Domain-Newsletter

Ausgabe #772 – 25. Juni 2015

Themen: ICANN – Chehadé gibt Tipps für neuen CEO | nTLDs – Problem der „closed generics“ vor Lösung? | TLDs – Neues von .eu, .shop und .travel | LG Frankfurt – Ärzteportal haftet für Bewertung | we.com – Highlights aus dem Sekundärmarkt | wine.club – edler Tropfen für US$ 140.000,- | ARI – neues „TLD Operator Webinar“ im Juni 2015

ICANN – CHEHADÉ GIBT TIPPS FÜR NEUEN CEO

Sie kennen sich mit ICANN aus, reisen gern in ferne Länder und haben die nächsten Jahre noch nichts vor? Dann sollten Sie darüber nachdenken, sich bei ICANN als Chief Executive Officer (CEO) zu bewerben. Anlässlich des 53. Meetings in Buenos Aires gab der scheidende CEO Fadi Chehadé Hinweise, was sein Nachfolger künftig besser vermeiden sollte.

Ende Mai 2015 gab Chehadé bekannt, im März 2016 und damit ein halbes Jahr vor Vertragsende sein Amt zur Verfügung stellen zu wollen. Er strebt eine Tätigkeit außerhalb der Domain Name Industry an. Über die Gründe schwieg sich Chehadé allerdings öffentlich bisher aus; in Buenos Aires gab er nun erstmals einen Einblick in seine Gedanken und Gefühlswelt. Vor Vertretern der Generic Names Supporting Organization (GNSO) bekannte er freimütig, dass es vieles gebe, was er besser oder anders hätte machen können. So habe er sich kopfüber in seinen Job gestürzt, bevor er ICANN als Gemeinschaft verstanden habe, wie sie funktioniert und wo die wahre Macht liege. Ein Schlüsselerlebnis sei für ihn die Schaffung der Regelungen gewesen, die nunmehr für das Trademark Clearinghouse gelten. „I broke every process in the system“, so Chehadé. Damit spielt er auf eine Reihe von geheim gehaltenen Treffen an, die zur „Trademark+50“-Regelung führten und der Markenlobby erlaubten, die Schutzmechanismen für Markeninhaber zu stärken. Es sei ebenfalls ein Fehler gewesen, mit seinem Vorgänger Rod Beckstrom lediglich sieben Minuten gesprochen zu haben, bevor er sich dafür entschied, sein ICANN-Amt anzutreten.

Die Tätigkeit als ICANN-CEO sei äußerst vielschichtig. Wer mit den Mechanismen nicht vertraut sei, benötige viel Orientierung – und zwar sehr rasch. Ein ICANN-CEO übe eine dienende Tätigkeit aus; die klassische Rolle des entscheidungsfreudigen Unternehmers sei weniger gefragt als ein Moderator der verschiedenen Interessengruppen. Damit gab Chehadé bewusst oder unbewusst das Profil seines Nachfolgers vor: er sollte ein ICANN-Insider sein, der mit den Personen und Abläufen vertraut ist. Konkret kursieren auch bereits die ersten beiden Namen: Tarek Kamel und Sally Costerton. Kamel, vormals Mitglied im Kabinett des ägyptischen Staatspräsidenten Muhammad Husni Mubarak, ist aktuell schon Berater Chehadés in Regierungsfragen. Costerton war früher für die PR-Agentur Hill & Knowlton tätig und steht Chehadé derzeit als Beraterin in Fragen des „global stakeholder engagement“ zur Seite. Beide haben bisher aber nicht mitgeteilt, sich als Nachfolger bewerben zu wollen.

Zum Auftakt des Meetings eher glücklos agierte dagegen Dr. Steve Crocker, der Vorsitzende des ICANN-Boards. In seiner Eröffnungsrede griff er das Stichwort „transition“ auf und liess zugleich ein Bild des US-Amerikaners Bruce William Jenner einblenden; dieser sorgt aktuell mit der Meldung, transsexuell zu sein, für Schlagzeilen. Zugleich kommentierte Crocker das Bild mit den Worten, diese Art einer „transition“ nicht zu meinen. Doch über diesen vermeintlichen Scherz lachte nur ein Teil der Anwesenden; der andere Teil fand die Bemerkung derart unpassend, dass sich Crocker inzwischen öffentlich entschuldigte. Derartige Fettnäpfchen sollte auch der künftige ICANN-CEO tunlichst meiden.

Quelle: icann.org, domainincite.com

NTLDS – PROBLEM DER „CLOSED GENERICS“ VOR LÖSUNG?

Die Internet-Verwaltung ICANN überlegt, unter das Streitthema „closed generics“ einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen: die noch verbliebenen sechs nTLD-Bewerbungen könnten sämtlich zurückgewiesen werden. Weitere Klagen dürften damit unvermeidlich werden.

Im Mittelpunkt des Streits um die „closed generic gTLD applications“ wie .blog, .cloud oder .music steht die Angst vor einer Monopolisierung von Gattungsbegriffen. Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen. Dennoch planten mehrere Bewerber um solche generischen nTLDs, sie exklusiv für sich selbst zu nutzen und so keine freie Registrierung von Second Level Domains zuzulassen. Ein solches „single-registrant“-Geschäftsmodell lässt sich beispielsweise bei der Bewerbung von Amazon für .music und Google für .blog finden; insgesamt fielen sogar weit über 70 Endungen in diese Kategorie besonders begehrter Endungen. In seinem „Peking-Kommuniqué“ empfahl das Governmental Advisory Committee (GAC), dass der Betrieb solcher Endungen öffentlichen Interessen dienen muss. Die Praxis löste das Problem zumeist pragmatisch: in der Regel versprach man, die Endung auch für Dritte zu öffnen. Lediglich Bewerber für sechs nTLDs blieben stur: Lifestyle Domain Holdings Inc. (.food), Booking.com B.V. (.hotels), Wal-Mart Stores Inc. (.grocery), Hughes Satellite Systems Corporation (.dvr) sowie Dish DBS Corporation (.data und .phone).

Anlässlich der Sitzung vom 05. Juni 2015 hat das New gTLD Program Committee (NGPC) von ICANN erstmals angedeutet, wie man das Problem endgültig lösen will. Präsentiert wurden zwei Optionen: entweder, die Community entwickelt Kriterien, wie das weitere Prüfungsverfahren für diese Bewerbungen ausgestaltet sein soll, oder man verbietet zumindest in dieser Bewerbungsrunde die Zulassung der jetzt „Exclusive Generic TLDs“ genannten „closed generics“; in letzterem Fall würden die verbliebenen sechs Bewerbungen also alle zurückgewiesen. Keine der beiden Optionen sieht das Bewerberhandbuch aber vor; gleich, wie ICANN sich entscheidet: eine Klage der betroffenen Bewerber, die neben der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- nicht unerhebliche Mengen Geld investiert haben dürften, scheint vorprogrammiert.

Das NGPC hat sich bisher zu keiner verbindlichen Entscheidung durchringen können. Stattdessen will man das Thema bei der nächsten Sitzung erneut diskutieren. Bis dahin könnte sich zumindest bei .food, .data und .phone die Situation entschärfen: da es für sie Mitbewerber gibt, ließe sich das Problem auch mit Geld lösen.

Das Protokoll der Sitzung des NGPC vom 05. Juni 2015 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1184

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .EU, .SHOP UND .TRAVEL

Auf die neue Top Level Domain .shop werden wir warten müssen: erst eine Auktion dürfte entscheiden, wer den Zuschlag für den Registry-Vertrag erhält. Bei .eu denkt man dagegen an den Domain-Nachwuchs, während .travel unversehens grundsätzliche Fragen aufwirft – hier unsere Kurznews.

EURid, die in Brüssel ansässige Verwalterin der Europa-Domain .eu, hat die „.eu Academy“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Community, Registrare und künftige Generationen über die Grundlagen des Internets zu informieren, seine Geschichte, seine Funktionsweise sowie verschiedene Aspekte aus den Bereichen Marketing, Verwaltung, Sicherheit und Juristerei. Zu den Angeboten zählt beispielsweise für Universitätsstudenten und junge Studierende die Möglichkeit, ein zwischen sechs Wochen und drei Monate umfassendes (unbezahltes) Praktikum zu absolvieren, um mehr Einblick in das Domain Name System zu erhalten. Interessenten können sich ab sofort per eMail an academy@eurid.eu wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Zur Vorbereitung auf ein solches Praktikum sei die Lektüre von „Domain Names for Dummies“ empfohlen; zwar sind die Printversionen bereits vergriffen, online ist das in englischer Sprache verfasste Werk aber noch erhältlich.

Mit ursprünglich neun Bewerbern, darunter Schwergewichte wie die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und die Donuts-Tochter Sugar Maple LLC, zählt .shop zu den begehrtesten neuen Top Level Domains. Mit GMO Registry Inc. und Commercial Connect LLC hatten sich zwei der Bewerber für eine Bewerbung als Community-Endung entschieden, um sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Doch beide scheiterten kläglich: mit 5 bzw. 6 von mindestens 14 bei insgesamt 16 möglichen Punkten verfehlten sie die notwendige Hürde deutlich. So versäumten es beide, eine „.shop“-Community nachzuweisen; einkaufen müssen praktisch alle Menschen. Auch an der Verbindung zwischen Zeichenkette und Community („Nexus“) mangelte es beiden Bewerbern. Damit darf sich die Konkurrenz nun wieder Hoffnung auf einen Zuschlag machen, sei es in einer privaten Auktion oder der von ICANN veranstalteten „auction of last resort“. Für die Nutzer bedeutet dies, dass es noch mindestens bis in den Herbst hinein dauern dürfte, bis die künftige Registry feststeht. Eine Registrierung der ersten .shop-Domains noch in diesem Jahr ist somit praktisch ausgeschlossen.

Die Verlängerung des Registry-Vertrages zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und der Tralliance Registry Management Company LLC für die Domain-Endung .travel schien eigentlich nur eine Formsache. Doch nun grätscht die Electronic Frontier Foundation (EEF), eine US-Nichtregierungsorganisation, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, dazwischen. Besonders stört sich die EFF daran, dass für .travel-Domains künftig neben der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auch die Uniform Rapid Suspension (URS) gelten soll. Die EFF stört sich besonders daran, dass das eigentlich nur für nTLDs gedachte URS-Verfahren quasi über die Hintertür des Registry-Vertrages auch für alle anderen generischen Endungen etabliert werden soll, ohne dass der sonst für solch tiefgreifende Änderungen vorgesehene Policy Development Process (PDP) eingehalten wird; weitere Beispiele seien .cat und .pro, bei welchen ebenfalls im Zuge der Vertragsverlängerung das URS-Verfahren eingeführt werden soll. Zugleich gefährde die URS die Meinungsfreiheit, da die Hürde für ein Schiedsverfahren niedrig sei. Die EFF macht damit in der Tat auf ein ernsthaftes Problem aufmerksam; ob sich ICANN daran stört, steht aber auf einem anderen Blatt.

Weitere Informationen zur „.eu Academy“ finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/en/about-us/eu-academy

Weitere Informationen zur geplanten Verlängerung des Registry-
Vertrages für .travel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1161

Quelle: eurid.eu, circleid.com, eigene Recherche

LG FRANKFURT – ÄRZTEPORTAL HAFTET FÜR BEWERTUNG

Das Landgericht Frankfurt/M zeigte in einem aktuellen Urteil einmal mehr, dass auch der Hostprovider als Störer für Nutzergenerierte Inhalte haftet. Die Entscheidung ist nicht erfreulich, aber sie geht konform mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Die Klägerin ist Hautärztin, die sich durch eine Bewertung auf einem Ärztebewertungsportal in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Ein Nutzer des Bewertungsportals hatte im Dezember 2013 unter dem Titel „Hautkrebsvorsorge Termin. 10 Min. flüchtige…“ unter anderem geschrieben: „Wie später erfahren. Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen.“. Er bewertete die Ärztin überwiegend mit der Note 6. Die Klägerin wandte sich an die Beklagte, die Betreiberin des Bewertungsportals, und forderte sie mehrfach zur Löschung des Eintrags auf, da die Bewertung unwahr bzw. erfunden sei. Die Beklagte bat den Nutzer mehrmals um Stellungnahme und Belege, die dieser auch lieferte und die die Beklagte teilweise an die Klägerin weiterreichte. Aus Sicht der Beklagten steht der Klägerin kein Anspruch zu, da die Äußerungen des Nutzers von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Schließlich wandte sich die Klägerin an das Landgericht Frankfurt/M und verlangte die Löschung sowie Schadensersatz hinsichtlich ihrer außergerichtlichen Anwaltskosten.

Das Landgericht Frankfurt/M gab der Klage statt, da die Veröffentlichung der Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt und die Beklagte als Hostprovider haftet (Urteil vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14). Zur Haftung der Beklagten kommt es aufgrund der Grundsätze zur Störerhaftung: Sie wurde von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt und hat allerdings auch um Stellungnahme beim Verfasser der Bewertung gebeten. In der Folge kam die Beklagte allerdings ihrer erweiterten Darlegungslast nicht nach: Sie teilte der Klägerin nicht die notwendigen Informationen mit, damit diese die Wahrheit der Tatsachenbehauptungen des Verfassers der im Streit stehenden Äusserungen hätte überprüfen können. Die Beklagte nahm an, dass es sich lediglich um eine Meinungsäußerung handele. Das LG Frankfurt/M machte aber deutlich, dass es sich bei „Wie später erfahren. Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen.“ um eine Tatsachenbehauptung handelt, die dem Beweis zugänglich ist. Hier hätte nun die Beklagte die als Beleg übersandten Unterlagen nicht so stark schwärzen (bzw. weissen) dürfen: Aus einer von der Beklagten vorgelegten und zum Teil unkenntlich gemachten eMail des Verfassers ergibt sich nicht, worauf sich der Halbsatz „… dass dies der Behandlung bedarf.“ bezieht und woraus der Verfasser den Schluss zieht, dass ein bestimmter Behandlungsbedarf besteht. Es geht aus der eMail auch nicht hervor, dass ein anderer Arzt festgestellt hätte, dass ein Behandlungsbedarf bestehe. Vielmehr heiße es im letzten Satz der eMail, der Verfasser werde eine weitere Konsultation erst in Zukunft wahrnehmen. Über diese eMail hinaus hat die Beklagte keinen weiteren brauchbaren Beleg der Wahrheit der angegriffenen Aussage im Bewertungsportal vorgelegt, womit sie ihrer erweiterten Darlegungslast nicht nachkam. In der Folge ging das LG Frankfurt/M davon aus, dass es sich bei der Bewertung „Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen.“ um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Deren bewusste Äußerung und Verbreitung ist ein widerrechtlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verletzten. Bei der Abwägung der kollidierenden Interessen der Parteien wiegen die der Klägerin, die durch die Bewertung beruflich schwer belastet wird, höher als die der Beklagten, die lediglich die Bewertung löschen muss: Die schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung wiegt schwerer als die Beeinträchtigung der Kommunikationsfreiheit. Das LG Frankfurt/M meint zudem, dass die unwahre Tatsachenbehauptung als solche ausreicht, den Löschungsanspruch auf die Bewertung insgesamt zu erstrecken, ohne die weiteren Äußerungen oder Bewertungen prüfen zu müssen. Dem Anspruch auf Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gab es ebenfalls statt.

Die Entscheidung des LG Frankfurt/M finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150100

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

WE.COM – HIGHLIGHTS AUS DEM SEKUNDÄRMARKT

Neben den wöchentlichen Domain-Verkäufen tauchen immer wieder einzelne Domain-Deals auf, die besonders sind, sei es der Domain-Name, der Preis oder das Zustandekommen. In den vergangenen Tagen kam da gleich mehreres zusammen.

Die preishöchste Meldung dürfte der Verkauf der Domain we.com über Sedo sein. Über den Preis der Domain verlautbarte freilich nichts, aber angesichts des Umstands, dass es nur 676 Zwei-Zeichen-Domains unter .com gibt, von denen ein sehr geringer Teil wie bei we.com auch ein Wort darstellt, lässt das die Preisvorstellung in die Höhe schießen. Die Domain we.com ist seit bereits März 1992 registriert. Ihr letzter Inhaber war Alf Temme, auf den die Domain seit Oktober 2006 registriert war. Neuer Inhaber ist die Xiamen eNameNetwork Co., Ltd. mit Sitz in China. Über den gezahlten Preis weiss man – wie gesagt – bisher nichts. Aber vergleichbare Domains werden üblicherweise im Millionenbereich gehandelt, selbst wenn sie keine Bedeutung aufweisen: fb.com erzielte US$ 8,5 Mio., mi.com im April 2014 US$ 3,6 Mio., mm.com im Juli 2014 US$ 1,2 Mio, wobei Zwei-Zeichen-Domains auch zu deutlich niedrigeren Preisen gehandelt werden. Doch we.com ging an ein chinesisches Unternehmen, womit bei der aktuellen Zahlungsfreudigkeit in China mit einem enormen Preis zu rechnen ist.

Ein schöner Verkauf, wenn auch nicht so exzeptionell wie der von we.com, stellt der von fun.co für US$ 70.000,- dar. Von dem hochpreisigen Deal über die kolumbianische Domain berichtet Mike Mann, dessen domainmarket.com die erst vor kurzem erworbene Domain fun.co verkaufte. Mit diesem Preis ist fun.co die neuntteuerste .co-Domain, die bisher gehandelt wurde.

Von einem Deal besonderer Art, der wegweisend für die neuen Endungen ist, berichtet Elliot Silver: Adam Freeman (Großbritannien) habe ihm eine eMail geschickt, in dem der erzählt, wie er eine .money-Domain für US$ 90.000,- verkaufte. Den Kauf bestätigte eine Mitarbeiterin von escrow.com, das Unternehmen, über das der Handel schließlich abgewickelt wurde. Um welche Domain es sich handelt, teilte Freeman wegen einer Vertraulichkeitsabrede nicht mit. Er berichtet in seiner eMail, er habe die Domain für US$ 3.000,- beim Early Access Program (EAP) von Donuts erworben. Im Mai erhielt er via eMail vom Käufer zunächst ein Angebot über US$ 10.000,- für die Domain, das dieser nach einer Absage von Freeman auf US$ 40.000,- erhöhte. Freeman nahm sich nach diesem Angebot ein paar Tage Bedenkzeit. Schließlich erklärte er, die Domain nicht unter US$ 125.000,- verkaufen zu wollen. Daraufhin bot der Käufer US$ 90.000,- und Freeman ging auf US$ 105. 000,- herunter. Der Käufer reagierte nicht mehr, weshalb Freeman nach sieben Tagen auf ihn zuging und sich mit US$ 90.000,- einverstanden erklärte, wenn er das Geschäft publik machen dürfe, um so bei seinen anderen Domains zu profitieren. Damit zeigte sich der Käufer einverstanden, wenn er und der konkrete Domain-Namen nicht genannt würden. Die Verhandlungen der Parteien dauerten insgesamt drei Wochen und mündeten in einen für alle Seiten erfreulichen Abschluss.

Schließlich ist da noch die Domain ringtones.com, die im Rahmen einer Auktion mit 218 Bietern einen neuen Inhaber fand, der bereit war, für dieses Auslaufmodell US$ 105.000,- zu zahlen. Noch in 2010 erzielte die Domain den Preis von US$ 750.000,-. In der Zwischenzeit wechselte sie wohl noch ein paar Mal den Inhaber, ehe sie jetzt ihren aktuellen Käufer fand. Der Markt für Klingeltöne ist weitestgehend überholt, die Gebote für die Domain waren dementsprechend gering: lediglich 6 Bieter der 218 gingen über US$ 20.000,-, berichtet Michael Berkins auf thedomains.com. Ob der neue Inhaber mit der Domain glücklich wird, wird sich zeigen.

Quelle: thedomains.com, domaininvesting.com

WINE.CLUB – EDLER TROPFEN FÜR US$ 140.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte die anderen Zahlen und drehte die Verhältnisse um: wine.club war mit einem Preis von US$ 140.000,- (ca. EUR 123.894,-) die teuerste Domain und stand damit nicht allein. Die neuen Endungen liefen .com den Rang ab.

Die Länderendungen zeigten sich frischer als die vergangenen Wochen. Vorne weg rollte tires.ae, aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, zum Preis von EUR 22.500,-. Es folgten gleich vier Domains zu je EUR 10.000,- aus Deutschland, Frankreich, Tuvalu und Russland. Neben den praktikumsstellen.de im Wert von EUR 10.000,- lieferte .de drei erwähnenswerte Domains zu kommoderen Preisen, aber ohne ordentliche Inhalte.

Die generischen Endungen boten mit dami.net zum Preis von EUR 18.000,- eine ordentlich teure Domain, die allerdings derzeit nicht konnektiert ist. Die Zahlendomain 3000.net brachte es hingegen auf nur US$ 4.900,- (ca. EUR 4.336,-). Die beiden deutschsprachigen Domains kindersachen.net und silvesterparty.net für je EUR 1.000,- klingen gut, zeigen jedoch bisher nur leere Werbeseiten. Die neueren generischen Endungen bescherten keine souveränen Zahlen, am besten war noch commerce.asia mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-).

Die Königsendung musste sich abermals damit abfinden, nicht an erster Stelle zu stehen. Erst bei US$ 31.000,- (ca. EUR 27.434,-) klinkte sie sich mit der aus drei Zeichen bestehenden Domain nkb.com ein. Eine weitere Drei-Zeichen-Domain war präsent, und auch Zahlendomains wie 2675.com für US$ 16.500,- (ca. EUR 14.602,-) und 5082.com für günstigere US$ 14.500,- (ca. EUR 12.832,-) fanden neue Inhaber. Die neue Domain wine.club mit einem sensationellen Preis von US$ 140.000,- (ca. EUR 123.894,-) und pro.flowers mit US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-) waren die Domains der vergangenen Woche und machten als solche deutlich, dass die nTLDs im Kommen sind, auch auf dem Sekundärmarkt. Die Woche war aufgrund dessen sehr erfolgreich.

Länderendungen
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tires.ae – EUR 22.500,-

praktikumsstellen.de – EUR 10.000,-
foodservice.de – US$ 4.370,- (ca. EUR 3.867,-)
satin.de – EUR 3.300,-
zeitschriftenkiosk.de – EUR 2.330,-

jav.tv – EUR 10.000,-
mem.ru – EUR 10.000,-
nutanix.fr – EUR 10.000,-
cobalt.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
sommarlov.se – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
present.eu – EUR 3.499,-
ivitalia.it – EUR 3.450,-
travel.cc – US$ 3.569,- (ca. EUR 3.158,-)
rojadirecta.tv – EUR 3.000,-
srilankaholidays.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.796,-)
primapower.cn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
cent.co – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.611,-)
vatfree.co.uk – GBP 1.600,- (ca. EUR 2.236,-)
pretpersonnel.ca – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
tailor.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
writer.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)

Neue Endungen
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wine.club – US$ 140.000,- (ca. EUR 123.894,-)
pro.flowers – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-)
service.bike – EUR 5.000,-
x.lighting – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.539,-)
medien.haus – EUR 1.980,-
snack.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.327,-)
commerce.asia – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Generische Endungen
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commerce.asia – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
good.pro – EUR 3.000,-
amberalert.info – EUR 1.000,-

dami.net – EUR 18.000,-
3000.net – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.336,-)
yto.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
drohne.org – EUR 3.000,-
vcb.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
asianhandicap.net – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
cpes.org – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
wettbonusvergleich.net – EUR 2.100,-
isolite.net – EUR 1.900,-
doncaster.net – US$ 1.980,- (ca. EUR 1.752,-)
quickloans.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.327,-)
kindersachen.net – EUR 1.000,-
silvesterparty.net – EUR 1.000,-

.com
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nkb.com – US$ 31.000,- (ca. EUR 27.434,-)
foyr.com – US$ 30.495,- (ca. EUR 26.987,-)
vinous.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
vty.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-)
youcash.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.814,-)
coolpoints.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
emark.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.487,-)
2675.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.602,-)
5082.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.832,-)
panoptics.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 11.184,-)
999666.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
vapedirect.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ARI – NEUES „TLD OPERATOR WEBINAR“ IM JUNI 2015

Recht kurzfristig angekündigt lädt die nTLD-Verwaltung ARI Registry Services zu einem Webinar am 30. Juni 2015 für nTLD-Betreiber, um Erfahrungen auszutauschen und von bereits aktiven nTLD-Registries zu lernen.

In einem offenen Brief auf circleid.com stellt Tony Kirch (ARI Registry Services) das ausschließlich für nTLD-Betreiber entwickelte „TLD Operator Webinar“ vor. Auf der erst kurzfristig zuvor eingerichteten Website tldoperator.help hatten sich binnen einer Woche bereits 200 Teilnehmer angemeldet. Tony Kirch, der die Zusammenarbeit der nTLD-Registries für den Erfolg der Industrie beschwört, hofft auf Verdopplung dieser Zahl bis zum Webinar-Termin.

Das „TLD Operator Webinar“ will allen nTLD-Bewerbern die Möglichkeit geben, ihre Erfahrungen mitzuteilen und von einander zu lernen – jenseits der Begrenzungen einer typischen ICANN-Diskussion über Regeln und so Sachen. Einfach gesagt geht es um gegenseitige Hilfe von nTLD-Betreiber zu nTLD-Betreiber, um zu lernen, wie man das Beste aus den eigenen Investitionen herausholt und einen bleibenden Eindruck in der Zukunft des Internets hinterlässt. Den Teilnehmern gibt das Webinar einmalige Einsichten in die Arbeit anderer nTLD-Betreiber und führt vor, was für diese bisher am besten funktionierte. Als Vortragende mit im Boot sind Abgesandte der Registries Donuts und Monash sowie der Betreiber von .club, .berlin, .sydney und .sucks.

Das auf 60 Minuten angesetzte kostenfreien TLD Operator Webinar findet am 30. Juni und teilweise am 01. Juli 2015 zweimal im Abstand von zehn Stunden statt. Das 1. Webinar startet in der westlichen Hemisphäre um 16:00 Uhr CET; das 2. Seminar startet zehn Stunden später und richtet sich an die östliche Hemisphäre. Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich nTLD-Bewerber.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.tldoperator.help

Quelle: domaininvesting.com, circleid.com

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