Domain-Newsletter

Ausgabe #754 – 19. Februar 2015

Themen: ICANN – arbeitsreiches Meeting in Singapur | Frankreich – neues Gesetz zu Websperren in Kraft | TLDs – Neues von .dds, .forum und .online | Auktion – nTLD .blog erzielt Rekordgebot | UDRP – WIPO-Panel entscheidet über boss.black | Masse & Klasse – 15 Domains über US$ 100.000,- | FAO-Seminar – Internetrecht bei Dessau

ICANN – ARBEITSREICHES MEETING IN SINGAPUR

Unter dem Eindruck der beiden dominierenden Themen „IANA-Transition“ und „Accountability“ ist letzte Woche das 52. Meeting der Internet-Verwaltung ICANN in Singapur zu Ende gegangen. Und eines wurde klar: die nächste Einführungsrunde für neue Top Level Domains gibt es frühestens im Jahr 2019.

Seit die US-Regierung im März 2014 angekündigt hat, die Verantwortung für die IANA-Funktionen und damit eine Schlüsselfunktion des Domain Name Systems in die Hände der Internet-Community legen zu wollen, hat eine weltweite Diskussion über das künftige Modell der Netz-Verwaltung begonnen. Die Cross Community Working Group (CWG) hat diese Diskussionen nunmehr kanalisiert und vier Vorschläge entwickelt, die unter anderem über Elemente wie die Gründung einer Stiftung nach US-Recht, Schaffung eines neuartigen Dienstleisters bis zur Fortentwicklung von ICANN reichen; letzteres greift die Forderung nach mehr „Accountability“, also einer gesteigerten Verantwortung Hand in Hand mit einer ebenso gesteigerten Rechenschaftspflicht von ICANN auf. Das Echo auf diese Vorschläge war positiv; bis zu einer Entscheidung werden aber noch einige Monate vergehen, zumal abzuwarten ist, ob die US-Regierung ihren Segen erteilt. ICANN-CEO Fadi Chehade möchte jedoch aufs Tempo drücken; das Zeitfenster für den Übergang könnte sich auch wieder schließen. „But those who for their own purposes try to delay the process, should make no mistake that we know that the most powerful tool to kill something is to delay it“, so Chehade wörtlich während seiner Eröffnungsrede in Singapur.

Nicht in jeder Hinsicht zufrieden mit der Arbeit ICANNs zeigte sich der Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC). In seinem traditionellen Communiqué betonte das inzwischen 150 Mitglieder starke GAC zwar, den Übergang der IANA-Funktionen weiterhin unterstützen zu wollen, kritisierte jedoch deutlich das so genannte Public Interest Commitments Dispute Resolution Procedure (PICDRP). Bei den Public Interest Commitments (PICs) handelt es sich um freiwillige Ergänzungen zu einem RegistryVertrag, mit dem sich ein Domain-Verwalter selbst zur Einhaltung von Standards verpflichtet; das PICDRP-Verfahren dient so der Prüfung, ob diese Standards eingehalten werden. Allerdings ist es nach Ansicht des GAC komplex, langatmig und unklar, und muss dringend nachgebessert werden, um Regierungen und Strafverfolgern die Möglichkeit zu einem effektiven Einschreiten zu geben. Ausserdem zeigt sich das GAC verärgert, dass Zwei-Zeichen-Domains unter neuen Endungen freigegeben werden sollen, selbst wenn sie – wie im Fall von de.beispiel oder at.beispiel – einer bereits existierenden Länderendung entsprechen. Hier soll ICANN ebenfalls nachbessern und einen Mechanismus schaffen, über den die betroffene Länder informiert werden, dass eine Registrierung stattfinden soll.

Auch das Thema neue globale Top Level Domains wurde gestreift, insbesondere die Frage der nächsten Einführungsrunde. Anlässlich des ICANN-Meetings in London hatte sich eine Arbeitsgruppe etabliert, die in Singapur alle voreiligen Hoffnungen begraben hat: vor dem Jahr 2019 dürfte es keine weitere Runde geben. Nicht ganz so lange dauert es bis zum nächsten ICANN-Meeting, das vom 21. bis zum 25. Juni 2015 in Buenos Aires (Argentinien) stattfinden wird; die Registrierung für Teilnehmer ist bereits ab sofort möglich.

Eine Zusammenfassung des 52. ICANN-Meetings finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1104

Die Vorschläge der Cross Community Working Group (CWG) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1105

Das Communiqué des Governmental Advisory Committee (GAC) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1106

Quelle: icann.org, centr.org

FRANKREICH – NEUES GESETZ ZU WEBSPERREN IN KRAFT

Das Attentat auf die Herausgeber des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ hat auch auf das Domain Name System erste Auswirkungen: der französische Senat verabschiedete ein Gesetz, mit dem Provider dazu verpflichtet werden können, einzelne Webseiten zu sperren.

Im Zuge der Verschärfung der Bestimmungen im Kampf gegen den Terrorismus hatte der Senat bereits am 9. Oktober 2014 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuches enthielt. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die beiden Artikel 227-23 und 421-2-5 des französischen Strafgesetzbuches, mit denen sowohl gegen die pornographische Darstellungen von Minderjährigen als auch gegen Webangebote zu Terrorakten vorgegangen werden kann. Offenbar unter dem Eindruck des Attentats in Paris hat der Senat das Gesetz nun in Rekordzeit im Dekret Nr. 2015-125 vom 5. Februar 2015 verabschiedet und im Amtsblatt Nr. 0031 vom 6. Februar 2015 auf Seite 1811 veröffentlicht. Demnach sind Internet Service Provider auf Anweisung von Verwaltungsbehörden verpflichtet, einzeln bezeichnete Webseiten binnen 24 Stunden auch ohne vorherige richterliche Anordnung zu sperren. Wer die Domain aufruft, wird auf eine Informationsseite des Innenministeriums weitergeleitet. Die Weiterleitung kann von einem Richter aufgehoben werden, wenn sie offensichtlich rechtswidrig war, ein Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt oder ein künstlerischer Bezug vorliegt; im Übrigen wird eine eingerichtete Sperre alle drei Monate überprüft. Entstehen den Providern durch die Einrichtung der Sperre Kosten, können sie diese unter Umständen ersetzt verlangen.

Die Diskussionen um Sinn und Unsinn von Websperren sind lang. Angesichts der Erfahrungen in Deutschland mit dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz), das 2010 in Kraft trat, in der Praxis nicht angewandt wurde und im Dezember 2011 schließlich wieder außer Kraft getreten ist, ist jedoch darauf zu verweisen, dass Sperren allein das Problem selten lösen. In der Regel sind sie durch kleine technische Änderungen zu umgehen; so dauert es meist nach Bekanntwerden einer Sperre nicht lange, bis in einschlägigen Videos in einer Art Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgezeigt wird, wie man das gewünschte Angebot doch erreichen kann. Auch die Bundesregierung liess sich letztlich überzeugen, dass der Grundsatz „Löschen statt sperren“ zu effektiveren Ergebnissen führt, da die beanstandeten Inhalte dann gänzlich aus dem Netz genommen sind. Das Bundeskriminalamt bestätigte schließlich 2011, dass auch ohne Sperrgesetz innerhalb von vier Wochen 99 Prozent von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt gelöscht waren.

Dass die Zeiten auch für Domain-Verwalter härter werden, zeigt aber ein aktueller Fall bei der Europa-Domain .eu. Dort hat die Registry EURid bestätigt, dass man auf einen Hinweis namentlich nicht genannter Dritter die Domain torrentshack.eu suspendiert hat. Zur Begründung verwies EURid darauf, dass die WHOIS-Informationen unrichtig gewesen seien. Ob es sich lediglich um einen willkommenen Anlass gehandelt hat, den Zugriff auf die vor allem bei den Inhabern von Urheberrechten ungeliebten BitTorrentTracker zu unterbinden, blieb bisher ungeklärt. Letztlich wäre es ein untauglicher Versuch: mit theshack.us.to ist längst ein alternatives Angebot online.

Den Gesetzesentwurf des französischen Senats finden Sie unter:
> http://www.senat.fr/leg/pjl14-010.html

Quelle: theregister.co.uk, heise.de, torrentfreak.com

TLDS – NEUES VON .DDS, .FORUM UND .ONLINE

Die Würfel für zwei weitere Bewerbungen um eine neue Top Level Domain sind gefallen: sowohl .dds als auch .forum haben ihre Registry gefunden. Dagegen zeigt sich .online entzweit: zwei der drei Partner sind aus der künftigen Verwaltung ausgeschieden – hier unsere Kurznews.

Das Wettrennen um die neue Top Level Domain .dds ist entschieden: die zur Minds + Machines Group gehörende Top Level Domain Holdings Limited hat sich im Rahmen einer privaten Auktion gegen den einzigen Mitbewerber, die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., durchgesetzt. Details wurden, wie bei privaten Auktionen üblich, nicht bekannt. Allerdings hat Minds + Machines zeitgleich bekannt gegeben, dass man sich bei .blog und .store freiwillig zurückgezogen habe und daraus umgerechnet etwa US$ 3,4 Mio. erzielt hat; offenbar war dies Teil der Vereinbarungen. Das Kürzel „DDS“ steht für „Doctor of Dental Surgery“, entspricht dem Kürzel „DMD“ (Doctor of Dental Medicine) und kennzeichnet examinierte Zahnheilkundige. Als Zielgruppe für .dds hat man etwa 180.000 Dentisten in den USA ausgemacht. Allerdings hat man mit .dentist und .dental zwei Konkurrenten, welche die selbe Zielgruppe im Visier haben dürften.

Und auch .forum hat seine Heimat gefunden: die zu Jay Westerdal gehörende Fegistry LLC hat sich im Rahmen einer privaten Auktion gegen dot Forum Limited sowie die Donuts-Tochter June Hollow LLC durchgesetzt. Westerdal ist einer der Gründer von domaintools.com, einer Art „Schweizer Taschenmesser“ für alle Informationen rund um einen Domain-Namen. Zuvor hatte er sich mit Fegistry LLC schon die Verwaltung von .realty gesichert, dafür allerdings satte US$ 5,6 Mio. zahlen müssen. Angesichts der Konkurrenz im Immobilienbereich mit Endungen wie .realtor, .realestate, .property, .immo, .house, .condos, .rentals und .apartments wird erst die Zukunft zeigen, ob sich dieser Einsatz auch wirtschaftlich auszahlen wird. Gleiches gilt allerdings für .forum; in Zeiten, in denen sich die Diskussionen im Internet in Blogs und soziale Medien verlagern, wird sich .forum seine eigene Zielgruppe noch erkämpfen müssen.

Ärger bei .online: im Umfeld der designierten Registry DotOnline Inc. gibt es offenbar unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Ausrichtung der neuen Top Level Domain. Eine Partnerschaft aus Radix, Tucows und NameCheap hatte 2014 für angeblich über US$ 10 Mio. das Recht erworben, .online betreiben zu dürfen. Wie Tucows-CEO Elliot Noss anlässlich einer Telefonkonferenz mit Investoren mitteilte, hat man die Partnerschaft jedoch wegen divergierender Geschäftsvorstellungen einvernehmlich beendet. Zwei der drei Partner erhalten die Kapitaleinlagen zurück, bleiben aber über Marketingabreden mit .online verbunden. Ohne Namen zu nennen, deutete Noss an, dass es sich bei den ausscheidenden Partnern um Tucows und NameCheap handelt, so dass allein Radix als künftige Registry verbleibt. Tucows wolle sich mehr aus das Mobil-Geschäft konzentrieren. Die Endung .online gilt aufgrund ihres generischen Charakters als potentiell besonders begehrt; aktuell befindet sie sich im so genannten PreDelegation Testing (PDT), so dass die Eintragung in die Root Zone noch aussteht. Auch eine Domain-Registrierung ist bisher nicht möglich; das könnte sich nun mit der Trennung der Partner bald ändern.

Quelle: icann.org, thedomains.com, domainnamewire.com

AUKTION – NTLD .BLOG ERZIELT REKORDGEBOT

Bereits im Januar 2015 liefen die Auktionen um die neuen Endungen .blog, .store und .dds. Nach Schätzungen soll der neue Inhaber von .blog, Primer Nivel, dabei US$ 30 Mio. für diese Endung gezahlt haben.

Die Endung .blog soll anlässlich ihrer Auktion am 21. Januar 2015 nach Einschätzungen von Kieren McCarthy und Andrew Alleman den Rekordbetrag von US$ 30 Mio. erzielt haben. Das Höchstgebot kam von dem Unternehmen Primer Nivel, welches der kolumbianische Unternehmer Gerardo Aristizabal in Panama extra für die nTLD-Bewerbungen um .blog, .news und .legal gegründet hatte. Inhaber von .blog wurde es in einer privaten Auktion, die bereits am 21. Januar 2015 stattfand, doch bis vergangene Woche wurde über das Ergebnis nichts verlautbart. Jetzt hatte mit Mind + Machines (M + M) eine der beteiligten Parteien mitgeteilt, mit US$ 3,4 Mio. und der Endung .dds aus den Auktionen dieses Tages nach Haus gegangen zu sein. Die Angaben reichen für Schätzungen des Gesamterlöses aus. Das Verfahren des Auktionators Applicant Auction sieht bei der Versteigerung von neuen Top Level Domains vor, dass der Sieger der Auktion das zweithöchste Gebot zahlt und dieser Betrag unter den anderen Bietern aufgeteilt wird. Über die Beträge wird üblicherweise Stillschweigen bewahrt. Mit den Angaben von M + M lässt sich allerdings rechnen.

Am 21. Januar kamen drei Endungen unter den Hammer: .blog mit neun Bewerbern (Primer Nivel, Radix, M + M, Donuts, Afilias, Merchant Law Group, BET, Google und Top Level Design), .store mit sieben Bewerbern (Radix, M + M, Donuts, Amazon, Google, Dot Store und Uniregistry) und .dds mit zwei Bewerbern (M + M und Google). Die US$ 3,4 Mio. von M + M stammen aus den Versteigerungen von .blog und .store. Da M + M an beiden beteiligt war, stellt das zumindest 2/14 (gekürzt 1/7) der erfolgten Ausschüttungen dar, so dass man von insgesamt mindestens US$ 23,8 für .blog und .store ausgehen muss. Doch rechnen die Bewerber an einem solchen Tag alles netto zusammen, Ausgaben und Einnahmen. So muss man den von M + M für die Endung .dds an Google gezahlten Betrag mit einbeziehen, den Andrew Allemann auf US$ 2 Mio. schätzt, womit M + M tatsächlich US$ 5,4 Mio. hatte. Das erhöht den Gesamtbetrag auf US$ 37,8 Mio., die unter den an der Auktion Beteiligten verteilt wurden. Da .blog deutlich interessanter sei als .store, gehen Andrew Allemann und Kieren McCarthy davon aus, dass .blog den Löwenanteil mit geschätzten US$ 30 Mio. auf sich vereinigt. Kevin Murphy (domainincite.com) ist anderer Ansicht, seine Quellen sprechen von einem geringeren Betrag als US$ 30 Mio., die .blog erzielt haben soll. Er rechnet mit zwischen US$ 15 und US$ 18 Mio. für die Endung. Wie immer man es dreht und wendet, .blog ist sicher die bisher teuerste neue Endung. Bei den bisher bekannt gewordene Auktionsergebnissen liegt .tech mit US$ 6,8 Mio. vorne, gefolgt von .realty mit US$ 5,6 Mio. und .salon mit US$ 5,1 Mio. Die nicht öffentlich gewordenen Auktionen über .book und .pay werden höher geschätzt, aber keineswegs so hoch wie die aktuelle über .blog.

Was Primer Nivel, die sich auch um .news und .legal beworben hatte, mit der Endung .blog genau vorhat, ist nicht bekannt. Auf Befragen von Kieren McCarthy wollte Gerardo Aristizabal sich nicht näher äußern. Den Bewerbungsunterlagen ist zu entnehmen, dass eine Sunrise Period für Markeninhaber stattfindet, das Premium-Domains gesondert versteigert werden und ansonsten bei der Registrierung das alte Prinzip „first come, first served“ gilt. Das technische Backend übernimmt mit Qinetics eine malaysische Unternehmung, die schon das Backend von .sg (Singapur) und .hk (Hongkong) betreut. Ob .blog sich als Investition lohnt, wird die Zeit weisen. Es gibt Millionen Weblogs im Internet, aber seit gut zwei Jahren hört man gelegentlich ein Raunen durchs Internet, man sollte doch mal wieder was bloggen und nicht immer nur twittern oder in Facebook oder Google+ reinschreiben. Möglicherweise ist der große Blogzug bereits abgefahren und die Investition von Primer Nivel auf Streisand gebaut.

Quelle: domainnamewire.com, theregister.co.uk, domainincite.com

UDRP – WIPO-PANEL ENTSCHEIDET ÜBER BOSS.BLACK

In der aktuellen WIPO-Entscheidung über die Domain boss.black zeigte sich einmal mehr, dass mittlerweile auch die Domain-Endung markenrechtlich relevant sein kann. Auswirkungen für die Entscheidung hatte das dieses Mal aber nicht.

Antragstellerin ist unter anderem die deutsche Hugo Boss AG, die sich gegen die Registrierung der Domain boss.black wendet. Eine ihrer Kollektionen läuft unter dem Namen „Boss Black“, entsprechende Marken bestehen seit 2003 (EU-Marke) und 2004 (IR-Marke). Der Inhaber der Domain boss.black sitzt in Florida (USA). Unter der Domain, die zu domainnamesales.com weiterleitet, findet man die Mitteilung „boss.black may be available for purchase. Inquire today!“ und ein Formular zum Ausfüllen. Die Antragstellerin trägt vor, dass Marke und Domain identisch sind, der Domain-Inhaber nicht von ihr autorisiert sei, den Markenbegriff zu nutzen, er die Domain unter keinem Gesichtspunkt legal nutzen könne und die Domain offensichtlich allein registriert wurde, um sie zu verkaufen. Der Domain-Inhaber äußerte sich seinerseits per eMail, bereits bevor WIPO ihn ordentlich auf das Verfahren hingewiesen hatte. Seine Äußerungen waren jedoch so verfahrensorientiert und substantiell unangemessen, dass der zuständige Panelist Matthew S. Harris dem Antragsgegner nochmals die Chance zur Erwiderung gab. In der vom Antragsgegner nachgereichten ordentlichen Erwiderung bestätigte er zunächst seine Identität und teilte mit, zu keinem Zeitpunkt habe er jemals in Erwägung gezogen, dass es eine Verbindung oder gar Verwechslung mit der Marke von Hugo Boss geben könne. Die Domain habe er zudem auf eine Liste auf einer Plattform gesetzt, über die sich Leute über Domains informieren könnten und die nur zur Organisation diene. Seine wahren Absichten ergäben sich, wenn man die Domain mit den anderen .black-Domains vergleiche, die er registriert habe, darunter powerful.black, rich.black, selfmade.black und neun weitere.

Panelist Matthew S. Harris prüfte die Voraussetzungen der UDRP und kam zu dem Ergebnis, dass die Domain an die dem Antrag stellende Hugo Boss AG zu übertragen ist (Case No. D2014-2064). Die Marken und die Domain sind identisch, sie unterscheiden sich lediglich durch den Punkt in boss.black. Den Punkt, dass Domain und Endung zusammen der Marke entsprechen, vertiefte er nicht. Was Rechte oder legitime Interessen des Antragsgegnerd betrifft, so scheine er der Ansicht zu sein, lediglich zwei allgemein beschreibende Begriffe zu nutzen. Dabei berufe er sich auf zukünftige Projekte, die die Zukunft seiner Kinder sichern sollen. Allerdings ließ er sich nicht näher über diese „Projekte“ aus. Der Antragsgegner bleibe da sehr vage. Andererseits wies Harris die Erklärung der Antragstellerin zurück, es gäbe keine erdenkliche Nutzung der Domain, die nicht ihre Rechte verletze. Doch da der Antragsgegner nicht im Entferntestes dargelegt hat, zu welchem legitimen Zwecke er die Domain nutzen wolle, konnte Harris auch kein Recht und kein legitimes Interesse zu Gunsten des Domain-Inhabers feststellen. So blieb die abschließende Frage der Bösgläubigkeit auf Seiten des Antragsgegners. Die Marke sei allerdings sehr bekannt und der Antragsgegner erklärte nicht, sie nicht zu kennen, sondern dass er nicht in Erwägung gezogen habe, sie zu verletzen. Weiter ergab sich für Harris nichts aus der Verbindung der unterschiedlichen vom Antragsgegner registrierten .black-Domains, da letzterer sich zu ihrer konkreten Nutzung nicht geäußert hatte. Vielmehr deute die verlinkte Website an, dass er die Domain allein um sie zu verkaufen registriert hatte. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände kam Panelist Matthew S. Harris zu dem Ergebnis, dass der Antragsgegner dem Domain-Namen boss.black in Kenntnis der Marke der Antragstellerin und mit der Absicht, deren Reputation auszunutzen, registrierte und nutzt. Damit sei von der Bösgläubigkeit des Antragsgegners auszugehen. Somit waren alle drei Voraussetzungen der UDRP gegeben und Harris entschied, die Domain boss.black sei auf die Antragstellerin zu übertragen.

Eine klare und nachvollziehbare Entscheidung. Leider ging der Panelist Matthew S. Harris nicht explizit darauf ein, dass – wie bei der früheren Entscheidung canyon.bikes – Name und Endung zusammen der Marke entsprechen und somit ein besonderer Fall vorliegt. Immerhin wird klar, dass allein der Punkt zwischen Domain und Endung den Unterschied zur Marke macht.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1107

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

MASSE & KLASSE – 15 DOMAINS ÜBER US$ 100.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche glänzte mit sage und schreibe 15 Domains, die im sechsstelligen Dollar-Bereich gehandelt wurden, darunter auch eine .org-Domain. Daneben fanden die Länderendungen keine Gnade.

Nach dem porno.com-Rekord-Deal der vorausgegangenen Woche war nicht zu erwarten, dass gleich noch ein Superlativ folgen könnte. Doch 15 Domains zwischen US$ 100.000,- und US$ 374.000,- sprechen eine andere Sprache. Den höchsten Preis erzielte rangers.com mit den genannten US$ 375.000,- (ca. EUR 331.858,-), gefolgt von werk.com für US$ 250.000,- (ca. EUR 221.239,-) und erectiledysfunction.com mit US$ 241.000,- (ca. EUR 213.274,-). Und so geht es munter weiter, ganze elf Mal unter .com. Doch auch .org lieferte mit move.org zum Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 106.195,-) eine Domain im sechsstelligen Dollar-Bereich. Fünf weitere .org-Domains sorgten ebenfalls für überdurchschnittliche Preise bei den alten generischen Endungen.

Bei den neueren Endungen und gar den neuesten TLDs lieferte zunächst einmal .info mit der Glücksspieldomain slots.info für US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-) ab. Mit supplements.xxx war für US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-) auch eine Erwachsenendomain dabei. Dann kamen mit lawyer.directory zu einem Preis von US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-) und laser.nyc zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) die ersten nTLDs dazu. Die Länderendungen verblassten demgegenüber etwas, auch wenn hier galileo.tv mit EUR 18.000,- an erster Position stand und knapp von der kanadischen 888.ca mit dem Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-) verfolgt wurde. Für Kanada sah es im Allgemeinen recht gut aus, daneben wurden reichlich britische und kolumbianische Domains gehandelt. Nur die eine deutsche haftpflicht versicherungvergleich.de schaffte es mit dem Preis von EUR 7.500,- unter die ersten 20. Auch diesmal war die Domain-Handelswoche also exzeptionell, mit 15 Domains im sechsstelligen US$-Bereich.

Länderendungen
————–

galileo.tv – EUR 18.000,-

888.ca – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
supreme.ca – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.814,-)
hostedexchange.ca – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)
publicity.ca – US$ 10.991,- (ca. EUR 9.727,-)
willson.ca – US$ 9.750,- (ca. EUR 8.628,-)

mailman.com.au – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.602,-)
wedo.com.au – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)

englishclub.co.uk – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.159,-)
firstport.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
digitax.co.uk – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
melitta.co.uk – EUR 8.000,-
uandl.co.uk – US$ 8.950,- (ca. EUR 7.920,-)
cleaningsupplies.co.uk – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)

paul.co – US$ 14.800,- (ca. EUR 13.097,-)
remote.co – US$ 9.412,- (ca. EUR 8.329,-)
gemini.co – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.522,-)
fabric.co – US$ 7.900,- (ca. EUR 6.991,-)

rooms.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
haftpflichtversicherungvergleich.de – EUR 7.500,-

Neue Endungen
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lawyer.directory – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
laser.nyc – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
epic.photo – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
bay.photo – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
work.zone – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
go2.link – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)

Generische Endungen
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slots.info – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
kino.info – EUR 10.000,-
supplements.xxx – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)

move.org – US$ 120.000,- (ca. EUR 106.195,-)
100.org – US$ 26.500,- (ca. EUR 23.451,-)
bonus.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
psl.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
pbl.org – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.487,-)
ebola.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.159,-)
lifelink.net – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.159,-)
texty.net – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
animals.net – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
crosstrainer.net – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
infusion.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
lobs.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
thebible.org – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
drafted.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
mine.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
parse.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
phuyen.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
smtp.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)

.com
—–

rangers.com – US$ 375.000,- (ca. EUR 331.858,-)
werk.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 221.239,-)
erectiledysfunction.com – US$ 241.000,- (ca. EUR 213.274,-)
shisha.com – US$ 190.000,- (ca. EUR 168.142,-)
amber.com – US$ 180.000,- (ca. EUR 159.292,-)
mymeeting.com – US$ 164.100,- (ca. EUR 145.221,-)
hqb.com – US$ 160.000,- (ca. EUR 141.593,-)
rapunzel.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-)
timeless.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-)
response.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 132.743,-)
clearcare.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 123.894,-)
w8.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 123.894,-)
plethora.com – US$ 105.000,- (ca. EUR 92.920,-)
gang.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-)
myconcierge.com – US$ 87.000,- (ca. EUR 76.991,-)
mitv.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
numerouno.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
vroom.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.372,-)
luxuryvilla.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-)
senator.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-)
zoox.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 61.947,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FAO-SEMINAR – INTERNETRECHT BEI DESSAU

Der Anhaltinische Anwaltverein eV lädt zum Fortbildungsseminar Internetrecht im April 2015 nach Oranienbaum-Wörlitz in der Nähe von Dessau.

Das Seminar verschafft einen Überblick über das Internetrecht. Im Einzelnen liefert es ein Update zum IT-/IP-Recht mit technischen Erläuterungen, Informationen zum Namensrecht und Urheberrecht, zu UWG, Internet, IT-Recht, zu Fragen von Webshops, über Abmahnungs- und Kostenfragen sowie Social Media, Markenrecht, Domain-Recht, Datenschutz und sonstiges. Referent der gut siebenstündigen Veranstaltung ist Rechtsanwalt Horst Leis, LL.M. (Düsseldorf).

Das Seminar Internetrecht des Anhaltinischen Anwaltverein eV findet am 25. April 2015 von 09.00 bis 16.30 Uhr im Ringhotel „Zum Stein“, Erdmannsdorffstr. 228, 06785 Oranienbaum-Wörlitz, Ortsteil Wörlitz, bei Dessau statt. Die Teilnahmegebühr liegt für DAV-Mitglieder bei EUR 105,-, für Nichtmitglieder bei EUR 126,-. In der Gebühr sind die Kosten für ein Arbeitsessen, Kaffeepause, Tagungsgetränke und Tagungsunterlagen enthalten. Anmeldeschluss ist der 27. März 2015. Die Veranstaltung ist eine Fortbildung nach § 15 FAO.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1108

Quelle: lav-lsa.de

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