Domain-Newsletter

Ausgabe #752 – 05. Februar 2015

Themen: Vorratsdaten – EU-Kommission tritt auf die Bremse | Statistik – .com feiert den 30. Geburtstag! | TLDs – Neues von .fr, .hk und .ke | EuGH – Wien auch für .de-Domains zuständig | .uk – erstarktes Typosquatting auf zweiter Ebene | homecare.com – viel Pflege für US$ 350.000,- | Februar – 52. ICANN-Meeting in Singapur

VORRATSDATEN – EU-KOMMISSION TRITT AUF DIE BREMSE

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorerst begraben. Das berichtet das „Logbuch:Netzpolitik“, ein wöchentlicher Podcast über das netzpolitische Geschehen von Linus Neumann und Tim Pritlove.

Mit Urteil vom 8. April 2014 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-293/12 und C-594/12) die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Sie beinhalte einen Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere in Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die zu gewährleisten vermögen, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Zugleich hatte der EuGH aber anerkannt, dass einige Einschränkungen der Grundrechte im Sinne eines legitimen und allgemeinen Interesses gerechtfertigt sein könnten, nämlich beim Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus. Dies sorgte dafür, dass das Thema VDS immer wieder auf die Tagesordnung geriet, zuletzt etwa im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Redaktion des Pariser Satiremagazins „Charlie Hebdo“.

Doch zumindest die EU-Kommission betonte nun, dass keine Vorbereitungen für einen einheitlichen Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung liefen. Wie das „Logbuch:Netzpolitik“ in seinem Podcast „LNP130 Radikalisierung durch Internet“ berichtet, habe es eine Orientierungsdebatte in der EU-Kommission gegeben. Allerdings sehe man wenig Möglichkeiten, das Urteil des EuGH gesetzeskonform umzusetzen; man werde aber nationale Gesetze und deren Entwicklung weiter prüfen. Innerhalb der Bundesregierung scheint es zudem ohnehin keine einheitliche Position zu geben. Während Innenminister Thomas de Maizière ein Handeln anmahnt, trete Justizminister Heiko Maas auf die Bremse und spiele damit die Rolle, die bisher Sabine Leutheusser-Schnarrenberger innehatte. Dass sich damit die Jahrzehnte alte Diskussion um die VDS erledigt hat, ist indes zu bezweifeln. Nach Einschätzung von Katharina Nocun, Campaignerin der Bürgerinitiativen-Plattform Campact, laufen im Hintergrund weitere Evaluationen, inwiefern doch noch eine den Anforderungen des EuGH entsprechende Richtlinie geschaffen werden kann. Dabei habe die Kommission ohnehin auch mit Scheinargumenten gearbeitet, wie etwa der Bestrebung, die VDS zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts einzuführen; dies habe nicht funktioniert, da beispielsweise in Polen die Daten zwei Jahre gespeichert würden, in anderen Ländern hingegen nur sechs Monate.

Dass die gängigen Begründungsansätze für eine Vorratsdatenspeicherung nicht überzeugen, hat der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler bereits im letzten Jahr herausgearbeitet. In einem Blogeintrag mit dem Titel „Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung“ verweist er beispielsweise darauf, dass es in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat empirische Belege dafür gibt, dass die VDS zu einer erhöhten Aufklärungsquote geführt hat. Zudem zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik, dass die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten in Deutschland auch ohne VDS überdurchschnittlich hoch ist. Schließlich sei daran erinnert, dass es in Frankreich eine zwölfmonatige VDS gibt; auch sie konnte die Anschläge von Paris aber nicht verhindern.

Den Podcast „Radikalisierung durch Internet“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1089

Den Artikel „Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung“ von Thomas Stadler finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1090

Quelle: logbuch-netzpolitik.de, heise.de, ec.europa.eu

STATISTIK – .COM FEIERT DEN 30. GEBURTSTAG!

Happy Birthday .com: die weltweit wichtigste Top Level Domain feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Doch auch die anderen Endungen machen auf sich aufmerksam – sogar in Afrika.

Sie gilt als die älteste Domain der Welt: am 15. März 1985 erblickte symbolics.com das Licht der Online-Welt. Zwar ist das nicht ganz unstreitig (nordu.net soll bereits am 1. Januar registriert worden sein), für die .com-Registry VeriSign jedoch Anlass genug, in diesem Jahr den 30. Geburtstag von .com zu feiern. Profitieren sollen davon die Domain-Inhaber: wer die originellste, am leichtesten merkbare und schlüsselwortreichsste .com-Domain registriert, kann einen Monatspreis von bis zu US$ 5.000,- gewinnen, der Gesamtsieger sogar US$ 30.000,-. Allerdings hat die Sache einen Haken: teilnehmen dürfen nur Domain-Inhaber mit Sitz in den USA. Das dürfte .com kaum helfen, die Registrierungszahlen zu befeuern; allerdings ist ein Plus von über 466.000 Domains im Januar 2015 ohnehin schon ein sehr gutes Ergebnis. Das gilt auch für .net, die um über 12.000 Domains zulegen kann. Bei .info, .biz und .us setzt sich hingegen die Entwicklung aus 2014 fort – sie alle verlieren unter dem Strich zum Teil deutlich an Registrierungen.

Aus dem Lager der neu eingeführten Domain-Endungen ist zu vermelden, dass inzwischen über vier Millionen Domain-Namen registriert wurden. Sie verteilen sich auf 475 verschiedene Endungen, wobei .xyz mit 778.358 deutlich führt; danach folgt eine internationalisierte, in chinesischen Zeichen geschriebene Variante von .url mit 354.866 Domains sowie .club mit 173.422 Registrierungen. Allerdings haftet auch Chinas .url der Makel an, dass dort Marketingmaßnahmen für eine überdurchschnittliche Nachfrage gesorgt haben; so wurden von der Registry Knet für die Navigation verwendete Schlüsselwörter vorsorglich geschützt und zudem Domains sowohl in traditionellem als auch vereinfachtem Chinesisch registriert – damit verdoppelte sich die Zahl der Anmeldungen. Es bleibt daher dabei: das Zahlenmaterial für neue Domain-Endungen ist noch wenig repräsentativ.

Blicken wir zum Schluss in den Süden, genauer nach Afrika. Von dort erreicht uns die Nachricht, dass die Verwalterin ZA Central Registry (ZACR) erstmals über eine Million Domains verwaltet. Wie ZACR mitteilt, wurde dieser Meilenstein am 21. Januar 2015 erreicht. Dazu beigetragen haben aber nicht nur die über 962.000 .za-Domains, sondern auch die drei neuen TLDs .joburg, .capetown und .durban, die zusammen allerdings erst auf 8.601 Registrierungen kommen. Bis zu solchen Rekorden ist es für Nigerias Landesendung .ng noch ein weiter Schritt; wie die Regitry Nigeria Internet Registration Association (NIRA) mitteilt, wurden im Jahr 2014 genau 18.870 neue .ng-Domains registriert. Des Weiteren hat man 11.904 .ng-Domains verlängert und 765 weitere Adressen transferiert. Als Weihnachtsgeschenk konnte sich .ng bisher überhaupt nicht etablieren; vor allem im Dezember 2014 ging die Nachfrage zurück. Da jedoch die Zahl der Registrare, die .ng in ihrem Angebot führt, gestiegen ist, könnte sich .ng zumindest im Gesamtjahr 2015 positiv entwickeln.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.830.711 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.908)
.at – 1.243.728 – (Vergleich zum Vormonat: + 120)
.com – 115.810.369 – (Vergleich zum Vormonat: + 466.308)
.net – 15.124.059 – (Vergleich zum Vormonat: + 120.380)
.org – 10.551.668 – (Vergleich zum Vormonat: + 16.012)
.info – 5.482.693 – (Vergleich zum Vormonat: – 33.847)
.biz – 2.365.297 – (Vergleich zum Vormonat: – 31.833)
.us – 1.768.551 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.826)

(Stand 1. Februar 2015)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: telecompaper.com, verisigninc.com

TLDS – NEUES VON .FR, .HK UND .KE

Drastische Preissenkung bei .ke: mit Einkaufspreisen von unter US$ 1,- dürfte das Risiko von Cybersquatting in Kenia erheblich steigen. In Frankreich nimmt man dagegen den Domain-Markt unter die Lupe, während Hongkong einen neuen Service für Markeninhaber gestartet hat – hier unsere Kurznews.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat die erste Ausgabe ihres „Industry Report on Domain Names“ im Jahr 2015 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dieses Mal ein Rückblick auf die Entwicklung des Markts für Domain-Namen im Jahr 2014. Per 31. Dezember 2014 waren exakt 2.853.406 .fr-Domains angemeldet, ein Plus von 5,06 Prozent gegenüber 2013. Damit hat sich Frankreichs Domain-Markt besser entwickelt als der Welt-Markt mit einem Plus von 4,3 Prozent oder der Markt in Europa mit einem Plus von 2,2 Prozent. Unmittelbar in Frankreich kommt .fr auf einen Marktanteil von 36,4 Prozent und blieb damit im Ergebnis praktisch unverändert. Die von AFNIC als konventionelle Endungen bezeichneten TLDs wie .com, .net und .org verloren dagegen mit 59 gegenüber 57,8 Prozent im Vorjahr an Boden. Wenig gefragt sind .fr-Domains mit Akzentzeichen; mit 24.878 Domains weisen die internationalisierten Adressen einen Anteil von lediglich 0,9 Prozent auf. Gleichwohl: Nicht nur für Statistik-Freunde lohnt sich ein Blick in diesen Report!

Hong Kong Internet Registration Corporation Limited (HKIRC), die Registry für die Länder-Endung .hk von Hongkong, hat mit „.hk WATCH“ einen neuen Service für Markeninhaber gestartet. Er erlaubt es, Domain-Namen unterhalb der Endung .hk einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zu unterziehen. Offenbar überwacht der Service automatisiert, ob der vom Markeninhaber geschützte Begriff registriert wird und erfasst dabei auch ähnliche Domains, wobei insbesondere häufige Tippfehler sowie übliche Prä- und Suffixe miteinbezogen sind. Zudem wird bei erstmaliger Anmeldung ein Report erstellt, der verrät, welche potentiell rechtsverletzenden .hk-Domains bereits registriert wurden. Die Überprüfung läuft täglich, so dass auch neu angemeldete Domains im Fall einer Rechtsverletzung sofort gemeldet werden. Zu den Kosten schweigt sich die Registry in der Pressemitteilung leider aus. Bei aktuell etwa 275.000 registrierten .hk-Domains könnte sich eine Nachfrage von Inhabern bekannter oder gar berühmter Marken bei HKIRC jedoch lohnen.

Kenya Network Information Center (KeNIC) hat die Preise für kenianische .ke-Domains drastisch gesenkt: kostete jede .ke-Domain im Dezember 2014 die Registrare im Einkauf noch etwa US$ 22,-, sind sie nun schon für US$ 0,71 erhältlich. Die damit verbundene Absicht ist klar: .ke soll in der Öffentlichkeit bekannt und damit populärer werden, so dass die Zahl an Registrierungen steigt. Nach den aktuell erhältlichen Statistiken waren im September 2014 exakt 32.508 Domains unter .ke vergeben. Bernard Mwaso von Edell IT Solutions in Nairobi begrüsste die Preissenkung, da kleinere Unternehmen und Blogger ermutigt werden, sich für .ke statt bisher .com oder .net zu entscheiden. Inhaber von Kennzeichenrechten sollten allerdings ab sofort ein besonders wachsames Auge auf .ke haben, da mit der Preissenkung das Risiko von Cybersquatting erheblich steigt.

Die erste Ausgabe des „Industry Report on Domain Names“ von AFNIC im Jahr 2015 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1088

Weitere Informationen zu .hk finden Sie unter:
> https://www.hkirc.hk/

Weitere Informationen zu .ke finden Sie unter:
> http://www.kenic.or.ke/

Quelle: afnic.fr, hkirc.hk, coastweek.com

EUGH – WIEN AUCH FÜR .DE-DOMAINS ZUSTÄNDIG

Der EuGH veröffentlichte dieser Tage seine Entscheidung über die Anfrage des Handelsgerichts Wien (Österreich) nach der Zuständigkeit in einem Streit über urheberrechtswidrig veröffentlichte Bilder, die ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland unberechtigt auf seiner Website online gestellt hatte.

Klägerin ist die professionelle Wiener Architektur-Fotografin Pez Hejduk, deren Lichtbilder zum architektonischen Werk des Architekten Georg W. Reinberg bei einer Tagung in den Räumen der Beklagten im September 2004 nach Vereinbarung zwischen Architekt und Fotografin genutzt wurden. Die Beklagte, die Düsseldorfer EnergieAgentur.NRW GmbH, nutzte diese Lichtbilder später für und auf ihrer Webseite, jedoch ohne zuvor die Zustimmung der Klägerin einzuholen. Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte verletze mit der Nutzung der Bilder ihre Urheberrechte. Sie erhob Klage beim Handelsgericht in Wien und verlangte Schadensersatz von EUR 4.050,- sowie die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung auf Kosten der Beklagten. Die hingegen wendet ein, dass das Handelsgericht Wien gar nicht zuständig ist, da ihre Website nicht auf Österreich ausgerichtet sei und deren bloße Abrufbarkeit in diesem Mitgliedsstaat nicht ausreiche, um die Zuständigkeit dieses Gerichts zu begründen. Aufgrund dieses Einwandes unterbrach das Handelsgericht Wien den Prozess und legte dem EuGH die Frage vor, ob nur das Gericht am Ort der Niederlassung des Verletzers zuständig sowie ob maßgebend ist, auf welchen Mitgliedsstaat die Inhalte der Website ausgerichtet sind (Handelsgericht Wien, Vorabentscheidungsersuchen vom 03.07.2013).

Der EuGH kam zum Ergebnis, dass durchaus das Gericht am Ort des Geschädigten zuständig sein kann, allerdings auch nur für Schäden, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaats entstanden sind (EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-441/13). Maßgebend dafür ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001, der regelt, dass der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, entscheidend sei. Nach ständiger Rechtsprechung meint das sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens. Der Beklagte kann demnach vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden. Urheberrechte, wie sie hier die Klägerin geltend macht, unterliegen dabei dem Territorialprinzip, weswegen sie in jedem Mitgliedsstaat der EU nach dem dort anwendbaren Rechte verletzt werden können. Ursache für die Rechtsverletzung in diesem Fall ist laut EuGH der technische Vorgang, aufgrund dessen – ohne Zustimmung der Urheberin – die Beklagte die Lichtbilder auf ihrer Website veröffentlichte. Der Inhaber der Website ist somit verantwortlich für die Rechtsverletzung und eigentlich läge damit die Zuständigkeit am Sitz der Beklagten. Doch komme es, so der EuGH, bei der Zuständigkeit des Gerichts nicht auf das ursächliche Geschehen an, auf dem der Schaden beruht. Der EuGH stellt vielmehr fest, dass als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien die Verwirklichung des Schadenserfolges ausreicht, soweit das Recht in dem Mitgliedsstaat geschützt ist. Die Urheberrechte der Klägerin sind unstreitig in Österreich geschützt. Die Beklagte hält jedoch entgegen, die Website mit den urheberrechtsverletzenden Bildern unter der .de-Domain sei nicht auf Österreich ausgerichtet. Doch darauf kommt es nach Ansicht des EuGH nicht an; entscheidend sei, dass die rechtsverletzenden Bilder in Österreich zugänglich seien. Mithin beantwortet der EuGH die Vorlagefrage dahin, „dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber‑ und verwandten Schutzrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Dieses Gericht ist nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.“

Das EuGH legt damit eine elegante und verständliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage vor. Allerdings war auch kaum etwas anderes zu erwarten, bei der Konstellation. Ein Urteil, das Klarheit schafft, wo vorher eigentlich nicht so viel Unklarheit zu finden war.

Das Urteil des EuGH finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1091

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 finden Sie zum Beispiel hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1093

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: europa.eu, beckmannundnorda.de

.UK – ERSTARKTES TYPOSQUATTING AUF ZWEITER EBENE

Bereits vergangene Woche hatten wir auf das Problem des Typosquatting hingewiesen. Nun hat der Domain-Investor und Blogger Konstantinos Zournas eine kleine Untersuchung des Typosquattings unter .uk vorgelegt, die nochmals das Ausmaß der Unbedarftheit oder Gleichgültigkeit der Kennzeichenrechteinhaber zeigt.

Die Untersuchung hat bei weitem nicht den Umfang der Studie der KU Leuven, die über sieben Monate Daten sammelte und auswertete. Das war aber auch gar nicht nötig, um das Ausmaß einer aktuellen Form des Typosquatting unter der britischen Endung .uk zu dokumentieren. Im vergangenen Jahr hatte die .uk-Domain-Verwaltung Nominet möglich gemacht, endlich Domains auch direkt unter .uk zu registrieren. Dieser Prozess macht die britische Endung, unter der vorher Domains nur auf der dritten Ebene (.co.uk, .ac.uk, .org.uk usw.) registriert werden konnten, insgesamt attraktiver – offensichtlich auch für Typosquatter. Inhabern von Domains unter .co.uk räumte Nominell das Vorrecht ein, binnen fünf Jahren ihre Domain direkt unter .uk zu registrieren. Für Typosquatter ist dies eine Einladung, Domains ohne den Punkt zwischen Domain und .co.uk zu registrieren, also im Format domainco.uk.

Konstantinos Zournas schaute sich die 120 im Alexa-Ranking populärsten .co.uk-Domains an und kam zu dem Ergebnis, dass von diesen 66 als domainco.uk registriert sind – jeweils nicht vom Inhaber der .co.uk. 22 Domains der Liste sind für den jeweiligen .co.uk-Inhaber reserviert und 32 sind noch zu haben. 41 der registrierten 66 Domains wurden binnen zehn Tagen, nachdem die Registrierung unter .uk eröffnet war, bereits registriert, was verdeutlicht, wie schnell Typosquatter handeln und um wie viel schneller Markeninhaber handeln sollten. Weiter sind 57 der 66 Domains geparkt, zwei nutzen Afiliate-Marketing. Zournas ist differenziert bei seiner Einschätzung, einige der Domains können auch als allgemeine Begriffe durchgehen, die nur schwer als Markenrechtsverletzung eingestuft werden können. Aber die Intention mit dem prägnanten „co“-Anhängsel spricht schon für den Missbrauch. Er schließt mit dem Gedanken, was wohl 2019 passieren wird, wenn die fünfjährige Karenzzeit für .co.uk-Inhaber endet.

Dieses kleine Beispiel macht nochmals deutlich, dass Markeninhaber sich eine ordentliche Strategie für das Domain-Management erarbeiten und ständig verfeinern müssen, um überhaupt Typosquatting zu verhindern oder dagegen vorgehen zu können.

Die Untersuchung von Konstantinos Zournas finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1092

Quelle: onlinedomain.com

HOMECARE.COM – VIEL PFLEGE FÜR US$ 350.000,-

Mit homecare.com zu einem Preis von runden US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-) zeigte sich der Domain-Handel der vergangenen Woche in guter Form. Unterstützt wird dieser Eindruck von der Versteigung von .se-Domains durch die schwedische Domain-Verwaltung.

Auch die vergangene Domain-Handelswoche lieferte erfreuliche Zahlen, angefangen mit homecare.com, die – wie schon berichtet – US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-) bei der Auktion auf der NamesCon in Las Vegas erzielte. Doch damit war das Pulver von .com bereits so gut wie verschossen. Zwar fand sich noch superseats.com zum Preis von US$ 48.888,- (ca. EUR 42.884,-), doch die lag schon deutlich hinter zwei Domains aus Schweden.

Die schwedische Endung lieferte herausragende Hochpreise angesichts einer Auktion durch die schwedische Domain-Verwaltung von bisher gesperrten Domains. Vergangene Woche hatten wir bereits über tv.se (SEK 2.180.500,-, ca. EUR 232.856,-) berichtet. Nun waren Domains wie spanien.se mit US$ 60.000,- (ca. EUR 52.632,-) und se.se mit US$ 52.000,- (ca. EUR 45.614,-) unter den Hammer gekommen. In einer weiteren guten Position stand die niederländische webshops.nl zu einem Preis von US$ 39.279,- (ca. EUR 34.455,-). Dagegen lässt sich .de und .uk vernachlässigen.

Die älteren generischen Endungen wussten sich ebenfalls nicht ordentlich zu artikulieren. Dafür fand coding.pro für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-) einen neuen Inhaber. Die neuen generischen Endungen hingegen lieferten wenigsten mit vier erwähnenswerten Deals brauchbar ab; darunter usa.wiki mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-) und pragmatic.marketing mit US$ 2.400,- (ca. EUR 2.105,-). Gleichwohl, auch diese Handelswoche war völlig in Ordnung, wird aber von der kommenden ganz und gar in den Schatten gestellt, nachdem am 02. Februar 2015 bekannt wurde, dass Domain-King Rick Schwartz die Webadresse porno.com für unglaubliche US$ 8.888.888,- verkauft hat.

Länderendungen
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spanien.se – US$ 60.000,- (ca. EUR 52.632,-)
se.se – US$ 52.000,- (ca. EUR 45.614,-)
sd.se – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.053,-)
ps.se – US$ 15.600,- (ca. EUR 13.684,-)
it.se – US$ 15.400,- (ca. EUR 13.509,-)
dj.se – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)

webshops.nl – US$ 39.279,- (ca. EUR 34.455,-)
firstchoice.com.au – AUD 16.549,- (ca. EUR 11.377,-)
seo.io – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.649,-)
autoteile.eu – EUR 7.000,-
motorsport.cn – EUR 5.000,-
nn.ro – EUR 4.999,-
ptc.at – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.289,-)
kred.de – EUR 3.000,-
designer.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
pasionbeisbolera.mx – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
xnxx.com.br – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
creditum.eu – EUR 2.500,-
landsberg.eu – EUR 2.499,-
pasionbeisbolera.com.mx – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.193,-)

Neue Endungen
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usa.wiki – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
pragmatic.marketing – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.105,-)
debt.wiki – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
999.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.316,-)

Generische Endungen
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coding.pro – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
torrent.biz – US$ 1.690,- (ca. EUR 1.482,-)
woodstock.info – US$ 1.050,- (ca. EUR 921,-)

smartsource.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.947,-)
dearworld.org – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.860,-)
krankenhaus.net – EUR 3.499,-
helicopters.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
bookmark.org – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.237,-)
apico.net – EUR 1.800,-
lionel.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
worldpop.org – EUR 1.400,-
ephonenumbers.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.316,-)
payapp.org – EUR 999,-
kailua.org – US$ 1.100,- (ca. EUR 965,-)
mietwohnungen.net – EUR 900,-
basketballs.net – US$ 1.005,- (ca. EUR 882,-)

.com
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homecare.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 307.018,-)
superseats.com – US$ 48.888,- (ca. EUR 42.884,-)
rbu.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 24.123,-)
2009.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 19.737,-)
pjt.com – US$ 19.799,- (ca. EUR 17.368,-)
nachos.com – US$ 18.051,- (ca. EUR 15.834,-)
saintpetersburg.com – US$ 12.800,- (ca. EUR 11.228,-)
elespañol.com (IDN) – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.526,-)
proja.com – US$ 8.054,- (ca. EUR 7.065,-)
zaih.com – US$ 7.950,- (ca. EUR 6.974,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FEBRUAR – 52. ICANN-MEETING IN SINGAPUR

Ende dieser Woche beginnt das vom 08. bis zum 12. Februar 2015 stattfindende 52. ICANN-Meeting in Singapur.

Singapur ist nur ein Ausweichort für das 52. ICANN-Meeting, das ursprünglich in Marrakesch (Marokko) stattfinden sollte. Aufgrund des Ebola-Risikos verlagerte ICANN das Meeting aber im Oktober 2014 kurzfristig nach Singapur, wo bereits im März 2014 das 49. ICANN-Meeting stattgefunden hatte. Das Meeting jetzt findet im „Raffles City Convention Centre“ in Singapur (Singapur) statt. Die Agenda ist wie immer lang und mehrgleisig. Den Anfang macht am Nachmittag des Samstag, 07. Februar, das Governmental Advisory Committee (GAC) Meeting. Erst am Sonntag gehts dann richtig los, mit einer Einführung für Neulinge, der Fortführung des GAC-Treffens, dem Treffen der ccNSO Tech Working Group und weiteren Gruppierungen sowie der Abendveranstaltung. Am kommenden Montag dann laufen teilweise neun Tracks parallel mit unterschiedlichen Workshops, Treffen und Vorträgen. Das hält sich durch bis zum Donnerstag. Am Freitag, 13. Februar, findet abschließend ein Treffen des ICANN- und des ISOC-Board statt.

Reisende nach Singapur sollten einige Regeln beachten: die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige zwar ohne Visum möglich, die Ausweisdokumente müssen aber noch mindestens sechs Monate gültig sein. Zudem gilt das doppeldeutige englische Sprichwort „Singapore is a fine city“: die Stadt bietet sowohl Schönheit als auch zum Teil drastische Strafen für vergleichsweise geringe Vergehen, wie die Einfuhr von Kaugummi oder Essen und Trinken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Da es jetzt allerdings ein wenig zu knapp ist, Singapur für das 52. ICANN-Meeting anzusteuern: In der Regel werden die einzelnen Zusammenkünfte und Vorträge auch live online übertragen.

Weitere Informationen zum 52. ICANN-Meeting finden Sie unter:
> https://www.icann.org/52

Das nächste, also das 53. ICANN-Meeting findet im Juni 2015 wieder einmal in Buenos Aires (Argentinien) statt, wo ICANN bereits das 48. Meeting im November 2013 abgehalten hat.

Quelle: icann.org, de.wikipedia.org

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