Newsletter-Ausgabe #340: November 2006

Themen: schweiz.eu – Eidgenossen im Domain-Wirrwarr | .fr – AFNIC erntet Liberalisierungs-Früchte | Marketing – Trend zur Kampagnen-Domain | solingen.info – BGH sieht Zuordnungsverwirrung | Börsenvergleich – afternic.com versus sedo.de | Erstaunlich – tractors.com zieht US$ 153.500,- | Markenrecht – Seminare von marktplatz-marke.de

schweiz.eu – Eidgenossen im Domain-Wirrwarr

Das Motto „Warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ scheint man in der Schweiz in Domain-Angelegenheiten verinnerlicht zu haben: nach jahrelangen Auseinandersetzungen um die Domain-Namen schweiz.ch, suisse.ch und svizzera.ch hat man jetzt auch im Wettrennen um schweiz.eu das Nachsehen. Von schweiz.mobi wollte man dagegen gleich gar nichts wissen.

Im Mai diesen Jahres hatte die Genfer WIPO nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung entschieden, dass die Domains schweiz.ch, suisse.ch und svizzera.ch der Schweizer Eidgenossenschaft zustehen. Doch Stefan Frei, Inhaber der streitigen Domains, gab sich kämpferisch und trotzte wenige Wochen später nach langem Hin- und Her dem Bund im Rahmen einer aussergerichtlichen Vereinbarung immerhin noch CHF 50.000.- (ca. EUR 31.630,-) für die Übertragung ab. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 gehen sie daher nun an die Eidgenossen über, die sich auch gleich noch eine Option für die entsprechenden .org-Domains inklusive der switzerland.org besorgten, bei denen binnen fünf Jahren ebenfalls CHF 50.000,- fällig würden. Fordert die schweizer Bundeskanzlei die Domains später ab, zahlt sie kontinuierlich weniger. Im Jahr 2016 ist die endgültige Übertragung dann unentgeltlich.

Nach so viel Ärger hätte man vermuten können, dass sich die Schweizer zumindest rechtzeitig um die Domain schweiz.eu bemüht hätten, doch weit gefehlt. Diese Domain hat sich der Österreicher Sebastian Roethler geschnappt, um sie – man ahnt es – jetzt wieder Stefan Frei zur Verfügung zu stellen. Über die Webadressen schweiz.eu, suisse.eu und svizzera.eu betreibt Frei unverändert eine „Plattform für Freemail-Adressen, Informationen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und Tools, die das Leben erleichtern“. Auf diesem Weg erhalten die Schweizer Bürger die grundsätzliche Möglichkeit, von einer attraktiven .eu-Domain zu profitieren.

Gut, die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, so dass eine Notwendigkeit für eine .eu-Domain nicht unbedingt bestehen mag. Dass sich jedoch ausgerechnet der Pensionär Rolf Bluethgen die Mobil-Domain schweiz.mobi gesichert hat, dürfte zumindest auf den zweiten Blick schmerzen. Bluethgen will zwar aus hehren Motiven gehandelt haben, um zu verhindern, „dass irgendeine ausländische Firma die Adresse schnappt.“ Doch auf sein Angebot, die Domain zu übernehmen, reagierte der Bund mit kalter Schulter. Bleibt zu hoffen, dass man sich nicht auf die Registry und deren Liste gesperrter Namen verlassen hat, auf der sich auch zahlreiche Ländernamen wie Austria, Deutschland und Israel befinden. Dank eines Schreibfehlers rutschte Bluethgen mit seiner Registrierung nämlich durch diese Sperrliste durch: blockiert wurde schweitz.mobi statt schweiz.mobi …

Quelle: inside-it.ch, eigene Recherche

.fr – AFNIC erntet Liberalisierungs-Früchte

AFNIC, Verwalter der französischen Top Level Domain (TLD) .fr, kann die ersten Früchte seiner Liberalisierung ernten: wie AFNIC bekannt gab, wurde Anfang November 2006 die 100.000ste .fr-Domain von einer Einzelperson registriert.

Auch wenn die insgesamt gut 680.000 registrierten .fr-Domains mit den Millionenzahlen von .de oder auch .uk nicht mithalten können, bemüht sich Frankreich seit geraumer Zeit mit vorsichtigen Änderungen der vormals äusserst restriktiven Vergabepolitik, seine TLD beliebter zu machen. Nicht zuletzt auch die zunehmende Verbreitung und Nutzung des Internets gab daher den Ausschlag, die Registrierungsregeln zu lockern: Seit dem 20. Juni 2006 können alle mindestens 18 Jahre alten, natürlichen Personen mit Postanschrift in Frankreich .fr-Domains in unbegrenzter Anzahl direkt unterhalb von .fr als Second Level Domains registrieren. Bisher war dies weitgehend Unternehmen, Vereinigungen und Behörden vorbehalten.

Fünf Monate später zieht man bei AFNIC mit der Anmeldung der 100.000sten Domain durch eine Einzelperson zufrieden Zwischenbilanz. Bis zu 50% aller .fr-Registrierungen entfallen aktuell auf den neuen Nutzerkreis, und bestätigen so das hohe Interesse an den neuen Möglichkeiten. Inzwischen zählt AFNIC .fr sogar zu den am schnellsten wachsenden Domain-Endungen der Welt; ob das wirklich zutrifft, sei dahingestellt. Kritisch beäugt wird AFNIC dagegen vor allem wegen seiner rigiden Vorgehensweise bei Verstössen gegen die Naming Charter. So musste erst wieder im Juli diesen Jahres ein Registrar gegen die Sperre von über 7.000 .fr-Domains kämpfen, nachdem er diese (sämtlich aus Nachnamen gebildeten) Adressen angemeldet hatte. In diesen Tagen hat AFNIC jetzt entschieden, die Domains zu löschen und neu zu vergeben. Auch wenn man damit der Community einen Gefallen getan hat, bleibt ein schaler Beigeschmack von Willkür: man muss wohl damit rechnen, dass die Registry eine einmal registrierte Domain jederzeit wieder an sich zieht.

Gleichwohl sollte man sich nicht schrecken lassen, und von dem Pool an zahlreichen freien Adressen profitieren, bevor es zu spät ist: für Personen und Unternehmen aus dem Ausland ohne Anschrift in Frankreich bietet die united-domains GmbH über einen Treuhandservice die Möglichkeit, .fr-Domains zu erhalten. Dieser wird über Lycos France S.A. in Paris durchgeführt, der als Inhaber fungiert. Der Kunde erhält dabei die Nutzungsrechte an der Domain und kann so seine Wunschadresse anmelden. Pro Jahr und .fr-Domain sind EUR 99,00 zu bezahlen, gesonderte Einrichtungsgebühren werden nicht erhoben.

> http://www.afnic.fr

Registrierung von .fr-Domains ist möglich z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: afnic.fr, eigene Recherche

Marketing – Trend zur Kampagnen-Domain

Wer die Aufmerksamkeit seiner Kunden haben will, hat in Werbeanzeigen oft nur Bruchteile von Sekunden Zeit, bevor der Blick des Betrachters weiterschweift. Zahlreiche Unternehmen sind daher zum Versuch übergegangen, über eigene Kampagnen-Domains ihr Schlagwort oder einen Slogan noch schneller im Gedächtnis des Kunden zu verankern.

Ob ichliebees.de, freude-am-fahren.de oder geiz-ist-geil.de – auch wenn der Unternehmensnamen nicht genannt wird, weiss bei diesen Domains doch fast jeder, wer hinter dem Slogan steckt. Oft nur für wenige Wochen oder Monate, eher selten jahrelang im Einsatz, dienen sie dazu, eine aktuelle Werbekampagne oder ein aktuelles Produkt ergänzend zur Haupt-Domain zu unterstützen, und so das Produktschlagwort im Gedächtnis des Kunden zu verankern. Beispiele finden sich zuhauf: so wirbt der Automobilhersteller Mitsubishi unter wie-kann-das-sein.de für sein neuestes Modell, während etwa der Telekommunikationsanbieter HanseNet großflächig die Domain alice-kommt.de plakatieren ließ, noch bevor viele (potentielle) Kunden wussten, wer oder was Alice sein würde. Lexware lässt mit endlich-einfach.de viele Buchhalter von unkomplizierter Büroarbeit träumen, während die Deutsche Bahn mit nachtzugreise.de helfen will, wertvolle Urlaubszeit zu sparen. Der TÜV Süd wirbt mit der Domain mehr-lebensmittelsicherheit.de für seine Dienstleistungen gegen den nächsten Gammelfleischskandal, und steueralarm.de soll die Wähler von der FDP überzeugen. Mit Wiener Schmäh glänzen die Österreicher, die unter bistdugscheit.at die besten Internet-Ideen gesammelt haben.

Allerdings zeugen missglückte Versuche davon, dass die Wahl der richtigen Domain immer wohlüberlegt sein will. So dürfte ibm.com/ondemand/de/5 ebenso wenig im Gedächtnis haften geblieben sein wie investor-global-leaders-fonds.dab-bank.de oder die inzwischen nicht mehr aktive hp.com/go/bladesmag19. Wer die Anzeige nicht grade zur Hand hat, wird über eine Direkteingabe der Domains aus dem Gedächtnis in vielen Fällen eine Fehlermeldung erhalten haben.

Wer sich selbst für eine solche Kampagnen-Domain entscheidet, sollte ein paar Grundregeln beachten: im Hinblick auf ein gutes Ranking bei Suchmaschinen kann es hilfreich sein, wenn der Domain-Name branchenspezifische Schlüsselworte enthält. Die meisten Suchmaschinen wie etwa Google listen Websites mit dem entsprechenden Schlüsselwort im Regelfall höher als Websites mit Domain-Namen, die den Suchbegriff nicht enthalten; wer dies testen möchte, braucht bei Google lediglich einmal das Wort „Urlaub“ einzugeben, und wird feststellen, dass die topplatzierten Domains sämtlich den Begriff „Urlaub“ enthalten. Wie sich diese Regel allerdings mit der Wortwahl im Fall von bauarbeiter-haben-die-schnauze-voll.de verträgt, klären wir an anderer Stelle.

Quelle: domaininformer.com, eigene Recherche

solingen.info – BGH sieht Zuordnungsverwirrung

Der Bundesgerichtshof musste sich in einem Rechtsstreit um den Domain-Namen solingen.info mit der Frage befassen, inwieweit gegenüber der Stadt Solingen eine Namensrechtsverletzung vorliegt. Nach drei Jahren kam der BGH zu einer Entscheidung (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03): es liegt eine Namensrechtsverletzung vor.

Die Stadt Solingen klagte gegen die Inhaberin des Domain-Namens solingen.info und verlangte die Unterlassung der Nutzung sowie die Freigabe der Domain. Sie sah in der Nutzung durch die Inhaberin eine Namensrechtsverletzung im Sinne von § 12 BGB. Die Beklagte hielt dem entgegen, der Internetnutzer erwarte unter solingen.info lediglich Informationen über die Region, ordne die Domain jedoch nicht der Klägerin zu.

Sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 15.07.2003, Az.: 20 U 43/03) war Solingen damit erfolgreich. Die Domain-Inhaberin, eine GmbH, ging in Revision zum Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH bestätigt die vorangegangenen Entscheidungen und wies die Revision zurück.

Das Gericht bestätigte die Auffassung der klagenden Stadt, wonach sie einen Unterlassungsanspruch nach § 12 BGB im Hinblick auf die Nutzung der Domain solingen.info durch den Beklagten habe, da ihr Namensrecht verletzt werde. Es bestehe seitens der Domain-Inhaberin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB. Die Beklagte habe kein Recht zum Führen des Namens, die Nutzung des Names durch sie führe auch zu einer Zuordnungsverwirrung.

Die Top Level Domain .info, so der BGH, ist nicht dazu geeignet, an der Zuordnung der Bezeichnung „solingen“ zu der gleichnamigen deutschen Stadt als Namensträger etwas zu ändern. Bei anderen Endungen wie .biz oder .pro kann man das vielleicht anders beurteilen, doch nicht bei .info, da .info weder branchen- noch länderbezogen ist, und auch anhand anderer Kriterien den Kreis der Namensträger nicht eingrenzt. Es reicht die Zuordnungsverwirrung auf Seiten deutscher Nutzer; auf das Verkehrsverständnis ausländischer Internetnutzer kommt es nicht an.

Das Urteil des BGH zu solingen.info findet man als pdf-Dokument unter:
> http://snipurl.com/13nc9

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030241.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigenen Recherche

Börsenvergleich – afternic.com versus sedo.de

Immer schwieriger gestaltet sich die Suche nach dem guten neuen Domain-Namen. Die Zweitverwertung von Domains gewinnt da an Gewicht. Derzeit wird sie noch vorwiegend von Domain-Profis genutzt, die ihre Domains auf Domain-Börsen kaufen, parken und verkaufen, und so mit ihnen Aufmerksamkeit und Geld generieren.

Andrew Allemann von domainnamewire.com hat sich die unterschiedlichen Domain-Handelsbörsen angeschaut und die beiden bekanntesten, afternic.com und sedo.de, miteinander verglichen. Er beginnt mit deren Geschichten, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Afternic startete ca. 1999 und fand während der Dotcom-Euphorie im Jahr 2000 in Register.com einen Käufer, der bereit war, rund US$ 45 Mio. zu investieren (US$ 35 Mio. in Aktien und US$ 10 Mio. in bar). Doch nachdem die Blase geplatzt war, schloss man auch bei Register.com die Börse und verkaufte sie 2002 an Namebuysell, ein von Roger Collins geleitetes Unternehmen, das seit der Übernahme von Afternic im Dezember 2002 unter diesem Namen firmiert. Unter Collins Händen wurde Afternic zum Erfolg.

Sedo, ein Akronym für „search engine for domains“, begann 1999 als Domain-Suchmaschine und entwickelte sich zur Domain-Börse. Allermann, der die Gründung im Jahr 2001 sieht, orientierte sich bei seinem Artikel wohl an der missverständlichen Erklärung Sedos, die im Jahr 2006 von fünf Jahren Erfolgsgeschichte spricht. Nichtsdestotrotz hat sich Sedo gerade in den letzten fünf Jahren an die Weltspitze des Domain-Handels gearbeitet. So weist das Unternehmen 300.000 Mitglieder aus, ca. 5 Mio. Domains und EUR 3 Mio. Transaktionsvolumen im Monat.

Beide Börsen berechnen im Falle einer Transaktion Gebühren, die 10% des Kaufpreises der gehandelten Domain entsprechen. Die Minimalgebühr beträgt bei Afternic US$ 60,-, bei Sedo EUR 50,-. Für andere Dienstleistungen fallen ebenfalls Gebühren an; beide bieten auch einen Escrow-Service, der dafür sorgt, dass das Domain-Geschäft für beide Seiten sicher abläuft. Beim Eintragen von Domains zeigt sich für Afternic-Nutzer ein kleiner Nachteil: Erwachsenen- und Spieledomains werden dort seit kurzem nicht akzeptiert. Beide Plattformen bieten Gelegenheit, einzelne Domains herauszustellen. Die Verkäufe über diese Herausstellungsangebote liefen, so berichtet Allemann, auf Afternic besser als bei Sedo.

Die Verkaufsstrategien haben sich mittlerweile, nachdem Sedo das Domain-Auktionsverfahren eingeführt hat, angenähert. Bekommt ein Verkäufer ein Angebot, kann er die Domain in einer Auktion versteigern, bei der dann, mit ein wenig Glück, andere Interessenten den Preis nach oben drücken.

Schaut man sich die beiden Domain-Verkaufsplattformen an, lassen sich auf den ersten Blick keine großen Unterschiede feststellen. Man hat das Gefühl, irgendjemand hat lediglich die Logos ausgetauscht, und die Farbtupfer anders verteilt. Doch die Anordnung der „Showcases“ ist beinahe gleich, Afternic bietet jedoch fünf, während Sedo mit nur vier aufwartet. Doch muss so wohl das Nutzerinterface für eine Domain-Börse dieser Art aussehen.

Afternic und Sedo stehen jedoch nicht allein. Es gibt zahlreiche andere, kleinere Anbieter, denen man ebenfalls Beachtung schenken sollte, darunter GoDaddy’s TDNAM (The Domain Name Aftermarket) und Moniker’s MarketplacePro, der erst im Oktober startete.

> http://www.afternic.com
> http://www.sedo.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

Erstaunlich – tractors.com zieht US$ 153.500,-

Die vergangene Handelswoche liefert wieder erstaunliche Zahlen. Nicht nur erzielte tractors.com ganze US$ 153.500,- (ca. EUR 119.565,-), sondern dicht auf folgte mit mor/tgage.net für US$ 149.000,- (ca. EUR 116.060,-) eine .net, der sich auch gleich noch eine .org, nämlich university.org für US$ 100.000,- (ca. EUR 77.895,-) anschloss. Aber auch die Länderkennungen sorgten wieder für die ein oder andere Überraschung.

Den Anfang nahm überraschend die japanische Domain travelzoo.jp für stolze US$ 24.000,- (ca. EUR 18.695,-), mit einigem Abstand gefolgt von der britischen stubhub.co.uk für US$ 8.000,- (ca. EUR 6.230,-), sowie weiteren co.uk-Domains, nämlich modernrugs.co.uk für EUR 5.000,- und turnbulls.co.uk für GBP 1.370,- (ca. EUR 2.025,-). Auch deutsche Domains tummelten sich in den Verkaufscharts:

myevent.de – EUR 4.640,-
bordeauxweine.de – EUR 1.700,-
lernenmachtspass.de – EUR 1.500,-
entsorgungsunternehmen.de – EUR 1.350,-
stapler-shop.de – EUR 1.100,-
saic.de – EUR 1.000,-

Die US-amerikanische movers.us bewegte ordentliche US$ 5.775,- (ca. EUR 4.500,-), und im hier selten vertretenen Italien kamen preisvergleichend zwei Domains angestrampelt: die davon teurere ebaby.it für EUR 3.600,- und das Bindestrichpendant e-baby.it für nur EUR 2.160,-. Weitere auf dem Börsenpflaster „exotische Domain-Endungen“ kamen mit keno.ch für EUR 2.100,- und mortgage.st von den Inseln Sao Tome und Principe für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.400,-). DotEU war mit den beiden Domains orpi.eu für EUR 1.000,- und globtrans.eu für EUR 1.000,- vertreten.

Unter den generischen Endungen zeigt sich kein Abbruch bei den .mobi-Verkäufen:

hoteles.mobi – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.190,-)
consultant.mobi – US$ 3.650,- (ca. EUR 2.845,-)
sportsfeed.mobi – US$ 3.450,- (ca. EUR 2.690,-)
melodiasgratuitas.mobi – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.180,-)

Weniger aktiv, aber doch noch vorhanden waren .biz mit ringtones.biz für GBP 4.000,- (ca. EUR 5.905,-) und .info mit implantate.info für EUR 5.000,- sowie retirementplans.info für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.950,-). Hingegen zeigten die alteingesessenen Endungen .net und .org mit mortgage.net für US$ 149.000,- (ca. EUR 116.060,-) und university.org für US$ 100.000,- (EUR 77.895,-), dass nach oben hin keine preislichen Grenzen gesetzt sind. Im übrigen sah es dann zwar etwas ruhiger aus, aber mit der Domain ringtones.org, die GBP 4.000,- (ca. EUR 5.905,-) erzielte, zeigte sich zur gleichnamigen .biz-Domains der kleine Unterschied, der ca. EUR 170,- im Preis betrug.

adn.net – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.075,-)
vgames.net – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.220,-)
alexander.net – US$ 6.350,- (ca. EUR 4.945,-)
rodriguez.net – US$ 4.140,- (ca. EUR 3.225,-)
mma.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.025,-)
nclottery.org – US$ 2.507,- (ca. EUR 1.950,-)
lma.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.945,-)
overweight.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.935,-)
federalistsociety.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.935,-)
brand.org – US$ 2.384,- (ca. EUR 1.855,-)

DotCom zeigte nicht nur mit der bereits genannten tractors.com, die US$ 153.500,- (ca. EUR 119.565,-) kostete, sondern auch mit Domains wie workshops.com für US$ 48.000,- (ca. EUR 37.390,-), w2.com für US$ 31.000,- (ca. EUR 24.145,-), flirty.com für US$ 27.000,- (ca. EUR 21.030,-) und bluetec.com für US$ 25.000,- (ca. EUR 19.475,-), was den Preisunterschied macht: die Endung. Weitere Domain-Preise unter .com waren:

whatsnext.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.685,-)
goodbook.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.735,-)
crazed.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.010,-)
wrexham.com – US$ 8.910,- (ca. EUR 6.940,-)
londononline.com – US$ 8.900,- (ca. EUR 6.930,-)
sharki.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.620,-)
christianlouboutin.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.310,-)
ufn.com – US$ 8.001,- (ca. EUR 6.230,-)
saint-barthelemy.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.230,-)
oto60.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.230,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Markenrecht – Seminare von marktplatz-marke.de

Marktplatz-Marke.de bietet unter der Federführung von Rechtsanwalt Thomas Schatz ein dreiteiliges Kompaktseminar zum Markenrecht. Es beginnt im Februar 2007. Thema des ersten Seminars sind die Grundlagen des Markenrechts und der Markenschutz in Deutschland.

Die Bedeutung der Marke und deren Wert für Unternehmen nimmt zu. Wissen um das Markenrecht und das Markenmanagement werden zusehends wichtiger, aber auch komplexer. Gut, wenn man da den Überblick bewahrt. Einen praxisorientierten Überblick mit den Schwerpunkten Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverlängerung und Markendurchsetzung erhalten Markensachbearbeiter, Patent- und Rechtsanwälte, Mitarbeitern von Marketingabteilungen und von Werbeagenturen in den drei Seminaren.

Das erste Seminar findet am 08. Februar 2007 in Nürnberg im Mövenpick Hotel am Flughafen von 09.30 bis 17.00 Uhr statt. Es kostet EUR 320,- zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Weitere Seminare finden dann am 29. März und am 28. Juni 2007 statt.

Weitere Informationen unter:
> http://www.marktplatz-marke.de

Quelle: marktplatz-marke.de, eigene Recherche

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