Themen: .eu – zweite Chance auf Sunrise-Domains | .eu – Warnung vor dubiosen Geschäftemachern | IENUM – Irland startet ENUM-Projekt | post.com – Post AG scheitert vor der WIPO | employersdirect.com – Woche der langen Domains | Studie – Handelsvolumen hat sich versechsfacht | ELSA Heidelberg – E-Law für Jurastudenten
.eu – zweite Chance auf Sunrise-Domains
Auch nach Beginn der Landrush-Phase für die Europa-Domain .eu (dotEU) am 7. April 2006 ist das Wettrennen um die besten .eu-Domains noch nicht beendet: wie die Brüsseler Domain-Verwaltung EURid vergangene Woche bekannt gab, werden die aus der Sunrise Period übrig gebliebenen Domains einige Zeit nach dem Start der Live-Registrierung für die Allgemeinheit verfügbar.
Wer eine .eu-Domain in der Sunrise Period angemeldet hat, es jedoch beispielsweise versäumt hat, die Nachweisdokumente fristgemäß einzureichen, dessen Adresse wird entweder frei oder geht an den nächsten Bewerber in der Warteschlange. Bleiben am Ende .eu-Domains übrig, bei denen sämtliche Anträge erfolglos waren, gehen sie zurück in den Pool der freien Domains. Unter diesen Domain-Namen können sich wahre Perlen finden, da in der Sunrise üblicherweise die begehrtesten Domains angemeldet werden. Allerdings besteht grundsätzlich auch das Risiko, dass ein Markeninhaber zu spät gekommen ist und nun zivilrechtlich Ansprüche an der Domain geltend macht; ein gewisses Risiko besteht also auch nach der Freigabe. Zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt nach dem Start der Live-Registrierung am 7. April 2006 und nach Ablauf einer Quarantäne-Phase, aber noch vor Ende Juni 2006 will EURid all diese .eu-Domains der Öffentlichkeit zugänglich machen; eine Liste mit sämtlichen Internet-Adressen wird spätestens zwei Wochen vor der Freigabe von EURid veröffentlicht. Es gilt der alte Grundsatz „first come, first served“, ein vorangegangener Antrag in der Sunrise Period verschafft keine Sonderrechte.
Derweil liegt die Sunrise Period in den letzten Zügen; inzwischen steht auch das Startdatum für die Live-Registrierung fest: am 7. April 2006 um genau 11.00 Uhr (Sommerzeit) legt EURid den Schalter um und nimmt Bestellungen entgegen. In den elf Stunden zuvor schottet EURid seine Server ab, um ab dem Startschuss allen Registraren die gleiche Chance zu geben. Diesen Schutzmechanismus gab es bereits in beiden Sunrise-Phasen. Im übrigen kann man nur empfehlen, die Wunsch-Domains schon jetzt vorzumerken, um sich eine gute Ausgangsposition zu sichern. Registrare wie die Starnberger united-domains GmbH nehmen ab sofort Vorbestellungen entgegen; Gebühren in Höhe von EUR 29,- pro Jahr und .eu-Domain werden lediglich im Erfolgsfall fällig, wenn der Kunde seine Domain also auch tatsächlich erhält.
Der Andrang für die Live-Registrierung wird riesig sein: bereits zwei Wochen vor Ende der Sunrise Period zeichnet sich ab, dass knapp über 330.000 Bewerbungen für über 230.00 .eu-Domains eingehen; für etwas über 213.000 .eu-Domains sind inzwischen die Nachweisdokumente bei PwC eingegangen. Fallen ab dem 7. April die Nachweisbeschränkungen ersatzlos weg, wird .eu leicht die Millionen-Grenze durchbrechen. Unklar ist derzeit, wie lange die Prüfung der Sunrise-Domains andauern wird. PwC hat sich ausbedungen, dass die Prüfung im Einzelfall mehrere Monate dauern kann. Von Sachstandsanfragen wird abgeraten, da sie bestenfalls unbeantwortet bleiben, in der Regel jedoch die Bearbeitung zumindest verzögern. Verlässliche und offizielle Informationen bietet insoweit die WHOIS-Datenbank, so dass sich regelmäßige Kontrollen anbieten.
Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/
Vormerkung von .eu-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/
Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/general/launch
Quelle: eurid.eu, eigene Recherche
.eu – Warnung vor dubiosen Geschäftemachern
Vor dubiosen Geschäftemachern im Zusammenhang mit der Einführung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) hat die zentrale Verwaltungsstelle EURid gewarnt: sowohl per eMail als auch per Telefon versuchen Registrare, potentiellen Interessenten zu weit überhöhten Preisen .eu-Domains anzudrehen.
Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, bis Nepper, Schlepper und Bauernfänger auch .eu für sich entdecken. Bekannt geworden ist nun beispielsweise das US-Unternehmen Inter Domain Solutions LLC, das sich unter youreudomain.info per eMail auch in deutscher Sprache an Internetnutzer wendet und ihnen darin vortäuscht, sie müssten so schnell wie möglich handeln, andernfalls man riskiere, sein Vorzugsrecht auf eine .eu-Domain zu verlieren. Dabei wird die Empfänger-Domain in der eMail-Adresse automatisch in die Nachricht eingefügt, so dass etwa Kunden von T-Online die Nachricht erhalten, sie müssten so schnell wie möglich t-online.eu registrieren. Dabei ist in den eMails die Rede davon, dass dies die letzte Chance sei, die .eu-Domain zu registrieren, eine weitere Erinnerung erfolge nicht. Selbstverständlich vergisst man nicht, auf die Möglichkeit der Registrierung von Schreibvarianten hinzuweisen. Verbunden ist dies mit dem Hinweis, dass Kosten nur im Erfolgsfall fällig würden, dann allerdings satt: für eine Einmalgebühr von EUR 295,- je .eu-Domain und weiteren EUR 30,- jährlich kann man andernorts seine .eu-Domain viele Jahre registrieren. Besonders schwer wiegt aber, dass der gesamte Einführungsprozess von dotEU für den Durchschnittsnutzer ohnehin reichlich kompliziert ist, und er durch diese eMails das falsche Gefühl erhält, unbedingt reagieren zu müssen.
Selbst vor sogenannten „cold calls“, also unaufgeforderten Werbeanrufen, scheuen manche Anbieter nicht zurück. Sie täuschen dabei vor, in Kontakt mit EURid zu stehen, um dem Angerufenen .eu-Domains zu verkaufen. EURid weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, auf keinen Fall per Telefon an Kunden heranzutreten. Im übrigen ist es EURid untersagt, selbst Domain-Namen unterhalb von .eu zu verkaufen; die Registrierung erfolgt ausschließlich über die akkreditierten Registrare. Wie bei allen anderen Betrugsversuchen gilt: eMails oder Schreiben, die weder von EURid, PwC noch vom eigenen Registrar stammen, sollten sehr sorgfältig geprüft werden und im Zweifel Anlass zur Nachfrage geben, bevor gehandelt oder gar gezahlt wird.
Quelle: eurid.eu, eigene Recherche
IENUM – Irland startet ENUM-Projekt
Nach den Vorreiterländern Österreich und Deutschland starten die neuen ENUM-Domains nun schon bald in einem weiteren EU-Mitgliedsland mit der kommerziellen Registrierung: nach Angaben von heise.de hat die irische Regulierungsbehörde ComReg das österreichisch-irische Konsortium IENUM mit dem Betrieb von ENUM in Irland betraut.
Mit Enum.at, einer Schwesterorganisation der österreichischen Domain-Verwaltung Nic.at, holt sich IEDR, die irische Domain-Verwaltung und Partner von Nic.at bei IENUM, wahre Profis ins Boot. Österreich war im Dezember 2004 das erste Land der Welt, in dem die ENUM-Technologie als konkretes Angebot auf den Markt gebracht wurde; inzwischen hat auch in Deutschland die DENIC die kommerzielle ENUM-Registrierung gestartet. Nun darf man in Irland in den kommenden Monaten auf eine breit angelegte Informationskampagne rund um die neue Technik gespannt sein. Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest.
Unterdessen hat Enum.at einen weiteren Vorschlag zur Validierung der neuen Domains unterbreitet. Eines der zentalen Probleme ist bisher, dass für die Beantragung einer ENUM-Domain, die letztlich auf einer Telefonnummer unterhalb der TLD .e164.arpa basiert, der Nachweis erforderlich ist, dass der potentielle Inhaber der ENUM-Domain auch der nutzungsberechtigte Inhaber der Telefonnummer ist. Beim Treffen der Internet Engineering Task Force (IETF) machte Alexander Mayrhofer (Enum.at) dazu den Vorschlag, ein zweigeteiltes Schlüsselpaar mit der Domain zu verbinden; ein Teil des Schlüssels bleibt geheim und befindet sich in der Applikation des Benutzers, der andere Teil ist in der Domain hinterlegt. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, so dass die Diskussionen wohl noch eine Weile andauern.
Wer sich näher über ENUM informieren möchte, für den veranstaltet die DENIC am Montag, den 3. April 2006 ab 10.30 Uhr im Hotel Le Meridien in Frankfurt den bereits 6. ENUM-Tag. Der Vormittag widmet sich ausführlich einer Einführung in das Thema ENUM mit dem Ziel, Grundlagen zu Technik und Praxis zu vermitteln. Der Nachmittag ist vor allem Fachvorträgen gewidmet, mit Vorträgen von Vertretern der Bundesnetzagentur, der Deutschen Telekom und ENUM-Registraren wie der Portunity GmbH.
Das ENUM-Angebot der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/enum/
Registrierung von ENUM-Domains in Österreich möglich unter:
> http://www.my-enum.at/enum/index.jsp
Quelle: denic.de, heise.de, eigene Recherche
post.com – Post AG scheitert vor der WIPO
Die Deutsche Post AG hat vor dem UN-Schiedsgericht der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO) vergeblich versucht, die Domain post.com zu erstreiten. Trotz Markenrechts konnte sich der gelbe Riese nicht gegen den US-amerikanischen Domain-Inhaber durchsetzen.
Mit ihrer am 2. Januar 2006 eingereichten Klage begehrte die Deutsche Post AG, Inhaber von Domains wie post.de, post-ag.de und deutschepost.de, von Gerald Gorman, Inhaber von post.com, die Übertragung der Domain. Sie berief sich darauf, eine Vielzahl von nationalen, europäischen, US-amerikanischen als auch internationalen Marken angemeldet zu haben, die den Begriff Post enthalten. Der Antragsgegner habe dagegen weder ein Recht noch Interesse an der Domain, da er sie nicht sinnvoll nutze, sondern sie lediglich zu Betrugszwecken oder um anderen Leuten Geld zu stehlen verwende. Die Registrierung und Nutzung der Domain erfolge böswillig, da er die berühmte Marke der Post gekannt habe. Gerald Gorman, seines Zeichens Gründer und ehemaliger CEO von mail.com, dem nach wie vor ein Portfolio attraktiver Domains wie die bereits am 4. November 1998 registrierte Domain post.com gehört, liess keinen einzigen dieser Vorwürfe auf sich sitzen und machte geltend, dass die Marken der Post bis auf eine Ausnahme nach Registrierung der Domain angemeldet worden seien. Im übrigen handele es sich bei dem Begriff Post um einen allgemeinbeschreibenden Ausdruck. Zudem habe er die Domain etwa im Rahmen eines eMail-Dienstes kommerziell genutzt. Mit dem Vorwurf, die Deutsche Post wolle sich im Rahmen eines „Reverse Domain Name Hijacking“ für eigene Versäumnisse bei ihm schadlos halten, ging er sogar in die Offensive. Beide Parteien waren im Verfahren anwaltlich vertreten.
Nach einer sehr ausführlichen und eingehenden Prüfung wies das Schiedsgericht die Klage ab, Gorman darf seine Domain behalten. Zunächst untersuchte es sämtliche 14 Markenrechte, auf die sich die Post AG berufen hatte, auf ihre Prioritäten. Zwar, so hält das Gericht fest, ist es für eine erfolgreiche Klage nicht notwendig, dass die Marke vor der Domain angemeldet worden ist; in diesen Fällen hat es der Antragsteller aber regelmäßig schwer, die Bösgläubigkeit der Registrierung und Nutzung zu belegen. Sicherlich nicht unbedingt förderlich war darüber hinaus, dass die Post bei mehreren Marken falsche Daten behauptet hatte. So war etwa die deutsche Marke mit der Nummer 30012966 entgegen den Ausführungen der Post nicht am 22. Februar 2000, sondern am 3. November 2003 eingetragen worden, wie das Gericht bei einer Recherche beim DPMA festgestellt hatte. Schwierigkeiten hatte das Gericht auch damit, dass der Begriff „Post“ unstreitig generisch und damit der Schutz nach der UDRP fraglich ist. Die Post AG hatte sogar ein Gutachten vorgelegt, wonach bei einer Umfrage (allerdings nur in Deutschland) herausgekommen ist, dass 84,6% der Bevölkerung den Begriff mit ihr in Verbindung bringt.
Letztlich wollte das Gericht die Klage hieran nicht scheitern lassen und musste es auch nicht, da nach seiner Auffassung der Antragsgegner jedenfalls durch die Nutzung als Mail-Dienst sowohl ein Recht als auch ein Interesse an der Domain hatte, und im übrigen daher auch keine Böswilligkeit vorliegt. Dem Vorwurf eines „Reverse Domain Name Hijacking“ wollte das Gericht dagegen nicht folgen; es versäumte aber nicht, ins Stammbuch zu schreiben, dass ein UDRP-Verfahren nicht angestrengt werden dürfe, wenn die gemachten Vorwürfe nicht auf Fakten basieren würden.
Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://short4u.de/442ae48d2ec64
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int
employersdirect.com – Woche der langen Domains
Keine sechsstelligen Verkäufe, dafür ein dichtgedrängtes Paket fünfstelliger Domain-Deals gab es in der vergangenen Handels-Woche. Den Spitzenplatz sicherte sich mit employersdirect.com zu glatten US$ 85.000,- (ca. EUR 70.650,-) eine etwas längere Domain.
Irgendwie war es sowieso die Woche der langen Domain-Namen: mit evidenceeraser.com für US$ 20.000,- (EUR 16.600,-), der noch etwas längeren equalopportunity.com zu US$ 15.250,- (EUR 12.680,-) und telephoneheadsets.com zu US$ 10.500,- (EUR 8.730,-) gibt es eine ganze Reihe von Webadressen, die trotz einer Länge von 14 Zeichen und aufwärts einen Käufer fanden. Selbst der Verkäufer von depressiontest.com dürfte sich über seine US$ 14.805,- (EUR 12.300,-) ausnahmsweise gefreut haben. Da fallen die Drei-Zeichen-Domains pbr.com für US$ 38.501,- (EUR 32.000,-) und 120.com für US$ 12.000,- (EUR 9.980,-) fast schon aus der Rolle. Entspannte US$ 5.500,- (EUR 4.570,-) war eyoga.com wert, fastresponse.com ging für flotte US$ 5.250,- (EUR 4.360,-) über den Tisch und keineswegs faul war auch laziness.com, die US$ 2.500,- (EUR 2.080,-) erzielte. Bevor wir die .com-Spur verlassen, noch ein Blick auf internationalisierte Domain-Namen: hier machen mit Fukushima und Okayama, jeweils geschrieben in japanischen Zeichen, zwei Städte-Domains auf sich aufmerksam. Beide erzielten jeweils US$ 2.500,- (EUR 2.080,-) in Privat-Auktionen.
Nur zäh lief der Verkauf anderer generischer TLDs. Der höchste Preis wurde mit US$ 4.835,- (EUR 4.020,-) für armoire.net bezahlt, mehr als doppelt soviel wie für die Schwester-Domain armoire.org, die für US$ 2.222,- (EUR 1.850,-) zu haben war. Neuling .info kann sein Potential bei Städte-Domains ausspielen: san-diego.info für EUR 2.700,- (EUR 2.240,-) und mexico-city.info zu EUR 1.500,- (EUR 1.250,-) stellen die Stärken der neuen Endung unter Beweis. Bleibt noch mit ozone.biz die bestverkaufte .biz-Domain, deren alter Inhaber sich immerhin über US$ 2.000,- (EUR 1.660,-) freuen darf.
Bärenstark präsentierten sich dagegen die Länderkürzel, wo sich gleich acht Domains zu Preisen zwischen US$ 5.000,- und 10.000,- verkauften. Spitzenreiter ist wie schon in der vergangenen Woche mit archos.co.uk zu US$ 10.000,- (ca. EUR 8.310,-) eine Domain von der Insel, der sich mit behappy.co.uk zu GBP 5.287,- (ca. EUR 7.660,-) und study.co.uk zu GBP 4.500,- (EUR 6.520,-) zwei weitere britische Domains anschliessen. Deutsche Domains waren zurückhaltend gefragt: bestverkaufte .de-Domain ist diskotheken.de für EUR 5.800,- vor hostels.de zu EUR 2.900,-. Mit autoauto.at zu EUR 7.000,- kann dafür eine österreichische Internetadresse erstmals in diesem Jahr einen Spitzenplatz belegen. Wie begehrt Glücksspiel-Domains sind, stellt der Verkauf von casino.io zu US$ 6.300,- (EUR 5.240,-) eindrucksvoll unter Beweis, denn sonst tauchen Domains vom Britisch-Indischer Ozean Territorium äusserst selten in den Bestenlisten auf. Getoppt wird dieser Deal noch durch den Verkauf von de.tl für EUR 2.650,-. Das offizielle Landeskürzel für Timor-Leste, auch Osttimor genannt und ein Inselstaat in Südostasien, ist erstmals überhaupt mit einer Domain in unserer Verkaufsliste vertreten.
Weitere bemerkenswerte nicht-.com-Verkäufe waren:
bittorrent.to – EUR 4.800,-
why.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 4.350,-)
replica.net – US$ 3.455,- (ca. EUR 2.900,-)
familysweeps.net – US$ 3.210,- (ca. EUR 2.670,-)
eai.net – US$ 3.121,- (ca. EUR 2.600,-)
sculptures.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.400,-)
mobilemames.com.cn – EUR 2.000,-
babycribs.net – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.700,-)
voip.ws – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.660,-)
blackjack.nu – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.660,-)
fed-icc.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.540,-)
lawsociety.org – US$ 1.610,- (ca. EUR 1.340,-)
loves.net – US$ 1.407,- (ca. EUR 1.170,-)
analytik.info – EUR 1.000,- (ca. EUR 830,-)
fabrics.cc – US$ 500,- (ca. EUR 415,-)
Zahlreiche hochklassige Domain-Verkäufe verzeichnete auch .com:
customcshirts.com – US$ 16.927,- (ca. EUR 14.070,-)
nakednodels.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.800,-)
allergydrugs.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.800,-)
playerpiano.com – US$ 11.091,- (ca. EUR 9.220,-)
blankdvdss.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.310,-)
honeybunny.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.230,-)
metastasis.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.230,-)
wwwthreads.com – US$ 7.300,- (ca. EUR 6.070,-)
teenqueens.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.990,-)
prayerblog.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.650,-)
fjk.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.650,-)
loanoffers.com – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.950,-)
reiseshop.com – EUR 3.000,-
dgj.com – US$ 3.301,- (ca. EUR 2.740,-)
robocam.com – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.240,-)
antyspyware.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.160,-)
vipsecurity.com – US$ 2.502,- (ca. EUR 2.080,-)
sonytelevision.com – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.040,-)
longlong.com – US$ 2.272,- (ca. EUR 1.890,-)
digitaltheatre.com – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.750,-)
eurovillas.com – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.700,-)
onehitwonders.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.660,-)
Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Studie – Handelsvolumen hat sich versechsfacht
Eine Studie der Domain-Handelsbörse Sedo hat die positive Entwicklung im Domain-Handel jetzt mit Zahlen untermauert: so sind zwar die Preise stabil geblieben, das monetäre Gesamtvolumen an Domain-Verkäufen hat sich jedoch gleich versechsfacht. Grundlage der Marktstudie sind die Verkaufszahlen von Sedo.
Besonders eindrucksvoll zeigt sich die Marktentwicklung am Branchenprimus .com: während im Jahr 2004 genau 1.780 Domains zu einem Gesamtvolumen von etwa EUR 3,3 Mio. gehandelt wurden, waren es im letzten Jahr 4.927 Domains zu einem Gesamtpreis von EUR 9,16 Mio; der Durchschnittspreis je Domain-Name blieb mit EUR 1.847,- gegenüber EUR 1.860,- fast konstant. Interessant ist darüber hinaus, dass die gezahlten Durchschnittspreise sowohl für .de, net als auch .org-Domains sich in einer Spanne zwischen EUR 1.100,- und 1.200,- bewegen; gerade .net und .org konnten teils sogar kräftig zulegen, was beweist, dass sich mit Domains durchaus Geld verdienen lässt.
Etwas überraschend ist, dass im Jahr 2005 für .biz-Domains im Durchschnitt etwas mehr gezahlt wurde als für .info-Domains. Allerdings ist das Volumen an gehandelten .info-Webadressen weit mehr als doppelt so hoch wie bei .biz, wobei man nicht vergessen darf, dass bei .info infolge einer Sonderaktion mit kostenlosen Registrierungen ein Überangebot entstanden war. Aufsteiger des Jahres ist die seit 2005 ohne Beschränkungen registrierbare Domain-Endung .in für Indien: Mit einem Durchschnittspreis von EUR 1.382,- lag sie hinter .com auf Platz zwei, noch vor .net (EUR 1.180,-) und .de (EUR 1.095,-).
„Es ist unglaublich, was sich im Domain-Handel während der letzten drei Jahre getan hat. Waren es 2003 gerade einmal 33 unterschiedliche TLDs, die über Sedo verkauft und transferiert wurden, kamen bis Ende 2005 35 neue Endungen hinzu“, so Tim Schumacher, Geschäftsführer der Sedo GmbH. „Ausserdem haben viele Länder Restriktionen für den Kauf und Verkauf von Domains gelockert. Diese Trends werden sich fortsetzen und so den Domain-Markt auch in den nächsten Jahren stark wachsen lassen.“
Die vollständige Studie finden Sie unter
> http://www.sedo.de/presse/Domain-Marktstudie2005.pdf
Quelle: sedo.de
ELSA Heidelberg – E-Law für Jurastudenten
ELSA, die European Law Students‘ Association und weltgrösste Jurastudentenvereinigung, veranstaltet vom 21. bis 23. Juli 2006 unter dem Motto „Surfen ohne Grenzen?“ ein Seminar zum E-Law.
„In diesem Jahrtausend wird es zwei Arten von Geschäften geben: Die im Internet und die, die es nicht gibt“ – mit diesem Zitat von Bill Gates macht ELSA deutlich, wie sehr unsere Welt durch das Internet verändert wurde. Doch auch eine solch veränderte Welt bedarf der rechtlichen Regulierung. Wie dies in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht bereits geschehen ist beziehungsweise welche Veränderungen noch bevorstehen, wird drei Tage lang Thema sein. Das Recht des eCommerce ist derzeit wohl eine der schnelllebigsten Rechtsmaterien, in der der Rechtsdiskurs noch keineswegs abgeschlossen ist. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die bestehende Rechtslage in Deutschland zu geben, um dann anschließend einzelne aktuelle Rechtsfragen im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen näher zu beleuchten. Zu den Themen des Seminars zählen unter anderem der elektronische Vertragsschluss beziehungsweise das E-Contracting, die zivilrechtliche Haftung im Internet, Onlinewerbung nach der UWG-Reform, Datenschutz und natürlich das Domain-Recht.
Das Seminar findet vom Freitag, den 21.07.2006 bis Sonntag, den 23.07.2006 in Heidelberg statt. Eine Broschüre mit näheren Informationen wird demnächst auf der Website von ELSA-Heidelberg veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://heidelberg.elsa-deutschland.de/de
Quelle: elsa-deutschland.de