Domain-Newsletter

Ausgabe #778 – 06. August 2015

Themen: Google-Domains – US-Konzern wehrt sich gegen CNIL | Statistik – .au knackt 3-Mio-Grenze | TLDs – Neues von .com, .sharp und .uk | Millionen-Deal – Neustar übernimmt ARI | UDRP – Streit um Kurz-Domains b.mw und ap.pl | give.com – weggegeben für US$ 500.000,- | Berlin – Telemidicus-Konferenz zur Überwachung

GOOGLE-DOMAINS – US-KONZERN WEHRT SICH GEGEN CNIL

Der Suchmaschinenbetreiber Google Inc. hat angekündigt, sich dem Druck der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) nicht beugen zu wollen: ein weltweites „Recht auf Vergessenwerden“ gebe es nicht.

Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich ist. Konkret stellte das Gericht fest, dass Google unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen über die Person zu entfernen hat. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Informationsinteressen der Internetnutzer und den Grundrechten der betroffenen Person zu finden. Google reagierte auf diese Entscheidung und hat einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt, der online ausgefüllt werden kann. Dazu muss der Antragsteller die konkrete Adresse (URL) der Internetseite angeben, auf die das jeweilige Suchergebnis verlinkt. Google wägt daraufhin die Datenschutzrechte des Antragstellers als Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen und das Recht auf Informationsfreiheit ab, um gegebenenfalls den Link aus dem Suchindex zu entfernen. Selbst wenn Google aber einen Link entfernt, erfolgt die Entfernung lediglich auf den europäischen Angeboten unter den Domains im Format google.europeancctld, also zum Beispiel unter google.de oder google.uk; über google.com bleiben die Links dagegen erreichbar.

An dieser Praxis stört sich die CNIL und hat Google deswegen im Juni 2015 aufgefordert, ausgewählte Einträge zu entfernen, und zwar unabhängig davon, über welche Top Level Domain das Suchangebot aufgefunden werden kann. Doch Google wird dieser Aufforderung nicht nachkommen. Wie das Unternehmen am 30. Juli 2015 über Peter Fleischer (Global Privacy Counsel) in einem Blogeintrag mitteilte, habe man CNIL gebeten, die förmliche Mitteilung zurückzunehmen. Es mag zwar in Europa ein „Recht auf Vergessenwerden“ geben; weltweit gebe es ein solches Recht jedoch nicht. Im Gegenteil: in einer Vielzahl von Ländern seien Inhalte verboten, die im Rest der Welt dagegen als rechtmäßig betrachtet werden. So seien etwa in Thailand bestimmte Äußerungen über den König oder in der Türkei Kritiken an Atatürk verboten. Würde man der Ansicht CNILs folgen, wäre das Internet nur so frei, wie es das unfreieste Land zulasse. Man glaube daran, dass kein Land kontrollieren dürfe, welche Inhalte in einem anderen Land zugänglich sind. Im Übrigen sei die Aufforderung unverhältnismäßig sowie unnötig, da etwa 97 Prozent der französischen Internetnutzer auf das Angebot von google.fr zugreifen, um Google zu nutzen. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus habe man sich daher entschieden, die bisherige Praxis beizubehalten.

Eine öffentliche Reaktion des CNIL gibt es bisher nicht. Im Juni 2015 hatte die oberste französische Datenschutzbehörde angekündigt, gegebenenfalls einen „Rapporteur“ zu installieren, der dann seinerseits einen Bericht erstellen und Google über das so genannte „CNIL Select Committee“ eine Zwangsmaßnahme auferlegen kann. Sollte es dazu kommen, ist der Weg für eine erneute jahrelange Auseinandersetzung vor Gericht schon jetzt vorgezeichnet.

Die Stellungnahme von Google finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1213

Das Urteil des EuGH finden Sie unter:
> http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-131/12

Quelle: googlepolicyeurope.blogspot.de

STATISTIK – .AU KNACKT 3-MIO-GRENZE

Unter der Hitze der Juli-Sonne haben auch die Registrierungszahlen gelitten: zwar konnte .de erfreulich deutlich zulegen, der Rest vermeldet jedoch überwiegend einen Rückgang. Immerhin setzte dafür Australien ein historisches Highlight.

Den Einstieg macht .com, die im Juli um etwa 260.000 Domains zulegen konnte und so das Ergebnis aus dem Juni mit deutlich über 310.000 Domains eindeutig verpasst. Die Registry VeriSign hat aber dennoch Grund zum Strahlen: aus dem Finanzreport für das 2. Quartal 2015 geht hervor, dass unter .com und .net zusammen insgesamt 8,7 Millionen Domains registriert wurden; im zweiten Quartal 2014 waren es „nur“ 8,5 Millionen Domains. Zu diesem Wachstum hat nach einer kleinen Durststrecke nun auch wieder .net beigetragen, die in den letzten vier Wochen um etwas über 17.000 Domains netto zulegen kann. Weniger gut läuft es weiterhin bei .info und .biz, die beide um mehrere zehntausend Domains leichter notieren. Jay Daley, CEO der .nz-Registry, vermutet übrigens, dass der allgemeine Rückgang der Registrierungszahlen damit zu tun hat, dass das Geld der Spekulanten aus dem Markt verschwunden ist; nach seiner Einschätzung kommt es auch nicht zurück.

Schliesst sich die Frage an, ob das Geld in das Lager der neu eingeführten Top Level Domains geflossen ist. Dort sind inzwischen über 725 neue Endungen delegiert, die zusammen auf über 6,7 Millionen Registrierungen kommen. An der Spitze führt unangefochten .xyz mit 1,1 Millionen Domains vor einer chinesischen TLD mit gut 380.000 Domains und .science, die sich mit über 325.000 Domains weiter wacker schlägt. Hart war es dagegen für .berlin, die im Juli auf etwa 83.000 registrierte Domains zurücksinkt; gleichwohl bleibt sie die weltweit erfolgreichste Städte-Domain der Welt, auch wenn der Vorsprung auf .nyc arg zusammengeschmolzen ist.

Zum Schluss geht es ganz nach unten, genauer gesagt: nach Down Under. Die australische .au Domain Administration Ltd (auDA) verkündet stolz, dass am 24. Juli 2015 erstmals die Marke von drei Millionen .au-Domains geknackt wurde. Den Namen der Jubiläumsdomain verrät auDA leider nicht, aber immerhin erfahren wir, dass die durchschnittliche .au-Domain zwischen zehn und dreizehn Zeichen lang ist, und dass über 38.000 Domains sogar 28 oder mehr Zeichen aufweisen; immerhin vier Domains schöpfen sogar das Maximum von 63 Zeichen aus. Etwa 86 Prozent der Registrierungen entfallen auf die offizielle Subdomain .com.au, wobei fast 40 Prozent aller Domains für zwei bis sechs Jahre registriert sind. Für Personen aus dem deutschsprachigen Raum ist .au unverändert nur erschwert erhältlich: .com.au- und .net.au-Domains dürfen ausschließlich Unternehmen registrieren, die über eine in Australien gültige Marke oder einen australischen Unternehmenssitz verfügen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.973.952 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.958)
.at – 1.258.967 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.464)
.com – 118.784.861 – (Vergleich zum Vormonat: + 261.462)
.net – 15.030.833 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.642)
.org – 10.612.192 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.567)
.info – 5.187.023 – (Vergleich zum Vormonat: – 21.404)
.biz – 2.226.401 – (Vergleich zum Vormonat: – 34.519)
.us – 1.736.221 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.154)

(Stand 1. August 2015)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: auda.org.au, circleid.com eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .COM, .SHARP UND .UK

Nominet sorgt für Datenschutz: Privacy-Dienste und ein Opt-out im WHOIS sollen künftig für mehr Schutz bei .uk-Domains sorgen. Auch bei .sharp dreht man an der Datenschutzschraube, während sich .com aufmacht, endgültig international zu werden – hier unsere Kurznews.

Über 700 neue Top Level Domains bereichern inzwischen die Root Zone, doch eine der größten Neuerungen vollzieht sich fast im Stillen: Ende Juli 2015 wurden elf internationalisierte Varianten von .com delegiert. Künftig ist somit erstmals die Registrierung von vollständig internationalisierten .com-Domains in so unterschiedlichen Sprachen wie Arabisch, Kyrillisch und Hebräisch möglich. Nach bisher nicht bestätigten Angaben will VeriSign damit noch dieses Jahr an den Start gehen. Bis dahin muss man unter anderem das Problem lösen, wie bereits registrierte internationalisierte Second Level Domains geschützt werden können. Ursprünglich war eine Art Bestandsschutz (grandfathering) geplant; aufgrund rechtlicher Einwände soll stattdessen nun wohl eine Sunrise-Phase kommen, so dass Markeninhaber in jedem Fall den Erstzugriff auf die IDN-Version hätten. Wann Details veröffentlicht werden, ist aber noch unklar.

Der japanische Elektronikkonzern Sharp Corporation möchte die WHOIS-Regeln für die von ihm betriebene Marken-TLD .sharp umkrempeln. Im Rahmen einer Anfrage nach der „Registry Services Evaluation Policy“ (RSEP) bat Sharp die Internet-Verwaltung ICANN, auf ein „searchable WHOIS“ verzichten zu dürfen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, im WHOIS nicht nur nach Domains, sondern auch Daten wie Inhaber, Anschrift oder eMail-Adresse zu suchen. Es erleichtert insbesondere die Suche nach Cybersquattern innerhalb einer TLD. Da .sharp allerdings als reine .brand betrieben wird und außenstehenden Dritten eine Registrierung nicht möglich ist, möchte der Konzern auf diese Verpflichtung gemäß Exhibit A des Registry-Vertrages verzichten. Zur Begründung verweist Sharp darauf, dass man den Registry Backend-Provider GMO Internet Inc. gegen die .jp-Registry Japan Registry Service Co. Ltd. (JPRS) austauschen möchte; JPRS bietet kein „searchable WHOIS“ an. Sollte sich Sharp mit diesem Wunsch durchsetzen – und ICANN hat signalisiert, keine Bedenken zu haben – dürften zahlreiche weitere .brands folgen, um auch die Suche in ihren WHOIS-Datenbanken schwieriger zu machen.

Die .uk-Registry Nominet hat angekündigt, die Tür für Privacy-Dienste öffnen zu wollen. Die geplanten neuen Regelungen sehen vor, dass Domain-Registrare zwar weiterhin an Nominet berichten müssen, wer tatsächlich Inhaber einer .uk-Domain ist; im öffentlichen WHOIS erscheinen diese Daten jedoch nicht. Im Gegenzug müssen die Registrare als „Postkasten“ der Domain-Inhaber dienen und eingehende Beschwerden Dritter weiterleiten beziehungweise erwidern. Bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und so genannten „intellectual property investigators“ behält sich Nominet vor, die Daten direkt herauszugeben. Darüber hinaus bietet Nominet einen „WHOIS opt-out“ für all jene, die ihre Domain ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken nutzen. Damit können auch Privatpersonen verhindern, dass ihre WHOIS-Daten veröffentlicht werden. Blogger, die „pay per click advertising“ oder „affiliate links“ nutzen, sollen dabei als „nicht-gewerblich“ behandelt werden. Die Neuregelungen treten voraussichtlich bereits am 1. September 2015 in Kraft.

Quelle: domainincite.com, icann.org, nominet.org.uk

MILLIONEN-DEAL – NEUSTAR ÜBERNIMMT ARI

Die Konsolidierung in der Domain Name Industry geht weiter: am 30. Juli 2015 gab Neustar Inc. bekannt, die australische Bombora Technologies Pty Ltd. für umgerechnet etwa EUR 79 Millionen übernommen zu haben.

Auch wenn der Namen „Bombora“ selbst Brancheninsidern kaum bekannt gewesen sein dürfte, deren Tochtergesellschaften sind es umso mehr: AusRegistry betreibt als Registry-Dienstleister die australische Landesendung .au, ARI Registry Services (vormals AusRegistry International) hat die gleiche Funktion für über 100 Top Level Domains inne, darunter .melbourne, .sydney sowie zahlreiche weitere neu eingeführte Domain-Endungen. Neustar ist Verwalterin der Top Level Domains .biz, .co und .us; darüber hinaus hat man die Registry-Funktion für hunderte neue Top Level Domains übernommen. Nach Angaben von Adrian Kinderis, CEO von Bombora, ist Neustar damit der größte Registry-Dienstleister am Markt, mit insgesamt über 400 Domain-Endungen in Verwaltung. Vor allem aber setzt die US-amerikanische Neustar damit einen Anker in der wirtschaftlich aufstrebenden Asia-Pazifik-Region.

Wie Kinderis und Sean Kaine, Vice President of Registry bei Neustar, erklärten, sei der Deal – wie so viele andere – aus einer Schnapslaune „betrunken in einer Bar“ anlässlich eines ICANN-Meetings entstanden. Katerstimmung dürfte Kinderis jedoch wohl kaum spüren: gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Simon Delzoppo hält er die Mehrheit der Anteile von Bombora, so dass der Kaufpreis von AUD 118,5 Millionen, umgerechnet etwa EUR 79 Millionen, auch seine Kasse klingeln lassen dürfte. Für die Kunden ändert sich nichts, zumal die Domain-Inhaber in den wenigsten Fällen direkte Verträge mit Bombora oder einer der Tochtergesellschaften abgeschlossen haben.

In der Domain Name Industry ist das nicht der erste millionenschwere Deal im Jahr 2015. Ende Januar wurde bekannt, dass die in Manchester ansässige NCC Group PLC, die sich auf Software-Escrow, Verifikations- und Domain-Dienste spezialisiert hat, die in Belgien und Luxemburg beheimatete Open Registry Group übernommen hat. Der Kaufpreis belief sich auf bis zu EUR 19,5 Millionen, verteilt auf 36 Monate; davon flossen EUR 10,3 Millionen sofort, die sich in den kommenden Jahren um zwei weitere Zahlungen in Höhe von zusammen bis zu EUR 9,2 Millionen erweitern können.

Die Pressemitteilung von Neustar Inc. finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1214

Quelle: businesswire.com, domainincite.com

UDRP – STREIT UM KURZ-DOMAINS B.MW UND AP.PL

Zwei besondere Domain-Namen laden derzeit Marken-Konzerne zum Rechtsstreit ein: Der Autokonzern BMW sieht seine Rechte durch die Domain b.mw verletzt, während Apple sich an der polnischen Adresse ap.pl stört. Wie die Rechtsstreite ausgehen, wird man erst in ein paar Wochen sehen.

Die Bayerischen Motorenwerke sehen ihren Namen und ihre Marken durch den malawischen Domain-Hack b.mw, bei dem die Endung Teil einer möglichen Rechtsverletzung ist, verletzt. Der Domain-Name b.mw leitet derzeit auf a.mw weiter, wo sich eine Liste mit zum Verkauf stehenden Domains findet. Dort ist b.mw mit einem Preis von US$ 1.200.000,- gelistet. Seit 24. Juli 2015 ist nun ein Beschwerdeverfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) unter dem Aktenzeichen DMW2015-0001 anhängig. Die Domain ist erstmals am 06. Juli 2004 registriert worden; das letzte Update, das mit einem Inhaberwechsel einhergehen könnte, stammt vom 25. Juli 2015. Derzeitige Inhaberin ist die japanische Living By Blue CO. LTD. Da diese aber auch Inhaberin der Domains a.mw, aa.mw, 0.mw, 1.mw, 2.mw und anderer ist, wobei diese teilweise im WHOIS-Record von .mw unter anderen Anschriften gelistet sind, kann auch eine einfache Adressdatenänderung Grund für die Änderungen in der WHOIS-Datenbank sein. Der Rechtsanwalt und Blogger Michael Berkens verweist auf thedomains.com darauf, dass Tesco ein WIPO-Verfahren wegen tes.co gewonnen habe und rechnet daher damit, dass BMW erfolgreich sein wird.

Ähnlich ist der Streit von Apple gegen den Inhaber der Domain der polnischen ap.pl, über die macwelt.de berichtet. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass zwischen Domain inklusive Endung und der Marke Apple keine 100-prozentige Übereinstimmung besteht. Der Inhaber der Domain dürfte der Betreiber des Angebots unter ap.pl sein: Artur Janiszewski, der seinen Sitz in Warschau hat. Das WHOIS weist derzeit keine Daten aus, da auf der Domain ein Dispute liegt. Janiszewski vertreibt über ap.pl Zubehör nicht nur für Apple-Geräte, sondern auch für Geräte anderer Elektronikhersteller. Wie macwelt.de berichtet, erhielt Artur Janiszewski im Mai diesen Jahres Post von Apple-Anwälten mit der Bitte, die Domain kostenlos zu übergeben, und sah sich kurze Zeit später mit einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert. Apple gehe es darum, heißt es, sicherzustellen, dass die Domain nicht in die Hände chinesischer Warenfälscher falle. Letztlich habe Apple US$ 6.000,- für die Domain geboten.

Ob Apple ähnliche Chancen wie BMW hat, wird man sehen. In jedem Falle zeigen auch diese beiden Fälle, dass die Rechtsverletzungsrechnung nicht immer ohne die Endung gemacht werden kann. Diese Situation ist bekannt, wenn auch in etwas anderer Form, bei den Urteilen zu solingen.info und tipp.ag. Sie verschärft sich aber immer mehr mit den neuen generischen Endungen, wie beispielsweise die WIPO-Entscheidung zu canyon.bikes zeigt. Die Endungen werden immer weniger einfach nur notwendiges Beiwerk einer Domain, sondern kennzeichnender Teil der Entscheidungsmerkmale.

Den Artikel von macwelt.de zu ap.pl finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1210

Die Entscheidung zu tes.co finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1211

Mehr zur WIPO-Entscheidung canyon.bikes unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/912

Die BGH-Entscheidung zu solingen.info erläutern wir unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1174

Informationen zum Streit um tipp.ag finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1212

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: macwelt.de, thedomains.com, eigene Recherche

GIVE.COM – WEGGEGEBEN FÜR US$ 500.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit give.com wieder eine Domain, die US$ 500.000,- erzielte. Doch darüber hinaus waren die .com-Preise deutlich schwächer, und nur wenige Länderendungen gaben akzeptable Preise ab.

Die sonstigen generischen Endungen gaben kein gutes Bild: einerseits waren cornhole.org mit US$ 4.400,- (ca. EUR 4.000,-) und possible.net zum Preis von US$ 3.930,- (ca. EUR 3.573,-) keine Bringer, andererseits lieferte pizza.info zu EUR 2.990,- nicht ordentlich aus. Auch die neuen Endungen waren präsent, aber nicht überwältigend. Immerhin gab es den Verkauf der Domain city.church für US$ 1.999,- (ca. EUR 1.817,-).

Die kolumbianische Endung .co führte mit links.co bei einem Preis von US$ 18.196,- (ca. EUR 16.542,-) die Länderendungen an und gab damit kein schlechtes Bild von sich, zumal auch check.co bei US$ 10.099,- (ca. EUR 9.181,-) ihren Haken setzte. Hingegen platzierte sich .de mit wettquoten.de bei EUR 10.000,- lediglich auf Platz 2. Es folgte die britische acton.co.uk mit US$ 9.800,- (ca. EUR 8.909,-), die derzeit nur einen Serverfehler liefert. Allen diesen Domains ist gemein, dass sie derzeit keine ordentlichen Inhalte liefern.

Schließlich .com, die das angesichts der Domain-Handelswoche mit der 1995 erstmals registrierten give.com mit ihrem Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 454.545,-) rettet. Die Zweitplatzierte returns.com kehrte zu den Tatsachen des Domain-Handels zurück und lag nur noch bei US$ 65.000,- (ca. EUR 59.091,-). Immerhin lieferte .com noch die Zwei-Zeichen-Domain l4.com zum Preis von US$ 64.000,- (ca. EUR 58.182,-) und die Drei-Zeichen-Domain lrz.com zum Preis von US$ 46.000,- (ca. EUR 41.818,-). Dank give.com war die vergangene Domain-Handelswoche ok.

Länderendungen
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links.co – US$ 18.196,- (ca. EUR 16.542,-)
check.co – US$ 10.099,- (ca. EUR 9.181,-)
mster.co – EUR 1.500,-

wettquoten.de – EUR 10.000,-
sitzball.de – EUR 2.100,-
vakuumheber.de – EUR 1.750,-
achtundzwanzig.de – EUR 1.500,-
stre.de – EUR 1.500,-

act-on.co.uk – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.909,-)
royal.in – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.000,-)
eset.co.kr – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.727,-)
amazing.tv – US$ 5.099,- (ca. EUR 4.635,-)
review.co.nz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
screen.no – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
xm.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
moriarty.co.uk – GBP 1.988,- (ca. EUR 2.810,-)
key.us – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.726,-)
olympus.gr – EUR 2.600,-
63.fr – EUR 2.500,-
handy.nl – EUR 2.500,-
lace.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.273,-)
digger.eu – EUR 1.999,-
foodpanda.it – EUR 1.500,-
voicetec.ch – EUR 1.500,-

Neue Endungen
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enelint.global – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.500,-)
city.church – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.817,-)
cumulus.global – US$ 1.000,- (ca. EUR 909,-)

Generische Endungen
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pizza.info – EUR 2.990,-
ac.asia – US$ 1.000,- (ca. EUR 909,-)

cornhole.org – US$ 4.400,- (ca. EUR 4.000,-)
possible.net – US$ 3.930,- (ca. EUR 3.573,-)
xqchallenge.org – US$ 2.670,- (ca. EUR 2.427,-)
challengeexq.org – US$ 2.666,- (ca. EUR 2.424,-)
xqfoundation.org – US$ 2.666,- (ca. EUR 2.424,-)
xqinstitute.org – US$ 2.666,- (ca. EUR 2.424,-)
cel.net – EUR 1.999,-
marinecorpsleague.org – US$ 1.772,- (ca. EUR 1.611,-)
pullmantur.net – EUR 1.500,-
eb5visa.net – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.455,-)
nebraskarealty.org – US$ 1.250,- (ca. EUR 1.136,-)
goood.org – EUR 1.000,-

.com
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give.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 454.545,-)
returns.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 59.091,-)
l4.com – US$ 64.000,- (ca. EUR 58.182,-)
float.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.455,-)
lrz.com – US$ 46.000,- (ca. EUR 41.818,-)
hamilelik.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 32.727,-)
coworker.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 25.000,-)
piupiu.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
smartreit.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.818,-)
fareapp.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 20.909,-)
papatya.com – US$ 17.850,- (ca. EUR 16.227,-)
esra.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.273,-)
intermarketing.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.818,-)
supportofthings.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
seacare.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.727,-)
ceyda.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.273,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – TELEMIDICUS-KONFERENZ ZUR ÜBERWACHUNG

Das renommierte Rechtsblog Telemedicus lädt zur 2. Sommerkonferenz Ende August 2015 nach Berlin, diesmal mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“. Der Großteil der Themen und Sprecher stehen nun fest.

Mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ der Telemedicus Sommerkonferenz 2015 wollen sich die Veranstalter von der „normalen“ rechtspolitischen Diskussion über das Internet lösen und ein Stück weiter blicken. In Zeiten, in denen Science Fiction zur Gegenwart wird, in Form von selbstfahrenden Autos, Virtual Reality oder Robotern, fordert dieses Phänomen auch Rechtsanwälte, Rechtspolitiker und Richter. Angesichts dieser Veränderungen wird in der „SoKo15“ gleich zwei Schritte voraus gedacht. Die Liste der Sprecher dieser Konferenz glänzt mit zahlreichen weiblichen Referenten. Mit dabei ist Kirsten Gollatz, die zusammen mit Hans Peter Dittler das Entscheidungsfindungsprinzip der Internet Engineering Task Force (IETF) vorstellt. Agata Królikowski wird über den Grundrechtsschutz durch Technik referieren, der derzeit leider nicht vorhanden ist, aber den Nutzern von Informatikern und Juristen an die Hand gegeben werden kann. Prof. Dr. Tina Krügel liefert zusammen mit Prof. Dr. Kai von Lewinski Informationen zum Datenschutzrecht nach dem Big Bang von Big Data. Darüber hinaus sind als Sprecher unter anderem Ninja Marnau (CISPA), Rigo Wenning (W3C), Daniel Schätzle (haerting.de), Dr. Till Kreutzer (iRights.info) und andere angekündigt.

Die Telemedicus Sommerkonferenz 2015 findet am 29. und 30. August in den Räumen der Hertie School of Governance, Quartier 110, Friedrichstraße 180 in 10117 Berlin, statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf zwischen EUR 5,- bis EUR 35,-. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.telemedicus.info/soko15/

Den ausführlichen Hinweis auf die SoKo15 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1179

Quelle: telemedicus.info

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