Newsletter-Ausgabe #316: Juni 2006

Themen: .eu (dotEU) – Mauschelei durch Zypern-Connection? | DENIC – Maulkorb für Mitglieder? | .at – Österreich plant Zahlen-Domains | Yello(w)-Streit – GoYellow droht das „Aus“ | bike.com – Verkäufer erstrampelt US$ 500.000,- | Projektverkäufe – Domains mit „Anhang“ | Saarbrücken – 15. EDV-Gerichtstag im September

.eu (dotEU) – Mauschelei durch Zypern-Connection?

Technisch ohne Probleme ist die Europa-Domain .eu (dotEU) vergangene Woche in die 2. Phase der Landrush Period gestartet. Für weit mehr Ärger sorgte, dass zahlreiche attraktive Landrush-Domains wohl in die Hände eines einzigen Spekulanten gefallen sind.

Verteilt über viele Wochen und Monate werden seit 7. Juni 2006 jeden Dienstag .eu-Domains aus der Sunrise Period wieder frei. Das Interesse ist nach wie vor ungebrochen: allein von den ersten 50.000 dieser Domains sind etwa 44.000 schon wieder vergeben. Doch anstelle der gewünschten, möglichst fairen Verteilung an viele verschiedene Bewerber fielen zahlreiche gute davon zum Ärger vieler Anmelder in die Hände eines einzigen Inhabers: eine Fa. Ovidio Limited mit Sitz in Zypern konnte zahlreiche .eu-Domains aus den unterschiedlichsten Themenbereichen sichern. Dabei bediente man sich insgesamt über 400 verschiedener Registrare – sämtlich (welche Zufall) mit Sitz in New York.

Mit welchem Trick es Ovidio gelang, derart viele Domains zu erhalten, kann man derzeit nur vermuten. Als wahrscheinlich gilt, dass Ovidio unter anderem riesige Wortlisten zusammengestellt hat und diese über den Domainname Availability Server (DAS) von EURid laufen ließ, um die belegten .eu-Domains auszufiltern. Die dann noch verbleibenden Domains hat man mit den WHOIS-Daten abgeglichen und am 7. Juni um Punkt 11.00 Uhr auf die EURid-Server losgelassen. Um 11.01 Uhr war der ganze Spuk schon wieder vorbei und die besten Domains bereits weg, bevor die Landrush-Phase 2 richtig begonnen hat. In einer ersten, inoffiziellen Stellungnahme verwies EURid auf die Möglichkeit, ein ADR-Verfahren einzuleiten. Dass man selbst einschreiten und eine Untersuchung einleiten wird, gilt als sehr unwahrscheinlich.

Abschließend noch eine Meldung von EURid: die Validierung von .eu-Domains aus der Sunrise Period soll überwiegend bis September abgeschlossen sein; Antragsteller mit Markenrechten sollen sogar schon bis Ende Juni Gewissheit haben, ob ihnen ihre .eu-Domain zugeteilt wird. Lediglich bei bestimmten Sprachen kann sich die Validierung noch bis Oktober hinziehen. Gute Nachricht auch für alle, die auf Grundlage eines Namensrechts gemäß § 12 BGB an der Sunrise Period teilgenommen haben: PwC hat bereits einige dieser Domains geprüft und den Anmeldern zugeteilt, so dass letzte Zweifel über eine Teilnahme aufgrund des bloßen Familiennamens beseitigt sind.

> http://www.ovidiolimited.com/

Registrierung von .eu-Domains z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

DENIC – Maulkorb für Mitglieder?

Mit einem „Code of Ethics“ will die deutsche Domain-Verwaltung DENIC e.G. künftig auf mögliche Regelverstöße ihrer Mitglieder reagieren können. Das 3seitige, an die Domain-Registrare gerichtete Papier definiert Regeln für den Umgang mit der DENIC-Infrastruktur, das Verhalten der Mitglieder untereinander, gegenüber Dritten und bei Interessenskonflikten sowie das Verhalten der Organe gegenüber den Mitgliedern.

Vorgestellt wurde das Dokument bereits anlässlich der Generalversammlung der DENIC-Mitglieder am 4. Mai 2006; vorangegangen war ein Beschluss vom 5. Juli 2005, woraufhin sich ein Arbeitskreis konstituiert hatte. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist der nun vorgelegte „Code of Ethics“. Die DENIC befindet sich im Spannungsfeld der Domain-Registrare, die einerseits ihre Anteilseigner sind und im Rahmen der Domain-Verwaltung kooperieren, zum anderen jedoch im Wettbewerb zueinander stehen. Der „Code of Ethics“ soll daher, so wörtlich, zu einer guten Zusammenarbeit „beitragen, indem er Prinzipien und Regeln dokumentiert, nach denen die DENIC ihre Aufgabe erfüllt und die Mitglieder dabei partnerschaftlich mitarbeiten“.

Geregelt wird zum einen das Verhältnis der Mitglieder untereinander, das ehrlich und aufrichtig sein soll; Diskussionen sollen in sachlichem Ton geführt werden. Interessanter sind die Regelungen gegenüber Dritten; hier verpflichtet sich das Mitglied, „nicht für Dritte bestimmte Angelegenheiten der Genossenschaft“ vertraulich zu behandeln, und bei Äusserungen in der Öffentlichkeit das Interesse der Genossenschaft zu berücksichtigen. Gibt es Anlass zur Kritik, so soll diese ausschließlich intern geäußert werden.

Ob und wie viele DENIC-Mitglieder das Papier unterzeichnen und sich der freiwilligen Selbstverpflichtung unterwerfen, ist nicht klar. Im Fall von schwerwiegenden Verstössen gegen den Code hat der Aufsichtsrat der DENIC das Recht, die Verpflichtung zurückzuziehen, eine Rüge gegen das betroffene Mitglied auszusprechen und eine Löschung der Eintragung zu veranlassen. Sollte bei Verstössen also drohen, aus der internen Liste gestrichen zu werden, dürfte sich das Dokument rasch als Papiertiger erweisen.

> http://www.denic.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

.at – Österreich plant Zahlen-Domains

Kleine Revolution in Österreich: die innovative österreichische Domain-Verwaltungsstelle Nic.at plant für das zweite Halbjahr 2006, unterhalb von .at die Registrierung von Domain-Namen zuzulassen, die nur aus Ziffern bestehen. Damit dürfte der Druck auf die DENIC e.G. wachsen, auch im Fall von .de ihre ablehnende Haltung zu überdenken.

Ende vergangener Woche informierte Nic.at die Registrare vorab über die geplante Policy-Änderung. Demnach wird es im zweiten Halbjahr 2006 erstmals möglich sein, .at-Domains zu registrieren, die nur aus Ziffern bestehen, also zum Beispiel 12345.at. Somit fällt die bisher noch bestehende Verpflichtung, mindestens einen Buchstaben in der Domain zu verwenden, mit Einführung der Ziffern-Domains komplett weg. Um eine möglichst faire Verteilung der äussert begehrten Domains zu gewährleisten, ist eine eigene Landrush Period vorgesehen. Nähere Informationen sind noch nicht bekannt, werden jedoch schon in Kürze veröffentlicht.

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC dagegen lehnt ähnliches für .de ab. Zur Begründung verweist die DENIC in ihrem FAQ-Angebot seit Jahren auf die Natur von Internet-Domains. Die Rechner im Internet erkennen sich gegenseitig nicht anhand der Domain, sondern mittels IP-Adressen, also reinen Zahlen. Eine allein aus Ziffern bestehende Domain könnte deshalb mit einer IP-Nummer verwechselt werden, was zu technischen Schwierigkeiten führen würde. Daher liege es im Interesse aller, dass die DENIC dies mit ihrer Registrierungspolitik von vornherein ausschließt. Ferner verweist die DENIC darauf, dass aus diesem Grund weltweit sehr viele andere Domain-Registrierungsstellen ebenfalls keine reinen Ziffern-Domains zulassen. Erst im Sommer 2003 hatte DENIC-Chefin Sabine Dolderer in einem Interview mit domain-recht.de nochmals verdeutlicht, dass man an diesem Grundsatz nicht rütteln wolle. Denn dass gewinnorientiert arbeitende Registrierungsstellen den Wert der technischen Stabilität anders bewerten als die DENIC, sei kein Argument, dies ebenfalls zu tun.

Doch diese Argumentation scheint zusehends zu bröckeln. Nicht nur dass etwa bei .com, .net, .info, .ch (und übrigens auch .eu) reine Zahlen-Domains unproblematisch zulässig sind, auch .at beweist jetzt, dass es aus technischer Sicht keinen wirklich überzeugenden Grund gibt, auf Zahlen-Domains zu verzichten.

> http://www.nic.at
> http://www.denic.de

Das Interview mit Frau Dolderer finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=187

Quelle: eigene Recherche

Yello(w)-Streit – GoYellow droht das „Aus“

Die Münchner GoYellow GmbH, eine Branchenauskunft im Internet, droht alles zu verlieren: Namen, Logo, Domain und damit seine Kunden. Das Landgericht München I ordnete im Rechtsstreit des Stromanbieters YelloStrom gegen GoYello unter anderem die Löschung der Firma GoYello aus dem Handelsregister sowie noch unbezifferte Schadensersatzansprüche wegen Markenrechtsverletzungen an. Das nicht rechtskräftige Urteil vom 31.05.2006 (Az.: 1HK O 11526/05) ist noch nicht online einsehbar.

Die Klägerin YelloStrom GmbH ist seit 1999 auf dem Markt und hat sich den Begriff markenrechtlich für zahlreiche Dienstleistungen schützen lassen. Sie ist der Ansicht, die Beklagte, die seit 2004 eine Branchenauskunft im Internet unter der Domain goyellow.de betreibt, verletze ihre Rechte.

Die für Markenstreitsachen zuständige 1. Kammer für Handelssachen des LG München gab der Klägerin Recht „und untersagte der Beklagten die weitere Verwendung ihrer bisherigen Firmenbezeichnung, ihrer Internetadressen und ihres Firmenlogos. Gleichzeitig ordnete sie die Löschung der handelsrechtlichen Firma der Beklagten im Handelsregister an und verpflichtete diese zum Schadensersatz gegenüber der Klägerin, dessen Höhe noch nicht feststeht.“ Das Gericht meint, es bestünde eine Verwechslungsgefahr mit der Marke der Klägerin, und es läge eine Rufausbeutung seitens der Beklagten vor. Grund dafür sei, dass die Beklagte ihre Marke, gegen die ein Widerspruchsverfahren läuft, für Dienstleistungen eingetragen hat, die sich mit denen der Klägerin decken: „Bereitstellen von Informationen im Internet“, „Online-Dienste, nämlich Übermittlung von Informationen aller Art“ und „Dienstleistungen einer Datenbank“. Zudem bestehe zwischen den Zeichen der Unternehmen Zeichenähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr. Die Beklagte verwende den englischsprachigen Begriff „Yellow“ (Gelb); der freilich präge den Namen nicht lediglich mit, sondern er sei der prägende Bestandteil des Firmennamens. Damit liege auch eine Rufausbeutung vor, die unlauter sei, da die Beklagte den exakten englischen Farbbegriff nutze und als Domain registrierte. Erschwerend kam hinzu, dass die Beklagte zu einem früheren Zeitpunkt ihre Unternehmensbezeichnung (goo-gelb) an den Namen des größten Suchmaschinenanbieters anlehnen wollte, woran sie aber scheiterte.

Die Prozessvertreter der Beklagten erklärten gegenüber der Süddeutschen Zeitung, man halte das Urteil für falsch und werde in Berufung gehen. Sie verweisen auf eine Klage der DeTeMedien vor dem Landgericht Hamburg, die erst vor vier – mittlerweile fünf – Wochen zurückgewiesen worden sei. Über die Entscheidung des LG München kann man streiten. Problematisch dürfte das Insistieren auf die sehr allgemein gehaltenen Dienstleistungen, für die die Marken eingetragen sind, sein. Sinnvoll wäre es, einmal auf die konkret angebotenen Dienste zu schauen, und da unterscheiden sich die Unternehmungen sehr stark. Davon abgesehen hat der Begriff Yello(w) eine äußerst schwache Kennzeichnungskraft und bietet damit einen nur geringen Schutz. Ein Blick in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt macht deutlich, dass mit Yellow markenrechtlich kein Blumentopf gewonnen werden kann. Auf die Entscheidung des OLG München sind wir gespannt.

Das Urteil ist noch nicht online. Die Pressemitteilung des Landgerichts findet man unter:
> http://www4.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/presse/presse1.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.bayern.de, sueddeutsche.de, sewoma.de, eigene Recherche

bike.com – Verkäufer erstrampelt US$ 500.000,-

So unterschiedlich fallen die Verkaufswochen aus: letzte Woche bewegte sich der Domain-Handel im mittleren Preissegment, aber da sehr stark. Diese Woche hingegen haben wir zwei sehr gute Domains – und im übrigen ein eher schwaches Bild. Mit bike.com für US$ 500.000,- (ca. EUR 389.560,-) ist ein Selbstradler ganz vorne, gefolgt vom immer beliebteren wirelessphone.com für immer noch starke US$ 355.000,- (ca. EUR 276.590,-).

Im Bereich der Länderkennungen steht Großbritannien wieder einmal ganz vorne mit der beweglichen pilates.co.uk für GBP 6.400,- (ca. EUR 9.320,-) und and.co.uk zu GBP 5.000,- (ca. EUR 7.280,-). Alsdann findet man zwei .de-Domains: uim.de für EUR 6.000,- und liebert.de für EUR 3.000,-. Der .eu-Markt kommt noch nicht so recht in die Gänge, jedenfalls was offizielle Bekanntmachungen betrifft: urlaub-mit-hund.eu für EUR 4.500,- scheint ungewöhnlich gut, wogegen teichfolie.eu irritierende EUR 1.950,- abwirft und schreinerei.eu eher schwache EUR 1.500,-. In den USA wurden webcams.us für EUR 3.750,- gehandelt und privatejets.us sowie privatejet.us zu je US$ 1.675,- (ca. EUR 1.305,-). Danach wird es exotisch: hollywood.co.in brachte es auf US$ 7.000,- (ca. EUR 5.455,-), co.cc gab sich mit runden US$ 5.000,- (ca. EUR 3.895,-) zufrieden, hotel.ag kostete lediglich EUR 2.000,-, die argentinische mobil.com.ar war nicht wesentlich günstiger mit EUR 1.989,- und aus West Samoa kam vacationrentals.ws für US$ 800,- (ca. EUR 625,-).

Bei den guten alten Generischen tat sich das Übliche, während die neueren generischen Domain-Endungen schwiegen. Den besten Preis erzielte uilondon.org, die sich noch im fünfstelligen Bereich bewegt: US$ 10.850,- (ca. EUR 8.455,-). Danach wird es schnell deutlich dünner:

31.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.115,-)
eurotrips.net – EUR 2.800,-
tables.net – US$ 3.199,- (ca. EUR 2.490,-)
weddingbands.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.260,-)
studios.org – US$ 2.633,- (ca. EUR 2.050,-)
ano.net – US$ 2.351,- (ca. EUR 1.830,-)
enred.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.790,-)
mylitsearch.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.675,-)
d8.org – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.595,-)
wtm.net – US$ 2.011,- (ca. EUR 1.565,-)
afterthefuture.net – US$ 1.960,- (ca. EUR 1.525,-)
conservebirds.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.400,-)
citoyenne-tv.net – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.365,-)
livecity.net – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.325,-)
travers.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.315,-)
doozy.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.315,-)
canyoncrest.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.315,-)
listproc.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)
infochain.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)
higginsboat.org – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.285,-)

Unter den .com-Domains gab es noch eine geradezu enorme Domain: huge.com gab sich mit US$ 106.050,- (ca. EUR 82.625,-) zufrieden. Im übrigen wechselten folgende bemerkenswerte Domains den Inhaber:

promote.com – US$ 70.700,- (ca. EUR 55.085,-)
flurry.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.955,-)
weddingparties.com – US$ 19.250,- (ca. EUR 15.000,-)
timepartner.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.025,-)
smtv.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.025,-)
pinklight.com – US$ 14.870,- (ca. EUR 11.585,-)
118247.com – EUR 9.800,-
credittips.com – US$ 12.250,- (ca. EUR 9.545,-)
sunbank.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.010,-)
rightmoves.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.010,-)
homemor/tgagerefinances.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.845,-)
ca/sinoreview.com – US$ 7.200,- (ca. EUR 5.610,-)
doppelganger.com – US$ 7.001,- (ca. EUR 5.455,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, eigene Recherche

Projektverkäufe – Domains mit „Anhang“

Seit einigen Jahren steigen im Domain-Handel die Preise. Ungenutzte oder geparkte Domains verkaufen sich zu besseren Preisen. Daneben gibt es aber auch noch Domains, die bereits laufende Projekte aufweisen. Diese erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: Im laufenden Jahr verkauften sich schon ca. 300 Projekte, zu Preisen, die bei US$ 70,- beginnen und dannn oftmals im sechsstelligen Bereich enden.

Der Kauf eines Domain-Namens inklusive Projekt bietet Vorteile: Man kann davon ausgehen, dass bereits zahlreiche Besucher die Seite finden, also schon ein gewisser Traffic vorherrscht. Häufig ist die Domain auch schon für Suchmaschinen optimiert. Der Kauf solcher Domains und deren Projekt sind für Betreiber von bereits bestehenden Projekt-Webseiten wie Portale interessant. Die Erweiterung nicht nur des eigenen Domain-Portfolios, sondern auch der Projekte kann erstrebenswert sein.

Die Bewertung eines solchen Projektes ist mit Schwierigkeiten verbunden. Transparenz kann man über ein Tool erreichen, das Sedo für seine Kunden anbietet: den sedoTracker, der auf der etracker-Technologie der etracker GmbH basiert. Der sedoTracker zeigt detailliert das Verhalten der Websitebesucher, sei es die Anzahl der Nutzer, „woher sie kommen, welche Seiten ihre Aufmerksamkeit erregen, wo genau sie die Seite wieder verlassen, sowie viele weitere wichtige Details – angefangen bei der geografischen Herkunft, verwendete Suchbegriffe und Bewegungspfade bis hin zu technischen Analysen und Statistik-Reports.“

Domain-Projekt können bei sedo.de kostenlos zum Verkauf eingestellt werden. Weitere Informationen zum Projektverkauf finden Sie unter:
> http://www.sedo.de/services/s_sellproject.php4

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Saarbrücken – 15. EDV-Gerichtstag im September

Alle Jahre wieder lädt der EDV-Gerichtstag, der diesmal vom 13. bis 15. September 2006 unter dem Titel „IT im Recht – sicher und effektiv?“ stattfindet, an die Uni Saarbrücken.

Bisher liegt lediglich ein vorläufiges Programm vor. Neben dem titelgebenden Thema, zu dem einige interessante Vorträge zu erwarten sind, die sich mit Phishing, Farming und Skimming sowie Spracherkennung, elektronischen Akten und der Ontologie des Dokuments beschäftigen, liegt der Schwerpunkt diesmal beim Gastland Schweiz.

Ebenfalls darf man selbstverständlich auch einen Gesprächskreis der freien juristischen Internetprojekte erwarten, zu dem bisher noch keine näheren Angaben vorliegen, aber sicher in Kürze veröffentlicht werden.

Mehr zum EDV-Gerichtstag und zum Gesprächskreis findet man unter:
> http://www.edvgt.de/Tagung06/Tagung06.shtml
> http://jurawiki.de/FreieJuristischeInternetProjekte

Das vorläufige Programm gibt es unter:
> http://www.edvgt.de/Tagung06/VProgramm06.pdf

Quelle: edvgt.de, saefken.blogg.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top