Newsletter-Ausgabe #318: Juni 2006

Themen: .mobi – Top-Marken setzen auf Mobil-Domain | Domain-Kiting – Bob Parsons schlägt Alarm | Gute Gründe – Domains als Investment | mahngericht.de – BGH weist Beschwerde zurück | Hauptgewinn – blackjack.de erzielt US$ 300.000,- | Kreditfinanzierung – Domains auf Pump | JuraWiki – Gesprächskreis zum 15. EDV-Gerichtstag

.mobi – Top-Marken setzen auf Mobil-Domain

Die neue Mobil-Domain .mobi kann schon wenige Wochen nach dem Start der Sunrise Period auf die Nachfrage vieler grosser Marken bauen: wie das Statistikunternehmen Ipwalk.com ermittelt hat, zählten Virgin, eBay und Ferrari zu den ersten Inhabern einer der neuen Adressen.

Nach dem Auftakt mit der einwöchigen Limited Industry Sunrise am 22. Mai 2006 läuft bei .mobi derzeit seit dem 12. Juni 2006 und noch bis zum 21. August 2006 die klassische Sunrise Period. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber von (nationalen) Markenrechten, deren Marke entweder vor dem 11. Juli 2005 eingetragen oder aber angemeldet und noch vor Registrierung der Domain eingetragen wurde. Der Mindestzeitraum für eine Registrierung innerhalb der Sunrise Period liegt bei zwei und geht bis zu zehn Jahren; die Teilnahme erfolgt über einen akkreditierten Registrar, wobei auf der Website von .mobi inzwischen eine Liste mit diversen Registraren veröffentlicht ist.

In den ersten beiden Stunden der allgemeinen Sunrise-Phase haben neben den bereits genannten Unternehmen unter anderem auch VISA, American Express, Wal-Mart, ESPN, Saab, BMW, Chrysler, Rolex, Ziff Davis Publishing sowie Dolce & Gabbana ihre .mobi-Domain registriert; zuvor sicherten sich schon Google, Microsoft, Yahoo!, T-Mobile, Verizon, CNN, Fox und Warner Bros. in der Limited Sunrise eine der neuen Adressen. Derzeit dürften so etwa 10.000 Domain-Namen vergeben sein, womit sich .mobi in der internen Rangliste der neuen sponsored TLDs schon kurz nach dem Start ganz vorne platzieren kann. Man darf daher annehmen, dass auch die Nachfrage in der am 28. August 2006 beginnenden, allgemeinen Landrush-Phase die bisherigen Erwartungen übertrifft, zumal die Registrierung dann für jedermann offen steht.

Wie es sich für ein Internet-Unternehmen gehört, gibt es inzwischen auch ein eigenes .mobi-Blog, das die Einführung begleitet und – wenn auch in nicht ganz uneigennütziger Form – Hintergrundinformationen bietet. Richtig spannend dürfte es aber erst werden, wenn sich die Begeisterung über die neuen Domains gelegt hat und man sich ins Gedächtnis ruft, dass für Inhalte unter .mobi eigene Regeln gelten, also zum Beispiel das Verbot von Frames, Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um Angebote zu nationalisieren, kurze URLs, ein Verbot von Pop-Ups oder keine automatischen Weiterleitungen. Inhaltlich soll sich der Anbieter nur auf die notwendigen Informationen beschränken, Scrolling nur in eine Richtung erlauben sowie die Seitendarstellung begrenzen. Wie allerdings die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft und regelmäßig kontrolliert werden soll, bleibt offen.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Das .mobi-Blog finden Sie unter:
> http://dotmobi.typepad.com/

Die „Switch On!“-Guidelines finden Sie unter:
> http://short4u.de/43f389471d169

Quelle: ipwalk.com, eigene Recherche

Domain-Kiting – Bob Parsons schlägt Alarm

Bob Parsons, Gründer des US-Registrars GoDaddy, schlägt Alarm: von den insgesamt 35 Millionen im vergangenen Monat Mai neu registrierten Domains waren nur 2,7 Millionen auf Dauer angelegt. Der Rest lieferte neues Futter für das von Parsons „Domain-Kiting“ genannte Phänomen, blieb unbezahlt und dient nach neuesten Erkenntnissen wohl auch zum Versand von Spam.

Domain-Kiting – mit diesem Ausdruck bezeichnete Parsons vor wenigen Wochen ein neues Phänomen, bei dem (vorrangig von Domain-Registraren) millionenfach Domain-Namen registriert werden, um sie schon nach wenigen Tagen wieder abzustoßen. Die Registrare nutzen dabei die kurze Zeit, Domains „antesten“ zu können, bevor Gebühren fällig werden. In diesen wenigen Tagen platzieren sie unter der Domain einfache Suchmaschinenseiten mit weiterführenden und von Werbepartnern bezahlten Links. Der Begriff des „Domain-Kiting“ hat inzwischen sogar Niederschlag in der Online-Enzyklopädie Wikipedia gefunden, und soll auch von den ICANN-Offiziellen benutzt worden sein. Übersetzen lässt sich dieser Begriff wohl am besten mit „Domain-Reiterei“, in Anlehnung an ein Phänomen, das Juristen im Fall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als „Scheckreiterei“ bezeichnen.

Welche Ausmaße diese Schattenindustrie mittlerweile angenommen hat, wird dennoch erst langsam deutlich. Nach einer Auswertung der Domain-Zahlen für Mai 2006 kommt Parsons zu dem Ergebnis, dass von 35 Millionen neu registrierten Domains 32,3 Millionen oder umgerechnet 92,3% der Kiting-Masche unterfallen, also zum einen unbezahlt blieben, zum anderen zur Generierung von Suchmaschinen-Traffic dienten. Damit sind diese Domains zumindest vorübergehend auch der allgemeinen Registrierung entzogen. Parsons wandte sich zum inzwischen dritten Mal hilfesuchend an die Internet-Verwaltung ICANN; von dort gibt es aber bisher kein Signal, dem Verhalten teilnehmender Registrare Einhalt zu gebieten. Es bleibt die Hoffnung, dass diese Masche beim ICANN-Meeting in Marrakesch, das diese Woche stattfindet, heftig diskutiert und nach Auswegen gesucht wird, um die Lücke im RFC 3915 zu schließen.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigt auch eine Untersuchung des US-Sicherheitsunternehmens MessageLabs. Danach nutzen Cyberkriminelle die Kurzzeit-Domains, um sie zum Spamversand in eMail-Adressen zu verwenden, bevor sie in Filtern als Spam erkannt werden können. Klassische Abwehrmechanismen wie „blacklists“ für verdächtige Domains bleiben so ohne Wirkung.

Weitere Informationen zum Thema Domain-Kiting finden Sie unter:
> http://www.bobparsons.com/DomainKiting.html

Den Sicherheitsbericht von MessageLabs finden Sie über:
> http://www.justloadit.com/pr/7876

Quelle: bobparsons.com, handelsblatt.com, eigene Recherche

Gute Gründe – Domains als Investment

Warum man Domains kaufen und verkaufen sollte – das Domain-Serviceprojekt SearchDomainsForSale.com hat für all jene, die in das Geschäft mit Domain-Namen einsteigen wollen, eine umfangreiche Liste mit Gründen veröffentlicht, warum sich das Investment in Domains lohnt.

Ob der Verkauf, die Verpachtung, pay-per-click oder neuartige Parking-Programme, die Möglichkeiten, mit Domains Geld zu verdienen, sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Rob Sequin, Inhaber von SearchDomainsForSale.com und selbst langjähriger Domain-Investor, hat sich daher entschlossen, einen Überblick über die verschiedenen Einsatzgebiete zu veröffentlichen, die durch Domains erschlossen werden. Hierzu zählen etwa die Fortentwicklung einer Domain zu einer eigenen Marke, um dort eigene Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Eine eigene einprägsame Domain kann auch dazu verhelfen, mit Hilfe einer darunter erreichbaren Website das eigene öffentliche Profil zu schärfen.

Als besonders ratsam empfiehlt Sequin, ein Portfolio an guten und attraktiven Domains rund um einen Themenbereich anzulegen, eigene Domains zu registrieren und neue hinzuzukaufen. Gerade ein Paket an guten Adressen etwa aus dem Casi/no- oder Pharmabereich unter vielen verschiedenen Endungen ist für Unternehmen besonders interessant, da es potentielle Kunden gleich auf mehreren Wegen anzieht und so die eigene Marke stärkt. So hat sich Sequin etwa aus dem Bereich „Video“ ein Portfolio mit Domains wie 16mm.us, PleaseWatch.us oder Videotorials.com zusammengekauft, um innerhalb des Themenbereichs mehrere Felder abzudecken, was das Portfolio für potentielle Käufer noch attraktiver macht. Und ist man letztlich mit Domains reich geworden, kann man sie trotz allem Profitdenken natürlich auch einfach einmal verschenken …

Weitere Informationen finden Sie unter
> http://searchdomainsforsale.com/

Quelle: emediawire.com, eigene Recherche

mahngericht.de – BGH weist Beschwerde zurück

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rechtsstreit um die Domain mahngericht.de nun endgültig verloren: Nachdem die Klage des Bundeslandes gegen eine Privatperson vom OLG Köln abgewiesen (Urteil vom 30.09.2005, Az. 20 U 45/05) und die Revision nicht zugelassen wurde, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof wies nun jedoch den Antrag zurück (Beschluss vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05).

Die Domain mahngericht.de befand sich ursprünglich in Händen der Hansestadt Bremen, sollte jedoch zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Internetportals mehrerer Bundesländer für deren Mahngerichte auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden. Bei der Übertragung kam es zu einem Formfehler und die Domain wurde freigegeben. Der Beklagte registrierte die Domain und gibt sie nicht mehr her.

Das Land Nordrhein-Westfalen klagte unter Verweis auf ihr Namensrecht gegen den Domain-Inhaber und gewann in 1. Instanz vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 18.02.2005, Az.: 7 O 415/04). Gegen die Entscheidung legte der Beklagte Berufung ein. Das OLG Köln gab der Berufung statt und wies die Klage Nordrhein-Westfalens zurück. Ansprüche lagen aus Sicht des OLG Köln weder aus § 12 BGB noch aus § 826 BGB vor. Die Bezeichnung Mahngericht genieße keinen namensrechtlichen Schutz zugunsten des klagenden Landes Nordrhein-Westfalen. Dem Begriff komme keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion zu; er bezeichne eine bestimmte Funktion der Amtsgerichte, aber nicht die Amtsgerichte selbst. Weiter stellte das OLG Köln auch keinen Anspruch wegen Domain-Grabbings im Sinne einer sittenwidrigen Behinderung fest (§§ 826, 226, 1004 BGB). Dann müsste in der Handlung des Beklagten eine gegen die guten Sitten verstoßende, vorsätzliche Schädigung des klagenden Landes erkennbar sein. Die Registrierung eines Gattungsbegriffes als Domain stellt für sich kein unlauteres Verhalten dar, unabhängig davon, ob seitens des Domain-Inhabers ein unmittelbares Interesse an der Domain besteht. Die Registrierung von Gattungsbegriffen unterliegt dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität. Irgendwelche Umstände, denen man ein sittenwidriges Handeln des Beklagten entnehmen könne, seien nicht ersichtlich.

Da Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wurde, wandte sich die Klägerin per Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof. Mit einem kurzen Beschluss (Beschluss vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05) wies das Gericht die Beschwerde zurück: die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts. Damit ist der Zivilrechtsweg beendet.

In wie guten Händen sich die Domain beim Land Nordrhein-Westfalen befunden hätte, lässt sich vielleicht daran abschätzen, dass es Inhaberin der Domain mahngerichte.de ist – auf dem von dem geplanten Portal zahlreicher Bundesländer bisher, knapp eineinhalb Jahre nach Klageerhebung, nichts zu sehen ist.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://short4u.de/44a367b70ad05

Das Urteil des OLG Köln findet man unter:
> http://short4u.de/44a367c3b2351

Das Urteil der 1. Instanz (LG Köln) findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/mahngericht.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de

Hauptgewinn – blackjack.de erzielt US$ 300.000,-

Der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt, schrieb Schiller. Ob das der Grund ist, das blac/kjack.de für den sicher nicht zu hohen Preis von US$ 300.000,- (ca. EUR 238.380,-) den Inhaber wechselte, in einer sonst eher ruhigen Domain-Handelswoche?

Der Preis von blac/kjack.de ist heiss, dagegen nimmt sich das onlineka/sino.de für schlappe EUR 30.000,- recht müde aus, und beim Würfelspiel cra/ps.de zu US$ 15.000,- (ca. EUR 11.920,-) beruhigen sich dann die Preisgemüter. Alles in allem also gute Geschäfte mit .de-Domains, die durch call.de für EUR 5.600,-, myfont.de für EUR 2.700,-, schrotthandel.de für EUR 2.000,- und staatssicherheit.de für EUR 1.500,- abgerundet werden. Unter den .eu-Verkäufen blieb es mit umsatzsteuer.eu (EUR 2.250,-) und kaeseshop.eu (EUR 1.500,-)ruhiger, doch dürfte das nur die offizielle Seite sein. Nicht schlecht zeigte sich die US-amerikanische Endung mit roommates.us für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.945,-) und wii.us zu US$ 2.500,- (ca. EUR 1.985,-); ryder.us fuhr lediglich US$ 1.000,- (ca. EUR 795,-) ein. Exotisch zeigte sich us.cc, die nur US$ 6.000,- (ca. EUR 4.770,-) einbrachte, und godirect.co.uk zeichnet mit US$ 2.100,- (ca. EUR 1.670,-) eher einen Holzweg auf. Die beiden kanadischen Domain-Namen horsebreeding.ca für US$ 1.850,- (ca. EUR 1.470,-) und publication.ca für US$ 1.651,- (ca. EUR 1.310,-) sind kaum der Rede wert.

Aber sie werden noch durch schwache Geschäfte im Bereich der neuen generischen Domains mit archive.info für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.385,-) und asi.biz für US$ 1.250,- (ca. EUR 995,-) unterboten – nicht im Preis, aber beim Potential. Hingegen gaben die Inhaber der alten generischen Domain-Endungen wieder reichlich, wenn auch nur slovakia.net mit US$ 10.250,- (ca. EUR 8.145,-) einen vielversprechenden Preis erzielte; kroatien.net erwies sich zum Preis von EUR 2.500,- als nicht so beliebt. Mit freevideos.net für US$ 3.433,- (ca. EUR 2.730,-) liess die Kauffreude schon etwas nach, dicht gefolgt von sustainableusa.org für US$ 3.355,- (ca. EUR 2.665,-) und jucee.org für US$ 3.165,- (ca. EUR 2.515,-). Weitere klassische Domain-Endungsverkäufe waren:

transfers.net – EUR 2.400,-
nlp.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.385,-)
skates.net – US$ 2.801,- (ca. EUR 2.225,-)
honesty.net – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.470,-)
opo.net – US$ 1.610,- (ca. EUR 1.280,-)
komnl.net – US$ 1.510,- (ca. EUR 1.200,-)
tobaccolaw.org – US$ 1.460,- (ca. EUR 1.160,-)
claa.org – US$ 1.450,- (ca. EUR 1.150,-)
jaxairports.org – US$ 1.341,- (ca. EUR 1.065,-)
upshawinst.org – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.030,-)
youthguide.org – US$ 1.250,- (ca. EUR 995,-)
renewtheearth.org – US$ 1.228,- (ca. EUR 975,-)
motorhome.org – US$ 1.207,- (ca. EUR 960,-)

Wie anders kaum zu erwarten zeigte das mittlere .com-Preissegment stabile Verkäufe, die bei dreamy.com für hellwache US$ 43.250,- (ca. EUR 34.365,-) sorgten und justicia.com mit EUR 25.000,- Gerechtigkeit widerfahren liessen. Weiter erwähnenswerte .com-Verkäufe waren:

myspaces.com – US$ 31.000,- (ca. EUR 24.630,-)
995.com – US$ 30.249,- (ca. EUR 24.035,-)
charmbracelet.com – US$ 29.138,- (ca. EUR 23.150,-)
370.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 21.850,-)
mezuzah.com – US$ 17.250,- (ca. EUR 13.705,-)
carryon.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.920,-)
a0.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.330,-)
bid4vacations.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 9.735,-)
accomplish.com – US$ 9.850,- (ca. EUR 7.825,-)
websitesecurity.com – US$ 8.900,- (ca. EUR 7.070,-)
gospelringtones.com – US$ 7.677,- (ca. EUR 6.100,-)
futoncovers.com – US$ 7.210,- (ca. EUR 5.730,-)
londonreservations.com – US$ 7.200,- (ca. EUR 5.720,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Kreditfinanzierung – Domains auf Pump

Gute Domain-Namen haben ihren Preis. Das weiss man als informierter Domain-Käufer. Nur leider übersteigt der Preis oft die eigenen finanziellen Möglichkeiten. Vor allem Start-Up Unternehmen können den hohen Kapitalbedarf häufig nicht aufbringen, obwohl sie die Internetadresse für ihre Präsenz im Netz benötigen. Die Domain-Handelsbörse Sedo hat das erkannt und bietet nun eine Lösung an: Die Domain auf Raten ist da.

In der Vergangenheit nahmen bei Sedo Kunden-Anfragen nach einer Ratenzahlung zu, die bei vergleichbar hochwertigen Investitionsgütern, z. B. Autos und Immobilien, schon lange Gang und Gebe ist. Sedo reagiert nun mit einem Finanzierungskonzept für den Domain-Erwerb auf die Wünsche der Kunden. Der Finanzservice wird durch eine Kooperation mit dem US-Unternehmen Domain Capital ermöglicht. Bei einem Preis ab EUR 10.000,- und mehr können die Käufer die Kreditfinanzierung in Anspruch nehmen. Domain Capital kann durch seine langjährige Tätigkeit in diesem Markt den Wert einer Premium-Domain sicherlich besser nachvollziehen als alternative Finanzierungsfirmen.

Eine große Rolle bei der Neueinführung dieser Dienstleistung spielt die Marktentwicklung in den vergangenen zwei Jahren. In dieser Zeit wurde ein enormer Anstieg an hochpreisigen Domain-Transfers bei Sedo verzeichnet. Allein im ersten Halbjahr 2006 haben über 200 Domain-Namen im 5-7stelligen Preisbereich ihren Inhaber gewechselt.

Weitere Informationen zum Finanzierungskonzept erhalten Sie unter:
> http://www.sedo.de

Quelle: sedo.de

JuraWiki – Gesprächskreis zum 15. EDV-Gerichtstag

Der Termin zum EDV-Gerichtstag, der diesmal vom 13. bis 15. Sep-tember 2006 unter dem Titel „IT im Recht – sicher und effektiv?“ stattfindet, rückt immer näher. Das JuraWiki bereitet sich vor und eröffnet die Planung.

Zum 15. Mal ist die Uni Saarbrücken Veranstaltungsort des EDV-Gerichtstags. Nach wie vor liegt lediglich ein vorläufiges Programm vor. Doch gibt es auf den Seiten des JuraWiki Informationen zum Gesprächskreis, der am Donnerstag, 14. September 2006 um 15.00 Uhr zusammenkommt.

Unter dem Wiki-Link „Schwerpunkt“ findet man im dort hinterlegten und im Nachgang zum EDV-Gerichtstag 2005 produzierten Podcast Anregungen. Der Gesprächskreis freie juristische Internetprojekte wird die Spezialisierung in den Mittelpunkt der Diskussion stellen: Fachweblogs, Nischenprojekte und der Markt für Lückenfüller sollen unter die Lupe genommen werden. Es stellen sich Fragen nach den Vorteilen solcher Spezialisierung und warum kommerzielle Angebote und Projekte nicht in die Tiefe gehen können. Die Potentiale und Grenzen dieser Informationsquellen und themenfokussierten Portale werden ausgelotet werden.

Nicht nur der EDV-Gerichtstag selbst bietet also spannende Themen, auch der Gesprächskreis wird für mehr als nur die Organisatoren und Gäste von Interesse sein. Bei der Planung und Gestaltung des Gesprächskreises darf jeder Interessiert mithelfen.

Mehr zum EDV-Gerichtstag und zum Gesprächskreis findet man unter:
> http://jurawiki.de/EdvGerichtsTag2006
> http://www.edvgt.de/Tagung06/Tagung06.shtml

Das vorläufige Programm gibt es unter:
> http://www.edvgt.de/Tagung06/VProgramm06.pdf

Quelle: edvgt.de, jurawiki.de, eigene Recherche

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