Domain-Newsletter

Ausgabe #758 – 19. März 2015

Themen: Netzneutralität – EU-Politik im Zwiespalt | Industry Brief – weltweit 288 Mio. Domains | TLDs – Neues von .doctor, .gr und .uk | TMCH – bremsen generische Marken nTLDs? | UDRP – VW eröffnet das juristische Feuer | luxe.com – Autos parken für US$ 172.500,- | Uni Speyer – 4. Forum zur digitalen Lebenswelt

NETZNEUTRALITÄT – EU-POLITIK IM ZWIESPALT

In der EU ist ein Streit um den Grundsatz der Netzneutralität entbrannt: während das EU-Parlament für die Offenheit des Internets plädiert, setzt sich der EU-Rat für ein Zwei-Klassen-Netz ein. In den USA schafft man derweil Fakten.

Im September 2013 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents („digital single market“, kurz DSM-VO) vorgelegt. Eine einheitliche Position wurde bisher noch nicht formuliert. In diese Diskussion greift nun der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments ein. In seinem Bericht über den Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik (2014/2158(INI)) verweist man darauf, dass die Netzneutralität von größter Bedeutung ist, um Diskriminierung zwischen Internetdiensten zu verhindern und für vollständigen Wettbewerb zu sorgen. Doch man geht noch weiter; so hebt man hervor, dass es im Interesse der Förderung des Wettbewerbs, der Ankurbelung des Wachstums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Verbrauchervertrauens im digitalen Bereich unerlässlich ist, die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu überwinden, indem die Offenheit des Internets und die Netzneutralität im EU-Recht verankert werden. Dies soll dafür sorgen, dass der Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird, ohne dass es zu Diskriminierung, Einschränkung oder Interferenz kommt.

Mit dieser Position geht das Parlament auf Konfrontationskurs zum EU-Rat. Das Gremium der Staats- und Regierungschefs innerhalb Europas vertritt die Ansicht, dass es den Providern überlassen sei, mit den Endnutzern Vereinbarungen zu den kommerziellen und technischen Bedingungen des Internetzugangs zu treffen. Weder bei Inhalten, Anwendungen noch Internetdienstleistungen soll es politische Vorgaben geben; allerdings müssen die Provider sicherstellen, dass ausreichende Bandbreite vorhanden sei und die Verfügbarkeit sowie Qualität des Netzes nicht erheblich beeinträchtigt werde. Wie dieser Konflikt zwischen EU-Parlament und EU-Rat gelöst wird, bleibt abzuwarten.

In den USA sind hingegen die Würfel bereits gefallen. Dort hat die Federal Communications Commission (FCC) Ende Februar 2015 der Unsicherheit über die Zukunft des offenen Internets ein Ende gesetzt und Regeln verabschiedet, mit denen die Netzneutralität zementiert werden soll. Demnach untersagt die FCC gleich drei verschiedene Praktiken, nämlich Blocking (Provider dürfen den Zugang zu legalen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlichen Geräten nicht unterbinden), Throttling (Provider dürfen den Datenverkehr nicht beeinträchtigen) und Paid Prioritization (Provider dürfen ausgewählte Datenströme auch gegen Entgelt nicht bevorzugen). Kurz gefasst: eine Überholspur für Datenverkehr gibt es nicht. Um dies gesetzlich sicherzustellen, wird „broadband Internet access service“ als Telekommunikationsdienstleistung im Sinne von Title II des „Communications Act“ gefasst und Section 706 entsprechend angepasst. Der Verein Digitale Gesellschaft begrüsste diese Entscheidung ausdrücklich: „Die FCC hat heute eine historische Entscheidung für die Freiheit, Offenheit und Innovationskraft des Netzes getroffen“, so Geschäftsführer Alexander Sander. „Europa muss nun mit den USA gleichziehen und das Internet als öffentliches Gut anerkennen, statt weiter ein Zwei-Klassen-Netz zu befördern, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Online-Wirtschaft bedroht“.

Quelle: heise.de, eigene Recherche

INDUSTRY BRIEF – WELTWEIT 288 MIO. DOMAINS

Die .com- und .net-Registry VeriSign Inc. hat den Domain Name Industry Brief für das 4. Quartal 2014 veröffentlicht. Danach stieg die Gesamtzahl aller weltweit registrierten Domains zum Ende des letzten Jahres auf rund 288 Millionen an.

Nachdem es 2014 um den Industry Brief eher still geworden war und VeriSign von einer regelmäßigen Veröffentlichung aus unbekannten Gründen abgesehen hatte, wurde er nun wieder neu aufgelegt. Auch dieses Mal bestätigte sich, dass die Domain Name Industry eine Wachstumsbranche ist. So vermeldet VeriSign zum Ende 2014 rund 288 Millionen registrierte Domains; davon entfallen 154 Millionen auf das Lager der generischen Domain-Endungen (gTLDs) und weitere 134 Millionen auf das Lager der Länder-Endungen (ccTLDs.) Bei den gTLDs dominieren .com und .net; beide allein kommen zusammen auf 130,6 Millionen Adressen, wobei 115,6 Millionen .com- und 15 Millionen .net-Domains gemeldet sind. Das Wachstum bei .com als auch .net im 4. Quartal 2014 lag damit bei 8,2 Millionen Domains, was dem Ergebnis aus dem 4. Quartal 2013 entspricht. Da VeriSign aber nicht zwischen den Wachstumszahlen bei .com und .net differenziert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu diesem stabilen Ergebnis vor allem .com beigetragen hat; .net soll dagegen weniger gefragt gewesen sein, munkeln Statistiker.

Bei den 285 offiziellen ccTLDs führt .tk (Tokelau) die Rangliste mit geschätzt rund 25 Millionen Registrierungen an. Da Domains mit dieser Top Level Domain jedoch kostenlos erhältlich sind, tauchen sie im offiziellen Ranking kaum auf. Richtigerweise ist weiterhin .de die wichtigste Länderendung, gefolgt von .cn (China) und .uk (Großbritannien). Die zehn wichtigsten ccTLDs vereinen dabei 67,2 Prozent aller Registrierungen mit Länder-Endung auf sich. Ebenfalls einen Blick wert sind VeriSign die neu eingeführten Top Level Domains. Per 31. Dezember 2014 waren 478 neue Endungen in die Root Zone eingetragen, davon 65 im 4. Quartal 2014; auf sie kamen 3,6 Millionen Domains. Inzwischen sind 543 nTLDs delegiert und insgesamt etwa 4,65 Millionen Domains darunter registriert.

Ein besonderes „Schmankerl“ präsentiert VeriSign diesmal in seinen Top 10 der „Trending Keywords“. Demnach waren im Februar 2015 folgende Schlüsselbegriffe unter .com besonders gefragt: holo, roof, title, spy, owner, favorite, fifty, shades, currency und operator – hier dürfte der in den Medien häufig diskutierte US-amerikanische Erotikfilm „Fifty Shades of Grey“ seine Spuren im Domain Name System hinterlassen haben. Nüchterner geht es bei .net zu; hier waren die Begriffe wie vip, lawyer, apple, ticket oder georgia besonders gefragt.

Den Domain Name Industry Brief von VeriSign für das 4. Quartal 2014 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1100

Quelle: verisigninc.com

TLDS – NEUES VON .DOCTOR, .GR UND .UK

In der Krise entdeckt Griechenland seine Domain: mehrere Liberalisierungsmaßnahmen sollen .gr attraktiver für die Community machen. Bei .doctor geht es dagegen juristisch hoch her, während .uk anonymer wird – hier unsere Kurznews.

Die Vergabe der neuen Top Level Domain .doctor dürfte sich zu einem juristischen Krimi entwickeln. Am 12. Februar 2015 hatte das New gTLD Program Committee (NGPC) der Internet-Verwaltung ICANN entschieden, eine Registrierung auf „legitimate medical practitioners“ zu beschränken; damit setzt ICANN eine Empfehlung des Government Advisory Committee (GAC) um, das eine Verwechslung bei angelehnten Berufsbezeichnungen wie „Autodoktor“ oder „Rasendoktor“ befürchtete. Die Donuts-Tochter Brice Trail LLC, die sich zusammen mit DotMedico TLD Inc. und The Medical Registry Limited um .doctor beworben hat, will diese Einschränkung in der Zielgruppe und damit der Vermarktung von .doctor aber nicht akzeptieren. Am 12. März 2015 reichte man deshalb ein „Reconsideration Request“ bei ICANN ein. Donuts-Mitgründer Jon Nevett verwies darauf, dass ICANN bei anderen regulierten Endungen wie .lawyer, .attorney, .dentist oder .surgery nicht nachträglich eingegriffen habe; es sei daher nicht nachzuvollziehen, weshalb .doctor gesondert behandelt werde, zumal auch in anderen als medizinischen Bereichen der Titel „Doktor“ verliehen werde. Mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen, so dass sich die Vergabe der ersten .doctor-Domains noch einige Zeit hinziehen dürfte.

Die Hellenic Telecommunications and Post Commission (EETT), in Griechenland zuständige Behörde für die Verwaltung von Ressourcen wie Domain-Namen mit der Endung .gr, hat eine neue Verordnung verabschiedet. Wichtigste Neuerung ist, dass künftig auch Domains mit zwei Zeichen registriert werden können, wie aa.gr oder aa.com.gr. Damit passt die EETT die Verwaltung von .gr modernen Erfordernissen an. Zugleich wird die Sicherheit verbessert, in dem nunmehr verlangt wird, dass nicht der Registrar, sondern exklusiv der tatsächlich und rechtlich Berechtigte als Domain-Inhaber geführt wird. Ferner wird der Kreis der zulässigen Sonderzeichen um einen weiteren griechischen Buchstaben, nämlich ein Sigma in abweichender Schreibweise, erweitert. Zu guter Letzt will die EETT darauf achten, dass die Zahl der Anmeldungen zeitmäßig beschränkt ist, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Die neuen Regelungen treten verteilt über die kommenden acht Monate in Kraft; die ersten .gr-Domains mit zwei Zeichen sind jedoch bereits ab 04. Mai 2015 um 10.00 Uhr erhältlich.

Die britische Domain-Verwaltung Nominet macht die Tür für anonyme Domains auf: Wie Eleanor Bradley, Director of Policy bei Nominet, erklärte, wolle man künftig die Registrierung von .uk-Domains über Proxy- bzw. Privacy-Dienste zulassen. Die geplanten Änderungen sehen vor, dass die Registrare zwar die KontaktDaten des Inhabers an Nominet übermitteln, im WHOIS aber nur die Informationen des Privacy-Dienstleisters zu sehen sind; wahrer Inhaber der Domain bleibt so der tatsächlich und rechtlich Berechtigte. Zudem soll es für Domain-Inhaber in Zukunft einfacher sein, über ein „opt-out“ ihre WHOIS-Daten nicht vollständig veröffentlichen zu müssen. Allerdings darf der Domain-Inhaber die Domain dann nicht dafür nutzen, um Geschäfte abzuwickeln, Daten zu sammeln oder vorrangig Werbung zu schalten. Sämtliche Vorschläge können nun vorerst bis zum 3. Juni 2015 von der Öffentlichkeit diskutiert werden; ob und wann sie in Kraft treten, bleibt daher noch abzuwarten.

Das „Reconsideration Request“ zu .doctor finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1098

Eine Stellungnahme von Donuts zu .doctor finden Sie unter:
> http://www.circleid.com/posts/20150312_the_doctor_quarantine/

Die neue Regelung für .gr-Domains finden Sie in griechischer Sprache unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1099

Quelle: circleid.com, eett.gr, domainincite.com

TMCH – BREMSEN GENERISCHE MARKEN NTLDS?

Phil Corwin von der Internet Commerce Association (ICA) schaute sich den „Draft Report“ zur Entwicklung des Trademark Clearinghouse an und rechnete die in dem Report genannten Zahlen durch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Trademark Clearinghouse die Registrierungszahlen unter den neuen Endung deutlich schlechter aussehen lässt.

Am 2. Februar 2015 stellte ICANN den „Draft Report: Rights Protection Mechanisms Review“ vor und gab ihn zur Kommentierung frei. ICANN will anhand der Daten sehen, wie effizient die für die Einführung der neuen Endungen entwickelten „Rights Protection Mechanisms“ sind. Dazu gehört das Trademark Clearinghouse (TMCH), bei dem Markeninhaber ihre Marken in eine Datenbank eintragen und auf die Registrare zurückgreifen, sobald ein Nutzer einen Domain-Namen anmelden will. Entspricht dieser Domain-Name einer im TMCH gelisteten Marke, erhält der Registrierende eine Nachricht (Claim), die ihn über den Sachverhalt und mögliche rechtliche Folgen, wenn er die Registrierung durchführt, aufklärt. Nach Phil Corwins Einschätzung führt dies dazu, dass eine beträchtliche Zahl von legalen Registrierungen nicht ausgeführt wird, was die Registrierungszahlen unter den nTLDs sehr schlecht dastehen lassen.

Im 73-seitigen Draft Report vom 02.02.2015 heißt es, 297 der neuen Endungen hatten Claims Periods initiiert, in denen Registrierer Claims erhalten. Die Claims-Periods dauern mindestens 90 Tage. Insgesamt wurden 96.471 Claims-Transactions ausgeführt, also Domains trotz Claim registriert, und über – wie ICANN Corwin bestätigte – 25,22 Mio. Claim Notizen generiert. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 4,2 Mio. nTLDs registriert. So kommen auf jede registrierte Domain unter einer nTLD zumindest sechs abgebrochene Registrierungen. Nun fragt sich, warum es zu diesen Registrierungsabbrüchen kommt und wie die sich zusammensetzen. Im Januar 2015 waren rund 34.300 Marken im TMCH gelistet. Bei 25,22 Mio. Claim Notizen insgesamt kommen auf jede Marke rund 735 Claim Notizen. Bei 297 Endungen, die eine 90-tägige Claims Period aufwiesen, sind das 85.000 Claim Notizen pro Endung. Warum also die Abbrüche? Zunächst sind weit mehr allgemeine Begriffe als Marke im TMCH gespeichert als originäre Markenbegriffe. Dabei muss man wissen, dass allgemeine Begriffe, die als Marke eingetragen sind, nicht zwingend einen weitgehenden Schutz genießen. Hinzu kommt das Klassenprinzip von Marken, die darüber nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen geschützt werden und Domains für darüber hinaus gehende Produkte und Dienstleistungen in der Regel problemlos nutzbar sind. Zudem haben, spekuliert Corwin weiter, sicherlich einige Registries das TMCH auf genau diese Marken, die auf allgemeinen Begriffen beruhen, durchforstet und bieten die Domains als besonders begehrte und damit teure Premium-Domains an, die sich nur wenige leisten können. Corwin rechnet dann wie folgt: wenn unter jeder der 297 Endungen jeweils alle 34.400 Marken für eine Claims Notice sorgten, sind das immer noch „nur“ 10,2 Mio. Claim Notizen. Wie kamen dann die anderen 15 Mio. Claim Notizen zustande? Corwin rechnet noch weiter und überlegt, wenn die Hälfte aller Claim Notices, 12,6 Mio., sich auf allgemeine Begriffe bezog und man diese Zahl nochmal halbiert, weil 6,3 Mio. der angefragten Domains sich auf Premium-Domains mit hohen Preisen bezogen, so bleiben immer noch 6,3 Mio. potentiell keine Rechte verletzende und nicht registrierte Domains. Das sind 150 Prozent aller bis dahin tatsächlich registrierten 4,3 Mio. nTLDs.

Corwin rechnet noch ein wenig weiter. Und meint, an der Sache werde sich auch in Zukunft nichts ändern, da die Rights Protection Mechanism auch zukünftig, insbesondere bei weiteren Einführungsrunden, Bestand haben werden. Das TMCH zeitigt aus seiner Sicht Wirkung zugunsten der Markeninhaber, gäbe aber auch der Einführung der neuen Endungen einen deutlichen Dämpfer. Michael Berkins meint auf thedomains.com, an den Überlegungen von Corwin sei schon etwas dran. Corwin ist bewusst vorsichtig mit seinen Überlegungen. Die Ausführungen Corwins geben Denkanstöße, aber man sollte sie nicht überbewerten. Die Berechnungen geben letztlich keine greifbaren Anhaltspunkte: 10,2 Mio Claim Notices kommen zusammen, wenn jede Marke unter den 297 Endungen einmal bei einer Registrierungsanfrage abgefragt wurde. Sicher, es ist nur ein Rechenexempel und es werden dafür alle Marken in Rechnung gestellt, aber bei populären Begriffen werden sicher zig, wenn nicht gar hunderte Registrierungsanfragen gestellt. Dass dann die Zahl von 25,2 Mio. Claims Notices schnell erreicht ist, sollte niemanden wundern.

Die Überlegungen von Phil Corwin finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1105

Den draft report zum TMCH finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1101

Quelle: thedomains.com, internetcommerce.org

UDRP – VW ERÖFFNET DAS JURISTISCHE FEUER

Der Volkswagen-Konzern pflegt derzeit die Streitkultur und sammelt die rechtsverletzenden Domains vw.qa und vw-weltauto.com via UDRP-Verfahren ein. Die Adresse volkswagen.ninja liess man hingegen nur löschen.

Die umfangreichere Entscheidung ist der Streit um die Domain vw.qa, die unter der Endung von Katar registriert ist. Die Endung .qa zählt zu den Länderendungen, wie auch .ch, .es, .nl oder andere, die eine mit der UDRP identische oder an sie angelehnte Streitbeilegungsordnung aufweisen – anders als .de. Die antragstellende Volkswagen AG wandte sich in dem Verfahren gegen zwei Personen: dem Privacy-Service von Domainmonster, der für den tatsächlichen Inhaber Futurename mit Sitz in Paris im WHOIS eingetragen ist, und an Futurename selbst. Das besondere dieses Falles liegt darin, dass der Inhaber Futurename der Domain vw.qa vorträgt, er habe ein Portfolio von 1.000 Domains für US$ 1 Mio. gekauft, unter der sich neben Domains wie colis.com, though.com, monnaie.fr und milkshake.net auch vw.qa befunden habe, der er aber wenig Beachtung schenkte. Die Domain vw.qa leitet auf das Tumblr-Blog vwwvvwwvvw.tumblr.com weiter, auf der sich zwei Einträge befinden, darunter ein Musikvideo der Band „VWVW“. Der Domain-Inhaber ist auch der Ansicht, VW sei eine gängige Abkürzung für zahlreiche Begriffe wie VeryWell, Virtual Worlds, Viet Nam War und weitere. Die Domain habe er wirtschaftlich nicht ausgeschlachtet. Er habe sie gleich nach Erwerb der Antragstellerin offeriert, die aber nicht reagierte. Nach seiner Berechnung hatte er die Domain für US$ 10.000,- gekauft und im Vorfeld des Verfahrens der Antragstellerin für US$ 7.500,- nochmals angeboten, nachdem diese einen „cease-and-desist letter“ geschickt hatte.

Einzelpanelist Nick J. Gardner kam zu dem Ergebnis, die Domain sei mit den Marken der Volkswagen AG identisch, der Domain-Inhaber habe keine Rechte oder legitime Interessen an der Domain und sei bösgläubig, weshalb die Domain an die Antragstellerin zu transferieren sei (Case No. DQA2014-0002). Bei der Frage nach eigenen Rechten oder einem legitimen Interesse stellte Gardner fest, dass der Antragsgegner selbst nichts vorgetragen hat, warum er das Zeichen VW nutzt. Sein Argument, dass sei eine gängige Abkürzung, die von vielen genutzt werde, gehe ins Leere: das Akronym VW nutze alleine die Volkswagen AG, alle vom Antragsgegner vorgetragenen Beispiele nutzen das Zeichen VW nicht. Bei der Frage der Bösgläubigkeit fiel Gardner auf, dass nicht eindeutig festgestellt werden könne, wann der Antragsgegner Futurename Inhaber der Domain wurde. Jedenfalls bot der Antragsgegner die Domain erstmals am 31. August 2014 der Antragstellerin an. Ob die Antragsgegnerin die eMail erhielt, ist unklar. Als die Antragstellerin später einen „cease-and-desist letter“ an den Privay-Service Domainmonster gesandt hatte, bot Futurename die Domain vw.qa, für die er nach seiner Vorstellung US$ 10.000,- gezahlt hatte, für US$ 7.500,-, also deutlich günstiger, an, was seiner Meinung nach die Bösgläubigkeit ausschließt. Der Sachverhalt und die Angaben des Antragsgegners Futurename seien an dieser Stelle allerdings etwas dünn, meinte Gardner, und wog sehr gründlich ab, inwieweit er Schlüsse aus diesen unklaren Angaben im Rahmen der UDRP ziehen dürfe. Er schaute sich auch die offizielle Website future.name des Antragsgegners an, die ihrerseits keine brauchbaren Inhalte bietet, weshalb er letztlich an der Existenz der Unternehmung zweifelte. Schließlich ging Gardner davon aus, dass die Rechnung, die der Antragsgegner aufgemacht hat, falsch ist und er tatsächlich die Domain vw.qa beim Preis von US$ 7.500,- für mehr anbot, als er tatsächlich für sie gezahlt hatte. Mithin liege ein Fall von „bad faith“ vor. So konnte Gardner auf den Transfer der Domain entscheiden.

Im zweiten Fall wandte sich die Volkswagen AG gegen den armenischen Inhaber der Domain volkswagen.ninja, der die Domain am 05. Dezember 2014 registriert hatte und sich im Rahmen des UDRP-Verfahrens nicht äußerte. Die Domain löste nicht zu einer Website auf, so dass es keine Inhalte gab. Als Einzelpanelist wurde Ian Lowe berufen, der in wenigen Worten dem Antrag auf Löschung der Domain stattgab (Case No. D2015-0057). Es fragt sich, ob die Volkswagen AG auf Dauer mit dieser Entscheidung glücklich wird, denn sie hatte lediglich die Löschung beantragt.

Darüber hinaus wurde am Dienstag, den 10. März 2015 eine weitere Entscheidung veröffentlicht, bei der die Volkswagen AG sich die Domain vw-weltauto.com erstritt (Case No. D2015-0125). Auch hier sind die Entscheidungsgründe von Panelist Dietrich Beier kurz und knapp, wenn auch leider nicht auf deutsch. Der Domain-Inhaber ist Deutscher und hat seinen Sitz in Hamburg. Inhalte gibt es auf der Seite nicht. Der Inhaber nahm im Verfahren auch nicht Stellung. Der Antrag auf Transfer der Domain ging problemlos durch.

Sie finden die drei Entscheidung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1102
> http://www.domain-recht.de/verweis/1103
> http://www.domain-recht.de/verweis/1104

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

LUXE.COM – AUTOS PARKEN FÜR US$ 172.500,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit luxe.com für US$ 172.500,- (ca. EUR 163.507,-) lediglich eine hochpreisige Domain, bot aber darüber hinaus einige interessante andere Ergebnisse.

Die Endung .com verzeichnete erneut die teuerste Domain: luxe.com erzielte US$ 172.500,- (ca. EUR 163.507,-), über die ein Parking-Service für Automobile in Großstädten angeboten wird, gefolgt von der schon deutlich günstigeren generational.com zum Preis von US$ 70.000,- (ca. EUR 66.351,-). An dritter Stelle platzierte sich die Trend-Domain smartwatches.com mit dem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 33.175,-), die als Schnäppchen verstanden werden kann.

Die sonstigen generischen Endungen erfreuten zumindest mit sell.org zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 18.957,-) und warteten mit tablets.org für US$ 4.551,- (ca. EUR 4.314,-) und keyboards.net für US$ 4.500,- (ca. EUR 4.265,-) auf. Die neueren generischen Endungen wiesen immerhin eine .pro-Domain auf: server.pro erzielte EUR 2.500,-. Und die neuesten Endungen verzeichneten einen regen Handel von city.tips für EUR 8.500,- über power.financial für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.844,-) bis zu naked.pizza für US$ 1.999,- (ca. EUR 1.895,-).

Unter den Länderendungen herrschte diesmal die kolumbianische Endung .co, auch wenn die teuerste Domain mit expekt.gr zu EUR 20.000,- aus Griechenland stammt. Gleich vier knackige Domain-Namen wie true.co und rank.co erzielten erfreuliche Preise unter .co. Auch die deutsche Endung war vertreten, und ging mit dem dritthöchsten Preis unter den Länderendungen an den Start: businessinsider.de erzielte EUR 14.000,-. Was aber weiter überraschte, waren gleich drei schweizer Domains, von denen zwei auf die Geldwirtschaft verweisen. Im Übrigen gab es ein buntes Sammelsurium. Alles in allem war es eine mittelprächtige Handelswoche.

Länderendungen
————–

expekt.gr – EUR 20.000,-

true.co – US$ 17.000,- (ca. EUR 16.114,-)
rank.co – EUR 6.000,-
branch.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.739,-)
mainframe.co – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.550,-)

businessinsider.de – EUR 14.000,-
dccs.de – US$ 4.400,- (ca. EUR 4.171,-)
lebensmittelabo.de – EUR 2.500,-
mcmakler.de – EUR 2.500,-
suhdtv.de – EUR 2.500,-

weekend.ch – EUR 8.799,-
easybanking.ch – EUR 5.000,-
easy-banking.ch – EUR 5.000,-

descuento.es – EUR 7.000,-
supersport.tv – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.635,-)
db.com.au – AUD 6.329,- (ca. EUR 4.602,-)
reclamebureau.nl – EUR 4.600,-
23andme.eu – EUR 4.420,-
centralcoastcranes.com.au – AUD 5.549,- (ca. EUR 4.035,-)
file.io – US$ 4.050,- (ca. EUR 3.839,-)
airfare.to – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.791,-)
storageheaters.co.uk – GBP 1.999,- (ca. EUR 2.806,-)
vectone.nl – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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city.tips – EUR 8.500,-
istanbul.tips – EUR 1.600,-
forex.tips – EUR 1.000,-
power.financial – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.844,-)
lifeline.help – EUR 1.999,-
naked.pizza – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.895,-)

Generische Endungen
——————-

server.pro – EUR 2.500,-
shanghai.xxx – US$ 1.188,- (ca. EUR 1.126,-)
sos.biz – EUR 1.000,-

sell.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.957,-)
egb.net – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.373,-)
free-spins.net – EUR 5.500,-
tablets.org – US$ 4.551,- (ca. EUR 4.314,-)
keyboards.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.265,-)
quotations.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.607,-)
nsfw.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.991,-)
uman.org – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.895,-)
selfhypnosis.net – US$ 1.988,- (ca. EUR 1.894,-)
everest.net – US$ 1.450,- (ca. EUR 1.374,-)
itsgettinghotinhere.org – US$ 1.288,- (ca. EUR 1.221,-)

.com
—–

luxe.com – US$ 172.500,- (ca. EUR 163.507,-)
generational.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 66.351,-)
smartwatches.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 33.175,-)
mnb.com – EUR 22.500,-
adtheory.com – US$ 23.688,- (ca. EUR 22.434,-)
titin.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.957,-)
getir.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.218,-)
mylearning.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 13.270,-)
myhomevalue.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.374,-)
himtec.com – EUR 10.000,-
irishwhiskey.com – EUR 10.000,-
shiting.com – US$ 10.001,- (ca. EUR 9.480,-)
babybottles.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.479,-)
recharger.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.479,-)
solarmill.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.479,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

UNI SPEYER – 4. FORUM ZUR DIGITALEN LEBENSWELT

Die Uni Speyer lädt im April 2015 zu einer Tagung unter dem Titel „4. Forum zur digitalen Lebenswelt: Digitale Lebenswelt – Perspektiven und Lösungsansätze“. Die Tagung setzt dabei auf Themen wie Datenschutz und die Digitale Agenda.

Gastgeber der Tagung, die am 23. und am 24. April 2015 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfindet, ist Prof. Dr. Mario Martini vom Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht. Die Themen der Tagung umfassen überwiegend den Datenschutz, aber greifen auch ethische Fragen der Robotik und die Frage der Algorithmenhoheit auf. Laut Flyer macht die Tagung sich es zur Aufgabe, bestehende Lösungsansätze vorzustellen und zu hinterfragen sowie neue Lösungsangebote zu entwickeln. Zu den Referenten zählen unter anderem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die Lösungsansätze im nationalen und europäischen Datenschutzrecht vorstellt, sowie Rechtsanwalt und Prof. Niko Härting, der das datenschutzrechtliche Verbotsprinzip hinterfragt. Am ersten Tagungstag findet nachmittags unter der Leitung von Dr. Stefan Brink (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz) eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Digitale Lösungsansätze des Staates“ statt.

Die Tagung „4. Forum zur digitalen Lebenswelt: Digitale Lebenswelt – Perspektiven und Lösungsansätze“ findet vom 23. April 2015 ab 10:00 Uhr bis 24. April ca. 13:30 Uhr in der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Str. 2, 67346 Speyer statt. Anmelden sollte man sich bis 10. April 2015. Die Kosten der Teilnahme bewegen sich zwischen EUR 230,- und EUR 270,-. Die Veranstaltung wird als Fortbildung nach § 15 FAO angerechnet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.uni-speyer.de/martini/Tagungen.htm

Quelle: jurablogs.de, uni-speyer.de

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