Themen: Netzverwaltung – DENIC eG bezieht Position | Statistik – steckt .com im Registrierungsrausch? | TLDs – Neues von .nl, .realtor und .rent | WIPO – Volkswagen setzt UDRP-Serie fort | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | car.info – kurze Auto-Domain für US$ 76.000,- | Berlin – 2. Deutscher IT-Rechtstag im April
NETZVERWALTUNG – DENIC EG BEZIEHT POSITION
„Ja zum Multistakeholder-Modell“ – mit einem gemeinsamen Positionspapier haben die Bundesregierung, die .de-Registry DENIC eG sowie eco eV, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, für ein offenes, sicheres und stabiles Internet plädiert.
Seit die US-Regierung im März 2014 bekanntgab, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf eine globale Multistakeholder-Community übertragen zu wollen, ist rund um den Globus eine Diskussion in Sachen Netzverwaltung entbrannt. Und in diese Diskussionen schaltet sich jetzt auch eine Gruppe bestehend aus der Bundesregierung (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), eco eV, DENIC eG, Internet Society (ISOC) Deutschland, DotBerlin und KRBE GmbH ein. Ende März 2015 verabschiedeten sie ein gemeinsames Positionspapier, das Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Überleitung der IANA-Funktionen vorgibt.
Außer Zweifel steht, dass sich der Multistakeholder-Ansatz für das globale Management grundlegender Internetfunktionen bewährt hat. Dem trägt die Organisationsstruktur von ICANN Rechnung, indem sie die maßgeblichen Interessengruppen abbildet. Zugleich erteilt man Plänen, die Aufsichtsfunktion durch andere Regierungen oder durch eine internationale Regierungsorganisation zu ersetzen, eine Absage. Regierungen sollen sich zwar weiterhin einbringen, aber Entscheidungsprozesse nicht dominieren. Einen Machtzuwachs von ICANN lehnt man ab; insbesondere stellt man klar, dass ICANN auch zukünftig keine Gesetzgebungsfunktion zukommen soll, sondern nur für IP-Adressen, Domain-Namen sowie Protokolle und Parameter zuständig ist. Konkret mündet dies in die Empfehlung, ein Überprüfungsverfahren für Einzelfallentscheidungen von ICANN zu schaffen; so möchte man offenbar den Wunsch nach mehr Verantwortlichkeit der ICANN-Vorstände umsetzen. Im Notfall sollen ICANN-Vorstände sogar ihres Amtes enthoben werden können. Entscheidungen zu länderspezifischen Top Level Domains wie .de, die anders als generische Endungen wie .com vom ICANN-Mandat nicht umfasst sind, müssen ferner weiterhin allein innerhalb des betreffenden Landes im Einklang mit den dort geltenden Festlegungen und gesetzlichen Bestimmungen getroffen werden.
„Die Neuregelung der Aufsicht über die IANA-Funktionen ist eine Chance, aktiv an der Gestaltung der Prozesse zum zukünftigen Management wesentlicher Internet-Ressourcen mitzuwirken“, betont DENIC-CEO Dr. Jörg Schweiger. „Aus Sicht der Internetwirtschaft muss bei der Überleitung der Aufsicht über die IANA-Funktionen vor allem die Sicherheit, Stabilität und Robustheit der Netzarchitektur sichergestellt bleiben“, ergänzt eco-Vorstand Oliver Süme. Das Positionspapier erscheint nicht zu früh: bereits am 30. September 2015 endet der aktuelle Vertrag zwischen der US-Regierung und ICANN. Angesichts der andauernden Debatten spricht jedoch derzeit viel dafür, dass er vorerst befristet fortgesetzt wird.
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1114
Quelle: denic.de, eco.de
STATISTIK – STECKT .COM IM REGISTRIERUNGSRAUSCH?
Das war ein deutliches Signal: Branchenprimus .com hat allein im Monat März 2015 knapp 1,6 Millionen Registrierungen hinzugewonnen. Bei .club freut man sich dagegen schon, dass insgesamt über 200.000 Domains vergeben sind.
Im Februar 2015 noch knapp 480.000 Domains, im März dann sogar ein Zuwachs von 1,6 Millionen – .com scheint derzeit abzugehen wie eine Rakete. Wie so oft bei Statistiken muss man diese Zahlen aber hinterfragen. Der sprunghafte Anstieg hat deshalb weniger mit einer explosiven Nachfrage als mit einer neuen Zählweise zu tun. Die Registry VeriSign zählt nämlich seit kurzem auch die ausgelaufenen und suspendierten Domains mit; auf diese Weise verbuchte man einen Anstieg von rund 750.000 Adressen. Offenbar reagiert VeriSign damit auf Änderungen im Zusammenhang mit dem Registrar Accreditation Agreement, das 2013 aktualisiert wurde.
Werfen wir kurz einen Blick auf .org. Dort hat die Verwalterin, die Public Interest Registry (PIR), den Halbjahresbericht „The Dashboard“ für die zweite Hälfte des Jahres 2014 vorgestellt. Demnach waren per 31. Dezember 2014 insgesamt 10.500.913 Adressen registriert, ein Wachstum von 136.089 oder umgerechnet 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr; dies deckt sich fast genau mit den Werten, die wir bereits in Ausgabe 748 des Newsletters vermeldet hatten. Mit 56,4 Prozent entfällt der Großteil der Registrierungen auf Inhaber aus den USA, Deutschland bleibt mit einem Anteil von 4,8 Prozent auf Platz 2. Das höchste Wachstum hat .org aktuell in der Asia-Pazifik-Region, dort legte man im Jahr 2014 um 16 Prozent zu. Auch die wichtige „renewal quote“ wird erwähnt; sie beträgt laut PIR 73,7 Prozent, wobei darin die Werte für die erste und die zweite Vertragsverlängerung zusammengerechnet sind.
Aus dem Lager der neuen Top Level Domains wird gemeldet, dass .club als dritte Endung die Marke von 200.000 Registrierungen geknackt hat. Vor ihr liegen lediglich .xyz mit gut 860.000 Domains und eine internationalisierte Endung mit gut 352.000 Domains. Insgesamt stehen die nTLDs bei weltweit etwas über 4,9 Millionen Registrierungen. Interessant dabei: allein die auf den Cayman-Inseln ansässige Domain Administrator North Sound Name kommt auf über 183.000 Registrierungen; die DomCollect AG mit ca. 42.000 Domains und die DomainProfi GmbH mit knapp an die 27.000 Domains liegen aber ebenfalls gut im Rennen. Eifrig dabei sind auch die Bundesländer: das Land Berlin hat bisher über 13.000 Domains mit neuer Endung angemeldet, das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern immerhin auch noch über 6.200 Adressen.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.885.673 – (Vergleich zum Vormonat: + 41.029)
.at – 1.250.926 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.000)
.com – 117.880.567 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.593.489)
.net – 15.138.290 – (Vergleich zum Vormonat: + 128.157)
.org – 10.602.527 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.185)
.info – 5.437.176 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.919)
.biz – 2.322.718 – (Vergleich zum Vormonat: – 27.455)
.us – 1.765.222 – (Vergleich zum Vormonat: – 15.654)
(Stand 1. April 2015)
Den aktuellen .org-Bericht „The Dashboard“ finden Sie unter:
> http://pir.org/news-events/for-press/dashboard/
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: pir.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .NL, .REALTOR UND .RENT
Die neue Top Level Domain .rent hat offenbar eine neue Registry: Daniel Negari, dank .xyz zu Bekanntheit gelangt, hat das Ruder übernommen. In Holland ist dagegen die aktuelle Ausgabe des Branchenreports „The.nlyst“ erschienen, während .realtor um Registrierungen kämpft – hier unsere Kurznews.
Die holländische Domain-Verwaltung SIDN hat die aktuelle Ausgabe des Marktberichts „The.nlyst“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht diesmal der holländische eCommerce-Markt. Demnach haben die Holländer im Jahr 2014 insgesamt EUR 13,7 Milliarden online ausgegeben, umgerechnet 17 Prozent aller Gesamtausgaben und eine Steigerung um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Professor Cor Molenaar von der Erasmus Universität Rotterdam geht jedoch nicht davon aus, dass die neuen Domain-Endungen signifikanten Einfluss auf die weitere Entwicklung haben. An klassischen Domain-Informationen mangelt es „The.nlyst“ ebenfalls nicht. So waren Ende 2014 insgesamt 5.531.186 Domains unterhalb von .nl registriert, ein Wachstum von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr; 2013 konnte man noch auf ein Wachstum von 5,3 Prozent zurückblicken. Vor allem der Anteil der Löschungen hat deutlich zugenommen. Wer weitere statistische Details sucht: „The.nlyst“ steht ab sofort kostenlos zur Verfügung.
Das war wohl nichts: Real Estate Domains LLC, Verwalterin der neuen Top Level Domain .realtor, bleibt mit ihrer Kostenlosaktion glücklos. Bis zu 500.000 .realtor-Domains dürften die Mitglieder der National Association of Realtors registrieren, ohne dass im ersten Jahr Gebühren anfallen. Allerdings kommt .realtor nicht recht vom Fleck: bisher sind nur knapp 96.000 Domains vergeben. Im letzten Jahr hatte eine Inman-Umfrage noch prognostiziert, dass 800.000 Domains registriert würden. Teil des Problems könnte sein, dass .realtor nur den Mitgliedern der National Association of Realtors offensteht. Eben an dieser Daumenschraube will man jetzt aber drehen: in Zusammenarbeit mit der zum Medienkonzern News Corporation gehörenden Move Inc. arbeitet man daran, .realtor auch im Ausland anzubieten. Details sind bisher nicht an die Öffentlichkeit gelangt, allerdings steht .realtor erheblich unter Druck: mit anderen neuen, branchenspezifischen Endungen wie .immobilien oder .immo ist das Angebot an alternativen Domain-Endungen überdurchschnittlich groß.
Der Handel mit Registries neuer Top Level Domains geht munter weiter: nachdem sich Donuts Inc. per Auktion das Recht an der zuvor von der dotreise GmbH verwalteten Endung .reise sicherte, hat nun offenbar Daniel Negari (XYZ.COM LLC) bei .rent zugeschlagen. Um diese Endung hatte sich neben der zu Donuts gehörenden Pearl Town LLC auch die DERRent LLC beworben und den Zuschlag erhalten. Zwar listet die ICANN-Datenbank weiterhin die DERRent LLC als neue Registry; die Kontaktdaten wurden jedoch durch jene von Daniel Negari und dessen Heimatadresse in Las Vegas ersetzt. Offenbar hat also entweder Negari selbst oder eine ihm zuzurechnende Gesellschaft die Anteile an DERRent LLC erworben. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es jedoch nicht. In die Root Zone ist .rent bisher noch nicht eingetragen, eine Registrierung ist also noch nicht möglich. Nicht auszuschließen ist, dass mit diesem Gesellschafterwechsel auch das Registrierungsmodell wechselt.
Die aktuelle Ausgabe des „The.nlyst“ finden Sie unter:
> https://view.publitas.com/ara/sidn-nlyst-xvii-en/
Quelle: sidn.nl, associationsnow.com, thedomains.com
WIPO – VOLKSWAGEN SETZT UDRP-SERIE FORT
Nachdem wir bereits im März einige WIPO-Verfahren seitens der Volkswagen AG dargestellt haben, kommen nun zwei weitere interessante Fälle der letzten Tage hinzu: Diesmal haben in beiden Fällen die Domain-Inhaber ihren Sitz in Deutschland, dennoch führte die Volkswagen AG die Verfahren in englischer Sprache.
Die erste Entscheidung betrifft die Domain volkswagen.limo (WIPO Case No. D2015-0069), bei der der deutsche Domain-Inhaber die Chuzpe hatte, nicht nur den Hinweis auf den Trademark Clearinghouse Eintrag der Marke „Volkswagen“ bei Registrierung der Domain zu übergehen und die Domain zum Verkauf für satte EUR 80.000,- (bei Sofortkauf EUR 25.000,-) anzubieten, er rief sogar die Antrag stellende Volkswagen AG an. Dieser gegenüber bot er die Domain zum Kauf an und weitere Dienstleistungen: er wolle gegen ein monatliches Salär von EUR 2.000,- zukünftig die für die Volkswagen AG relevanten Domains für sie registrieren. Im von der Volkswagen AG angestrengten WIPO-Verfahren nahm der Domain-Inhaber allerdings nicht Stellung. Panelist Tobias Malte Müller entschied am 16. März 2015, dass die Domain zu löschen sei. Bei seiner Betrachtung des Falles bezog er die neue Endung .limo mit ein: diese sei die Abkürzung für Limousine und ein generischer Begriff, der die Automobilbranche und somit das Feld der Antragstellerin betreffe. Damit referieren Domain-Name und Domain-Endung zusammen auf die Marke der Antrag stellenden Volkswagen AG. Dass der Domain-Inhaber keine Rechte zur Registrierung und Nutzung des Markenbegriffs hatte und die Domain bösgläubig registriert und genutzt hat, lag auf der Hand. Warum es hier jedoch lediglich zur Löschung und nicht zum Transfer der Domain kam, das weiss die Antragstellerin am besten.
Die zweite Entscheidung, bei der es um die zwanzig Zeichen lange Domain volkswagenmotorsport.com ging, ist nur wenige Tage alt und gerade so rechtskräftig. Der Domain-Inhaber, der ebenfalls seinen Sitz in Deutschland hat, hatte nicht nur die in Streit stehende Domain registriert, sondern auch zahlreiche vergleichbare Adressen, die andere Automarken beinhalteten, darunter kiamotorsport.com, bmwinformation.com, astonmartintuning .net und ferrarituning.net. Die Domain volkswagenmotorsport.com wies aber keine Inhalte auf. Die Volkswagen AG startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und hatte abermals Panelist Tobias Malte Müller als Entscheider. Dem ging diesmal die Überlegung voraus, ob man das Verfahren vielleicht auf Deutsch und nicht auf Englisch führen müsse, um den Antragsgegner nicht zu benachteiligen. Da dieser sich jedoch nicht über die Verfahrensführung auf Englisch beschwerte, ja überhaupt nicht Stellung nahm und zudem in seinem Internetshop reichlich englischsprachige Inhalte bereitstellt, hatte Panelist Müller am Ende kein Problem, das Verfahren weiter auf Englisch zu bestreiten. Auch in diesem Fall war die Sach- und Rechtslage eindeutig. Ein kleines Problem lag freilich darin, dass die Domain nicht aktiv genutzt wurde; jedoch haben bereits andere UDRP-Panels darin kein Hindernis gesehen, die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers anzunehmen. Am 26. März 2015 entschied Panelist Tobias Malte Müller auf den Transfer der Domain an die Volkswagen AG (WIPO Case No. D2015-0070).
Die beiden Entscheidungen zeigen einmal mehr, dass Cybersquatter nicht zwingend irgendwelche obskure Leute und Unternehmen mit Sitz an exotischen Orten sein müssen. Sie sitzen vor der Haustüre. In genau diesen beiden Fällen hätte die Volkswagen AG auch durchaus Chancen, den aufgrund der Verfahren entstandenen Kostenschaden bei den beiden Verfahrensgegnern erfolgreich einzufordern. Insbesondere aber, dass die Domain volkswagen.limo hat von einem Dritten registriert werden können und jetzt lediglich gelöscht wird, lässt Zweifel an der Nachhaltigkeit der Domain-Strategie der Volkswagen AG entstehen.
Die UDRP-Entscheidung zu volkswagen.limo finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1115
Die UDRP-Entscheidung zu volkswagenmotorsport.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1116
Unseren Artikel mit den früheren UDRP-Entscheidungen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1117
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int
BUCHTIPP – NEUAUFLAGE DES SKRIPTUM INTERNETRECHT
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (April 2015) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.
Auf diesmal lediglich 566 Seiten (neun weniger als in die Ausgabe vom Oktober 2014) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur. Die neun Seiten weniger beruhen unter anderem darauf, dass das Inhaltsverzeichnis gegenüber der vorausgegangenen Ausgabe gestrafft wurde und nicht mehr so detailreich ist. Darüber hinaus fiel im 6. Kapitel (Datenschutzrecht) die Geschichte des Datenschutzrechts weg. Hinzugekommen sind einige gesonderte Ausführungen hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlagen zu Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing. Auch die seit Januar 2015 geltende neue Strafnorm des § 201a StGB zum Schutze der Persönlichkeit hat Eingang gefunden. Sie will das Ansehen einer im höchstpersönlichen Lebensbereich in ihrer Hilflosigkeit abgebildeten Person vor Missbrauch schützen. Prof. Thomas Hoeren sieht diese Norm kritisch und bezeichnet sie als unkonturiert. Selbstverständlich berücksichtigt die neue Ausgabe die neueste Rechtsprechung, die auch Bezug nimmt zu Bildern und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten wie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14) zum Widerruf der Verbreitung eines Bildes, und die des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 17.02.2015, Az.: I 3 S 19/14) zu Dashcam-Aufnahmen. Darüber hinaus ist die aktuelle Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 22.10.2014, Az.: I U 25/14) zur Störerhaftung des Domain-Registrars berücksichtigt, aber nicht vertiefend besprochen.
Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: BIC und IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft EUR 100,- und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.
Das Skriptum Internetrecht finden Sie als Download unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1119
Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Vertragsrecht) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/733
Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche
CAR.INFO – KURZE AUTO-DOMAIN FÜR US$ 76.000,-
Die Zahlen der vergangenen Domain-Handelswoche sind nicht berauschend, aber doch berückend: mit car.info erzielte die teuerste Domain immerhin US$ 76.000,- (ca. EUR 70.370,-), gefolgt von import.com zu US$ 66.000,- (ca. EUR 61.111,-) und zwei weiteren .com-Domains in dieser Preiskategorie.
Keine .com-, sondern eine .info-Domain setzte sich in der vergangenen Domain-Handelswoche an die Spitze: car.info erzielte stolze US$ 76.000,- (ca. EUR 70.370,-). Ihr standen zwei weitere .info-Domains zur Seite, die sich allerdings in weit niedrigeren Preisregionen tummelten – wie auch andere aus der Kategorie der neueren generischen Endungen. Mit soap.club zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-) und advent.global zum Preis von US$ 1.500,- (ca. EUR 1.389,-) waren auch die neuesten Endungen vertreten. Die sonstigen generischen Adressendungen lieferten zumindest mit fhb.net für US$ 14.888,- (ca. EUR 13.785,-) eine etwas teurere Domain ab.
Die Domain import.com, die mit US$ 66.000,- (ca. EUR 61.111,-) die teuerste .com war, stand in der Preiskategorie nicht alleine. Sie wurde von goliath.com mit US$ 60.000,- (ca. EUR 55.556,-) und consoles.com mit US$ 50.000,- (ca. EUR 46.296,-) begleitet. Ebenfalls dabei waren wieder zwei obskure Drei-Zeichen-Domains, die immerhin mit fünfstellige Preise aufwarteten.
Die Länderendungen zeigten eine hohe Varietät. Von .me (Montenegro) über .kr (Südkorea) bis .mx (Mexiko) war vieles vertreten; alleine die kolumbianische Endung .co war in höherer Dichte vorhanden. Teuerste Domain war portfolio.me mit einem Preis von US$ 10.700,- (ca. EUR 9.907,-), gefolgt von der britischen bau.co.uk zum Preis von GBP 5.800,- (ca. EUR 7.879,-). Die teuerste .de-Domain war ratundtat.de mit EUR 7.500,-. Die Domain-Handelswoche war alles in allem durchwachsen.
Länderendungen
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portfolio.me – US$ 10.700,- (ca. EUR 9.907,-)
bau.co.uk – GBP 5.800,- (ca. EUR 7.879,-)
ratundtat.de – EUR 7.500,-
developpeur.fr – EUR 7.000,-
compra-venta.es – EUR 5.000,-
tiamo.de – EUR 5.000,-
perruques.fr – EUR 3.990,-
momo.co.kr – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.704,-)
east.eu – EUR 3.175,-
mtd.at – EUR 3.099,-
sms.cl – EUR 3.000,-
dependance.fr – EUR 2.999,-
g1.eu – EUR 2.222,-
declara.com.mx – US$ 2.360,- (ca. EUR 2.185,-)
bristol.eu – EUR 2.000,-
designer.at – EUR 2.000,-
ores.be – EUR 2.000,-
patagonia.nl – EUR 2.000,-
project.co – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.792,-)
settle.co – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.361,-)
guild.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.315,-)
yao.co – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.130,-)
Neue Endungen
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soap.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)
advent.global – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.389,-)
Generische Endungen
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car.info – US$ 76.000,- (ca. EUR 70.370,-)
get.info – EUR 2.900,-
need.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.315,-)
drug.biz – US$ 1.480,- (ca. EUR 1.370,-)
meteo.pro – EUR 1.200,-
che.biz – EUR 1.180,-
fhb.net – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.785,-)
onegoal.org – US$ 4.439,- (ca. EUR 4.110,-)
courrier.net – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.699,-)
bateaux.net – EUR 3.600,-
internetanbieter.net – EUR 2.000,-
industrialdesign.org – US$ 1.995,- (ca. EUR 1.847,-)
virtuous.net – US$ 1.980,- (ca. EUR 1.833,-)
hempfibers.net – US$ 1.420,- (ca. EUR 1.315,-)
iwc.net – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.296,-)
afcu.net – EUR 1.295,-
4shared.net – US$ 1.250,- (ca. EUR 1.157,-)
churchofchrist.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 926,-)
enlisted.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 926,-)
logue.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 926,-)
.com
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import.com – US$ 66.000,- (ca. EUR 61.111,-)
goliath.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 55.556,-)
consoles.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 46.296,-)
cyberobics.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 20.833,-)
makeblock.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.519,-)
tkq.com – US$ 15.011,- (ca. EUR 13.899,-)
vobank.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 13.585,-)
airtrafficcontrol.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.500,-)
yomail.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.574,-)
verux.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.111,-)
silvana.com – EUR 11.000,-
wsx.com – EUR 11.000,-
hempconsultant.com – US$ 11.111,- (ca. EUR 10.288,-)
quickwins.com – US$ 9.300,- (ca. EUR 8.611,-)
designskin.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.148,-)
usnap.com – EUR 7.500,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – 2. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG IM APRIL
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche AnwaltAkademie veranstalten im April 2015 in Berlin wieder einen IT-Rechtstag, diesmal mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag stellt ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht dar und findet seit vergangenem Jahr statt. Seinerzeit war er mit dem 5. Berliner IT-Rechtstag verknüpft. Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 23. bis 24. April 2015 in Berlin statt. Neben den Veranstaltern DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und DeutscheAnwaltAkademie wird der 2. Deutsche IT-Rechtstag von den Zeitschriften „Computer und Recht“ und „IT-Rechts-Berater“ unterstützt.
Am ersten Tag, der um 13:30 Uhr beginnt, liegt der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung beim IT-Sicherheitsgesetz, das gleich in mehreren Sessions besprochen wird. Daneben wird auch vom Unterlassungsklagegesetz die Rede sein. Am zweiten Tag wird über iBeacon und Google Universal Analytics sowie über Updatezwang und Softwarenutzung gesprochen und diskutiert. Der IT-Rechtstag bietet sich an für Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechtes befassen. Durch die knapp zweitägige Veranstaltung führt Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der AG IT-Recht im DAV Berlin.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet vom Donnerstag, 23. April 2015 ab 13:30 Uhr, bis Freitag, 24. April 2015, 18:00 Uhr, im Pestana Hotel Berlin-Tiergarten, Stülerstraße 6 in 10787 Berlin, statt. Die Teilnahme kostet je nach Status zwischen EUR 440,- für Mitglieder von davit und EUR 484,- für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft. Wer nur am Donnerstag teilnehmen will, zahlt EUR 165,-. Die Tagung umfasst 10 Vortragsstunden, die als Pflichtstunden für die Fachanwaltschaft angerechnet werden können.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1118
Quelle: davit.de