Themen: Kriegspfad – neue Abmahnwelle durch Microsoft? | .ax – ein Stern am Exoten-Himmel geht auf | Risiko – Preis-Lücke im Registry-Vertrag | Metrobus – Metro-Gruppe verliert Berufung | 20.com – 50 Cent sind nicht genug | Buchtipp – eBook zur Vermarktung von Domains | Frankfurt – DENIC lädt zum 7. ENUM-Tag
Kriegspfad – neue Abmahnwelle durch Microsoft?
Der US-Softwarekonzern Microsoft Inc. hat angekündigt, künftig eine härtere Gangart gegen Cybersquatting einzuschlagen. Den Auftakt einer ganzen Reihe von gerichtlichen wie außergerichtlichen Maßnahmen bilden zwei Klagen nach dem „Anticybersquatting Consumer Protection Act“ (ACPA), die Microsoft vor US-Gerichten in Utah und Kalifornien eingereicht hat. Eine neue Welle von Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen im deutschsprachigen Bereich erscheint ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Den Unmut von Microsoft haben sich neben klassischen Grabbern besonders Typosquatter zugezogen. Beim Typosquatting handelt es sich um eine Variation des Domain-Grabbings. Die Grabber melden Schreib- und Tippfehlervarianten der Namen bekannter Bezeichnungen als Domain an, wie etwa gogle.com oder xbox360com.com. Vertippen sich Nutzer bei der Eingabe der Domain in den Browser versehentlich, landen sie auf einer vom Grabber geschalteten, meist mit Werbung zugepflasterten Website. Mit jedem Klick auf eine der dort geschalteten Anzeigen verdient der Grabber Geld. Erleichtert wird dies unter anderem auch durch die zahlreichen Parking-Angebote. Da der Aufwand in der Regel gering ist, verdient der Grabber, sobald die Kosten der Domain-Registrierung durch die aus dem fehlgeleiteten Besucherverkehr (Traffic) erzielten Werbeeinnahmen abgedeckt sind.
Nach Angaben von US-Anwalt Aaron Kornblum hat Microsoft einen regelrechten virtuellen Landrush auf Domains festgestellt, bei dem versucht wird, über die pay-per-click Anzeigen vom Traffic illegal zu profitieren. An einem durchschnittlichen Tag würden so etwa 2.000 Domains registriert, die einen von Microsoft markenrechtlich geschützten Begriff enthielten. Gegen vier Inhaber mit insgesamt 409 derartiger Domains hat Microsoft nun wegen Markenrechtsverletzung Klage nach dem ACPA erhoben; dieser sieht Schadensersatzansprüche von bis zu US$ 100.000,- vor. Darüber hinaus hat Microsoft in Washington eine Art Auskunftsklage erhoben, um die Namen und Adressen der Inhaber von 217 weiteren Domains zu erhalten, die anonym über Angebote wie „Domainsby-Proxy“ registriert wurden; auch die Registrare will man mitverklagen. Zudem will Microsoft aggressiv gegen Online-Auktionen vorgehen, bei welchen die illegalen Domains meistbietend versteigert werden. Effektive Unterstützung verspricht sich Microsoft dabei von der im Rahmen des „Strider Typo-Patrol Project“ entwickelten „Strider URL Tracer“-Software.
Gerade letzteres Projekt sollte allzu geschäftstüchtigen Domain-Spekulanten allen Anlass geben, ihr Portfolio nochmals auf etwaige Rechtsverletzungen zu durchforsten. Darauf zu vertrauen, dass Microsofts Worten keine Taten folgen, könnte sich sonst als kostspielig erweisen.
Die offizielle Mitteilung von Microsoft finden Sie unter:
> http://short4u.de/44f45e5c7d051
Den URL-Tracer finden Sie unter
> http://research.microsoft.com/URLTracer/
Quelle: microsoft.com, eigene Recherche
.ax – ein Stern am Exoten-Himmel geht auf
Im April 2004 berichteten wir erstmals über den neuen Stern am Exoten-Himmel, zweieinhalb Jahre später ist er aufgegangen: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgab, ist das Landeskürzel .ax für die Aland-Inseln seit vergangener Woche aktiv. Die Registrierung gestaltet sich allerdings noch schwierig.
Bei Aland (sprich: Oh-land) handelt es sich laut Eigenbeschreibung um eine autonome, demilitarisierte und ausschliesslich schwedischsprachige Region in Finnland. Die Region mit ihren 26.200 Einwohnern besteht aus mehr als 6.500 Inseln und Schären. Am 14. Februar 2004 wurde das Landeskürzel .ax bei der International Organisation for Standardization (ISO) in die so genannte „ISO 3166-1“-Standardliste aufgenommen. Damit war der Grundstein gelegt für die virtuelle Präsenz von Aland, da sich die zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) bei der Vergabe von Länder-Domains in aller Regel fast sklavisch an genau diese Liste hält. Nach zweijähriger Prüfung war es nun endlich soweit: am 9. Juni 2006 erteilte der ICANN-Vorstand der Einführung von .ax seine formelle Zustimmung, seit 15. August 2006 ist die Domain aktiv.
Eigentlich muss man also nur noch warten, bis ein findiger Vermarkter .ax entdeckt und auf ein ähnlich gutes Geschäft wie bei .tv (Tuvalu) spekuliert. Ein erster Anfang ist auch hier schon gemacht: nachdem die Vergabestelle nur spärliche Informationen in ausschließlich schwedischer Sprache bietet, hat sich mit Axventure ein erstes Unternehmen gefunden, das von der Domain und ihrer Vermarktung profitieren will. Fürs erste dürfte sich das allerdings als schwierig erweisen: eine Registrierung ist für juristische Personen nur möglich, wenn sie ihren Sitz auf Aland haben; natürliche Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und ebenfalls über einen Wohnsitz dort verfügen. Bei gerade mal 26.200 Einwohnern verwundert es nicht, das bisher gerade mal etwa 400 Domains vergeben sind. Im Gegenzug sind die Domains nicht sonderlich teuer; für die Dauer von drei Jahren sind EUR 50,- zu bezahlen, eine Verlängerung um drei weitere Jahre schlägt ebenfalls mit EUR 50,- zu Buche. Für EUR 5,- gibt es sogar ein eigenes Zertifikat der Vergabestelle. Da eine Registrierung zum Zwecke des Wiederverkaufs ausgeschlossen ist, dürfte .ax wohl kaum zum Spielball von Domain-Spekulanten werden. Ob die rigiden Vergabebestimmungen jedoch förderlich sind, Aland im Internet bekannter zu machen, darf allerdings bezweifelt werden.
Weitere Informationen über .ax-Domains finden Sie unter:
> http://www.regeringen.ax/axreg/
> http://axventure.com/
Mehr über die Aland-Inseln finden Sie unter:
> http://www.aland.fi/
Die offizielle Liste aller Länder-Domains finden Sie unter:
> http://www.iana.org/cctld/cctld-whois.htm
Quelle: icann.org, webhostdir.com, eigene Recherche
Risiko – Preis-Lücke im Registry-Vertrag
Auf eine möglicherweise kostspielige Lücke in den Entwürfen der neuen Registry-Verträge für die Top Level Domains .biz, .info und .org hat der Kanadier George Kirikos, Inhaber eines Unternehmens zur Finanzanalyse und Entwicklung von Software für Großbanken, hingewiesen: demnach ist es den Vergabestellen vertraglich nicht untersagt, Domains zu verschieden hohen Preisen zu verkaufen.
Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihre eMails und finden eine Nachricht des Registrars Ihres Vertrauens. Er macht darauf aufmerksam, dass für die Verlängerung des Registrierungsvertrages Ihrer .org-Domain statt bisher EUR 12,- nunmehr das Hundertfache zu bezahlen ist. Begründung: aufgrund des hohen Erfolgs und des hohen Wertes Ihrer Domain beträgt die echte Verlängerungsgebühr EUR 1.200,- im Jahr. Was zunächst unglaublich klingt, ist jedenfalls nach den gegenwärtigen Vertragsfassungen nicht völlig ausgeschlossen. Wie ICANN-Vorstand Vint Cerf auf Nachfrage bestätigte, sind die Vergabestellen grundsätzlich nicht gehindert, für attraktive Domains wie sex.biz oder movies.org ein Vielfaches der üblichen Registrierungsgebühren zu verlangen. Den Registries stünde damit ein Machtinstrument zur Verfügung, mit welchem sich die Preise auf dem Domain-Markt diktieren liessen. Ein ähnliches Modell praktiziert die dotTV Corporation bereits; dort sind ausgewählte und als besonders begehrt eingestufte .tv-Domain-Namen nur gegen Aufpreis zu erhalten.
Dass die Vergabestellen von dieser theoretischen Möglichkeit in der Praxis Gebrauch machen, gilt indes als ausgeschlossen. Derartige Preiserhöhungen müssten sechs Monate zuvor angekündigt werden, wobei der Domain-Inhaber in diesem Fall noch die Gelegenheit hätte, den Registrierungsvertrag bis zur Dauer von zehn Jahren zum alten Preis zu verlängern. Kirikos warnt jedoch davor, dass diese Vertragslücke auch als politisches Instrument eingesetzt werden könnte. So wäre vorstellbar, dass PIR, Verwalter von .org, beispielsweise die Registrierungsgebühr von porn.org auf eine Milliarde US-Dollar hochschraubt, und dies damit begründet, dass man das Internet und Kinder vor Pornographie im Internet schützen wolle. Auch Global Playern wie Google oder Microsoft, die auf ihre Adressen google.com oder msn.com elementar angewiesen sind, könnten so (und sei es erst in zehn Jahren) unter Druck gesetzt werden. Selbst bei missliebigen Domains wie verisignsucks.com ließe sich ein gewisses Drohpotential aufbauen.
Ob Hirngespinst oder potentielle Gefahr – Kirikos weist darauf hin, dass die Registry-Verträge derzeit nur als Entwurf vorliegen und noch geändert werden könnten. Auch wenn Vint Cerf von einem „Selbstmord“ der Registries spricht, falls sie diese Lücke für sich nutzen wollten, meint Kirikos nicht zu unrecht, dass man diese Lücke in den Verträgen erst recht schon jetzt schließen sollte, wo es weder konkreten Anlass zur Sorge gibt noch die Registries ein Interesse haben wollen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die öffentliche Kommentierungsphase zu den Entwürfen endete am 28. August 2006; jetzt liegt es am ICANN-Vorstand, anlässlich des Treffens am 13. September 2006 über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
> http://www.icann.org
Die Entwürfe der Registry-Verträge finden Sie hier:
> http://www.icann.org/announcements/announcement-2-28jul06.htm
Quelle: circleid.com, lse.co.uk, eigene Recherche
Metrobus – Metro-Gruppe verliert Berufung
Die Metro-Gruppe hat den Rechtsstreit um die Benutzung des Begriffs „Metrobus“ durch den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), nachdem sie bereits in erster Instanz vor dem LG Hamburg (Urteil vom 19.10.2004, Az. 12 O 614/04) unterlegen war, nun auch vor dem hOLG Hamburg verloren.
Wie bereits im Verfahren erster Instanz gegen den Hamburger Verkehrsverbund, sah das Gericht keine Markenrechtsverletzung. Die Entscheidungsgründe des neuen Urteils sind noch nicht im einzelnen bekannt, dürften jedoch denen der Entscheidung des LG Hamburg ähneln. Das LG Hamburg meinte seinerzeit, die Bekanntheit der Marke Metro gründe auf dem bekannten Großhandelsunternehmen; für Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sei Metro jedoch nicht bekannt. Das Gericht vermisste zudem ausreichende Warennähe bei den Angeboten der Parteien des Rechtsstreits. Eine Verwechslungsgefahr schloss das Gericht deshalb aus.
Wie Financial Times Deutschland berichtet, habe der Vorsitzende Richter des 3. OLG-Zivilrats schon im letzten Sommer einen Vergleich angeregt, da die Rechtslage schwierig sei und andernfalls der Bundesgerichtshof entscheiden müsse. Angesichts des aggressiven Auftretens des Metro-Konzerns, der auch noch auf OLG-Entscheidungen in den Rechtsstreiten gegen die Verkehrsgesellschaften von Berlin und München wartet, ist mit einem Gang vor den BGH zu rechnen.
Metro selbst verbucht die Entscheidung als Erfolg. Laut Financial Times Deutschland erklärte ein Konzernsprecher, man sehe die eigene Ansicht durch das Gericht bestätigt: „Metro“ ist die Marke des Metro-Konzerns. Der HVV müsse seine Marke „HVV Metro Bus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt weitestgehend löschen und dürfe sie nur in sehr engen Grenzen nutzen.
Ob sich diese Entscheidungen noch auf das Domain-Recht auswirken, ist unklar. Das OLG Hamburg hatte im Streit um die metrosex.de-Domains bereits zugunsten des Metro-Konzerns entschieden (der Antrag der Nichtzulassungsbeschwerde ist mittlerweile angenommen worden). Doch in dieser Entscheidung mag wesentlich von Einfluss gewesen sein, dass nicht klar war, für welchen Zwecke die Domain-Namen genutzt werden würden. Sicher war sich das Gericht jedoch, dass die Nutzung geschäftlich sein würde. Der wesentliche Unterschied zur HVV-Entscheidung liegt unter anderem darin, dass die geschäftliche Nutzung des Begriffs für den Hamburger Verkehrsverbund klar definiert ist: schnelle Busverbindungen. Dass diese Nutzung nicht in Konflikt mit der des Metro-Konzerns steht, drängt sich auf.
Das Urteil vom 19.10.2004 gegen den HVV findet man hier:
> http://www.netlaw.de/urteile/lghh_28.htm
Die metrose/x.de-Entscheidung des OLG Hamburg findet man unter:
> http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20060114102538.html
Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: markenbusiness.com, ftd.de, eigene Recherche
20.com – 50 Cent sind nicht genug
Die vergangene Woche brachte es nicht sehr weit, operierte jedoch mit illustren Geschäften. Den wesentlichen Beitrag in Höhe von US$ 75.000,- (ca. EUR 58.595,-) war jemand für 20.com bereit zu zahlen. Unter den ccTLDs überraschen Exoten mit hohen Preisen, und auch .info und .biz melden sich zu Wort.
Da muss selbst der Domain-Profi nachschlagen, woher das kommt, wenn er liest, dass college.st US$ 11.750,- (ca. EUR 9.180,-) kostete: dotST ist die country code Top Level Domain von „Sao Tome und Principe“, einem afrikanischen Inselstaat im Atlantik, gerade noch nördlich des Äquators, und wird gerne auch als „SiTe“ oder „Street“ apostrophiert. Den zweitbesten Rang belegt liveshop.tv mit US$ 10.015,- (ca. EUR 7.825,-), die in Begleitung von torque.tv für EUR 2.695,- erscheint. Ebenfalls exotisch aber mit klarer Ansage ist cash.cc für portokassenmäßige US$ 6.500,- (ca. EUR 5.080,-). Teuer war auch der hangover.us mit US$ 9.500,- (ca. EUR 7.420,-), der gegen privateproper ty.us für US$ 6.000,- (ca. EUR 4.685,-) ein gutes Bild abgibt. Gerne gekauft wurden wieder britische Domains wie shiva.co.uk für GBP 4.700,- (ca. EUR 6.960,-), straighteners.co.uk für EUR 4.000,- und streetadvisor.co.uk zu GBP 1.150,- (ca. EUR 1.700,-). Schließlich gab es auch eine .de-Domain günstig abzugeben: abifeten.de für EUR 3.500,-. Kanada kommt mit musicnation.ca für US$ 2.200,- (ca. EUR 1.720,-) ganz leichtfüßig daher.
Was der .com ihre 20, ist der .org ihre 18.org, und kostet nur US$ 11.500,- (ca. EUR 8.985,-). Darauf kehrt erst einmal Ruhe ein, bis zum Preis von US$ 4.500,- (ca. EUR 3.515,-) lbs.org zu haben war, gefolgt von epublishing.net für US$ 4.108,- (ca. EUR 3.210,-) und zwei Domains zum Preis von je US$ 3.000,- (ca. EUR 2.345,-): vita.net und sterlingsilver.net. Weitere Verkäufe waren nicht gerade spektakulär:
theatrelibrary.org – US$ 2.810,- (ca. EUR 2.195,-)
downloadmovie.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.185,-)
kansasjobs.org – EUR 1.900,-
vektor.net – EUR 1.750,-
americanfitness.net – US$ 2.061,- (ca. EUR 1.610,-)
chastitybelt.net – US$ 1.862,- (ca. EUR 1.455,-)
cherries.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.445,-)
videogiochi.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.405,-)
loren.net – US$ 1.633,- (ca. EUR 1.275,-)
spiral.org – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.210,-)
downtownfordemocracy.org – US$ 1.510,- (ca. EUR 1.180,-)
officeassistant.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.170,-)
DotBiz stärkte seine Handelsbilanz mit den drei Domains bumperstickers.biz zu US$ 3.900,- (ca. EUR 3.045,-), wellness.biz für EUR 3.000,- sowie selfhelp.biz für nette US$ 1.660,- (ca. EUR 1.295,-). Mit creditreports.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.170,-) steht dotInfo weiter hintan.
Unter den .com-Verkäufen zeigten sich mit onlinesales.com für US$ 22.222,- (ca. EUR 17.360,-), arabianbusiness.com für US$ 17.500,- (ca. EUR 13.670,-) und c6.com für US$ 14.500,- (ca. EUR 11.330,-) noch drei Domains im fünfstelligen Eurobereich. Weitere interessante Domain-Geschäfte waren:
arep.com – US$ 11.111,- (ca. EUR 8.680,-)
venetianblind.com – US$ 10.805,- (ca. EUR 8.440,-)
citycafe.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 8.400,-)
tw1.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.810,-)
landbrokers.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.810,-)
paignton.com – GBP 5.000,- (ca. EUR 7.400,-)
cookiediet.com – US$ 8.889,- (ca. EUR 6.945,-)
computerengineers.com – US$ 6.766,- (ca. EUR 5.285,-)
umbauten.com – EUR 5.075,-
trueventures.com – EUR 5.000,-
Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Buchtipp – eBook zur Vermarktung von Domains
Mit Michael W. Schnorrs „So vermarkten Sie Ihre Domains im Internet!“ liegt jetzt ein Kompendium zur Domain-Vermarktung vor, das in zahlreichen Tipps die Möglichkeiten, eine Domain für potentielle Käufer attraktiver zu machen, behandelt.
Das Buch ist problematisch. Schon die .pdf-Datei scheint nicht korrekt angelegt zu sein; nur in Acrobat ließ sie sich vernünftig lesen. Die Möglichkeiten des .pdf-Formats werden nicht ausgereizt: eine inhaltliche Verlinkung gibt es nicht, die Links nach aussen sind nicht immer korrekt.
Die Typographie des Buches ist unschön. Veraltete Business-Bilder sind unmotiviert eingefügt, die sich nicht in Zusammenhang mit dem Text bringen lassen. Doch mit der Zeit faszinieren sie auf surreale Weise, wenn es heisst, man solle mindestens 4 von 5 Kriterien erfüllen, und im Bild darunter statt wie bisher ein oder zwei Personen nun endlich 4 Personen sichtbar werden. Die Struktur des Buches bleibt unklar. Die Kapiteleinteilung ist nur bedingt hilfreich bei der Suche nach dem gewünschten Tipp. Ihre Reihenfolge erschließt sich nicht: Erst auf Seite 44 stellt sich die Frage, wie man eine Domain, die man vermarkten will, findet. Die Domain ist freilich das erste, was man braucht. Ein Register gibt es nicht. Der Sprachduktus des Autors ist reißerisch, der Stil nicht schön zu lesen.
Inhaltlich bietet es in der Tat zahlreiche Tipps. Die sind auch sicher in der Regel brauchbar; von einigen ist dringend abzuraten wie etwa der, in Weblog-Kommentaren und Foren auf eigene Angebote zu verweisen: da dürfte die Spammingfalle schnell zuschlagen. Der Leser findet viele Anregungen und Hinweise auf kostenlose Onlinewerkzeuge, mit denen er den Inhalt seiner Domain gestaltet, sie im Internet bekannter macht und mehr Zugriffe erhält. Doch reiht sich Tipp an Tipp, bei einer hohen Redundanz: immer wieder scheinen sich Tipps an den unterschiedlichsten Stellen zu wiederholen.
Eines wird deutlich: da schreibt jemand, der sich mit der Sache beschäftigt hat. Die Tipps sind weitestgehend brauchbar, zum Teil aber auch nicht empfehlenswert. Der Informationsgehalt ist hoch. Das Buch im Ganzen hat keinen Stil. Die Struktur ist undurchsichtig, die Typographie störend, wenn auch lesbar, das Layout unschön, der Text reißerisch, die .pdf-Datei nicht sauber angelegt. Aber wer braucht schon Stil, wenn es um die Vermarktung von Internetdomains geht? Der Käufer nicht.
Michael W. Schnorr
So vermarkten Sie Ihre Domains im Internet!
222 Tipps & Strategien für den Soforteinsatz
eBook (.pdf), 230 Seiten, EUR 9,90
Das Buch können Sie beziehen unter:
> http://tinyurl.com/rgh3c
Quelle: eigene Recherche
Frankfurt – DENIC lädt zum 7. ENUM-Tag
Die DENIC e.G., Verwaltung des Landeskürzels .de für Deutschland, lädt auch in diesem Jahr zum bereits 7. ENUM-Tag nach Frankfurt. Die eintägige Veranstaltung findet am 26. September 2006 im Le Meridien Park Hotel statt.
Gemeinsam mit anderen Vergabestellen wie der österreichischen Nic.at arbeitet die DENIC seit einigen Jahren am Projekt ENUM, der Einführung der Konvergenz von Telefon, Internet und anderen Kommunikationsmedien. Auf Grundlage von Domains unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa werden Telefonnummern als Internet-Domain abgebildet, und ermöglichen so die Erreichbarkeit unter dieser Adresse unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel – ob Handy, Laptop, PDA oder eMail. Zu den Themen des 7. ENUM-Tages gehören diesmal unter anderem „Infrastructure ENUM“ sowie ein Überblick über internationale Aktivitäten zu ENUM. Für technisch Interessierte wird es außerdem ein Tutorial zu NAPTR-Records im Kontext des Dynamic Delegation Discovery System (DDDS), das die Grundlage für ENUM bildet, geben. Die Agenda des ENUM-Tages steht im Detail noch nicht fest, wird aber einige Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht. Bis dahin kann man sich auf der DENIC-Website über die vergangenen ENUM-Tage informieren.
Der 7. ENUM-Tag der DENIC findet am Dienstag, den 26. September 2006 von 10.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im Le Meridien Park Hotel in der Frankfurter Innenstadt statt. Anmeldungen werden ab sofort und bis längstens 20. September 2006 unter der eMail
> enum@denic.de
entgegengeommen; um möglichst frühzeitige Anmeldung wird im Interesse einer sachgerechten Planung und Vorbereitung gebeten.
Weitere Informationen finden Sie unter
> http://www.denic.de/de/enum/index.html
Quelle: DENIC e.G., eigene Recherche