Domain-Newsletter

Ausgabe #776 – 23. Juli 2015

Themen: .africa – ICANN gibt DCA-Bewerbung zweite Chance | .brand – CSC veröffentlicht „New gTLD“-Report | TLDs – Neues von .an, .art und .hye | yplan.com – Hijacker verliert UDRP-Verfahren | Domain-King – Rick Schwartz verkauft 9595.com | 458.com – drei Ziffern für US$ 140.000,- | Wettbewerbszentrale – Herbstseminarreihe zum UWG

.AFRICA – ICANN GIBT DCA-BEWERBUNG ZWEITE CHANCE

Die Internet-Verwaltung ICANN hat auf das Urteil des Independent Review Panel (IRP) in Sachen .africa rasch reagiert: wie der Vorstand mitteilte, werde man die Entscheidung anerkennen und von einer Delegierung vorerst absehen. Doch der nächste Skandal bahnt sich bereits an.

Am 09. Juli 2015 hatte das IRP entschieden, dass ICANN im Umgang mit der Bewerbung von DotConnectAfrica (DCA) um die neue Top Level Domain .africa in mehrfacher Hinsicht gegen die eigenen Statuten verstossen hat. Dieses überraschende Urteil führte dazu, dass der ICANN-Vorstand am 16. Juli 2015 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentraf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Beschlossen hat man drei Maßnahmen: trotz des bereits unterschriebenen Verwaltervertrages mit der südafrikanischen ZA Central Registry (ZACR) sieht ICANN vorläufig weiter von der Delegierung von .africa ab, so dass keine Registrierungen möglich sind. Ausserdem darf DCA den restlichen Teil des nTLD-Prüfungsverfahrens durchlaufen. Schließlich erhält DCA die Kosten des IRP-Verfahrens nach Maßgabe des Urteils ersetzt. Damit ist jedoch keinesfalls gesagt, dass die Bewerbung von DCA Erfolg haben wird; vorerst will ICANN vielmehr das Governmental Advisory Committee (GAC) befragen, ob sich an seiner Empfehlung, DCA vom weiteren Bewerbungsverfahren auszuschließen, etwas geändert hat oder man sonst eine Stellungnahme abgeben möchte. Internetnutzer müssen daher warten; eine Registrierung der ersten .africa-Domains noch im Jahr 2015 gilt als praktisch ausgeschlossen.

Sollte der ICANN-Vorstand allerdings gehofft haben, dass der .africa-Brand damit schon wieder ausgetreten ist, hat er sich getäuscht. Für neue Diskussionen sorgt, dass das Urteil des IRP zunächst teilweise geschwärzt veröffentlicht worden war. In der nun an die Öffentlichkeit gelangten, nicht-redigierten Fassung deutet sich hingegen an, dass Dai-Trang Nguyen, Director gTLD Operations bei ICANN, zu Gunsten von ZACR Einfluss auf das Bewerbungsverfahren genommen hat. Konkret geht es um das Unterstützungsschreiben („letter of appointment“) der Afrikanischen Union (AU) vom 4. April 2012, mit dem die AU die ZACR fördern wollte. Das reichte ICANN allerdings nicht aus, weshalb Nguyen auf Bitten der AU bei der Formulierung eines den Anforderungen von ICANN genügenden Unterstützungsschreibens geholfen hat. Wie weit diese Unterstützung ging, ist umstritten; jedenfalls wandte sich die AU am 2. Juli 2013 mit einem geänderten Schreiben an ICANN, um sich erneut für die ZACR-Bewerbung auszusprechen. Vergleicht man diese beiden Anschreiben, drängt sich der Eindruck auf, dass ICANN Einfluss auf den Inhalt genommen hat; allerdings dürfte auch ZACR erneut Hand angelegt haben. Ferner sollte man nicht vergessen, dass das nTLD-Bewerberhandbuch ohnehin ein Muster für das Unterstützungsschreiben enthält. Allein die Tatsache, dass sich ICANN dem Vorwurf der Einflussnahme ausgesetzt sieht, gibt dem Vorgang im Lichte der IRP-Entscheidung – es hatte unter anderem die Verletzung eines offenen und transparenten Verfahrens gerügt – aber neue Brisanz.

DCA gibt sich von all dem unbeeindruckt und feiert in einer Pressemitteilung den „überwältigenden“ Sieg gegen ICANN. Damit nicht genug: man erwartet, dass ZACR umgehend aus dem Bewerbungsverfahren entfernt wird und allein DCA den Zuschlag für .africa erhält. Doch genau das lässt sich dem IRP-Urteil an keiner Stelle entnehmen. Da nur die ZACR-Bewerbung auf die politische Unterstützung der AU bauen kann, hat die DCA-Bewerbung um .africa auch weiterhin so gut wie keine Chancen auf Erfolg.

Den Beschluss des ICANN-Vorstands finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1200

Das nicht-redigierte Urteil des IRP finden Sie unter:
> https://regmedia.co.uk/2015/07/16/icann-dca-irp-final.pdf

Das Unterstützungsschreiben der AU vom 4. April 2012 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1201

Das Unterstützungsschreiben der AU vom 2. Juli 2013 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1202

Quelle: icann.org, theregister.co.uk, domainincite.com

.BRAND – CSC VERÖFFENTLICHT „NEW GTLD“-REPORT

Die Zahl der Domain-Namen mit Marken-Endung (.brand) ist in den Monaten Mai und Juni 2015 sprunghaft angestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der in Wilmington (US-Bundesstaat Delaware) ansässigen Corporation Service Company (CSC).

Die im Jahr 1899 gegründete CSC, die sich dem Schutz von Kennzeichenrechten verschrieben hat und Juristen berät, veröffentlicht alle zwei Monate ihren „New gTLD Utilization Report“. In der aktuellen Ausgabe widmet sich der Bericht schwerpunktmäßig den so genannten .brands. Nach den Feststellungen von CSC sind inzwischen über 2.050 Domains mit Marken-Endung registriert, dies entspricht einem Anstieg von 55 Prozent innerhalb der vergangenen beiden Monate Mai und Juni 2015. Als herausragendes Beispiel gilt die Domain home.barclays, die allerdings – wenn auch verdeckt – nur auf die Domain barclays.com weiterleitet. Ähnliches gilt für Domains wie business.bloomberg, sports.sky, www.yandex oder play.samsung; eine eigenständige Nutzung losgelöst von der .com-Domain lässt sich dort nicht finden. Besonders eifrigen Gebrauch von der eigenen Marken-Endung macht aktuell der schwedische Hersteller von Zellulose- und Papierprodukten SCA (Svenska Cellulosa Aktiebolaget); er kommt auf 555 .sca-Domains. Ihm folgt die chinesische CITIC Group Corporation mit 236 .citic-Domains, vor dem Finanzdienstleister Bloomberg der 214 .bloomberg-Domains registriert hat. Allgemein gelangt CSC zu dem Ergebnis, dass die Finanzbranche .brands besonders aktiv nutzt.

Im Alexa-Ranking, das die festgestellten Besucherzahlen auswertet und auf diese Weise die 1.000.000 meistbesuchten Domains ermittelt, spielen .brands dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Auf den höchsten Rang kommt mabanque.bnpparibas mit der Position 10.034, weit vor mabanquepro.bnpparibas auf Position 116.128, study.monash auf Platz 348.006 sowie sowieloja.globo auf Rang 395.667. Insgesamt finden sich 3.945 .brand-Domains in den von Alexa gelisteten 1.000.000 meistbesuchten Adressen. Ferner hat CSC eine Nutzungsquote von 34 Prozent ermittelt; das bedeutet, dass lediglich etwa ein Drittel aller .brands über korrekt konfigurierte Zone Files verfügt. Demnach befinden sich offenbar viele Marken-TLDs noch in der Planungsphase. Dafür sprechen auch einige Anfängerfehler; so nutzt Samsung zwar play.samsung, hat aber davon abgesehen, vorsorglich auch die Domain www.play.samsung zu konfigurieren. Gerade in der Anfangsphase droht so vielen .brands der Verlust von Besucherströmen.

Auch wenn der Report einen informativen Einblick gibt: in seiner Aussagekraft ist er beschränkt. Während manche .brands bereits seit Mitte des Jahres 2014 in die Root Zone eingetragen sind, blicken andere auf eine nur wenige Wochen alte Geschichte zurück. Ein ernsthafter Vergleich ist daher noch nicht möglich.

Den aktuellen „New gTLD Utilization Report“ finden Sie unter:
> http://www.newgtld.report/

Quelle: cscglobal.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AN, .ART UND .HYE

Die Kunst-Endung .art hat ihre Registry gefunden: eine Unternehmung von der Isle of Man setzte sich gegen neun Mitbewerber durch. Auf den Niederländischen Antillen gibt es dagegen eine treue Fangemeinde, die nicht von .an lassen will, während Armenien international wird – hier unsere Kurznews.

Wir befinden uns im Jahr 2015. Die vormaligen Niederländischen Antillen sind von Domains mit den Endungen .bq, .cw und .sx besetzt. Die ganzen Niederländischen Antillen? Nein! Eine unbeugsame Gruppe von 20 Personen hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten, weil sie sich nicht von ihrer .an-Domain trennen möchte. Dabei war die Löschung von .an nur konsequent, da die Niederländischen Antillen am 10. Oktober 2010 politisch aufgelöst wurden. Und obwohl deshalb alle .an-Domains bereits seit dem 31. Oktober 2014 gelöscht sein sollten, berichten die Niederlande, dass aktuell noch 20 .an-Domains verblieben sind. Obwohl man versucht hat, ihnen einen Wechsel zu den neuen Top Level Domains .bq (Bonaire, Saba und Sint Eustatius), .cw (Curaçao) und .sx (Sint Maarten) schmackhaft gemacht hat, zögern sie mit einem Wechsel. Doch aller Widerstand der .an-Rebellen, zu denen etwa das Olympische Komitee (sports.an) zählt, ist vergeblich: In einem Schreiben vom 3. Juli 2015 an die holländische Regierung machte ICANN klar, dass die Endung .an am 31. Juli 2015 endgültig aus der Root Zone verschwindet. Wer also derzeit noch Inhaber einer .an-Domain ist, sollte sich dringend an seinen Registrar wenden.

Mit ursprünglich zehn Bewerbern zählte .art zu den begehrtesten neuen Top Level Domains. Angesichts dieses regen Interesses blickte die Branche bereits gespannt auf die von ICANN für den 29. Juli 2015 angesetzte „auction of last resort“; Rekordgebote schienen vorprogrammiert. Doch dazu wird es jetzt nicht mehr kommen: die auf der Isle Of Man ansässige UK Creative Ideas Limited hat sich offenbar im Rahmen einer privaten Auktion den Registry-Vertrag gesichert. Die übrigen Mitwerber, darunter Top Level Domain Holdings Limited, Uniregistry Corp. und die Donuts-Tochter Baxter Tigers LLC, haben ihre Bewerbungen jedenfalls zurückgezogen; in der ICANN-Bewerberdatenbank weisen sie den Status „withdrawn“ auf. Zu den Hintergründen wurde öffentlich bisher nichts bekannt, aber ohne Zahlung dürfte es kaum ausgegangen sein. Bei UK Creative Ideas Limited dürften ausserdem die Korken knallen – die von der Kanzlei White & Case LLP vertretene Gesellschaft hatte sich ausschließlich um .art beworben und somit alles auf eine Karte gesetzt. In die Root Zone ist .art noch nicht eingetragen; als „restricted TLD“ sind Registrierungen aber ohnehin nur für die eingeschränkte Gruppe der „artistic community“ möglich.

Große Freude in Armenien: auf Betreiben der Internet Society of Armenia hat die Internet-Verwaltung ICANN der Delegierung einer internationalisierten Form des Landeskürzels .am zugestimmt. Die Top Level Domain, die sich in lateinischen Buchstaben als „.hye“ liest und im ASCII-Code als „xn--y9a3aq“ ausgeschrieben wird, wurde im Zuge des sogenannten „IDN Fast Track“-Verfahrens eingeführt, mit dem internationalisierte Top Level Domains möglichst rasch und unabhängig von den Regelungen des nTLD-Bewerberhandbuchs eingeführt werden können. Zu welchen Bedingungen die armenischen .hye-Domains registriert werden können, lässt sich der Registry-Website aktuell noch nicht entnehmen; mit rund 23.000 Domains bietet jedoch auch das offizielle Kürzel .am noch reichlich Platz an attraktiven Alternativen.

Das Schreiben von ICANN an die holländische Regierung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1199

Quelle: icann.org, asbarez.com

YPLAN.COM – HIJACKER VERLIERT UDRP-VERFAHREN

Die junge YPlan Inc. hatte es auf die Domain yplan.com abgesehen und versuchte sich an einem UDRP-Verfahren, um sie zu erringen. Der südkoreanische Inhaber der Domain gab jedoch Kontra, so dass die NAF-Panelistin gleich dazu überging, „reverse domain name hijacking“ zu prüfen.

In ihrer Beschwerdeschrift gegenüber dem National Arbitration Forum (NAF) erklärte die Beschwerdeführerin YPlan Inc., Inhaberin der in 2012 in Großbritannien und in den USA registrierten Marke YPLAN und bereits in diesem Jahr als YPlan Inc. aktiv auf dem Markt tätig gewesen zu sein. Mit einer mobilen Applikation biete sie unter dem Namen YPlan Dienste seit 2012 an und sei dafür bekannt. Der Beschwerdegegner hingegen habe keine Rechte oder legitimes Interesse an yplan.com; er benutze die Domain nicht für gutgläubige Warenangebote oder Dienste oder zu irgendeinem legalen nichtkommerziellen Nutzen. Die Domain löse zu einer leeren Seite auf. Der Gegner sei bekannt als Seriencybersquatter. Der Beschwerdegegner, Kim Dongjin aus Südkorea, hielt entgegen, er habe die Domain am 07. Juli 2001 erworben und er wolle unter der Domain ein nichtkommerzielles Informationsangebot für Jugendliche (youth and young people) errichten, die darüber ihr Leben planen können. Die Beschwerde führende YPlan Inc. sei nicht Inhaberin der genannten Marken, sondern die Lean Works Ltd. Und die Beschwerdeführerin konnte den Namen YPan Inc. 2012 noch nicht nutzen, da sie erst am 30. Januar 2013 als Unternehmen registriert wurde. Ihre Behauptung, sie hätte bessere Rechte durch die Marke YPLAN, spricht für „reverse domain name hijacking“. Die Parteien wechselten sich nochmals gegenüber dem NAF aus, wobei der Beschwerdegegner den Fehler machte, Dateien als Beleg zu senden, deren Dateien-Typ nicht den UDRP-Vorgaben entsprach und vom Panel nicht geöffnet werden konnte, weshalb Argumente, die sich auf diese Belege beriefen, von der Panelistin Antonina Pakharenko-Anderson nicht berücksichtigt wurden. Doch das änderte nichts am Ergebnis.

Die NAF-Panelistin Antonina Pakharenko-Anderson prüfte die Beschwerde nach Maßgabe der UDRP und kam zu dem Ergebnis, dass ein Fall von „reverse domain name hijacking“ vorliegt, weshalb sie den Antrag der Beschwerdeführerin zurückwies (NAF Decision FA1505001620559). Dabei stellte sie zunächst fest, dass in der Tat die Beschwerdeführerin, entgegen ihrem Vortrag, nicht Inhaberin der genannten Marke ist. Selbst wenn, wie später behauptet, die Marke von der Markeninhaberin an die Beschwerdeführerin lizenziert ist, so bleibe doch gewiss, dass die Marke erst im Dezember 2012 in Großbritannien eingetragen wurde, elf Jahre, nachdem der Gegner die Domain erworben hatte. Weiter konnte die Beschwerdeführerin nicht belegen, dass sie den Namen YPlan bereits 2012 nutzte. So oder so konnte die Beschwerdeführerin nicht belegen, dass sie bessere Rechte an dem Namen hat. Aus diesen Gründen lehnte die Panelistin die weitere Prüfung der Voraussetzung der UDRP ab und widmete sich gleich der Prüfung, ob ein Fall von „reverse domain name hijacking“ vorliegt. Und unter den Umständen, und weil die Beschwerdeführerin sich hat ausrechnen können, dass das Verfahren ohne Beleg für die eigenen Rechte scheitern würde, sie aber gleichwohl ein UDRP-Verfahren angestrengt hat, ist von Missbrauch auf Seiten der Beschwerdeführerin auszugehen. Sie habe bösgläubig das Verfahren vorwiegend angestrengt, damit dem Domain-Inhaber die Domain genommen wird. Damit missbrauchte sie das UDRP-Verfahren, was ein typischer Fall des „reverse domain name hijacking“ ist. Entsprechend entschied die Panelistin Antonina Pakharenko-Anderson zugunsten des Beschwerdegegners, der seine Domain behalten darf.

Diese klare Entscheidung zeigt erneut, dass, wer ein neues Unternehmen oder Angebot gründet, sich vorher um den richtigen Namen und die zielführenden Domains kümmern muss – gegebenenfalls auch, indem er die Wunschdomain teuer beim Inhaber einkauft. UDRP-Verfahren junger Namensträger gegen jahrelang bestehende Domains scheitern in aller Regel.

Die Entscheidung des NAF finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1620559.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, thedomains.com

DOMAIN-KING – RICK SCHWARTZ VERKAUFT 9595.COM

Der Domain-King Rick Schwartz hat wieder einen Domain-Deal hingelegt, der die Kategorien sprengt. Vergangene Woche wurde bekannt, dass er 9595.com für US$ 180.000,- an den Mann gebracht hat und so den höchsten Preis für eine Vier-Ziffern-Domain erzielte.

Eigentlich hatte sich Schwartz vor einem knappen Jahr zurückgezogen. Sein Blog ist verstummt, und die T.R.A.F.F.I.C. gibt es nicht mehr. In den vergangenen 20 Jahren hat er rund 20 Domains verkauft – alle zu Höchstpreisen. Zuletzt erzielte er im Februar diesen Jahres mit porno.com US$ 8.888.888,- (damals ca. EUR 6.304.176,–). Jetzt also, nachdem Zahlen-Domains hohe Preise erzielen, schaffte es Schwartz, den höchsten bisher bekannt gewordenen Preis für eine Zifferndomain aus vier Zahlen herauszuschlagen: 9595.com kostete den neuen chinesischen Besitzer US$ 180.000,- (ca. EUR 162.162,-). Die bis dato teuerste bekannte Vier-Ziffern-Domain war 0060.com, die im Dezember 2014 US$ 120.000,- (ca. EUR 87.557,-) erzielte; weiter bekannt sind:

8788.com zu US$ 106.000,- (ca. EUR 75.177,-) im Februar 2015
9555.com zu US$ 102.000,- (ca. EUR 92.727,-) im April 2015
1001.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 72.464,-) im Dezember 2013

Der chinesische Käufer von 9595.com dürfte mit dem Kauf sehr zufrieden sein, da die Zahlen 5 und 9 sehr gutes Karma aufweisen. In der chinesischen Zahlensymbolik steht 5 für die fünf Weltrichtungen (inkl. Mitte), Harmonie, Schaffenskraft und die Ausgewogenheit der fünf Elemente. 9 ist das Symbol des Drachen und steht für Langlebigkeit und Beständigkeit, die 9 Rieten und vieles anderes. Der Doppelung der beiden Zahlen kommt dann sicher eine Verstärkung der mit ihnen einhergehenden guten Bedeutungen zugute. Wir lernen daraus: auch auf dem Alterssitz ruhende Domain-Investoren sind allzeit für Überraschungen gut.

Informationen zum porno.com-Deal finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1203

Informationen über den chinesischen Domain-Markt und Zahlen-Domains findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1204

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

458.COM – DREI ZIFFERN FÜR US$ 140.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche war wieder eine ZahlenDomain ganz vorne: 458.com erzielte US$ 140.000,- (ca. EUR 126.126,-). Die Länderendungen führte eine Ein-Zeichen-Domain an. Die Preise waren recht in Ordnung.

Die Endung .com setzte sich in der vergangenen Woche wieder einmal ab, neben der mit dem Preis von US$ 140.000,- (ca. EUR 126.126,-) teuersten Domain 458.com, gab es drei weitere hochpreisige Domains mit bluestar.com für US$ 90.000,- (ca. EUR 81.081,-), olife.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-) und broadspectrum.com für US$ 75.000,- (ca. EUR 67.568,-).

Dagegen sahen die Länderendungen deutlich schwächer aus. Aber immerhin war mit i.la zum Preis von US$ 19.900,- (ca. EUR 17.928,-) eine Außenseiterin an erster Stelle: die Endung von Laos wird für/von Los Angeles vermarktet. Die Domain befindet sich in chinesischer Hand. Im Übrigen sah es mau aus unter den Länderendungen. Die spanische Endung .es präsentierte mit ads.es für EUR 10.001,- die zweitteuerste Länderdomain. Es gab keine signifikanten .de- oder .uk-Verkäufe, aber immerhin ging profit.co.uk für GBP 4.999,- (ca. EUR 7.196,-) an einen Business-Broker.

Für die neuen generischen Endungen steht alleine emag.club zum Preis von EUR 1.500,-. Unter den anderen generischen Domains stach zumindest stockholm.org mit einem Preis von US$ 12.800,- (ca. EUR 11.532,-) hervor, der of.org mit US$ 10.601,- (ca. EUR 9.550,-) folgte. Die Preise entsprachen im Übrigen dem, was man gewohnt ist.

Länderendungen
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i.la – US$ 19.900,- (ca. EUR 17.928,-)

ads.es – EUR 10.001,-
profit.co.uk – GBP 4.999,- (ca. EUR 7.196,-)
abc.in – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
broker.io – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
nlu.se – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.045,-)
doors.in – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
tribes.be – EUR 3.999,-
b4.com.au – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.964,-)
bla.st – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.694,-)
glastreppen.de – EUR 3.500,-
unmetered.de – EUR 3.500,-
document.eu – EUR 3.225,-
students.co.kr – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
voyage-prive.pt – EUR 3.000,-
proteinpulver.no – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.928,-)
bot.io – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.793,-)
watt.fr – EUR 2.700,-
monitoring.ch – EUR 2.500,-
omaggiomania.it – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.477,-)

Neue Endungen
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emag.club – EUR 1.500,-

Generische Endungen
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desktop.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 901,-)

stockholm.org – US$ 12.800,- (ca. EUR 11.532,-)
of.org – US$ 10.601,- (ca. EUR 9.550,-)
accomplice.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
cabo.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
clone.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
rig.org – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.324,-)
cognac.net – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.748,-)
i-like.net – US$ 2.551,- (ca. EUR 2.298,-)
dalailama.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.072,-)
authorized.org – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.577,-)
surance.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-)
project-management.org – EUR 999,-
dgl.net – US$ 1.105,- (ca. EUR 995,-)
seashells.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 901,-)

.com
—–

458.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 126.126,-)
bluestar.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 81.081,-)
olife.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-)
broadspectrum.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 67.568,-)
humanedge.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
sexshows.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
wmd.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 33.784,-)
tpay.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 32.432,-)
tophot.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.532,-)
industrialheat.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 20.270,-)
0145.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
1095.com – US$ 17.566,- (ca. EUR 15.825,-)
megabundle.com – EUR 15.000,-
pharaon.com – EUR 15.000,-
limax.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 14.395,-)
actn.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
blackbuck.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
edgemusic.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
hyst.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WETTBEWERBSZENTRALE – HERBSTSEMINARREIHE ZUM UWG

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt zum Herbstseminar „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht!“ ab 08. September 2015 in fünf Städte, darunter Berlin und München. Selbstverständlich werden auch Internetthemen angesprochen.

Die Themen der Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale sind diesmal die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL), die Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen, Informationspflichten bei Lebensmitteln und anderen Produkten, Verstöße gegen Marktverhaltensregeln wie Personenbeförderung und Biozidverordnung, aktuelle Rechtsprechung zu irreführender Werbung und schließlich aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung der UWG-Reform und bei EU-Vorhaben. Referenten der Herbstseminare sind Rechtsanwältin Gabriele Bernhardt und Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, beide Mitarbeiter der Wettbewerbszentrale. Die Herbstseminare richten sich ausdrücklich „an Justiziare und Anwälte, die bei der Werbegestaltung beratend hinzugezogen werden, aber auch an Unternehmer und Werbeagenturen, die regelmässig mit Fragen des Lauterkeitsrechts befasst sind.“

Die Seminare finden wie folgt statt:

08.09.2015
Köln – Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20
50672 Köln

14.09.2015
Frankfurt/M. – Marriott Hotel
Raum „Megabyte“
Hamburger Allee 2
60486 Frankfurt am Main

15.09.2015
München – Intercity Hotel
Bayerstraße 10
80335 München

21.09.2015
Hamburg – Grand Elysee
Raum „Oak-Room“
Rothenbaumchaussee 10
20148 Hamburg

22.09.2015
Berlin – Radisson Blu
Karl-Liebknecht-Straße 3
10178 Berlin

Die einzelnen Herbstseminare „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht!“ starten um 09:30 Uhr und enden jeweils um 13:30 Uhr mit einem Mittagsimbiss und Gelegenheit, sich auszutauschen. Die Teilnahme beträgt je nach Status zwischen EUR 267,75 (inkl. MwSt.) und EUR 327,25 (inkl. MwSt.). Wer sich sechs Wochen vor Beginn eines jeden Seminars anmeldet, erhält einen Frühbucherrabatt von 10 Prozent.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=35

Quelle: wettbewerbszentrale.de

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