Newsletter-Ausgabe #317: Juni 2006

Themen: Rekord – .de kurz vor der 10-Millionen-Mauer! | lastminute.eu – L´TUR verliert ADR-Verfahren | .fr – AFNIC lockert Vergaberegeln | raule.de – bald BGH-Urteil zu Treuhanddomains? | Inselreich – Viertelmillion für malta.com | Zürich – ENUM-Tag bei SWITCH | ICANN in Marokko – GigaNet positioniert sich

Rekord – .de kurz vor der 10-Millionen-Mauer!

Der Sekt ist bereits kaltgestellt: bei der DENIC e.G., zentrale Verwaltungsstelle für alle Domain-Namen mit der Endung .de für Deutschland, laufen die Vorbereitungen für die Feier der zehnmillionsten .de-Domain auf Hochtouren.

Um das historische Ereignis, bei dem erstmals in der Geschichte des Domain Name Systems eine country code Top Level Domain die Grenze von 10 Millionen registrierten Domains durchbricht und damit nach .com erst die zweite Domain-Endung überhaupt eine achtstellige Registrierungszahl erreicht, gebührend zu feiern, hat man bei der DENIC eigens eine Info-Website installiert. Unter der Adresse 10-millionen-domains.de findet man zahlreiche Unterlagen, Texte und Zahlen, die näher über die Erfolgsstory „.de“ informieren.

So finden sich dort Rückblicke, Vorträge und Statements rund um .de. Besonders interessant sind die umfangreichen monatlichen Statistiken seit Januar 1994, als es gerade einmal insgesamt 1.123 Domains gab. Explodiert sind die Zahlen dann im Jahr 1999, als aus etwas über 300.000 Domains im Januar zum Jahresende über 1,5 Millionen wurden. Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC, zeigte sich dementsprechend stolz über diese beeindruckende Entwicklung: „Die Registrierung der 10-millionsten .de-Domain ist ein großer Erfolg für die DENIC e.G. und ihre mehr als 250 Mitglieder“; einen Anlass, sich auf diesen Lorbeeren auszuruhen, gibt es für Dolderer aber nicht. „Zehn Millionen Domains sind für uns kein Grund, uns zurückzulehnen, sondern Ansporn, die in uns von den Domain-Inhabern gesetzten Erwartungen nach qualitativ hochwertiger Dienstleistung jeden Tag aufs Neue zu erfüllen.“ Aktuell steht .de bei etwa 9.984.000; die Schallmauer ist also zum Greifen nah.

Der Starnberger Registrar united-domains.de unterstützt und beschleunigt das Erreichen der Bestmarke übrigens mit einer einmaligen Sonderaktion: ab sofort und nur bis zum Fall dieser 10-Millionen-Schallmauer kostet eine .de-Domain lediglich EUR 1,-. Dieses Angebot gilt für alle neu bestellten .de-Domains im ersten Jahr ihrer Registrierung und ist auf maximal zehn .de-Domains je Kunde beschränkt. Gesonderte Einrichtungsgebühren werden nicht erhoben.

Weitere Informationen sowie eine tagesaktuelle .de-Statistik finden Sie unter:
> http://10-millionen-domains.de/

Teilnahme an der .de-Sonderaktion möglich unter:
> http://www.united-domains.de/de-domain/

Quelle: denic.de, eigene Recherche

lastminute.eu – L´TUR verliert ADR-Verfahren

Dass mit Pseudo-Marken á la „barc & elona“ in der .eu-Sunrise Period kein Land zu gewinnen ist, hat das Prager .eu-Schiedsgericht erst vor wenigen Wochen klargestellt. Doch die Tücke steckt im Detail, wie die L´TUR Tourismus AG nun im Streit um lastminute.eu erfahren musste. Die erste deutschsprachige ADR-Entscheidung steht dabei im Spannungsfeld zwischem nationalem und EU-Recht.

Mit der Winzigkeit von 1,2 Sekunden Vorsprung hatte sich Herr Thomas Rücker, der in Wuppertal ein Cafe betreibt, unmittelbar zu Beginn der .eu Sunrise Period am 7. Dezember 2005 die .eu-Domain lastminute.eu vor der L´TUR AG sichern können. Rücker stützte sein früheres Recht auf die nationale Wort-/Bildmarke „last minute“, die im September 2005 für die Waren „Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste“ zu seinen Gunsten eingetragen worden war. L´TUR konnte dagegen auf die im Jahr 2004 angemeldete und eingetragene Wortmarke „Last Minute“ verweisen. Doch da der Grundsatz „first come, first served“ bereits in der Sunrise Period galt, setzte sich Rücker zunächst vor dem Tourismusriesen durch; nachdem er das Validierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hatte, wandte sich L´TUR daher im Rahmen des ADR-Verfahrens gegen die Zuteilung.

Für L´TUR lag auf der Hand, dass es sich bei der von Rücker eintragenen Marke nur um eine bösgläubige Markeneintragung handeln konnte, aus der kein Recht an der Domain abgeleitet werden könne; schließlich habe ein Café nichts mit Farben, Firnissen oder Lacken zu tun. Doch das Gericht kam zu der Ansicht, dass weder eine spekulative oder eine missbräuchliche Registrierung vorlag. Zwar kann der Vorwurf des bösgläubigen Erwerbs oder Verwendung einer Marke eine vom Schiedsgericht zu beachtende Einwendung gegen die Behauptung eines bestehenden Rechts an dem streitgegenständlichen Domain-Namen darstellen. Im vorliegenden Fall waren jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Behinderung der Benutzung der Marke der Beschwerdeführerin das wesentliche Motiv der Markenanmeldung darstellt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: zum einen beleuchtet es das Verhältnis von nationalem zu EU-Recht näher, und ist damit für künftige Entscheidungen bedeutend. Zum anderen handelt es sich um eine der ersten deutschsprachigen, die zudem von einem – unter anderem mit Prof. Thomas Hoeren – sehr kompetent besetzten Schiedsgericht gefällt wurde, und ist schon deshalb lesenswert.

Abseits aller rechtlicher Auseinandersetzungen kehrt bei EURid dagegen langsam „business as usual“ ein. Während sich die Registrierungszahl an .eu-Domains langsam der Marke von zwei Millionen nähert und die Validierung von Nachnamen-Domains fortschreitet, werden weiterhin jeden Dienstag .eu-Domains aus der Sunrise Period paketweise wieder frei gegeben. Wer also seine Wunsch-Domain schon verloren geglaubt hat, sollte unbedingt am Ball bleiben – nicht nur Spekulanten können darauf hoffen, „ihre“ .eu-Domain doch noch zu erhalten.

Die Entscheidung zu lastminute.eu finden Sie unter:
> http://short4u.de/44983be6256a1

Registrierung von .eu-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de

Quelle: eurid.eu, markenbusiness.com, eigene Recherche

.fr – AFNIC lockert Vergaberegeln

AFNIC, die französische Domain-Verwaltungsstelle, hat die Vergaberichtlinien für .fr vorsichtig liberalisiert: seit Dienstag dieser Woche können auch Einzelpersonen .fr-Domains registrieren. Von einer unbeschränkten Vergabe kann jedoch auch künftig keine Rede sein.

Die zunehmende Verbreitung und Nutzung des Internets in Frankreich gab nach eigenen Angaben den Ausschlag, dass AFNIC trotz diverser Liberalisierungen sein unverändert restriktives Vergabesystem überdacht hat und die Registrierungsregeln nun erneut lockert. Seit dem 20. Juni 2006 können daher nun alle volljährigen natürlichen Personen mit Postanschrift in Frankreich .fr-Domains in unbegrenzter Anzahl direkt unterhalb von .fr als Second Level Domains registrieren. Bisher war dies weitgehend Unternehmen, Vereinigungen und Behörden vorbehalten. Entsprechend bescheiden fallen die Registrierungszahlen aus: während .de die zehnmillionste Domain feiert, sind es bei .fr gerade mal knapp 510.000.

Ganz unkompliziert läuft die Änderung der Vergaberegeln indes nicht: In der Startphase von 20. bis 23. Juni erfolgte die Anmeldung in strikt alphabetischer Reihenfolge. Ausserdem behält sich AFNIC das Recht vor, etwa hinsichtlich der Anschrift in Frankreich Stichproben durchzuführen und .fr-Domains gegebenenfalls wieder zu löschen. Bereits in der Vergangenheit hat AFNIC bewiesen, im Zweifel rigide durchzugreifen. Dennoch erwarten Domain-Registrare allgemein einen großen Schub bei der Nachfrage nach .fr-Domains; so geht etwa Strato davon aus, dass sich die Registrierungszahl bis Ende diesen Jahres verdoppelt.

Für Personen und Unternehmen aus dem Ausland ohne Anschrift in Frankreich bietet die united-domains AG einen Treuhandservice. Dieser wird über Lycos France S.A. in Paris durchgeführt, der als Inhaber fungiert. Der Kunde erhält dabei die Nutzungsrechte an der Domain und kann so seine Wunschadresse erhalten. Pro Jahr und .fr-Domain sind EUR 99,00 zu bezahlen, gesonderte Einrichtungsgebühren werden nicht erhoben.

> http://www.afnic.fr

Registrierung von .fr-Domains ist möglich z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: afnic.fr, thewhir.com, eigene Recherche

raule.de – bald BGH-Urteil zu Treuhanddomains?

Das OLG Celle (Urteil vom 08.12.2005, Az.: 13 U 69/05) hält im Rechtsstreit um die Domain raule.de daran fest, dass der Treuhänder, der als Nichtnamensträger für einen Dritten, der Namensträger ist, eine Domain registriert hat, keine Rechte herleiten kann und somit unrechtmäßiger Inhaber der Domain ist. Das Verfahren wird vor dem BGH (Az.: I ZR 11/06) weiter geführt.

Die Entscheidung grundke.de (Urteil vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03) des OLG Celle hatte vor zwei Jahren für Verstörung gesorgt und zahlreiche Kritik auf sich gezogen. Seinerzeit musste der treuhänderische Inhaber einer Domain diese an einen Namensträger herausgeben, da aus Sicht des Oberlandesgerichts eine Namensrechtsverletzung vorlag und die Namensrechte des Treugebers nicht übertragbar seien. Im jetzt entschiedenen Fall raule.de liegt die Sache nicht anders: auch hier steht der Treuhänder im WHOIS-Verzeichnis der DENIC. Unter der Domain findet man allerdings die Seiten der Tänzerin Frau Raule. Der Treuhänder erklärte, er habe die Domain registriert, die Seiten gestaltet und danach Frau Raule geschenkt. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das OLG Celle gehen davon aus, dass keine Eigentumsübertragung stattgefunden habe, da diese ausschließlich nach den DENIC-Domainbedingungen (DDB) erfolgen könne. Schon der Umstand, dass die Domain zum Zeitpunkt der Registrierung in die Hände eines Unbefugten gelangte (der die Domain zu diesem Zeitpunkt noch nicht verschenkt hatte und dem auch die Genehmigung, die Domain für Frau Raule zu registrieren, nicht vorlag), reichte dem OLG Celle aus, die Klage zu bestätigen. Das OLG Celle meint, die Registrierung könne auch einfach für den anderen erfolgen, indem man ihn gleich als Inhaber der Domain eintragen lässt.

Allerdings hatten sich mittlerweile einige Stimmen gegen die grundke.de-Entscheidung gewandt, darunter etwa das OLG Hamm (Urteil vom 25.04.2005, Az.: 13 U 15/05), das Zweifel an der Argumentation aus Celle äußerte, aber nicht näher darauf einging. Das OLG Hamm meint grundsätzlich: „Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt.“

Die Entscheidung raule.de des OLG Celle findet man unter:
> http://snipurl.com/s2ja

Die Entscheidung des OLG Hamm findet man unter:
> http://snipurl.com/s2jb

Mehr zu dieser und vergleichbaren Entscheidungen unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=278

Das Urteil des OLG Celle zu grundke.de findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040188.htm
> http://snipurl.com/s2jc

Das Urteil zu grundke.de des LG Hannover finden Sie unter:
> http://snipurl.com/s2jd

Die DENIC-Richtlinien finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, jurpc.de, eigene Recherche

Inselreich – Viertelmillion für malta.com

Reif für die Insel: die Domain malta.com kostete immerhin US$ 250.000,- (ca. EUR 199.280,-) und markiert damit den höchsten Betrag, der vergangene Woche erzielt wurde. Im übrigen ziehen die .eu-Domain-Verkäufe langsam an, und ein wirklich guter .info-Deal ist ebenfalls zu verzeichnen.

Unter den Länderkennungen zeichnet sich wieder einmal .co.uk aus, die mit mob.co.uk für GBP 5.010,- (ca. EUR 7.340,-) die teuerste Domain kennzeichnet. Unter dem Label .de zeigen sich einige anständige Geschäfte, die mit preview.de zu EUR 5.800,- beginnen und über food.de für EUR 4.000,-, voiptalk.de für US$ 3.500,- (ca. EUR 2.790,-) und maxtra.de (EUR 2.778,-) bis zu eben.de für EUR 2.500,- reichen. Der .eu-Handel scheint zur Zeit noch fest in deutscher Hand zu sein: fast alle verzeichneten Verkäufe sind aus deutschen Begriffen gebildet, sei es der briefkasten.eu (EUR 3.150,-), das seniorenheim.eu (EUR 2.990,-) oder bauernhof.eu (EUR 2.100,-) und fensterbilder.eu (EUR 2.000,-); nur pz.eu (EUR 2.500,-) bleibt etwas unergründlich.

Überraschen konnte residences.fr für EUR 2.200,-: wann hat man schon mal eine französische Domain als verkauft zu vermelden? Dafür bleibt es in Kanada rege, mit teens.ca für CAD 4.874,- (ca. EUR 3.435,-), visas.ca für CAD 3.000,- (ca. EUR 2.115,-) und rvs.ca für CAD 3.000,- (ca. EUR 2.115,-). Und mit hotelreservations.us für US$ 2.004,- (ca. EUR 1.600,-) ist auch eine US-amerikanische Domain dabei.

Bei den generischen Endungen tat sich wieder etwas, diesmal sogar bei .info, die mit cas/ino.info für EUR 28.000,- an erster Stelle (von den .com-Domains abgesehen) steht. Ihr zur Seite stehen mit party.info für US$ 7.500,- (ca. EUR 5.980,-) und won.info für US$ 1.550,- (ca. EUR 1.235,-) zwei weitere .info-Domains. Eine .biz ist nicht zu verzeichnen, dafür aber zahlreiche .net-und .org-Domains, die mit climcalc.net bei US$ 9.101,- (ca. EUR 7.254,-) einsteigen und sich von swc2005.org für US$ 7.901,- (ca. EUR 6.300,-) langsam herunter arbeiten:

gkn.net – GBP 3.500,- (ca. EUR 5.125,-)
partnership.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.985,-)
ch2bc.org – US$ 4.056,- (ca. EUR 3.235,-)
newsland.net – EUR 2.300,-
myart.net – EUR 2.000,-
provider.org – US$ 2.458,- (ca. EUR 1.960,-)
melatonin.net – US$ 2.272,- (ca. EUR 1.810,-)
unescocaribbean.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.715,-)
daf.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.715,-)
mayibuye.org – US$ 2.116,- (ca. EUR 1.685,-)
youth-convention.net – US$ 1.655,- (ca. EUR 1.320,-)
the-group.org – US$ 1.560,- (ca. EUR 1.245,-)
miriam.net – US$ 1.557,- (ca. EUR 1.240,-)
bibel.net – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.235,-)
eck.org – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.075,-)

Bei der Endung .com sah es im Ganzen nicht wirklich prächtig aus, aber immerhin war neben malta.com noch fireplacemantels.com zu verzeichnen, die stolze US$ 76.000,- (ca. EUR 60.580,-) erzielte, gefolgt von pasadenarealestate.com für US$ 44.187,- (ca. EUR 35.222,-). Weitere erwähnenswerte Domains waren:

tie.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.915,-)
gdit.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.915,-)
silence.com – US$ 25.750,- (ca. EUR 20.525,-)
sbp.com – US$ 24.350,- (ca. EUR 19.410,-)
06.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.940,-)
sable.com – US$ 16.667,- (ca. EUR 13.285,-)
questionsandanswers.com – US$ 13.750,- (ca. EUR 10.960,-)
yourscreen.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.165,-)
casinoturbo.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.770,-)
akuwait.com – KWD 3.000,- (ca. EUR 8.250,-)
snapsheets.com – US$ 10.220,- (ca. EUR 8.145,-)
qool.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.970,-)
acadianationalpark.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.970,-)
batterycharger.com – US$ 9.400,- (ca. EUR 7.495,-)
asiahotel.com – US$ 9.101,- (ca. EUR 7.255,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Zürich – ENUM-Tag bei SWITCH

Etwas kurzfristig, aber nicht minder bedeutend kommt die Pressemitteilung der Schweizer Domain-Verwaltung SWITCH, mit der sie für den 29. Juni 2006 nach Zürich zum „SWITCH ENUM Informationstag 2006“ einlädt.

ENUM, die Konvergenztechnik zwischen dem Internet und der Telefonie, dürfte mittlerweile bekannt sein. Wie das funktioniert und was mit ENUM alles möglich ist, zeigen SWITCH und Referenten aus dem In- und Ausland am 29. Juni 2006 zwischen 10 Uhr und 18 Uhr im Hotel Novotel in Zürich. Nach dem Begrüßungskaffee um 09.30 Uhr führen Helena von Malmborg und Bernie Hoeneisne von SWITCH in die Funktionen von ENUM ein und erläutern später, wie weit man in der Schweiz mit ENUM ist. Weitere Referenten sind unter anderem Carsten Schiefner von DENIC, der von den ENUM-Aktivitäten der RIPE und den deutschen ENUM-Aktivitäten berichtet, Olivier Girard, der über die Regulierung durch das (schweizer) Bundesamt spricht und Robert Schischka, der näheres mitteilt, was sich in Österreich in Sachen ENUM tut.

Informationen zum „SWITCH ENUM Informationstag 2006“ findet man und anmelden kann man sich unter:

> http://www.switch.ch/enum/reg.html

Quelle: switch.ch, eigene Recherche

ICANN in Marokko – GigaNet positioniert sich

Kommenden Samstag beginnt das zweite ICANN-Treffen in diesem Jahr – diesmal in Marrakesch (Marokko). Die Agenda ist schon einige Zeit online, die Vorbereitungen sollten so gut wie abgeschlossen sein. Da gründet sich kurz zuvor GigaNet, eine neuartige Plattform für Forschung rund um das Thema Internet Governance (Internet-Verwaltung).

Neben den gängigen Themen wie DNS-Sicherheit, Workshops zu IDNs und allgemeine Mitgliederversammlungen der verschiedenen Organisationen und Interessensgruppen, wird sicherlich auch das am 30. September 2006 ablaufende Memorandum of Understanding zwischen ICANN und dem US-Handelsministerium – zumindest auf den Gängen – diskutiert werden. Die Diskussion um die Internationalisierung der Internetverwaltung läuft bereits einige Jahre. Nun kommt ein neuer Gesprächspartner hinzu:

Wie heise.de berichtet, gründeten 50 Forscher aus 30 Ländern am vergangenen Wochenende GigaNet als unbürokratisches akademisches Netzwerk, das neutrale Informationen zu Fragen der Internetverwaltung unter anderem im Rahmen des von den Vereinten Nationen eingesetzten Internet Governance Forum (IGF), das im Herbst tagen wird, erarbeiten und bereitstellen will. Bei GigaNet ist man daran interessiert, die Internet-Verwaltung zu internationalisieren, also eine Institution wie ICANN aus der Oberaufsicht der USA zu nehmen. Die Damen und Herren werden sicher auch in Marrakesch ihre Fühler ausstrecken.

Wie immer gilt: man kann dem Meeting persönlich, per eMail und per Webcast (jeweils 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung) beiwohnen, und sich informieren und an den Diskussionen teilnehmen.

Die Agenda und weitere Informationen finden sich unter:
> http://www.icann.org/meetings/marrakech/

Informationen zu GigaNet findet man unter:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/74400b

Quelle: icann.org, heise.de, eigene Recherche

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