidung vorgelegt.

Sollte es zu der gewünschten Prüfung der RPM kommen, so stellt sich die Frage, wie genau diese ablaufen soll. In dem Preliminary Issue Report werden drei Möglichkeiten aufgezeigt. So könnte der PDP über alle RPMs aller generischen Domain-Endungen erfolgen. Das wäre ein komplexes, aufwändiges und langwieriges Unterfangen, weshalb sich eine Alternative dazu anbietet: Das könnte ein modifizierter RPM PDP aller generischen Endungen sein, der unterbrochen wird, sobald das Ergebnis des CCT-Reports vorliegt. Beim CCT (Competition, Consumer Trust and Consumer Choice)-Report handelt es sich um eine von der US-Verwaltung initiierte Untersuchung, bei der der RPM für die neuen Domain-Endungen, aber nicht die UDRP unter die Lupe genommen wird. Diese zweite Möglichkeit ist allerdings insoweit problematisch, als der Fluss der RPM PDP unterbrochen wird und die Auswirkungen des CCT auf die Fortführung der RPM PDP zu neuen Prioritäten und zur Umstellung der Prüfung führen könnten. Schließlich bietet sich noch eine dritte Möglichkeit an: bei dieser würde sich der RPM PDP auf die neuen Endungen beschränken. Erst in einer zweiten Stufe würde auch der RPM der weiteren generischen Domains unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Reports vom Oktober 2011 nebst neuerer Daten untersucht.

Dass ein solcher Report kommen muss, steht eigentlich außer Frage. Die implementierten RPM müssen überprüft werden, nicht nur wegen der Ungereimtheiten bei URS-Entscheidungen und der geringen Akzeptanz des Trademark Clearinghouses, sondern gerade auch im Hinblick auf weitere anstehende Einführungsrunden.

Sie können auf den Report Einfluss nehmen unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1272

Den „Preliminary Issue Report on a GNSO Policy Development Process to Review All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs“
finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1273

Quelle: icann.org

989.COM – ZIFFER-DOMAIN ERLÖST US$ 818.181.18,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche stand wieder einmal eine Ziffern-Domain an erster Stelle: 989.com erzielte schnapszahlige US$ 818.181.18,- (ca. EUR 7.438.016,-), und ließ mit diesem Preis alle anderen Domains der Woche weit hinter sich.

Rick Schwartz hat, nachdem er bereits im September die Domain 899.com zum Preis von US$ 801.000,- an den Mann gebracht hat, nun für US$ 818.181.18,- (ca. EUR 7.438.016,-) die Domain 989 .com verkauft. Derzeit steht noch escrow.com als Inhaberin im WHOIS. Die Domain rückt an vierte Stelle der Jahresbestenliste. Rick Schwartz hat damit in diesem Jahr bisher drei Ziffern-Domains zu höchsten Preisen verkauft (die dritte ist 9595.com, die US$ 195.000,- erzielte); ganz zu schweigen von porno.com, die er für befriedigende US$ 8.888.888,- losschlug. Damit war die Endung .com in der vergangenen Handelswoche ausgereizt. Zweitteuerste Domain war mit US$ 45.000,- (ca. EUR 40.909,-) ailv.com.

Die Länderendungen führte die kanadische Endung .ca mit watches.ca für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-) an, gefolgt von fast.io zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-). Die deutsche Endung stieg mit prediction.de bei EUR 8.000,- ein, gefolgt von dooh.de für EUR 6.500,- und vier weiteren nennenswerten Domain-Verkäufen. Die britische Endung zeigte unter anderem zwei Second-Level-Verkäufe mit de.uk zu GBP 4.252,- (ca. EUR 5.895,-) und ye.uk für GBP 1.700,- (ca. EUR 2.357,-), die beide lediglich geparkt sind.

Die neuen generischen Endungen boten mit cannabis.city bei einem Preis von US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-) Hochpreisiges. Unter den sonstigen generischen Endungen waren die Preise ebenfalls nicht so schlecht. Die beiden .org-Domains cosmetics.org (US$ 20.000,- = ca. EUR 18.182,-) und lilo.org (US$ 12.000,- = ca. EUR 10.909,-) stachen deutlich hervor. Alles in allem zählt die vergangene Domain-Handelswoche wieder zu den Herausragenden.

Länderendungen
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watches.ca – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
petsupplies.ca – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.636,-)
parfum.ca – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.273,-)

fast.io – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)

prediction.de – EUR 8.000,-
dooh.de – EUR 6.500,-
flügel.de (IDN) – EUR 2.850,-
frei-magazin.de – EUR 2.500,-
noknok.de – EUR 2.500,-
badträume.de (IDN) – EUR 2.380,-

de.uk – GBP 4.252,- (ca. EUR 5.895,-)
quit.co.uk – GBP 3.478,- (ca. EUR 4.822,-)
unidigs.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 4.157,-)
ye.uk – GBP 1.700,- (ca. EUR 2.357,-)

plp.cn – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.455,-)
nano.tv – EUR 5.000,-
sms.me – EUR 4.400,-
danimarca.it – EUR 3.700,-
g.gp – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.818,-)
stand.in – US$ 2.987,- (ca. EUR 2.715,-)

Neue Endungen
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cannabis.city – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-)

Generische Endungen
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yourhome.info – US$ 1.495,- (ca. EUR 1.359,-)

cosmetics.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
lilo.org – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-)
ayi.net – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.989,-)
vicor.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.455,-)
usbd.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.364,-)
etraffic.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 2.171,-)
topcompare.net – GBP 1.500,- (ca. EUR 2.100,-)
tpt.net – EUR 1.730,-
zhs.net – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.455,-)
milaw.net – US$ 1.595,- (ca. EUR 1.450,-)
solid.net – US$ 1.465,- (ca. EUR 1.332,-)
negotiation.org – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.227,-)
wnt.net – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.182,-)
bloq.org – US$ 1.299,- (ca. EUR 1.181,-)
oam.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.091,-)
visitglasgow.org – GBP 750,- (ca. EUR 1.050,-)
dys.net – EUR 1.000,-
smy.net – EUR 1.000,-

.com
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989.com – US$ 818.181.18,- (ca. EUR 7.438.016,-)
ailv.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 40.909,-)
77787.com – US$ 26.055,- (ca. EUR 23.686,-)
contenthub.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 20.000,-)
jainism.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
paypro.com – GBP 11.000,- (ca. EUR 15.250,-)
everpress.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 13.863,-)
dowin.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
farmfacts.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
gossiplanka.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
qualifyme.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
emailmarketingsoftware.com – US$ 13.002,- (ca. EUR 11.820,-)
bet07.com – US$ 12.520,- (ca. EUR 11.382,-)
bluescale.com – EUR 10.000,-
firstgeneration.com – EUR 10.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NOVEMBER – NORDIC DOMAIN DAYS IN STOCKHOLM

Gegen Ende November 2015 finden in Stockholm die Nordic Domain Days statt. Neben Vertretern der skandinavischen Domain-Szene finden sich auch Referenten aus Deutschland und den Niederlanden bei der Veranstaltung. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion zwischen Domain-Verwaltungen und Registraren.

Die Nordic Domain Days sind Teil der bereits seit langem veranstalteten und populären „Internet Days“ (Internetdagarna), die die IIS ausrichtet und die eine der wichtigsten schwedischen Treffen der Internetszene ist. IIS (The Internet Foundation In Sweden) ist die Verwaltung der Endungen von Schweden (.se) und Norwegen (.nu); sie hat ihren Sitz mitten in Stockholm. Auf der zweitägigen Veranstaltung, die am 23. und 24. November 2015 stattfindet, kommen zahlreiche Fachleute von den nordischen Domain-Verwaltungen zu Wort, sowie Francesco Cetraro von Aruba (.cloud), Michiel Henneke von der niederländischen Domain-Verwaltung SIDN, Michele Neylon, CEO des irischen Domain-Registrars Blacknight, Sascha Kämpf von DENIC und Katrin Ohlmer von dotBERLIN. Als Themen stehen unter anderem der lokale Domain-Markt angesichts der neuen Top Level Domains und Fragen zu Dispute-Policies auf der Agenda. Neben den verschiedenen Vorträgen und Panels gibt es zu den Lunches jeweils eine kleine Keynote. Am 23. November 2015 hält diese der russische Publizist Evgeny Morozov, am zweiten Tag die Programmiererin und Lehrerin Kathryn Parsons.

Die Nordic Domain Days finden als Teil der „Internet Days“ vom 23. bis 24. November 2015 im Stockholm Waterfront Congress Centre, Nils Ericsons Plan 4, Stockholm, Schweden statt. Die Teilnahme kostet pro Tag SEK 1.000,- (ca. EUR 106,-) nebst SEK 250,- (ca. EUR 26,-) Steuern.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.nordicdomaindays.se

Quelle: nordicdomaindays.se, refinery29.com, wikipedia.de

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