Themen: Zypern-Connection – EURid verliert vor Gericht! | „Switch On!“-Guides – strenger Kurs bei .mobi | DROA – erneut unseriöse Angebote aufgetaucht | TLD-Update – Neues von .at, .hk und .biz | kinski-klaus.de – Erben gehen leer aus | camp.com – neues Feldlager für US$ 150.000,- | Miami – T.R.A.F.F.I.C trifft sich Ende Oktober
Zypern-Connection – EURid verliert vor Gericht!
Überraschende Wende im Streit um die 74.000 suspendierten .eu-Domains: nach der vorläufigen Entscheidung eines Brüsseler Gerichts muss EURid die Blockierung aufheben. Eine endgültige Entscheidung wird aber erst im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwartet.
Kurze Rückblende: Im Juli diesen Jahres hatte die für die Verwaltung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) zuständige EURid mehr als 74.000 .eu-Domains, darunter Adressen wie beethoven.eu und hotelparking.eu, suspendiert, nachdem es im Zusammenhang mit dem Start der zweiten Landrush Period zu offensichtlichen Manipulationsversuchen gekommen war. Zahlreiche besonders attraktive Domains waren in die Hände einer kleinen Gruppe von Inhabern gefallen, den Firmen Ovidio Ltd., Fausto Ltd. und Gabino Ltd., welche sich über 400 verschiedener Registrare bedienten, die sämtlich ihren Sitz in New York haben. Gegen diese Registrare wurden daraufhin von EURid ein Gerichtsverfahren wegen Vertragsbruch eingeleitet; der Vorwurf lautete, systematisch für sich .eu-Domains registriert zu haben, um sie an Dritte zu verkaufen, ein als so genanntes „warehousing“ bekanntes und unzulässiges Phänomen.
Doch die Registrare wehrten sich: wie ein Gericht in Brüssel vergangene Woche im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden hat, muss EURid sämtliche Domains freigeben und insbesondere eine Übertragung zulassen; für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht EURid eine Strafe von EUR 25.000,- je Stunde. Soweit ersichtlich, wurden EURid formelle Fehler zum Verhängnis: ein Widerruf der Registrierung ist zwar unter den Voraussetzungen von Artikel 20 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 bei einem Verstoß gegen Registrierungsbestimmungen grundsätzlich möglich, setzt jedoch gemäß Abschnitt 12 Nr. 2 der Registrierungspolitik voraus, dass der Domain-Inhaber mindestens 14 Tage vor dem Widerruf kontaktiert und aufgefordert wurde, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Das war hier nicht der Fall. Die Domains sind inzwischen wieder freigegeben.
EURid-Sprecher Patrik Linden kommentierte die Entscheidung nur knapp. „Was das laufende Hauptverfahren betrifft, werden wir keinen Rückzieher machen“, so Linden gegenüber pressetext.de. In einer ebenso knappen Pressemeldung verwies EURid ferner darauf, dass das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, so dass von einer Fortsetzung im Hauptsacheverfahren auszugehen ist. Die erste Verhandlung soll am 10. November 2006 stattfinden.
Registrierung von .eu-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de
Quelle: eurid.eu, iht.com, heise.de, eigene Recherche
„Switch On!“-Guides – strenger Kurs bei .mobi
Die für die Verwaltung der neuen Mobil-Domain .mobi zuständige mTLD Ltd. hat angekündigt, bei der Einhaltung der inhaltlichen Regeln ein strenges Regiment zu führen: wer die „Switch On!“-Guides nicht einhält, riskiert die Suspendierung der Domain.
Ihre besondere Bedeutung leiten .mobi-Domains aus dem Umstand ab, dass die angebotenen Inhalte vom Domain-Inhaber auf mobile Kommunikationsgeräte wie PDA, Handy oder Blackberry angepasst werden müssen, um so das mobile Internet zu fördern. Hierzu hat Verwalter mTLD Ltd. eigene Richtlinien entwickelt, die „Switch On!“-Guides. Sie enthalten einen Mix aus verpflichtenden und empfohlenen Handlungsanweisungen, wie die Darstellung und Umsetzung mobiler Inhalte und Dienste in der Praxis zu erfolgen hat. Derzeit sind zwei Versionen verfügbar: zum einen der „Web Developers Guide“, der sich mit den Inhalten befasst, zum anderen der „Switch On! Email Guide“, der die Implementierung von eMail-Systemen für .mobi zum Gegenstand hat. Beide derzeit nur in englischer Sprache verfügbaren Dokumente können auf der Website von mTLD kostenlos heruntergeladen werden.
Für die Inhalte unter .mobi gelten vor allem drei Grundregeln, die verpflichtend einzuhalten sind: die Darstellung in XHTML, das Verbot von „Frames“, also verschiebbaren Teilbereichen im Browserfenster sowie die Anforderung, dass das Eintippen von www.domain.mobi zur selben Website führen muss wie domain.mobi, also ohne „www.“. Zudem empfiehlt mTLD, einen Link einzuarbeiten, über den der Nutzer den Anbieter über eine nicht-optimierte Internetseite informieren kann. Ferner sollten länderspezifische Angebote im Format .de.domain.mobi konzipiert, und von der Verwendung von Grafiken abgesehen und Pop-Ups ausgeschlossen werden. Schließlich gilt eine allgemeine Regel für Domains mit .mobi natürlich ganz besonders: je kürzer, desto besser.
Die Einhaltung aller verpflichtenden Regelungen wird von mTLD einmal im Vierteljahr bei jeder .mobi-Domain getestet; wer in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist, muss mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Wer die Regeln missachtet, durchläuft mehrere Warnstufen und hat maximal 60 Tage zur Korrektur Zeit; andernfalls droht die Suspendierung der Domain. Dagegen steht als eine Art Rechtsmittel die Möglichkeit eines „appeal“ zur Verfügung, der online eingelegt werden kann.
Kunden der Starnberger united-domains GmbH müssen sich übrigens keine Sorgen um diese Anforderungen machen: Alle registrierten .mobi-Domains werden automatisch auf eine Parking-Site umgeleitet, welche die von mTLD gesetzten Bedingungen erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/switched/reg_compliancepolicy.html
Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/
Quelle: mtld.mobi, eigene Recherche
DROA – erneut unseriöse Angebote aufgetaucht
Die Domain Registry of America (DROA) nimmt ihr Unwesen wieder auf und versendet – diesmal per Fax – „Domain Name Expiration Notices“. Für eine Handvoll Euro mehr als üblich will sie die Domains der angefaxten Domain-Inhaber hosten.
Auf den ersten Blick sieht das Fax wie eine freundliche Einladung aus: Aus Gefälligkeit wendet sich DROA an den Inhaber einer Domain, um ihm mitzuteilen, dass die Registrierungsperiode für seine Domain in den nächsten Monaten ausläuft. Im Falle der uns vorliegenden „Domain Name Expiration Notice“ ist das am 31. März 2007, also in über sechs Monaten! Wenn man aber jetzt zu DROA wechsele, so das Schreiben, dann partizipiere man an den „best savings“! Immerhin klärt das Schreiben der DROA darüber auf, dass man von seinem eigenen Provider wegziehen müsse, hin zu DROA; früher wurde dieser Aspekt verschleiert. Zudem findet man in Fettdruck die Bemerkung: „This notice is not a bill“ und weiter, in normalen Lettern, heisst es: „it is rather an easy means of payment …“.
Man kann das also als eine ordentliche Offerte verstehen – mit ein bisschen gutem Willen. Selbst wenn die Gefahr des Domain-Verlustes überschwänglich dargestellt wird. Dennoch fragt sich: ist das Angebot gut? Die „best savings“ von DROA sehen dabei wie folgt aus: Für ein Jahr und eine Domain beträgt die Registrierungsgebühr EUR 26,-; für 2 Jahre EUR 43,-; für 5 Jahre EUR 80,-. Damit ist DROA für die Registrierung von .com, .net und .org-Domains konkurrenzlos teuer. Alles in allem haben wir es mit Beutelschneiderei zu tun, der man leichten Herzens aus dem Wege geht, indem man das Angebot einfach nicht beachtet. Und man sollte sich vergegenwärtigen, dass, hat man seine Domains über einen deutschen Provider registriert, sich die Registrierung automatisch verlängert. Dass man seine Domains plötzlich verliert, ist damit ausgeschlossen.
Quelle: eigene Recherche
TLD-Update – Neues von .at, .hk und .biz
Die österreichische Domain-Endung .at poliert mit einer Sonderaktion ihr angekratztes Image auf. Was es sonst noch wissenswertes aus der Welt der Domains gibt – hier unser TLD-Update.
Nach den Negativ-Schlagzeilen rund um die Einführung von reinen Zifferndomains wartet die österreichische Länderkennung .at mit einer äusserst positiven Meldung auf: ab sofort und noch bis 30. November 2006 können Domains mit Sonderzeichen (IDNs, besser bekannt als Umlaut-Domains) im ersten Jahr gratis registriert werden. Dabei stehen neben dem Standardzeichensatz 34 zusätzliche Zeichen zur Verfügung, darunter die drei Umlaute. Die Anzahl der registrierten .at Domains ist kurz nach Start der Sonderaktion, an der auch united-domains.de teilnimmt, um über 50.000 auf inzwischen 600.000 Domains explodiert. Die Nachfrage hat damit alle Erwartungen übertroffen. Parallel hat sich Nic.at mit einem Maßnahmenpaket gegen künftige Manipulationsversuche gewappnet: so dürfen Mitarbeiter künftig nicht mehr als Registrar tätig sein; auch die Logfiles bleiben gespeichert und anderen Registraren zugänglich.
In Hongkong arbeitet die Domain-Verwaltungsstelle Hong Kong Internet Registration Corporation Limited (HKIRC) weiter an der Verbesserung ihres Angebots. So stehen in Kürze .hk-Domains in chinesischen Schriftzeichen zur Verfügung. Im Vorfeld findet zunächst eine so genannte Soft Launch Period statt. Seit dem 28. September und noch bis 10. November 2006 kommen zunächst die Inhaber von in Hongkong eingetragenen Marken bevorrechtigt bei der Domain-Anmeldung zum Zug. In Phase zwei vom 04. Dezember bis 05. Januar können sich alle Inhaber von vor dem 15. September 2006 registrierten .hk-Domains ihre China-Domain holen, während die breite Öffentlichkeit erst ab dem 29. Januar 2007 an der Reihe ist. Da die Domains mit diesem Schritt erstmals auch von ausschliesslich chinesischsprachigen Nutzern gelesen werden können, lässt sich so die Reichweite eines Internetangebots erheblich steigern.
Zum Schluss noch ein Ausflug in die Welt der generischen Internetadressen: nach einer bisher nicht offiziell bestätigten Meldung steht die Business-Domain .biz ab 1. November 2006 auch mit Sonderzeichen in den folgenden Sprachen zur Verfügung: dänisch, norwegisch, isländisch, schwedisch und spanisch; Umlaute der deutschen Sprache stehen schon seit geraumer Zeit zur Verfügung. Die Registrierung von .biz ist weitgehend ohne Beschränkungen und auch Nutzern aus dem deutschsprachigen Raum problemlos möglich.
Registrierung von .at-IDNs möglich unter:
> http://www.united-domains.de/
Weitere Informationen rund um .hk finden Sie unter:
> http://www.hkirc.hk
Eine Domain-Karte mit allen ccTLDs können Sie online bestellen unter:
> http://www.domain-karte.de/
Quelle: orf.at, netnames.co.uk, eigene Recherche
kinski-klaus.de – Erben gehen leer aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im bereits seit dem Jahr 2003 anhaltenden Streit um die Domain kinski-klaus.de die Revision der Klaus Kinski-Erben zurückgewiesen (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 277/03). Der Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts, auf das sich die klagenden Erben beriefen, sei, so der BGH, mit Ablauf von zehn Jahren nach dem Ableben von Klaus Kinski erloschen.
Die Parteien stritten um die Kosten einer Abmahnung wegen der Nutzung der Domain kinski-klaus.de. Die Erben des am 23. November 1991 verstorbenen Klaus Kinski waren nicht damit einverstanden, dass die Beklagten die Domain kinski-klaus.de registrierten und zum Zwecke der Werbung für eine Ausstellung über den Schauspieler Klaus Kinski nutzten. Die Erben mahnten die Beklagten ab und verlangen die Kosten der Abmahnung ersetzt. Ihre Klage wurden vom Amtsgericht Charlottenburg (Entscheidung vom 09.01.2003, Az.: 204 C 197/02) und dem Landgericht Berlin (Entscheidung vom 30.10.2003, Az.: 52 S 31/03) zurückgewiesen. Schließlich wandten sie sich in der Revision an den Bundesgerichtshof, der die vorangegangenen Entscheidungen bestätigte.
Der BGH ließ in einer Presseerklärung zu seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2006 mitteilen, die Kläger hätten keine Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts von Klaus Kinski. Dieses Recht sei zehn Jahre nach dem Tod von Klaus Kinski erloschen. Aber grundsätzlich könnten Schadensersatzansprüche zu Gunsten der Erben aus diesem Recht entstehen; es müsse jedoch jeweils durch Güterabwägung geklärt werden, ob ein Eingriff in diese postmortalen Rechte aufgrund schutzwürdiger anderer Interessen gerechtfertigt ist. Dabei sei das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen, denn das postmortale Persönlichkeitsrecht leitet sich vom Verstorbenen ab. Zudem sollen die Befugnisse der Erben, die sich aus dem postmortalen Persönlichkeitsrecht ergeben, diese nicht in die Lage setzen, die öffentliche Auseinandersetzung mit Leben und Werk der Person zu kontrollieren oder gar zu steuern.
In diesem Falle war der Schutzzeitraum von zehn Jahren bereits abgelaufen und der BGH gab dem Recht auf freie Meinungsäußerung den Vorzug. Der BGH meint, das Schutzbedürfnis des Rechts am eigenen Bild nehme nach dem Tod mit zunehmendem Zeitablauf ab, damit würde Rechtssicherheit geschaffen und berücksichtigt, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse habe, sich mit Leben und Werk einer zu Lebzeiten bekannten Persönlichkeit auseinandersetzen zu können.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Pressemitteilung des BGH findet man unter:
> http://snipurl.com/yjrb
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesgerichtshof.de
camp.com – neues Feldlager für US$ 150.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich wieder agiler. So gab es mit camp.com für US$ 150.000,- (ca. EUR 117.830,-) und funnyads.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 78.555,-) gleich zwei Domains, die im sechsstelligen Dollarbereich gehandelt wurden. Weiterhin ist die britische Endung .co.uk sehr gut gehandelt, während bei den generischen Endungen sich .info und .biz zurückhielten.
Bei den Länderendungen steht wieder .co.uk hoch im Kurs: mit integrity.co.uk, die für US$ 9.000,- (ca. EUR 7.070,-) zu haben war, brachte sie die teuerste ccTLD der vergangenen Woche auf den Markt, und legte mit chippenham.co.uk (EUR 2.200,-) sowie sudbury.co.uk (EUR 2.000,-) im mittleren Preissegment zwei weitere gute Verkäufe an den Tag, um schließlich mit der Domain fashioncatalog.co.uk in tieferen Preisregionen, aber nicht den tiefsten, abzusahnen. Unter der japanischen Endung ging casinos.jp für US$ 8.000,- (ca. EUR 6.285,-) über den grünen Filz, während sich .us mit azilect.us für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.965,-) wieder einmal auf dem Markt meldet. Exotische Domain-Endungen kamen mit de.gd für EUR 1.950,- und mortgage.st für US$ 1.000,- (ca. EUR 785,-) zum Zuge. Je zwei erwähnenswerte Geschäfte konnten .eu und .de vermelden, zum einen mit avjobs.eu für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.570,-), zum anderen mit immobilienbewerter.eu zu EUR 1.500,-, 5htp.eu für EUR 1.500,- und arbeitszeitkonto.de für günstige EUR 1.050,-. Schließlich gab es noch einen kanadischen autodeal.ca für US$ 1.000,- (ca. EUR 785,-).
Wie bereits angedeutet, zeigten sich unter den generischen Endungen .info mit carlo/ans.info US$ 4.500,- (ca. EUR 3.535,-) und dr/ugrehab.info zu US$ 3.000,- (ca. EUR 2.355,-) eher von der schwachen Seite; .biz hatte gar nichts zu vermelden. Die älteren zeigten sich hingegen wieder recht akimbo, angeführt von der Zwei-Zeichen-Domain aj.net für ordentliche US$ 12.500,- (ca. EUR 9.820,-) und der Namensdomain alex.org für immerhin US$ 10.000,- (ca. EUR 7.855,-). Danach entfaltet sich eine Kluft:
hac/king.net – US$ 4.101,- (ca. EUR 3.220,-)
chico.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.140,-)
secondmor/tgage.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.555,-)
secretsoftheIce.org – US$ 3.001,- (ca. EUR 2.355,-)
biloxi.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.355,-)
pulz.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.270,-)
oceanshores.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.200,-)
possible.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.160,-)
secretsofaging.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.120,-)
militarywomen.org – US$ 2.625,- (ca. EUR 2.060,-)
online-ga/ming.net – EUR 2.000,-
freeastrology.net – US$ 2.494,- (ca. EUR 1.960,-)
myvideo.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.955,-)
upfront.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.885,-)
cansearch.org – US$ 2.312,- (ca. EUR 1.815,-)
personalmarketing.net – EUR 1.750,-
Neben den beiden sechsstelligen Domain-Deals zeigte sich .com auch sonst von der erfreulichen Seite. Mit maxmusic.com für US$ 31.000,- (ca. EUR 24.350,-) und dvddownload.com für US$ 27.000,- (ca. EUR 21.210,-) verbuchte die Mutter aller Domain-Geschäfte auch im unteren Mittelfeld schöne Preise. Danach liess es etwas nach, reichte aber für acht weitere Domains, die sich im fünfstelligen Dollarbereich bewegen, der gerade für .com-Domains maßgebend ist:
campout.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.140,-)
myfreesite.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.980,-)
unitedhosting.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.000,-)
virtualart.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.210,-)
gigmaster.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.920,-)
spunky.com – US$ 11.361,- (ca. EUR 8.925,-)
london-esc/orts.com – US$ 11.150,- (ca. EUR 8.760,-)
survivalfood.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.855,-)
med/icaljob.com – US$ 9.988,- (ca. EUR 7.845,-)
bollywoodchat.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 7.225,-)
vforce.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.070,-)
filmindustry.com – US$ 8.322,- (ca. EUR 6.535,-)
environs.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.285,-)
dpnet.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.285,-)
Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Miami – T.R.A.F.F.I.C trifft sich Ende Oktober
Keine Atempause für Domain-Insider: vom 24. bis zum 28. Oktober 2006 findet wieder ein Treffen der T.R.A.F.F.I.C statt: Die „World Association of Domain Name Developers, Inc.“ laden zur zweiten T.R.A.F.F.I.C. 2006, die im Westin Diplomat Hollywood, Florida, USA stattfindet (zwischen Miami und Fort Lauderdale). Die Veranstaltung ist für alle Domain-Nerds interessant.
T.R.A.F.F.I.C. ist kein Akronym, sondern eigentlich genau das Wort, das stehen bleibt, wenn man die Punkte weglässt: Verkehr ist der Motor der Domain-Branche, Verkehr macht Domains wertvoll. Und darum treffen sich Domain-Inhaber, Sponsoren, Suchmaschinenbetreiber und Traffic-Spezialisten, um neue Möglichkeiten und Entwicklungen im Domain-Handel zu besprechen. Neben zahlreichen Gästen aus den USA und dem pazifischen Wirtschaftsraum werden auch Domain-Spezialisten aus Europa erwartet.
Die Veranstaltung beginnt am 24. Oktober bereits um 08.00 Uhr mit einem Golfmatch, ehe es am Nachmittag los geht. Die Eröffnungsrede hält diesmal Tom Gardner, einer der Mitgründer von The Motley Fool. Neben Insidergesprächen wird es Vorträge und Seminare geben, zudem werden jede Menge Domain-Käufe und Versteigerungen abgewickelt.
Die Anmeldung erfolgt per Internet. Die anfallenden Gebühren liegen bei US$ 1.995,-. Nur noch wenige Plätze sind zu haben. Wer an der T.R.A.F.F.I.C East teilnehmen möchte, sollte sich also beeilen.
Weitere Informationen unter:
> http://www.targetedtraffic.com
Quelle: targetedtraffic.com