Themen: ICANN – Strategieplan für 2016-2020 vorgestellt | DNA-Studie – die Community begrüßt nTLDs | TLDs – Neues von .merck, .tata und .tp | WIPO – Superstar-Domain dsds.tv geht an RTL | Rekord-Deal – Rick Schwartz verkauft porno.com | porno.com – US$ 8.888.888,- für eine Domain | Berlin – 2. Deutscher IT-Rechtstag im April
ICANN – STRATEGIEPLAN FÜR 2016-2020 VORGESTELLT
Die Internet-Verwaltung ICANN zeigt sich zuversichtlich, in Sachen Netzverwaltung auch in Zukunft eine wichtige Rolle innezuhaben. Darauf deutet der „Strategic Plan for fiscal years 2016 – 2020“ hin, den ICANN Ende Januar 2015 veröffentlicht hat.
Im April 2013 hatte der ICANN-Vorstand beschlossen, die Vision für die eigene Zukunft in einen Strategieplan zu fassen. Nach umfassender Anhörung und Beteiligung der verschiedenen Interessensgruppen („stakeholder“) innerhalb ICANNs verabschiedete der Vorstand schließlich im Oktober 2014 den Strategieplan für die Fiskaljahre 2016 bis 2020. Ende Januar, kurz vor dem Meeting in Singapur, hat ICANN diesen Plan nun der Öffentlichkeit präsentiert. Demnach fußt ICANNs Vision auf fünf strategischen Grundsätzen und sechzehn strategischen Zielen. Zu diesen Grundsätzen zählen:
– Evolve and further globalize ICANN
– Support a healthy, stable, and resilient unique identifier ecosystem
– Advance organizational, technological and operational excellence
– Promote ICANN’s role and multistakeholder approach
– Develop and implement a global public interest framework bounded by ICANN’s mission
Der erste Grundsatz, ICANN zu entwickeln und weiter zu globalisieren, trägt dem Umstand Rechnung, dass im Jahr 1998 bei Schaffung ICANNs nur vier Prozent der Weltbevölkerung online war; im Jahr 2020 sollen es 63 Prozent sein. Zugleich soll aber das regionale Engagement gestärkt werden. Mit Grundsatz zwei betont ICANN unter anderem, dass man einen robusten, stabilen und vertrauenswürdigen Marktplatz für Domains unterstützen will; das deutet darauf hin, dass weitere TLD-Einführungsrunden fest eingeplant sind. Im Übrigen sucht man das Wort „Domains“ im Strategieplan jedoch vergeblich; stattdessen finden sich vor allem in den Grundsätzen drei, vier und fünf wiederholte Hinweise darauf, dass ICANN in der globalen Debatte um die „Internet Governance“ den eigentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit sieht.
Letztlich wird sich ICANN daran messen lassen müssen, ob es gelingt, diese abstrakten Grundsätze in konkrete Taten zu fassen. Dass in Sachen Netz-Verwaltung an ICANN kein Weg vorbei führt, ist für die Organisation selbst dabei offenbar selbstverständlich; ob das jedoch auch alle anderen Beteiligten wie zum Beispiel die Vertreter aus dem Regierungslager so sehen, vermag aktuell wohl keiner vorherzusehen.
ICANNs „Strategic Plan for fiscal years 2016 – 2020“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1098
Ein erklärendes Video finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1099
Quelle: icann.org
DNA-STUDIE – DIE COMMUNITY BEGRÜSST NTLDS
Die weltweite Gemeinschaft der Internetnutzer begrüsst die Option, neue Top Level Domains zu nutzen, ist sich des Umfangs ihrer Möglichkeiten aber noch kaum bewusst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell von der Domain Name Association (DNA) durchgeführte Umfrage.
Unterstützt vom US-Marketingunternehmen Research Now, hat DNA im Oktober und November 2014 über 5.000 Internetnutzer aus 10 verschiedenen Ländern (darunter auch Deutschland) nach ihren Surfgewohnheiten befragt und dabei Domain-Namen in den Mittelpunkt gerückt. Die wichtigste Erkenntnis: Domain-Namen bleiben in hohem Maße relevant für die Nutzung des Internets. 85 Prozent der Befragten steuern ein bestimmtes Ziel unmittelbar per Eingabe der Domain in die Adresszeile ihres Browsers an. Auch wer zu den 93 Prozent der Nutzer zählt, die ihre Suche über eine Suchmaschine beginnen, prüft vor dem Aufruf eines Angebots zumindest gelegentlich durch einen Blick, ob die Domain zum Ergebnis der Suche passt; Domain-Namen bleiben damit ein „unique identifier“. Dabei gibt es nationale Unterschiede: während man in Indien die Suche über die Domain bevorzugt, greift man in Großbritannien und Australien eher auf Suchmaschinen zurück. In China spielen dagegen Bookmarks eine große Rolle, was allerdings mit den eingeschränkten Suchmöglichkeiten zu tun haben könnte.
Blickt man allein auf Domains, sind die Nutzer neuen Top Level Domains gegenüber grundsätzlich sehr aufgeschlossen. Gleichwohl gibt es auch hier nationale Unterschiede. Auf die Frage, über welche Adresse ein Nutzer online Rechnungen zahlen würde, griffen in den USA 48,1 Prozent auf onlinepayments.com zurück, aber bereits 35,0 Prozent auf onlinepayments.secure, während onlinepayments.us mit 4,7 Prozent kaum gefragt wäre. Hierzulande stellt sich das ganz anders dar: mit 50,5 Prozent geniesst die Länderendung .de bei onlinebezahlen.de das grösste Vertrauen; onlinebezahlen.bank kommt auf immerhin 21,9 Prozent, onlinebezahlen.secure dagegen nur auf 16,2 Prozent. Unter dem Strich finden neue Endungen jedoch sowohl in den USA (47 Prozent) als auch Deutschland (45 Prozent) Zuspruch, selbst wenn die Popularität einzelner TLDs sehr differiert. Knapp 60 Prozent der Befragten begrüssten die Möglichkeit, unter einer Vielzahl verschiedenster Endungen auswählen zu können, dabei ausdrücklich, wobei diese Zustimmung in Schwellenländern wie China, Mexiko und Indien deutlich jene in Deutschland oder Australien überwog. Das kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass nTLDs in der öffentlichen Wahrnehmung noch wenig präsent sind; 55 Prozent der Befragten hatten gar keine Kenntnis von der Erweiterung des Namensraumes, weitere 20 Prozent waren sich unsicher. In Deutschland entfallen auf das Lager der „Unsicheren“ sogar etwa 70 Prozent.
Da sich die DNA als Lobbyverband der Domain Name Industry versteht und zahlreiche Bewerber um neue Domain-Endungen wie ARI Registry Services, Donuts, GoDaddy, Google, Rightside und Afilias zu ihren Mitgliedern zählt, war scharfe Kritik am nTLD-Programm nicht zu erwarten. Umso erstaunlicher ist, dass die Schwächen nicht ausgeblendet werden. Die fehlende öffentliche Wahrnehmung dürfte daher für die gesamte Branche zu den grössten Herausforderungen zählen, um den neuen Endungen zum Durchbruch zu verhelfen.
Die Studie der Domain Name Association (DNA) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1094
Quelle: thedna.org
TLDS – NEUES VON .MERCK, .TATA UND .TP
Trauer bei Domain-Nostalgikern: die Endung .tp wird in Kürze aus dem Domain Name System verschwinden. Derweil kämpft der Industriekonzern Tata mit Rückschlägen bei .tata, während die Bundesregierung bei .merck interveniert – hier die Kurznews.
In den Streit zwischen der Darmstädter Merck KGaA und der in New Jersey ansässigen Merck Registry Holdings Inc. um den Zuschlag für die neue Top Level Domain .merck hat sich nun auch die Bundesregierung eingeschaltet. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Bewerbern, die historisch betrachtet ihre gemeinsamen Wurzeln in der Industriellen-Familie Merck haben, hat bereits zu diversen Beschwerdeverfahren geführt. Das soll ICANN dazu veranlasst haben, beide Bewerbungen um .merck zu stoppen; diese Befürchtung äußert zumindest Torsten Bettinger, anwaltlicher Vertreter der Merck KGaA, in einem Schreiben an ICANN vom 23. Dezember 2014. Ihm springt Brigitte Zypries, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zur Seite. Sie erinnerte ICANN in einem Schreiben vom 19. Dezember 2014 daran, dass vor weiteren Entscheidungen der „Independent Review Process“ abgeschlossen werden muss. ICANN hat inzwischen klargestellt, dass man das Urteil des „Independent Review“-Verfahrens abwarten will; einen Stopp für beide Bewerbungen will man aber nicht gänzlich ausschliessen.
Über 500 neue Domain-Endungen hat ICANN inzwischen im Rahmen des nTLD-Programms eingeführt, doch von so mancher Top Level Domain müssen wir uns auch verabschieden. Aktuelles Beispiel ist .tp, die erste offizielle Länderendung der Demokratischen Republik Timor-Leste, auch als Osttimor bekannt. In Anlehnung an die „ISO 3166“-Standardliste führte der Inselstaat in Südostasien bei Schaffung des Domain Name Systems das Landeskürzel .tp (Portuguese Timor); entsprechend wurde .tp 1997 delegiert und noch heute in der IANA-Datenbank geführt, auch wenn die Registrierung von .tp-Domains schon seit 2005 nicht mehr möglich ist. Stattdessen wechselte Osttimor nach Erklärung seiner Unabhängigkeit von Portugal und der internationalen Anerkennung des Landes von .tp zur neuen Endung .tl, und bietet seither über das Ministry of Transport and Communications samt Unterstützung durch Neuseelands CoCCA Registry Services (NZ) Limited auch Domain-Registrierungen unterhalb von .tl an. Da das Bedürfnis für .tp damit entfallen ist, entscheidet der ICANN-Vorstand noch im Februar 2015, ob die ccTLD .tp nun gelöscht werden kann. Mit ernsthaftem Widerstand gegen eine Löschung ist nicht zu rechnen.
In ihren Bemühungen um den Zuschlag für die neue Top Level Domain .tata hat der milliardenschwere indische Industriekonzern Tata Sons Ltd. einen schweren Rückschlag erlitten: auf die Intervention der Regierung Marokkos hat die Internet-Verwaltung ICANN .tata in das Prüfungsverfahren geschickt. Die Regierung hatte geltend gemacht, dass „Tata“ für eine Provinz im Süden von Marokko steht; geographische Begriffe dürfen aber nur eingeführt werden, wenn die Gebietskörperschaft in einem „letter of non-objection“ zustimmt. Offenbar hatte sich der Konzern dabei bisher auf ein in französischer Sprache gehaltenes Schreiben berufen, dass zwar den Markenschutz von „Tata“ in Marokko bestätigt, jedoch keine Zustimmung der Gebietskörperschaft für eine Bewerbung um .tata beinhaltet. Nunmehr soll sich das „Geographic Names Panel“ von ICANN erneut mit der Prüfung befassen; in der Bewerberdatenbank wird .tata bereits mit dem Status „Onhold“ statt wie bisher „Pass Extended Evaluation“ geführt. Sollte Tata der Nachweis der Zustimmung Marokkos nicht gelingen, dürfte allein an dieser Frage die im Übrigen offenbar positive Prüfung der Bewerbung um .tata scheitern.
Das Schreiben von Dr. Torsten Bettinger finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1095
Das Schreiben von Brigitte Zypries finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1096
Die Antwort von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1097
Quelle: icann.org
WIPO – SUPERSTAR-DOMAIN DSDS.TV GEHT AN RTL
Der World Intellectual Property Organization (WIPO) lag wieder einmal ein Fall in deutscher Sprache vor. RTL wandte sich gegen den Inhaber der Domain dsds.tv, und war vor der Streitbeilegungsstelle erfolgreich.
Antragstellerin ist die RTL Television GmbH aus Köln, die den Fernsehsender RTL betreibt. Seit 2003 strahlt sie erfolgreich die Musik-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ aus, die unter der Abkürzung „DSDS“ bekannt ist. Die Antragstellerin ist Inhaberin zweier Marken DSDS, die 2005 und 2011 eingetragen wurden, und der Domain dsds.de, die auf Internetseiten unter der Domain rtl.de weiterleitet. Sie sieht sich durch den Antragsgegner, Michael Ehrhardt aus Bremerhaven, der seit frühestens Dezember 2012 Inhaber der Domain dsds.tv ist, in ihren Rechten verletzt. Der Antragsgegner bot die Domain dsds.tv, die ihrerseits auf seine Domain nexusm.org weiterleitete, zum Verkauf an: Einerseits war die Domain bei Sedo gelistet, weiter bot er sie unter nexusm.org für US$ 9.999,- an, und schließlich sandte der Antragsgegner per eMail am 8. Oktober 2014 der „UFA Show GmbH“, die die Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ produziert, ein Angebot zum Kauf der Domain. Die UFA Show GmbH reichte die eMail an die Antragstellerin weiter. Diese wandte sich an die World Intellectual Property Organization, reichte ein UDRP-Verfahren ein und verlangte die Übertragung der Domain dsds.tv auf sich.
Die WIPO-Panelistin Andrea Jaeger-Lenz kam am 20. Januar 2015 zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Antragstellerin berechtigt und die Domain dsds.tv zu übertragen ist (Verfahren Nr. DTV2014-0005). Der Domain-Name des Antragsgegners und die Marken der Antragstellerin sind identisch, da die Endung .tv lediglich ein beschreibender Hinweis auf die TV-Branche ist, so die Panelistin. Was das Recht beziehungsweise das berechtigte Interesse des Antragsgegners an der Domain betrifft, so sei ein solches nicht ersichtlich: Die Antragstellerin hatte dargelegt, dass sie dem Gegner weder Nutzungsrechte eingeräumt noch der Registrierung der Domain zugestimmt habe. Der Antragsgegner hat keine Tatsachen vorgetragen, aufgrund der er berechtigt wäre, die Domain zu nutzen. Die Panelistin sah auch keine Anhaltspunkte für eine gutgläubige Nutzung der Domain dsds.tv auf Seiten des Antragsgegners, da die Domain einfach auf nexusm.org weiterleitete. Sein mangelndes Eigeninteresse an der Nutzung der Domain spiegele sich auch in den zahlreichen Verkaufsangeboten der Domain durch den Antragsgegner wider.
Schließlich stellte sich die Frage nach der Bösgläubigkeit der Registrierung und Nutzung der Domain, die die Panelistin ebenfalls bestätigt sah: Einerseits habe der Antragsgegner zwei Mal versucht, die Domain an die Produktionsgesellschaft zu verkaufen und anderswo zum Verkauf angeboten, was davon zeugt, dass er die Domain hauptsächlich zum Zwecke, sie an die Antragstellerin, mit ihr verbundenen Unternehmungen oder Dritten zu verkaufen, registriert hatte. Bei dem Preis von US$ 9.999,- handele es sich um ein im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten der Registrierung der Domain unangemessen hohes Entgelt. Die Marken der Antragstellerin sind sehr bekannt, und der Antragsgegner erklärte selbst in der eMail vom 08. Oktober 2014 „by the way: i like your show“. Damit, so die Panelistin, „ist offensichtlich, dass der Domainname in voller Kenntnis der Rechte der Beschwerdeführerin an den DSDS-Marken und damit bösgläubig von dem Beschwerdegeger registriert wurde.“ Weiter sprechen gegen den Antragsgegner, dass durch die Endung .tv der Bezug zur Sendung der Beschwerdeführerin unterstrichen werde. Der Antragsgegner habe auch keine Tatsachen vorgetragen, die die Annahme einer ernsthaften Nutzung der Domain für eigene Zwecke rechtfertigen könnten. Maßgebend für den Zeitpunkt der Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Antragsgegner Inhaber wurde, da dies einer Neuregistrierung gleichkommt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Marken bereits registriert und bekannt. Selbst als der Vorhinhaber der Domain am 12. Mai 2007 Inhaber der Domain wurde, waren Marke und Sendung bereits registriert und bekannt. Schließlich ist die Panelistin auch der Ansicht, dass der Antragsgegner die Domain nicht gutgläubig nutzt, denn über sie lockte er Internetbenutzer auf sein Angebot unter nexusm.org, wo er Dienstleistungen eines Medienpartners anbietet, welche denen der durch die DSDS-Marken Geschützten ähnlich sind. Damit waren die drei Voraussetzungen der UDRP erfüllt, und die Panelistin konnte auf Übertragung der Domain dsds.tv auf die Antragstellerin erkennen.
Dies ist ein gutes Beispiel für Domain-Grabbing. Wie man angesichts der bekannten Rechtsprechung der Zivilgerichte und der Streitbeilegungsstellen wie WIPO und NAF solche Domains registrieren und mehr oder weniger den Rechtsinhabern direktzum Kauf anbieten kann, bleibt ein Rätsel. Der naheliegende Missbrauch an den Rechten der Antragstellerin durch die Registrierung und Nutzung der Domain dsds.tv in diesem Fall dürfte jedem Laien ins Auge springen. Die Website nexusm.org zeigt derzeit eine Schmähung mit der Unterschrift „dsds ist das allerletzte“.
Die WIPO-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1100
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int
REKORD-DEAL – RICK SCHWARTZ VERKAUFT PORNO.COM
Uups, er hat es schon wieder getan: Domain-King Rick Schwartz verkaufte porno.com für US$ 8.888.888,- und erzielte damit den seit fünf Jahren höchsten und den vierthöchsten bekannt gewordenen Domain-Verkauf überhaupt. Hintergründe zu dem Geschäft finden Sie hier.
In einer eigenen Pressemitteilung machte Rick Schwartz am 03. Februar 2015 den Verkauf von porno.com zu US$ 8.888.888,- (ca. EUR 6.304.176,-) unter dem Titel „Fourth Largest Reported Domain Name Sale Ever“ publik. Rick Schwartz, heisst es in der Pressemitteilung, habe die Domain 1997 für US$ 42.000,- von einem Studenten erworben, der sie seinerseits eine Woche zuvor für US$ 5.000,- gekauft habe. Der Deal über US$ 8.888.888,- (ca. EUR 6.304.176,-) ist in bar über Escrow.com abgewickelt worden. Für Escrow.com war es nach Aussagen von Brandon Abbey (President des Unternehmens) der höchste Betrag für eine Einzeldomain, die man bisher abgewickelt habe. Schwartz zitiert sich in der Pressemitteilung selbst und teilt mit, vor einigen Jahren seien ihm für die Domain US$ 5 Mio. angeboten worden; die jedoch habe er ausgeschlagen und sich keine weiteren Gedanken darum gemacht. Dem nunmehrigen Verkauf ging ein Angebot über US$ 7,5 Mio. voraus, welches Schwartz ebenfalls ausschlug. Jedoch blieben die Parteien in Verhandlung, und konnten sich schließlich auf den Endbetrag von US$ 8.888.888,- einigen. Schwartz rechnet vor, dass er neben dem Verkaufspreis über die Jahre mit der Domain, die er zeitweise geparkt und über die er zeitweise Weiterleitungen zu Sexseiten hatte, Einnahmen von deutlich über US$ 10 Mio. erwirtschaftete. Die Käufer, eine Unternehmung mit Sitz in Prag, die bereits einige Domains aus der Erwachsenenunterhaltungsbranche besitzt, darunter swingers.com und pornotv.com, darf sich auf zukünftig gute Einkünfte freuen.
Domain-Investor und Blogger Michael Berkens (thedomains.com) rechnet angesichts dieses Domain-Geschäfts und der begleitenden Einnahmen vor, was die Investition in die Domain gegenüber einer Investition in Amazon-Aktien (Faktor 239) zum gleichen Zeitpunkt bedeutet: Amazon-Aktien im Wert von US$ 10 Mio. stünden den US$ 20 Mio., die Rick Schwartz im selben Zeitraum erwirtschaftete, gegenüber. Für Domain-Blogger Andrew Alleman (domainnamewire.com) zeigt sich, dass sich nach wie vor Sex-Domains am besten verkaufen und die höchsten Preise erzielen: porn.com (US$ 9,5 Mio.), sex.com (US$ 13 Mio.) und nun porno.com. Letztere ist lediglich Rick Schwartz‘ 20. Domain-Verkauf. In der Vergangenheit hat er mit den Verkäufen von unter anderem men.com (US$ 1,7 Mio.) und candy.com (US$ 6 Mio. plus Gewinnbeteiligung) von sich Reden gemacht. Einig ist man sich, dass Rick Schwartz, der in Domainer-Kreisen wegen seiner klaren Ansagen umstritten ist, mit diesem Geschäft abermals Domain-Investoren einen Dienst erwiesen hat, nicht nur indem er ein solches Geschäft herbeiführt, sondern gerade, weil er es öffentlich macht.
Die Pressemitteilung von Rick Schwartz finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1103
Quelle: thedomains.com, domainnewswire.com, prnewswire.com
PORNO.COM – US$ 8.888.888,- FÜR EINE DOMAIN
Der Verkauf von porno.com zu einem Preis von US$ 8.888.888,- erschütterte die vergangene Domain-Handelswoche. Doch damit nicht genug, gab es einige weitere hochpreisige .com-Domains.
Domain-King Rick Schwartz sorgte vergangene Woche einmal mehr für einen exorbitanten Domain-Deal: er verkaufte porno.com zu sage und schreibe US$ 8.888.888,- (ca. EUR 6.304.176,-). Die Einzelheiten zu diesem Geschäft finden Sie in einem gesonderten Artikel. Darüber hinaus lieferte .com gleich fünf Domains im sechsstelligen US$-Bereich, darunter 8788.com für US$ 106.000,- (ca. EUR 75.177,-), die an einen chinesischen Domain-Investor gegangen ist, der die Domain bereits wieder anbietet oder die Inhalte noch nicht geändert hat. Ebenfalls in chinesischer Hand befindet sich nun 144.com, die US$ 110.000,- (ca. EUR 78.014,-) erzielte. Die hohen Preise von Zahlendomains sind im asiatischen Raum nicht unüblich, da Zahlen dort große Bedeutung zugesprochen wird.
Die Länderendungen lieferten diesmal keine hohen Preise. Die Endung .me von Montenegro brachte mit colour.me zu EUR 8.999,- die teuerste und mit smarter.me für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-) gleich auch die zweitteuerste Länderdomain. Mit letzterer war die kolumbianische anna.co preislich gleichauf. Es folgte dann die britische einstein.co.uk, die für GBP 6.000,- (ca. EUR 8.079,-) den Inhaber wechselte, der aber noch nicht die entsprechende einstein.uk registriert hat, die für ihn reserviert ist. Die deutsche Endung war wenig vertreten und liefert mit aquagym.de zum Preis von EUR 6.500,- keine Glanzzahlen ab.
Die neuen Endungen sind dieses Mal mit vier Domains vertreten, deren teuerste coastal.cruises immerhin US$ 6.000,- (ca. EUR 4.255,-) erzielte. Die sonstigen generischen Endungen blieben auch vergangene Woche blass. Zwei Drei-Zeichen-Domains saßen unter ihnen an der Spitze: ysh.org für US$ 6.950,- (ca. EUR 4.929,-) und wmc.net für US$ 4.800,- (ca. EUR 3.404,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht nur aufgrund des porno.com-Deals exzeptionell.
Länderendungen
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colour.me – EUR 8.999,-
smarter.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
anna.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
einstein.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 8.079,-)
ftp.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 4.039,-)
coding.co.uk – GBP 1.998,- (ca. EUR 2.690,-)
giftcardmall.co.uk – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.128,-)
lake-district.co.uk – GBP 1.499,- (ca. EUR 2.018,-)
aquagym.de – EUR 6.500,-
infliximab.de – EUR 2.750,-
hotelheidelberg.de – GBP 1.999,- (ca. EUR 2.691,-)
amana.de – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.773,-)
incassopoint.nl – EUR 5.999,-
hamburger.nl – EUR 4.500,-
pay4.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.546,-)
pin.la – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.404,-)
nicocas.jp – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.695,-)
grolman.eu – EUR 2.499,-
rbu.cn – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.702,-)
salamon.ch – EUR 1.999,-
Neue Endungen
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coastal.cruises – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.255,-)
fantasysports.world – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.128,-)
diagnostic.solutions – EUR 2.001,-
trendy.clothing – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.383,-)
Generische Endungen
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ysh.org – US$ 6.950,- (ca. EUR 4.929,-)
wmc.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.404,-)
facework.net – EUR 1.800,-
dobermann.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.312,-)
e-mobility.net – EUR 1.399,-
scozia.net – EUR 1.175,-
.com
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porno.com – US$ 8.888.888,- (ca. EUR 6.304.176,-)
connaught.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 177.305,-)
khc.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 85.106,-)
ignite.com – US$ 112.500,- (ca. EUR 79.787,-)
144.com – US$ 110.000,- (ca. EUR 78.014,-)
8788.com – US$ 106.000,- (ca. EUR 75.177,-)
mobike.com – US$ 47.400,- (ca. EUR 33.617,-)
viciniti.com – US$ 36.200,- (ca. EUR 25.674,-)
kantu.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
everywear.com – EUR 15.000,-
wardrobes.com – GBP 9.999,- (ca. EUR 13.464,-)
verbierchalets.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 10.772,-)
habitt.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.511,-)
ivglobal.com – GBP 7.500,- (ca. EUR 10.099,-)
memorandum.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
unicloud.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.092,-)
stockhero.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 7.089,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – 2. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG IM APRIL
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwalt Akademie veranstalten im April 2015 in Berlin wieder einen IT-Rechtstag, diesmal mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag stellt ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht dar und findet seit vergangenem Jahr statt. Seinerzeit war es mit dem 5. Berliner IT-Rechtstag verknüpft. Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 23. bis 24. April 2015 in Berlin statt. Neben den Veranstaltern DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und Deutsche Anwalt Akademie wird der Deutsche IT-Rechtstag von den Zeitschriften „Computer und Recht“ und „IT-Rechts-Berater“ unterstützt.
Am ersten Tag, der um 14.00 Uhr beginnt, liegt der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung beim IT-Sicherheitsgesetz, das gleich in mehreren Sessions besprochen wird. Daneben wird auch vom Unterlassungsklagegesetz die Rede sein. Am zweiten Tag wird über ibeacon und Google Universal Analytics sowie über Updatezwang und Softwarenutzung gesprochen und diskutiert. Angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechtes befassen. Durch die knapp zweitägige Veranstaltung führt Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, stellvertretender Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV Berlin.
Der 2. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2015 ab 14.00 Uhr, bis Freitag, 24. April 2015, 18.00 Uhr im Pestana Hotel Berlin-Tiergarten, Stülerstraße 6, 10787 Berlin, statt. Die Teilnahme kostet, je nach Status, zwischen EUR 440,- für Mitglieder von davit und EUR 484,- für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft. Wer nur am Donnerstag teilnehmen will, zahlt EUR 165,-. Die Tagung umfasst 10 Vortragsstunden, die als Pflichtstunden für die Fachanwaltschaft angerechnet werden können.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1102
Quelle: davit.de