Newsletter-Ausgabe #321: Juli 2006

Themen: .eu (dotEU) – Rennen um „kurze Domains“ gelaufen | .eu (dotEU) – Vorsicht vor „Robin Hood“-Methoden! | Domain-Tools – hier werden Sie geholfen | OLG Köln – Advertiser haftet für Affiliate | Marken-Dilemma – steht „Google“ vor dem Aus? | US$ 277.750 – cd.com stürmt die Domain-Charts | Prag – Jahrestreffen des „ICANN-Studienkreis“

.eu (dotEU) – Rennen um „kurze Domains“ gelaufen

Die Registrierung der zweimillionsten .eu-Domain Anfang Juli hat das Domain-Forum webhosttalk.eu zum Anlass genommen, die bisherigen Anmeldungen einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Fazit: die begehrten kurzen Domains mit drei und vier Zeichen sind fast alle vergeben, und wer nach attraktiven .eu-Adressen sucht, sollte sich bei Domain-Börsen umsehen.

Etwa 2,1 Millionen registrierter .eu-Domains gibt es derzeit, davon stammen knapp 350.000 Anträge aus der Sunrise Period. Zweifellos zu den begehrtesten und wertvollsten der neuen Internetadressen zählten jene mit nur drei oder vier Zeichen, wie zum Beispiel sex.eu, cars.eu oder fun.eu. Doch das Rennen um diese Domains ist gelaufen: entweder sie hängen noch in der Validierung, wo sich oft zahlreiche Bewerber um einen Zuschlag bemühen, oder sie sind bereits fest vergeben. Dass sich im Rahmen der „Dienstags-Verlosung“ eine erneute Chance auf diese Domains auch für die breite Öffentlichkeit bietet, gilt als eher unwahrscheinlich.

Nach Auswertung aller Domains kommt webhosttalk.eu ferner zu dem Schluss, dass nur ein kleiner Teil der Domains auf aktive Webseiten mit eigenständigen Inhalten verweist; der Grossteil der Domains ist (noch) nicht in Gebrauch, führt zu Parking-Angeboten oder leitet lediglich auf ein schon bestehendes Angebot unter einer anderen Top Level Domain weiter. Allerdings sind solche Feststellungen mit Vorsicht zu geniessen: oftmals dauert es eine Weile, bis ein neues Internetprojekt entwickelt ist, so dass sich wie zuvor bei .biz und .info erst im Laufe der Zeit eigenständige, aktive Angebote finden. Wenig überraschend ist dagegen, dass Inhaber attraktiver .com-Domains oft auch erfolgreich versucht haben, das Pendant unter .eu zu registrieren. Inhaber von Kennzeichnungsrechten sichern so ihren geschützten Begriff zusätzlich ab, und Spekulanten versuchen mit den .eu-Domains ein attraktives Domain-Portfolio zu schnüren, das sich besser verkaufen lässt.

Grund zum Verzweifeln gibt es jedoch nicht: nach wie vor finden sich viele freie Domains wie etwa hostsinfo.eu oder onewebhost.eu, die sich sehr sinnvoll einsetzen lassen. Wer sich allerdings Perlen verspricht, muss in den diversen Domain-Börsen stöbern: für vergleichsweise noch wenig Geld finden sich bereits viele .eu-Angebote. Da der Markt mit .eu-Domains derzeit überschwemmt wird, sollte sich also so manches Schnäppchen finden lassen.

Registrierung von .eu-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de

Diskussion rund um .eu-Domains möglich unter:
> http://www.domain-people.de/

Quelle: eurid.eu, onlypunjab.com, eigene Recherche

.eu (dotEU) – Vorsicht vor „Robin Hood“-Methoden!

Die Palette an Domain-Betrügereien ist um eine Farbe reicher: wie mehrere Leser des Newsletters inzwischen bestätigen, versuchen derzeit einige Registrare mit einer Art „Robin Hood“-Methode, Domains zu meist überhöhten Preisen zu verkaufen.

Die Masche ist simpel: in höflichen, meist persönlich adressierten eMails weist ein Registrar wie etwa der in Zürich ansässige EDR (Europa Domain Registrierung) ein Unternehmen darauf hin, dass man den Auftrag erhalten hat, eine Webadresse zu registrieren, die den Firmennamen oder Teile davon enthalten. Bei Nachforschungen hätte sich nun ergeben, dass der Registrar (!) keinerlei Bezug zwischen Domain und Unternehmen herstellen könne, weshalb man davon ausgeht, dass ein Fall von Domain-Grabbing vorläge. Selbstverständlich wolle man aber helfen, schon frühzeitig Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Unternehmen solle daher mitteilen, ob es die Domains selbst registrieren möchte; allerdings ist es aus technischen Gründen nicht möglich, die Domains länger als 12 Stunden zu blockieren, so dass man binnen einer gesetzten Frist reagieren muss. Was man für die Domains zahlen muss, steht aber weder in der eMail noch auf der Website des Registrars. Wer der ominöse Domain-Grabber ist, erfährt man nicht.

Erst Ende März hatte EURid, die zentrale Domain-Verwaltung für .eu-Domains, vor dubiosen Geschäftemachern gewarnt. Bekannt geworden war beispielsweise das US-Unternehmen Inter Domain Solutions LLC, das sich unter youreudomain.info per eMail auch in deutscher Sprache an Internetnutzer wendet und ihnen ebenfalls vortäuscht, sie müssten so schnell wie möglich handeln, andernfalls man riskiere, sein Vorzugsrecht auf eine .eu-Domain zu verlieren. Dabei wird die Empfänger-Domain in der eMail-Adresse automatisch in die Nachricht eingefügt, so dass etwa Kunden von T-Online die Nachricht erhalten, sie müssten so schnell wie möglich t-online.eu registrieren. Verbunden ist dies mit dem Hinweis, dass Kosten nur im Erfolgsfall fällig würden, dann allerdings satt: neben einer Einmalgebühr von EUR 295,- weitere EUR 30,- je .eu-Domain jährlich. Selbst vor so genannten „cold calls“, also unaufgeforderten Werbeanrufen, scheuen manche Anbieter nicht zurück.

Wie bei allen anderen unseriösen Geschäftspraktiken gilt: eMails oder Schreiben, die weder von EURid, PwC noch vom eigenen Registrar stammen, sollten sehr sorgfältig geprüft werden. Seriöse Registrare werden ihre Kunden nie unter Fristsetzung auffordern, Domains zu registrieren. Und wer meint, eine Domain unbedingt registrieren zu müssen, kann dies beim Registrar seiner Wahl tun – eine Domain-Blockade für 12 Stunden gibt es nicht.

Quelle: RA Björn Frommer, eigene Recherche

Domain-Tools – hier werden Sie geholfen

Wer viel mit Domain-Namen zu tun hat, weiss sie zu schätzen: die Programme, mit denen sich freie Adressen sowie zahlreiche zusätzliche Informationen rund um eine Domain finden lassen. Nachfolgend wollen wir Ihnen ein paar der kleinen Helfer kurz vorstellen.

Zu den „Schweizer Messern“ unter den Domain-Tools zählt die Website domaintools.com. Das wohl nützlichste Instrument ist die WHOIS-Abfrage, die zahlreiche Top Level Domains abdeckt und so hilft, potentielle Rechtsverletzer aufzuspüren. In Kombination mit „Mark Alert“, bei dem neue oder „ausgelaufene“ Domains darauf untersucht werden, ob sie einen zuvor festgelegten Begriff enthalten, steht somit ein nützliches Werkzeug im Kampf gegen Domain-Grabbing zur Verfügung. Wer dagegen noch auf der Suche nach der passenden Adresse ist, kann sich über „Name Spinner“ Vorschläge und Anregungen holen. Das Angebot von domaintools.com ist kostenpflichtig, zum Teil aber bereits nach kostenloser Anmeldung zu nutzen. Wer viel mit Domains zu tun hat, wird den Vorteil dieses Angebots rasch erkennen.

Als ausserordentlich nützlich erweist sich auch der Domain Typo Generator von webmasterbrain.com: nach Eingabe eines beliebigen Begriffs spuckt der Generator eine Liste derjenigen Wörter aus, die als Vertipper besonders nahe liegen, also etwa statt „sport“ das Wort „spotr“. Bereits der Selbstversuch mit dem eigenen Nachnamen bringt hier verblüffende Ergebnisse. Mit einem weiteren Klick kann gleich geprüft werden, ob der Begriff als Domain unter verschiedenen Top Level Domains noch frei ist. Allerdings sollte man nicht vorschnell registrieren, da der ausgewählte Registrar nicht immer der günstigste sein muss. Daneben finden sich im Angebot von webmasterbrain.com einige andere kleine Helfer wie das Keyword Suggestion Tool, die den Online-Alltag erleichtern. Die Nutzung aller Werkzeuge ist kostenlos, allerdings nur in englischer Sprache möglich.

Aktuell von grossem Nutzen ist ein Domain-Abfragetool für .eu-Domains, dass über die Website goldeuro.info zu erreichen ist. Hier lassen sich Begriffslisten darauf prüfen, ob sie als .eu-Domain noch frei sind. Das Angebot steht allerdings zeitlich wohl nur noch begrenzt zur Verfügung. Leider schon jetzt nicht mehr verfügbar ist die deutschsprachige „Domainratte“: sie lieferte alle interessanten Informationen zu einer Domain auf einen Blick.

Domain-Tools finden Sie unter:
> http://www.domaintools.com/

Das .eu-Tool finden Sie unter:
> http://www.goldeuro.info/domaintool/eu.php

Den Domain Typo Generator finden Sie unter:
> http://www.webmasterbrain.com/seo-tools/old/

Quelle: domain-people.de, eigene Recherche

OLG Köln – Advertiser haftet für Affiliate

Der Advertiser haftet für rechtsverletzende Werbung durch seine Affiliate-Partner, entschied das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 24.05.2006, Az.: 6 U 200/05). Das OLG Köln geht bei der Begründung seiner Entscheidung weiter ins Detail als die Vorinstanz, das Landgericht Köln (Urteil vom 06.10.2005, Az.: 31 O 8/05), das leichthin von Störerhaftung sprach. Nach Ansicht des OLG Köln gehört der Affiliate in die Betriebsorganisation des Advertisers, und die Haftung ergibt sich aus § 14 Absatz 7 MarkenG.

Zwei Konkurrenten im Bereich des Fahrrad- und Fahrradzubehörhandels liegen im Streit. Die Beklagte arbeitet mit Werbepartnern zusammen. Einer hatte auf den Internetseiten Werbung für die Beklagte geschaltet und zugleich auch für die Klägerin geschützte Begriffe als Meta-Tag genutzt. Die Klägerin sah sich darin nicht nur durch den Werbepartner der Beklagten, sondern auch durch diese in den eigenen Rechten verletzt und ihrer Kunden beraubt. Nachdem das LG Köln die Klage unter Verweis auf Störerhaftung bestätigt hatte, ging die Beklagte in Berufung zum OLG Köln.

Das OLG Köln gab der Klage ebenfalls statt, dabei begründete es die Haftung genauer. Aus Sicht des OLG ergibt sich der Anspruch, weil der Advertiser hier für Rechtsverletzungen seines Werbepartners gemäß § 14 MarkenG einzustehen hat. Das Markengesetz regelt in § 14 die Ansprüche des in seinen Kennzeichenrechten Verletzten; Absatz 7 weitet die Ansprüche auf Verletzungshandlungen, die von Angestellten oder Beauftragten erfolgen, aus. Das Gericht meint, § 14 Abs. 7 MarkenG sei weit auszulegen. Folglich könne sich der Advertiser nicht hinter seinem Affiliate-Partner, der letztlich als Beauftragter bzw. ausgelagerter Geschäftsteil anzusehen sei, verstecken. Dies gelte auch, wenn der beauftragte Affiliate von klaren vertraglichen Vorgaben des Advertisers eigenmächtig abweiche.

Man kann nun darüber streiten, welchen Namen man dem Kinde gibt: ob hier eine Art Garantiehaftung von Seiten der Gerichte gebildet wird, oder ob es einfach eine vom Gesetzgeber gewollte Regelung ist, die den Auftraggeber in die Haftung nimmt, selbst wenn der Beauftragte vertragswidrig handelt. Der Advertiser tut gut daran, sich im Innenverhältnis zu seinem Affiliate für solche Vertragsverletzungen abzusichern. Dies hatte bereits das Landgericht Köln in seiner Entscheidung angesprochen: „In ihrem Partnerprogramm weist sie (die Beklagte) darauf hin, dass die Partner die Markenrechte Dritter „einzuhalten“ hätten. Dieser Hinweis bedarf einer Konkretisierung und Überwachung.“ Dass hier eine Vertragsverletzung vorliegt, die dem Advertiser Schadensersatzansprüche gegen den Affiliate erwachsen lassen, steht wohl außer Frage.

Das OLG Köln liess die Revision nicht zu, obwohl andere Gerichte die Rechtslage anders sehen. Die Beklagte hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://snipurl.com/tfhy

Die Entscheidung des LG Köln findet man unter:
> http://snipurl.com/tfhz

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei.de, eigene Recherche

Marken-Dilemma – steht „Google“ vor dem Aus?

Der Suchmaschine Google droht das Aus: Der Erfolg macht die Marke kaputt. Sie droht zum Gattungsbegriff zu mutieren. Dann wäre Google nur noch google. Und nicht erst die erste Marke, die ihre Bedeutung verliert und im allgemeinen Sprachgebrauch für eine Gattung steht.

Viele Marken haben es vor dem Internet vorgemacht: Tempo, Edding oder Spüli sind nur einige der allseits bekannten Namen, die man in der Liste der Marken, die generische Begriffe geworden sind, findet. Bald fügt sich auch Google dazu. Den Anfang macht der Nutzer, der vom „Googeln“ spricht. Es folgt der Duden, der den Sprachgebrauch aufgreift und in dessen Online-Ausgabe man diesen Eintrag findet:

„goo|geln [zu: Google® = Name einer Suchmaschine]: Internetrecherchen mithilfe einer Suchmaschine durchführen: …“

Google wird zum Verb, zu einer Tätigkeit. So wird der allgemeine Sprachgebrauch manifest. Die Marke wird geschwächt und verfällt schließlich. Doch dieses Phänomen weist auch eine rechtliche Komponente auf; § 49 MarkenG regelt den Verfall der Marke und Absatz 2 Nr. 1 bezeichnet diesen Fall: „Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist“. In § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG findet man eine entsprechende Formulierung als Hinderungsgrund, eine Marke überhaupt anzumelden.

Es liegt also am Markeninhaber, etwas an diesem Verfall zu ändern. Wie er das ändern kann, ist unklar. Der Schutz der Marke erfolgt durch die Unterdrückung ihrer unberechtigten Nutzung durch Dritte. Aber kann der Markeninhaber etwas gegen den allgemeinen Sprachgebrauch unternehmen, oder die redlichen oder ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen, die rechtlich nicht zu beanstanden sind? Es bleiben alleine Maßnahmen gegen rechtsverletzende Markennutzungen bei zum Beispiel Domain-Registrierungen. Hier muss der Markeninhaber rigoros vorgehen, doch wird er zuletzt auch darüber seine Marken nicht vor der allmählichen Auflösung schützen können, wenn sie so populär ist wie Google.

Das ist die Schattenseite des Erfolgs. Und auch die bietet ihre starke Seite, denn nach wie vor hat etwa Tempo unter den Konkurrenzprodukten einen starken Stand.

Eine Liste von deutschen generischen Marken findet man unter:
> http://snipurl.com/tfht

Eine internationale Liste findet man unter:
> http://snipurl.com/tfhv

Quelle: stuff.co.nz, wikipedia.org, eigene Recherche

US$ 277.750 – cd.com stürmt die Domain-Charts

Kaum erscheint die Blue-Ray-Disk am Markt, verkauft sich die CD zum Höchstpreis: cd.com kostete US$ 277.750,- (ca. EUR 217.435,-) und führt wie zuvor auf ein Suchportal, dessen Copyright veraltet ist, während noch im vergangenen Jahr Copyright auch für das Jahr 2006 reklamiert wurde. Ihr ganz frisch auf den Fersen findet man prizefight.com für US$ 105.556,- (ca. EUR 82.635,-). Darüber hinaus machte sich .co.uk wieder einmal stark bemerkbar.

Die Inseldomainendung weist fünf stramme Verkäufe auf; angefangen bei trident.co.uk für GBP 5.000,- (ca. EUR 7.270,-), über mps.co.uk zu GBP 3.000,- (ca. EUR 4.360,-), callingcards.co.uk für GBP 2.500,- (ca. EUR 3.635,-) bis hin zu honeycomb.co.uk zu GBP 1.300,- (ca. EUR 1.890,-) und consumeraffairs.co.uk für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.565,-). Unter den Länderkennungen bot .eu den zweitbesten Preis mit ufu.eu, die jemanden immerhin EUR 4.995,- wert war. Die deutsche Endung hielt sich etwas zurück: billig reifen.de erzielte lediglich EUR 2.800,- und financeconsult.de ganze EUR 1.740,-. Darüber hinaus traten einige Exoten an, angeführt von der relativ hochpreisigen forex.co.il aus Israel, die US$ 5.725,- (ca. EUR 4.480,-) kostete, gefolgt von der mexikanischen mexicanadeaviacion.com.mx für EUR 1.900,- und flux.tv für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.565,-) aus Tuvalu.

Unter den generischen Domain-Endungen meldete sich nun einmal .pro zu Wort: p/oker.pro kostet EUR 1.900,-, eine von sicher nicht gerade reichlich registrierten .pro-Domains. Den Rest bilden – wie gewohnt – .org- und .net-Geschäfte, die mit exchange place.net für US$ 15.750,- (ca. EUR 12.330,-), reset.net zu EUR 12.000,- und craps.net für US$ 10.210,- (ca. EUR 7.990,-) drei im fünfstelligen Dollarbereich aufweisen. Weiter wechselten den Inhaber:

dan.org – US$ 7.056,- (ca. EUR 5.525,-)
flying.org – EUR 2.000,-
maxpo/ker.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.955,-)
thinkstandards.net – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.605,-)
domainbroker.net – EUR 1.588,-
ruralits.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.450,-)
zona.net – US$ 1.702,- (ca. EUR 1.330,-)
pla-net.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.290,-)
fast-digital.net – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.250,-)
nrem.net – US$ 1.539,- (ca. EUR 1.205,-)
magnify.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.175,-)
timesmirrorfoundation.org – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.055,-)
fhd.net – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.055,-)
po/kersystems.net – US$ 1.315,- (ca. EUR 1.030,-)
threads.net – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.020,-)
testimony.org – US$ 1.222,- (ca. EUR 955,-)

Nach der exzellent verkauften cd.com und der nicht minder guten prizefight.com gab es wieder viele .com-Verkäufe:

rubbergloves.com – US$ 19.804,- (ca. EUR 15.505,-)
exchangeplace.net – US$ 15.750,- (ca. EUR 12.330,-)
reset.net – EUR 12.000,-
restaurantreview.com – US$ 12.675,- (ca. EUR 9.920,-)
goneo.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.005,-)
ext.com – EUR 8.750,-
craps.net – US$ 10.210,- (ca. EUR 7.990,-)
theedge.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 7.985,-)
cellphonenumber.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.830,-)
cellphonenumbers.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.830,-)
paycheckadvance.com – US$ 9.988,- (ca. EUR 7.820,-)
mediastores.com – US$ 9.450,- (ca. EUR 7.400,-)
else.com – US$ 8.200,- (ca. EUR 6.420,-)
knoxjobs.com – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.340,-)
sportingequipment.com – US$ 7.547,- (ca. EUR 5.810,-)
kmac.com – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.560,-)
gayrealtor.com – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.560,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Prag – Jahrestreffen des „ICANN-Studienkreis“

Der ICANN-Studienkreis trifft sich heuer zum siebten Mal, diesmal vom 25. bis 26. September 2006 in Prag. Das Treffen steht unter dem Motto: „Internet Governance & Domain Names: New TLDs, New Services, New Markets“.

Schwerpunktthema ist die zukünftige Verwaltung des Internets. Nach dem das „UN World Summit on the Information Society“ (WSIS) 2005 das „Internet Government Forum“ (IGF) eingerichtet hat, welches erstmals im November 2006 zusammenkommt, gibt es viel vorzubereiten und zu besprechen. Das wird auch beim ICANN-Studienkreis der Fall sein. In einem großen Panel kommen am ersten Tag des Treffens Fachleute zusammen, um die Zukunft des Internets zu besprechen. Am zweiten Tag wird der Prozess der Einführung neuer Top Level Domains diskutiert, nachdem ICANNs GNSO Council (Generic Names Supporting Organization) eine neue Bewerbungsrunde eingeläutet hat. Ebenfalls mit dabei sind die Vertreter von .berlin, .nyc (New York City) und .sco (Schottland).

Das Treffen findet im Hotel „Ambassador“ in Prag statt, beginnt am Montag, den 25. September um 16.00 Uhr, und endet am 26. September nach dem Abschlussgespräch gegen 18.00 Uhr.

Weitere Informationen unter:
> http://icann-studienkreis.net/

Quelle: icann-studienkreis.net

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