Domain-Newsletter

Ausgabe #766 – 14. Mai 2015

Themen: .sucks-Streit – US-Kongress schaltet sich ein | .build – erste Lehren nach einem Jahr Live-Phase | TLDs – Neues von .dk, .nyc und .se | URS – Skechers mit Doppelangriff auf skx.science | URS – Lufthansa AG bremst lufthansa.koeln aus | qua.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 459.000,- | Domainfest – neue Regionalveranstaltung in Sofia

.SUCKS-STREIT – US-KONGRESS SCHALTET SICH EIN

Der Streit um die Einführung der neuen Top Level Domain .sucks ist um eine politische Dimension reicher: nachdem die Internet-Verwaltung ICANN zuvor staatliche Behörden um eine eingehende Prüfung des Gebührenmodells gebeten hatte, hat nun auch der US-Kongress eine Anhörung angesetzt.

„Foster debate, share opinions“ oder „freedom of speech“ – an markigen Worten fehlt es Verwalterin Vox Populi Registry Inc. nicht, um in der noch bis zum 29. Mai 2015 andauernden Sunrise Period für .sucks um Registrierungen zu buhlen. Gebühren von US$ 2.499,- oder mehr im Jahr pro .sucks-Domain für eine präventive Registrierung dürften jedoch selbst Inhaber berühmter Marken, die um den guten Ruf fürchten, zum Nachdenken bringen. Nachgedacht hat zumindest ICANN auf Druck der Intellectual Property Constituency (IPC); im April 2015 wandte sich John O. Jeffrey, Leiter der ICANN-Rechtsabteilung, an die US Federal Trade Commission (FTC) sowie das für Vox Populi sitzgemäß zuständige kanadische Office of Consumer Affairs (OCA) und bat die Verbraucherschutzbehörden um Prüfung, ob Vox Populi illegal gehandelt hat. Zwar kann auch ICANN nicht ausschließen, dass .sucks-Domains in Einzelfällen dazu dienen, legitime Kritik an einem Unternehmen zu äußern; das „räuberische“ Preismodell von Vox Populi (mit Kosten, die über 250 Mal höher seien als bei einer Registrierung in der Live-Phase) würde jedoch die Möglichkeit einer Rechtsverletzung drastisch erhöhen. Das Ergebnis dieser Prüfung steht derzeit noch aus.

Dem US-Kongress scheint es zu lange zu dauern: für Mittwoch, den 13. Mai 2015 hat das „House Subcommittee on Courts, Intellectual Property and the Internet“ unter dem Titel „Stakeholder Perspectives on ICANN: The .sucks Domain and Essential Steps to Guarantee Trust and Accountability in the Internet’s Operation“ eine Anhörung angesetzt. Die Liste der bisher geladenen acht Zeugen lässt weder für Vox Populi noch für ICANN Gutes ahnen: sie wird angeführt von Mei-lan Stark (International Trademark Association), Paul Misener (Amazon.com Inc.), Steven Metalitz (Coalition for Online Accountability), Phil Corwin (Internet Commerce Association) und Jonathan Zuck (ACT The App Association), mithin einer Vielzahl von Vertretern der einflussreichen Markenlobby – deren Freude über .sucks ist bekanntlich begrenzt. Mei-lan Stark etwa hatte schon im Jahr 2011, damals noch als Anwältin für das US-Fernseh-Netzwerk Fox, bei einer Anhörung davor gewarnt, dass sich allein für dieses Unternehmen die Kosten für defensive Registrierungen „konservativ geschätzt“ bei US$ 12 Mio. bewegen. Obwohl diese Schätzung erheblich überzogen sein dürfte, taugt .sucks zumindest kaum als Beispiel, um die Vorwürfe zu entkräften.

Inzwischen wurde bekannt, dass sich auch das „House Energy & Commerce committee“ mit .sucks beschäftigen wird. Es hat ebenfalls für den 13. Mai 2015 eine Anhörung angesetzt. Die Liste der Zeugen ist dort mit fünf etwas kürzer; geladen sind unter anderem Danielle Kehl (New America’s Open Technology Institute), Audrey Plonk (Intel Corporation) und Brett Schaefer (The Heritage Foundation). Ob und welche Auswirkungen diese Anhörungen haben, lässt sich nicht sicher vorhersagen; fest steht lediglich, dass die Zeit drängt: am 1. Juni 2015 startet die Live-Phase für .sucks.

Weitere Informationen zur Anhörung im US-Kongress finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1156
> http://www.domain-recht.de/verweis/1157

Quelle: domainincite.com

.BUILD – ERSTE LEHREN NACH EINEM JAHR LIVE-PHASE

Zahlreiche neue Top Level Domains haben das erste Jahr des regulären Registrierungsbetriebs hinter sich. Welche Lehren lassen sich ziehen? George Minardos, CEO der in Santa Monica (Kalifornien) ansässigen .build-Registry Plan Bee LLC, steht in einem Interview Rede und Antwort.

Seit dem 29. April 2014 befindet sich .build in der Live-Phase, und mit aktuell rund 4.200 registrierten Domains dürften die Bäume noch nicht in den Himmel wachsen. Das räumt auch Minardos in dem Interview mit Tony Kirsch von ARI Registry Services ein. Das erste Jahr war davon geprägt, dass die gesamte Domain Name Industry erst langsam auf die neuen Endungen reagiert hat; erstaunlich sei etwa gewesen, dass zu Beginn kaum ein Registrar .build oder sonst nTLDs im Angebot führte, während zuletzt hunderte neue Endungen und auch Premium-Domains zu verschiedensten Preisen erhältlich waren. Um die Akzeptanz für .build zu steigern, habe es geholfen, die Branchenverbände Associated General Contractors of America (AGC) und American Subcontractors Association (ASA) mit ins Boot zu holen, ebenso das über hundert Jahre alte „The Blue Book Network“. Durch ihre Unterstützung gelang es, das Interesse der gesamten Branche auf .build zu lenken und Aufmerksamkeit zu erzielen.

Dabei musste sich Minardos durchaus auch kritische Fragen gefallen lassen. So beschwerte sich ein Kunde, dass er für eine Drei-Zeichen-Domain US$ 250,- zahlen sollte. Doch Minardos konterte geschickt, in dem er den Kunden auf Handelsplattformen verwies, wo Drei-Zeichen-Domain für tausende von US-Dollar gehandelt werden – schon schlug der Kunde zu und sicherte sich seine .build-Domain gleich für zehn Jahre. Ganz allgemein kämpft .build aber – wie fast jede andere nTLD – noch erheblich gegen den Mangel an öffentlicher Aufmerksamkeit und Akzeptanz. Viele potentielle Interessenten wüssten bisher gar nicht, dass es neue Domain-Endungen gibt, geschweige denn welche Möglichkeiten sich bieten. Sowohl ICANN als auch die neu gegründete Domain Name Association (The DNA) würden aber dafür sorgen, dass sich das ändert.

Doch es werden auch erste Stimmen laut, die vor „Zombie-TLDs“ warnen. Blogger Andrew Alleman hat vor allem jene Registries im Auge, die nur eine oder zwei nTLDs betreiben. So ist etwa die Who’s Who Registry für .whoswho zuständig; trotz Start in die Live-Phase listet die Statistik-Seite ntldstats.com aber bisher nur 48 registrierte Domains. Atgron Inc. kommt demnach mit .wed auf immerhin 208 Domains. Alleman verweist zudem darauf, dass mit .hiv und .promo bereits zwei Registries über Innovative Auctions versteigert werden sollen; letztere ist noch nicht einmal offiziell gestartet. Sollten sie keinen neuen Betreiber finden oder von anderen, großen Registries mitverwaltet werden, könnten sie als „untote“ TLDs ihr Dasein fristen. Vorerst kann ICANN die Entwicklung dem Markt überlassen; jede neue Registry musste eine Art Kaution hinterlegen, so dass zumindest völlig chaotische Verhältnisse ausgeschlossen sein sollten.

Das vollständige Interview mit George Minardos finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1159

Quelle: circleid.com, domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .DK, .NYC UND .SE

Domain-Auktion in Schweden: die schwedische Registry macht eine Vielzahl attraktiver Ein-Zeichen-Domains verfügbar. Bei den dänischen Nachbarn gibt es dagegen mehr Zeit für eine Validierung, während New York die Community bei .nyc beteiligt – hier unsere Kurznews.

Die dänische Domain-Verwaltung DK Hostmaster gewährt allen von der Validierung erstmals betroffenen Inhabern einer .dk-Domain eine zusätzliche Frist: statt wie bisher geplant 30 Tage steht ihnen ein Zeitraum von 60 Tagen für die Prüfung zur Verfügung. Wie berichtet, muss seit dem 1. März 2015 sichergestellt sein, dass Name und Adresse des Domain-Inhabers korrekt sind. Zu diesem Zweck gleicht DK Hostmaster die WHOIS-Daten mit dem CPR- und dem CVR-Register ab; dabei handelt es sich um eine einzigartige nationale Identifizierungsnummer in Dänemark. Stimmen die Daten nicht überein, wendet sich die Registry an den Domain-Inhaber und fordert ihn zur Korrektur auf; die dafür zur Verfügung stehende Frist hat DK Hostmaster am 30. April 2015 nun von 30 auf 60 Tage verlängert. Kommt der Domain-Inhaber der Aufforderung nicht fristgemäß nach, droht der Verlust der Domain. Ergibt die Prüfung dagegen keine Beanstandung und ist der Domain-Inhaber im CPR-Register anonymisiert, wird er auch im WHOIS anonymisiert. Die Pflicht zur Validierung ergibt sich aus dem „Danish Act on Internet Domains“ und bezieht sich sowohl auf alle bereits registrierten .dk-Domains als auch jede künftige Registrierung.

Die Stadt New York geht bei der Vergabe ihrer Top Level Domain .nyc neue Wege: im Interesse einer effektiven Verwaltung soll die Öffentlichkeit mitentscheiden, wie sich die Registrierung künftig gestaltet. Konkret möchte man beispielsweise wissen, wie viel die Registrierung kosten soll, ob es unterschiedliche Gebührenmodelle für Unternehmen und Einzelpersonen geben soll, ob einige der 3.000 Premium-Domains an den Höchstbietenden versteigert oder auf andere Weise vergeben werden sollen oder wie die New Yorker Öffentlichkeit mit .nyc vertraut gemacht werden soll. An der so genannten „Nexus Policy“ wird man allerdings keine Änderungen zulassen. Sie sorgt dafür, dass .nyc lediglich von solchen Personen oder Organisationen registriert wird, die über eine tatsächliche physische Adresse innerhalb des Stadtgebiets verfügen; reine Briefkastenadressen („P.O. Box“) reichen nicht aus. Gänzlich ohne Grenzen ist die Mitsprache der Öffentlichkeit ohnehin nicht: im Rahmen eines Memorandum of Understanding (MOU) haben sich das Department of Information and Telecom Technology, die Economic Development Corporation und das Office of Innovation and Technology bereits auf Grundzüge verständigt.

Die schwedische Internet Infrastructure Foundation, zuständig für das Länderkürzel .se, hat bekanntgegeben, eine Handvoll attraktiver Ein-Zeichen-Domains zu versteigern. Zu den 18 angebotenen Domains zählen j.se, q.se, v.se, ä.se, ö.se,ü.se und 0.se bis 9.se. Die Auktion beginnt am 28. Mai 2015 (09.00 Uhr GMT+1) und dauert bis zum 11. Juni 2015. Zahlreiche weitere Ein-Zeichen-Domains unter .se können ab dem 27. Mai 2015 morgens auf Grundlage des bewährten Prioritätsgrundsatzes des „first come, first served“ registriert werden. Zu diesem Zweck beginnt die Registry um 09.00 Uhr mit einem Software-Update; sobald es abgeschlossen ist (im Idealfall binnen weniger Minuten), stehen die kürzesten aller möglichen .se-Domains zur Verfügung. Eine vollständige Freigabe aller Ein-Zeichen-Domains gibt es allerdings nicht; so bleiben Adressen wie etwa a.se, b.se oder c.se weiterhin gesperrt. Sie gelten auch weiterhin als so genannte „master domains“.

Weitere Informationen zu .nyc finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1158

Quelle: dk-hostmaster.dk, connectingnyc.org, iis.se

URS – SKECHERS MIT DOPPELANGRIFF AUF SKX.SCIENCE

Zur Abwechslung bringen wir mal wieder ein paar Entscheidungen zur Uniform Rapid Suspension (URS): Die Bekleidungsunternehmung Skechers U.S.A. Inc. versuchte sich in URS-Verfahren hinsichtlich der Domain skx.science. Nach einem ersten Scheitern nahm sie einen zweiten Anlauf.

Die Uniform Rapid Suspension (URS) ist die kleine schnelle Variante des UDRP-Verfahrens. Einen Domain-Transfer bekommt man dabei nicht, die Domain wird lediglich kalt gestellt (suspendiert). Allerdings sind die Anforderungen an einen präzisen Vortrag höher: es dürfen keine Zweifel in der Sache bestehen, um den Anspruch durchzusetzen. Skechers U.S.A. Inc. ist Inhaberin der Marke SKX und diese im Trademark Clearinghouse eingetragen, so dass bei Registrierung einer Domain „skx.nTLD“ dem Registrierenden ein Hinweis auf die Marke angezeigt wird. Der US-Amerikaner Joel Williams hatte die Domain skx.science dennoch am 01. März 2015 registriert. Skechers ging per USR beim National Arbitration Forum (NAF) am 13. März 2015 gegen die Registrierung vor. Joel Williams trat dem nicht entgegen.

Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez stellte fest, dass die Beschwerdeführerin Skechers keine Argumente vortrug, die ihre Beschwerde unterstützte. Sie habe lediglich ihre Marke belegt und dass sie diese nutzt, wobei sie sogar versäumte, den Nachweis zu erbringen, dass sie die Markenanmeldungüber das letzte Auslaufdatum im Jahr 2012 verlängert hatte. Luz Helena Villamil Jimenez überprüfte deshalb kurz selber, dass die Markenanmeldung verlängert worden war. Da aber die Beschwerdeführerin weder vorgetragen hatte, dass der Registrant keine Berechtigung zur Registrierung der Domain hat, noch dass er die Registrierung und Nutzung bösgläubig vorgenommen hat, wies die Prüferin den Antrag auf Suspendierung der Domain am 31. März 2015 ab und erteilte Joel Williams wieder die Kontrolle über die Domain (Claim Number: FA1503001609616).

Nach dieser Schlappe nahm Skechers jedoch einen zweiten Anlauf und legte am 16. April 2015 erneut eine USR-Beschwerde wegen der von Williams registrierten Domain sky.science ein. Williams nahm wieder nicht Stellung. Diesmal prüfte Alan L. Limbury die Sach- und Rechtslage. Wie sich zeigte, hatte Skechers aus dem vorangegangenen Verfahren einiges gelernt, denn diesmal waren die einzelnen Voraussetzungen des USR-Verfahrens ausgeführt und begründet: Neben Identität von Marke und Domain, von der Endung .science abgesehen, hatte die Beschwerdeführerin vorgetragen, dass keine Hinweise ersichtlich sind, aufgrund derer der Beschwerdegegner berechtigt wäre, die Marke zu nutzen. Die Domain löse auf eine Parking-Seite auf. Der Beschwerdegegner selbst äußerte sich nicht, so dass die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbrachte hatte, wonach der Gegner kein Recht und keine berechtigten Interessen hatte. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit hatte die Beschwerdeführerin nun vorgetragen, dass die Marke im Trademark Clearinghouse steht und der Beschwerdegegner vor der Domain-Registrierung den Hinweis erhalten hat, dass die Marke der Beschwerdeführerin gehört. Gleichwohl habe er die Domain registriert, womit er eine Verwechslungsgefahr erzeugte. In der Folge gab Alan L. Limbury dem Antrag statt, und die Domain wurde sodann suspendiert (Claim Number: FA1504001614750).

Die URS kann man so oft man will gegen eine Domain ins Feld führen, wie das Beispiel von Skechers U.S.A. zeigt. Doch verursacht das auch mehr Kosten. Jedes einzelne Verfahren löst die vorgesehen Gebühr aus. Und obgleich die URS schneller und günstiger als ein UDRP-Verfahren ist, liegt gerade der Nachteil in dieser Einfachheit: die URS ist für „clear cut cases“ bestimmt. Die Sach- und Rechtslage muss einfach und eindeutig sein, andernfalls wird die Beschwerde zurückgewiesen. Hinzu kommt, dass die Prüfer überprüfen, ob auch kein Missbrauch seitens der beschwerdeführenden Partei vorliegt. Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez hatte diese Prüfung vorgenommen und konnte keinen Missbrauch seitens Skechers U.S.A, Inc. feststellen. Doch bei zweimaligen oder einmaligem vorsätzlichen Missbrauch („deliberate material falsehood“) kann die beschwerdeführenden Partei von dem Verfahren für ein Jahr ausgesperrt werden (11.4. URS).

Sie finden die beiden URS-Entscheidungen unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1609616D.htm
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1614750D.htm

Näheres zum URS-Verfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/869

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, adrforum.com, eigene Recherche

URS – LUFTHANSA AG BREMST LUFTHANSA.KOELN AUS

Auch die Lufthansa AG wird von Cybersquatting nicht verschont: Ein Kölner hatte sich die Domain lufthansa.koeln registriert. Lufthansa ging im Rahmen eines URS-Verfahrens prompt dagegen – mit Erfolg.

Der Kölner hatte die Domain am 20. April 2015 registriert. Bereits am 21. April 2015 reichte Lufthansa die Beschwerde beim National Arbitration Forum (NAF) ein. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass, soweit – wie hier – die Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen ist, nicht nur der Registrierende auf den Markeneintrag hingewiesen wird, bevor er die Domain-Registrierung zuende bringt, sondern nach Abschluss der Registrierung der Markeninhaber automatisiert davon informiert wird (sogenannter Claims Service). Der Domain-Inhaber reagierte am 22. April 2015: er nahm zwar gegenüber dem NAF nicht zu den Vorwürfen Stellung, doch, wie der Registrar der Domain dem NAF mitteilte, hatte der Domain-Inhaber ihm gegenüber die unverzügliche Kündigung der Domain erklärt.

Gleichwohl musste die Prüferin Antonina Pakharenko-Anderson das URS-Verfahren in allen Einzelheiten durchexerzieren und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Domain zu suspendieren sei (Claim Number: FA1504001615525). Klar war, dass der Domain-Name und die Marke, abgesehen von der Endung .koeln, die in einem solchen Fall nicht ins Gewicht fällt, identisch sind. Die Lufthansa konnte auch den Anscheinsbeweis führen, dass der Domain-Inhaber kein Recht und kein legitimes Interesse an der Domain lufthansa.koeln hat. Er ist nicht unter dem Namen Lufthansa bekannt, es besteht keine Verbindung zur Lufthansa AG und er ist weder Lizenznehmer noch hat er sonst die Erlaubnis, die Marke als Domain-Namen zu nutzen. Vielmehr leitete die Domain auf ein Webangebot des Beschlussgegners weiter, unter dem er eigene Dienste anbietet. Das aber ist keine gutgläubige Nutzung der Domain und verweist nicht auf ein legitimes Interesse oder Recht des Gegners. Schließlich konnte Antonina PakharenkoAnderson auch die Bösgläubigkeit des Gegners feststellen, da die Domain-Endung .koeln auf die sehr bekannte deutsche Stadt Köln verweist, in der die Lufthansa auch ein eigenes Büro unterhält. In der Folge steht zu erwarten, dass Nutzer, die luft hansa.koeln eingeben und dort eine Lufthansa-Webseite erwarten, aber auf eine Seite des Beschwerdegegners gelangen, irregeführt werden. Unter diesen Umständen ging die Prüferin von der Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers aus und bestätigte am 08. Mai 2015 die Suspendierung der Domain.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Uniform Rapid Suspension (URS) ist der Eintrag der eigenen Marke ins Trademark Clearinghouse. Da man als Markeninhaber im Falle einer Registrierung unverzüglich informiert wird, kann man, wie die Lufthansa AG zeigt, binnen 24 Stunden reagieren. Nun kann man darüber diskutieren, ob die URS, die lediglich die Suspendierung der Domain zur Folge hat, das adäquate Mittel ist, um gegen eine solche Registrierung vorzugehen. Es bleibt aber auch immer ein Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, das man ergänzend oder statt dessen angehen kann und in dessen Folge auch die Möglichkeit besteht, die markenverletzende Domain auf sich übertragen zu lassen. In beiden Fällen ist der Eintrag ins Trademark Clearinghouse nützlich, wenn auch der daraus folgende, so genannte Claim Service, über den man über eine Domain-Registrierung informiert wird, in der Regel nur mindestens 90 Tage ab dem Zeitpunkt der allgemeinen Registrierung besteht.

Die URS-Entscheidung zu lufthansa.koeln finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1615525D.htm

Ihre Marken können Sie beispielsweise bei dem Starnberger Domain-Spezialisten united-domains GmbH, dessen Projekt dieser Newsletter ist, in das Trademark Clearinghouse eintragen lassen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1160

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

QUA.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 459.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zog die Preise kräftig an: gleich vier Domains lagen im sechsstelligen Bereich, wobei mit qua.com wieder eine Drei-Zeichen-Domain weit vorne lag. Aber auch die Länderendungen waren gut vertreten.

Auf Platz 4 der Jahresbestenliste fügte sich die Drei-Zeichen-Domain qua.com bei ihrem Preis von US$ 459.000,- (ca. EUR 406.195,-) ein. Es handelt sich dabei um einen Enduser-Deal: die chinesische Reise-Suchmaschine Qunar.com bietet unter qua.com eine auf den internationalen Markt ausgerichtete ReiseSuchmaschine an. Weiter auf der Liste der sechsstelligen Domain-Deals stehen zudem amra.com mit US$ 127.500,- (ca. EUR 112.832,-), randpaul.com mit US$ 100.980,- (ca. EUR 89.363,-), unter der die Werbetrommel für den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Rand Paul gerührt wird, und bsh.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-).

Die Länderendungen überzeugten einmal mehr mit der chinesischen Endung .cn, die mit daikuan.cn für EUR 75.000,- und server.cn für US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-) die teuersten Domains hervorbrachte. Es folgte die isländische u.is zum stolzen Preis von US$ 14.700,- (ca. EUR 13.009,-). Die deutsche Endung .de startete bei EUR 5.000,- mit dem babyladen.de, der noch keine allgemein zugänglichen Daten aufweist, und lieferte noch drei weitere, günstigere Domains.

Unter den neuen Domain-Endungen gab es drei gleich .tips-Verkäufe, eine .berlin und, die teuerste, entrepreneur.club zum Preis von US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-). Das Versandhaus Otto kaufte otto.biz für EUR 2.900,-; office.pro hingegen ging für US$ 4.888,- (ca. EUR 4.326,-) an seinen neuen Inhaber. Die sonstigen generischen Endungen lieferten keine berauschenden Preise, doch führten gleich drei Drei-Zeichen-Domains dieses Feld wieder an. Dank der sehr hochpreisigen .com-Domains war die vergangene Domain-Handelswoche herausragend.

Länderendungen
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daikuan.cn – EUR 75.000,-
server.cn – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)

u.is – US$ 14.700,- (ca. EUR 13.009,-)

babyladen.de – EUR 5.000,-
demax.de – EUR 3.890,-
lebegut.de – EUR 2.850,-
pairbus.de – EUR 2.730,-

engie.ru – EUR 9.999,-
slank.no – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
din.co – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.849,-)
stats.co – EUR 7.500,-
bilet.co – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
dua.se – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.956,-)
spitexplus.ch – EUR 4.900,-
inspire.us – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
dri.co.uk – GBP 2.395,- (ca. EUR 3.298,-)
emag.me – EUR 3.000,-
prindo.nl – EUR 2.999,-
free.co.za – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
realestateapps.com.au – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)

Neue Endungen
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entrepreneur.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
innsbruck.tips – EUR 3.500,-
ischgl.tips – US$ 3.049,- (ca. EUR 2.698,-)
hoergeraete.berlin – EUR 2.750,-
pitztal.tips – EUR 2.500,-

Generische Endungen
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office.pro – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.326,-)
otto.biz – EUR 2.900,-

058.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
olx.org – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
cpn.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.186,-)
kuang.net – US$ 3.508,- (ca. EUR 3.104,-)
2m.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.920,-)
montgomery.org – US$ 3.002,- (ca. EUR 2.657,-)
eyeball.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
housesforsale.org – US$ 2.877,- (ca. EUR 2.546,-)
wildlifejustice.org – EUR 2.500,-
rmb.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.434,-)
u5.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.301,-)
atlaw.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
skateboard.org – EUR 1.999,-

.com
—–

qua.com – US$ 459.000,- (ca. EUR 406.195,-)
amra.com – US$ 127.500,- (ca. EUR 112.832,-)
randpaul.com – US$ 100.980,- (ca. EUR 89.363,-)
bsh.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-)
atf.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
historia.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-)
pwx.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
nwn.com – US$ 32.220,- (ca. EUR 28.513,-)
xhf.com – US$ 29.412,- (ca. EUR 26.028,-)
uai.com – US$ 28.100,- (ca. EUR 24.867,-)
fyl.com – US$ 25.620,- (ca. EUR 22.673,-)
watercoolers.com – US$ 25.200,- (ca. EUR 22.301,-)
petsy.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
pfc.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
yousmart.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
pompeii.com – US$ 19.999,- (ca. EUR 17.698,-)
bleuwaters.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.814,-)
1035.com – US$ 18.020,- (ca. EUR 15.947,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DOMAINFEST – NEUE REGIONALVERANSTALTUNG IN SOFIA

Anfang Juni 2015 wird die Tradition des „Domainfest“ in Sofia (Bulgarien) fortgesetzt. Dem Fest gehen zwei „DomainForen“ in anderen Städten Bulgariens voraus.

In 2014 wurde das traditionelle Domainfest Bestandteil der alljährlichen NamesCon. Richard Lau, Mitbegründer der NamesCon, hatte seinerzeit aber bereits mitgeteilt, dass künftig das Label „Domainfest“ für regionale Veranstaltungen genutzt werden wird. Das am 03. Juni 2015 in Sofia (Bulgarien) stattfindende Domainfest Sofia 2015 ist nun die erste Regionalveranstaltung. Auf ihr werden unter anderem Andrea Becalli (ICANN), Stephane Van Gelder (Starting Dot) und Jothan Frakes (Domainfest) als Redner erwartet, die über die neuen Top Level Domains, insbesondere die Markenendungen, berichten, und über die Bewertung von Domain-Namen, Verkaufsverhandlungen, ccTLDs und Marketing informieren werden. Die Veranstaltung steht nicht alleine: bereits am 1. und 2. Juni 2015 geht ihr je an einem anderen Veranstaltungsort in Bulgarien ein DomainForum voraus. Auf diesen Foren in Ruse (am 01. Juni 2015) und Varna (am 02. Juni 2015) gibt es ganztägig eine Schulung über Internet-Verwaltung und Top Level Domains.

Das Domainfest Sofia 2015 findet am 03. Juni 2015 von 09:00 Uhr bis abends im Kempinski Hotel Marinela, Blvd „James Bourchier“ 100, 1407 Sofia, Bulgarien, statt. Bis zum 15. Mai einschließlich gibt es Earlybird-Tickets für EUR 59,- (zuzüglich EUR 2,23); danach bis 26. Mai kosten die Tickets EUR 79,- (zuzüglich EUR 2,73), und am Tag der Veranstaltung zahlt man EUR 125,-. Im Nachgang des Domainfest gibt es ein VIP Post-Conference Dinner, für das zusätzliche EUR 40,- (zuzüglich EUR 1,75) fällig werden. Für die DomainForen in Ruse und Varna werden dagegen kein Kosten erhoben.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainfestsofia2015.sched.org/

Quelle: sched.org

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