Domain-Newsletter

Ausgabe #768 – 28. Mai 2015

Themen: ICANN – Fadi Chehadé tritt als CEO zurück! | Netzverwaltung – IANA-Vertrag vor Verlängerung | TLDs – Neues von .bank, .car und .za | China – neue Prüfpflichten für Registries | playworld.com – keine Verwirkung nach 18 Jahren | xie.cc & Co – neue Flut an Drei-Zeichen-Domains | HABM – erstes INTA-Treffen in Alicante

ICANN – FADI CHEHADÉ TRITT ALS CEO ZURÜCK!

Die Ära von Fadi Chehadé als Chief Executive Officer (CEO) der Internet-Verwaltung ICANN geht vorzeitig zu Ende: wie ICANN am 21. Mai 2015 bekanntgab, endet seine Amtszeit überraschend bereits im März 2016. Über seinen neuen Arbeitgeber schwieg sich Chehadé aus.

Im Juni 2012 war Chehadé, 1962 als Sohn ägyptischer Eltern in Beirut geboren, als Nachfolger von Rod Beckstrom öffentlich angekündigt worden. Bis dahin war er in der Domain Name Industry ein unbeschriebenes Blatt; nach einem Abschluss an der Stanford Universität war er zuletzt für einen Anbieter von Schul-Verwaltungssoftware tätig. Sein Amt trat er am 14. September 2012 an, wobei sein Vertrag vorerst auf vier Jahre befristet war; doch vollständig erfüllen wird ihn Chehadé nicht. Laut einer Pressemitteilung hat er ICANN informiert, dass er im März 2016, also nach etwa dreieinhalb Jahren, sein Amt zur Verfügung stellen wird, um eine neue Tätigkeit in der Privatwirtschaft aufzunehmen. Wer sein neuer Arbeitgeber sein wird, will er erst im weiteren Verlauf des Jahres bekanntgeben; allerdings stellte er klar, dass sein Ziel außerhalb der Domain Name Industry liegt.

ICANN trifft dieser Abschied in einer schwierigen Zeit. Chehadé war es gelungen, das von seinem Vorgänger initiierte nTLD-Programm auf einem stabilem Weg fortzuführen und hunderte neue Domain-Endungen bis zu ihrer Eintragung in die Root Zone zu begleiten. Abgeschlossen ist das Programm allerdings noch nicht; so müssen noch dutzende Bewerbungen abschließend geprüft und Lösungen für Problemfälle wie .sucks gefunden werden. Vor allem aber die politisch heikle Aufgabe, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf die globale Multistakeholder-Community zu übertragen, wird nun ohne den vermittelnden Chehadé weiterverhandelt werden müssen. Nicht ohne Erleichterung teilt ICANN demnach auch mit, dass er auf Bitten des ICANN-Aufsichtsrates auch noch nach März 2016 zumindest beratend zur Verfügung stehen wird. Larry Strickling von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) bemühte sich prompt zu betonen, dass der Abschied Chehadés am angekündigten Fahrplan für den Übergang der IANA-Funktionen nichts ändern soll.

Wer Nachfolger Chehadés werden könnte, ist derzeit noch völlig offen. Die Branche zeigt sich vom vorzeitigen Ausscheiden so überrascht, dass es bisher noch nicht einmal ernsthafte Spekulationen über potentielle Namen gibt. Dabei ist das Amt durchaus lukrativ: Für seine Tätigkeit erhielt Chehadé ein Jahresgehalt von US$ 560.000,- zuzüglich Boni-Zahlungen von bis zu US$ 240.000,-.

Quelle: icann.org, theregister.co.uk

NETZVERWALTUNG – IANA-VERTRAG VOR VERLÄNGERUNG

Die US-Regierung geht nicht mehr davon aus, dass die Übergabe der IANA-Funktionen in die Hände der Community noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Dies legt der Quartalsbericht der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) nahe.

Vor über einem Jahr, im März 2014, hatte die innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums zuständige NTIA mitgeteilt, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf die globale Multistakeholder-Community übertragen zu wollen. Seither ist zwar viel Zeit vergangen, entscheidend weitergekommen ist man trotz zahlreicher Gespräche aber bisher nicht. Im „Second Quarterly Report“ der NTIA, der Mitte Mai 2015 veröffentlicht wurde und den Zeitraum 1. Februar bis 31. März 2015 in Bezug nimmt, findet sich wenig, das auf einen raschen Abschluss deutet. Einig ist man sich zumindest, dass der Übergangsplan aus drei Bereichen besteht, nämlich „protocol parameters“, „Internet numbering resources“ und „naming-related functions“. Mit Vorschlägen zu den beiden erstgenannten Bereichen befasst sich die IANA Stewardship Transition Coordination Group (ICG), bei letztgenanntem Bereich sucht eine Cross Community Working Group (CWG), welche die „domain name community“ repräsentiert, nach Lösungen. Sie hat sich zuletzt Ende März in Istanbul getroffen; dabei hat man sich nach Beratung mit der Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP darauf verständigt, sich auf ein internes Modell zu konzentrieren, das die Strukturen von ICANN nutzt. Die von ICANN-CEO Fadi Chehadé geförderte „NetMundial Initiative“ zur Zukunft der Netzverwaltung findet sich im IANA-Report dagegen mit keinem Wort.

ICANN selbst arbeitet derweil intensiv daran, Mechanismen für die eigene Rechenschaft („Accountability“) gegenüber der Community zu erweitern und zu verstärken. Dabei fährt man zweigleisig: ein Teil der Maßnahmen muss zwingend vor dem Übergang der IANA-Funktionen in Kraft getreten sein, der zweite Teil ist langfristig angelegt. Offenbar will man so einen Stillstand in den Verhandlungen vermeiden. Dabei stehen auch die ICANN-Statuten auf dem Prüfstand; sie sollen künftig eine Regelung enthalten, die es ICANN untersagt, die eigenen Kompetenzen einseitig auszudehnen. Auch ein Veto-Recht der Community beim ICANN-Budget wird diskutiert, ebenso eine Möglichkeit, einzelne Mitglieder oder gleich die gesamte ICANN-Leitung durch die Community abzuberufen. Jedoch ist derzeit sogar noch offen, wer am Ende überhaupt Mitglied der viel beschworenen „Community“ sein soll. Die NTIA lässt bei alldem keinen Zweifel, dass sowohl in Bezug auf die Übertragung der IANA-Funktionen als auch der Rechenschaftspflicht von ICANN Lösungen gefunden werden müssen, bevor man sie in die Unabhängigkeit entlässt.

Dabei lässt man sich auch nicht drängen. Zwar endet der aktuelle IANA-Vertrag zwischen der US-Regierung und ICANN bereits am 30. September 2015; die NTIA spricht insoweit aber lediglich von einem Solltermin und keiner Ausschlussfrist. Man habe daher die Flexibilität, den Vertrag zu verlängern, wenn die Community mehr Zeit benötigt, um verbindliche (und akzeptable) Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es liege daher an der Community selbst, einen Vorschlag zu unterbreiten, der sämtliche Bedingungen der NTIA erfüllt. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass der IANA-Vertrag um mindestens sechs Monate verlängert wird. Da der „Second Quarterly Report“ aber sogar einen Ausblick auf das kommende Jahr wagt, ist selbst eine Verlängerung um ein Jahr nicht ausgeschlossen.

Den „Second Quarterly Report“ der NTIA finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1167

Quelle: ntia.doc.gov

TLDS – NEUES VON .BANK, .CAR UND .ZA

Google verzichtet auf .car: der Suchmaschinengigant hat seine Rechte an der neuen Top Level Domain verkauft. Derweil bereitet sich .bank auf die Live-Phase vor, während Südafrika seine ältesten Domains ehrt – hier unsere Kurznews.

Die in Washington (DC) ansässige fTLD Registry Services LLC, Verwalterin der neuen Top Level Domain .bank, hat ihren Fahrplan für die Einführung bekanntgegeben. Demnach hat die Sunrise-Phase am 18. Mai 2015 begonnen und läuft noch bis zum 17. Juni 2015. Ihr folgt die „Founders Period“, die für den Zeitraum 18. Juni bis 23. Juni 2015 angesetzt ist, bevor sodann am 24. Juni 2015 die Live-Phase beginnt. Die Registrierung unter .bank ist dabei in mehrfacher Hinsicht beschränkt; so sind nur „qualified registrants“ zugelassen, bei denen es sich im Wesentlichen um staatlich überwachte Kreditinstitute handelt. Sie müssen sich alle zwei Jahre reverifizieren lassen, ob sie die Registrierungsvoraussetzungen noch erfüllen. Proxy- und Privacy-Registration ist verboten. Zudem dürfen sie in der Regel nur den jeweiligen Unternehmensnamen als Domain registrieren; generische Domains wird es (zumindest vorerst) nicht geben. Ganz günstig werden .bank-Domains daher nicht: aktuell bewegen sich die ersten Angebote bei ca. EUR 1.400,- pro Jahr und .bank-Domain; dieser Betrag kann sich um gesondert zu zahlende Einrichtungsgebühren noch erhöhen.

Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. hat ihren Registry-Vertrag für die neue Top Level Domain .car verkauft: für eine ungenannte Summe sicherte sich Cars Registry Limited, ein Joint Venture von XYZ.com und Uniregistry Inc., die Rechte an der neuen Domain-Endung. Für Cars Registry Limited macht der Kauf Sinn; nahezu zeitgleich hat die Gesellschaft angekündigt, im vierten Quartal 2015 sowohl mit .car als auch den beiden zu Uniregistry Inc. gehörenden Endungen .cars und .auto an den Start zu gehen. Details zur Domain-Vergabe sind noch nicht bekannt, Experten rechnen jedoch mit günstigen Gebühren und einer nahezu unbeschränkten Registrierung für jedermann. Google dagegen scheint sich aus dem Geschäft mit generischen Domains zurückziehen zu wollen, und auf Marken-TLDs wie .google und .youtube sowie produktspezifische Endungen wie .app oder .docs zu setzen.

Happy Birthday: die südafrikanische ZA Central Registry (ZACR) feiert in diesen Tagen ihren 20. Geburtstag. Beschenkt hat man aber nicht sich selbst, sondern die Domain-Inhaber: den ersten 221 von inzwischen weit über einer Million .za-Domains hat die Registry den so genannten Platin-Status verliehen. Dazu gehören Domains wie mtn.co.za, multichoice.co.za, bmw.co.za, jse.co.za, nestle.co.za, anglo.co.za und telkom.co.za. Nach Angaben von Lucky Masilela, CEO von ZACR, verdienen sie besondere Wertschätzung, da sie in einer Zeit, in der alles auf .com gesetzt hat, die Landesendung .za mutig vorangebracht und so ein Signal gesetzt haben. Welche Vorteile mit diesem Platin-Status verbunden sind, lässt sich der Meldung von ZACR nicht entnehmen; im Zweifel dürften aber günstigere Registrierungsgebühren dazu gehören.

Weitere Informationen zu .bank finden Sie unter:
> https://www.ftld.com/
> https://www.register.bank/

Quelle: ftld.com, theregister.co.uk, mybroadband.co.za

CHINA – NEUE PRÜFPFLICHTEN FÜR REGISTRIES

Berichteten wir vergangene Woche noch, welche Zifferndomains man auf dem chinesischen Markt verkaufen kann, so stellt sich heute die Frage, ob in Zukunft Domains unter .com und anderen populären Endungen in China überhaupt registriert werden können.

Hintergrund dafür bilden die im Jahr 2004 in China eingeführten „Domain Name Management Measures“, die Regeln für Registrare und deren Geschäft aufstellen. Diesen Regeln scheinen nur wenige Registrare gefolgt zu sein, so dass das MIIT (Chinas Ministerium für Industrie und Informationstechnologie), um dem Wildwuchs zu begegnen, die „Special Action Policy“ initiierte, die jetzt umgesetzt wird, um Chinas Domain Name Ressourcen zu schützen und für Internetinformationssicherheit zu sorgen. Raymond Hackney macht auf thedomains.com auf einen Artikel von Allegravita China aufmerksam, in dem das Problem von Registries und Registraren auf dem chinesischen Markt hingewiesen wird. Danach hat die Special Action Policy weitgehende Konsequenzen. Ab etwa Juli 2015 werden in China ausschließlich beim MIIT angemeldete und zugelassene Top Level Domains von chinesischen Registraren angeboten und an chinesische Kunden vertrieben werden können. Bisher sind nur 14 Endungen dafür zertifiziert. Es handelt sich überwiegend um internationalisierte nTLDs mit chinesischen Zeichen, neben der chinesischen Endung .cn und den nTLDs .top, .wang, .ren und .citic. Endungen wie .com und .net finden sich nicht auf dieser Liste, die Prüfung von .club befindet sich derzeit noch kurz vor dem Abschluss. Eine früher angedachte Schonfrist ist aus der Agenda verschwunden, so dass Top Level Domains, die nicht durchgeprüft sind, mit Umsetzung der Special Action Policy nicht mehr von chinesischen Registraren für chinesische Kunden angeboten werden können – bis eine vollständige Prüfung der Endung durchgeführt wurde.

Der vollständige Text der Regulierung ist noch nicht fertiggestellt, aber soll in Kürze freigegeben werden. Wie aber das MIIT am 12. Mai 2015 hat verlautbaren lassen, soll die Umsetzung in den kommenden fünf bis sechs Monaten erfolgen. Es wird eine Institution für „domain name service registration institution for examination and approval“ eingesetzt, die chinesische Registrare auf Einhaltung der „Chinaʼs Domain Name Management Measures“ prüft. Es wird also beispielsweise überprüft, ob chinesische Registrare Domain-Endungen vertreiben, die nicht auf der genehmigten Liste stehen, Domains zu unsachgemäßen Preisen anbieten, Sicherheitsstandards nicht einhalten oder sich nicht an die Realnamen-Regelung für Domain-Inhaber halten. Mit der neuen Special Action Policy werden in den kommenden fünf bis sechs Monaten auf einen großen Schlag die chinesischen Registrare auf Einhaltung der Vorgaben überprüft werden, um Konsumenten und den Domain-Markt zu schützen.

Registries, die Domains auch auf dem immer größeren chinesischen Markt verkaufen wollen, kommen also nicht umhin, sich bei MIIT prüfen zu lassen. Ab ca. Juli 2015 werden ungeprüfte Registries auf den chinesischen Markt keinen Zugriff mehr haben. Neuregistrierungen durch chinesische Registrare für chinesische Kunden sind dann nicht mehr möglich, soweit die Registry, unter der die Domain registriert werden soll, nicht unter der Special Action Policy zugelassen ist. Bestehende chinesische Domain-Registrierungen sind allerdings nicht davon betroffen. Jedoch gilt, was Simon Cousins, einer der Autoren des Reports auf allegravita.com, in einem Kommentar bei thedomains.com am 25. Mai 2015 mitteilt: „From a meeting with China’s gov yesterday, I was able to confirm that renewals will also have to comply to the list and all other regulations, including real name verification.“ Ob das alles so umgesetzt werden wird, lässt sich diesseits nicht sagen. So oder so besteht bei den Registries Handlungsbedarf.

Den vollständigen Artikel auf allegravita.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1168

Die Kommentare von Simon Cousins finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1169

Quelle: thedomains.com, allegravita.com

PLAYWORLD.COM – KEINE VERWIRKUNG NACH 18 JAHREN

Solange in deutschen Landen keine cleveren Domain-Urteile entschieden werden, kaprizieren wir uns weiter auf interessante UDRP-Entscheidungen. Diesmal verblüffte der Streit um die Domain playworld.com, die bei einigen Interessierten doch zu Unmutsäußerungen führte.

Die Beschwerdeführerin ist die Playworld Systems Inc. aus den USA, die gegen Giant Distributors Inc. mit Sitz ebenfalls in den USA vor dem National Arbitration Forum (NAF) wegen der Domain playworld.com vorging. Die Beschwerdeführerin stellt Spielplätze her und vertreibt diese. Seit 1971 tritt sie unter dem Namen „Playworld Systems“ auf, 1988 nutzte sie erstmals die 1989 in den USA eingetragene Marke. Die Marke „Playworld“ nutzte sie 2004 erstmals in den USA, eingetragen wurde sie im Jahr 2008. Schon früher nutzte sie diese Marke in Kanada. Die Beschwerdeführerin besitzt die Domain playworldsystems.com. Sie sieht ihre Marken durch die Beschwerdegegnerin verletzt. Die war Anteilseignerin an dem Unternehmen Playworld Network Corporation (PNC), das seinerseits die Domain playworld.com im Oktober 1997 registrierte, nachdem sie bereits um die Jahreswende 1996/1997 auf dem Markt aktiv war und ab 1998 Spielzeug online anbot. 2002 beendete PNC das Geschäft. Kurze Zeit danach bot die Beschwerdegegnerin nach ihren Angaben die Domain der Beschwerdeführerin an, die aber kein Interesse zeigte. Im Jahr 2008 bot ein Dritter US$ 80.000,- für die Domain, was die Beschwerdegegnerin ablehnte und sich entschloss, mit der Domain ein neues Geschäft aufzubauen. Im November 2014 bot die Beschwerdeführerin US$ 30.000,- für die Domain, was die Gegnerin mit den Worten ablehnte, sie akzeptiere kein Angebot unter US$ 120.000,-. Soviel wollte die Beschwerdeführerin nicht zahlen. Die Beschwerdegegnerin parkte alsdann die Domain zunächst bei Sedo und später bei SmartName. Das nahm die Beschwerdeführerin zum Anlass, ein UDRP-Verfahren beim NAF anzustrengen. Die Beschwerdegegnerin hielt entgegen, dass die Beschwerdeführerin ihren Anspruch verwirkt habe, da sie erst 18 Jahre nach Registrierung der Domain einen Anspruch geltend mache.

Einzelpanelistin Francine Siew Ling Tan kam zu dem etwas überraschenden Ergebnis, dass alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt seien und die Domain an die Beschwerdeführerin zu transferieren sei (Claim Number: FA1504001613470). Hinsichtlich der Ähnlichkeit oder Identität von Marken und Domain ist der Fall unproblematisch. Francine Siew Ling Tan sah hier auch kein Recht oder legitimes Interesse seitens der Beschwerdeführerin, die zwar früher einmal die Domain zu einem legitimen Zwecke nutzte, aber jetzt nicht mehr. Nur bis 2003 nutzte sie die Domain geschäftlich. Aktuell spricht sie davon, sie zukünftig wieder für eigene Geschäfte nutzen zu wollen, lieferte aber keine konkreten Hinweise für was und auf Vorbereitungen zu einer neuen Nutzung. Das seien jetzt zehn Jahre seit 2003, die sie die Domain nicht für gutgläubige Geschäfte nutze, sondern versuchte sie 2003 und 2014, die Domain an die Beschwerdeführerin zu verkaufen. Das eigentliche Problem sei nun aber die jüngste Nutzung durch die Parkingdienste, bei denen Links zur Konkurrenz der Beschwerdeführerin unter playworld.com angezeigt werden. Diese demonstrierten das fehlende legitime Interesse an der Domain. Weiter liegt aus eben diesem Grunde nach Ansicht von Francine Siew Ling Tan auch Bösgläubigkeit vor. Die greife hier, weil jeder neue Registrierungsperiode einer Neuregistrierung gleich komme und dann die Regeln für die Bösgläubigkeit erneut zu prüfen sind. Das heißt, die Beschwerdegegnerin wird mit der neuen Registrierungsperiode gestellt, als hätte sie die Domain gerade registriert, mit der Folge, dass sie in Kenntnis der Marken der Beschwerdeführerin die identische bzw. zum Verwechseln ähnliche Domain „registrierte“ und sie dazu nutzte, über Parking-Seiten unter Ausnutzung der Marken Gewinne zu erzielen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin Einfluss auf die bei den Parking-Diensten angezeigten Links hatte. Schließlich geht die Panelistin davon aus, dass die UDRP das Rechtsinstitut der Verwirkung („laches“) nicht kenne und deshalb das Berufen darauf seitens der Beschwerdegegnerin unbeachtlich sei. Relevant seien lediglich die von der Beschwerdeführerin nachgewiesenen drei Voraussetzungen der UDRP.

Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche UDRP-Entscheidungen besprochen, bei denen sich die Frage stellte, ob ein Fall von Verwirkung vorliegt oder nicht. Dass aber dieses Rechtsinstitut ganz negiert wird, ist uns bisher nicht begegnet. Davon abgesehen geht aus unserer Sicht die enge Auslegung der Registrierungsverlängerung als der Neuregistrierung gleichstehend im Rahmen der Prüfung der Bösgläubigkeit zu weit. Im Falle eines tatsächlichen Inhaberwechsels erscheint diese Sichtweise noch angemessen, aber hier nicht.

Sie finden die Entscheidung der Panelistin Francine Siew Ling Tan unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1613470.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, thedomains.com

XIE.CC & CO – NEUE FLUT AN DREI-ZEICHEN-DOMAINS

Zur vergangenen Domain-Handelwoche liefern wir diesmal andere Zahlen. Den höchsten Preis erzielte bd.net mit US$ 29.500,- (ca. EUR 26.339,-), gefolgt von der exotischeren astrology.tv mit EUR 25.000,-. Darüber hinaus gab es einen Schauer von Drei-Zeichen-Domains.

Die alte generische Endung .net tat sich in der vergangenen Domain-Handelswoche nicht nur mit dem besten Preis hervor, den die Zwei-Zeichen-Domain bd.net mit netten US$ 29.500,- (ca. EUR 26.339,-) erzielte, gefolgt von hi.net für US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-). Sie lieferte darüber hinaus eine lange und illustre Liste von Drei-Zeichen-Domains zwischen US$ 3.500,– bis runter zu siebzehn Domains für je US$ 903,-. Aber auch .org war mit den beiden Drei-Zeichen-Domains aho.org zu US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-) und zml.org für US$ 4.140,- (ca. EUR 3.696,-) zu sogar höheren Preisen vertreten.

Selbst bei den Länderendungen werden Drei-Zeichen-Domains ein neuer Trend, gleich ob unter .cc (xie.cc), .nl (uta.nl), .in (ooo.in) oder .us (rov.us). Stärkste Länderendung war jedoch .tv (Tuvalu) mit astrology.tv EUR 25.000,- und zwei Komparsen. Die deutsche Endung war mit sechs nennenswerten Domains vertreten, mit Abstand angeführt von superlenny.de für EUR 6.000,-.

Die teuerste .com-Domain vergangene Domain-Handelswoche war gar nicht so teuer, sondern vielmehr ein Verlustgeschäft: specialoffer.com erzielte mit US$ 18.100,- (ca. EUR 16.161,-) kein besonderes Angebot, verglichen mit dem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 22.212,-), den sie im Mai 2008 erzielte. Im Übrigen gab es für .com kaum gute Preise, während die nTLDs mit zumindest one.boutique zum Preis von GBP 4.999,- (ca. EUR 6.971,-) gut dastanden. Ebenfalls aktiv waren die sonstigen generischen Endungen .biz, .info und .pro. Alles in allem war es zumindest eine interessante Domain-Handelswoche.

Länderendungen
————–

astrology.tv – EUR 25.000,-
viking.tv – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.482,-)
indoor.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)

superlenny.de – EUR 6.000,-
patienteninfo.de – EUR 2.000,-
ausbauportal.de – EUR 1.800,-
terrapeak.de – EUR 1.500,-
voiceofberlin.de – EUR 1.500,-
telelink.de – EUR 1.250,-
lebenshilfe-nm.de – EUR 1.121,-

jogo.pt – EUR 5.500,-
xie.cc – GBP 3.000,- (ca. EUR 4.183,-)
fbet.ru – EUR 3.400,-
uta.nl – EUR 3.000,-
cavin.ch – EUR 2.950,-
trxtraining.co.uk – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.857,-)
sshh.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.789,-)
healthinsurance.net.au – US$ 3.067,- (ca. EUR 2.738,-)
solarmovie.to – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.678,-)
ooo.in – EUR 1.800,-
campingshop.co.uk – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
scotchwhisky.kr – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
csod.co.uk – GBP 1.177,- (ca. EUR 1.641,-)
sollberger.ch – EUR 1.545,-
rov.us – EUR 1.500,-
hubstapler.at – EUR 1.400,-
sperry.nl – EUR 1.350,-
soler.eu – EUR 1.300,-
Score.ly – US$ 1.300,-
recap.co – US$ 1.288,-
dtswiss.it – EUR 1.250,-

Neue Endungen
————-

one.boutique – GBP 4.999,- (ca. EUR 6.971,-)
baron.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
entrepreneur.email – US$ 1.000,- (ca. EUR 893,-)
buybitcoins.cheap – US$ 600,- (ca. EUR 536,-)

Generische Endungen
——————-

discount.pro – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.579,-)
deals.pro – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.686,-)
artwork.info – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.429,-)
jackpots.info – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.339,-)
lodging.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 893,-)
cook.biz – US$ 800,- (ca. EUR 714,-)
salesandmarketing.pro – US$ 550,- (ca. EUR 491,-)

bd.net – US$ 29.500,- (ca. EUR 26.339,-)
hi.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
posters.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.857,-)
pokies.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.143,-)
aho.org – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-)
zml.org – US$ 4.140,- (ca. EUR 3.696,-)
671.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)
434.net – EUR 3.452,-
kwn.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 893,-)
htq.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 893,-)
carly.org – US$ 999,- (ca. EUR 892,-)
cqy.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
fgq.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
gqj.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
kbq.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
ldq.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
pgq.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
pxj.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qcf.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qdf.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qgd.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qgf.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qgk.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
rqz.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
xny.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
zqp.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
qgb.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
lqt.net – US$ 903,- (ca. EUR 806,-)
lawnscapes.net – US$ 895,- (ca. EUR 799,-)
aktivreisen.net – EUR 800,-

.com
—–

specialoffer.com – US$ 18.100,- (ca. EUR 16.161,-)
macfarlane.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 13.945,-)
b2q.com – EUR 9.900,-
dopo.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
attractiontickets.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.928,-)
marketbeat.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.482,-)
viewmagic.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.036,-)
expressunion.com – EUR 7.700,-
miviaje.com – EUR 6.000,-
otono.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.804,-)
fjfj.com – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.625,-)
missed.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
restauranttables.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.821,-)
airfusion.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
mclick.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
mifinance.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
royaltravels.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
smilesystems.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
vinder.com – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.420,-)
pervette.com – US$ 4.899,- (ca. EUR 4.374,-)
50x.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.018,-)
8h8.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.018,-)
scratchy.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.018,-)
ioty.com – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.929,-)
dnam.com – EUR 3.800,-
vamtech.com – EUR 3.800,-
alwaysmine.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
vkus.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
urgence.com – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.393,-)
flipapp.com – US$ 3.499,- (ca. EUR 3.124,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomain.com, sedo.de, thedomains.com

HABM – ERSTES INTA-TREFFEN IN ALICANTE

Die International Trademark Association (INTA) lädt diesen Oktober erstmals für ein Meeting nach Alicante (Spanien) in das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Die Earlybird-Anmeldung hat begonnen.

Das HABM (englisch OHIM, kurz für: Office for Harmonization in the Internal Market) ist eine Agentur der Europäischen Union, die Marken und Geschmacksmuster auf europäischer Ebene verwaltet. Das Trademark Administrators & Practitioners Meeting (TMAP) der INTA richtet sich an Fachleute, die für das Management von EU-Marken-Portfolios verantwortlich sind, und Juristen, die Interesse an der EU-Marken-Praxis haben. Ausgesuchte Mitarbeitern des Harmonisierungsamtes sowie Richter und Praktiker aus der ganzen Welt werden verschiedene aktuelle und markenrelevante Themen diskutieren. Mit auf der Agenda steht das europäische Markenrecht und der Abgleich mit globalen Marken, letzte Entwicklungen im Markenrecht und der -praxis in Brasilien, Kanada, China und den USA, und die sich ständig verändernde virtuelle Welt von Domains und Social Media.

Das Trademark Administrators & Practitioners Meeting findet vom 13. bis 15. Oktober 2015 im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Avenida de Europa 4, 03008 Alicante (Spanien), statt. Die Kosten für die Teilnahme sind gestaffelt, je nach dem persönlichen Status: Für Nichtmitglieder von INTA beträgt der Earlybird-Preis US$ 1.275,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.inta.org/2015TMAP/Pages/overview.aspx

Quelle: inta.org

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top