Newsletter-Ausgabe #326: August 2006

Themen: IANA – ICANN erhält den Zuschlag bis 2011 | .mobi – „Premium Names“ gegen Sunrise-Grabbing | ccTLDs – Neues von .vn und .fi | kettenzüge.de – Urteilsgründe veröffentlicht | Domain-Parking – Sedo optimiert Parking-Programm | Abgekämpft – wrestling.com erringt US$ 500.000,- | Erfurt – Seminar zum Internetrecht

IANA – ICANN erhält den Zuschlag bis 2011

Etappensieg für ICANN: sechs Wochen vor dem Ablauf des seit dem Jahr 1998 bestehenden „Memorandum of Understanding“ (MoU) hat sich die Internet-Verwaltung mit dem US-Wirtschaftsministerium darauf verständigt, zumindest die IANA-Funktionen für weitere fünf Jahre auszuüben.

Im Februar 2006 hatte das US-Wirtschaftsministerium (DoC) für Aufsehen gesorgt, als es die Verwaltung der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) öffentlich ausgeschrieben hatte. In den Zuständigkeitsbereich von IANA fällt neben der Delegierung von IP-Adressen an die fünf regionalen Internet-Registries (so genannte RIRs) insbesondere die Root Zone, in die sämtliche Top Level Domains eingetragen sind bzw. werden müssen. ICANN mit seinen 50 Mitarbeitern und einem Jahresetat von US$ 25 Millionen leitet hieraus einen Großteil seiner „Macht“ ab; will etwa ein Land den Verwalter seiner Länderendung wechseln, bedarf es der förmlichen Zustimmung von ICANN. Da die US-Regierung über das DoC Einfluss auf ICANN-Entscheidungen nehmen kann und, wie etwa im Fall von .xxx, gegen massive Kritik auch getan hat, galt die öffentliche Ausschreibung als Schuss vor den Bug von ICANN; ernstliche Zweifel an der Verlängerung des seit 1998 bestehenden Vertrages gab es aber nicht.

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Pressemitteilung des DoC in mildem Licht: auf Grundlage der Ausschreibung sowie zusätzlich gewonnener Erkenntnisse kommt das DoC zu der Überzeugung, dass ICANN in einzigartiger Weise qualifiziert sei, die für die Sicherheit und Stabilität des Internets entscheidenden technischen Funktionen weiter auszuüben. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Oktober 2006 und ist auf die Dauer von einem Jahr befristet, sieht jedoch wohl nicht zuletzt aus Gründen der besseren Kontrolle eine viermalige Verlängerungsoption vor, so dass nach allgemeiner Erwartung frühestens 2011 eine neue Ausschreibung erfolgen dürfte.

Obwohl ICANN damit Planungssicherheit für die nächsten Jahre erhält und sich öffentlich darüber freuen darf, dass seine Bedeutung für das Internet ausdrücklich betont wird, muss noch gezittert werden, ob auch das zum 30.09.2006 endende MoU mit dem US-Wirtschaftsministerium verlängert wird. Details sind nicht bekannt; da jedoch unter anderem mit Einführung des Internet Governance Forum (IGF) der Druck auf die US-Regierung und ICANN gewachsen ist, sollte sich ICANN nicht zu sicher fühlen.

> http://www.icann.org
> http://www.iana.org

Quelle: nytimes.com, ntia.doc.gov, theregister.co.uk

.mobi – „Premium Names“ gegen Sunrise-Grabbing

DotMobi Ltd., Verwalter der neuen Mobil-Domain .mobi, hat aus den Missbrauchsfällen mit Markenanmeldungen im Rahmen der Einführung von .eu (dotEU) Lehren gezogen: ein neuartiger „Premium Name Application Process“ soll verhindern, dass mit allzu plumpen Markenregistrierungen begehrte .mobi-Domain-Namen in die Hände von Spekulanten fallen.

Wie letzte Woche bereits vorab gemeldet, hat .mobi-Verwalter dotMobi in Zusammenarbeit mit der Genfer WIPO einen „Premium Name Application Process“ entwickelt. Dieser sieht vor, dass trotz bestehender Markenrechte zusätzliche Kriterien erfüllt werden müssen, um ausgewählte Premium-Domains registrieren zu können. Bei dotMobi hat man hierzu eine Liste mit tausenden häufig verwendeter Wörter und Ausdrücke zusammengestellt, die als Domains allgemein als besonders begehrt gelten, darunter Namen wie comedy, ticket, gam/bling und auch deutsche Wörter wie Herz oder Tierarzt. Diese werden nicht nach dem herkömmlichen Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sondern sind reserviert für das alternative Vergabeverfahren. Wer an einem der auf der Liste enthaltenen Begriffe ein Markenrecht hat, kann ihn nur dann als Domain registrieren, wenn er weitere Kriterien erfüllt. So muss die Marke unter anderem vor dem 11. Juni 2005 registriert oder angemeldet worden sein, noch bestehen, identisch sein mit dem Begriff, den man als Domain möchte und schließlich in den vergangenen fünf Jahren genutzt worden sein. Entgegen der Pressemitteilung von dotMobi ist eine US-Marke nicht zwingend erforderlich, es genügt jede eingetragene nationale Marke. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat ab dem 15. September 2006 die Chance zur Registrierung. Nicht vergebene Begriffe werden ab dem 13. Oktober 2006 an die allgemeine Öffentlichkeit verkauft.

Über mangelndes Interesse kann sich dotMobi bisher nicht beklagen. In den ersten zwei Stunden der im Juni 2006 gestarteten Sunrise Period gingen über 4.000 Anmeldungen ein, darunter so klangvolle Namen wie BBC, Virgin und Nike. Geht es nach dotMobi, soll die eigene .mobi-Domain den Startschuss für besondere mobile Inhalte geben, anstatt (wie bisher) lediglich abgespeckte Varianten der Website für das Handy aufzubereiten. Einen Vorteil können dabei die „Switch On!“-Guidelines bieten, nach denen für Inhalte unter .mobi eigene Regeln gelten, also zum Beispiel das Verbot von Frames, der Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um Angebote zu nationalisieren, ein Verbot von Pop-Ups oder automatischen Weiterleitungen und das Gebot, kurze URLs zu nutzen.

Die Sunrise Period ausserhalb der „Premium Names“-Phase dauert übrigens noch bis zum 22. September 2006; am 26. September 2006 folgt dann die Landrush Period, bevor .mobi am 11. Oktober 2006 in die allgemeine Registrierung übergeht. Startzeit ist jeweils 14.00 UTC.

Eine Liste mit allen Premium Names finden Sie unter:
> http://short4u.de/44e20457d8ea4

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Quelle: prnewswire.co.uk, brandrepublic.com

ccTLDs – Neues von .vn und .fi

Ein Tigerstaat ist auf dem Sprung: das Vietnam Network Information Centre (VNNIC), zuständige Vergabestelle für das vietnamesische Landeskürzel .vn, bietet ab sofort Second Level Domains direkt unterhalb von .vn an. Auch für ausländische Unternehmen ist eine Registrierung problemlos möglich.

Wer noch bis Mitte August 2006 Domains unterhalb der Länderendung der Sozialistische Republik Vietnam registrieren wollte, hatte lediglich die Auswahl unter 12 ebenso langen wie umständlichen Third Level Domains im Format .com.vn, .net.vn, .biz.vn oder .health.vn. Doch der Trend zur Second Level Domain hat nun auch Vietnam erfasst: wie die Vergabestelle VNNIC bekanntgab, können vietnamesische Domains seit dem 14. August 2006 auch direkt unterhalb von .vn angemeldet werden. Eine Registrierung ist sowohl über die Vergabestelle selbst als auch über einen der Hauptregistrare wie Hi-Tek (www.dot.vn), FPT Telecommunications (www.trade.fpt.vn) und HCM City Post and Informatics Co (www.netsoft.com.vn) möglich. Allerdings lohnt sich wie so oft der Vergleich: bei HI-TEK schlägt die Registrierung mit US$ 200,- (umgerechnet ca. EUR 155,-) pro Jahr und .vn-Domain zu Buche, bei AsiaDNS kosten die Domains dagegen ab EUR 48,- im Jahr.

Noch erfreulicher ist, dass auch die Beschränkung auf inländische staatliche Unternehmen gefallen ist; ab sofort können damit auch ausländische Unternehmen ihre .vn-Domain erhalten. Natürliche Personen bleiben dagegen weiterhin aussen vor. Der Pool an freien .vn-Adressen ist für Unternehmen vergleichsweise riesig: bei derzeit 22.000 vergebenen .vn-Domains sollten sich gerade in deutscher Sprache noch zahlreiche freie Begriffe finden lassen. Dementsprechend hofft VNNIC durch die Liberalisierung auf regen Zulauf und eine zusätzliche Förderung der Verbreitung des Internets. Neben Vietnam sollen übrigens auch die asiatischen Nachbarn Malaysia und Thailand planen, schon in Kürze für ihre Landesendungen Second Level Domains anzubieten.

Nicht ganz so fortschrittlich präsentiert sich Finnland: im Land der tausend Seen bleibt die Registrierung finnischer .fi-Domains weiterhin den finnischen Bürgern und Handelsunternehmen vorbehalten; wer diese Hürde nimmt, hat ab 1. September 2006 allerdings die Chance, eine von 14.000 frei werdenden Domains zu ergattern. Wer bereits Inhaber einer .fi-Domain ist, sollte nicht vergessen, dass die Registrierung nach Ablauf von drei Jahren automatisch endet, sofern man sie nicht rechtzeitig verlängert.

Weitere Informationen zu .vn unter:
> http://www.VN/

Weitere Informationen zu .fi unter:
> http://www.ficora.fi/englanti/index.htmlFicora

Quelle: vnagency.com.vn, vietnamnet.vn, finland.fi

kettenzüge.de – Urteilsgründe veröffentlicht

Bereits im März hatten wir davon berichtet, dass das OLG Dresden (Urteil vom 07.03.2006, Az.: 14 U 2293/05) im Streit um die Domain kettenzüge.de das LG Leipzig, das die Klage abgewiesen hatte, bestätigt hat. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.

Die Klägerin, ein weltweit operierendes Unternehmen, das sich auf Kettenzüge im Messebereich spezialisiert hat, verlangt die Unterlassung der Nutzung und die Freigabe der Domain ketten züge.de vom Beklagten. Ausserdem will sie die Abmahnungskosten ersetzt bekommen. Die Klägerin nutzt seit Jahren die Domain kettenzuege.de, deren Inhaberin sie aber erst seit 06.09.2005 ist. Der Beklagte registrierte kettenzüge.de im März 2005 und bot diese Domain der Klägerin im April 2005 zum Kauf an. Die Klägerin mahnte daraufhin den Beklagten ab. Dieser weigerte sich, der Abmahnung zu entsprechen, mahnte seinerseits die Klägerin ab und drohte mit einer negativen Feststellungsklage.

Die Klägerin wirft dem Beklagten Domain-Grabbing vor und beantragte, dem Beklagten die Nutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr zu untersagen, ihm die Freigabe der Domain aufzugeben und ihn zu verurteilen, die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Der Beklagte berief sich unter anderem darauf, der Domain-Name werde nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, und aus diesem Grunde seien die Ansprüche der Klägerin hinfällig.

Das Landgericht Leipzig (Urteil vom 24.11.2005, Az.: 05 O 2142 /05) wies die Klage ab. Das OLG Dresden bestätigte die Klageabweisung und wies die Berufung der Klägerin zurück. Das OLG Dresden verwies die Klägerin darauf, aus ihrem eigenen Vortrag ergebe sich, dass sie keinen Schutz für den Begriff für sich geltend machen könne, denn es werde deutlich, dass der Begriff Kettenzüge lediglich beschreibend genutzt werde und folglich nicht kennzeichnend für ein Unternehmen sein könne. Mithin könnten so auch keine Waren und Dienstleistungen der Klägerin von denen anderer Unternehmen unterschieden werden. Auch sei weder vorgetragen noch erkennbar, dass der Begriff Verkehrsgeltung erlangt habe. Der Unterlassungsanspruch aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb komme schon nicht in Betracht, da der Beklagte kein Mitbewerber der Klägerin sei. Aus dem Namensrecht ergebe sich ebenfalls kein Anspruch, da der Begriff „Kettenzüge“ nicht Bestandteil der Firma der Klägerin ist. Der weiter geltend gemachte Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs scheiterte, weil keine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs vorliege.

Damit sollte dieser Rechtsstreit beendet sein. Die Revision
ließ das OLG Dresden nicht zu.

Das Urteil des OLG Dresden findet man – als .pdf-Datei – unter:
> http://jurpc.de/rechtspr/20060089.htm

Das Urteil des LG Leipzig findet man – als .pdf-Datei – unter:
> http://snipurl.com/vdq9

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc, eigenen Recherche

Domain-Parking – Sedo optimiert Parking-Programm

Sedo hat sein Parking-Programm erneut verbessert. Es gibt nun mehr Werkzeuge wie detaillierte Statistiken, verschiedene Layouts, Länderwahl für Traffic und Werbung sowie unterschiedliche Portfolios. In einem Informationsblatt zeigt Sedo, wie man das Parking-Angebot besser nutzt.

Domain-Parking ist nicht einfach so. Domain-Parking, richtig verstanden, nämlich als Verdienstmöglichkeit, verlangt Arbeit. Man kann natürlich hingehen und eine Domain parken. Irgendjemand wird schon auf die Domain zugehen und vielleicht auch einen Link klicken. Dann klingelt es in der Geldschatulle. Doch wer ernsthaft am Domain-Parking partizipieren will, muss dafür schon ein wenig mehr Zeit in seine geparkten Domains investieren. Die Domains wollen gehegt, die Einstellungen im Parking-Programm gepflegt und optimiert werden, und das auf Dauer. So erhöht man auch die Zugriffsraten sowie die Anzahl der Klicks auf geschaltete Werbung.

Wie man die Performance der geparkten Domain erhöht, zeigt Sedo im „Optimierungshandbuch Domainparking“ auf neun Seiten. Den Anfang macht eine Nutzungsanleitung, alsdann werden einzelne Werkzeuge erläutert, und schließlich die verschiedenen Layouts zugeordnet. Kern der Broschüre sind die Ausführungen zur Handhabung von Keywords. Hier scheint sich ein erhöhtes Sicherheitsdenken durchgesetzt zu haben: Hinsichtlich der vom Kunden eingetragenen Schlüsselbegriffe behält sich Sedo vor, soweit sie irrelevant sind (wohl also nicht mit dem Domain-Namen in Verbindung stehen), diese zu blocken. Damit dürfte unter anderem vermieden werden können, dass abseitige Markenbegriffe zur Generierung von Traffic herangezogen werden.

Detaillierte Informationen erhält man unter:
> www.sedo.de/member/optimierungshandbuch.pdf

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Abgekämpft – wrestling.com erringt US$ 500.000,-

Ob der Kauf von Domains ein wirklicher Kampf ist oder nur ein scheinbarer, wer weiss das zu sagen. In jedem Falle wrang sich wrestling.com runde US$ 500.000,- (ca. EUR 391.060,-) ab, und stellt sich damit an die Spitze der Domain-Geschäfte der vergangenen Woche. Doch der Preis wird bei weitem übertroffen von dem Gerücht, wiki.com sei zum – noch nicht vollständig gezahlten – Preis von 2,86 Millionen US-Dollar verkauft worden. Dagegen hört sich die Reuters-Meldung, in China seien diverse chinesische Domains zu nie gekannten Preisen gehandelt worden wie die Mär von einem anderen Planeten an. Es war viel los in der vergangenen Handelswoche:

Auf dem chinesischen Markt können wir derzeit lediglich einen Deal genauer benennen: das Paar umpc.cn und umpc.com.cn ersteigerte jemand zum Preis von Yuan 390.000,- (ca. EUR 38.050,-). Es handelt sich dabei um Domains, die den Telekommunikationsmarkt repräsentieren und hohen Umsatz versprechen. Chinesische Domains wie art.com.cn und book.com.cn wechselten ebenfalls den Inhaber, die Preise sind jedoch noch nicht spezifiziert angegeben. Dagegen nehmen sich die Domain-Geschäfte unter .us geradezu lächerlich aus, es ist aber auch Geld:

e85.us – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.345,-)
re4.us – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.345,-)
career.us – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.800,-)
ema.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.565,-)

Auch zeigte sich .eu wieder auf dem Markt mit kartendrucker.eu für EUR 2.100,-, ecoworld.eu für US$ 2.250,- (ca. EUR 1.760,-) und easy-forex.eu für US$ 1.650,- (ca. EUR 1.290,-). Spanische Domains sieht man auch immer öfter, diesmal pkr.es zu GBP 1.200,- (ca. EUR 1.760,-) und sobres.es für EUR 1.400,-. Drei Exoten reihen sich ein, angefangen mit 88.cc für US$ 1.600,- (ca. EUR 1.250,-), gefolgt von sportsbook.in für US$ 1.395,- (ca. EUR 1.090,-) und cas/ino.nr für US$ 1.090,- (ca. EUR 850,-).

Unter den generischen Endungen zeigt sich wieder nur eine der neueren mit small.biz für US$ 3.548,- (ca. EUR 2.775,-). Alles andere waren .org- und .net-Domains, die zu mehr oder weniger spritzigen Preisen neue Inhaber fanden. Sehr schön zeigte sich foreclosure.org, die stolze US$ 23.000,- (ca. EUR 17.990,-) erzielte. Die Domain humans.org war für unseren Geschmack zu billig zu haben und kostete lediglich US$ 8.500,- (ca. EUR 6.650,-). Weitere Domains waren:

union.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.865,-)
guides.net – US$ 5.175,- (ca. EUR 4.045,-)
comedian.net – US$ 4.411,- (ca. EUR 3.450,-)
epublishing.net – US$ 4.108,- (ca. EUR 3.210,-)
cas/inosonline.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.735,-)
factor.org – US$ 3.101,- (ca. EUR 2.425,-)

Neben dem großen wrestling.com-Geschäft gab es zahlreiche Käufe, die sich im fünfstelligen Dollarbereich bewegten:

appliancehelp.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 26.590,-)
moron.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.555,-)
foreclosure.org – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.990,-)
dogsandcats.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 16.035,-)
published.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.295,-)
cenkempus.com – US$ 15.600,- (ca. EUR 12.200,-)
mdb.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.730,-)
aih.com – US$ 12.249,- (ca. EUR 9.580,-)
shoutit.com – US$ 11.999,- (ca. EUR 9.385,-)
4se.com – EUR 8.000,-
contextualadvertising.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.820,-)
contextualcontent.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.820,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, cnn.com, heise.de, eigene Recherche

Erfurt – Seminar zum Internetrecht

Der Jenaer „Akademie Lebenslanges Lernen“ e.V. der Friedrich-Schiller-Universität und die Fachhochschule Jena bieten im September ein zweitägiges Seminar zum Internetrecht in Erfurt.

Mit dem Kurs erhält man Einblick in das Internetrecht und seine Fallstricke, sowie einen Überblick über ständig wiederkehrende Probleme dieses Rechtsbereichs. Dozenten sind Prof. Dr. Stefan Leible sowie Ass. Jur. Ines Bauermeister, die angefangen bei der Einführung in das Internetrecht, über das Domain-Recht, eCommerce-Recht und Vertragsgestaltung im Internet bis hin zum Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im Internet nichts auslassen. Abgerundet wird das Seminar mit dem Datenschutz im Internet. Der Kurs wendet sich auch an Nichtjuristen, wobei juristische Vorkenntnisse nicht zwingend erforderlich, aber doch nützlich sind.

Das Seminar findet am 28. und 29. September 2006 an der Friedrich-Schiller-Universität im Studienzentrum Erfurt, Puschkinstraße 19 in 99084 Erfurt statt. Es ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Der Stoff wird in 12 Arbeitsstunden vermittelt. Anmeldungen müssen bis 15. September 2006 erfolgen. Die Teilnahme kostet EUR 270,-; die Studierenden und Angehörigen der Jenaer Hochschulen erhalten einen Preisnachlass von EUR 30,-.

Weitere Informationen unter:
> http://www.jenall.de/2006__Internetrecht.85.0.html

Quelle: bildungsportal-thueringen.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top