Domain-Newsletter

Ausgabe #777 – 30. Juli 2015

Themen: ICANN – Stelle des CEO öffentlich ausgeschrieben | .hotels – IRP-Urteil zu .africa zieht Kreise | TLDs – Neues von .bank, .net und .spa | UDRP – Schadensersatz wegen Domain Name Hijacking | nTLDs – doch (k)eine Chance gegen .com? | qe.com – zwei Zeichen für US$ 554.000,- | Macau – Domainfest findet erstmals in Asien statt

ICANN – STELLE DES CEO ÖFFENTLICH AUSGESCHRIEBEN

Haben Sie Lust, der nächste Chief Executive Officer (CEO) der Internet-Verwaltung ICANN zu sein? Seit wenigen Tagen ist das Stellenprofil online – mit Superlativen wird darin nicht gerade gespart.

Ende Mai 2015 hatte Fadi Chehadé bekanntgegeben, im März 2016 und damit ein halbes Jahr vor Vertragsende sein Amt zur Verfügung stellen zu wollen. Mit Unterstützung der weltweit tätigen Personalberatung Odgers Berndtson veröffentlichte ICANN nun die Kriterien, anhand derer ein Nachfolger gesucht und ausgewählt wird. Sie verteilen sich auf die sechs Bereiche „Management and Operational Experience“, „Global Experience“, „Leadership Style“, „Personal Characteristics“, „Understanding of Internet technology and the Domain Name Industry“ und „Understanding of the Internet Governance Ecosystem“. In all diesen Bereichen erwartet ICANN vom künftigen CEO nicht weniger als den „highest degree possible“; wer also nachdenken muss, was sich hinter RIRs, IETF, IAB, ISOC oder W3C verbirgt, hat eher geringe Chancen. Mehrsprachigkeit versteht sich von selbst, ebenso Kenntnisse von IPv4 und IPv6. Verständnis für das UN-System und anderer internationaler Organisationen ist ohnehin zwingend. Da mag der erwartete Umzug nach Los Angeles noch das geringste Problem sein.

Dass Führungskräfte mit derartigen Qualifikationen nicht ganz billig zu haben sind, weiss auch ICANN. Selbst wenn sich die Stellenausschreibung über Zahlen vornehm ausschweigt, ist bekannt, dass Chehadé zuletzt etwa US$ 900.000,- jährlich an Grundvergütung und Bonus erhalten hat. Dazu kommt der Ersatz von Spesen für zahlreiche Reisen, die in der Regel nicht zu den unangenehmsten Plätzen der Welt führen. Sollte all dies nun Ihr Interesse geweckt haben, sollten Sie sich bis spätestens zum 20. September 2015 bei Odgers Berndtson melden, idealerweise per eMail an icann-ceo@odgersberndtson.be, und sowohl Ihren Lebenslauf als auch eine kurze Beschreibung Ihres Hintergrundes und Ihrer Fähigkeiten übersenden. Ob Bewerber bevorzugt werden, die Inhaber einer eigenen Domain mit neuer Top Level Domain sind, lässt sich der Ausschreibung leider an keiner Stelle entnehmen.

Sollten Sie Ihre Stärken eher im fussballerischen Bereich sehen, bietet sich übrigens auch ein herausragendes Angebot: der finnische Fußballverband sucht einen neuen Nationaltrainer für seine Herrennationalmannschaft. Neben viel Wissen, Begeisterung und Erfahrung müssen Sie allerdings über eine UEFA PRO-Lizenz verfügen. Im Gegenzug winkt ein zwei- bis vierjähriger Vertrag. Ihre Gehaltsvorstellungen dürfen Sie mitteilen; möglicherweise lässt sich so auch ein Nagelfeilen-Abo herausverhandeln.

Die Stellenausschreibung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2-2015-07-20-en

Die Stellenanzeige des finnischen Fussball-Verbandes finden
Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1206

Quelle: icann.org, spiegel.de

.HOTELS – IRP-URTEIL ZU .AFRICA ZIEHT KREISE

Die Entscheidung des Independent Review Panel (IRP) zu .africa zieht erste Kreise: im Streit um die Zulassung von .hotels versucht nun auch die holländische Booking.com B.V., die InternetVerwaltung ICANN mit einem Hinweis auf das Urteil unter Druck zu setzen.

Eigentlich war der Weg für die Einführung von .hotels frei: neben Booking.com B.V. gibt es keinen weiteren Bewerber. Dennoch führt die Bewerbung den offiziellen Status „On-Hold“, da ICANN zwischen .hotels und .hoteis, um die sich die in Uruguay ansässige Travel Reservations SRL beworben hat, aufgrund ihrer Ähnlichkeit keinen Unterschied machen möchte. Booking.com B.V. zog daraufhin im „Independent Review Process“ vor das International Centre for Dispute Resolution, blieb dort aber im März 2015 erfolglos. Die Entscheidung zu .hotels bzw. .hoteis sollte daher in einem gemeinsamen „contention set“ fallen, so dass letztlich eine Auktion entscheiden würde, wer sich durchsetzt. Um das zu verhindern, haben sowohl Booking.com B.V. als auch Travel Reservations SRL im Mai 2015 ein erneutes „Request for Reconsideration“ gestellt, um ihre gemeinsame Co-Existenz zu erreichen. Das Board Governance Committee von ICANN hat allerdings schon signalisiert, auch diesen Antrag zurückweisen zu wollen.

Um das Ruder doch noch herumzureißen, hat sich der Anwalt Flip Petillion von der Kanzlei Crowell & Moring, die beide Bewerber vertritt, am 16. Juli 2015 bei ICANN gemeldet. In seinem Schreiben macht er unter Hinweis auf das .africa-Urteil geltend, dass ICANN zu fairen, durchdachten und nicht-diskriminierenden Entscheidungen in einem transparenten Verfahren verpflichtet sei. Allein die Befolgung der selbst geschaffenen Regelungen sei dagegen keine Grundlage für die Zurückweisung der Anträge. ICANN müsse alles unterbinden, was den vom IRP bestätigten Grundsätzen widerspricht. Bezogen auf den Streit um .hotels habe ICANN anerkennen müssen, dass der „String Similarity Review Process“ unfair und intransparent gewesen ist, auch wenn Booking.com B.V. letztlich unterlegen sei. Konsequenz des .africa-Urteils sei daher, dass ICANN seine Entscheidung, .hotels und .hoteis in ein gemeinsames „contention set“ zu stecken, neu überdenken müsse. In diesem Fall sei lediglich ein einziges Ergebnis zulässig: beide Endungen müssen eingeführt werden. Sollte sich der ICANN-Vorstand dagegen der Empfehlung des Board Governance Committee anschließen, drohte Petillion abschließend erneut rechtliche Schritte an.

Ob sich ICANN davon beeindrucken lässt, wird das nächste Treffen des Vorstands zeigen, das noch für Juli 2015 angesetzt ist. In jedem Fall dürfte es noch mindestens bis ins Jahr 2016 hinein dauern, bis die ersten .hotels-Domain registriert werden dürfen – die Konkurrenz von der Singular-Endung .hotel dürfte sich freuen.

Das Schreiben von Flip Petillion finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1205

Quelle: icann.org

TLDS – NEUES VON .BANK, .NET UND .SPA

Die erste Wellness-Domain rückt näher: dank der Hilfe der belgischen Stadt Spa darf ein malaysisches Unternehmen wohl schon bald .spa betreiben. Bei .bank freut man sich dagegen über reges Interesse, während VeriSign bei .net an der Gebührenschraube dreht – hier unsere Kurznews.

Vorfreude bei fTLD Registry Service: die Verwalterin der neuen Top Level Domain .bank lässt wissen, dass man über 5.500 Bewerbungen um eine .bank-Domain aus der globalen „Banking Community“ eingesammelt hat. Ein Großteil gehe auf Banken mit Sitz in den USA zurück, aber auch Institute aus Großbritannien, Spanien und Südafrika seien vertreten. Einzelne Banken wie die Lead Bank aus Kansas City würden bereits ihren Wechsel von .com zu .bank vorbereiten, um die verbesserte Sicherheit der neuen TLD zu nutzen. Allerdings schlägt sich nicht jede der US$ 1.000,- oder mehr teuren Bewerbungen um eine .bank-Domain auch in der Registrierung nieder, da die Vergabe in mehrfacher Hinsicht beschränkt ist. So sind nur „qualified registrants“ zugelassen, bei denen es sich im Wesentlichen um staatlich überwachte Kreditinstitute handelt. Sie müssen sich alle zwei Jahre reverifizieren lassen, ob sie die Registrierungsvoraussetzungen noch erfüllen. Zudem dürfen sie in der Regel nur den jeweiligen Unternehmensnamen als Domain registrieren. Dementsprechend gibt es aktuell nur etwa 50 .bank-Domains, von denen rund die Hälfte geparkt ist. Bis zur globalen Akzeptanz ist es also noch ein weiter Weg.

VeriSign Inc., Registry der generischen Top Level Domain .net, hat angekündigt, die „registry fee“ anzuheben. Beginnend ab dem 1. Februar 2016 erhöhen sich dann die Verkaufspreise für .net-Domains von bisher US$ 6,79 auf US$ 7,46. VeriSign macht damit von dem Recht Gebrauch, die Gebühren für .net um bis zu zehn Prozent jährlich zu erhöhen; eine entsprechende Klausel sieht der noch bis zum 30. Juni 2017 laufende Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN vor. Bei .com hat VeriSign dagegen eine Klausel akzeptieren müssen, wonach die „registry fee“ bis November 2018 mit US$ 7,85 festgeschrieben ist. Für die Domain-Inhaber hat diese Preiserhöhung unmittelbar keine Auswirkung; mittelbar könnten jedoch die Registrare gezwungen sein, diese bereits wiederholte Erhöhung ihrer Einkaufspreise an die Kunden weiterzugeben. Ob sich VeriSign damit einen Gefallen tut, wird man zudem abwarten müssen; zuletzt waren die Registrierungszahlen von .net monatlich um mehrere zehntausend Domains zurückgegangen.

Im Wettstreit um den Registry-Vertrag für die neue Top Level Domain .spa ist eine Vorentscheidung gefallen: im Rahmen einer Community Priority Evaluation kam die Asia Spa and Wellness Promotion Council Limited (ASWPC) auf 14 von 16 Punkte und konnte damit eine sonst unvermeidliche Auktion gegen den einzig verbliebenen Mitbewerber, die Donuts-Tochter Foggy Sunset LLC, vermeiden. Dem in Malaysia ansässigen Unternehmen gelang insbesondere der Nachweis, stellvertretend für die „Spa Community“ zu handeln; offenbar kam ASWPC zu Gute, dass man die einzige Bewerberin war, die seit Juni 2013 über eine formale Vereinbarung mit der Stadt Spa verfügt. Dass sich Donuts damit zufrieden gibt, ist allerdings zu bezweifeln. Wie Vizepräsident Mason Cole mitteilte, stehe die Entscheidung in Widerspruch zu den Vorgaben des Bewerberhandbuchs; man werde daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dagegen vorzugehen. Aktuell wird die Bewerbung von Foggy Sunset LLC in der ICANN-Datenbank jedoch noch mit dem Vermerk „Will Not Proceed“ geführt.

Quelle: ftld.com, domainnamewire.com, icann.org

UDRP – SCHADENSERSATZ WEGEN DOMAIN NAME HIJACKING

Vergangene Woche hatten wir bereits ein UDRP-Verfahren zum Reverse Domain Name Hijacking besprochen, das unschön für den Beschwerdeführer ausging. Dass es auch schlimmer kommen kann, zeigt der Streit um sdt.com, bei dem das UDRP-Verfahren wegen eines Anticybercrime-Verfahrens vor dem United States District Court of Columbia abgebrochen wurde, in dessen Zuge sich die Beschwerdeführerin in einem Vergleich zur Zahlung von satten US$ 50.000,- verpflichtete.

Die Beschwerdeführerin ist das belgische Unternehmen SDT International mit Sitz in Brüssel, ein Hersteller von Ultraschallmessgeräten, das sich über sdt.be und sdt.eu im Internet präsentiert und unter anderem Inhaberin einer am 25. Oktober 2002 angemeldeten und am 01. März 2005 eingetragenen US-Marke ist. Beschwerdegegner ist das Unternehmen Telepathy mit Sitz in Washington DC (USA), das über 10.000 generische und andere Domain-Namen registriert hat und diese vermarktet. Am 11. Juli 2014 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Gegnerin per eMail und bot für die Domain sdt.com die glatte Summe von US$ 1.000,-. Die Gegnerin dankte für das Interesse, nahm das Angebot jedoch nicht an und erklärte allgemein den Wert einer Domain für ein Unternehmen. Schließlich meinte sie, sdt.com sei für US$ 185.000,- zu erringen. Daraufhin gab die Beschwerdeführerin die Sache in die Hände des belgischen Intellectual Property Beratungsunternehmens Novagraaf NV/SA, das bereits mehrfach in UDRP-Verfahren mit Reverse Domain Name Hijacking beteiligt war und das nun das UDRP-Verfahren bei der WIPO einleitete. Der Vortrag umfasste das Übliche: Die Domain sdt.com ist identisch mit der Marke der Beschwerdeführerin, die Gegnerin habe kein Recht an dem Begriff, sie ist nicht unter dem Begriff bekannt und hat von der Beschwerdeführerin nicht die Erlaubnis, die Domain zu nutzen, mithin nutzt sie diese unberechtigt. Zudem bot die Gegnerin die Domain bereits 2003 zum Verkauf an. Die Beschwerdegegnerin hielt gleich als erstes entgegen, dass sie ein Verfahren beim United States District Court of Columbia gegen die Beschwerdeführerin anhängig gemacht habe, in dem sie gegen diese unter anderem wegen Reverse Domain Name Hijacking auf Schadensersatz in Höhe von US$ 100.000,- klage. Sie erklärte, aufgrund dieser Klage möge das UDRP-Verfahren ohne Entscheidung beendet werden.

Mit der Prüfung der Beschwerde wurden die drei Panelisten Tony Willoughby, Geert Glas und Richard G. Lyon beauftragt. Die drei kamen zu keinem einheitlichen Ergebnis (WIPO Case No. D2014-1870, Entscheidung vom 13.01.2015). Geert Glas und Richard G. Lyon stellten als die Mehrheit des Entscheidungspanels das Verfahren ein, weil der Rechtsstreit vor dem United States District Court of Columbia umfangreichere Verfahrensmöglichkeiten bot, wie Zeugeneinvernahme und Schriftwechsel. Die abweichende Ansicht von Tony Willoughby hätte zur Bestätigung des Reverse Domain Name Hijacking geführt: Eine vorzeitige Beendigung des UDRP-Verfahren komme nur in Betracht, wenn das Panel Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung hätte; davon könne hier aber keine Rede sein.

So oder so: das Ende oder der Ausgang des UDRP-Verfahrens hätte nichts am Rechtsstreit vor dem United States District Court of Columbia (Case 1:14-cv-01912-BAH) geändert. Denn in dem Streit verglichen sich die Parteien am 15. Juni 2015. Die Klägerin (die Beschwerdegegnerin des UDRP-Verfahrens) hatte US$ 100.000,- Schadensersatz von der Beklagten (der Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens) gefordert, weil diese mit ihrem Anspruch auf die Domain sdt.com Reverse Domain Name Hijacking begeht und damit gegen den Anticybersquatting Consumer Protection Act verstoße. Im Vergleich einigten sich die Parteien auf eine hälftige Zahlung von US$ 50.000,-, die die Beklagte an die Klägerin zur Abgeltung aller Ansprüche zahlt. Wie Telepathy gegenüber Andrew Alleman erklärt, ist die Zahlung von seiten SDT International bereits erfolgt. Womit jedem klar werden sollte, dass der Versuch, über Reverse Domain Name Hijacking an eine Domain zu gelangen, ein gefährliches und kostspieliges Spiel sein kann.

Die UDRP-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1208

Den Vergleich vor dem United States District Court of Columbia finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/SDT-settlement1.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, thedomains.com

NTLDS – DOCH (K)EINE CHANCE GEGEN .COM?

Michael Berkens verweist in einem Artikel auf thedomains.com auf ein Statement von Frank Schilling, in dem dieser zwischen .com und nTLDs abwägt und die Wertentwicklung von .com-Domains einschätzt. Durch solche Überlegungen zeigen sich Domainer immer wieder entrüstet und beschwören .com. Uns scheint das jedoch kurzsichtig.

Frank Schilling, Domain-Investor und Inhaber von unter anderem Uniregistry, einer der großen nTLD-Registries, hat einen Artikel kommentiert, in dem Michael Berkens über die hohe Anzahl von 5.500 Bewerbungen bei .bank berichtet. Der Vergabe von .bank-Domains geht eine Prüfung voraus, ob der künftige Inhaber als Bank qualifiziert ist, weshalb man sich in einem ersten Schritt nur um eine .bank-Domain bewerben kann. Schilling kommentierte, dass seiner Meinung nach .com weiterhin die meisten Domain-Registrierungen auf sich ziehen werde, allerdings viele rentable alternative Top Level Domains über kurz oder lang die Marktbedeutung von .com marginalisieren würden. Schilling, der selbst Inhaber sehr vieler .com-Domains ist und mit diesen handelt, erklärt weiter, mit inzwischen tausend neuen Domain-Endungen auf dem Markt glaube er nicht mehr daran, dass .com die „eine“ rentable Endung ist, sondern er spüre das Potenzial für einen Riss im Weiterverkaufwert von .com-Domains in den kommenden Jahren. Michael Berkens, ebenfalls Domain-Investor und an nTLD-Unternehmen beteiligt, selbst geht darauf ein und stellt seine Meinung dar. Danach würden Ultra-Premium-.com-Domains wie bike.com, hotel.com und cars.com weiter im Wert steigen, doch weniger gute Domains werden den Preisdruck spüren, jetzt wo Konsumenten eine größere Auswahl haben. Genauso werden Domains wie wine.club und payday.loans, ähnlich wie meet.me, besonders hohe Preise erzielen, die etwa ein Zehntel des Preises der entsprechenden .com-Domain betragen werden.

Diese Einschätzungen stoßen auf deutlichen Widerstand bei anderen Domainern. In den Kommentaren zu dem Artikel von Berkens kapriziert man sich gerne darauf, dass Schilling ein begnadeter Verkäufer ist und als jemand, der im nTLD-Geschäft mitmischt, diese Domains anderen schmackhaft machen möchte. Hätte er hingegen keine nTLD-Geschäfte, würde er das Gegenteil predigen. Mit diesen Argumenten gegen die Person tun sie die nTLDs ab und halten an .com-Domains fest. Aber es gibt auch durchaus reflektiertere Einwürfe: Warum sollte sich mit den neuen Endungen etwas ändern, wo es doch bereits seit Jahren Alternativen zu .com gibt, die sich keineswegs signifikant auf die .com-Preise ausgewirkt haben, wie etwa .biz, .info, .me oder .co. Vielmehr werden die neuen Endungen, wie schon die früher eingeführten oder neu gestarteten Endungen, lediglich ein Nischendasein führen, da sie lediglich auf eine Nische verweisen: .com ist das allgemeine Symbol für Geschäfte und wird als solches verstanden und im Internet gesucht. Weiter wirke das Paradoxon der Wahl: zuviel Auswahl führt dazu, dass man am Althergebrachten festhält – also an .com. Die neuen Endungen bieten Potential für kurze Werbekampagnen, aber .com ist die Wahl für das eigentliche Geschäft. Zudem sehe zum Beispiel skin.care gar nicht nach einer URL aus, skincare.net hingegen schon. Ferner erhebt sich auch eine Stimme, die als eigentlichen Feind von .com Apps und Spracheingabe sieht: niemand werde mehr tippen, und die Konsumenten würden sich die gewünschten Informationen über mobile Apps besorgen. Schließlich melden sich auch Realisten zu Wort: David teilt mit, er habe lange mit einer Bank verhandelt, die gerne seine Akronym-Domain von ihm kaufen wollte, die genau ihrem Akronym entsprach. Doch der Preis der .com-Domain im unteren fünfstelligen Dollarbereich war ihr zu hoch, so dass sie sich für eine entsprechende .bank-Domain entschied, deren Registrierung mit lediglich US$ 1.000,- zu Buche schlägt.

Die immer gleichen Argumente werden seit Jahren zwischen Domainern ausgetauscht. Richtig ist: .com-Domains sind die am teuersten gehandelten Domains. Und die Ultra-Premium-.com-Domains werden höchstwahrscheinlich über Jahre noch wertvoller werden. Aber ganz sicher werden auch die neuen Endungen Fuß fassen und ihren Markt finden, am liebsten beim Endkunden, der sein Geschäft zielgerichtet, ob geographisch oder branchenspezifisch, aufbaut. Wenn dieses Feld für Domainer weniger interessant ist, macht es das für den Normalnutzer interessanter. Er wird nicht so oft mit Parking-Seiten konfrontiert. Das macht nTLDs nochmals attraktiver.

Den Artikel von Michael Berkens finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1207

Quelle: thedomains.com

QE.COM – ZWEI ZEICHEN FÜR US$ 554.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche festigte wieder den Stand von .com, die mit qe.com für US$ 554.000,- (ca. EUR 508.257,-) und dem bereits in der vergangenen Ausgabe des Domain-Newsletters beschriebenen 9595.com-Deal von Rick Schwartz sowie einer weiteren Domain im sechsstelligen Bereich reüssierte.

Die kanadische Endung .ca lieferte vergangene Woche mit ahs.ca zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 27.523,-) die teuerste Länderdomain, gefolgt von der kolumbianischen seo.co für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-). Aus Kolumbien kamen auch vier weitere interessante Domains zu respektablen Preisen. Die deutsche Endung setzte auf stier.de (EUR 7.500,-) und selfies.de (EUR 6.500,-), zeigte bewegungsfreunde.de (EUR 4.000,-) und war darüber hinaus agil.

Die generischen Endungen brachten nicht viel zustande, aber jede Menge Zwei-Zeichen-Domains wie qv.net für gute US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-) und zwei Zwei-Zeichen-.biz: jh.biz für GBP 1.050,- (ca. EUR 1.482,-) und yl.biz für GBP 880,- (ca. EUR 1.242,-). Die neuen Endungen waren dieses Mal nicht vertreten.

Dafür zeigte .com alte Stärke mit gleich drei Domains im sechsstelligen Bereich, angefangen mit qe.com für US$ 554.000,- (ca. EUR 508.257,-), 9595.com für US$ 180.000,- (ca. EUR 165.138,-) und der Drei-Zeichen-Domain tie.com mit US$ 125.000,- (ca. EUR 114.679,-). Letztere stand allerdings nicht allein: es gab acht weitere Drei-Zeichen-Domains unter .com in der vergangenen Domain-Handelswoche, darunter bop.com zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 73.394,-) und igl.com zu US$ 23.000,- (ca. EUR 21.101,-). Die Domain-Handelswoche zeigte sich von einer guten Seite und lieferte wieder überreichlich Drei-Zeichen-Domain.

Länderendungen
————–

ahs.ca – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.523,-)

seo.co – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
buddy.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
starship.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
groove.co – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.064,-)

stier.de – EUR 7.500,-
selfies.de – EUR 6.500,-
bewegungsfreunde.de – EUR 4.000,-
obst-berlin.de – EUR 3.000,-
psychotherapie-hamburg.de – EUR 2.400,-
abgelaufen.de – EUR 2.200,-
wein-kiste.de – EUR 2.000,-

etichetta.it – EUR 7.500,-
timeshare.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 7.056,-)
777.pt – EUR 6.000,-
mobilebanking.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
dufour-yachts.com.cn – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)
love.st – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
kahr.at – EUR 1.999,-
kuhl.eu – EUR 1.949,-

Generische Endungen
——————-

jh.biz – GBP 1.050,- (ca. EUR 1.482,-)
ubx.info – EUR 1.500,-
yl.biz – GBP 880,- (ca. EUR 1.242,-)
link.pro – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.239,-)

qv.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-)
upl.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.072,-)
utz.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
fbet.net – US$ 1.499,- (ca. EUR 1.375,-)
accomplice.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)
mylittleshop.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 917,-)

.com
—–

qe.com – US$ 554.000,- (ca. EUR 508.257,-)
9595.com – US$ 180.000,- (ca. EUR 165.138,-)
tie.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 114.679,-)
bop.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 73.394,-)
newy.com – US$ 66.000,- (ca. EUR 60.550,-)
arabesq.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 31.193,-)
donna.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-)
igl.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 21.101,-)
philae.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 20.183,-)
moviequotes.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 18.807,-)
vapeclub.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 18.807,-)
bvf.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
eym.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
frisco.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
mju.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 17.431,-)
ixa.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.514,-)
vmr.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.596,-)
fiq.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 15.138,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MACAU – DOMAINFEST FINDET ERSTMALS IN ASIEN STATT

Die nächste große Domain-Veranstaltung findet Anfang September mit der „Domainfest 2015 Asia“ in Macau (China) statt. Diese erste Domainfest-Veranstaltung in Asien will Brücken zwischen der westlichen und der östlichen Domainer-Szene bauen.

Macau ist eine Sonderverwaltungszone in nächster Nähe zu Hongkong (China). Dort veranstaltet Domainfest im September mit dem Frontmann Jothan Frakes als Moderator die „Domainfest 2015 Asia“. Bei der Organisation stehen Domainfest die Public-Relations- und Kommunikationsagentur Allegravita, DotAsia, Verwalterin der .asia, und die Internet Society of China zur Seite. Die Veranstaltung ist auf vier Tage angesetzt und dauert vom 04. bis 07. September 2015. Thematisch steht selbstverständlich der asiatische Domain-Markt im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Verbindungen, die Ost und West im Domain-Markt zusammenbringen. Bei alldem geht es natürlich auch ums Geld; so werden Domain-Monetarisierungsmodelle vorgestellt und besprochen, und in einem Panel die Entwicklung von der Domain-Registrierung zum Domain-Geschäft thematisiert. Am 06. September hält Jeff Sass, CMO von .club, eine von mehreren Keynotes. Die gesamte Veranstaltung verspricht spannend zu werden, dabei ist für Entspannung durch verschiedene Abendveranstaltungen gesorgt.

Domainfest 2015 Asia findet vom 04. bis 07. September 2015 im Grand Hyatt Macau, City of Dreams, Estrada do Istmo, Cotai, Macau (China), statt. Die Kosten für ein Ticket betragen im Vorverkauf bis 01. August 2015 US$ 599,- nebst einer Gebühr in Höhe von US$ 9,95. Ab 1. September betragen die Kosten US$ 899,- nebst US$ 9,95.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://macau.domainfest.com

Quelle: domainfest.com, domaininvesting.com

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