Domain-Newsletter

Ausgabe #750 – 22. Januar 2015

Themen: Registrare – „Google Domains“ startet Beta-Phase | Akamai – „State of the Internet“-Report ist da | TLDs – Neues von .dormagen, .fr und .xyz | 2015 – Ausblick auf neue Domain-Trends | OLG Dresden – fluege.de unterliegt flüge.de | NamesCon – hohe Preise für .club-Domains | INTA – 137. Jahrestreffen in San Diego (USA)

REGISTRARE – „GOOGLE DOMAINS“ STARTET BETA-PHASE

Der US-Internetdienstleister Google Inc. hat das nächste Kapitel in seiner noch jungen Geschichte als Domain-Registrar aufgeschlagen: vor wenigen Tagen hat das Unternehmen mit der BetaPhase für „Google Domains“ begonnen. Das Angebot ist vorerst auf den US-amerikanischen Markt beschränkt.

Im Juni 2014 startete Google die erste Testphase für „Google Domains“. Allein die Ankündigung löste in der Domain Name Industry ein Erdbeben aus; angesichts der Marktmacht von Google war sogar vom „GoDaddy-Killer“ die Rede, dem bisher mit deutlichem Abstand grössten Domain-Registrar der Welt. Ganz überraschend kam der Schritt nicht; ICANN führt Google schon seit dem Jahr 2009 als akkreditierten Registrar für Internetadressen mit den Endungen .biz, .com, .info, .name, .net, .org und .pro. Zudem hat sich Google über das Tochterunternehmen Charleston Road Registry Inc. um insgesamt 101 Domain-Endungen wie .app, .book, .shop und .web beworben. Der Start in die Beta-Phase ist somit der nächste logische Schritt, auch wenn Google das Geschäft nicht neu erfindet: für die in den USA marktüblichen US$ 12,- können .com und .net-Domains für ein Jahr registriert werden. Daneben stehen ausgewählte neue TLDs wie zum Beispiel .builders, .contractors, .kitchen oder .plumbing zu teilweise deutlich höheren Preisen im Angebot; die Endung .haus schlägt zum Beispiel mit US$ 110,- zu Buche. Die Zahl der angebotenen ccTLDs ist dagegen sehr begrenzt.

Darüber hinaus bietet Google an, die Domains entweder jährlich zu verlängern oder gleich für die Dauer von bis zu zehn Jahren zu registrieren. Inklusive ist unter anderem „email forwarding“, ein „WHOIS Privacy“-Dienst sowie einfache Management-Tools wie Domain-Locking und die Eintragung von MX-Records. Kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen bieten unter anderem Partner wie Squarespace, Weebly und Wix an; zudem verspricht Google eine unkomplizierte Verknüpfung mit eigenen Diensten, wie etwa dem Blog-Anbieter Blogger. Im Vergleich zu den vielfältigen Angeboten etablierter Registrare wirkt Google Domains gleichwohl bisher eher rudimentär. Für Rückfragen steht ein Support zur Verfügung, vorerst aber nur von Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr (EST). Schließlich bleibt die Registrierung bis auf Weiteres nur Kunden in den USA möglich; wann die Beta-Phase endet und auch Personen mit Sitz in Europa zugelassen werden, ist öffentlich noch nicht bekannt.

Die Konkurrenz reagiert bisher gelassen. Vertreter von GoDaddy räumten ein, ein Auge auf „Google Domains“ geworfen zu haben; sie vertrauen aber auf ihre jahrelange Erfahrung, die den Kunden schnellen und zuverlässigen Support sichert. Nach Meinung von Michael Goul, Professor an der Arizona State University, sei völlig offen, ob Google als „full-service“-Anbieter auftreten werde. Zwar sei Google ein mächtiger Konkurrent, aber in vielen verschiedenen Geschäftsfeldern tätig; in der Domain Name Industry beherrschen jedoch Spezialisten den Markt. Richard Lau, Gründer der Domain-Konferenz NamesCon, sah es pragmatisch: der wirkliche Gewinner sei letztlich der Endkunde.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://domains.google.com/

Quelle: techcrunch.com, tucson.com, theregister.co.uk

AKAMAI – „STATE OF THE INTERNET“-REPORT IST DA

Die in Cambridge (USA) ansässige Akamai Technologies Inc. hat Anfang Januar 2015 den „State of the Internet“-Report für das 3. Quartal 2014 vorgestellt. Dabei nimmt Akamai auch Domains unter die Lupe.

Nach Angaben von Wikipedia zählt Akamai zu den weltweit grössten Anbietern für die Auslieferung und Beschleunigung von Online-Anwendungen und -Inhalten. Bekannt geworden ist das Unternehmen aber auch durch seinen in englischer Sprache gehaltenen „State of the Internet“-Report; er wird vier Mal im Jahr veröffentlicht und bietet einen Einblick in die Verbindungsgeschwindigkeiten des Internets, Breitbandeinführungen, mobile Nutzung, Ausfälle und Angriffe; damit liefert er einen Überblick über die Online-Trends von heute. Zu den Highlights der aktuellen, 72 Seiten umfassenden Ausgabe zählt unter anderem ein Bericht über die Zunahme von so genanntem „Attack traffic“, also Datenverkehr, mit dem Server gezielt überlastet werden sollen. Solcher Traffic kam im 3. Quartal 2014 aus 201 Ländern; im Vorquartal waren es nur 161 Länder, wobei China die höchste Konzentration aufweist. Auf Platz zwei liegen die USA, mit etwa einem Drittel des „Attack traffic“ Chinas.

Ein besonderer Wettkampf dieser Angreifer entwickelte sich während der Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Anhand der jeweiligen country code Top Level Domain (ccTLD) fand Akamai heraus, dass es parallel zu den Fussballspielen zu Angriffen kam. Das Auftaktspiel am 12. Juni 2014 zwischen Brasilien und Kroatien führte etwa zu überdurchschnittlichen wechselseitigen Hackerangriffen; dabei bediente man sich Techniken wie „Denial of Service (DoS) attacks“, „sql Injection“, „php code injection“ und „Remote File Inclusion“. Ins Visier der Hacker mit kroatischer .hr-Domain geriet dabei unter anderem ein brasilianisches Finanzinstitut. Ähnliches beobachtete Akamai bei weiteren vier Spielen; Deutschland war davon aber nicht betroffen. Im Gegenteil: während des denkwürdigen Halbfinal-Spiels gegen Brasilien nahmen die Angriffe sogar eine Auszeit.

In Sachen Domains weiss Akamai schließlich noch zu berichten, dass mehr als 790 Millionen IPv4-Adressen aus 246 Ländern mit der Akamai Intelligent Platform verbunden waren. Die Zahl der IP-Adressen, die das Nachfolgeprotokoll IPv6 verwenden, steigt jedoch; hierzulande lag er bei 11 Prozent und konnte so um 87 Prozent gegenüber dem Vorquartal ausgebaut werden. Lediglich in Belgien liegt der IPv6-Traffic mit 27 Prozent noch höher.

Den vollständigen „State of the Internet“-Report finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1077

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.stateoftheinternet.com/

Quelle: akamai.com

TLDS – NEUES VON .DORMAGEN, .FR UND .XYZ

Bewegende Geste von AFNIC: die .fr-Registry hat die Opfer des „Charlie Hebdo“-Attentats mit einem besonderen WHOIS-Eintrag geehrt. In Dormagen denkt man dagegen über die eigene Domain-Endung nach, während .xyz mit Cybersquatting kämpft – hier unsere Kurznews.

Die große kreisangehörige Stadt Dormagen überlegt, sich um ihre eigene Top Level Domain .dormagen zu bewerben. Das Internet soll lokaler und die Suche nach örtlichen Firmen, Geschäften, Gastronomiebetrieben, Einrichtungen oder Vereinen leichter werden, so, wie es die Nachbarstadt Köln mit .koeln vormacht. Allerdings hat Bürgermeister Erik Lierenfeld Bedenken; wie Stadtsprecher Harald Schlimgen mitteilt, „ist ein solches Projekt für Dormagen unrealistisch, weil nicht finanzierbar“. Ausserdem sei die Endung .dormagen mit acht Zeichen sehr lang und deshalb nicht praxisgerecht. Letztlich wird man sich die Frage stellen müssen, was man mit der eigenen TLD anstellen will; die gut 60.000 Einwohner dürften im Vergleich zu Millionenstädten wie Berlin, Paris oder New York zu wenige sein, um eine dauerhafte Nachfrage sicherzustellen. Die zahlenmäßig bisher erfolgreichste Städte-Endung ist .berlin; sie kommt aktuell auf rund 155.000 registrierte Domains, die New Yorker Endung .nyc steht dagegen noch bei unter 70.000 Domains.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat den getöteten Angehörigen des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ ein besonderes Zeichen des Andenkens gewidmet: für einige Tage erschien bei einer WHOIS-Anfrage für .fr-Domains der Spruch „Je suis Charlie“ („Ich bin Charlie“), mit dem inzwischen weltweit Solidarität mit den Terroropfern zum Ausdruck gebracht wird. Da im WHOIS keine Graphik eingebunden werden kann, nutzte AFNIC dabei die Möglichkeiten des ASCII-Zeichensatzes, um den Spruch vergrössert einzublenden. Begleitet wurde die Aktion durch einen Tweet, in dem AFNIC in englischer Sprache mitteilte: „With .fr our commitment to freedom of speech is total. Our thoughts to the victims and their close family and friends“, gefolgt von den beiden Hashtags #afnic und #jesuischarlie. Selbst das AFNIC-Profilbild bei Twitter zeigte für einige Tage den weltweit bekannten Spruch. Inzwischen ist AFNIC jedoch wieder zum nüchternen, standardisierten WHOIS-Format zurückgekehrt.

Die US-amerikanische XYZ.COM LLC, Registry der aufgrund ihrer Marketing-Aktionen umstrittenen neuen Top Level Domain .xyz, hat Berichte dementiert, aktiv für Cybersquatting geworben zu haben. Im Mittelpunkt der Kritik steht eine Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 mit dem Titel „Over 18,000 ‘.xyz’ Domain Names Released to the Public“. Darin machte die Registry darauf aufmerksam, dass bisher von ICANN gesperrte Domains zur Registrierung frei wurden. Im 2. Absatz der Mitteilung führte XYZ.COM jedoch aus, dass zu den frei werdenden Domains nicht nur kurze, attraktive Adressen zählen, sondern auch zahlreiche markenrechtlich geschützte Begriffe wie „Nike, Hulu, Netflix, Skype, Pepsi, Audi and Deloitte“. Nach Ansicht der Londoner Anwaltskanzlei Lewis Silkin LLP hat die Registry damit praktisch dazu aufgerufen, rechtsverletzende Domains zu registrieren und damit viele Vorurteile über die neuen Endungen zu bestätigen. Wohl nicht zu Unrecht: sechs dieser sieben Begriffe sind nach Angaben des Magazins „World Trademark Review“ inzwischen von unberechtigten Dritten registriert worden. XYZ.COM hat die Pressemitteilung mittlerweile löschen lassen. Production Manager Shayan Rostam räumte ein, dass die Meldung geeignet war, einen falschen Eindruck zu vermitteln; zudem werde man den Rechtsverletzungen nachgehen. Inhaber von Markenrechten sollten sich jedoch vorsorglich über eine WHOIS-Anfrage versichern, dass ihre Marke nicht betroffen ist.

Ein Beispiel für den Spruch „Je suis Charlie“ im .fr-WHOIS finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1083

Quelle: rp-online.de independent.co.uk, worldtrademarkreview.com

2015 – AUSBLICK AUF NEUE DOMAIN-TRENDS

Andrew Alleman befragte anlässlich der NamesCon Fachleute der Domain-Industrie und wollte deren Einschätzungen für das Jahr 2015. Neun folgten seinem Ruf und teilten (mehr oder weniger) einhellig ihre Meinungen über Registrierungen, Aufmerksamkeit, Wachstum und Konsolidierung der Industrie mit.

Domain-Registrierung
Die Fachleute sind sich überwiegend einig, dass die .brand-Endungen ganz entscheidend zur Akzeptanz der nTLDs beim Endnutzer beitragen und den Erfolg der neuen Domain-Endungen ausmachen. Aber auch die Endungen .blog, .shop und .web werden, so Marco Hoffmann (InternetX), zur Popularisierung der nTLDs beitragen. Christa Taylor (dotTBA) geht davon aus, dass bis Juni 2015 7,5 Mio. Domains unter nTLDs registriert sind, Marco Hoffmann (InternetX) geht von mehr als 10 Mio. Domains bis Ende des Jahres aus. Und das werden nicht nur geparkte Domains sein. Laut Richard Tindal (Donuts) haben 15 Prozent der .brand-Inhaber klare Pläne, wie ihre Endung am Markt auftritt. Die Endkunden werden so das Produkt „Neue Domain-Endungen“, dessen Einführung wir 2014 beobachten konnten, aufgrund verstärkten Marketings kennenlernen und akzeptieren. Das Jahr 2015, so Tindal, ist das Jahr des nTLD-Marketings, die nTLDs werden massiv beworben werden. Hintergrundinformationen gibt Tindal auch: so teilt er mit, dass 12 Prozent der bei Donuts registrierten Domains tatsächlich genutzt werden, Domains, die mehrere Seiten und originäre Inhalte aufweisen. Im Vergleich dazu liegt der Nutzungsgrad bei den traditionellen Endungen bei 30 Prozent. Man verzeichne zudem eine kontinuierliche Steigerung der Nutzung der neuen Domains. Für Jeff Sass (CMO .Club) werden die nTLDs in 2015 durch vermutlich eine Endung ihren „twerking moment“ haben und in aller Munde sein. Was ist der „twerking moment“? Nun, ein herausragendes, unvermutetes Ereignis, das unvermittelt Popularität erhält und so über Nacht für Bekanntheit der nTLDs sorgen wird. Zudem soll, nach Ansicht von Christa Taylor (dotTBA) die allgemeine „renewal rate“ der nTLDs bei 65 Prozent liegen. Keine schlechten Aussichten für die neuen Endungen. Bei alledem geht zumindest Kellie Peterson (DirectNic, DNC Holdings) davon aus, dass auch die Zahl der UDRP- und URS-Verfahren steigen wird.

Secondary market
Allenthalben gehen die Fachleute davon aus, dass auch der Domain-Handel in 2015 ansteigt. Hinsichtlich der nTLDs bezieht sich das insbesondere auf Premium-Domains, die vermehrt und zu höheren Preisen gehandelt werden, wohingegen, so Kellie Peterson (DirectNic, DNC Holdings), das mittlere Preissegment bei den traditionellen Endungen aufgrund der nTLD-Premiumkonkurrenz an Preisniveau verlieren, aber an Verkaufsvolumen gewinnen werde. Solomon Amoako (Sedo) ist der Ansicht, die Premium-Domainpreise für .com werden steigen, der russische und der lateinamerikanische Secondary-Market werden wachsen und die allgemeinen Medien werden mehr Interesse an der Domain-Industrie zeigen. Michael Gilmore (ParkLogic) sieht für 2015 auch neue Monetarisierungslösungen voraus, insbesondere mit Mobiltraffic und über Outsourcing des Domain-Managements großer Portfolien.

Industrie allgemein
Einigkeit herrscht bei den Experten auch darüber, was die Industrie als ganze betrifft: es wird weitere Konsolidierung in der Domain-Industrie geben, kleinere Parkinganbieter werden von größeren geschluckt und, wie Christa Taylor (dotTBA) vermutet, werden erste nTLDs scheitern und von anderen Registries fortgeführt werden. Registries, Registrare und andere Teile der Domain-Industrie werden aber auch gemeinsam daran arbeiten, die Endnutzer über die nTLDs aufzuklären und sie ihnen schmackhaft zu machen. Mit reichlich industrieübergreifenden Kooperationen ist zu rechnen.

ICANN
Was keiner der befragten Domainer ansprach, ist die Frage nach Internet Governance. Das scheint nicht auf deren Agenda zu stehen. Nur Christa Taylor (dotTBA) äußert sich zu ICANN und sieht die Internetverwaltung am Ende des Jahres auf einem Haufen von zigmillionen US-Dollar aus Auktionen sitzen, ohne damit irgendetwas Vernünftiges anzustellen. Glücklicherweise meldete sich Elisa Cooper (MarkMonitor) bei circleid.com zu Wort und sieht klar die Bemühungen ICANNs, die Energien darauf zu konzentrieren, die IANA-Funktionen auf eine globale Multi-Stakeholder-Gemeinschaft zu übertragen und neue, zuverlässige Mechanismen zu implementieren. Darüber hinaus wird die Domain-Sicherheit weiter auf der Agenda stehen.

Die Zukunft
Es ist aber nicht zu übersehen, dass in 2015 nicht alle Probleme der Domain-Industrie beseitigt sein werden. Ganz abgesehen von weiteren unzähligen Artikeln, die darlegen wie dumm, überflüssig und zum Scheitern verurteilt die neuen Endungen sind, wartet auch noch in 2016 genügend Arbeit für die Internetindustrie: Christa Taylor geht davon aus, dass frühestens 2016 überhaupt richtig Geld mit den neuen Endungen verdient werden wird. Ob bis dahin die .brands für die notwendige Aufmerksamkeit und Akzeptanz der Endnutzer gesorgt haben, werden wir spätestens dann wissen.

Die Befragung der Industriefachleute finden Sie im Podcast 015 von domainnamewire.com unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1079

Quelle: domainnamewire.com, circleid.com

OLG DRESDEN – FLUEGE.DE UNTERLIEGT FLÜGE.DE

Das Oberlandesgericht Dresden durfte lange Jahre nach Einführung von Umlaut-Domains unterhalb von .de im Streit zwischen fluege.de und flüge.de entscheiden. Die Klage auf Löschung der Domain flüge.de und weiteres wies das Gericht ab.

Klägerin ist die Unister GmbH, Inhaberin von fluege.de, unter der sie unter anderem Flugreisen vermittelt. Sie ist der Ansicht, dass die Beklagten (Inhaberin sowie Admin-C der Domain fluege.de) mit der Domain ihre Markenrechte sowie Wettbewerbsrechte verletze, unter anderem weil zeitweise unter der Domain Links zu Konkurrenten der Klägerin zu finden waren. Sie verlangte Unterlassung, Löschung der Domain, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. In erster Instanz gab das Landgericht Leipzig (Urteil vom 02.08.2013, Az.: 4 HK O 2995/11) der Klage überwiegend statt. Gegen das Urteil legten beide Parteien Berufung zum OLG Dresden ein. Die Klägerin beantragte, die Beklagte auch zu verurteilen, die Domain flüge.de löschen zu lassen. Die Beklagten beantragten die Klageabweisung.

Das OLG Dresden bestätigte die Beklagten und wies die Klage gänzlich ab, da fluege.de keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen und Benutzungsmarke genießt und sich die Beklagten wettbewerbsrechtlich nichts zu schulden haben kommen lassen (OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2014, Az.: 14 U 1364/13). Das Gericht war mit den Tatsachenfeststellungen des LG Leipzig zufrieden, doch die Schlussfolgerungen lagen nicht auf Linie des Instanzgerichtes. Ansprüche aus dem Kennzeichenrecht bestünden unter anderem deshalb nicht, da der Domain-Name fluege.de keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) genießt. Zwar steht hinter dem Domain-Namen ein organisatorisch verselbständigter Geschäftsbereich, der Träger eines geschützten Unternehmenskennzeichens sein kann. Doch sei zweifelhaft, ob die Klägerin die Domain fluege.de kennzeichenmäßig verwendet, außerdem fehle es an der notwendigen Unterscheidungskraft und an einer Verkehrsgeltung. Die Domain fluege.de ist beschreibend und bezeichnet einen wesentlichen Teil der Dienstleistung, die mit ihr erbracht wird: die Vermittlung von Flügen. Aber auch eine notwendige Verkehrsgeltung, bei der bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Verbindung zwischen dem Zeichen und einem bestimmten Unternehmen hergestellt und dieses wiedererkannt werden muss, sei nicht ersichtlich. Bei beschreibenden Kennzeichen muss ein Zuordnungsgrad von über 50 Prozent bestehen. Dies sei hier nicht ersichtlich und die Klägerin habe nichts dazu vorgetragen. Doch selbst wenn fluege.de einen entsprechenden Schutz genösse, so bestünde keine Verwechslungsgefahr (§ 15 Abs. 2 MarkenG). Die Kennzeichnungskraft des Begriffes ist schwach, zudem wird er als Wort-/Bildzeichen zusammen mit einer orangen Grafik, auf der ein stilisiertes Flugzeug zu sehen ist, genutzt. Wenn flüge.de als reines Wortzeichen genutzt würde, wäre der Abstand unter diesen Umständen, selbst bei Branchenidentität der beiden Parteien, ausreichend, so dass man nicht von einer Verwechslungsgefahr ausgehen könne. Selbst der Umstand, dass flüge.de den Umlaut nutzt, könnte zur Unterscheidung ausreichen. Das Gericht sah auch keine Ansprüche aus einer möglichen Benutzungsmarke (§ 4 Nr. 2 MarkenG) der Klägerin, da es da ebenfalls an der erforderlichen Verkehrsgeltung fehlte. Kurz prüfte das Gericht noch wettbewerbsrechtliche Fragen, kam aber auch hier zu dem Ergebnis, dass letztlich keine Ansprüche vorliegen, da die Beklagte sich nicht unlauter verhalte. Weder komme ein möglicher lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 9a UWG) zum Zuge, da dem rein beschreibenden Domain-Namen fluege.de diese wettbewerbsrechtliche Eigenart abgeht, noch läge eine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) vor, da potentielle Kunden nicht gehindert werden, die Dienstleistungen der Klägerin unter der Domain fluege.de wahrzunehmen.

Die Einführung der Umlaut-Domains unter .de 2003 hat einige wenige Entscheidungen zu Tage gebracht (wie zum Beispiel touristikbörse.de, LG Köln, Entscheidung vom 12.03.2004, Az.: 31 O 155/04; günstiger.de: ein Vergleich vor dem LG Hamburg, AZ: 312 O 253/04 und ein Urteil des hOLG Hamburg vom 25.04.2005, Az.: 5 U 117/04), die deutlich machten, dass bei generischen Begriffen das Prinzip „first come, first served“ gilt, wenn, lapidar gesagt, die Domain-Inhaber kein Fehlverhalten an den Tag legen. So auch – letzten Endes – im Fall von flüge.de, in dem das OLG Dresden unter Hinweis auf den Bundesgerichtshof erklärt: „Dass die Klägerin (…) gehindert ist, diese Domain für sich zu nützen, ist Folge des bei der Vergabe geltenden Prioritätsprinzips und grundsätzlich hinzunehmen (…)“.

Das Urteil des OLG Dresden finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1080

Informationen zur interessanten Entscheidung des hOLG Hamburg, bei der der Inhaber von günstiger.de gegen Registrare vorging, finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1081

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, jurablogs.com

NAMESCON – HOHE PREISE FÜR .CLUB-DOMAINS

Am 13. Januar 2015 fand die Domain-Auktion anlässlich der 2. NamesCon in Las Vegas statt. Die Ergebnisse überraschen mit zusammen beinahe US$ 1 Mio. für überwiegend .com- und daneben zahlreichen nTLDs-Domains.

Als teuerster Domain-Name erwies sich homecare.com, der bei US$ 350.000,- (ca. EUR 295.696,-) den Zuschlag erhielt. Beinahe auf dem Fuße aber folgte die Überraschung mit wine.club zum Gebot von US$ 140.000,- (ca. EUR 118.278,-). Damit liegt – nach der knackigen coffee.club im November 2014 – schon die zweite .club-Domain im sechsstelligen Dollarbereich vor. Die Diskussionen darüber, wie dieser herausragende Preis für eine Domain unter den neuen Endungen zu bewerten ist, gehen auseinander. Für die einen ist es eine Art Durchbruch, was sie auch an den durchschnittlichen Ergebnissen der nTLDs festmachen. Aber vielen ist dieser Erfolg suspekt und sind die Preise der nTLDs wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.

Immerhin bei US$ 16.000,- (ca. EUR 13.518,-) zeigte sich mit weed.club die zweite nTLD-Domain, gefolgt von einer weiteren .club-Domain, nämlich fight.club mit dem Zuschlag bei einem Gebot von US$ 13.500,- (ca. EUR 11.405,-). Auch im Übrigen war .club bei der Auktion gut vertreten, und preschte Endungen wie .host mit email.host für US$ 6.000,- (ca. EUR 5.069,-), .wiki, .press, .global und weiteren davon. Sonstige generische Endungen waren kaum vertreten; zwei .asia-Domains fanden allerdings neue Inhaber. Verblüffender Weise wurden die Länderendungen alleine von marijuana.la mit dem Höchstgebot von US$ 6.000,- (ca. EUR 5.069,-) vertreten.

Insgesamt bekamen von den gut 130 angetretenen Domains 87 einen Zuschlag und neuen Inhaber, was einer Quote von rund 65 Prozent entspricht. Das stellt für Auktionen anlässlich einer Konferenz ein sehr erfreuliches Ergebnis dar. Alle nicht versteigerten Domains gehen in eine Verlängerung mit weiteren 200 Domains, die RightoftheDot.com nicht für die Auktion gelistet hatte. Die Auktion wird online bis 4./5. Februar 2015 weitergeführt.

Die Ergebnisse sind im einzelnen:

.com
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homecare.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 295.696,-)
carauctions.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 76.036,-)
susan.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 28.725,-)
tik.com – US$ 33.500,- (ca. EUR 28.302,-)
vil.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 27.880,-)
sexeducation.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 19.431,-)
newage.com – US$ 22.501,- (ca. EUR 19.010,-)
bikerentals.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 18.587,-)
pathologist.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.207,-)
hgu.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.362,-)
paperback.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.138,-)
kqt.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.293,-)
adaptable.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.802,-)
showdogs.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.802,-)
moviecinema.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.197,-)
epeso.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.112,-)
mimes.com – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.859,-)
tropicalproperty.com – US$ 1.100,- (ca. EUR 929,-)
nailtrimmer.com – US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-)
picturemessaging.com – US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-)
vapingsystems.com – US$ 500,- (ca. EUR 422,-)

Neue Endungen
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wine.club – US$ 140.000,- (ca. EUR 118.278,-)
weed.club – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.518,-)
fight.club – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.405,-)
email.host – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.069,-)
birthday.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.224,-)
tequila.club – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.759,-)
food.wiki – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.619,-)
realestate.wiki – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.535,-)
wallstreet.press – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.450,-)
ship.global & send.global – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.112,-)
hollywood.press – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.112,-)
celebrity.wiki – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.521,-)
miami.ink – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.352,-)
casino.wiki – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.352,-)
pokerroom.vegas – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.267,-)
vegas.wiki – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.267,-)
red.ink – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.183,-)
wholesale.ink – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.183,-)
fans.club – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.098,-)
newyork.ink – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.098,-)
gamble.wiki – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.014,-)
dj.asia – US$ 1.100,- (ca. EUR 929,-)
drunkdriving.nyc – US$ 1.100,- (ca. EUR 929,-)
golfcourses.vegas – US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-)
xxx.website – US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-)
student.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-)
bitcoin(s).global – US$ 900,- (ca. EUR 760,-)
bailbond.vegas – US$ 900,- (ca. EUR 760,-)
gf.asia – US$ 800,- (ca. EUR 676,-)
marijuanacard.nyc – US$ 700,- (ca. EUR 591,-)
dates.vegas – US$ 650,- (ca. EUR 549,-)
pot.cards – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
marijuanacards.nyc – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
showticket.vegas – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
forums.xyz – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
airfares.nyc – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
geeks.xyz – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
bet.global & betting.global – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
athleticclub.nyc – US$ 600,- (ca. EUR 507,-)
medicalmarijuanacard.vegas – US$ 500,- (ca. EUR 422,-)
dancestudios.nyc – US$ 500,- (ca. EUR 422,-)
shuttles.vegas – US$ 500,- (ca. EUR 422,-)
whats.nyc – US$ 500,- (ca. EUR 422,-)
cigarbars.nyc – US$ 400,- (ca. EUR 338,-)
rates.vegas – US$ 400,- (ca. EUR 338,-)
bonus.vegas – US$ 400,- (ca. EUR 338,-)
crossfit.wiki – US$ 400,- (ca. EUR 338,-)
cannabisdelivery.nyc – US$ 400,- (ca. EUR 338,-)
athleticclubs.nyc – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
medicalmarijuanacards.vegas – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
printers.xyz – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
dispensarycards.nyc – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
dispensarycard.nyc – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
998.xyz – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
hybrids.nyc – US$ 300,- (ca. EUR 253,-)
privatecarservice.nyc – US$ 275,- (ca. EUR 232,-)
pornos.nyc – US$ 275,- (ca. EUR 232,-)
madrid.xyz – US$ 250,- (ca. EUR 211,-)

Generische Endungen
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cm.net – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.362,-)
vp.net – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.250,-)
tf.net – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.716,-)
tp.net – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.716,-)
1111.asia – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.535,-)
bin.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.690,-)
ty.asia – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.267,-)

Länderendungen
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marijuana.la – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.069,-)

Die Auktion der übrigen Domains findet bei snapnames.com statt und endet Anfang Februar 2015:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1082

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomain.com, domaininvesting.com, domainnamewire.com

INTA – 137. JAHRESTREFFEN IN SAN DIEGO (USA)

Die International Trademark Association (INTA) lädt im Mai 2015 zum 137. Jahrestreffen nach San Diego. Erwartet werden diesmal 9.500 Markenprofis aus der ganzen Welt, um aktuellen Probleme des Markenrechts zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

Das 137. INTA-Jahrestreffen findet vom 02. bis 05. Mai 2015 in San Diego statt. Wie die beiden Vorsitzenden des Meetings, Joshua Burke und Mario Soerensen Garcia, mitteilen, können Teilnehmer bereits ab 01. Mai, 9.00 Uhr morgens, einchecken und von da an mit Kollegen vor Ort netzwerken. Das Jahrestreffen ist thematisch weit gefächert und bietet neben Schulungen zu Lizenzierung, Fair Use und Mediation, Markenstrategietreffen sowie spezielle Vorträge zur Petrol-, aber auch zur Telekommunikationswirtschaft. Daneben gibt es eine große Ausstellung mit über 100 Anbietern.

Das INTA-Jahrestreffen 2015 findet vom 02. bis 05. Mai 2015 im Convention Center, 111 West Habor Drive, San Diego, CA 92101 (USA), statt. Die Teilnahme für Nichtmitglieder kostet derzeit (Early Bird) US$ 1.600.–. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.inta.org/2015AM/Pages/Home.aspx

Quelle: inta.org, eigene Recherche

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