Newsletter-Ausgabe #331: September 2006

Themen: Zifferndomains – Ärger bei Nic.at | .eu – EU-Kommission zieht positives Fazit | Deal – Oversee.net erwirbt zehn Portfolios | Afilias – neuer .info-Award ausgelobt | Adwords – Preispirat scheitert vor OLG Hamburg | Teures Pflaster – US$ 46.392,- für newyork.info | Internetrecht – Seminar der IHK Regensburg

Zifferndomains – Ärger bei Nic.at

Riesenwirbel in Österreich: wie die Verwaltungsstelle Nic.at inzwischen bestätigt hat, ist es im Rahmen der Einführung von reinen Zifferndomains in der vergangenen Woche zu einer Unregelmässigkeit gekommen. Ein Mitarbeiter wurde fristlos entlassen, Vorwürfe der Manipulation jedoch entschieden zurückgewiesen.

Seit vergangenen Dienstag können unterhalb der österreichischen Länderendung Domain-Namen registriert werden, die nur aus Zahlen gebildet sind. Zwar fiel statt des erwarteten Ansturms von bis zu 30.000 Anträgen dieser mit nur rund 4.000 eher bescheiden aus, dennoch war das Interesse gross. Mit über 100 die meisten Bewerbungen gab es für 666.at, gefolgt von 123.at mit 90 und 777.at mit 73 Anträgen. Die erste registrierte Zifferndomain der .at-Zone war 321.at. Nach Start der Registrierung um Punkt 13 Uhr wurden in der Zeit von 13.00 bis 13.57 Uhr lediglich alle Anträge in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs gesammelt, dann begann die Verarbeitung. Aufgrund technischer Probleme, die zur ungerechtfertigten Ablehnung korrekter Anträge führten, musste der Server gegen 17.00 Uhr neu gestartet werden, seither läuft die Registrierung reibungslos.

Für Aufsehen sorgte noch am gleichen Tag, dass die wertvollsten Zifferndomains in der Hand von lediglich zwei Registraren landeten. Der Wiener ERES NETconsulting – Immobilien.NET GmbH und der Webhost IT aus St. Georgen gelang es, zahlreiche der besonders begehrten Jubiläumsdomains wie 100.at, 200.at oder 2000.at als auch Wiener Bezirksdomains wie 1020.at und signifikante Zahlen-Domains wie 007.at, 666.at, 0815.at, 0900.at oder 1881.at zu registrieren. Ferner gelang es einem Mitarbeiter von Nic.at, sich durch Missbrauch einer Administrator-Berechtigung einen persönlichen Vorteil zu erwirken und 24 Domains mehr zu erwerben als statistisch plausibel gewesen wäre. Dabei soll es sich unter anderem um die Domains 123.at, 666.at und 0815.at handeln; eine Beeinflussung über die beiden Registrare drängt sich also auf.

Nic.at reagierte prompt und kündigte dem Mitarbeiter fristlos, auch wegen unerlaubter Nebentätigkeit. Des weiteren leitete man Massnahmen zur Herstellung eines fairen Zustands bezüglich der betroffenen Domains – es soll sich um insgesamt neun Adressen handeln – ein. Geplant ist unter anderem, diese Domains an den zweitplatzierten Antragsteller neu zu vergeben. Weitere Aufklärung erhofft man sich durch Einschaltung zweier unabhängiger Gutachter, die sich die Logfiles nochmals näher ansehen sollen. Manipulationen schloss Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein indes vorläufig entschieden aus, auch der Mitarbeiter habe den gleichen Zugang zum System gehabt wie alle anderen Registrare. Eine weitere Aufarbeitung ist eingeleitet, über deren Ergebnis die Öffentlichkeit nach Abschluss informiert wird.

> http://www.zifferndomains.at/

Quelle: nic.at, orf.at, domainliteracy.name, eigene Recherche

.eu – EU-Kommission zieht positives Fazit

Hoher Besuch bei EURid: Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin, hat vergangene Woche die zentrale Vergabestelle für alle .eu-Domains besucht, und zeigte sich von deren Entwicklung erfreut. Doch die Streitigkeiten um die neuen Adressen gehen munter weiter.

Begleitet von zwei Abgeordneten des Europäischen Parlaments, gratulierte Reding den Verantwortlichen von EURid in einer Rede zu einer der bisher erfolgreichsten Neueinführungen einer Domain-Endung. Über zwei Millionen vergebene Webadressen sprächen eine sehr deutliche Sprache. „Die Tatsache, dass .eu innerhalb weniger Monate zur drittgrößten ccTLD in Europa und zur siebtgrößten Adresszone weltweit werden konnte, hat EURids Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, so ein Sprecher gegenüber heise.de. Der Besuch diente einem besseren Verständnis der Funktionsweise des Registrierungssystems, weshalb sich Reding auch den Prüfungsprozess mit Sunrise Period und der Validierung durch PricewaterhouseCoopers zeigen ließ. Wie am Rande ebenfalls bekannt wurde, spielt die EU mit dem Gedanken, dotEU auch für Länder der European Economic Area (EEA) zu öffnen. Damit wären .eu-Domains auch in Island, Liechtenstein sowie Norwegen erhältlich; selbst eine Öffnung für die Schweiz gilt dann als nicht ausgeschlossen. Derzeit handelt es sich jedoch um Spekulationen, konkrete Daten und Fakten gibt es nicht.

Handfest sind dagegen die andauernden gerichtlichen Streitigkeiten um die neuen Domains. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Prager Schiedsgericht in einer Entscheidung vom 7. September 2006 die Löschung von insgesamt 24 generischen und damit teilweise sehr wertvollen Domains aus der Sunrise Period entschieden. Zu den streitigen Domains zählten unter anderem haus.eu, kredit.eu, jobs.eu und reifen.eu. Der Beschwerdegegner hat sie auf der Basis von in Schweden registrierten Marken angemeldet. Alle Marken wurden im selben Muster registriert, und zwar als „A&R&Z&T“, „B&L&U&M&E&N“ oder 2F&K&K“; für keine dieser Domains betreibt er ein Gewerbe. Vor dem Hintergrund der „Barc&Elona“-Entscheidung zeichnete sich das Urteil frühzeitig ab: die Marken konnten keine Basis für die Registrierung solcher Domain-Namen sein, weil die Marken den Domain-Namen nicht entsprechen. Richtig glücklich dürfte die Beschwerdeführerin, eine GmbH mit Sitz in Salzburg, mit der Entscheidung dennoch nicht geworden sein: da dem Gericht nicht klar war, ob sie die Bedingungen für die Registrierung der bestrittenen Domain-Namen erfüllt, wurden die Registrierungen annulliert, die Domains also nicht übertragen.

Spannend dürfte noch die Auseinandersetzung um die 74.000 von EURid gesperrten Domains der Zypern-Connection sein: wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, haben Ovidio Ltd., Fausto Ltd. und Gabino Ltd. Klage vor einem Zivilgericht erhoben. Details sind bisher nicht bekannt.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts findet man unter:
> http://short4u.de/45197d42ea468

Registrierung von .eu-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de

Diskussion rund um .eu-Domains unter:
> http://www.domain-people.de/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eurid.eu, heise.de, pressetext.de

Deal – Oversee.net erwirbt zehn Portfolios

Das in Los Angeles ansässige US-Medienunternehmen Oversee.net hat laut einer Pressemitteilung in den letzten beiden Monaten zehn Domain-Portfolios aufgekauft. Obwohl die Zahl der darin enthaltenen Domains ungenannt blieb, stieg die Gesamtzahl der von Oversee.net verwalteten Domains damit auf über eine Million.

Ähnlich wie Marchex Inc. oder InternetREIT zählt Oversee.net mit seinen inzwischen über 150 Mitarbeitern zu den heimlichen Giganten der Domain-Monetisierung. Ihren oft steilen Aufstieg haben die meist jungen Unternehmen den neuartigen Marketingmöglichkeiten wie Pay-per-Click und Domain-Parking zu verdanken. Sie verdienen ihr Geld mit den Besuchern, die oft durch Eintippen einer naheliegenden Domain eine Internetseite besuchen und sich dort dann über Links weiterklicken; bei jedem dieser Clicks klingelt es in der Kasse. Die Kunst ist es, mit einer Masse von Domains soviel Besucherstrom (Traffic) zu erzeugen, dass die Kosten der Registrierung gedeckt sind.

Allein Oversee.net verwaltet auf diese Weise inzwischen über eine Million Domains im Monat, und verzeichnet über 100 Millionen „unique visitors“ monatlich, also gezählte Besuche einer Website und nicht nur Aufrufe von Webseiten. Mit dem Angebot domainsponsor.com gehört einer der wichtigsten dieser Marketingdienstleister zu Oversee.net. Der Hunger auf weitere Domains scheint dabei zügellos: so gab Lawrence Ng, CEO von Oversee.net, bekannt, dass man die Geschwindigkeit des Erwerbs von Domain-Portfolios weiter steigern werde. Für die Verkäufer von Domains brechen also erfreuliche Zeiten an.

> http://www.oversee.net/

Quelle: tophosts.com, eigene Recherche

Afilias – neuer .info-Award ausgelobt

Afilias, Betreiber der Top Level Domain .info, verleiht seiner Domain-Endung neuen Glanz: ab sofort und noch bis zum 12. Oktober 2006 können sich Inhaber von .info-Domains aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für den neu ins Leben gerufenen .info-Award bewerben. Der erste Platz ist mit EUR 10.000,- dotiert.

Die Endung .info zählt zu den beliebtesten Domain-Endungen weltweit, und ist bis heute die erfolgreichste neu eingeführte gTLD in der Geschichte des Internets. Besonders im gesamten deutschsprachigen Raum ist .info weit verbreitet; so entfallen rund 20% der knapp 3,5 Millionen .info-Domains allein auf Deutschland. Ihren Schwerpunkt hat die Endung, wie das Kürzel schon andeutet, im Bereich der Information. Mit dem .info-Award werden nun erstmals herausragende Informationsangebote unterhalb von .info prämiert; eine Bewertung erfolgt unter anderem in den Kategorien Information/News, Design, Medien, Wissenschaft und Business. Zur Mitentscheidung ist eine vierköpfige Jury aus dem Medien- und Kommunikationsbereich berufen.

Teilnehmen kann jeder Inhaber einer .info-Domain; Vorschläge werden unter der Domain info-award.info entgegengenommen. Bei der Website kann es sich um den Internetauftritt einer Organisation, eines Verbandes, einer Firma, aber auch einer Privatperson handeln. Auch Inhaber von Weblogs sind teilnahmeberechtigt. Ausgeschlossen sind Inhaber von Internet-Präsenzen, deren Inhalte pornografisch oder Gewalt verherrlichend sind, oder die gegen sonstige Gesetze verstoßen. Afilias selbst rechnet mit einigen hundert Einsendungen. Hieraus werden dann 30 bis 40 Teilnehmer ausgewählt und auf einer Shortlist ab Mitte Oktober präsentiert. Der Sieger wird vom Publikum gewählt. Die Bekanntgabe und Vorstellung der Gewinner erfolgt am 30. November 2006 im Internet und zugleich in der Zeitschrift „Internet World Business“. Eine Teilnahme lohnt sich auf jeden Fall: dem Sieger winken EUR 10.000,-, der Zweitplazierte ist mit EUR 5.000,- dabei, selbst auf Platz drei darf man sich immer noch über stolze EUR 3.000,- freuen. Unter allen Teilnehmern werden Pocket-Web-Geräte und Premium-Hosting-Pakete verlost.

Die Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
> http://info-award.info/

Weitere Informationen rund um .info finden Sie unter:
> http://www.afilias.info

Quelle: pressetext.de, eigene Recherche

Adwords – Preispirat scheitert vor OLG Hamburg

In einem Streit um mögliche Markenrechtsverletzungen durch die Nutzung von Google Adwords und Keywords hat das hOLG Hamburg durch Beschluss vom 04.05.2006 (Az.: 3 U 180/04) deutlich gemacht, dass man immer die richtige Partei verklagen muss oder zumindest schlüssig darlegen sollte, dass der beklagte Gegner auch wirklich der Gegner ist.

Die Klägerin betreibt unter der Domain preispiraten.de einen Preisvergleichsdienst und ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „Preispiraten“ (Nr. 30318718), die am 11.04.2003 angemeldet und am 18.07.2003 eingetragen wurde. Sie begehrt von der Beklagten, Google Deutschland, eine Tochter der Google Inc. mit Sitz in den USA, Unterlassung im Hinblick auf die Verwendung ihrer Marke „Preispiraten“ in Texten von Werbeanzeigen Dritter, die unter google.de veröffentlicht werden. Ferner verlangt die Klägerin Unterlassung im Hinblick auf die Verwendung ihrer Marke als so genanntes „Adword“, für Werbeanzeigen Dritter, die auf google.de veröffentlicht werden. In den AGB der Beklagten heisst es: „1. Kommuniktion, Streitigkeiten. Das Programm wird von Google Inc., einer in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Gesellschaft, betrieben und angeboten.“

Nach Inkenntnissetzung der Beklagten erhielt die Klägerin von ihr einen Hinweis, sie möge sich bei Fragen bezüglich Googles Suchergebnisse an die Google Inc. in den USA wenden; sie selbst könne Anfragen, die per Fax oder Brief geschickt worden seien, einschließlich gerichtlicher Verfügungen, nicht beantworten. Unter dem 04.11.2003 mahnte die Klägerin die Beklagte ab. Die Beklagte schickte einen Fragebogen zurück, in dem sie um genauere Angaben über die betroffene Klägerin und die mögliche Rechtsverletzung bat. Den Fragebogen beachtete die Klägerin jedoch nicht weiter und beantragte stattdessen sogleich eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg (312 O 887/03), die am 14.11.2003 erging. In der Folge stritten die Parteien weiter. Am 21.09.2004 erging in der Hauptsache seitens des LG Hamburg (Az.: 312 O 324/04) ein klageabweisendes Urteil. Gegen das legte die Klägerin Berufung ein.

Sie beantragte vor dem hOLG Hamburg, die Beklagte habe es zu unterlassen, Werbungsanzeigen Dritter in Zusammenhang mit dem Suchbegriff „Preispiraten“ im Internet zu veröffentlichen, sowie das Zeichen „Preispiraten“ als Adword für Werbeanzeigen Dritter bereitzustellen.

Die Beklagte meint, die Anträge seien zu unbestimmt; es liege gar keine Rechtsverletzung vor, da der Begriff „Preispiraten“ in den angegriffenen Anzeigen gar nicht markenmäßig genutzt werde. Und durch die Nutzung des Begriffs als Adwords, die anders sei als bei Metatags, ergebe sich keine Beeinflussung der Suchergebnisse; es würden lediglich Werbeanzeigen ausgelöst, die klar abgesetzt neben den Suchergebnissen stünden. Im Hinblick darauf liege auch kein Wettbewerbsverstoß vor. Schließlich stelle man lediglich eine Werbeplattform zur Verfügung. Das sei wie bei Zeitungsverlagen und Fernsehsendern. Die Anzeigen erstellen die Werbekunden selbst, und für die hafte man eben nicht.

Der Senat des hOLG Hamburg wies die Klägerin in der Folge mehrfach darauf hin, dass sie die Haftung der Beklagten nicht nachvollziehbar dargelegt habe. Da die Klägerin das nicht erklären konnte, wies das Gericht die Berufung zurück. Hintergrund dafür sei, so das Gericht, dass, wer eine Anzeige – auch auf der unter google.de zu erreichenden Website – schalte, nicht mit der Beklagten, sondern mit der Firma Google Ireland Ltd. einen Vertrag schließe. Für google.de sei die Firma Google Inc., USA verantwortlich, diese sei auch Inhaberin der Domain. Die Klägerin konnte die Haftung der Beklagten nicht schlüssig darlegen: Sie hat nicht vorgetragen, dass die Beklagte willentlich und adäquat kausal einen Ursachenbeitrag zu den Anzeigen geleistet hat. Die Beklagte selbst habe mehrfach darauf verwiesen, die Klägerin möge sich an Google Inc. wenden. Die Anzeigen werden auf google.de erstellt und angezeigt, doch die Domain gehört dem Unternehmen mit Sitz in den USA. Die Beklagte hafte auch nicht, weil sie Vertragspartner der Werbekunden ist. Denn wie sich der „Einleitung“ der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ad-Words“ entnehmen lässt, unterliegen „Online-Anzeigenkunden und Agenturen, deren bei Google angegebene Rechnungsadressen“ sich in Europa befinden, den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Google Ireland Limited)“. Danach kommt im Rahmen des „AdWord-Programms“ ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Google Ireland Limited zustande, nicht aber mit der Beklagten.

Die Entscheidung des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/5022.html

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.beckmannundnorda.de/lghamburg_google_adwords.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche

Teures Pflaster – US$ 46.392,- für newyork.info

Auch die vergangene Domain-Handelswoche, die sich nicht so sehr in hochpreisigen Gefilden erging, sorgte für Überraschungen: Mit newyork.info wurde die bisher wohl teuerste .info-Domain gehandelt, zum Preis von US$ 46.392,- (ca. EUR 36.595,-). Unter den Länderkennungen zeichnet sich immer stärker die Endung der Cocos-Inseln, .cc, als begehrte und wertvolle Ware aus.

Der Preis ist nicht zu hoch: software.cc erzielte US$ 12.500,- (ca. EUR 9.860,-) und war damit die teuerste ccTLD in der vergangenen Handelswoche. Es folgten die nicht zu verachtenden Domains fund.cc zu US$ 4.000,- (ca. EUR 3.155,-), program.cc für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.970,-) und lease.cc zu US$ 2.500,- (ca. EUR 1.970,-). Die zweitteuerste ccTLD war laserbehandlung.de für ordentliche EUR 9.000,-; aber auch kinderfahrrad.de für rundrollende EUR 2.500,- war nicht so übel. Wie jede Woche gab es auch diesmal .eu-Domains: hca.eu mit EUR 3.000,- war sehr gut bezahlt, wenn man bedenkt, dass vor einigen Monaten bei einem größeren Deal zig Drei-Zeichen-.eu-Domains zum Preis von je knapp EUR 1.000,- gehandelt wurden. Und bei nein.eu sah sich jemand genötigt, bei EUR 800,- ja zu sagen. Weiter waren einige britische Domains vertreten, sowie eine indische und eine kanadische:

racingseats.co.uk – EUR 2.900,-
srk.co.in – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.970,-)
studentspace.co.uk – GBP 1.050,- (ca. EUR 1.560,-)
janitorialsupplies.co.uk – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.490,-)
constructionservices.co.uk – GBP 800,- (ca. EUR 1.190,-)
presspass.ca – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.185,-)

Unter den gTLDs schoss also diesmal mit newyork.info für US$ 46.392,- (ca. EUR 36.595,-) eine .info-Domain den Vogel ab, doch war es das schon fast. Zwei weitere interessante Domains waren oakland.info für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.365,-) und music.pro für lediglich US$ 2.975,- (ca. EUR 2.345,-). Mehr wussten die neueren gTLDs nicht aufzubieten. Hingegen zeigten sich die klassischen Endungen präsent wie immer. Stark vertreten war .net mit garage.net zu US$ 18.000,- (ca. EUR 14.200,-) und murder.net zu US$ 5.000,- (ca. EUR 3.945,-). Erst dann mischte .org mit bomberos-sin-fronteras.org für US$ 3.705,- (ca. EUR 2.920,-), molecules.org für US$ 3.400,- (ca. EUR 2.680,-) und c-b-e.org für US$ 3.100,- (ca. EUR 2.445,-) mit. Ferner liefen:

ilight.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.210,-)
barossa-region.org – US$ 2.501,- (ca. EUR 1.970,-)
uscafta.org – US$ 2.401,- (ca. EUR 1.895,-)
nmisp.org – US$ 2.151,- (ca. EUR 1.695,-)
e-c-b.net – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.540,-)
crazyinlove.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.300,-)
cvfieldsmbp.org – US$ 1.639,- (ca. EUR 1.290,-)
f-s.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.185,-)
bihfedomb.org – US$ 1.301,- (ca. EUR 1.025,-)
rodencrater.org – US$ 1.250,- (ca. EUR 985,-)
mots.org – US$ 1.200,- (ca. EUR 945,-)
shavers.org – US$ 1.151,- (ca. EUR 910,-)

Geradezu bescheiden zeigte sich .com. Doch können Domains wie vintners.com für US$ 44.000,- (ca. EUR 34.710,-), vacationrooms.com für US$ 40.000,- (ca. EUR 31.555,-) und words.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 27.610,-) als durchaus kräftige Geschäfte interpretiert werden. Es muss ja nicht immer gleich sechsstellige Beträge geben:

jibs.com – US$ 22.472,- (ca. EUR 17.725,-)
dmn.com – US$ 22.221,- (ca. EUR 17.530,-)
ushop.com – US$ 20.300,- (ca. EUR 16.015,-)
allbran.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.200,-)
americanmuscle.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.835,-)
jetairway.com – US$ 14.361,- (ca. EUR 11.330,-)
gardenfountains.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.045,-)
da/ting-service.com – US$ 10.225,- (ca. EUR 8.065,-)
whitefishmt.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 8.045,-)
kktc.com – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.180,-)
zealot.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.100,-)
northcarolinafurniture.com – US$ 8.655,- (ca. EUR 6.830,-)
prayercard.com – US$ 8.008,- (ca. EUR 6.315,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Internetrecht – Seminar der IHK Regensburg

Die IHK Regensburg bietet im Oktober ein kostenloses Seminar mit dem Titel „Internetmarketing / Internetrecht“ in Cham.

Das Seminar läuft unter dem Label „Basisbausteine für Ihren Erfolg“. Die IHK-Geschäftsstelle Cham bietet in dieser Reihe seit September 2006 fünf Grundlagenseminare für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Die Seminarreihe richtet sich an Firmengründer, die sich Grundlagenwissen für die Gründung eines eigenen Betriebes aneignen wollen. Der fünfte Termin ist das Seminar „Internetmarketing / Internetrecht“. Werner Dandl (Online-Marketing-Experte) und RA Dr. Andreas Stangl aus Cham sind Referenten der dreistündigen Veranstaltung, die am 27. Oktober 2006 von 13.30 bis 17.00 Uhr im Hotel Randsbergerhof in Cham gehalten wird.

Behandelt werden die Bedeutung und Wichtigkeit eines professionellen Internet-Auftritts, Kunden und Partner aus dem Internet gewinnen und weitere erfolgreiche Online-Marketing-Instrumente. In der rechtlichen Betrachtung wird der Blick vor allem auf die Pflichtangaben auf Websites, das Urheberrecht und spezielle Verträge und Besonderheiten im Internet gerichtet.

Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei, eine verbindliche Anmeldung aber zwingend erforderlich.

Weitere Informationen unter:
> http://www.ihk-regensburg.de/content/080606a

Der Flyer mit weiteren Informationen findet sich unter:
> http://tinyurl.com/zmthp

Quelle: ihk-regensburg.de, eigene Recherche

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