Newsletter-Ausgabe #338: November 2006

Themen: .mobi – mTLD schreibt Premium-Domains aus | afternic.de – Domain-Börse spricht deutsch | Indien – .in meldet 200.000ste Domain | ahd.de – Prioritätsgrundsatz vor der Kippe? | Normalmaß – die Ruhe nach dem T.R.A.F.F.I.C | Dezember – Paneuropäisches IP-Treffen in Brüssel | Sao Paulo – ICANN-Meeting in Brasilien

.mobi – mTLD schreibt Premium-Domains aus

Mit einem ungewöhnlichen Wettbewerb geht mTLD, Verwalter der Mobil-Domain .mobi, bei der Einführung seiner Domain-Endung neue Wege: anstelle des klassischen Wettrennens um die besten Adressen soll erstmalig eine Ausschreibung darüber entscheiden, wer einige der hochkarätigsten Domains erhält. Doch der Teufel steckt im Detail.

Egal ob .info, .biz oder zuletzt .eu – bei der Einführung neuer Top Level Domains scheint ein Hauen und Stechen um die begehrten generischen Domain-Endungen unvermeidlich. Da es sich meist um Begriffe handelt, die nicht kennzeichenrechtlich geschützt sind, bemühen sich oftmals hunderte von Bewerbern mit teilweise ebenso viele Bewerbungen um eine der Adressen, über deren Zuteilung letztlich oft nur das Glück entscheidet. Doch bei .mobi scheint man aus der Vergangenheit Lehren ziehen zu wollen; in einem ersten Schritt wurden mehrere tausend der begehrten allgemein beschreibenden Begriffe wie adu/lt, aerzte, download oder science auf eine Liste von so genannten Premium Domains gesetzt. Ihre Vergabe erfolgt entweder per Auktion oder per Ausschreibung. Getauft mit der sperrigen Bezeichnung „Request for Proposals“ (RFP) soll bei der Ausschreibung die Domain nur derjenige erhalten, der das beste Konzept für sie vorlegen kann. mTLD möchte damit „eine gerechtere Zuteilung der gefragtesten .mobi-Domain-Namen sicherstellen“, heisst es in einer Pressemitteilung.

In der ersten Runde stehen mit ringtones.mobi, weather.mobi, news.mobi und sports.mobi vier hochkarätige Mobil-Domains zur Ausschreibung an. Jeder Bewerber muss neben dem Geschäftsmodell und den technischen Voraussetzungen vor allem die geplanten Inhalte für die Website darlegen. Im Mittelpunkt soll nicht die Domain an sich stehen, sondern das Projekt dahinter. „Die Vergabe der Domainnamen über einen RFP-Prozess zeigt, wie wichtig uns die Qualität der mobilen Internet-Inhalte ist. Damit geben wir Content-Providern die Gelegenheit, uns ihre Ideen vorzustellen“, erklärt Neil Edwards, CEO von dotMobi.

Doch mit dem Download der Ausschreibungsunterlagen aus dem Internet ist es nicht getan: Für den Antrag gelten strenge Vorgaben, die geschäftlich unerfahrene Bewerber rasch scheitern lassen können. So müssen neben allgemeinen Firmendaten auch Informationen zur Anzahl der Mitarbeiter, zum Umsatz und dem finanziellen Hintergrund gemacht werden; ergänzt wird dies durch einen kleinen Business-Plan für das unter der Domain geplante Projekt. Die Verfahrenssprache ist dabei durchgängig Englisch. Das fertige Konzept muss dann einmal in elektronischer Form und zweifach in schriftlicher Form bei mTLD in Dublin eingereicht werden. Mit jeder Bewerbung sind EUR 500,00 an Gebühren zu bezahlen, die auch bei Misserfolg nicht erstattet werden. Hieraus wird ersichtlich, dass die Teilnahme letztlich nur für Experten und bereits im Internet tätige Unternehmen interessant sein dürfte; Neulinge hingegen könnten bereits leicht an den formalen Hürden scheitern. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Dezember 2006 um 15.00 GMT; nach derzeitigem Stand wird das Ergebnis dann am Freitag, dem 19. Januar 2007 verkündet.

Das Bewerbungsformular für die RFP-Domains finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/documents/PNameRFP_FINALVERSION.pdf

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: presseportal.de, eigene Recherche

afternic.de – Domain-Börse spricht deutsch

Die US-Domain-Handelsplattform Afternic ist zu neuen Ufern aufgebrochen: mit dem Start eines deutschsprachigen Ablegers der bisher ausschließlich in englisch verfügbaren Domain-Börse hat man den deutschen Markt mit seinen etwa 50 Millionen Internet-Nutzern fest im Visier.

Mit afternic.de präsentiert Afternic erstmals eine nicht-englische Version einer der – nach zahlreichen Facelifts – ältesten Domain-Börsen. Die Entscheidung, nach Deutschland zu gehen, fiel angesichts der zehn Millionen .de-Domains und der damit nach .com zweitstärksten Top Level Domain der Welt nicht wirklich schwer. Ebenso wie auf afternic.com wird Afternic auch für deutsche Besucher nicht nur als Vermittler beim Kauf und Verkauf von Domains auftreten, sondern auch Zusatzdienste anbieten, darunter Gutachten und Bewertungen zu Domain-Namen. Europäische Lösungen für Bankdienstleistungen und die Zahlungsabwicklung sollen in Zukunft integriert werden und damit die Angebote ausbauen. Ähnlich wie beim Bruder afternic.com gelten auch für die deutsche Version festgelegte Nutzungsbedingungen: wer über afternic.de Domains kaufen will, muss mindestens über eine Mitgliedschaft verfügen, die mit US$ 1,- jährlich aber bescheiden ausfällt. Bei Verkäufern werden 10% vom Kaufpreis an Gebühren verlangt, mindestens aber US$ 60,-. Über weitere Gebühren gibt Afternic auf einer eigenen Übersichtsseite ausführlich Auskunft.

Äußerlich unterscheidet sich afternic.de kaum von seinem englischen Original. Dabei hat man historisch betrachtet eine lebhafte Vergangenheit hinter sich. Im September 2000 öffnete Regis ter.com den Geldbeutel ganz weit und zahlte US$ 48 Mio. für die Übernahme der Börse, die damals zu Hochzeiten des Internet-Booms mit rekordverdächtigen Verkäufen die Schlagzeilen beherrschte. Nur zwei Jahre später war aber alles aus, und Register.com entschied sich, die Plattform zu schließen. Und als jeder dachte, es gäbe keine Zukunft mehr, übernahm Roger Collins das Ruder. Wie viel er für die Rechte an Afternic gezahlt hat, blieb zwar geheim; hinter vorgehaltener Hand sprechen Insider aber von allenfalls „Peanuts“, verglichen mit der von Register.com gezahlten Summe. Collins ist noch heute CEO und Präsident von Afternic, und kann regelmäßig Top-Verkäufe vermelden, wie zum Beispiel der von wirelessphone.com, die erst kürzlich im Juni 2006 für US$ 355.000,- über die Ladentheke ging. Aktuell finden sich mit bloc.com (US$ 35.000,-) und you.net (US$ 23.000,-) wieder zwei Afternic-Verkäufe in den Top 5 der Wochencharts.

Mit der Ankündigung, künftig keine Domain-Namen mehr aus dem Bereich Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung zu bieten, begibt sich Afternic allerdings möglicherweise auf dünnes Eis, zumal Konkurrenten wie Sedo oder DNForum diese Domains unverändert handeln. Nachdem grosse Anzeigenkunden wie Google entschieden hatten, über derartige Domains nicht mehr zu werben, fiel der Wert der Laster-Domains rapide ab. Ob damit die Nachfrage nach solchen Angeboten ebenfalls abnimmt, muss man jedoch bezweifeln.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.afternic.de/

Quelle: webhostdir.com, dnjournal.com, domainnamewire.com

Indien – .in meldet 200.000ste Domain

18 Monate nach dem Überschreiten der Marke von 100.000 Domain-Namen gibt es in Indien erneut Anlass zum Feiern: Anfang November vermeldete die offizielle Vergabestelle National Internet Exchange of India (NIXI) erstmals mehr als 200.000 Webadressen mit der Endung .in.

Über eine Milliarde Einwohner und lediglich etwa 7.000 Domains, die Startvoraussetzungen waren ideal, als sich Anfang des Jahres 2005 die indische Registry dafür entschied, die Regeln für .in zu entrümpeln und die Vergabe zu liberalisieren. Anstelle der bisher äusserst restriktiven Vergabebestimmungen können seit dem 16. Februar 2005 .in-Domains praktisch von jedermann weltweit registriert werden. Mit Registrierung der 200.000sten Domain konnte .in seine Registrierungszahl nun nochmals deutlich steigern, auch wenn ein Vergleich zu den zehn Millionen .de-Domains zeigt, dass das Wachstumspotential von .in längst nicht ausgeschöpft ist. Für den indischen Kommunikations- und IT-Minister Dayanidhi Maran besteht dennoch grosser Anlass zur Freude, hatte er doch mit einem 10-Punkte-Plan die Liberalisierung entscheidend vorangetrieben. Dass die schier übermächtige Dominanz von .com-Domains kaum gebrochen werden konnte, steht da wohl auf einem anderen Blatt.

Auf besonderes Interesse stösst .in im Ausland; mit 37 Prozent entfällt ein überdurchschnittlich hoher Anteil auf Inhaber mit Sitz ausserhalb des südasiatischen Staates, wobei sie sich auf ingesamt über 150 Nationen verteilen. Aus Indien, den USA und Deutschland kommen zusammen allein 81 Prozent aller Registrierungen, gefolgt von Grossbritannien, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Kanada und (etwas überraschend) der Schweiz. Über so viel Erfolg gefreut haben dürte sich Afilias. Die als Verwalter der .info-Domain bekannte Registry mit eigenem Büro in NeuDelhi hat die technische Leitung von .in übernommen, und trägt damit nicht unerheblich zum Erfolg bei.

Eine Registrierung von .in-Domains bietet unter anderem die united-domains AG. Je .in-Domain sind dort EUR 19,- im Jahr zu zahlen; eine gesonderte Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben. Besonders interessant: Aktuell arbeitet man bei .in an der Einführung internationalisierter Domains, so dass schon in Kürze auch Adressen mit Zeichen aus der Landessprache Hindi angemeldet werden können sollen.

Weitere Informationen rund um .in unter:
> http://www.inregistry.in/

Registrierung von .in-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de/in-domain/

Quelle: tech2.com, techtree.com

ahd.de – Prioritätsgrundsatz vor der Kippe?

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte kürzlich die Klage eines jungen Unternehmens gegen die Inhaberin einer Domain auf Freigabe der lange vor Unternehmensgründung registrierten Domain ahd.de (Urteil vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05). Die Entscheidung aus Hamburg überrascht, aber ist wohlbegründet.

Die Klägerin ist auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung tätig, tritt unter dem Unternehmensschlagwort ahd auf und ist seit Juli 2003 Inhaberin der Wort-/Bildmarke „ahd“. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Nutzung des Zeichens „ahd“ seitens der beiden Beklagten, der Inhaberin der Domain und deren Geschäftsführer, im geschäftlichen Verkehr und Freigabe der Domain ahd.de geltend, sowie weitere Ansprüche. Dabei stützt sie sich vor allem auf ihr markenrechtlich geschütztes Firmenschlagwort „ahd“, weniger auf ihre Marke.

Die Beklagte ist Inhaberin einiger tausend Domains und spätestens seit Mai 1997 auch der Domain ahd.de. Sie reklamierte prioritätsältere Zeichenrechte gegenüber der Klägerin. Seit 2001 präsentiere man unter der Domain Informationen über die althochdeutsche Sprache (ahd). Die Beklagte beantragte die Klageabweisung. Das LG Hamburg gab dennoch der Klägerin Recht. Die Beklagten legten Berufung ein, über die nun das hOLG Hamburg entschieden hat.

Das hOLG Hamburg bestätigte das Urteil erster Instanz. Im Hinblick auf den Antrag auf Unterlassung gegen die Beklagte, mit dem Zeichen „ahd“ im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, führt das Gericht aus, die Klägerin verfüge über die älteren und besseren Zeichenrechte. Diese Rechte ergäben sich aufgrund der als Firmenschlagwort verwendeten Geschäftsbezeichnung „ahd“ (§§ 15 Abs. 2, 5 Absatz 2, 6 MarkenG). Das habe die Klägerin spätestens am 02.01.2001 im geschäftlichen Verkehr in Gebrauch genommen. Die Beklagte dagegen könnte für die Domain ahd.de allenfalls September 2002 als frühesten Zeitpunkt der prioritätserzeugenden Nutzung für sich beanspruchen. Und diese Nutzung sei letztlich nicht wirklich brauchbar: Es entspricht der Grundfunktion eines Kennzeichens, als Herstellerhinweis für bestimmte Waren, Dienstleistungen oder geschäftliche Aktivitäten zu dienen. Solange das Bezugsprojekt eines potentiellen Zeichens noch nicht konkretisiert ist, kann sich diese Funktion nicht entwickeln.

Ein konkreter Bezugspunkt lag jedoch nicht vor: Die Inhalte zum Thema Althochdeutsch seien nur vorgeschoben, zur Abwehr von Ansprüchen. Die Beklagte bietet auf der Seite eine Vielzahl von Inhalten, die nichts mit der althochdeutschen Sprache zu tun haben. Deshalb sah das Gericht keine Konkretisierung des Zeichens auf einen Bezugspunkt, womit das auf Seiten der Beklagten genutzte Zeichen seine Identifizierungsfunktion nicht entwickelt hatte.

Neben dem Anspruch aus der Geschäftsbezeichnung steht der Klägerin nach Ansicht des Gerichts auch ein Anspruch aus der am 08.07.2003 angemeldeten Marke heraus gegen die Beklagten zu. Die Klägerin habe für die Zeit nach der Anmeldung einen rechtsverletzenden Internetauftritt der Beklagten nachgewiesen. Wie der genau aussieht, bleibt unklar. Das Gericht verweist lediglich auf eine Anlage.

Hinsichtlich des Freigabe- oder Löschungsanspruches bezieht sich das Gericht auf §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Beklagte müsse die Folgen der Kennzeichenverletzung beseitigen. Dazu gehört die Löschung der Domain. Eine ernsthafte Nutzungsabsicht sei bei den unterschiedlichsten Inhalten auf den Seiten von ahd.de nicht ersichtlich. Vielmehr beschränke sich das Interesse des Beklagten an einer Nutzung der Domain ausschließlich darauf, den Berechtigten von der Nutzung der Domain auszuschließen oder sie an diesen zu verkaufen.

Eine ähnliche Entscheidung hat vor Jahren bereits das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 06.07.2001, Az.: 38 O 18/01) entschieden. Der Inhaber der Domain literaturen.de musste diese aufgeben, nachdem die Inhaberin der deutlich nach Domain-Registrierung gegründeten Zeitschrift Literaturen entsprechende Ansprüche stellte. Das Gericht sah seinerzeit sittenwidriges Handeln (§ 826 BGB) auf Seiten des Domain-Inhabers, der die Domains aus spekulativen Gründen registriert habe.

Egal wie man das Kind beim Namen nennt, ob sittenwidriges Handeln oder Beseitigung der Folgen einer Kennzeichenverletzung, die Registrierung von Domains zu spekulativen Zwecken (sprich Domain-Handel), ist nach wie vor problematisch. Es ist allemal sinnvoller, ordentliche Projekte unter eine Domain aufzubauen, das dann gegebenenfalls wertsteigernde Wirkung entfaltet und den Preis anhebt.

Das Urteil des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://www.markenservice.net/pdf/OLG_HH_5U_87-05.pdf

Das Urteil zu literaturen.de findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgd_25.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: markenbusiness.com, eigene Recherche

Normalmaß – die Ruhe nach dem T.R.A.F.F.I.C

Nach den vergangenen beiden Wochen der Superlative kehrt etwas Ruhe ein in den Domain-Handel. Die vergangene Handelswoche erbrachte keine aufregenden, aber auch keine schlechten Ergebnisse. Wenn auf die beiden .com-Domains bloc.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 27.410,-) und von celsius.com für US$ 26.000,- (ca. EUR 20.360,-) gleich die .net-Domain you.net für US$ 23.000,- (ca. EUR 18.010,-) folgt, zeigt das nicht unbedingt eine Schwäche der führenden Domain-Endung, sondern der Stärke von .net.

Unter den Länderendungen tat sich diesmal wieder .de hervor. Zum Preis von EUR 9.000,- gab es nicht gerade günstige cheaptickets.de. Eher beschaulich waren da andere .de-Domains, darunter kosmetik24.de für EUR 1.400,-, behindertenreisen.de zu EUR 1.300,-, kapitalanlageimmobilie.de für EUR 1.000,- und buegler.de für EUR 900,-. Stark im Preis, aber ganz allein war lenders.us für US$ 7.500,- (ca. EUR 5.875,-), während die Briten zu zweit kamen: heatpress.co.uk für EUR 4.250,- und wilkinsonsword.co.uk für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.410,-). Interessant war eine von drei exotischen Endungen: mit zoom.in für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.350,-) bewiesen Käufer und Verkäufer Sprach- und Preisgefühl. Mit facebox.be für EUR 1.500,- zeigte diesmal auch Belgien Gesicht; attorney.cc war für saubere US$ 1.000,- (ca. EUR 785,-) zu haben. Schließlich gab es auch ein paar.eu-Domains:

tajin.eu – EUR 1.800,-
gesundheitsinformation.eu – EUR 1.750,-
katie.eu – EUR 1.650,-

Die neu eingeführte Endung für unterwegs bleibt weiter rastlos und wies drei nicht unerhebliche Verkäufe auf: leads.mobi führt das Feld mit US$ 7.000,- (ca. EUR 5.480,-) an, gefolgt von fantasybaseball.mobi zu US$ 6.250,- (ca. EUR 4.895,-) und save.mobi für US$ 3.200,- (ca. EUR 2.505,-). Zur Abwechslung machte sich wieder einmal .info auf sich aufmerksam, mit webhoster.info für EUR 4.000,- und taxreturn.info zu GBP 2.200,- (ca. EUR 3.275,-).

Beeindruckend im Preis zeigte sich .net, die mit you.net für US$ 23.000,- (ca. EUR 18.010,-) sich ordentlich darzustellen wusste und auch gleich jemanden aufwarten konnte, der für honey.net US$ 20.000,- (ca. EUR 15.660,-) flüssig machte. Auch die dritte im Bunde, age.net, steht mit US$ 15.800,- (ca. EUR 12.370,-) in Saft und Kraft. Weitere Domains, nicht so stark im Preis, waren:

icare.net – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.830,-)
guardian.net – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.015,-)
teachersguide.org – US$ 3.099,- (ca. EUR 2.430,-)
ibsfc.org – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.270,-)
camls.org – US$ 2.853,- (ca. EUR 2.235,-)
napfsc.org – US$ 2.828,- (ca. EUR 2.215,-)
dnatesting.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.190,-)
comsys.net – US$ 2.680,- (ca. EUR 2.100,-)
visual.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.950,-)
lawstudents.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.880,-)
highered.net – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.790,-)
researchresources.net – US$ 2.272,- (ca. EUR 1.780,-)

Keinen so großen Abstand zu Domain-Preisen anderer Endungen bot in der vergangenen Woche .com. Das beste Stück war bloc.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 27.410,-), gefolgt von celsius.com für US$ 26.000,- (ca. EUR 20.360,-) und alphabay.com für US$ 20.370,- (ca. EUR 15.950,-). Danach wurden die Preise deutlich moderater:

goldnews.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.530,-)
jetsetters.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.570,-)
slideguitar.com – US$ 13.210,- (ca. EUR 10.345,-)
greenhill.com – US$ 10.098,- (ca. EUR 7.905,-)
rexia.com – EUR 7.900,-
cargocarriers.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.830,-)
realtycheck.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 6.960,-)
arqana.com – US$ 8.217,- (ca. EUR 6.435,-)
zdz.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.265,-)
veri.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.875,-)
exportbrazil.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.875,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Dezember – Paneuropäisches IP-Treffen in Brüssel

In Brüssel findet am 7. und 8. Dezember 2006 „The Paneuropean Intellectual Property Summit – Brussels IP2006“ statt. Unterstützung findet dieses Treffen zum Thema geistiges Eigentum von Seiten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der World Intellectual Property Organisation (WIPO).

Im Jahr 2004 fand die erste IP-Summit statt. Nach zwei Jahren Pause ist dies nun die zweite Veranstaltung, bei der sich Europäer mit der Zukunft des Internetprotokolls ausführlich beschäftigen. Die Anmerkungen von Patrice Cros (Premier Cercle) zur Veranstaltung zeichnen ein europazentriertes Bild hinsichtlich des IP-Systems. Es ist zentral für die Zukunft der Wirtschaft. In Europa scheint man das noch nicht recht eingesehen zu haben (im Gegensatz zu Unternehmen aus USA und Japan), weshalb mit „The Paneuropean Intellectual Property Summit – Brussels IP2006“ die Region, die das eigentlich bereits erkannt hat, auch zum Handeln bringen will. Plenarveranstaltungen mit Titeln wie „Making Europe an IP Powerhouse: the EC Task Forces“ sprechen für sich.

Man erwartet führende Geschäftsleute aus ganz Europa, den USA und Asien, Juristen, Verwalter, IP-Strategieberater, Akademiker und andere – soweit sie sich nicht noch in Sao Paulo beim ICANN-Meeting aufhalten.

Das Brussel IP2006 beginnt am Donnerstag, den 7. Dezember 2006 um 08.30 Uhr mit Anmerkungen von Jon Housman, Managing Direktor von „The Wall Street Journal Europe“; es folgt eine Keynote von Viviane Reding (Europäische Kommission), die sich auf das einjährige Jubiläum der europäischen Domain .eu bezieht. Danach gibt es über die beiden Tage verschiedene Plenarveranstaltungen und an den Nachmittagen insgesamt 16 Workshops. Es besteht die Möglichkeit, direkten Kontakt zu Mitgliedern der Europäischen Kommission zu bekommen.

Wer teilnehmen will, kommt nicht umhin, EUR 1.500,- in die Eintrittskarte zu investieren. Günstiger wird es, wenn man zu dritt teilnimmt, dann zahlt man nur zwei Karten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ipsummit.info/overview.php

Eine bunte und informative Broschüre zu der Veranstaltung findet man unter:
> http://www.ipsummit.info/downloads/ip06-brochure-A4.pdf

Quelle: domaine.blogspot.com, ipsummit.info, eigene Recherche

Sao Paulo – ICANN-Meeting in Brasilien

Die Internet-Verwaltung ICANN lädt zum dritten ICANN-Meeting in diesem Jahr, das vom 02. bis 08.12.2006 in Sao Paulo (Brasilien) stattfindet. Wie stets kann man kostenlos an den Veranstaltungen teilnehmen. ICANN bietet zudem die Möglichkeit, per Mailinglisten und Webcast aus der Ferne die Veranstaltungen zu verfolgen.

Sao Paulo mit seinen über zehn Millionen Einwohnern ist das wichtigste Wirtschaftszentrum Brasiliens. Man spricht Portugiesisch. Das ICANN-Treffen findet im Hotel „Transamerica Sao Paulo“ und damit in unmittelbarer Nähe zum Geschäftszentrum der Stadt Sao Paulo statt.

Das Treffen beginnt bereits am Sonntag, den 3. Dezember mit ersten Tutorien zu IPv6, internationalisierten Domains (IDN) und alternativen Streitbeilegungsverfahren (z. B. UDRP). Auch die GAC Working Group (Government Advisory Committee Working Group) trifft sich bereits am Sonntag, freilich in geschlossenem Rahmen. Richtig los geht es dann, nachdem am Montag Abend eine Begrüßungszeremonie stattfindet, am Dienstag.

Deutsche, Österreicher und Schweizer können sich 90 Tag ohne Visa in Brasilien aufhalten. Weitere Informationen zu Visabedingungen findet man auf der Seite des Veranstalters und Verwalters der .br, dem „Comitê Gestor da Internet no Brasil“ (CGI.br). Es empfiehlt sich, rechtzeitig ein Hotel zu buchen.

Weitere Informationen des Veranstalters unter:
> http://www.icannsaopaulo.br/

Die Agenda für das Meeting findet man unter:
> http://www.icann.org/meetings/saopaulo/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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