Newsletter-Ausgabe #334: Oktober 2006

Themen: Domain-TV – Tutorials per Internetvideo | spamhaus.org – ICANN in der Zwickmühle | Transfer – AuthCode für .com und .net | metrobus.de – hOLG Hamburg hat entschieden | fungames.com – Riesenspaß für US$ 350.000,- | 3,2,1 – Sedo versteigert Domains | Sao Paulo – 3. ICANN-Meeting im Dezember

Domain-TV – Tutorials per Internetvideo

Ob youtube.com, video.google.com, grouper.com, myspace.com oder veoh.com – wie Pilze schiessen Videoportale derzeit aus dem Boden. Suchmaschinenbetreiber Google übernahm in der vergangenen Woche zum Preis von umgerechnet EUR 1,3 Milliarden Youtube, das bekannteste und grösste Videoportal. Auch in Sachen Domains bieten die Portale inzwischen allerhand nützliche und brauchbare Informationen, von denen wir im folgenden einige näher vorstellen wollen.

Den Anfang macht Nortel LearniT, eine US-amerikanische non-profit Organisation, die sich der Weiterbildung verschrieben hat. In einem knapp sechs Minuten langen Video werden die wichtigsten Grundlagen des Domain Name Systems wie IP-Adressen, unterschiedliche Top Level Domains bis hin zur Domain-Registrierung erklärt und mit eingeblendeten Grafiken veranschaulicht. Das Video ist insbesondere für Domain-Einsteiger nützlich. Doch auch wer nach Details sucht, wird fündig: über die Frage, wie man Name-Server für Domains konfiguriert, klärt YoungInfopreneurs.com auf. Weiter geht es zu einem mehrteiligen Tutorial, das Matt Smith von DomainersEdge.com als Video ins Internet gestellt hat. Smith ist nach eigenen Worten seit sechs Jahren Domain-Investor, und hat in dieser Zeit zahlreiche Domains gekauft, verkauft und entwikkelt; sein Einkommen erzielt er auch mit geparkten Domains. Der Schwerpunkt des Tutorials liegt beim Geldverdienen mit ausgelaufenen Domains, also Domains, deren Registrierungsvertrag nicht verlängert wurde. Wer mehr über Traffic erfahren will und wie man davon profitiert, wird bei Smith sicher fündig. Etwas spartanisch, aber graphisch anschaulich erklärt dagegen Vern How, wie man seine Domain zur Marke entwickelt.

Gnadenlos für Eigenwerbung nutzt Global Domains International (GDI) das Medium Video. In einem über 50 Minuten langen Film werden zwar viele wissenswerte Einzelheiten über das Domain Name System und Domains berichtet, die Werbung für die eigene .ws-Domain kommt aber gewiss nicht zu kurz. Der ungeschlagene Meister in Sachen Eigenpromotion via Internetvideo ist aber der Registrar GoDaddy. Angefangen beim heiss diskutierten Super-Bowl-Spot, der erst nach einigen Änderungen in einer entschärften Version gesendet werden konnte, über die Videos von Privatleuten, die (zufällig) anhand der GoDaddy-Website erklären, wie man Domains registriert oder eine Weiterleitung schaltet, bis hin zu „french maid TV“, wo gleich drei (mehr oder weniger bekleidete) junge Damen über die verschiedenen Schritte der Webadressenregistrierung aufklären. Dass im Video gleich noch ein Gutscheincode bekanntgegeben wird, mit dem man 10% Kosten bei der Registrierung sparen kann, ist sicher Zufall …

Der youtube.com-Megadeal zeigte nicht nur in den Medien reichlich Wirkung, auch bei der Universal Tube and Rollform Equipment Corp, einem US-Unternehmen und Inhaber der Domain utube.com. Kurz nach Bekanntwerden der youtube-Übernahme brachen die Firmenserver bei Universal Tube unter der Last der Besucher, die aufgrund der ähnlichen Schreibweise die falsche Domain eintippten, zusammen. Dabei hat der Ansturm auch seine positiven Seiten: wie Inhaber Ralph Girkins mitteilte, sollen youtube.com-Mittelsleute für die Übertragung der Domain US$ 1 Mio. geboten haben. Girkins hat jedoch abgelehnt, und will erst bei einem Betrag von US$ 2,5 oder 3 Mio. über einen Verkauf nachdenken. Für den Domain-Handel zeigt sich damit einmal mehr der Sinn der Regel, zu einem guten Domain-Portfolio zählen auch Domains, die der Hauptdomain ähnlich klingen.

Das Video von Nortel LearniT finden Sie unter:
> http://short4u.de/45322dd7e4f84

Das Video von YoungInfopreneurs.com finden Sie unter:
> http://short4u.de/45322eb3eeb11

Mehr über DomainersEdge.com erfahren Sie unter:
> http://short4u.de/4532304d42733

Das Video von Vern How finden Sie unter:
> http://short4u.de/45323020c1778

Das Video von GDI finden Sie hier:
> http://short4u.de/4532318eb149b

Den Spot von French Maid TV finden Sie unter:
> http://short4u.de/453232c6d1923

Quelle: citynews.ca, eigene Recherche

spamhaus.org – ICANN in der Zwickmühle

Ein Gericht im US-Bundesstaat Illinois hat die Internet-Regierung ICANN in eine missliche Lage gebracht: im Streit um die Domain spamhaus.org hat das Gericht angekündigt, die vorläufige Suspendierung der Domain durch ICANN anzuordnen. Doch hierzu ist ICANN weder ermächtigt noch in der Lage.

Wie derzeit bekannt ist, begehrt das US-Marketingunternehmen e360Insight LLC sowie dessen Inhaber David Linhardt mit Antrag vom 21. Juni 2006 im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Unterlassung sowie Schadensersatz vom „Spamhaus Project“. Zur Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass man von Spamhaus, einer britischen non-profit Organisation, die sich dem Kampf gegen Spam verschrieben hat, auf die so genannte ROSKO-Liste (Register of Known Spam Operations) gesetzt wurde und so keine Geschäfte machen konnte. Diese Blacklists schützen nach Angaben von Spamhaus ca. 650 Millionen eMail-Konten vor notorischen Spamversendern. Obwohl Spamhaus zunächst seine Verteidigung anzeigte, zog man dann seine Verteidigung wieder zurück und berief sich darauf, mangels eigener Geschäftstätigkeit in Illinois nicht der Rechtsprechung eines US-Gerichts zu unterliegen. Das Gericht erliess in der Folge ein Versäumnisurteil, mit welchem es den Anträgen teilweise stattgab. Danach wird Spamhaus zur Zahlung von US$ 11,7 Mio. an Schadensersatz und weiteren US$ 1.971,05 an Verfahrenskosten verurteilt; weitergehende Zahlungsansprüche wies das Gericht ab. Darüber hinaus wird Spamhaus unter anderem dazu verpflichtet, e360 von der ROSKO-Liste zu nehmen, obwohl Spamhaus bestreitet, die Kläger jemals auf dieser Liste geführt zu haben.

In einer weiteren Entscheidung kündigte das Gericht an, sowohl den Registrar Tucows als auch ICANN anzuweisen, die Löschung oder die vorläufige Suspendierung der Domain spamhaus.org zu veranlassen, bis das Gericht weitere Anweisungen erteilt. Da Tucows allerdings seinen Sitz in Kanada hat, muss es der Entscheidung eines US-Gerichts grundsätzlich nicht folgen. Anders sieht es bei ICANN mit Sitz in Marina del Rey (Kalifornien) aus. Jedoch ist ICANN weder Beteiligte des Verfahrens, noch unterhält ICANN Rechtsbeziehungen zu den Parteien. Solche bestehen allenfalls zwischen dem Registrar und – in bestimmter Hinsicht – der Registry, hier also der .org-Verwaltung PIR. Nur sie wären rechtlich und tatsächlich in der Lage, die Gerichtsentscheidung umzusetzen.

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Würde sie umgesetzt, ist nicht nur mit einem sprunghaften Anstieg von Spammails zu rechnen. Es würde auch ein Präzedenzfall geschaffen, der weitreichende Auswirkungen befürchten lässt bis hin zur Fortsetzung der Diskussion, ob die US-Kontrolle über das Internet noch zu vertreten ist. Ob das Gericht tatsächlich seine Ankündigung wahr macht und die Domain suspendiert, ist derzeit offen; ein Entscheidungsdatum ist nicht bekannt.

Die Entscheidungen des Gerichts findet man unter:
> http://short4u.de/4535170d32e88
> http://short4u.de/453524a977111

Weitere Informationen finden Sie unter
> http://www.spamhaus.org/

Die Stellungnahme von ICANN finden Sie unter:
> http://icann.org/announcements/announcement-10oct06.htm

Quelle: icann.org, spamhaus.org, eigene Recherche

Transfer – AuthCode für .com und .net

Wer mit seiner .com- oder .net-Domain von einem Registrar zu einem anderen umziehen will, muss schon bald neue Regeln beachten: im Zuge der Umstellung auf das neue Extensible Provisioning Protocol (EPP) führt VeriSign auch für .com und .net einen so genannten AuthCode ein.

Wie im richtigen Leben kommt es auch bei Domains vor, dass ein Umzug ins Haus steht, also der bisherige Registrar oder Provider wechselt. Die Praxis zeigt, dass ein solcher Providerwechsel oft mit Ärger und Problemen verbunden ist, allein weil die Mitwirkung des alten Registrars notwendig ist und dieser ungern einen Kunden verliert. Darüber hinaus droht bei einem solchen Umzug vor allem aber, dass die Domain verloren geht, frei wird und von einem Dritten (unbefugt) neu registriert wird. Um unabsichtlichen Domain-Verlusten vorzubeugen, operieren zahlreiche generische Top Level Domains wie .org, .info oder .biz beim Umzug mit einem so genannten „Authorization Code“, kurz AuthCode. Dieser AuthCode wird nur beim Domain-Umzug verwendet und ist beim Registrar zu erfragen.

In der Praxis läuft ein Umzug damit in der Regel wie folgt ab: der Domain-Inhaber schickt ein Providerwechselschreiben an seinen alten Registrar; entsprechende Vordrucke halten viele Registrare auf ihrer Website zum Download bereit. Daraufhin erhält er per eMail eine Bestätigung des Wechsels mit einem Link zum Anklicken und nochmals bestätigen sowie den AuthCode mitgeteilt. Der AuthCode wird dann dem neuen („aufnehmenden“) Registrar mitgeteilt, so dass der neue Registrar den Transfer starten kann. An dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig aktuelle WHOIS-Daten sind: da der Transfer per eMail abgewickelt wird, ist es besonders wichtig, dass die im WHOIS-Verzeichnis angegebene eMail-Adresse noch aktuell ist. Mindestens einmal im Jahr sollte man deshalb die WHOIS-Daten für die eigenen Domains auf ihre Richtigkeit prüfen; nur so ist gewährleistet, dass ein Transfer unproblematisch möglich ist.

Die neue Regelung, die voraussichtlich ab dem 27. Oktober 2006 Anwendung findet, gilt nur für den Umzug einer Domain mit generischer Endung von einem Registrar oder Provider zu einem anderen; wechselt lediglich der Inhaber, ergeben sich keine Änderungen.

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

metrobus.de – hOLG Hamburg hat entschieden

Vor wenigen Wochen erging das Urteil des hOLG Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az.: 3 U 205/04) zum Streit um die Marke „HVV MetroBus“ und die Domains hvv-metrobus.de und metrobus.de. Die Metro AG zeigte sich recht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: Man habe die eigene Marke gestärkt, hiess es. Mittlerweile liegen die Entscheidungsgründe vor. Sie geben zu Denken Anlass.

Der Düsseldorfer Metro-Konzern steht mit dem Hamburger Verkehrs Verbund (HVV), der eine MetroBus-Linie einrichten will und dazu eine Marke und die beiden Domains registrierte, im Streit. Ebenfalls am Prozess beteiligt ist die Hamburger Hochbahn AG (Beklagte zu 1). Mit der Marke „HVV MetroBus“ sollten zahlreiche Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Linienbusangebot geschützt werden. Hiergegen sowie gegen die beiden vom HVV registrierten Domains wandte sich Metro. Der wirkliche Erfolg blieb freilich aus.

Der 3. Senat des hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg machte sich die Entscheidung nicht einfach und legt ein 33-seitiges Urteil vor. Die für das Domain-Recht interessanten Informationen findet man auf Seite 32. Das Gewicht des Urteils liegt auf den markenrechtlichen Fragen, die sich hier als äußerst komplex erweisen. Doch um zu ermessen, wie erfolgreich die Metro AG war, schaut man sich der Einfachheit halber die Kostenentscheidung an: „Die Gerichtskosten fallen der Klägerin zu 9/10 und der Beklagten zu 2. zu 1/10 zur Last. Die Beklagte zu 1. trägt keine Gerichtskosten.“

Bei den außergerichtlichen Kosten sieht es nicht anders aus. Der Metro-Konzern hat danach den Prozess verloren, daran lässt sich nichts herumdeuteln. Das hOLG Hamburg hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt. HVV und die Hamburger Hochbahn AG dürfen den Begriff Metrobus an Bussen und für Buslinien nutzen. Die Bekanntheit des Firmennamens Metro der Klägerin hat gegen „Metrobus“ als Bezeichnung für die zur Zeit von den Beklagten angebotenen Dienstleistungen nichts ausrichten können.

Doch hat Metro die eigene Marke ein wenig stärken können. Ein fadenscheiniger Erfolg, der wohl auf einer schlechten Markenanmeldung beruhen dürfte. Denn, so das Gericht in seinem Urteil, für die Beklagte zu 1) ist mit einer Benutzung der Marke nur für Dienstleistungen „Linienbeförderung von Personen mit Autobussen“ und „Fahrplaninformationen“ aus der Klasse 39 ernstlich zu rechnen. Da die Beklagte zu 1) ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs ist, wird es sämtliche von der beanstandeten Markenanmeldung mit umfassten Gegenstände und Dienstleistungen zukünftig nicht herstellen und anbieten. Etwas anderes sieht das Gericht bei der Beklagten zu 2), die die Marke angemeldet hat und auch irgendwann für diese Gegenstände und Dienstleistungen benutzen muss, um sie nicht zu verlieren.

In der Markenanmeldung sind zahlreiche Waren aufgeführt, die mit dem eigentlichen Betrieb eines Linienbusses nichts zu tun haben, darunter Reklame-Metallschilder zu Werbezwecken, Fahrzeugsitze, Gepäckträger und so weiter. Das sind auch alles Dinge, die selbst die Beklagte zu 2) nicht wird herstellen wollen. Reklameschilder mit dem Aufdruck „HVV MetroBus“ wird sie herstellen lassen und aufhängen, sie wird aber keine Metallschilder selbst herstellen und dann unter dem Label „HVV MetroBus“ vertreiben. Deswegen braucht sie das nicht zu schützen. Und im Hinblick auf alle diese Positionen in der Markenanmeldung war der Metro-Konzern erfolgreich, nicht jedoch bei den mit der Marke geschützten Dienstleistungen „Linienbusbeförderung von Personen mit Autobussen“ und „Fahrplaninformationen“.

Hinsichtlich der Domains metrobus.de und hvv-metrobus.de war die Klägerin ganz erfolglos: Die Domains sind nicht konnektiert, ihr Inhalt kann nicht abgerufen werden. Der hOLG Senat verweist auf die Entscheidung weltonline.de des BGH (Urteil vom 02.12.2004, Az. I ZR 207/01) und meint, solange kein Anhalt für die Nutzung im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise ersichtlich ist, kann hier keine Klage erfolgreich sein. Es ist abzuwarten, wie die Domains letztlich genutzt werden.

Die Entscheidung des hOLG Hamburg zu „HVV MetroBus“ ist derzeit noch nicht öffentlich abrufbar. Weitere Informationen zum Urteil findet man unter:
> http://www.markenplatz.de/news.php?newsid=4278

Die Entscheidung des BGH zu „weltonline.de“ findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20050107.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwwalt.de

Quelle: Rechtsanwalt Joachim Amann (rechtsrat.info), eigene Re-
cherche

fungames.com – Riesenspaß für US$ 350.000,-

Mit fungames.com für US$ 350.000,- (ca. EUR 279.175,-) gab es wieder einmal einen hochdotierten Domain-Deal. Doch der Preis ist stets relativ, er muss bezogen auf die Domain gesehen werden. Und da gab es in der vergangenen Domain-Handelswoche doch noch ganz anderes zu sehen, insbesondere die ersten .mobi-Geschäfte und brillante .cn-Verkäufe.

Anhaltend gut verkaufen sich derzeit britische Domains wie freemail.co.uk zu EUR 20.000,-, webbuilder.co.uk zu GBP 4.700,- (ca. EUR 6.980,-), helpline.co.uk für GBP 3.000,- (ca. EUR 4.455,-) und dvdworld.co.uk für GBP 1.500,- (ca. EUR 2.230,-). Aber auch die chinesische Endung macht immer mehr her: mit efax.com.cn für stolze EUR 15.000,- und hent/ai.cn für mindestens ebenso gute US$ 18.000,- (ca. EUR 14.355,-) zeigt ein grosser Markt, was in ihm steckt. Erstmals dabei ist ein chilenisches Geschäft, das sich unzweideutig gibt: chilep/or
o.cl war mit US$ 3.819,- (ca. EUR 3.045,-) dabei. Wie die Spanier auf das Hochgebirgsspiel everestpo/ker.es (EUR 3.000,-) kommen, ist diesseits nicht nachvollziehbar. Frankreich meldet sich mit htc.fr für EUR 2.392,- und Argentinien gibt sich telefonisch: ringtones.com.ar lässt die Kassen mit EUR 1.800,- klingeln. Das Wettgeschäft wirkt sich auch auf die Cocos-Inseln aus, wo bet.cc locker US$ 1.500,- (ca. EUR 1.195,-) einspielte. Zwei niederländische Domains waren ebenfalls vertreten, webstudent .nl kostete US$ 1.300,- (ca. EUR 1.035,-) und dewitkomart.nl EUR 1.000,-. Zum Schluss zieht redline.us für US$ 1.095,- (ca. EUR 875,-) einen Strich.

Bei den generischen Endungen spielt sich, kaum auf dem Markt, .mobi in den Vordergrund, wenn auch noch nicht auf die vordersten Ränge:

english.mobi – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.470,-)
dmv.mobi – US$ 2.407,- (ca. EUR 1.920,-)
piao.mobi – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.795,-)
musicdownloads.mobi – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.795,-)

Wenn das so weiter geht, braucht man über .info und .biz nicht mehr zu berichten. Die zeigten sich gewohnt zurückhaltend. Mit austin.info für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.990,-) und sakura.info für EUR 1.900,- zeigt sich .info recht lahm; und der Biz-heit letzter Schluss ist answer.biz (EUR 2.000,-) nicht. Zumindest zwei erfreulich hohe Verkäufe verzeichnete .net mit deutsch.net für US$ 18.000,- (ca. EUR 14.355,-) und lpg.net zu US$ 10.000,- (ca. EUR 7.975,-). Danach war es ruhiger:

experts.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.990,-)
sls.net – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.750,-)
alma.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.790,-)
fon.org – US$ 3.113,- (ca. EUR 2.485,-)
atopos.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.465,-)
isociety.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.235,-)
booksandauthors.net – US$ 2.165,- (ca. EUR 1.725,-)
bpjtv.org – US$ 2.027,- (ca. EUR 1.615,-)
betweenfriends.org – US$ 1.913,- (ca. EUR 1.525,-)
gbld.org – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.515,-)
strok.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.505,-)
f24.info – EUR 900,-
o8.org – US$ 700,- (ca. EUR 560,-)

Schließlich stehen die .com-Domains wieder weit vorne. Neben den fungames.com zu US$ 350.000,- (ca. EUR 279.175,-) machte prize.com zu US$ 70.000,- (ca. EUR 55.835,-) von sich Reden. Und zwei weitere Domains erwiesen sich als hochpreisig: servidores.com für US$ 54.100,- (ca. EUR 43.150,-) und bestoftheweb .com für US$ 45.000,- (ca. EUR 35.895,-). Und weiter gab es vergangene Woche zahlreiche Domains im fünfstelligen US-Dollarbereich:

hudison.com – US$ 21.268,- (ca. EUR 16.965,-)
outlookexpress.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.950,-)
makaryo.com – US$ 19.032,- (ca. EUR 15.180,-)
hairtrends.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 12.365,-)
gonline.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.965,-)
fatburners.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 10.670,-)
funzy.com – EUR 8.600,-
blackerotica.com – US$ 10.512,- (ca. EUR 8.385,-)
salaryfinder.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.975,-)
extraincome.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.975,-)
eraffle.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.975,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

3,2,1 – Sedo versteigert Domains

Sedo bietet ab 23. Oktober ein neues Domain-Auktionsverfahren. Das an eBay-Auktionen angelegte Verfahren bietet einen faireren und transparenteren Preismechanismus, der sich positiv auf die Verkaufspreise auswirken soll.

Zwei unterschiedliche Auktionsformen will Sedo einführen. Hochwertige Domains werden von Sedo individuell vermarktet und können direkt in eine Auktion eingestellt werden. Sedo-Broker gehen den Verkäufern dabei gerne zur Hand, um einen optimalen Erfolg der Auktion sicherzustellen. Wenn wir es richtig verstehen, will Sedo potentielle Käufer direkt ansprechen.

Für alle anderen Domains gilt: Sobald ein Domain-Inhaber ein Gebot auf seine auf der Sedo-Börse zum Verkauf stehende Domain erhält, kann er diese binnen fünf Tagen nach Abgabe des Gebots für eine Auktion freigeben. Bei einer Auktionszeit von sieben Tagen wird die Domain dann an den Höchstbietenden verkauft. Bei diesem Verfahren können Bieter ein verdecktes Maximum angeben, das nur erschöpft wird, wenn ein anderer Bieter mehr bereit ist zu zahlen.

Zum Auftakt der neuen Auktionen bietet Sedo eine besondere Aktion: Noch bis zum 24. Oktober haben Inhaber von hochwertigen Domains die Möglichkeit, diese für nur drei Prozent Provision (regulär sind zehn Prozent) zum großen Start der Auktion anzumelden. Die Anmeldung hierfür erfolgt unter
> http://www.sedoauctions.com.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
> http://www.sedo.de.

Quelle: Sedo.de, eigene Recherche

Sao Paulo – 3. ICANN-Meeting im Dezember

ICANN lädt zum 3. ICANN-Meeting in diesem Jahr, das vom 2. bis zum 8. Dezember 2006 in Sao Paulo (Brasilien) stattfindet. Wie immer kann man kostenlos an den Veranstaltungen teilnehmen. ICANN bietet zudem die Möglichkeit, per Mailinglisten und Webcast aus der Ferne die Veranstaltungen zu verfolgen.

Nach Neuseeland und Afrika ist diesmal der südamerikanische Kontinent Pate des Meetings. Sao Paulo mit seinen über zehn Millionen Einwohnern ist das wichtigste Wirtschaftszentrum Brasiliens. Man spricht Portugiesisch. Das ICANN-Treffen findet im Hotel „Transamerica Sao Paulo“ und damit in unmittelbarer Nähe zum Geschäftszentrum der Stadt Sao Paulo statt. Das Treffen beginnt bereits am Sonntag, den 3. Dezember mit ersten Tutorien zu IPv6, internationalisierten Domains (IDN) und alternativen Streitbeilegungsverfahren (z. B. UDRP). Auch die GAC-Working Group (Government Advisory Committee Working Group) trifft sich bereits am Sonntag, freilich in geschlossenem Rahmen. Richtig los geht es dann, nachdem am Montagabend eine Begrüßungszeremonie stattfindet, am Dienstag.

Flüge sollte man frühzeitig buchen, da der Dezember Hochsaison in Brasilien ist. Deutsche, Österreicher und Schweizer können sich 90 Tage ohne Visa in Brasilien aufhalten. Weitere Informationen zu Visabedingungen findet man auf der Webseite des Veranstalters und Verwalters der .br, dem Comitê Gestor da Internet no Brasil (CGI.br). Es empfiehlt sich, rechtzeitig ein Hotel zu buchen.

Weitere Informationen des Veranstalters unter:
> http://www.icannsaopaulo.br/

Die Agenda für das Meeting findet man unter:
> http://www.icann.org/meetings/saopaulo/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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