Newsletter-Ausgabe #335: Oktober 2006

Themen: .asia – Einführung offiziell beschlossen | spamhaus.org – Prozess nimmt überraschende Wende | .mobi – „Premium Names“ in der Auktion | Internetimpressum – BGH bezieht Stellung | Emsig – ant.com für US$ 241.200,- verkauft | Sedo – Domain-Versteigerung gestartet | Athen – Internet Governance Forum feiert Premiere

.asia – Einführung offiziell beschlossen

Das Internet ist um eine neue Top Level Domain reicher: anlässlich ihres Oktober-Meetings hat die Internet-Regierung ICANN vergangene Woche die Einführung der Endung .asia offiziell beschlossen. Mit dem Start der Registrierung ist allerdings erst Ende 2007 zu rechnen.

Anfang Dezember 2005 hatte ICANN das Präsidium damit beauftragt, mit DotAsia Organization Ltd., dem Verwalter der neuen Endung, die ersten Verhandlungen über eine Einführung zu führen. Mitte Juli 2006 wurden die Verhandlungen dann erfolgreich abgeschlossen, so dass .asia nunmehr offiziell eingeführt werden kann. Gedacht ist die neue Endung, die als sponsored Top Level Domain speziellen Regelungen unterliegt, als exklusive Plattform für den asiatisch-pazifischen Raum. Als Zielgruppe hat man Einzelpersonen ebenso ausgemacht wie Unternehmen und Organisationen jeder Art, insbesondere aber klein- und mittelständische Unternehmen. Mit den Domain-Verwaltungen von China (.cn), Japan (.jp), Südkorea (.kr), Niue (.nu) oder Pilippinen (.ph) kann .asia auf die Unterstützung und Kompetenz der wichtigsten asiatischen Registries zählen. Um angesichts der vielen unterschiedlichen Sprachen und Zeichensätze Einheitlichkeit zu bewahren, legt Verwalter DotAsia besonderen Wert auf die Implementierung und Weiterentwicklung von internationalisierten Domains (IDNs).

Details der Einführung sind noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass der Registry-Vertrag in seiner endgültigen Fassung noch der Klärung bedarf, weshalb mindestens weitere sechs bis neun Monate vergehen, bis die Registrierung startet. Darüber hinaus soll bei der Registrierung der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gelten, wobei der allgemeinen Registrierung eine 60tägige Sunrise Period für Markenrechtsinhaber vorausgeht. Akzeptiert werden jedoch nur Rechte, die vor dem 16. März 2004 angemeldet wurden, um Sunrise-Grabbing zu verhindern; zudem erfolgt wie bei dotEU eine Validierung, die vorausichtlich US$ 300,- bis 500,- je Domain kostet. DotAsia wird ferner eine Liste gesperrter Domains erstellen, die von einer Registrierung ausgeschlossen sind. Für Streitigkeiten um die neuen Domains ist ein eigenes Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen, das den Besonderheiten der jeweiligen asiatischen Länder Rechnung tragen wird.

Schon weil die Details der Registrierung nicht bekannt sind, kann derzeit nur gewarnt werden, kostenpflichtige Vorbestellungen in Auftrag zu geben. Eine verbindliche Registrierung ist noch nicht möglich, über Details werden wir rechtzeitig berichten.

Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

spamhaus.org – Prozess nimmt überraschende Wende

Überraschende Wende im Streit um spamhaus.org: entgegen ersten Ankündigungen hat das US-Gericht im Bundesstaat Illinois davon abgesehen, die Suspendierung der Domain anzuordnen. Die gerichtliche Auseinandersetzung dauert jedoch an.

Das US-Marketingunternehmen e360Insight LLC sowie dessen Inhaber David Linhardt hatten gegen das britische Spamhaus-Projekt Klage vor einem Gericht in Illinois erhoben. Sie warfen Spamhaus vor, unberechtigt auf die so genannte ROSKO-Liste gesetzt und damit als Spamversender gebrandmarkt worden zu sein. Wer einmal dort gelistet ist, dessen IP-Adresse wird in aller Regel für sechs Monate auf eine Block-Liste gesetzt, die von Internet-Providern verwendet wird, um Spammails herauszufiltern. e360 begehrte daraufhin vor Gericht von Spamhaus zum einen Unterlassung und Schadensersatz; da Spamhaus hierauf nicht reagierte, erging ein Versäumnisurteil, in dem Spamhaus unter anderem zur Zahlung von US$ 11,7 Mio. an Schadensersatz verurteilt wurde. Zum anderen sollte das Gericht ICANN und den Registrar Tucows anweisen, die Domain zu suspendieren. Eine Ankündigung des Gerichts, diesem Antrag folgen zu wollen, hatte für helle Aufregung gesorgt, da ICANN weder Beteiligte des Verfahrens war, noch sonst Rechtsbeziehungen zu den Parteien unterhielt. Die Suspendierung wäre für ICANN damit kaum rechtlich noch tatsächlich umsetzbar gewesen.

Der öffentliche Proteststurm verfehlte seine Wirkung offenbar nicht: Am 19. Oktober 2006 wies Richter Charles P. Kocoras den Antrag auf Suspendierung ab. Zur Begründung gab er an, dass es für eine Mitverantwortung von ICANN oder Tucows keine Anzeichen gäbe. Darüber hinaus würde eine Suspendierung der Domain den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzen, da auch die rechtmäßigen Aktivitäten von Spamhaus unterbunden wären. Die Domain ist somit weiterhin aktiv und im Netz erreichbar. Bereits bei der ersten gerichtlichen Anhörung hatte Kocoras zwar Bedenken geäussert, dass die Anträge von e360 zu weit gehen könnten; so hatte man unter anderem verlangt, dass auch allen Dritten die Nutzung der Blacklists von Spamhaus untersagt wird. Gleichwohl hatte er zunächst die Suspendierung in Aussicht gestellt. Bei ICANN dürfte man angesichts der neuen Entwicklung aufgeatmet haben, da ein solches Urteil ungeahnte Folgen hätte nach sich ziehen können.

Gegen das Versäumnisurteil hat Spamhaus mittlerweile Berufung eingelegt. Spamhaus beruft sich weiterhin darauf, als Organisation mit Sitz in London US-Gesetzen nicht zu unterstehen; die Sorge um den Verlust der Domain dürfte aber dazu beigetragen haben, sich dennoch juristisch zur Wehr zu setzen. Zum anderen hätten zahlreiche andere Spammer das Urteil als Aufforderung verstehen können, ebenfalls gegen Spamhaus vorzugehen. Anwaltlich vertreten wird Spamhaus durch die Kanzlei Jenner & Block, wobei die Vertretung pro bono, also unentgeltlich erfolgen soll.

Die abweisende Entscheidung des Gerichts finden Sie unter:
> http://short4u.de/453e516986a26

Weitere juristische Einzelheiten und Meinungen zum Rechtsstreit finden Sie hier:
> http://blogs.securiteam.com/index.php/archives/664

Quelle: theregister.co.uk, icann.org, intern.de

.mobi – „Premium Names“ in der Auktion

DotMobi Ltd., Verwalter der neuen Mobil-Domain .mobi, hat den Zeitpunkt für die Versteigerung der ersten „Premium Domains“ bekanntgegeben: ab dem morgigen Freitag, dem 27. Oktober 2006, werden zahlreiche begehrte Webadressen meistbietend versteigert.

Den Auftakt macht ein Paket aus insgesamt zehn Domains, darunter die englischsprachigen Begriffe „celebs,“ „cheaptickets,“ „flowers,“ „fun,“ „gossip,“ „hot,“ „laugh,“ „party,“ „wow“ und „stockquotes“. Sie alle werden anlässlich der diese Woche stattfindenden T.R.A.F.F.I.C East, einem Treffen der World Association of Domain Name Developers, Inc. in Florida angeboten. Verwalter dotMobi hatte vor Beginn der allgemeinen Registrierung eine Liste von ausgesuchten Domains zusammengestellt, die aus geläufigen Worten und Redensarten besteht, darunter Wörter wie „comedy“, „ticket“, „gam/bling“ und auch deutsche Begriffe wie „Herz“ oder „Tierarzt“. Ihre Verteilung erfolgt nicht nach der Regel des „first come, first served“, sondern als reserviert im alternativen Vergabeverfahren. Dies soll eine gerechtere Zuteilung sicherstellen.

„Angesichts der starken Nachfrage nach .mobi Domain-Adressen dürfte die erste Auktion spannend werden“, meint Neil Edwards, CEO von dotMobi, in einer Pressemitteilung. Bereits Mitte Oktober waren über 150.000 .mobi-Domains registriert, was selbst die kühnsten Hoffnungen übertrifft. Bei den Inhabern setzt Edwards allerdings einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Domains voraus: „Wir erwarten von den Gewinnern der Premium Name Sites, dass Sie den Verbrauchern sachliche und nützliche Inhalte bereitstellen werden.“ Edwards spielt damit auf die Verpflichtung an, die Domains nicht nur zu Spekulationszwecken zu erwerben, sondern auch die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung des Registrierungsvertrages zu erfüllen, um das Potential der neuen Domains voll auszuschöpfen.

Die Auktion, in deren Rahmen die Domains paketweise abgegeben werden, soll bis ins Jahr 2008 andauern. Wann konkret weitere Auktionen stattfinden, ist bisher aber nicht bekannt.

Eine Liste mit allen Premium Names finden Sie unter:
> http://short4u.de/44e20457d8ea4

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: prnewswire.com, eigene Recherche

Internetimpressum – BGH bezieht Stellung

Die Frage, wie und wo das Impressum im Internet auf Seiten von Diensteanbietern angebracht und erreichbar sein muss, wurde bereits von einigen Gerichten unterschiedlich ausgelotet. Nun durfte auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03) dazu Stellung nehmen. Er sieht die Sache locker.

Geklagt hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (kurz Wettbewerbszentrale), die Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber der Domain aerztlichepraxis.de geltend machte, mit denen unter anderem beanstandet wurde, dass das Impressum nur indirekt über den Link „Kontakt“ und den weiteren Link „Impressum“ zur Verfügung gestellt wurde. Die Wettbewerbszentrale ging davon aus, es läge ein Verstoß gegen § 6 TDG bzw. § 10 MDStV vor, da die Anbieterkennung nicht unmittelbar erreichbar und der Begriff „Kontakt“ missverständlich sei. Dem gab das LG München recht. Der Domain-Inhaber ging in Berufung.

Das OLG München hob die Entscheidung, soweit es die Anbieterkennung betraf, auf. Zu prüfen waren einerseits die Voraussetzungen von § 6 TDG und / oder § 10 MDStV, wobei das Gericht zunächst deutlich machte, dass es, wegen der Übereinstimmung zwischen § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV, nicht darauf ankomme, ob der Beklagte einen geschäftsmäßigen Teledienst oder Mediendienst betreibe. Alsdann war zu prüfen, ob ggf. ein Unterlassungsanspruch nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 UKlaG in Verbindung mit § 312c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BGB-InfoV besteht.

Die Entscheidung des OLG hat der BGH nun bestätigt. Die seitens der Beklagten genutzten Begriffe „Kontakt“ und „Impressum“ genügen nach Ansicht des BGH den Anforderungen des Gesetzes, wonach über die Identität des jeweiligen Anbieters klar und unmissverständlich hingewiesen werden muss. Die Informationen dazu müssen leicht erkennbar sein. Das sei hier auch bei zweimaligem Anklicken von Links, die mit „Kontakt“ und dann „Impressum“ bezeichnet sind, gewahrt: auch dann lässt sich noch von „unmittelbar erreichbar“ sprechen.

In einer weiteren Frage beschäftigte sich der BGH mit den Anforderungen an die Mitteilungspflicht von Anbieterinformationen nach § 312c Absatz 1 Satz 1 BGB. Der BGH geht dabei davon aus, dass das bereitgestellte Impressum ausreichend ist und es keiner gesonderten zusätzlichen Mitteilung im Ablauf eines Bestellvorganges oder auf der Startseite bedarf, den Verbraucher von der Identität des Anbieters in Kenntnis zu setzen.

Die Ansichten des BGH sind mit der Praxis vereinbar. Ob Anbieter ihren Kunden aber solche langen Wege zumuten wollen, steht auf einem anderen Blatt. Bessere Transparenz ist durch ein unmittelbar von allen Seiten erreichbares, als solches gekennzeichnetes und an prominenter Stelle implementiertes Impressum gewährleistet. Selbst die Beklagte hält es mittlerweile so.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://short4u.de/453fb1661133d

Baukästen für ein Webimpressum findet man unter:
> http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
> http://www.abmahnwelle.de/certiorina/

Auf domain-recht.de findet man zahlreiche Artikel zum Webimpressum, insbesondere im Archiv der Jahre 2003 und 2002:
> http://www.domain-recht.de/magazin/index.php

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Emsig – ant.com für US$ 241.200,- verkauft

Man könnte meinen, mühsam ernährt sich die Ameise, aber nachdem vergangene Handelswoche ant.com für US$ 241.200,- (ca. EUR 192.285,-) den Inhaber wechselte, haben wir eine verblüffende Antwort. Ob sich eine neue Internetblase im Hintergrund bläht, lässt sich nicht sagen, doch was die .mobi-Domains angeht, haben wir ein Phänomen: die gehen weg wie geschnitten Brot.

Unter den Länderendungen erweist sich mit restaurants.it für EUR 10.000,- nicht nur ein ungewöhnlicher Bestseller aus Italien, sondern mehrere unbekannte bis wenig aktive Endungen zeigen, dass der Handel sich weiter ausbreitet. Aber zunächst machte sich mit myriad.co.uk für GBP 4.700,- (ca. EUR 7.020,-) Britannien stark, auch wenn die zweite, trafficker.co.uk zu EUR 1.400,-, nicht so preisstark daherkommt. Schön erwies sich auch wieder einmal eine .us: lend.us wurde mit US$ 7.500,- (ca. EUR 5.980,-) beliehen. Ein Leser kündete von reifendirekt.eu für ordentliche 4.060 EUR,-. Search.pl erzielte US$ 3.000,- (ca. EUR 2.390,-), geschenksidee.at gab es für EUR 2.200,-, lichtenstein.li für EUR 2.010,- und apm.fr für EUR 1.800,-.

Einige Exoten machen nun von sich Reden. Während die Südsee sich mit pokernews.tv für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.985,-), ad.cc für US$ 1.750,- (ca. EUR 1.395,-), autoshow.tv für US$ 1.250,- (ca. EUR 995,-) und magazines.cc für US$ 1.200,- (ca. EUR 955,-) in bekannten Gewässern bewegte, zeigten sich neue Länder am Horizont: Uruguay und Djibuti wehen mit den ersten Vorboten des Domain-Geschäfts: sex.com.uy erzielte EUR 2.000,-, gay.com.uy erzielte EUR 2.000,- und travel.dj erzielte US$ 1.500,- (ca. EUR 1.195,-).

Die neue Endung .mobi zeigt sich zukunftweisend. Keine Endung, von der bewährten alten .com abgesehen, weist mehr Verkäufe auf. Die Preise sind bereits jetzt hoch. Aber das scheint erst der Anfang, die erste Welle. Der einfache Blick in die Zukunft macht diese Top Level Domain attraktiv wie keine zweite: Mobile Geräte gibt es mehr als Computer. In den kommenden Monaten und Jahren wird es für den Normalnutzer selbstverständlich werden, mit dem Mobilen ins Internet zu gehen. Auf die Displays von Telefonen und anderen Kleingeräten abgestimmte Seiten werden bevorzugt aufgerufen werden. Die Gewähr hat man bei Domains unter .mobi. Die Zugriffszahlen auf gute, mobilorientierte Angebote werden enorm. Wir stehen wahrscheinlich vor einer weiteren digitalen Revolution, die auch wirklich umgesetzt wird. Darum also jetzt die aktuellen Preise der mobilen Domains:

mortgages.mobi – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.370,-)
freeringtones.mobi – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.255,-)
call.mobi – US$ 8.200,- (ca. EUR 6.536,-)
mybank.mobi – US$ 7.110,- (ca. EUR 5.670,-)
vuelos.mobi – US$ 5.358,- (ca. EUR 4.270,-)
orlando.mobi – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.065,-)
roommate.mobi – US$ 4.350,- (ca. EUR 3.470,-)
banking.mobi – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.190,-)
loan.mobi – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.070,-)
roadmaps.mobi – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.950,-)
travelguide.mobi – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.470,-)
tour.mobi – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.390,-)
texting.mobi – US$ 2.655,- (ca. EUR 2.115,-)
dubai.mobi – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.955,-)

Daneben nehmen sich die klassischen generischen Domains, trotz des hervorragenden Preises von US$ 35.000,- (ca. EUR 27.900,-) für cams.net, schwach aus:

apsp.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.785,-)
freemyspacelayouts.net – US$ 5.600,-
cortex.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.190,-)
saving.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.030,-)
epilepsia.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.990,-)

Die generischen Endungen .biz und .info waren diesmal gar nicht vertreten. Nur .com machte weiter die gewohnten Umsätze:

infi.com – US$ 57.500,- (ca. EUR 45.840,-)
valves.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 30.295,-)
linkdump.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.565,-)
imed.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.170,-)
athensgeorgia.com – US$ 11.010,- (ca. EUR 8.775,-)
sln.com – US$ 10.450,- (ca. EUR 8.330,-)
newsforum.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.970,-)
stormtrack.com – US$ 8.600,- (ca. EUR 6.855,-)
theball.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.775,-)
ciba.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.775,-)
vehicleauctions.com – US$ 7.470,- (ca. EUR 5.955,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Sedo – Domain-Versteigerung gestartet

Letzte Woche kündigte die Handelsplattform Sedo sein Auktionsverfahren für Domain-Namen an, seit Montag ist es online. Die Domain-Handelsbörse bietet Domain-Verkäufern die Möglichkeit, Verkaufspreise zu steigern. Gleichzeitig werden so potentielle Domain-Käufer auf hochwertige Adressen aufmerksam gemacht.

In der Regel wird ein Verkaufspreis im ersten Schritt weiterhin nach dem Prinzip von Gebot und Gegengebot, also zwischen zwei Parteien, ausgehandelt. Zur Auktion können Domains freigegeben werden, die auf diesem Weg mindestens ein erstes Gebot erhalten haben. Dann dürfen Verkäufer die Auktion eröffnen und somit weitere Bieter zulassen. Eine Auktion läuft bis zu sieben Tage. Die jeweilige Laufzeit ist davon abhängig, wann der Verkäufer vom klassischen Gebotsverfahren zur Auktion wechselt. Sollte der Mindestpreis einer Domain während der Auktion nicht überboten werden, wird sie auf jeden Fall an den ursprünglichen Bieter verkauft. Es empfiehlt sich daher, erst nach einem guten Gebot in die Auktionsphase einzusteigen.

Inhaber von Top-Domains können jederzeit eine Auktion durchführen, auch wenn noch kein Erstgebot vorliegt. Dies gilt für generische Domains der Endungen .de oder .com, bei denen von einem großen potentiellen Käuferkreis auszugehen ist. Das Domain-Vermittlungsteam von Sedo prüft und entscheidet vorab, ob die Domain für eine Top-Domain-Auktion qualifiziert ist. Dann legt das Team den individuellen Mindestpreis und die Laufzeit der Auktion fest.

Die Auktionsplattform, die man auf der Startseite von sedo.de rechts oben findet, zeigt schon regen Zuspruch und einige Aktivitäten. Aktuelle Auktionen sind beispielsweise crewservice.de, bwa.de, edv.de oder tractors.com und equipment.com. Verfolgt man die Fortschritte über einige Tage, so dürften zahlreiche Domain-Inhaber desillusioniert werden. Nur weil ihnen ein Angebot für ihre Domain gemacht wurde, stürzen sich im Auktionsverfahren keine Bieter auf die Domain. Wirklich gute Domains sind freilich heiss umworben; deren Preise steigen stetig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> http://www.sedoauktionen.de.

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Athen – Internet Governance Forum feiert Premiere

Das Einführungstreffen des neu eingerichteten „Internet Governance Forum“ (IGF) findet vom 30. Oktober bis zum 02. November 2006 in Athen (Griechenland) statt. Es ist gewissermaßen die Fortsetzung des Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) und soll klären, welche anderen Möglichkeiten es gibt, das Internet zu verwalten.

Die Veranstaltung beginnt am 30. Oktober um 10.00 Uhr mit einer Eröffnungszeremonie. Erst um 15.00 Uhr geht es dann weiter mit einem Gesprächskreis der verschiedenen Interessenvertreter, bei dem die Grundlage für den weiteren Fortgang der Veranstaltung geschaffen werden soll. Man will klären, was die einzelnen Interessenvertreter für Ziele haben, und wie diese im Rahmen des IGF eingebracht und von diesem umgesetzt werden können.

Am Folgetag geht das IGF dann in medias res. Ab 9.00 Uhr werden zahlreiche unterschiedliche Workshops zu Vielsprachigkeit, internationalisierten Domains, Freiheit, Privatsphäre usw. abgehalten. Parallel dazu gibt es Veranstaltungen, die sich mit Grundsatzfragen des Internets auseinandersetzen, wie die der Offenheit dieses Mediums und wie man sie regeln kann, so dass die Offenheit bewahrt wird, sowie die Sicherheit im Internet, Vielfalt und Lokalisierung, Zugang zum Internet.

Das Gremium wird keinen unmittelbar bestimmenden Einfluss auf die Verwaltung des Internets haben, doch kann es vielleicht Anregung geben, und so das Internet und den Umgang damit verändern.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.intgovforum.org/
> http://www.igfgreece2006.gr/

Quelle: intern.de, eigene Recherche

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