Newsletter-Ausgabe #329: September 2006

Themen: Abzockversuch – Nic.at warnt vor DAD-Briefen | Strategic Plan – wohin führt ICANNs Zukunft? | makewords.com – neues Domain-Suchtool | Falsche Fährte – IE7.com führt zu Firefox | eBay – Urteile sorgen für erneute Abmahnwelle | schweiz.ch – Streit für CHF 50.000,- beendet | WIFI Kärnten – Grundlagen des Domain-Rechts

Abzockversuch – Nic.at warnt vor DAD-Briefen

Über ein Jahr war es ruhig um die Deutsche Adressdienst GmbH (DAD), wahrscheinlich zu ruhig. Nun wurden in Österreich erneut Domain-Inhaber angeschrieben mit der Aufforderung, die Domaindaten zu aktualisieren. Die österreichische Domain-Verwaltungsstelle Nic.at warnt ausdrücklich vor den augenscheinlichen Abzockversuchen.

Die Masche ist altbekannt, und doch scheinen sich immer wieder neue Opfer zu finden. Bereits in den vergangenen Jahren sandte die DAD Formulare an Domain-Inhaber aus, um das „Deutsche Internet Register“, dessen Website nach wie vor aktiv ist, zu aktualisieren. Wer jedoch das Formular nicht gründlich gelesen, es ausgefüllt und zurückgesandt hat, erhielt eine Rechnung über EUR 879,28. Die Gegenleistung: ein völlig überteuerter Eintrag in eine Online-Datenbank, deren Nutzen mit bestenfalls zweifelhaft beschrieben werden kann.

Ähnliche Schreiben sind nun auch in Österreich aufgetaucht. Inhaber von .at-Domains erhielten in den vergangenen Wochen per Briefpost eine Mitteilung der DAD, in denen die Aktualisierung von Domaindaten im „Internet Register Österreich“ gegen Zahlung von inzwischen bereits EUR 958,- jährlich bei einem Dreijahresvertrag angeboten wird. Der österreichische ISP promomasters.at erhielt allein 60 dieser Nachrichten. Auf Recherchen von Pressetext Austria zeigte sich die DAD verschlossen; die Frage, wofür ein Betrag von fast EUR 1.000,- gezahlt werde, verwies man auf eine schriftliche Anfrage. Nic.at, selbst Empfänger eines solchen Schreibens, warnt denn auch eindringlich alle Kunden vor derartigen Angeboten. Es handelt sich nicht um ein Schreiben einer offiziellen Registry; auch in diesem Fall führt das Ausfüllen des Formulars lediglich zu einem Eintrag in ein Online-Verzeichnis und hat mit der Verlängerung des Domain-Registrierungsvertrages nichts zu tun. Wer nicht zahlt, gefährdet also seine Domain nicht. Im Zweifel sollte man beim Registrar seines Vertrauens nachfragen. In aller Regel wird zumindest im deutschsprachigen Raum der Domain-Registrierungsvertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Ebenfalls mit Vorsicht zu genießen sind eMails des Hamburger Unternehmens GDR Global Domaine Registration GmbH. Hier werden nach Robin Hood Methoden von einem Registrar potentielle Kunden angesprochen mit dem Hinweis, dass ein anderer Interessent eine Liste von Domain-Namen „vorreserviert“ hätte; diese wolle man vorsorglich dem Kunden anbieten, da dieser ähnliche Domains bereits registriert habe. Auch hier handelt es sich in aller Regel um unseriöse Geschäftemacherei.

> http://www.deutschesinternetregister.de
> http://www.internet-register-oesterreich.com

Quelle: nic.at, pressetext.de, speednames.com, eigene Recherche

Strategic Plan – wohin führt ICANNs Zukunft?

Peter Maffay musste über sieben Brücken gehen. Wie viele es im Fall der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) bis zum Jahr 2010 schon waren oder noch sind, darüber soll der „ICANN Strategic Plan“ Klarheit verschaffen. Erste Diskussionen um den künftigen Fahrplan der Internet-Regierung haben bereits begonnen.

Anlässlich des letzten ICANN-Treffens in Marrakesch stand der Strategieplan für den Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2010 erstmals auf der Tagesordnung. Im Kern geht es um die mittelfristige Ausrichtung von ICANN und damit um die Zukunft des Internets. Als wesentliche Herausforderungen und Chancen hat ICANN gleich mehrere Punkte ausgemacht: an der Spitze stehen unter anderem die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des Internets, die zunehmende Bedeutung der Internetinfrastruktur für Handel und Kommunikation weltweit, Abwehr von missbräuchlicher Nutzung des Internets (Spam, Grabbing, etc.) sowie die koordinierte Verwaltung von internetbezogenen Operationen und Protokollen. Oft nur belächelt, mögen derartige Diskussionen für Aussenstehende nutzlos erscheinen. Je mehr die Bedeutung des Internets jedoch im Alltag zunimmt, desto wichtiger ist es, dass die Weichen für dessen Zukunft frühzeitig gestellt werden, um für alle Beteiligten berechenbar zu bleiben.

Zu den Eckpfeilern der künftigen strategischen Ausrichtung hat ICANN auch die Internet-Community befragt. Nach Ansicht der Nutzer stellt insbesondere die Internationalisierung des Internets besondere Herausforderungen auf, wobei eine Abkehr von der Zentrierung auf die USA zu den oft gehörten Forderungen zählt. Im Fall der Domain-Namen bedeutet dies indes in erster Linie die Entwicklung internationalisierter Webadressen. Will man ein Fazit ziehen, räumt ICANN drei Bereichen allerhöchste Priorität ein: die Einführung von IDNs, die Einführung neuer Top Level Domains und die Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität.

Wolfgang Kleinwächter, Professor für internationale Kommunikationspolitik an der Universität Aarhus und exzellenter Kenner der Materie, greift diese Punkte in eigenen Überlegungen auf. So schlägt er vor, ICANN vom kalifornischen Recht zu lösen und auf ähnliche juristische Fundamente zu stellen wie etwa das Rote Kreuz, die FIFA oder das IOC. Ob dagegen Vorschläge, ICANN in GICANN oder WICANN (Global/World Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) umzubenennen, wirklich dazu beitragen, die Internationalisierung voranzutreiben, muss bezweifelt werden.

> http://www.icann.org

Quelle: icann.org, eigene Recherche

makewords.com – neues Domain-Suchtool

Wer bei mehr als 55 Millionen registrierten .com- und über zehn Millionen vergebenen .de-Domains erfolgreich nach neuen, freien Domain-Namen sucht, muss entweder sehr kreativ sein oder sich effizienter Suchwerkzeuge bedienen. Mit makewords.com ist nun ein weiteres dieser Helferlein-Programme online gegangen.

Egal ob Top Level Domain, Sprache, Zeichenlänge oder Stichwortvorgabe: die Einstellmöglichkeiten über makewords.com zählen sicherlich zu den vielfältigsten unter den kostenlosen Domain-Namensgeneratoren. Selbst bei populären Begriffen wie „internet“ oder „sport“ findet die Suchmaschine brauchbare Domains, wobei die Ergebnisse im Fall von .com natürlich weit schlechter ausfallen als etwa bei .info, .biz oder .ws. Ein Selbstversuch mit dem gerade heiss diskutierten Begriff „wetten“ förderte zum Beispiel freie Domains wie wettendirect.com oder freewetten.com zu Tage; da hat man schon schlechtere Domains gesehen. Wer dennoch mit den ersten Suchergebnissen nicht zufrieden ist, kann sich durch eine Vielzahl von sachgebietsbezogenen Kategorien von Affixen klicken, um seine Wunsch-Domain zu finden. Ihre Stärken hat die Suchmaschine im englischsprachen Bereich; Wortsuchen in Gothic, Hindu oder gar Klingonisch erscheinen daher eher als überflüssige Spielerei.

Programmiert wurde makewords.com vom New Yorker Internetunternehmen Acceli Web Solutions. „Irgendwann benötigt fast jeder einmal einen Domain-Namen für sein Unternehmen, seine private Website oder auch ein Blog. Als auch wir uns in dieser Situation befanden, entstand der Domain Name Generator“ erklärt der COO von Acceli, Tauno Novek. Die Nutzung ist kostenlos, die Website lediglich mit einigen Werbeanzeigen versehen. Auch ein direkter Link zu verschiedenen Domain-Registraren fehlt nicht, wobei man der Versuchung nicht erliegen sollte, den nächstbesten Registrar auszuwählen. Die gefundene Domain kann bei jedem Registrar angemeldet werden, so dass sich schon wegen der unterschiedlichen Preise und Preismodelle der Vergleich lohnt.

In die gleiche Kategorie wie makewords.com fällt auch der Domain Typo Generator von webmasterbrain.com: nach Eingabe eines beliebigen Begriffs spuckt der Generator eine Liste derjenigen Wörter aus, die als Vertipper besonders nahe liegen, also etwa statt „sport“ das Wort „spotr“. Bereits der Selbstversuch mit dem eigenen Nachnamen bringt hier verblüffende Ergebnisse. Mit einem weiteren Klick kann auch hier gleich geprüft werden, ob der Begriff als Domain unter verschiedenen Top Level Domains noch frei ist. Alles in allem also nützliche Werkzeuge, die jedem Suchenden ein effektives Hilfsmittel zur Hand geben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.makewords.com/

Den Domain Typo Generator finden Sie unter:
> http://www.webmasterbrain.com/seo-tools/old/

Weitere Domain-Tools finden Sie unter:
> http://www.domaintools.com/

Quelle: cheaphostingdirectory.com, eigene Recherche

Falsche Fährte – IE7.com führt zu Firefox

Noch ist er gar nicht offiziell zu erhalten, da kämpft er bereits mit ersten Domain-Problemen: wer unter IE7.com Informationen zum neuesten Internetseitenbetrachter von Microsoft erhofft, sieht sich getäuscht: die Domain führt direkt zum Konkurrenten Firefox.

Mit einem Marktanteil von – je nach Untersuchung und befragter Zielgruppe – meist über 70 Prozent zählt der Internet Explorer (IE) von Microsoft zu den am weit verbreitetsten Browsern der Welt. Derzeit bastelt man bei Microsoft an der Version 7, die zahlreiche Erweiterungen und Neuerungen gegenüber der bereits einige Jahre alten Version 6 bringen soll, darunter erstmalig Unterstützung von internationalisierten Domains auch ohne PlugIn. Da läge es nahe, bei endgültiger Veröffentlichung unter der Domain ie7.com die ofenfrische Endfassung zum Download anzubieten.

Doch da hat man die Rechnung ohne das britische Unternehmen Digital Dataflow Ltd. gemacht. Bereits am 8. März 1999 sicherten sich die Briten die Domain IE7.com. Nachdem die Domain einige Zeit brach lag und dann für Parking-Programme genutzt wurde, verlinkt sie nun seit einiger Zeit pikanterweise zur Website von Firefox, dem wohl schärfsten aller IE-Konkurrenten. Zwar fehlt auf der mit einem bildschirmausfüllenden Logo des Konkurrenzprodukts versehenen Internetseite nicht der obligatorische Hinweis, dass man weder mit Mozilla noch Microsoft in Verbindung stehe; so ganz uneigennützig dürfte die Verlinkung jedoch dann doch nicht sein. Microsoft soll auf eine entsprechende Presseanfrage hin mitgeteilt haben, dass man über das Angebot keine nähere Kenntnis habe. Angesichts der erst vor kurzem öffentlich angekündigten, härteren Vorgehensweise gegen Domain-Grabber – unter anderem hat Microsoft drei Klagen vor Gerichten eingereicht, um Schadensersatz zu erhalten – klingen diese Angaben jedoch ebenfalls wenig glaubwürdig.

Dabei hätte man gewarnt sein müssen: auch ie6.com gehört nicht dem Softwaregiganten; über ein Parking-Angebot leitet die Webadresse dennoch zum Download des Browsers. Und auch im Fall von ie8.com ist es für eine hauseigene Registrierung durch Microsoft bereits zu spät.

> http://www.ie7.com/

Quelle: zdnet.co.uk, silicon.de, eigene Recherche

eBay – Urteile sorgen für erneute Abmahnwelle

Eine gehörige Abmahnwelle schiebt sich langsam über professionelle eBay-Händler. Auslöser sind zwei jüngere Entscheidungen aus Berlin und Hamburg, in denen die Gerichte davon ausgehen, dass die Widerspruchsfrist bei Online-Geschäften statt 14 Tagen einen Monat beträgt.

In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az.: 103/06) stritten zwei Konkurrenten miteinander über die Frage, ob § 2 der AGB des eBay-Händlers von beiden, dem Antragsgegner, den Anforderung des Gesetzgebers entspricht, soweit darin lediglich über ein Widerrufsrecht von 2 Wochen aufgeklärt wird. Das hOLG ist der Ansicht, dass die vom Antragsgegner bei eBay veröffentlichten AGB nicht der notwendigen Form entsprechen, weshalb auch eine Belehrung über die 1-monatige Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB online gestellt werden müsse. Nach § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen einen Monat, soweit die Belehrung von der Widerrufsfrist erst nach Abschluss des Vertrages erfolgt. Das hOLG meint nun, dass die normale Belehrung, die in Textform abgegeben werden muss (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB), durch Online-AGB nicht erfüllt werde, da eine Übermittlung in Textform nur gegeben wäre, wenn der Nutzer die Online-AGB, die der Anbieter jederzeit verändern könne, diese auch herunterlade.

Im Streit vor dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az.: 5 W 156/06) stellt sich die Sache ähnlich dar. Der Antragsteller monierte die Form und den Inhalt der Widerrufsbelehrung eines eBay-Händlers. Er ist der Ansicht, der Händler müsse über die einmonatige Widerrufspflicht aufklären, da Online-AGBs keine Belehrung über die Widerrufsfrist in Textform darstellten. Recht gab ihm das Gericht jedoch lediglich in der Frage nach dem Inhalt der Widerrufsbelehrung: „Die hier in Rede stehende Belehrung im Internet-Auftritt der Antragsgegnerin ist dem Verbraucher zwar schon vor Vertragsschluss zugänglich. Sie ist jedoch keine Widerrufsbelehrung „in Textform“, die dem Verbraucher „mitgeteilt“ wird.“

Auf Grundlage dieser beiden Entscheidungen hagelt es nun Abmahnungen, vorwiegend gegen eBay-Shopbetreiber. Fragt sich allerdings, ob das so richtig ist. Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmacher von härting.de sieht es anders als die Gerichte. Zunächst gibt er dem Kammergericht und dem OLG Hamburg Recht, dass der Wortlaut des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB deren Ansicht nahe legt. Doch beruhe eben diese Fassung der Norm auf einem Versehen des Gesetzgebers, der eBay-Fälle gar nicht mitbedacht und auch gar nicht gemeint habe. Die Norm ziele eigentlich auf Geschäfte, bei denen zwischen Vertragsschluss und Belehrung lange Zeit (Monate und sogar Jahre) vergeht. Dies sei den Gesetzesmaterialien zu entnehmen. Damit haben sich jedoch beide Gerichte nicht auseinandergesetzt. Die Händler stehen jetzt zwischen möglicher Abmahnung oder verlängerter Widerrufsfrist.

In jedem Falle besteht Handlungsbedarf: für den Gesetzgeber, der das Gesetz schleunigst nachbessern sollte, und für die Onlinehändler, abgemahnt oder nicht: der Besuch beim Anwalt ist durchaus sinnvoll.

Das Urteil des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://tinyurl.com/kat2a

Den Beschluss des Kammergericht Berlin findet man unter:
> http://tinyurl.com/fuavh

Die vollständige Einschätzung von RA Dr. Schrimbacher findet man unter:
> http://tinyurl.com/h8392

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: härting.de, eigene Recherche

schweiz.ch – Streit für CHF 50.000,- beendet

Wie groß ist der Unterschied zwischen .eu und .com? Die vergangene Domain-Handelswoche legt es an den Tag: er beträgt EUR 4.349,- zu Gunsten von .com. Denn propertyalgarve.eu erzielte EUR 3.000,- und das .com-Pendant EUR 7.349,-. Aber das ist nur einer von mehreren Höhepunkten im Domain-Handel.

Etwas überraschend, aber nicht ganz abwegig verlautete vergangene Woche, dass sich die Schweizer Eidgenossenschaft und Stefan Frei, der Inhaber der Domains schweiz.ch, suisse.ch und svizzera.ch, geeinigt haben: Die Domains gehen zum Preis von CHF 50.000.- (ca. EUR 31.630,-) zum 01.12.2006 an die Schweiz, die sich auch gleich noch eine Option für die entsprechenden .org-Domains inklusive der switzerland.org besorgten, bei denen binnen fünf Jahren ebenfalls CHF 50.000,- fällig werden. Fordert die schweizer Bundeskanzlei die Domains später ab, zahlt sie kontinuierlich weniger. Im Jahr 2016 ist die endgültige Übertragung dann unentgeltlich.

Im übrigen taten sich Länderendungen hervor, die eher selten von sich reden machen, wie etwa die polnische mit girl.pl für EUR 6.500,- und die russische mit soup.ru für EUR 5.000,-. Domains aus Deutschland waren internet-po/ker.de für EUR 5.000,-, management-consulting.de für EUR 3.000,- und finanz-wissen.de für EUR 1.900,-, sowie astrowelt.de (EUR 1.599,-) und auto-plaza.de (EUR 1.500,-). Lediglich eine .eu-Domain ist zu vermelden: senioren.eu erzielte EUR 4.100,-. Die britische Endung hielt sich preislich zurück: supermodel.co.uk brachte es auf schwache US$ 2.093,- (ca. EUR 1.630,-), und auch der Domain flightworld.co.uk wuchsen mit GBP 1.000,- (ca. EUR 1.470,-) keine Flügel.

Die Domain der Woche findet man wieder einmal unter den klassischen generischen Domain-Endungen: boats.org liess bei einem Preis von US$ 50.249,- (ca. EUR 39.195,-) alle anderen Deals hinter sich. Im Bereich um US$ 10.000,- tummelten sich myschool.org mit US$ 10.200,- (ca. EUR 7.955,-) sowie die erholte Adresse wellness.org und die .info-Domain detroit.info für jeweils US$ 10.000,- (ca. EUR 7.800,-). Bei detroit.info handelte es sich nicht um die einzige, es folgten beispielsweise online-ca/si
os.info für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.900,-), manhattan.info für US$ 5.356,- (ca. EUR 4.180,-) und ein paar weitere:

vq.net – US$ 8.008,- (ca. EUR 6.245,-)
registration.org – US$ 7.877,- (ca. EUR 6.145,-)
revealingcel/ebs.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.120,-)
shawnee.org – US$ 3.933,- (ca. EUR 3.070,-)
web-hosting.info – US$ 3.375,- (ca. EUR 2.630,-)
touchpoint.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.560,-)
freedom.info – US$ 1.827,- (ca. EUR 1.425,-)
troynet.net – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.325,-)
prayingmantis.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)
computeroperator.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)
gashik.info – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.210,-)
aerzte.info – US$ 1.525,- (ca. EUR 1.190,-)
flowersexpress.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.170,-)
casenet.net – US$ 1.456,- (ca. EUR 1.135,-)

Die beste .com-Domain war einfach nicht gut genug. Doch die Preise bei .com-Domains sind im Durchschnitt weiterhin die besten. Angefangen mit eventplanners.com für US$ 43.750,- (ca. EUR 34.125,-), über sparkenergy.com für US$ 30.420,- (ca. EUR 23.730,-) und chicascalientes.com für US$ 28.000,- (ca. EUR 21.840,-). Weitere .com-Verkäufen waren:

diecastmo/dels.com – US$ 22.472,- (ca. EUR 17.530,-)
lovelovelove.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.380,-)
herway.com – US$ 19.300,- (ca. EUR 15.055,-)
commerceguard.com – US$ 18.800,- (ca. EUR 14.665,-)
bassetfurniture.com – US$ 16.360,- (ca. EUR 12.760,-)
knowthescore.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.360,-)
bumble.com – US$ 10.350,- (ca. EUR 8.075,-)
hondaaccord.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 7.995,-)
loofah.com – US$ 10.006,- (ca. EUR 7.805,-)
yougo.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.800,-)
bluebee.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.800,-)
unequaled.com – US$ 8.350,- (ca. EUR 6.515,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

WIFI Kärnten – Grundlagen des Domain-Rechts

Die WIFI Kärnten, eine Serviceeinrichtung der Wirtschaftskammer Kärnten, veranstaltet ab dem 16. Oktober 2006 an mehreren Abenden ein Seminar zum Domain-Recht.

Das Seminar beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen wie etwa „Was ist eine Domain?“, Arten von Domains, österreichische Domains, internationale Domains, Domain-Verwaltung, internationale Schlichtungsstelle (Schiedsgerichte, ICANN), Domain-Vergabe und so weiter. Auch das Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie Namens- und Markenrecht werden selbstverständlich dargestellt. Das Seminar will Einführung sein und den Nutzer für die Facetten des Domain-Rechts sensibilisieren. Zielgruppe sind mithin alle, die schon eine Domain haben oder eine Domain anmelden wollen.

An zwei Montag- oder Mittwochabenden von 18.00 bis 21.30 Uhr vom 16.10. bis 25.10.2006 findet das Seminar im WIFI-Hauptgebäude, Europaplatz 1 in der Kempfstraße in 9021 Klagenfurt (Österreich) statt. Es wird im Frühjahr 2007 wiederholt oder fortgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf jeweils EUR 260,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://tinyurl.com/gublp

Quelle: wkk.or.at, wifikaernten.at

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