Domain-Newsletter

Ausgabe #767 – 21. Mai 2015

Themen: .sucks – US-Kongress rudert zurück | Netzneutralität – EU-Parlament bleibt hart | News von .barclays, .game und .travel | Schadensersatz – „neu für alt“ bei Webseiten? | Zifferndomains – so bedient man den Markt | same.com – gleich und gleich für US$ 233.333,- | September – „THE Domain Conference“ in Florida

.SUCKS – US-KONGRESS RUDERT ZURÜCK

Vox Populi Registry Inc., Verwalterin der umstrittenen Top Level Domain .sucks, kann aufatmen: nach einer Anhörung vor dem US-Kongress kann die Live-Phase wohl wie geplant starten. Vorsorglich holte man aber gleich zum Gegenschlag aus.

Für den 13. Mai 2015 hatte das „House Subcommittee on Courts, Intellectual Property and the Internet“ des US-Kongresses eine Anhörung mit dem Titel „Stakeholder Perspectives on ICANN: The .sucks Domain and Essential Steps to Guarantee Trust and Accountability in the Internet’s Operation“ angesetzt. Wie der Vorsitzende Darrell Issa betonte, wolle man herausfinden, welche Lehren zu ziehen seien, bevor Top Level Domains wie .porn, .sucks oder .ihatecongress eingeführt werden. Die Frage sei, ob man sich auf ein Geschäftsmodell eingelassen habe, dass so nie geplant gewesen sei. Damit gab er die Linie vor: es ging ausschließlich um Konsequenzen für die Zukunft; die Einführung von .sucks selbst steht nicht zur Debatte. So konnte etwa Jerry Nadler darauf verweisen, dass es über 65.000 .com-Domains gäbe, die das Wort „sucks“ enthielten; wer .sucks beanstandet, müsse auch diese Domains in Frage stellen. Dass bei .sucks allerdings erst das Preismodell mit Gebühren von US$ 2.499,- und mehr im Jahr pro .sucks-Domain allein in der Sunrise-Phase Auslöser für Diskussionen war, geriet so in den Hintergrund. Erst Phil Corwin von der Internet Commerce Association brachte die Diskussion wieder in die Bahn; so sei darrellissasucks.com bereits für US$ 9,99 jährlich erhältlich, nicht für US$ 2.499,-. Dabei beließ es der US-Kongress dann aber; verbindliche Entscheidungen wurden vorerst nicht getroffen.

Da sich Vox Populi auf die Anhörung nicht verlassen wollte, hat man unmittelbar davor am 11. Mai 2015 mit einem offenen Brief die Internet-Verwaltung ICANN heftig attackiert. Über die US-Kanzlei Fish & Richardson P.C. drohte die Registry unverhohlen mit einer Klage, sollte ICANN weiterhin Aktivitäten entfalten, mit denen man von einem regulären Betrieb abgehalten werde. Damit spielen die Juristen auf ein ICANN-Schreiben an, mit dem die US Federal Trade Commission (FTC) als auch das kanadische Office of Consumer Affairs (OCA) um Prüfung gebeten wurden, ob das Preismodell von Vox Populi gegen gesetzliche Vorschriften verstößt; eine offizielle Stellungnahme gibt es von dort aber bisher nicht. Vox Populi betont hingegen, dass sich die Gebühren im Rahmen dessen bewegen, was einem fairen Marktwert entspreche. Nicht ohne Ironie ist festzustellen, dass sich Vox Populi in seinem Schreiben nochmals ausdrücklich auf das Recht der freien Meinungsäußerung beruft; ICANN selbst will man dieses Recht aber offenbar absprechen.

Ob die anhaltenden Debatten .sucks schaden oder – getreu dem Motto „bad news is good news“ – sogar noch mehr Registrierungen bringen, bleibt abzuwarten. Bisher gibt es nur eine einzige .sucks-Domain; zur Zahl der Sunrise-Domains schweigt sich Vox Populi bisher aus. Näheres wissen wir Anfang Juni 2015: am 1. Juni 2015 beginnt die Phase der Live-Registrierung.

Das Schreiben der US-Kanzlei Fish & Richardson P.C. finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1162

Quelle: washingtonpost.com, arstechnica.com

NETZNEUTRALITÄT – EU-PARLAMENT BLEIBT HART

In der Diskussion zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat um den Grundsatz der Netzneutralität scheinen sich die Fronten zu verhärten: In einem Entwurf für Kompromissanträge erneuert das Parlament seine Forderung, das Prinzip des offenen Internets gesetzlich festzuschreiben.

Im September des Jahres 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents („digital single market“, kurz DSM-VO) vorgelegt. Auf eine einheitliche Position hat man sich bisher aber noch nicht verständigt. Im EU-Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs innerhalb Europas, ist man der Auffassung, dass es den Providern überlassen sei, mit den Endnutzern Vereinbarungen zu den kommerziellen und technischen Bedingungen des Internetzugangs zu treffen. Weder bei Inhalten, Anwendungen noch Internetdienstleistungen soll es politische Vorgaben geben; allerdings müssen die Provider sicherstellen, dass ausreichende Bandbreite vorhanden sei und die Verfügbarkeit sowie Qualität des Netzes nicht erheblich beeinträchtigt werde. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments dagegen macht geltend, dass die Netzneutralität von größter Bedeutung sei, die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu überwinden, indem die Offenheit des Internets im EU-Recht verankert werden muss.

An dieser Position will das Parlament nun offenbar auch in den anstehenden Kompromissgesprächen festhalten. Wie heise.de meldet, hat das Magazin „Politico“ einen Entwurf für die entscheidenden Kompromissanträge veröffentlicht. Demnach sollen die Access-Provider den gesamten Datenverkehr in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Netzneutralität gleich behandeln. Unter Netzneutralität versteht man dabei nach einer Legaldefinition das Prinzip, wonach „der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird“. Allerdings lässt man auch eine Hintertür: für angemessene „traffic management measures“ ist das EU-Parlament grundsätzlich offen, sofern sie transparent, diskriminierungsfrei, verhältnismäßig und in wettbewerbsgemäßer Weise eingesetzt werden. Selbst dann sollen sie aber nicht länger als notwendig angewendet werden dürfen. Vor allem aber soll die unterschiedliche Behandlung des Datenverkehrs auf die Header-Informationen von Datenpaketen begrenzt sein.

In der Sache zeigt sich das EU-Parlament hart, auch wenn innerhalb der Volksvertreter die Debatten andauern. Wie „Politico“ berichtet, drängen die Linksparteien auf der absoluten Gleichbehandlung des Datenverkehrs, während die konservativen Parteien offenbar auf Drängen der Telekommunikationsunternehmen zumindest in Einzelfällen und je nach angebotenem Dienst (zum Beispiel Video oder eMail) durchaus eine angemessene Ungleichbehandlung zulassen wollen. Ob sich das EU-Parlament letztlich auf die Position verständigen kann, wie sie dem Entwurf zu entnehmen ist, ist also noch nicht abzusehen.

Den Entwurf des Kompromisspapiers finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1163

Quelle: politico.eu, heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BARCLAYS, .GAME UND .TRAVEL

Nicht „entweder oder“, sondern „und“: dank einer privaten Auktion dürfen sich die Nutzer sowohl über .game als auch .games freuen. Für .travel geht es derweil um die Verlängerung des Registry-Vertrages, während mit .barclays eine Marken-TLD durchstartet – hier unsere Kurznews.

Das Finanzunternehmen Barclays PLC hat damit begonnen, den beiden Marken-TLDs .barclays und .barclaycard Leben einzuhauchen. Das in London ansässige und weltweit tätige Institut will nach Angaben von CIO Troels Oertin dazu übergehen, sich von der bisherigen Hauptdomain barclays.com zu lösen und unter den beiden eigenen TLDs eine einfachere und sicherere Online-Erfahrung für die Kunden zu schaffen. Sie sollen in Zukunft sofort erkennen, dass sie es mit einem originären Angebot von Barclays zu tun haben. Die Migration der Inhalte auf Domains unter .barclays und .barclaycard hat bereits begonnen; so sind die Newsberichte von barclaycard.com unter home.barclaycard teilweise gespiegelt. Gemessen an der Zahl der Registrierungen, sind Domains allerdings nur spärlich gesät: .barclays vermeldet neun Adressen, bei .barclaycard sind es sogar nur fünf. Ob es Barclays nun gelingt, beide nTLDs zu einem sicheren Hafen für Finanztransaktionen zu machen, bleibt abzuwarten; es hätte eine Signalwirkung für die gesamte Branche.

Die Bemühungen um die Einführung der beiden aufgrund ihrer Ähnlichkeit umstrittenen Top Level Domains .game und .games könnten eine überraschende Lösung erfahren haben: während sich die Uniregistry Corp. offenbar bei .game durchgesetzt hat, dürfte sich die Donuts-Tochter Foggy Beach LLC .games gesichert haben. Darauf deuten zumindest die Einträge in der Bewerberdatenbank von ICANN hin, in der beide TLDs mit „In Contracting“ gelistet sind. Das überrascht, da ICANN sowohl .game als auch .games in ein einziges „contention set“ gepackt hatte; in der noch für diesen Monat angesetzten „auction of last resort“ hätte sich daher nur eine Endung durchsetzen können. Es deutet somit viel darauf, dass sich die Bewerber im Rahmen einer privaten Auktion geeinigt haben und nun doch beide nTLDs eingeführt werden können. Frank Schilling von Uniregistry Corp. hat inzwischen sogar angedeutet, dass es für .game und .games ein gemeinsames Preismodell – auch für Premium-Domains – geben könnte. Eine offizielle Bestätigung gibt es bisher aber noch nicht.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, den Registry-Vertrag mit Tralliance Registry Management Company LLC für die im Jahr 2005 eingeführte Top Level Domain .travel verlängern zu wollen. Wie sich dem am 12. Mai 2015 veröffentlichten Entwurf entnehmen lässt, soll der Registry-Vertrag allerdings einige Änderungen erfahren. So soll für .travel-Domains künftig neben der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auch die Uniform Rapid Suspension (URS) gelten; sie war im Zuge des nTLD-Progamms etabliert worden. Für die 18.918 .travel-Domains, die laut ICANN im Januar 2015 registriert waren, mag das keine große Bedeutung haben; offenbar ist ICANN aber daran gelegen, die URS über die Hintertür der Verlängerung des Registry-Vertrages auch bei allen anderen generischen Top Level Domains einzuführen. Mit .pw und .us hatten zuvor bereits zwei Länder-Endungen die URS freiwillig übernommen. Vorerst hat nun die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme; bis spätestens 21. Juli 2015 sollte man aber die Einigung erzielt haben, denn dann endet der aktuelle Registry-Vertrag.

Weitere Informationen zur geplanten Verlängerung des RegistryVertrages für .travel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1161

Quelle: finextra.com, domaininvesting.com, icann.org

SCHADENSERSATZ – „NEU FÜR ALT“ BEI WEBSEITEN?

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte in einem Urteil von Ende 2014 zu überprüfen, wie viel Schadensersatz für eine aufgrund eines Festplattencrashs beim Web-Hoster zerstörte Internetseite zu zahlen und ob ein Abzug „neu für alt“ auch bei Internetseiten vorzunehmen ist.

Die Klägerin hatte sich 2006 eine Webseite für gut EUR 5.000,- erstellen lassen und diese ab Juli 2011 über die Beklagte gehostet. Die Beklagte ihrerseits hatte einen Dritten mit dem Hosting der Webseite beauftragt. Im Juni 2012 gab es bei letzterem einen Server-Crash, und die Website der Klägerin wurde zerstört. Weder die Klägerin noch die Beklagte noch deren Hostingdienstleister hatten ein Backup der Webseite. Die Seite konnte – auch nicht mit archive.org – nicht wiederhergestellt werden. Es dauerte bis einschließlich Dezember 2012, bis die Klägerin wieder eine funktionierende Webseite hatte. Sie machte vor dem Landgericht Duisburg Schadensersatz in Höhe von EUR 5.068,04 und Nutzungsausfall in Höhe von EUR 3.000,- gegenüber der Beklagten geltend. Bereits im Juni 2014 kam das LG Duisburg zu dem Ergebnis, dass der Beklagten lediglich EUR 1.267,01 an Schadensersatz und kein Nutzungsausfallersatz zustünde (Urteil vom 25.07.2014, Az.: 22 O 102/14). Nach Ansicht des Landgerichts war die Beklagte aufgrund des mit der Klägerin bestehenden Webhostingvertrages jedenfalls dazu verpflichtet, die Daten der Klägerin zu sichern, auch wenn das nicht ausdrücklich im Hostingvertrag stand. Gegen diese Pflicht hat die Beklagte schuldhaft verstossen, weshalb sie schadensersatzpflichtig ist. Der Schaden fällt allerdings geringer aus, als von der Klägerin geltend gemacht. Die Kosten der Erstellung einer Webseite entsprechen denen, die die Klägerin angegeben hat, wie ein Gutachter nachvollziehbar bestätigte. Allerdings muss sie sich einen Abzug „neu für alt“ anrechnen lassen, weil sie, auch wenn sie auf lange Sicht keine neue Webseite erstellen lassen wollte, mit der neuen Webseite eine modernere erhalten hat, die auf Jahre hin genutzt werden kann. Laut dem Gutachten beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer eine Webseite acht Jahre. Da die zerstörte Webseite 2006 erstellt wurde, errechnete sich so der Schadensbetrag von EUR 1.267,01 aus dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch von EUR 5.068,04 (bei achtjähriger Laufzeit, von denen sechs bereits vergangen sind, beträgt der ausgeurteilte Schadensbetrag 1/4). Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädingung (§§ 280 Abs. 1, 241 BGB) besteht nicht, da die Klägerin zu diesem Schaden nicht substantiell vorgetragen hat. Der allgemeine Vortrag hinsichtlich des Mehraufwandes, weil Rechnungen postalisch an Kunden versandt werden mussten und keine Neukunden über die Webseite gewonnen werden konnten, reicht als Grundlage für eine Schadensberechnung nicht aus.

Die Klägerin war mit dem Urteil des Landgerichts Duisburg nicht zufrieden und ging in Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses wies die Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (Urteil vom 30.12.2014, Az.: I-22 U 130/14). Über die Frage, ob die Beklagte tatsächlich vertraglich verpflichtet war, ein Backup zu erstellen, konnte das OLG Düsseldorf nicht entscheiden, da das nicht Thema der Berufung war. Das OLG geht auch von den im Gutachten genannten Herstellungskosten in Höhe von EUR 5.068,04 für die Erstellung der neuen Webseite aus, und davon, dass ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden müsse. Zwar unterliege eine Webseite, da sie kein körperlicher Gegenstand ist, keinem Verschleiß. Doch gibt es einerseits die vordergründige technische Besserstellung durch graphische Effekte und die im Hintergrund laufende Verbesserung, die den künftigen Aufwand der Klägerin im Hinblick auf Updates ersparen. Zudem wurde die Sicherheit der Webseite verbessert, indem sie den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde. Diese technischen Neuerungen stellen einen vermögenswerten Vorteil für die Klägerin dar. Dass sie die alte Webseite 20 Jahre ohne Update nutzen wollte, wertete das Gericht als lebensfremd für ein Dienstleistungsunternehmen wie die Klägerin, die mit der Webseite auch Kunden werben will. Die Höhe des Abzugs „neu für alt“ bestätigte das OLG Düsseldorf ebenfalls und hatte keine Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens in diesem Zusammenhang. Schließlich verneint das OLG Düsseldorf auch den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, da die Klägerin dessen Höhe nicht substantiiert dargelegt hatte. Das Landgericht Duisburg hatte die Klägerin mehrfach darauf hingewiesen, sie müsse ihren Vortrag substantiieren, doch die Klägerin habe ihn nicht konkretisiert. So fehle unter anderem der Vortrag zu den vielen Arbeitsstunden der Mitarbeiter, der als Mehraufwand zusätzlich angefallen sein soll. Aus diesen Gründen wies das OLG Düsseldorf die Berufung der Klägerin zurück.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150086

Die Entscheidung des LG Duisburg finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140135

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

ZIFFERNDOMAINS – SO BEDIENT MAN DEN MARKT

Die vergangenen Domain-Handelsmonate wiesen eine hohe Dichte an sehr teuren Zifferndomains auf. In dem Feld bewandert ist Guiseppe Graziano, der in einem Artikel und einer Informationsgraphik zwölf Regeln für die Bewertung und den Umgang mit Zifferndomains darstellt.

Ausgangspunkt für Grazianos Überlegungen ist der Zielmarkt für Zifferndomains: In China werden die höchsten Preise für die Domains gezahlt. Im vergangenen Jahr stiegen die Preise für Zifferndomains um 100 Prozent. Herausragend war der Verkauf von 360.com für wahrscheinlich US$ 16 oder 17 Mio. von Vodafone an die chinesische Unternehmung QiHoo Technology, über den wir berichtet hatten. Doch nicht jede Zahl ist auf dem asiatischen Markt verkäuflich und gute Preise gibt es nur für reine Zifferndomains. Guiseppe Graziano liefert nun in einem zweiten Artikel, nachdem er bereits im vergangenen Jahr einen Artikel zum Thema veröffentlicht hatte, auf seinem Weblog ggrg.com Insiderinformationen und eine Infographik, die für Domain-Investoren und Interessierte eine enorme Hilfe darstellen. Eingangs stellte sich die Frage, warum Zifferndomains eine so gute Investition darstellen. Die wichtigsten Gründe sind nach Ansicht Grazianos die Liquidität der potentiellen Kunden und des Marktes, der angebotene Domains sofort wieder schluckt, die problemlose Überprüfbarkeit, da es sich nur um Zifferndomains handelt, deren WHOIS sich leichter automatisiert abrufen lassen, und aufgrund der üblichen Verschwiegenheitserklärungen in den Kaufverträgen.

Warum darüber hinaus in China Zifferndomains derart erfolgreich sind, hängt unter anderem mit dem Klang der gesprochenen Zahl zusammen, der mit dem eines ähnlich klingenden Wortes verknüpft und dessen Bedeutung der Zahl zugesprochen wird. Zu den beliebtesten Zahlen zählen 8, 6 und 9. Die Zahl 8 erlangt ihren guten Ruf, da sie in Mandarin ausgesprochen „ba“ lautet, was wie „fa“ klingt, dem Wort, welches Reichtum bezeichnet. Die 4 hingegen gilt als schlechte Zahl, da sie „si“ ausgesprochen wird, was der chinesischen Bezeichnung für Tod entspricht. Aufgrund der Bedeutungsverknüpfung lassen sich in Zahlen ganze Aussagen formulieren, die in China verstanden werden. Graziano gibt das Beispiel von 518.com, wobei fünf („wu“) für „Ich“ steht, eins („yi“ in Mandarin und „yao“ auf chinesisch) für „wollen“ und acht für „Reichtum“. Auch für Zifferndomains gilt: je kürzer, desto besser. Graziano meint, unter .com sind maximal 5 Ziffern sinnvoll; unter .net und den beiden anderen Endungen, die für diesen Markt relevant sind, .cc und .cn, sind maximal 4 Ziffern sinnvoll. Zifferndomains unter anderen Endungen sind praktisch nicht relevant für den chinesischen Markt. Darüber hinaus finden sich weitere wichtiges Tipps und Erklärungen, wie dass Zifferndomains mit Bindestrich bei Chinesen nicht ankommen.

Doch ehe man jetzt loszieht und versucht, handverlesene Zifferndomains zu registrieren, sollte einem der wichtigste Tipp nicht entgehen: der Zifferndomain-Markt in China ist ein reiner Secondary Market, das heißt: ist eine Zifferndomain noch nicht registriert, dann ist sie in 99 Prozent der Fälle wertlos.

Den vollständigen Artikel von Guiseppe Graziano findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1164

Die Infographik findet man bei Elliot Silver unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1165

Weitere Informationen und Verkaufszahlen zu Zifferndomains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1166

Quelle: ggrg.com, domaininvesting.com

SAME.COM – GLEICH UND GLEICH FÜR US$ 233.333,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war nur ein klein wenig ruhiger und lieferte auf jeden Fall mit same.com zum Preis von US$ 233.333,- (ca. EUR 208.333,-) wieder einen Hingucker. Zudem gab es zahlreiche Verkäufe von Drei-Zeichen-Domains.

Die Länderendungen führte diesmal die holländische Endung .nl mit veilingen.nl zu ordentlichen EUR 31.000,- an. Unter der Domain findet man – wie der Name „Veilingen“ (wenn man ihn übersetzt) schon sagt – Auktionen. Unter der australischen Endung verkaufte sich ein Trio von Börsen-Domains, die alle denselben Inhaber haben; das Angebot ist noch im Entstehen. Das liebesleben.de, das für EUR 9.900,- zu haben war, funktioniert zwar, liefert aber keine Inhalte. Im Übrigen gab es interessante Verkäufe von .io-Domains, die noch nicht alle zu Inhalten führen.

Die neuen generischen Endungen liefern kurze Domains mit langen, aber bezeichnenden Endungen. Leider gibt es bei zahlreichen dieser Endungen nach wie vor das Problem, dass die „Universal Acceptance“ bei den aktuellen Internetbrowsern nicht gewährleistet ist, die ermöglicht, dass die neuen Endungen als solche von diesen auch erkannt und die Inhalte unter der Domain im Internetbrowser dargestellt werden.

Die sonstigen Domain-Endungen boten sich mit laws.org für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-) an, sowie mehreren Drei-Zeichen-Domains wie kmh.org zu US$ 7.140,- (ca. EUR 6.375,-), bgp.net zu US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-) oder gar 138.org für US$ 1.995,- (ca. EUR 1.781,-). Diese Preise toppten allerdings um ein Vielfaches die Drei-Zeichen-Domain-Preise unter .com, unter denen nfc.com zum Preis von EUR 70.000,- die Spitze übernahm, nach der nochmals deutlich teureren same.com für US$ 233.333,- (ca. EUR 208.333,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war damit erfreulich erfolgreich.

Länderendungen
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veilingen.nl – EUR 31.000,-
private-lease.nl – EUR 7.000,-

stocks.com.au – AUD 17.160,- (ca. EUR 12.034,-)
stockbroker.com.au – AUD 13.860,- (ca. EUR 9.720,-)
equities.com.au – AUD 4.938,- (ca. EUR 3.463,-)

liebes-leben.de – EUR 9.900,-
witz.de – EUR 4.200,-
irisfmg.de – EUR 3.750,-

express.in – GBP 6.999,- (ca. EUR 9.611,-)
whywait.cn – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.750,-)
kq.cc – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.589,-)
healthshop.co.uk – GBP 4.999,- (ca. EUR 6.865,-)
smtp.io – US$ 6.385,- (ca. EUR 5.701,-)
art.io – US$ 6.050,- (ca. EUR 5.402,-)
rank.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
ejaculationprecoce.fr – EUR 3.700,-
hcf.eu – EUR 3.600,-
3355.cc – US$ 3.980,- (ca. EUR 3.554,-)
wy.co.uk – GBP 2.150,- (ca. EUR 2.952,-)
zabel.es – EUR 3.000,-

Neue Endungen
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basic-fit.fitness – EUR 7.949,-
wifi.international – EUR 3.600,-
nova.consulting – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.071,-)

Generische Endungen
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trading.info – EUR 9.900,-
wlan.mobi – EUR 2.000,-
futura.info – EUR 1.999,-

laws.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
kmh.org – US$ 7.140,- (ca. EUR 6.375,-)
keyboards.net – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.071,-)
opinion.org – US$ 5.788,- (ca. EUR 5.168,-)
eamerica.org – US$ 5.780,- (ca. EUR 5.161,-)
bgp.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.286,-)
workandtravel.org – EUR 3.500,-
shi.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.768,-)
6g.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.757,-)
arre.net – EUR 1.900,-
138.org – US$ 1.995,- (ca. EUR 1.781,-)
return.net – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.384,-)
hhb.net – US$ 1.447,- (ca. EUR 1.292,-)
zhm.net – US$ 1.250,- (ca. EUR 1.116,-)
ljf.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.071,-)
xkd.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.071,-)

.com
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same.com – US$ 233.333,- (ca. EUR 208.333,-)
nfc.com – EUR 70.000,-
okf.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.214,-)
airlift.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
nup.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
twistlock.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.964,-)
jur.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.732,-)
jva.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.732,-)
slowdown.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
agros.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
flutta.com – EUR 10.000,-
atitude.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
miip.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
trenergy.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – „THE DOMAIN CONFERENCE“ IN FLORIDA

Ende September diesen Jahres findet „THE Domain Conference“ in Fort Lauderdale, Florida (USA) statt. Sie ist die Nachfolgerin der T.R.A.F.F.I.C., nachdem sich ihr Mitgründer, Domain-King Rick Schwartz, in den Ruhestand zurückgezogen hat.

Organisator von „THE Domain Conference“ ist niemand anderes als Howard Neu, der vor über 10 Jahren gemeinsam mit Rick Schwartz die T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzen ins Leben rief. Einzelheiten zu dem Ablauf der Konferenz sind noch nicht bekannt. Als Hauptsponsor steht .club bereit. Jeff Sass, Marketingmanager bei .club, erläutert, warum .club Sponsor wurde: weil .club anlässlich der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzen immer wichtige Leute kennen lernte und gute Geschäfte mit ihnen machte. So kam beispielsweise der coffee.club-Deal über US$ 100.000,- auf der T.R.A.F.F.I.C. im Herbst 2014 zustande. Domain-Investor Elliot Silver teilte auf seinem Weblog domaininvesting.com bereits mit, dass es am Vorabend der Konferenz die Möglichkeit für Networking-Treffen gibt. Er wird auf jeden Fall an der Konferenz teilnehmen. Da mit Howard Neu, seiner Frau Barbara Neu und anderen der alte Kern der T.R.A.F.F.I.C.-Mannschaft an der neuen Konferenz mitwirkt, kann man davon ausgehen, dass sie bestens organisiert ist und hohe Standards erfüllt. Die Meinungen gehen freilich auseinander, ob sie ausreichend Besucher anziehen wird, da Rick Schwartz nicht mit von der Partie ist. Doch wird Schwartz, der in Florida seinen Wohnsitz hat, dort zumindest als Gast erwartet.

Die „THE Domain Conference“ findet vom 26. bis 29. September 2015 im Hyatt Regency Pier Sixty-Six in Fort Lauderdale (Florida, USA) statt. Die Teilnahmekosten starten ab US$ 499,00 (zuzüglich der in Florida geltenden Mehrwertsteuer).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://thedomainconference.club/

Quelle: thedomainsconference.club

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