Domain-Newsletter

Ausgabe #760 – 02. April 2015

Themen: nTLDs – Verlängerungsquote bei etwa 70 Prozent | New York – Uni-Studie untersucht „Soundsquatting“ | TLDs – Neues von .ch, .ping und .xxx | Domain-Pacht – Mustervertrag zum Gratis-Download | OLG Hamburg – Eilverfahren nur nach WHOIS-Suche | vvv.com – Drei-Zeichen-Domains machen reich | Stuttgart – Vortrag „Geklaut aus der Cloud“

NTLDS – VERLÄNGERUNGSQUOTE BEI ETWA 70 PROZENT

Ein Jahr ist es her, seit die ersten neuen Top Level Domains mit der Registrierung begonnen haben. Donuts Inc., Verwalterin von mittlerweile über 200 nTLDs, verrät mit ungewohnter Offenheit, wie viele Registrierungsverträge bisher verlängert wurden.

Es war ein historischer Tag, als die Öffentlichkeit nach Jahren der Vorbereitung am 5. Februar 2014 erstmals Domains unter einer neuen, nicht-internationalisierten Endung registrieren konnte. Zu den ersten erhältlichen Endungen zählten mit .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures ausschließlich von Donuts verwaltete Domains. Dementsprechend gespannt blickt die Branche in diesen Tagen auf die Statistikseiten und die Berichte, wie viele Domain-Inhaber sich für eine Verlängerung ihres Registrierungsvertrages („renewal quote“) für Domains mit einer dieser sieben Endungen entschieden. Richard Tindal, COO und Mitgründer von Donuts, entschied sich, dieses Thema offensiv anzugehen und im firmeneigenen Blog über die Entwicklungen zu berichten.

Danach wurden bis 20. März 2015 bei allen sieben nTLDs insgesamt 4.534 Verträge verlängert, eine Quote von 91,6 Prozent. Der Anteil der gelöschten Domains lag bei 8,4 Prozent. Tindal verriet jedoch nicht, wie sich diese Zahlen auf die einzelnen nTLDs verteilen. Dafür legte er schon am 21. März 2015 nach: einen Tag später war die „renewal quote“ auf 85,3 Prozent gesunken, am dritten Tag sogar auf 74 Prozent. Als am vierten Tag die Quote dann auf 71,0 Prozent sank, war es Donuts wohl offenbar genug der Transparenz: am fünften Tag war zu lesen, dass die „renewal quote“ bei 70,0 Prozent liegen würde, aber man davon ausgehe, dass sie sich bei diesem Wert stabilisieren werde. In Zukunft rechne man sogar mit einem Wert von um die 80 Prozent. Zum Vergleich: branchenüblich dürfte ein Wert zwischen 70 und 90 Prozent sein.

Allzu große Relevanz sollte man diesen Zahlen nicht zumessen, dazu sind die sieben Endungen zu wenig attraktiv. Zwar konnte .guru inzwischen etwa 85.000 Registrierungen einsammeln, aber bei .plumbing sind es nur 5.200. Klammert man Sunrise-Registrierungen und euphorisierte Domainer aus, bleiben bescheidene Zahlen übrig. Andererseits lagen die Registrierungsgebühren zum Teil über jenen von .com und .net, so dass die unmittelbare Vergleichbarkeit schon deshalb ausscheidet. Und in der Domain Name Industry bleibt ohnehin nichts ungenutzt: es ist gut möglich, dass die gelöschten Domains in wenigen Tagen schon wieder einen neuen Inhaber finden, der sein Glück versucht.

Das Firmen-Blog von Donuts finden Sie unter:
> http://www.donuts.co/blog/

Quelle: donuts.co

NEW YORK – UNI-STUDIE UNTERSUCHT „SOUNDSQUATTING“

Die Palette an Rechtsverletzungen durch Domain-Namen ist um eine Variante reicher geworden: ein Team von der Stony Brook University in New York kam dem so genannten „Soundsquatting“ auf die Spur.

Unter „Cybersquatting“ wird üblicherweise das rechtsmissbräuchliche Registrieren von Domain-Namen verstanden. Eine Untergruppe bildet das so genannte Typosquatting; dabei macht sich der Rechtsverletzer wie im Fall wetteronline.de und wetteronlin.de nahe liegende Tippfehler zu Nutze. Eine neue Studie der Stony Brook University in New York mit dem Titel „Soundsquatting: Uncovering the use of homophones in domain squatting“ hat nun eine neue Untergruppe ausgemacht. Wie Nick Nikiforakis, einer der fünf Autoren, erklärt, beruht die Studie auf den so genannten Homophonen. Darunter versteht man ein Wort, das wie zum Beispiel im Fall von Ferse und Verse oder Leib und Laib zwar die gleiche Aussprache, jedoch eine unterschiedliche Bedeutung hat. Für die englische Sprache verweist die Studie auf das Beispiel weatherportal.com und whetherportal.com. Anders als beim Typosquatting liegt also kein Tippfehler vor, sondern eine bewusste Abweichung von einem gleichklingenden Wort.

Die Studie stellt nun die laut Webdienst Alexa 10.000 meistbesuchtesten Webseiten in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung und ermittelt dabei 8.476 für Soundsquatting anfällige Domains. Immerhin 1.823 (22 Prozent) davon waren bereits zu Gunsten unberechtigter Dritter registriert. So kommt etwa Youtube auf drei Fälle von Soundsquatting: yewtube.com (wird zum Verkauf angeboten), ewetube.com (leitet weiter auf eine Verkaufsseite für Vitamine) und utube.com (ist vollgepflastert mit bunten Bildern). Von den 1.823 unberechtigt registrierten Domains werden 1.037, umgerechnet also 57 Prozent, zu Schadzwecken im weitesten Sinn genutzt. Zu den Ergebnissen der Studie gehört dabei auch, dass im Durchschnitt Webseiten mit niedrigem Alexa-Rang genauso betroffen waren wie solche mit hohen Rang. Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der potentiellen Soundsquatting-Domains in der Regel deutlich niedriger liegt als die potentiellen Varianten beim Typosquatting; dementsprechend liegen die Kosten für defensive Registrierungen auch preisbewussten Markeninhabern weniger auf der Tasche.

Im nächsten Schritt arbeiten Nikiforakis und seine Kollegen an einem Werkzeug namens AutoSS (AutoSoundSquatter), das automatisch für Soundsquatting anfällige Domains recherchiert. Zudem soll es auch andere Sprachen als Englisch erfassen; angedacht ist vorerst Französisch. Aktuell besteht aber noch erheblicher Forschungsbedarf, so dass es der Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung steht.

Die Studie „Soundsquatting: Uncovering the use of homophones in domain squatting“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1113

Erläuterungen und Beispiele zu „Homophonen“ finden Sie unter:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Homophon

Quelle: worldtrademarkreview.com

TLDS – NEUES VON .CH, .PING UND .XXX

Die Verwaltung von .ch-Domains bleibt in bewährten Händen: der Registry-Vertrag mit SWITCH wurde um zwei Jahre verlängert. Im Fall von .ping hat man dagegen erst eine Registry finden müssen, während .xxx günstiger wird – hier unsere Kurznews.

Die Stiftung SWITCH und das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) haben sich auf eine Verlängerung des Registry-Vertrages verständigt. Der neue Vertrag, der am 20. März 2015 unterzeichnet wurde, läuft vorerst bis 30. Juni 2017. SWITCH verfügt beim Betrieb der Verwaltung von .ch über mehr als 27 Jahre Erfahrung und zeigt sich überzeugt, auch in Zukunft die beste Wahl für den Betrieb dieser kritischen Infrastruktur der Schweiz zu sein. Allerdings will das BAKOM die Registry-Tätigkeit bereits im Jahr 2016 neu öffentlich ausschreiben. „Den Zuschlag wird jene Bewerberin erhalten, welche die vom BAKOM definierten, auf den Bestimmungen der neuen Verordnung für Internet-Domains basierenden Kriterien am besten erfüllt“, lässt das BAKOM wissen. Den Direktverkauf von .ch-Domains hat SWITCH zudem am 01. Januar 2015 eingestellt; dafür sind künftig allein die Registrare zuständig. Derzeit sind noch rund 500.000 .ch-Domain-Namen direkt bei SWITCH registriert; auch sie werden aber nach und nach an die Registrare übergeben.

Die US-amerikanische Ping Registry Provider Inc. hat sich im Wettstreit um die neue globale Top Level Domain .ping durchgesetzt: wie die Internet-Verwaltung ICANN mitteilte, genügten US$ 1,501 Millionen (umgerechnet ca. EUR 1,38 Millionen), um bei einer „auction of last resort“ gegen den zu Radix gehörenden Konkurrenten DotPing Inc. die Oberhand zu behalten. Ping Registry gehört zur Karsten Manufacturing Corporation, die ihrerseits mit „PING“ eine der bekanntesten Golf-Marken in ihrem Angebot führt und bereits seit Jahren Inhaberin der Domain ping.com ist. Eine freie Registrierung ist vorerst nicht vorgesehen; in den Bewerbungsunterlagen heißt es, dass es zu Beginn mit der Karsten Manufacturing Corporation nur einen Registranten geben soll. Erst später soll es auch vertrauenswürdigen Dritten möglich sein, ihre Domain unterhalb von .ping zu registrieren. Mit dem aus der Datenübertragung bekannten „ping“, das Aufschluss über die Erreichbarkeit eines Hosts in einem IP-Netzwerk gibt, wird .ping dagegen auch in Zukunft nichts zu tun haben.

ICM Registry LLC, Verwalterin der Porno-Domain .xxx, senkt die Preise. Am 23. März 2015 gab ICM Registry bekannt, dass im Zeitraum 1. bis zum 30. April 2015 die Gebühren für eine Ein-Jahres-Registrierung lediglich US$ 12,99 pro Domain betragen. Ganz uneigennützig ist das Angebot nicht: ICM Registry will damit das Domain Matching Program für .adult- und .porn-Domains befeuern, das vom 6. bis 31. Mai 2015 läuft; teilnahmeberechtigt sind unter anderem die Inhaber von .xxx-Domains, die damit bevorrechtigt auch Zugriff auf das .adult- und .porn-Pendant haben. ICM Registry Director Steve Winyard zielt zudem darauf ab, dass ein Gesamtpaket aller drei Endungen Vorteile bei der Suchmaschinenoptimierung bietet. Wann ICM Registry auch mit .sex auf den Markt geht, ist derzeit noch offen.

Quelle: switch.ch, icann.org, icmregistry.com

DOMAIN-PACHT – MUSTERVERTRAG ZUM GRATIS-DOWNLOAD

Domain-Namen gelten gemeinhin als die Grundstücke der virtuellen Welt. Und solche Grundstücke kann man nicht nur verkaufen, sondern auch verpachten. Der US-Anwalt Zak Muscovitch hat dem Modell der Domain-Pacht mit der Veröffentlichung eines Mustervertrages neues Leben eingehaucht.

Die Idee, Domain-Namen einem anderen zeitlich beschränkt zur Nutzung zu überlassen, ist nicht neu. So hat etwa der US-Amerikaner Nick Koustas bereits im Jahr 2001 für Aufsehen gesorgt, als er mit dem Porno-Anbieter XPays einen auf 20 Jahre befristeten Pachtvertrag über die Domain smut.com schloss; im Gegenzug für die Überlassung der Domain erhielt Koustas eine nicht näher bekannte monatliche Zahlung und eine Gewinnbeteiligung. Eine Verpachtung bietet sich vor allem dann an, wenn der Inhaber die Domain und die darüber abrufbaren Inhalte nicht entwickeln kann, sei es mangels wirtschaftlicher Ressourcen, sei es mangels technischer Kenntnisse. Der Pächter profitiert hingegen von der Attraktivität einer Domain, die insbesondere im hohen „type-in“-Traffic liegen kann, also Besuchern, die ohne den Umweg über eine Suchmaschine durch die Eingabe der Domain direkt zu einem Angebot gelangen.

Verlässliche Zahlen, wie viele Domain-Pachtverträge pro Jahr abgeschlossen werden, gibt es nicht. Muscovitch berichtet in einem Video-Interview, dass seine Kanzlei zwei oder drei Dutzend jährlich abwickelt, zuletzt mit steigender Tendenz. Er unterscheidet zwischen drei Varianten. Beim klassischen Pachtvertrag wird die Domain gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr überlassen; das sei aber heute kaum mehr gebräuchlich. In Variante zwei enthält der Pachtvertrag eine Klausel, die es dem Pächter ermöglicht, die Domain zum Ende der Pachtzeit käuflich zu erwerben. In Variante drei wird der Vertrag letztlich wie eine Art Mietkauf gestaltet, so dass der Pächter die Domain bei Vertragsende ohne zusätzliche Gebühr erwirbt und die monatlichen Pachten eine Ratenzahlung des Kaufpreises darstellen. Nach seiner Einschätzung ist die zweite Variante inzwischen am beliebtesten. Um sie weiter zu fördern, stellte Muscovitch einen ausführlichen, englischsprachigen Mustervertrag zur Verfügung, der ab sofort kostenlos heruntergeladen werden kann.

Aus Praktikersicht stellt sich noch die Frage, wie hoch die monatliche Pacht angesetzt werden soll. Eine pauschale Antwort verbietet sich, da es wie bei realen Immobilien auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und fixe Zahlungen ebenso denkbar sind wie eine Umsatzbeteiligung oder eine Kombination aus beidem. Als grobe Faustformel kann aber gelten, dass die Pacht pro Jahr bei etwa 1/10 des Wertes der Domain liegt; bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 3.000,- wäre also eine jährliche Pacht von EUR 300,- angemessen. In jedem Fall sollte man den Pachtvertrag schriftlich fixieren; mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall oft nur schwer beweisen.

Das Video mit Zak Muscovitch finden Sie unter:
> http://www.domainsherpa.com/zak-muscovitch-leasing/#video

Ein englischsprachiges Muster für einen „Domain Name Leasing“-Vertrag von Zak Muscovitch finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1111

Quelle: domainsherpa.com

OLG HAMBURG – EILVERFAHREN NUR NACH WHOIS-SUCHE

Wer rügt, dass ein Internetangebot gegen Wettbewerbsrecht verstösst, sollte für ein Eilverfahren wissen, wie man den Domain-Inhaber mit wenigen Klicks ausfindig macht. Mit diesem Hinweis des OLG Hamburg (Verfügung vom 10.11.2014, Az. 5 U 159/13) war für den Antragsteller auch schon wieder Schluss.

Zu den Hintergründen des Rechtsstreits ist wenig bekannt. Wie Rechtsanwältin Carola Sieling mitteilt, hatte der Antragsteller außergerichtlich einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht geltend gemacht und diesen durch einen Screenshot dokumentiert. Der Ausdruck war dabei am 22. April 2013 erstellt worden. Zur Abmahnung schritt er erst am 28. Mai 2013, also fünf Wochen und einen Tag später. Da der Antragsteller der Abmahnung offenbar nicht wie gewünscht Folge leistete, kam es zur Einleitung des Verfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, wobei zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Wochen und vier Tage seit der Erstellung des Screenshots vergangen waren. Zur Begründung für die Verzögerung machte der Antragsteller geltend, dass man weitere Nachforschungen an anderer Stelle habe anstellen müssen, um die Verantwortlichen des Antragsgegners in Erfahrung zu bringen bzw. gerichtsfest zu dokumentieren, dass der Antragsgegner tatsächlich der Verantwortliche für die in Streit stehenden Internetseiten war.

Das war dem OLG Hamburg deutlich zu lang. In einer Verfügung vom 10.11.2014 wies es darauf hin, dass man erhebliche Zweifel am Vorliegen des Verfügungsgrundes habe. Die Dringlichkeitsvermutung sei widerlegt, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er den Wettbewerbsverstoss und die Person des Verantwortlichen kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Wie lange dieses „längere Zuwarten“ dauern kann, werde in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt; nach Ansicht der Hamburger Gerichte komme es auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine längere Untätigkeit sei aber jedenfalls dringlichkeitsschädlich. Im Streitfall habe der Antragsteller zu erkennen gegeben, dass es ihm nicht besonders eilig sei. Nach Ansicht des Senats ist die Inhaberschaft einer Domain – sofern die Domain bekannt ist – innerhalb von Minuten ermittelbar. Welche weiteren Recherchen im Streitfall dennoch erforderlich gewesen sein sollen, war weder vorgetragen noch ersichtlich. Man empfahl daher die Rücknahme des Verfügungsantrags – ein Hinweis, dem der Antragsteller schon zur Vermeidung weiterer Kosten auch folgte.

Wer selbst einmal nach einem Domain-Inhaber sucht: die Internet-Verwaltung ICANN bietet unter whois.icann.org einen eigenen WHOIS-Dienst an. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere WHOIS-Suchmaschinen. Kommt man damit nicht zum gewünschten Ergebnis, hilft jedenfalls die Registry-Website; vor allem die Betreiber von ccTLDs halten dort ein WHOIS-Formular bereit oder stellen zumindest eine eMail-Adresse zur Verfügung, über die man weitere Auskünfte erhält. Ob sich daran in Zukunft angesichts verschärfter WHOIS-Regeln etwas ändert, ist unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes abzuwarten.

Die Verfügung des OLG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1112

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei-sieling.de

VVV.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAINS MACHEN REICH

Die vergangene Domain-Handelswoche bewies einmal mehr, wo das Geld steckt: gleich drei Drei-Zeichen-Domains unter .com machten ihre Inhaber reich. Dass jede Regel aber auch ihre Ausnahmen hat, beweist currencyconverter.com, die mit US$ 150.000,- (ca. EUR 136.826,-) die Spitzenposition einnahm.

Gleich, ob vvv.com für US$ 136.400,- (ca. EUR 124.421,-), jur.com für US$ 16.055,- (ca. EUR 14.645,-) oder rxl.com zu EUR 12.102,-, sie bestätigen den alten Grundsatz: je kürzer, desto wertvoller ist eine Domain. Das gilt insbesondere für vvv.com, mit der eine der seltenen Drei-Zeichen-Domains zum Verkauf gelangte, die aus dem gleichen Zeichen besteht. Sie alle schafften es in die Top Ten der letzten Woche. Den ersten Platz sicherte sich currencyconverter.com, die enttäuschenderweise aktuell nur auf eine Verkaufsseite weiterleitet. Über einen besonderen Deal darf sich dagegen der Inhaber von misscandy.com freuen; ursprünglich erwarb er sie im Jahr 2012 für lediglich US$ 75,-, jetzt brachte er sie für US$ 30.000,- an den Mann.

Bei den Länderendungen setzte sich mit visitdubai.ae für runde GBP 20.000,- (ca. EUR 27.155,-) eine Domain aus den Vereinigten Arabischen Emiraten an die Spitze. Mit 888.se zum Schnapszahlenpreis von GBP 8.888,- (ca. EUR 12.067,-) folgt ihr eine schwedische Domain, die wiederum bestätigt: Drei-Zeichen-Domains bleiben die Perlen des Domain-Handels. Da kann auch .de nicht mithalten, selbst wenn der Verkauf von siebdruck.de für EUR 12.000,- erfreulich ist.

Die neuen Endungen blieben hingegen blass. Mit dortmund.tips für EUR 980,- und schlosspark.berlin für EUR 750,- tauchen gerade einmal zwei Domains in den Verkaufslisten auf. Dass sie für eine touristische Nutzung sprechen, könnte darauf deuten, dass dieses Segment des Domain-Handels eine gute Rendite verspricht. Bleibt abzuwarten, ob auch andere Städte-Domains davon profitieren können.

Länderendungen
————–

siebdruck.de – EUR 12.000,-
seepferdchen.de – EUR 8.000,-
joblink.de – EUR 2.750,-
floridatours.de – US$ 2.399,- (ca. EUR 2.188,-)
educations.de – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.006,-)
germanfinance.de – US$ 1.832,- (ca. EUR 1.671,-)
bahnhofstrasse.de – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.505,-)

visitdubai.ae – GBP 20.000,- (ca. EUR 27.155,-)
888.se – GBP 8.888,- (ca. EUR 12.067,-)
spanien.ch – EUR 11.000,-
pass.co – EUR 9.500,-
tickets.gr – EUR 9.000,-
karta.se – EUR 8.500,-
pr.to – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.385,-)
top.cc – EUR 4.990,-

camp.eu – EUR 4.075,-
dashaus.eu – US$ 1.649,- (ca. EUR 1.504,-)

Neue Endungen
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dortmund.tips – EUR 980,-
schlosspark.berlin – EUR 750,-

Generische Endungen
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bfg.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.019,-)

dxb.net – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.019,-)
parhomenko.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.385,-)
j8.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.280,-)
wlx.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.280,-)

want.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.280,-)

.com
—–

currencyconverter.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 136.826,-)
vvv.com – US$ 136.400,- (ca. EUR 124.421,-)
escapeartists.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 54.730,-)
buymyhouse.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 41.047,-)
misscandy.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.365,-)
makeitpop.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.804,-)
jur.com – US$ 16.055,- (ca. EUR 14.645,-)
takethechance.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.682,-)
rxl.com – EUR 12.102,-
easyflyer.com – EUR 12.000,-
dqn.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.858,-)
vae.com – EUR 10.799,-
onecoin.com – EUR 10.000,-
vodi.com – EUR 10.000,-
bizrunner.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.929,-)
eraseme.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.559,-)
lovetour.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.559,-)
golfans.com – US$ 4.290,- (ca. EUR 3.913,-)
c-l.com – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.508,-)
toafrica.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.280,-)
camper-vans.com – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.006,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

STUTTGART – VORTRAG „GEKLAUT AUS DER CLOUD“

Von überall und mit allen Geräten auf Daten zuzugreifen – das Cloud-Computing lockt mit weltweiter Verfügbarkeit. Doch sind damit auch Risiken verbunden, wie der Vortrag „Geklaut aus der Cloud – Daten(un)sicherheit in der betrieblichen Praxis“ der Kanzlei e|s|b aufzeigt.

Mit den besonderen Risiken von Datenwolken beschäftigt sich eine Vortragsreihe der bundesweit tätigen Kanzlei e|s|b. Unter dem Titel „Geklaut aus der Cloud – Daten(un)sicherheit in der betrieblichen Praxis: IT-Schäden, Haftung und Versicherbarkeit“ befasst sich der rund zweistündige Vortrag mit Problemen wie den Fragen, welcher Funktionsträger in der persönlichen Haftung bei Datenpannen steht, welche Strategien zum Outsourcing von IT-Prozessen und Daten (etwa in internationalen Clouds) – den Versicherungsschutz gefährden oder welche Risikopotentiale mobile Endgeräte („bring your own device“) und Mitarbeiter darstellen. Der kombinierte Vortrag verbindet IT-Haftungsfälle aus der internationalen Rechtsprechung einschließlich solcher aus der Praxis des Referenten Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens Bücking, mit den Versicherungsmöglichkeiten für IT-Schäden (Systemausfälle, Datenverluste, Kompromittierungen, Hacker-Angriffe, Betriebsspionage etc.) und sonstigen Cyberrisiken. Zudem werden von Herrn Gotthard Thessel, Geschäftsführer der Sodalitas GmbH, aktuelle Produkte der IT-Versicherungswirtschaft vorgestellt.

Die Veranstaltungen finden in der Stuttgarter Niederlassung der Kanzlei e|s|b in der Schockenriedstraße 8 A (Présidio) am 21. Juli 2015, am 22. September 2015 und am 13. Oktober 2015 statt, jeweils in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr. Anmeldungen werden bis jeweils zwei Wochen vor Termin erbeten an

stuttgart@kanzlei.de

oder via Telefax an 0711 / 469058-99.

Quelle: kanzlei.de

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