Domain-Newsletter

Ausgabe #749 – 15. Januar 2015

Themen: nTLDs – 13 .brand-Bewerber bleiben stumm | Afilias – Börsengang für 2015 abgesagt | TLDs – Neues von .at, .lol und .reise | Dock Name – Domain-Suche einmal anders | LG Essen – unlauteres Impressum trotz Testseite | 345.com – drei Ziffern zum sechsstelligen Preis | München – 4. Dialog-Camp zum Datenschutz

NTLDS – 13 .BRAND-BEWERBER BLEIBEN STUMM

Zahlreiche Bewerber um eine markenbezogene Top Level Domain haben offenbar in den letzten Wochen ihr Interesse an der eigenen Domain-Endung verloren: obwohl sie das ICANN-Prüfungsverfahren erfolgreich absolviert haben, wurde der Registry-Vertrag nicht unterzeichnet.

Rund ein Drittel der insgesamt 1.930 Bewerbungen, die im Jahr 2012 bei ICANN eingegangen sind, gehen auf zum Teil weltberühmte Marken zurück. Zu diesen so genannten .brands zählen unter anderem .canon, .ferrari, .gucci, .ibm, lego, .lexus und .nike, aber auch deutsche Marken wie .audi, .bmw, .boehringer, .bosch, .linde, .schaeffler, und .spiegel. Obwohl ein Teil der .brands wie zum Beispiel .axa oder .tui bereits delegiert sind, lassen sie es an öffentlicher Präsenz häufig vermissen – kaum ein Unternehmen nutzt die eigene Endung bisher, um sich aktiv zu vermarkten. Über ein dutzend Bewerbungen um eine .brand droht nun aber sogar der Garaus: obwohl sie das Prüfungsverfahren mit Erfolg bestanden haben, listet ICANN sie in der Bewerberdatenbank offiziell mit dem Status „Will Not Proceed“. Im Einzelnen handelt es sich um die 13 TLDs .select, .compare, .axis, .origins, .changiairport, .nissay, .lamer, .clinique, .pwc, .volvo, .amp, .wilmart sowie die chinesische Variante von .recruitment.

Alle diese Endungen gelten als „uncontested“, es gibt also weder Mitbewerber noch haben Dritte Einwendungen gegen die Bewerbung erhoben. Dennoch ist bis heute kein Registry-Vertrag unterzeichnet; zum Teil wurden nicht einmal die Verhandlungen dazu aufgenommen. Ursprünglich stand dafür ein Zeitraum von neun Monaten ab Aufforderung durch ICANN zur Verfügung; auf Drängen der Bewerber hat ICANN diese Frist dann aber bis Juli 2015 verlängert, sofern sich die Bewerber zumindest bis 1. September 2014 auf ICANNs Aufforderung hin gemeldet haben. Wie ein ICANN-Sprecher nun bestätigt, führt das Versäumen selbst dieser Frist zu einer Disqualifikation. Allerdings ist das Bewerbungsverfahren damit noch nicht vollständig beendet, lediglich ein Registry-Vertrag wird vorläufig nicht unterzeichnet. Wie lange dieser Schwebezustand anhalten kann, lässt sich dem Bewerberhandbuch nicht eindeutig entnehmen. Möglicherweise spielt in dieser Phase aber auch eine Rolle, dass sich die Bewerber bei einem Ende des Bewerbungsverfahrens 35 Prozent der Bewerbungsgebühr in Höhe von US$ 185.000,- zurückverlangen können.

Sollte das Bewerbungserfahren für die 13 .brands endgültig enden, bleibt ihnen noch eine kleine Lücke: die in Hongkong ansässige Holding Hu Yi Global Information Resources hat sich um eine chinesische Variante von .trademark beworben, so dass jede Marke die Möglichkeit hat, sich unter yourbrand.trademark zu präsentieren. Um eine „richtige“ .brand handelt es sich jedoch nicht.

Eine Liste aller 643 .brands finden Sie unter:
> http://icannwiki.com/New_gTLD_Brand_Applications

Quelle: domainincite.com, gtld.club

AFILIAS – BÖRSENGANG FÜR 2015 ABGESAGT

Die Afilias-Gruppe, Registry der Top Level Domain .info sowie zahlreicher weiterer, neu eingeführter Domain-Endungen, hat den für 2015 geplanten Börsengang abgesagt. Das Unternehmen verwies zur Begründung auf nicht näher spezifizierte „Marktbedingungen“.

Im Oktober 2014 war bekannt geworden, dass die in Irland ansässige Afilias einen Gang an die Londoner Börse vorbereitet. Geplant war eine Listung im Alternative Investment Market (AIM). Im Zuge des IPO (initial public offering) sollten etwa 30 Prozent der Gesellschaftsanteile am Markt angeboten werden; im Gegenzug soll Afilias auf Einnahmen in Höhe von etwa US$ 100 Millionen, umgerechnet also etwa EUR 85 Millionen, gehofft haben. Nach Angaben von Executive Chairman Jonathan Robinson wollte Afilias damit die Voraussetzungen für organisches Wachstum und weitere Expansionen schaffen; auch die Investoren wären jedoch wohl nicht zu kurz gekommen. Aktuell verwaltet Afilias so prominente TLDs wie .info, .mobi und .pro; darüber hinaus ist das Unternehmen bei .org, .asia, .aero und .xxx beteiligt. Schließlich kann man auf 254 Bewerbungen um neue Domain-Endungen verweisen, sei es selbst oder als technischer Partner.

Doch zumindest aus dem Börsengang wird vorerst nichts. Wie der Blogger Kevin Murphy unter Berufung auf einen namentlich nicht genannten Unternehmenssprecher meldet, hat man vom IPO Abstand genommen. Zur Begründung verwies man auf „Marktbedingungen“. Welche Gründe genau zu dieser Entscheidung geführt haben, ist unklar; spekuliert wird über mangelndes Interesse bei institutionellen Anlegern jedenfalls zu dem von Afilias gewünschten Preis. Nach Einschätzung von Murphy handelt es sich eher um eine dauerhafte Absage als lediglich um eine Verschiebung; eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber nicht.

Für Unternehmen aus der Domain Name Industry sind die Rahmenbedingungen an den Börsen ohnehin schwierig. So sind zum Beispiel CentralNic als auch Minds+Machines am AIM in London gelistet; beide Unternehmen mussten 2014 jedoch Kursverluste von über 40 Prozent einstecken, die sich nur bei Minds+Machines durch einen Aktiensplit relativieren. Allerdings sieht es auch an anderen Handelsplätzen kaum besser aus: Rightside, gelistet im New Yorker NASDAQ, verlor im letzten Jahr 58 Prozent an Kurs, Marchex immerhin 47 Prozent. Kursgewinne konnten lediglich Tucows (39 Prozent) und die Endurance International Group (32 Prozent) vermelden. Auch in der Welt der Domain-Namen wachsen die Bäume also nicht in den Himmel.

Weitere Informationen zum geplanten Börsengang von Afilias finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1075

Quelle: domainincite.com, domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .AT, .LOL UND .REISE

Die neu eingeführte Endung .reise geht auf Reise: schon in wenigen Wochen sucht ein Auktionshaus eine neue Registry. Österreichs Domain-Verwaltung Nic.at hat hingegen ihren .at-Report neu aufgelegt, während sich Google (hoffentlich lächelnd) von .lol verabschiedet – hier unsere Kurznews.

Zum Einstieg ein Rückblick: die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at hat kurz vor Weihnachten den dritten und letzten .at-Report des Jahres 2014 veröffentlicht. Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe steht ein Rückblick auf die zahlreichen Aktivitäten der Registry im letzten Jahr, angefangen beim grandiosen Domain pulse in Salzburg über die Kampagne „Österreich setzt auf .at“, mit der .at das ganze Jahr über online und in Print zu sehen waren, bis zur internen Security-Zertifizierung laut ISO 27001:2013. Zu den Highlights zählte ferner das erste österreichische Internet Governance Forum, das am 11. September 2014 stattfand und bei dem Nic.at durch den Geschäftsführer Richard Wein repräsentiert wurde. Ein Blick in den mit 4 Seiten kompakten und reich bebilderten .at-Report lohnt sich also auf jeden Fall!

Die neue globale Top Level Domain .lol hat ihre Registry gefunden: Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. zog ihre Bewerbung zu Gunsten der Uniregistry Corp. freiwillig zurück und machte so den Weg für die zum Domainer Frank Schilling gehörende Gesellschaft frei. Das Kürzel .lol steht dabei im Netzjargon für „Laughing Out Loud“, zu deutsch also „laut auflachen“. Ob Google trotz des Rückzugs lachen darf, bleibt öffentlich unbekannt; Details der offenbar privaten Absprache wurden wie üblich nicht bekannt. Ausweislich der Bewerbungsunterlagen ist Comedy die Währung des Internets; diesem Zweck soll .lol dienen und Spass ins Netz bringen. Uniregistry verspricht geringe Gebühren und keine Gebührenerhöhungen während der ersten fünf Jahre. Wann die Registrierung unter .lol beginnt, ist aktuell aber noch offen; auch in die Root Zone ist .lol bisher noch nicht eingetragen.

Die am 6. August 2014 neu eingeführte Top Level Domain .reise sucht eine neue Registry: wie das Online-Auktionshaus Innovative Auctions Ltd. mitgeteilt hat, soll .reise am 27. Februar 2015 versteigert werden. Im Unterschied zu anderen nTLD-Auktionen, über die wir an dieser Stelle berichten, handelt es sich bei .reise um eine bereits eingeführte Domain-Endung. Sie wird von der in Bendestorf bei Hamburg ansässigen dotreise GmbH betrieben; mit aktuell deutlich unter 1.300 registrierten Adressen hält sich die Nachfrage aber noch in Grenzen. Ursache dafür könnte sein, dass .reise lediglich natürlichen Person, juristischen Person, Organisationen oder Personenvereinigungen offensteht, die zu ausgewählten Kreisen wie Reiseveranstalter, Reisebüro, Gastgewerbe, Fachverlage und Regierungsstellen im Bereich Tourismus und Transport gehören. Dazu kommt die Konkurrenz durch .reisen, die von der Donuts-Tochter New Cypress LLC betrieben wird und dank allgemein-freier Registrierung bisher knapp 3.900 Registrierungen vorweisen kann. Für die Inhaber einer .reise-Domain sollte sich hierdurch nichts ändern; der Registrierungsbetrieb läuft ungehindert weiter.

Den .at-Report 3/2014 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1074

Weitere Informationen zu der Kampagne „Österreich setzt auf .at“ finden Sie unter:
> http://www.österreichsetztauf.at/

Quelle: nic.at, icann.org, domainnamewire.com

DOCK NAME – DOMAIN-SUCHE EINMAL ANDERS

Ein interessantes Angebot für Start-Ups und Entrepreneure, die auf der Suche nach einer Domain für ihr Projekt sind, bietet „Dock Name“: Unternehmer, die einen neuen Service oder ein neues Produkt anbieten wollen, bitten auf Dock Name um Vorschläge für die passende Domain.

Es ist die Umkehrung der bisherigen Verhältnisse: machen sich Jungunternehmer bisher – üblicherweise verspätet – auf die Suche nach einer passenden, möglichst freien Domain bei den unterschiedlichen Domain-Suchmaschinen, können sie sich künftig lange Stunden vor dem Rechner sparen. Sie können einfach ihr Projekt bei Dock Name vorstellen und sich einen passenden Domain-Namen von anderen vorschlagen lassen. Dock Name ist eine „crowdsourced“ Domain-Suchmaschine. Die Gruppe findet den besten Domain-Namen für ein Projekt. Dock Name macht es dabei beiden Parteien einfach: die Website ist schlicht und aufgeräumt. Auf den ersten Blick besteht sie aus den Anfragen nach Domains mit jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts, für das die Domain sein soll, und den Domain-Vorschlägen von Dritten. Fünf Vorschläge werden jeweils gelistet, aber tatsächlich sind die Vorschlagslisten weit länger und können „ausgeklappt“ werden. Wer eine Domain vorschlägt, kann gegebenenfalls dazu schreiben, warum er meint, die Domain sei die richtige für das Projekt. Zugleich ist mitzuteilen, ob man Inhaber der Domain ist, oder diese noch registriert werden kann oder bereits vergeben ist. Die Domain-Vorschläge können von den registrierten Mitgliedern bei Dock Name bewertet werden. Die Wahl des Domain-Namens bleibt letztendlich aber dem Projektinhaber überlassen.

Dabei tritt Dock Name selbst nicht als Domain-Händler in Erscheinung, sondern versteht sich lediglich als verbindendes Glied, das Projektinhaber und Domain-Inhaber zusammenführt. Diese müssen das Geschäft dann unter sich regeln. Finanzieller Erfolg steht für Dock Name wohl nicht zur Debatte. Vorerst soll Geld einerseits über Werbung reinkommen, die bisher noch kaum in Erscheinung tritt, und andererseits über Premiumdienste durch Hervorhebung von Domain-Anfragen, indem sie gegen US$ 4,99 im Monat oben gelistet werden. Alles in allem ist Dock Name ein interessantes Domain-Suchsystem, über das auch Domain-Investoren an Endkunden herantreten können.

Weitere Informationen unter:
> http://www.dockname.com

Quelle: thedomains.com

LG ESSEN – UNLAUTERES IMPRESSUM TROTZ TESTSEITE

Das Landgericht in Essen stellte in einem aktuellen Fall klar, dass ein fehlerhaftes Impressum auch auf einer unfertigen, lediglich versehentlich aktivierten Internetseite mit einem Angebot für eine Ferienwohnung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Dabei haftet selbst eine Person mit, die zwar Mitvermieter der Wohnung ist, aber von der Website gar nichts wusste.

Die Klägerin vermietet über das Internet Ferienwohnungen auf Borkum. Die Beklagten sind Eigentümer einer solchen Ferienwohnung, die unter anderem auf einer Website unter einer Domain der Beklagten zu 1) angeboten wurde. Die Website war von der Beklagten zu 1) im Jahr 2007 errichtet und ins Internet eingestellt worden. Sie wies im März 2014 zumindest für einige Tage kein ordnungsgemäßes Impressum auf, sondern lediglich den Nachnamen der Beklagten, jedoch ohne Vornamen oder Anschrift. Darüber hinaus waren die Inhalte nicht vollständig oder gar nicht ausgeführt. Die Bilder waren teilweise verdreht, die Preisliste stammte von 2010. Die Klägerin ließ die Beklagten im März 2014 abmahnen. Die Beklagten wiesen die Abmahnung zurück, da ihr keine Vollmacht beilag. Daraufhin erhob die Klägerin Klage vor dem Landgericht Essen und verlangte von den Beklagten es zu unterlassen, Ferienwohnungen im Internet ohne ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung anzubieten, sowie Ersatz der Abmahnkosten. Die Beklagten hielten unter anderem entgegen, die streitgegenständliche Website sei ohne Wissen des Beklagten zu 2) von der Beklagten zu 1) versehentlich online gestellt und dann vergessen worden. Es handele sich dabei um eine Bagatelle, und der Beklagte zu 2) sei dafür nicht verantwortlich und könne also deswegen nicht verklagt werden.

Das Landgericht Essen gab der Klage statt (LG Essen, Urteil vom 13.11.2014, Az.: 4 O 97/14). Seitens der Klägerin besteht ein Unterlassungsanspruch wegen unlauteren Wettbewerbs (§§ 8 Abs. 1 S. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 5 TMG). Die Parteien sind Mitbewerber, da sie sich alle mit der Vermietung bzw. Vermittlung von Ferienwohnungen auf Borkum befassen und sich um den gleichen Kundenkreis bemühen. Die Beklagten handelten unlauter, da sie zumindest für einige Tage im März 2014 die fragliche Website ohne vollständigen Namen und ohne Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, also ohne ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), betrieben. Als Betreiberin der Website, damit als Diensteanbieterin (§ 2 TMG), hat dafür die Beklagte zu 1) einzustehen. Aber auch der Beklagte zu 2) haftet für den Verstoß gegen § 5 TMG, denn als Mitvermieter der auf der Website angezeigten Ferienwohnung ist er Mitstörer: Spätestens seit der Abmahnung durch die Klägerin war ihm der Umstand bekannt, dass seine Ferienwohnung auch in seinem Namen über die Website angeboten wurde. Der Einwand, die Website sei lediglich versehentlich online geschaltet und der Beklagte zu 2) ohne sein Wissen als Diensteanbieter aufgenommen worden, geht ins Leere. Die Unterlassungspflicht (§ 8 UWG) setzt kein Verschulden voraus. Da die Beklagten keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, besteht nach wie vor die Wiederholungsgefahr und also der Unterlassungsanspruch. Auch der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten steht der Klägerin zu (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG). Dass dem anwaltlichen Abmahnschreiben keine Vollmacht beigefügt war, steht der Wirksamkeit der Abmahnung nicht entgegen, da sie mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden war.

Das Urteil des Landgerichts Essen lehrt einerseits, dass man als Diensteanbieter unbedingt aufpassen sollte, nur fertige und geprüfte Websites online gehen zu lassen. Zum anderen geziemt es sich nicht, andere ohne deren Wissen mit auf eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu nehmen. Denn es ist davon auszugehen, dass diese Dritten Ausgleichsansprüche haben, die eine solche Abmahnung mit anschließendem Klageverfahren dem Domain-Inhaber und Diensteanbieter nochmals teurer macht.

Das Urteil des LG Essen finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150002

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

345.COM – DREI ZIFFERN ZUM SECHSSTELLIGEN PREIS

In den letzten beiden Wochen des Jahres 2014 und der ersten Januar-Woche 2015 schöpfte der Domain-Handel aus dem Vollen: mit 345.com für US$ 800.000,- (ca. EUR 677.966,-) startet auch das neue Jahr mit einer Hochpreisdomain. Selbst die Länderendungen legen gut vor und bieten Exotisches. Und die etablierten generischen Endungen reden schließlich wieder mit.

Beinahe selbstverständlich legt .com mit der eindrucksvollen 345.com für US$ 800.000,- (ca. EUR 677.966,-) in der ersten Domain-Handelswoche in 2015 die Hürde gleich ein bisschen höher, und fügt mit rides.com zu einem Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 101.695,-) gleich noch eine sechsstellig bepreiste Domain dazu, die bei flippa.com um die Jahreswende einen neuen Inhaber fand. Nicht ganz so weit gingen die sonstigen etablierten generischen Endungen, doch lieferten .org und .net mit fantasyfootball.org für US$ 23.500,- (ca. EUR 19.915,-) sowie pkw.net für EUR 15.000,- erfreulich gut ab.

Die Länderendungen bescherten Exotisches. Teuerste Domain war tv.ae für US$ 95.000 (ca. EUR 80.250,-) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ebenfalls interessant waren die philippinische lotto.ph zum Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-), die niuesche koop.nu zum Preis von EUR 8.000,- und weitere Domains unter den Länderendungen .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean), .nu (Nigeria) und eine selten gehandelte .pt aus Portugal. Die deutsche Endung glänzte nicht nur mit den hochpreisigen wohnung.de (EUR 74.000,-) und schlüsseldienst.de (EUR 35.000,-), sondern auch mit fünf weiteren Domains. Im Übrigen zeigten sich unter den nTLDs .club- und .cruise-Domains wieder als begehrt, und es wurden .wiki-, .church- und .pub-Domains gehandelt. Alles in allem war der Domain-Handel um die Jahreswende erfreulich.

Länderendungen
————–

tv.ae – US$ 95.000,- (ca. EUR 80.250,-)

wohnung.de – EUR 74.000,-
schlüsseldienst.de (IDN) – EUR 35.000,-
coating.de – EUR 7.000,-
starsbet.de – EUR 4.250,-
eyoo.de – EUR 2.000,-
singlemitkind.de – EUR 2.000,-
sportwetten-vergleich.de – EUR 2.000,-

dieta.it – EUR 39.240,-
borsette.it – EUR 5.500,-
buonosconto.it – EUR 4.675,-
ifood.it – EUR 3.900,-
antichisapori.it – EUR 3.050,-
postina.it – EUR 2.680,-
flynet.it – EUR 2.318,-

lotto.ph – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
jobs.se – EUR 15.990,-
accountancy.nl – EUR 9.680,-
kayak.eu – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
koop.nu – EUR 8.000,-
ten.tv – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-)
insurance.com.ng – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.932,-)
noon.co – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.508,-)
portugalholidays.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.477,-)
msc.co.uk – GBP 3.455,- (ca. EUR 4.419,-)
sportus.se – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
mammoth.co.uk – GBP 3.250,- (ca. EUR 4.157,-)
transfer.co – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.136,-)
financeapp.nl – EUR 3.000,-
cloudservices.eu – EUR 2.999,-
carinsurance.net.au – AUD 4.326,- (ca. EUR 2.995,-)
fingerprintjewellery.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.878,-)
clubhouse.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
teufel.cn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
nurse.ch – EUR 2.500,-
kautz.eu – EUR 2.499,-
cartaodecredito.pt – EUR 2.320,-
zenith.at – EUR 2.249,-
calculretraite.fr – EUR 2.000,-
fins.eu – EUR 2.000,-

Neue Endungen
————-

lingerie.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
campings.travel – EUR 3.288,-
europeriver.cruises – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.051,-)
macau.wiki – EUR 1.900,-
gracebible.church – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.694,-)
jazz.pub – EUR 1.351,-
figureskating.club – US$ 1.150,- (ca. EUR 975,-)

Generische Endungen
——————-

snowflakedb.info – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.390,-)
trb.info – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.447,-)
sat.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
pdfreader.info – EUR 1.000,-
ndp.biz – US$ 1.000,- (ca. EUR 847,-)

fantasyfootball.org – US$ 23.500,- (ca. EUR 19.915,-)
pkw.net – EUR 15.000,-
british.org – US$ 5.053,- (ca. EUR 4.282,-)
text.org – US$ 5.012,- (ca. EUR 4.247,-)
nao.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
thefoundation.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
dna.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-)
bpm.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.390,-)
onsf.org – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-)
bonviveur.net – EUR 3.000,-
onlinekaufen.net – EUR 3.000,-
photographs.net – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.881,-)
hepatitis.net – US$ 3.180,- (ca. EUR 2.695,-)
schweiger.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
kinshasa.net – EUR 2.000,-
notebooks.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.864,-)
autodna.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
difficult.org – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.653,-)
skateboards.org – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.653,-)
live-scores.net – EUR 1.400,-
relx.net – EUR 1.400,-
dirt.net – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.314,-)
r7.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
zapzap.net – EUR 1.150,-
cloudplan.net – EUR 1.100,-
etv.org – US$ 1.250,- (ca. EUR 1.059,-)
jayme.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.017,-)
spirituosen.net – EUR 975,-
mesotheliomainformation.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 847,-)
radiocafe.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 847,-)
vacationpackages.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 847,-)

.com
—–

345.com – US$ 800.000,- (ca. EUR 677.966,-)
rides.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 101.695,-)
montrose.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 63.559,-)
encinitas.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 40.678,-)
alqabas.com – KWD 11.000,- (ca. EUR 31.480,-)
problem.com – US$ 35.200,- (ca. EUR 29.831,-)
fortcollins.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-)
findyourcalling.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.424,-)
bfn.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
hellosocial.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
vvvv.com – US$ 22.100,- (ca. EUR 18.729,-)
rah.com – EUR 17.000,-
exercisebike.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-)
reported.com – US$ 19.999,- (ca. EUR 16.948,-)
lefan.com – US$ 19.101,- (ca. EUR 16.187,-)
newmedia.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.254,-)
sxy.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.254,-)
droidlabs.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.407,-)
enetwork.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.136,-)
casinoforum.com – US$ 15.300,- (ca. EUR 12.966,-)
landauctions.com – US$ 15.300,- (ca. EUR 12.966,-)
appearance.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
eatz.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
childhealth.com – US$ 14.999,- (ca. EUR 12.711,-)
vendito.com – EUR 12.500,-
mamahuhu.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.288,-)
stages.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.288,-)
kickbox.com – US$ 11.999,- (ca. EUR 10.169,-)
ozb.com – EUR 10.000,-
hvy.com – US$ 11.100,- (ca. EUR 9.407,-)
11211.com – US$ 10.003,- (ca. EUR 8.477,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 4. DIALOG-CAMP ZUM DATENSCHUTZ

Die beiden Fachzeitschriften „MultiMedia und Recht“ (MMR) und „Zeitschrift für Datenschutz“ (ZD) des Beck-Verlages veranstalten zusammen mit der FOM Hochschule unter dem Motto „Meet in the LawCloud“ am 20. Februar 2015 in München das 4. DialogCamp.

Die Veranstaltung wird als Bar-Camp ausgerichtet, das heisst, jeder, der etwas zum Thema Datenschutz und Internet beitragen kann, darf sich als Referent für einen Vortrag am Tag der Veranstaltung anbieten. Soweit ausreichend Interesse der Teilnehmer besteht, bekommt er einen Vortragsplatz. Als Referenten sind schon jetzt unter anderem gelistet: Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de), Wolfgang Kopf, LL.M. (Deutsche Telekom AG) und Birgit Sippel (EU-Parlament), welchletztere sich zum Datenschutz in Europa äußern wird. Insgesamt bietet die Veranstaltung Raum für mindestens 25 Beiträge. Die Mittagspause soll interessanterweise als Krypto-Party mit Imbiss umgesetzt werden. Was auf die Teilnehmer zukommt, erfahren nur die Mutigen, die sich anmelden.

Das 4. Dialog-Camp findet am 20. Februar 2015 von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr in den Räumen der FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige Gesellschaft mbH, Hochschulzentrum München, Neue Hopfenpost, Arnulfstr. 30 in 80335 München, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof statt. Die Teilnahme kostet EUR 25,-. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://dialog-camp.de

Quelle: dialog-camp.de, datenschutzbeauftragter-online.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top