Newsletter-Ausgabe #332: Oktober 2006

Themen: .mobi – Bilderbuch-Start für Mobil-Domain | Statistik – .de bleibt blass | Freecity – werbefinanzierte Domains eingestellt | TLD-Update – Neues von .cs, .cat und .at | Internet-AGB – Den Widerspruch nicht vergessen! | spells.com – US$ 36.000,- verzaubern Verkäufer | Frankfurt – Seminar zum Markenschutz

.mobi – Bilderbuch-Start für Mobil-Domain

Einen Bilderbuchstart hat die Mobil-Domain .mobi hingelegt: ohne technische Störungen begann am vergangenen Dienstag für die neu eingeführte sponsored Top Level Domain die Landrush-Phase. Etwa 95.000 Registrierungen allein an den ersten beiden Tagen versprechen eine erfolgreiche Zukunft, doch ungeteilte Zustimmung erfährt .mobi nicht.

Angetreten mit dem Anspruch, das mobile Internet zu revolutionieren, scheint sich .mobi zur erfolgreichsten aus der zweiten Einführungsrunde neuer Domain-Endungen zu entwickeln. Wie Verwalter mTLD Ltd. inzwischen bestätigt hat, stieg nach vier Tagen die Gesamtzahl aller registrierten .mobi-Domains auf über 108.000 an. Zu den ersten vergebenen Adressen zählen call.mobi, banking.mobi und mp3s.mobi; für loan.mobi und ads.mobi gab es allein je über 70 Vorbestellungen. Geographisch verteilen sich die Anmeldungen auf über 100 Länder, darunter vor allem auf die USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland, aber auch Indien, Frankreich und Spanien. Wie zum Beispiel cnnmoney.mobi, diba.mobi, neckermann.mobi und bmw.mobi beweisen, zeigen sich insbesondere große Marken an der neuen Endung interessiert; allein auf Markeninhaber entfallen über 13.000 Anmeldungen. Mit Start der allgemeinen Registrierung ab 11. Oktober 2006 dürfte diese Entwicklung noch eine Weile weitergehen.

Besonderes Merkmal aller .mobi-Domains ist, dass die darunter angebotenen Inhalte speziell auf mobile Kommunikationsgeräte wie Handy oder Smartphone angepasst werden müssen; hierzu wurden eigene Regelungen, die „Switch On!“-Guidelines, erlassen. CEO Neil Edwards betonte anlässlich des Starts der Landrush-Phase nochmals, man werde stark darauf achten, dass die Guidelines von den Domain-Inhabern eingehalten werden; wer das nicht tut, riskiert laut Edwards die Suspendierung seines Angebots. Dabei dürfte .mobi selbst schon grosses Interesse haben, dass sich alle Nutzer regelkonform verhalten, da man andernfalls die Idee vom mobilen Internet mit .mobi konterkarieren würde.

Doch ob .mobi die User wirklich ins mobile Internet bringt, wird inzwischen bezweifelt. Nach Ansicht von James Enck, Analyst beim Beratungsunternehmen Daiwa Securities, liegt der Schlüssel für das mobile Internet nicht in den Domains, sondern in der Seitengestaltung und -programmierung. Webdesigner müssten lernen, dass ihre Angebote von verschiedensten Geräten abgerufen werden, so wie es Google Mail schon jetzt umsetzt. Doch angesichts der Marktmacht und technischen Kompetenz – hinter .mobi stecken Unternehmen wie Ericsson, Microsoft, Nokia, T-Mobile, Samsung und Vodafone – hebt sich .mobi klar von der Masse aller übrigen sponsored TLDs ab. Jetzt liegt es an den Domain-Inhabern, die neue Technik sinnvoll zum Einsatz zu bringen.

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: mtld.mobi, theregister.co.uk, vnunet.com, zdnet.co.uk

Statistik – .de bleibt blass

DotCom bleibt auf Kurs: mit einem Nettogewinn von weit über 1,5 Millionen Domains verzeichnete die beliebteste Domain-Endung der Welt auch im vergangenen Monat September einen Spitzenwert. Dagegen verharren die Zuwächse bei .de auf niedrigem Niveau.

Im Juni diesen Jahres sprengte die deutsche Länderkennung .de erstmalig die Schallmauer von 10 Millionen Domains. Dank einer monatlichen Steigerungsrate von teilweise über 100.000 Adressen netto schien die nächste Million nurmehr eine Frage von Monaten. Doch seit dem Jubiläumsrekord schwächelt .de nachhaltig: Waren es im Juli noch unter 10.000 neue Domains, dachte man bei gut 66.000 neuen Domains im August schon an einen Ausrutscher. Doch auch im September blieb .de mit einem Nettozuwachs von unter 30.000 Domains ziemlich blass.

Erwartungsgemäß einen Spitzenwert erreichte die österreichische Domain-Endung .at. Dank der Einführung von reinen Zifferndomains herrschte im September ein starker Ansturm, der sich letztlich in einem Zugewinn von über 18.000 Domains netto niederschlug; damit liegt .at etwa 10.000 bis 12.000 Domains über einem Durchschnittsmonat. Nach Presseberichten hatte Nic.at, die zuständige Vergabestelle, durch die Zifferndomains sogar mit einem Zuwachs von bis zu 30.000 Adressen spekuliert, so dass für die nächsten Wochen noch Luft nach oben bleibt.

Schon den zweiten Monat in Folge überaus erfolgreich präsentiert sich das US-Länderkürzel .us. Mit nunmehr gut 1,1 Millionen Domains rückt man selbst der generischen Endung .biz mit 1,5 Millionen Domains nahe. Allerdings geben die Zuwächse bei .biz auch einige Rätsel auf: Monat für Monat und beständig wie keine andere TLD legt die Business-Domain um 20.000 bis 25.000 Domains zu. Eine derartige Regelmäßigkeit ist für Domain-Namen höchst ungewöhnlich. Konkrete Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bestehen aber nicht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 10.116.244 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.822)
.at – 572.520 – (Vergleich zum Vormonat: + 18.605)
.com – 57.311.287 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.561.698)
.net – 8.360.986 – (Vergleich zum Vormonat: + 296.025)
.org – 5.120.368 – (Vergleich zum Vormonat: + 154.044)
.info – 3.558.444 – (Vergleich zum Vormonat: + 129.809)
.eu – 2.151.341 – (Vergleich zum Vormonat: + 68.733)
.biz – 1.491.708 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.895)
.us – 1.126.059 – (Vergleich zum Vormonat: + 59.328)

insgesamt: 89.808.957 (Stand 1. Oktober 2006)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

Freecity – werbefinanzierte Domains eingestellt

Der Duisburger Online-Dienst FreeCity GmbH hat mit Wirkung ab 1. Oktober 2006 sein Angebot der werbefinanzierten Domain-Registrierung eingestellt. Kunden gegenüber wurden die Domains mit Wirkung zum Ende Oktober 2006 gekündigt.

Als im Internet noch Goldgräberstimmung herrschte, und vom PC über Webspace, Internet-Zugänge bis hin zu Aktien von Internet Start-Ups so ziemlich alles kostenlos erhältlich war, zählten vor allem Registrare wie expressoweb.de zu den grossen Lieblingen einer wachsenden Community. Sie ermöglichten ihren Kunden die kostenlose Registrierung von meist einer .de-Domain, häufig finanziert über Werbeeinblendungen und kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen wie zum Beispiel Webspace oder Weiterleitungen. Selbst gerichtliche Auseinandersetzungen zur Frage der Zulässigkeit dieser Angebote wurden geführt (LG Berlin, Az. 97 O 41/00), was zeigt, die begehrt diese Dienste waren.

Zu den beliebtesten dieser Angebote zählt auch Freecity, vormals bekannt als freedoms.de. Doch mit der kostenlosen Registrierung ist jetzt Schluss; wie das Unternehmen seinen Kunden per eMail mitgeteilt hat, wurde die gebührenfreie Domain aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit mit Wirkung zum 30. Oktober 2006 gekündigt. Die Domain wird allerdings nicht automatisch gelöscht; sollte sie bis zum Monatsende nicht vom Domain-Inhaber selbst gelöscht noch zu einem anderen Domain-Registrar transferiert worden sein, wird sie an DENIC zurückgegeben; der Inhaber kann dann innerhalb bestimmter Fristen einen neuen Provider wählen, will er den teuren DENICdirect-Tarif vermeiden, oder – sofern gewünscht – die Domain dennoch löschen. Die Domain geht also nicht verloren, sondern kann auch weiterhin genutzt werden, dann jedoch zumeist gegen Entgelt.

Weitere Informationen finden Sie unter
> http://www.freecity.de/

Quelle: dslteam.de, eigene Recherche

TLD-Update – Neues von .cs, .cat und .at

Zur Zeit gibt es 18 generische Domains und mehr als 240 Länderendungen: angesichts dieser Fülle von Top Level Domains den Überblick zu behalten, fällt nicht immer leicht. Die neuesten TLD-Entwicklungen stellen wir Ihnen hier vor:

Die für die Verwaltung der in diesem Jahr neu eingeführten katalanischen Top Level Domain .cat zuständige Vergabestelle puntCAT hat nachhaltig auf die Einhaltung der Registrierungsbestimmungen gedrängt. In einer eMail wandte sich puntCAT an alle Domain-Inhaber, deren Website nicht in katalanischer Sprache verfasst war. Nach den Vergaberegeln muss zur Aufrechterhaltung der Registrierung binnen zehn Monaten nach Anmeldung über die Domain Inhalt in katalanischer Sprache abrufbar sein; wird diese Bedingungen nicht erfüllt, ist puntCAT zur Löschung der Domain berechtigt. Für Unternehmen, die durch eine Registrierung lediglich ihre Kennzeichenrechte schützen wollen, gibt es mit der so genannten Defensive Registration eine spezielle Schutzvorrichtung.

Der Streit um die Länderendung der am 3. Juli 2006 aufgelösten staatlichen Gemeinschaft Serbien und Montenegro ist entschieden: wie die „International Organization for Standardization“ (ISO) bekannt gegeben hat, wird Serbien künftig das Kürzel .rs und Montenegro künftig die Endung .me tragen. Da sich ICANN bei der Vergabe von ccTLDs an die ISO-3166-1-Liste hält, wird es damit neue Domain-Endungen für diese beiden Staaten geben. Wann die Endungen verfügbar sind und unter welchen Bedingungen sie registriert werden können, steht allerdings noch in den Sternen. Klar ist nur, dass das bisherige Kürzel .cs, für welches in der IANA-Datenbank keinerlei Kontakt benannt ist, keine Verwendung finden wird.

In Österreich weiten sich die Unregelmäßigkeiten rund um die Einführung von Zifferndomains aus. Nachdem Nic.at in der vergangenen Woche Manipulationsvorwürfe noch zurückwies, hat die veranlasste Prüfung inzwischen ergeben, dass einem Registrar die doppelte Bandbreite zur Verfügung stand, womit sich die Chance auf die Zuteilung einer der begehrten Domains erhöhte. Verantwortlich hierfür soll der fristlos entlassenen Mitarbeiter sein. Allerdings ist die interne Überprüfung noch nicht abgeschlossen; eine komplette Neuvergabe aller .at-Ziffern-Domains gilt aber als unverhältnismäßig und ausgeschlossen.

Weitere Informationen über .cat erhalten Sie unter:
> http://www.puntcat.org

Eine Domain-Karte mit allen ccTLDs können Sie online bestellen unter:
> http://www.domain-karte.de/

Quelle: verisign.com, heise.de, wikipedia.de, eigene Recherche

Internet-AGB – Den Widerspruch nicht vergessen!

Der Handel im Internet ist darauf angewiesen, für den Kunden transparent zu sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind von jeher das Mittel von Anbietern, den Kunden über seine verbindlichen Vorstellungen der Geschäftsbeziehung aufzuklären. Eigentlich dienen sie also der Transparenz, doch oft stiften sie Verwirrung, was zu einer Auslegung zu Gunsten des Kunden führt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03) beschäftigte sich diesmal aber auch mit der Vorfrage, wann die AGB bei einer Bestellung im Internet überhaupt Vertragsbestandteil werden. Die Entscheidung könnte freilich Verwirrung stiften.

Voraussetzung für die Einbeziehung von AGB in den Vertrag zwischen Anbieter und Kunde ist, dass der Kunde Kenntnis von den AGB erlangt oder zumindest die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. § 305 BGB). Der BGH meint in seiner Entscheidung, für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung könne es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Die Verwendung von Links und deren Darstellung durch Unterstreichen gehören zu den in dem Medium Internet üblichen Gepflogenheiten, und Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können daher davon ausgehen, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können.

Dem ist zuzustimmen; aber es stimmt auch nachdenklich und verlangt nach einem Hinweis – auch unter dem Risiko, hier Äpfel und Birnen zu vergleichen: Im Domain-Newsletter #329 berichteten wir von zwei Urteilen und eine sich auf diese stützende Abmahnwelle, weil die Verbraucher nicht in gehöriger Weise über Inhalte der AGB in Kenntnis gesetzt wurden. Dort reichte die Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht aus, sondern der Inhalt musste in Textform übermittelt werden, was mit der lediglichen Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht erfüllt wird. Worum geht es? Um zwei Paar Schuh, die aber miteinander verbunden sind. Denn die AGB der Internethändler klären in aller Regel auch über das Widerspruchsrecht auf. Das Widerspruchsrecht ist in § 355 BGB geregelt. Bei diesem werden andere Anforderungen an die Vermittlung des Inhalts gestellt, als an AGB als solche.

Das Widerspruchsrecht muss, geht man nach der aktuellen Rechtsprechung, in Textform übermittelt werden. Das wird durch gut zugängliche AGB nicht erfüllt. Die Erklärung über das Widerspruchsrecht einfach so in die Online-AGB aufzunehmen, reicht nicht aus, selbst wenn die AGB so angeboten werden, dass der Verbraucher in zumutbarer Weise von deren Inhalt Kenntnis nehmen kann. Entweder muss der Verbraucher über ein Verfahren die AGB, die die Information über das Widerspruchsrecht enthält, oder aber zumindest die Information über das Widerspruchsrecht selbst, in Textform übermittelt erhalten. Findet eine separate Übermittlung der Information statt, reicht es für die AGB aus, wenn diese über einen gut sichtbaren Link aufruf- und ausdruckbar sind aus, ganz wie es der BGH formuliert.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20060104.htm

Die Entscheidungen zum Widerrufsrecht findet man unter:
> http://tinyurl.com/kat2a (hOLG Hamburg)
> http://tinyurl.com/fuavh (Kammergericht Berlin)

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

spells.com – US$ 36.000,- verzaubern Verkäufer

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich wieder ruhiger. Mit gerade mal US$ 36.000,- (ca. EUR 28.375,-) zauberte der höchstdotierte Deal: spells.com. Zahlreiche britische Domains wechselten den Inhaber, .de- und .eu-Domains hinterliessen dagegen keine Spuren.

Doch die teuerste country code Domain war lo/tto.cn aus China, die für leichtlebige EUR 8.600,- gezogen wurde und die Konkurrenz aus dem indischen Subkontinent, lo/tto.in für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.940,-), locker ausstach. Etwas besser positionierte sich gents.co.uk für GBP 3.000,- (ca. EUR 4.435,-), die freilich nicht die einzige britische Domain blieb. Es folgten die Domains stockport.co.uk für GBP 2.500,- (ca. EUR 3.695,-), die magische 44.co.uk für GBP 2.000,- (ca. EUR 2.955,-), die nicht erreichbare esselle.co.uk für GBP 1.400,- (ca. EUR 2.070,-) und die arbeitsame webworks.co.uk für GBP 1.175,- (ca. EUR 1.735,-). In Schweden verschaffte sich market.se zu EUR 3.800,- Gehör und in Spanien war es florencia.es für EUR 2.900,-. Eine weitere indische Domain, srk.in, war für EUR 1.600,- zu haben. Wenig Aufmerksamkeit erhielten webstudent.ca für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-) und die sehr günstige elvis.us zu US$ 1.000,- (ca. EUR 790,-).

Unter den generischen TLDs regte sich auch herzlich wenig. Aber warum nicht auch einmal eine Woche ohne Höchstleistungen auskommen. Die neueren gTLDs wiesen lediglich drei erwähnenswerte Geschäfte auf: leads.info war bereits für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.365,-) zu haben; wdc.biz kostete EUR 2.000,-, was gar nicht so schlecht ist für eine Drei-Zeichen-Domain unter .biz; bvv.info war mit EUR 1.400,- ein Schnäppchen für den neuen Inhaber.

Die alten gTLDs waren wie immer beinahe durchweg besser bestückt. indianairlines.net startete mit US$ 14.550,- (ca. EUR 11.470,-) durch, gefolgt von ghana.net für US$ 10.559,- (ca. EUR 8.320,-). Die jüdische Agentur für Israel nennt jafi.org für US$ 4.400,- (ca. EUR 3.470,-) ihr Eigen. Scharf gerechnet hat der neue Inhaber von abacus.net und zahlte nur US$ 3.161,- (ca. EUR 2.490,-). Günstiger war taketwo.net zu haben (US$ 2.888,- oder umgerechnet ca. EUR 2.275,-). Etwas affig scheint die Nutzung von cebus.org (US$ 2.601,- (ca. EUR 2.050,-)) für eine Linux-Plattform. Weitere erwähnenswerte Domains waren:

la/tex.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.970,-)
xray.net – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.930,-)
seenet.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.890,-)
homezone.net – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.805,-)
familiesandworkInst.org – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.775,-)
moneywire.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.645,-)
havayolu.net – EUR 1.600,-
libraries.net – US$ 2.023,- (ca. EUR 1.595,-)
boanerges.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.490,-)
intlinst.org – US$ 1.851,- (ca. EUR 1.460,-)
kenyaconstitution.org – US$ 1.752,- (ca. EUR 1.380,-)

Nur sechs .com-Domains lagen diese Woche im fünfstelligen Euro-Bereich, angefangen bei spells.com für US$ 36.000,- (ca. EUR 28.375,-) und seekers.com für ebenfalls kräftige US$ 30.761,- (ca. EUR 24.245,-), gefolgt von moneyshot.com für US$ 21.000,- (ca. EUR 16.550,-), an die sich mit einigem Abstand noch telebank.com für US$ 17.000,- (ca. EUR 13.400,-), decoupage.com zu US$ 15.250,- (ca. EUR 12.020,-) und die Vertipperdomain careerbuider.com US$ 13.600,- (ca. EUR 10.720,-) anschließen. Weitere erwähnenswerte Domains waren, neben der IDN des chinesischen Begriffs für „Unternehmen“, die US$ 10.750,- (ca. EUR 8.470,-) erzielte,

gpn.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.850,-)
loi.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.880,-)
geni.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.880,-)
webdesignservices.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 7.250,-)
nvca.com – US$ 8.460,- (ca. EUR 6.670,-)
customweddings.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.305,-)
computerbackup.com – US$ 7.877,- (ca. EUR 6.210,-)
videomailer.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.910,-)
ambius.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.910,-)
bookland.com – US$ 7.399,- (ca. EUR 5.830,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Frankfurt – Seminar zum Markenschutz

VeriSign Digital Brand Management Services lädt am 24. Oktober 2006 zum Frühstücksseminar mit dem Titel „Gegenwärtige Trends beim Markenschutz und geistigen Eigentum“.

Die Marke steht im Zentrum des Erfolgs eines Unternehmens: sie ist das Versprechen von Qualität und Einheitlichkeit für die Kunden. Das Internet nimmt dabei in der Vermittlung dieser Qualitäten eine zentrale Rolle ein, die sowohl positive wie auch negative Auswirkungen auf die Marke haben kann. VeriSign will anlässlich des „Breakfast Briefings“ über den Einfluss des Internets auf die Marke diskutieren. Besprochen werden Markenmanagement, juristische Fragen, Markenstrategien und anderes. Als Referent ist Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bettinger geladen.

Die kostenlose Veranstaltung findet am Dienstag, den 24. Oktober 2006, in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, Adickesallee 1 um 09.00 Uhr beginnend statt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollte man sich schleunigst anmelden:

> http://tinyurl.com/ghpky

Quelle: VeriSign

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