Newsletter-Ausgabe #303: März 2006

Themen: .eu – Sunrise Period nähert sich dem Ende | Umfrage – Status Quo im Domain-Business | .mobi – Zeitplan für Einführung steht | Top 10 – darum brauchen Sie eine Domain! | kettenzüge.de – ist Umlaut-Grabbing legitim? | hedonism.com – Sinneslust hat ihren Preis | Frankfurt – ENUM-Tag der DENIC im April

.eu – Sunrise Period nähert sich dem Ende

Die Sunrise Period der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) nähert sich ihrem Ende. Das Zwischenfazit fällt unverändert positiv aus, auch wenn das Wettrennen um die begehrtesten Domains oft seltsame Blüten treibt.

Rund 3 Wochen vor Beginn der Phase der allgemeinen Registrierung am 7. April gingen bei EURid bisher über 300.000 Anträge für 219.000 verschiedene Domain-Namen ein. Besonders die Inhaber nationaler Marken haben von ihrem Recht zur bevorzugten Registrierung Gebrauch gemacht, auf sie entfallen über 45% der Anmeldungen. Auffallend ist, dass die Anmeldungen bei den öffentlichen Einrichtungen weit überwiegend aus Deutschland stammen; hier scheint man das (Streit-)Potential der neuen Endungen früh erkannt zu haben. Insgesamt betrachtet liegt Deutschland unverändert mit knapp 30% aller Anmeldungen deutlich an der Spitze aller EU-Mitgliedsländer, vor Holland mit etwas über 16% und Frankreich mit 11%. Mehr als 3.000 Domains mit der Endung .eu sind derzeit schon in Gebrauch, viele davon verweisen auf aktive Webseiten oder finden in eMail-Adressen Verwendung.

Wie wichtig die neuen .eu-Adressen im geschäftlichen Verkehr werden, beweist der Online-Buchhändler Amazon. Mit nicht weniger als 22 Anträgen, abgesandt über verschiedene Registrare, hat die Amazon Europe Holding mit Sitz in Luxemburg unter Verweis auf verschiedenste nationale wie internationale Markenrechte ihr Glück versucht, eingegangen fast alle bereits am 7. Dezember 2005. Und es hat sich gelohnt: zwar ist die ADR-Frist von 40 Tagen noch nicht abgelaufen und daher die Domain amazon.eu noch nicht aktiv; da der erste Platz in der Warteschlange jedoch gesichert werden konnte und auch die Nachweisdokumente rechtzeitig bei PwC vorlagen, kann die Domain schon bald ans Netz gehen. Auch die Internettelefonierer von Skype gingen mit 16 Anträgen auf Nummer Sicher. Einen Sieg im direkten Duell gegen zwei Markenkonkurrenten feierte der Automobilhersteller VW AG: die Wolfsburger schnappten polo.eu sowohl dem Modekonzern Polo Ralph Lauren als auch dem Nahrungsmittelkonzern Nestle vor der Nase weg. Alle drei hatten ihre Anträge binnen fünf Minuten nach Öffnung der Datenbanken an EURid geschickt.

Noch ein eiliger Praxistipp: wer seine .eu-Domains gleich zu Beginn von Phase II am 7. Februar 2006 angemeldet hat, sollte sich sputen, seine Nachweisdokumente an PwC zu schicken. Zwar endet die Frist eigentlich am 19. März 2006 (und ist auch so auf dem Coversheet aufgedruckt); da der 19. März jedoch ein Sonntag ist und gemäß Abschnitt 8 Ziffer 5 der Sunrise Rules weder Samstag noch Sonntag als Arbeitstag gelten, endet die Frist bereits am vorangegangenen (!) Arbeitstag, also bereits am Freitag, den 17. März. Wer diesen Newsletter also unmittelbar nach Veröffentlichung liest, könnte es gerade noch schaffen. Nach Angaben von EURid waren bis zum 9. März nicht einmal bei 40 % der Anmeldungen aus Phase II die Nachweisdokumente eingegangen!

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/general/launch

Quelle: eurid.eu, bb.co.uk, eigene Recherche

Umfrage – Status Quo im Domain-Business

Mit den Ergebnissen einer kostenlos im Netz abrufbaren Umfrage zum Status Quo des Domain-Business macht der Newsdienst domain namewire.com auf sich aufmerksam. Altbekanntes wird darin zwar meist bestätigt, doch kann die Umfrage auch Überraschendes zu Tage fördern.

Die Umfrage, an der 582 Personen aus über 80 Ländern teilgenommen haben, zeichnet sich durch die hohe Kompetenz der Teilnehmer aus. So würden 43% der befragten Personen den Domain-Handel als ihren Ganztagsjob bezeichnen; 38% haben mehr als 100 eigene Domains, 14% sogar mehr als 1.000. Zu Beginn der Studie fragte domainnamewire.com zunächst nach den wichtigsten Faktoren für die Wahl des Registrars. Hier wurde in erster Linie der Preis, dann die Sicherheit und schließlich ein komfortables Portfolio-Management genannt. Zusätzliche Dienstleistungen der Registrare wie Webhosting spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Als der beliebteste Registrar wurde GoDaddy genannt, deutlich vor eNom und Register.com; in der Kategorie ab 1.000 eigenen Domain-Namen hatte GoDaddy allerdings gegenüber eNom das Nachsehen. Registrare aus Deutschland finden sich nicht in der Umfrage.

Dass .com nach wie vor die wichtigste generische Top Level Domain der Welt ist, ist kein Geheimnis. Doch wer kommt auf Platz zwei? Hier fiel das Votum eindeutig aus: .net liegt mit 63% weit vor .info mit 18% und .org mit 15%. Trauer dagegen bei .biz, für die sich nur 5% der Befragten entschieden, hätten sie anstelle von .com eine alternative Domain-Endung wählen müssen. Überraschend ist das Ergebnis bei der Frage nach den Verwertungsmöglichkeiten von Domain-Namen. Hier waren 65% der Auffassung, die Erträge aus der Schaltung von Anzeigen oder Verkäufen über die Domain seien in den nächsten fünf Jahren größer als solche aus dem Verkauf der Domain selbst. Angesichts dieses Ergebnisses würde man erwarten, dass Domain-Parking den Weg zum sicheren Erfolg verspricht; doch hier klafft zwischen Theorie und Praxis noch eine große Lücke. Immerhin schiessen Parking-Angebote wie Pilze aus dem Boden. Zu den beliebtesten zählen vor allem Sedo, Name Drive, Domain Sponsor und Domain Hop. Will man dagegen Domains kaufen oder verkaufen, können die Domain-Foren mit klassischen Domain-Börsen überraschend gut mithalten; 48% kaufen und verkaufen dort ihre Internet-Adressen und liegen damit vor Sedo, eBay und Afternic. Sedo ist allerdings mit Abstand die beliebteste Handelsplattform, und kann insbesondere bei Investoren mit mehr als 1.000 Domains grossen Zuspruch ernten.

Auf neue Endungen haben die Experten dagegen wenig Lust. Die anhaltende Debatte um .xxx scheint die Stimmung vermiest zu haben, zumal sie Wertsteigerungen von Domains mit „alter“ Endung erheblich gefährden. Bedauerlicherweise in der Umfrage nicht berücksichtigt waren Länderkürzel wie .de oder auch .eu. Dabei dürfte hier in naher Zukunft das größte Wachstumspotential schlummern. Besonders .eu zeigt mit bereits 300.000 Anträgen allein in der Sunrise Period, wie gefragt die neue Endung sein wird; spätestens mit Beginn der allgemeinen Registrierung wird die Millionen-Grenze durchbrochen. Auf die für .eu-Domains gezahlten Preise darf man schon jetzt gespannt sein.

Die vollständige Studie finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/survey

Quelle: onlypunjab.com, eigene Recherche

.mobi – Zeitplan für Einführung steht

Der Einführungszeitplan für die Mobilfunk-Domain .mobi steht: wie Verwalter mTLD Ltd. im irischen Dublin bekannt gab, startet die Registrierung bereits am 22. Mai 2006. Mit den so genannten „Switch On!“-Guidelines steht nun auch erstmals ein Handbuch für Entwickler zur Verfügung, um Webauftritte unterhalb von .mobi an die speziellen Voraussetzungen anpassen zu können.

Wie bei der Einführung neuer Domain-Endungen üblich, werden auch bei .mobi zunächst Inhaber von Markenrechten bevorzugt Domains registrieren können. Eine doppelt bevorzugte Behandlung geniessen Unternehmen aus der Mobilfunkindustrie; sie können ihre Marken innerhalb einer einwöchigen, „Limited Industry Sunrise“ genannten Phase, noch vor anderen Rechteinhabern als Domain anmelden. Diese Phase beginnt am Montag, den 22. Mai 2006 und dauert bis zum 29. Mai 2006. Zwei Wochen später, am 12. Juni 2006 beginnt dann die normale Sunrise Period; sie dauert insgesamt 70 Tage und endet am 21. August 2006. Ebenfalls bereits fest steht, dass die breite Allgemeinheit zunächst in der Landrush-Period ab 14. August 2006 .mobi-Domains anmelden kann, bevor dann die allgemeine Registrierung schließlich am 28. August 2006 startet.

Die Anmeldung erfolgt dabei direkt unterhalb von .mobi als klassische Second Level Domain über die akkreditierten Registrare; eine Liste mit Anbietern wird in Kürze veröffentlicht. Registrierungsberechtigt sind neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantführer für Handys) auch die Endverbraucher. Für Streitfälle in der Sunrise Period sind vom 28. August bis 15. Dezember 2006 eigene Schlichtungsverfahren bei der Genfer WIPO geplant; Kenner der Szene wird der hierfür gewählte Begriff „Sunrise Registration Challenge Period“ an die Einführung von .info erinnern.

Mit Veröffentlichung der „Switch On!“-Leitlinien macht .mobi darüber hinaus Ernst mit der Ankündigung, dass die unter .mobi abrufbaren Inhalte bestimmten Kriterien entsprechen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Darstellung auf Mobilgeräten in optimaler Weise erfolgt. Es enthält verbindliche Vorgaben und dringend empfohlene, beispielhafte Verfahrensweisen für Inhalteentwickler und Webseiteninhaber mit Mobilfunkunterstützung. Hierzu zählen zum Beispiel das Verbot von Frames, Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um Angebote zu nationalisieren, kurze URLs, Verbot von Pop-Ups oder keine automatischen Weiterleitungen. Inhaltlich soll sich der Anbieter nur auf die notwendigen Informationen beschränken, Scrolling nur in eine Richtung erlauben sowie die Seitendarstellung begrenzen. Wie allerdings die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft und regelmäßig kontrolliert werden soll, bleibt offen.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Die „Switch On!“-Guidelines finden Sie unter:
> http://short4u.de/43f389471d169

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

Top 10 – darum brauchen Sie eine Domain!

Wer sich schon lange mit dem Gedanken trägt, seine erste eigene Domain zu registrieren, bisher aber noch nicht recht wusste, warum er das tun soll, für den haben wir die zehn besten Gründe zusammengestellt, noch heute eine Internet-Adresse anzumelden.

Eine eigene Internetseite zu haben gehört heutzutage schon fast zum Standard. Doch wer ein hochwertiges Angebot unter Adress-Ungetümen wie www.providername.de/benutzer/private_homepage.htm präsentiert, wirkt nicht nur auf einer Visitenkarte alles andere als professionell. Ausserdem bindet man sich so an einen bestimmten Provider, wo doch so mancher Mitbewerber mit noch günstigeren Preisen lockt. Zu den wohl wichtigsten Gründen, die für eine eigene Domain sprechen, zählt auch die Verwendung in der eigenen eMail-Adresse. So sind zwar Freemail-Angebote von GMX oder auch Web.de sehr beliebt; wer jedoch in einem Unternehmen per eMail erreichbar sein will, für den wirken eMail-Adressen im Format mail@firma.de weit professioneller als firma-gmbh@t-online.de.

Eine gute Domain ist auch wichtig für ein optimales Suchmaschinen-Ranking: wer Schlüsselwörter in der Domain verwendet, erhöht die Chancen, vordere Plätze bei Suchmaschinen – und damit Besucher – zu erreichen. Suchmaschinen können sich andererseits auch zu wahren Biestern entwickeln: hat sich zum Beispiel eine Suchmaschine entschieden, dass ein bestimmter Provider viele Spam-Angebote hostet, wirft sie ihn zumindest zeitweilig aus dem Index. Wer bei diesem Anbieter sein Webpaket erworben hat, hat dann erstmal schlechte Karten. Schliesslich sind Subdomains auch bei Webdirectories eher unbeliebt, wie ein Blick in das Webverzeichnis von Yahoo schnell verrät.

Grund sieben: eine eigene Domain stärkt die Glaubwürdigkeit. Wer das erste Mal über eine Website auf ein Angebot stösst, wird sich an eine wohlklingende, leicht merkbare Adresse lieber und besser erinnern, als an eine Website im Dickicht des Unterverzeichnisses eines Billig-Providers. Damit trägt man ferner wesentlich zum Aufbau der eigenen Marke bei, die man im besten Fall durch die Registrierung von Tippfehler-Varianten weiter schützt. Zu guter Letzt investiert man mit der Registrierung einer Domain in die eigene Zukunft, denn ist sie erstmal angemeldet, kann sie kein Dritter mehr besetzen. Wer also zu lange wartet, der könnte rasch dauerhaft das Nachsehen haben!

Quelle: devshed.com

kettenzüge.de – ist Umlaut-Grabbing legitim?

Das Landgericht Leipzig (Urteil vom 24.11.2005, Az.: 05 O 2142/05) hatte im Fall kettenzüge.de entschieden, dass Gattungsbegriffdomains durchaus registriert werden dürfen, ohne Grabbing zu sein. Das Oberlandesgericht Dresden (14 U 2293/05) überprüfte und bestätigte diese Entscheidung jetzt.

Die Klägerin, ein weltweit operierendes Unternehmen, das sich auf Kettenzüge im Messebereich spezialisiert hat, verlangt die Unterlassung der Nutzung und die Freigabe des Domain-Namens kettenzüge.de vom Beklagten. Ausserdem will sie die Abmahnungskosten ersetzt bekommen. Die Klägerin nutzt seit Jahren die Domain kettenzuege.de, deren Inhaberin sie aber erst seit dem 6. September 2005 ist. Der Beklagte registrierte kettenzüge.de im März 2005 und bot diese Domain der Klägerin im April 2005 zum Kauf an. Die Klägerin mahnte daraufhin den Beklagten ab. Dieser weigerte sich, der Abmahnung zu entsprechen, mahnte seinerseits die Klägerin ab und drohte mit einer negativen Feststellungsklage.

Die Klägerin wirft dem Beklagten Domain-Grabbing vor, macht einen Anspruch aus §§ 1004, 823 BGB geltend und beantragt, dem Beklagten die Nutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr zu untersagen, ihm die Freigabe der Domain aufzugeben und ihn zu verurteilen, die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Der Beklagte beruft sich unter anderem darauf, die Domain werde nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, und aus diesem Grunde seien die Ansprüche der Klägerin hinfällig.

Das LG Leipzig stellte zunächst fest, dass die Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, allein weil der Beklagte sie zum Verkauf und zur Pachtung anbot. Gleichwohl scheiterte die Klage der Klägerin, da sie keinen Kennzeichenschutz nach § 5 MarkenG geltend machen konnte, kein Namensschutz nach § 12 BGB für kettenzuege.de bestand und keine Rechtsgutstörung im Sinne von §§ 1004, 823 BGB ersichtlich war. Die Klägerin ging daraufhin in Berufung vor das OLG Dresden.

In der mündlichen Verhandlung Anfang März hat das OLG Dresden die Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Bei seiner Entscheidung, so berichtet RA Rauschhofer, habe das OLG Dresden sich auf das Fehlen kennzeichen-, wettbewerbs- und deliktsrechtlicher Ansprüche auf Löschung der Umlaut-Domain kettenzüge.de berufen. Von Grabbing könne in diesem Fall keine Rede sein, da Voraussetzung hierfür die Ausnutzung einer Zwangslage des Anspruchstellers sei. Aber schon aufgrund des Charakters der Domain sei dies mangels vorhandenem Kennzeichenrecht nicht gegeben; und weil die Klägerin sich zudem nicht rechtzeitig um die Domain bemüht habe.

Demnach spricht also grundsätzlich nichts dagegen, eine generische Domain zu registrieren, um sie später zu veräußern, auch wenn der potentielle Käufer bereits eine sehr ähnliche Domain geschäftlich nutzt.

Die Pressemitteliung von RA Rauschhofer findet man unter:
> http://short4u.de/4418000c77245

Das Urteil des LG Leipzig findet man – als .pdf-Datei – unter:
> http://short4u.de/4418002042841

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwalt.de, muepe.de

hedonism.com – Sinneslust hat ihren Preis

Die vergangene Handelswoche zeichnete sich mit gleich zahlreichen hervorragenden Domain-Geschäften aus. An der Speerspitze steht hedonism.com, die eindrucksvolle US$ 126.270,- (ca. EUR 104.820,-) erzielte. Aber nicht nur auf dem Sektor der .com gab es gute Verkäufe, sondern auch bei den Länderkennungen und sogar eine .info-Domain sticht hervor.

Fußball ist König – auch in den USA, allerdings nicht Soccer, sondern football.us, die US$ 18.510,- (ca. EUR 15.365,-) nach Hause brachte. Mit ask.us für US$ 6.200,- (ca. EUR 5.145,-) und der schwächeren youme.us für US$ 1.050,- (ca. EUR 870,-) zeigten sich weitere US-amerikanische Domains als durchaus verkäuflich. Stark erwiesen sich in Deutschland drei Domains: video-world.de brachte es auf EUR 8.120,-, schönheitsoperationen.de auf EUR 5.000,- und auf immerhin noch EUR 2.900,- affiliator.de. Wieder kaum diskutierbar gut zeigt sich Schweden mit chat.se für EUR 8.000,- (ca. EUR 6.640,-). Es schließen sich zwei britische Domains an: monday.co.uk kostete GBP 4.600,- (ca. EUR 6.660,-) und botw.co.uk US$ 1.250,- (ca. EUR 1.040,-). Weiter handelte man einige Exoten, angefangen mit freeporn.tv (Tuvalu) zu US$ 5.100,- (ca. EUR 4.235,-), citco.com.ar (Argentinien) mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.150,-) und london.fm (Mikronesien) für EUR 4.100,-.

Bei den generischen Domain-Endungen setzt sich diesmal überraschender Weise mit camping.info für US$ 28.100,- (ca. EUR 23.325,-) eine .info-Domain an die Spitze. Die nächste Domain mit einer der neuen generischen Endungen ist deutlich abgeschlagen motel.info für US$ 2.511,- (ca. EUR 2.085,-). Drei .biz-Domains schließen sich an: bake.biz erzielte US$ 2.000,- (ca. EUR 1.660,-) gleichauf mit mediation.biz und gefolgt von people-search.biz für US$ 1.510,- (ca. EUR 1.255,-).

Bei den alten generischen Domain-Endungen zeigten sich – wie anders nicht gewohnt – hervorragende Verkäufe. Ganz oben steht ere.net, die US$ 21.450,- (ca. EUR 17.805,-) kostete, gefolgt von tarot.net für EUR 17.425,- und der preislich nicht minder beeindruckenden rapidshared.org für EUR 13.987,-. Weitere Verkäufe unter .net und .org waren:

tripod.org – US$ 6.555,- (ca. EUR 5.440,-)
kd.org – US$ 3.601,- (ca. EUR 2.990,-)
bats.org – US$ 3.568,- (ca. EUR 2.960,-)
myzine.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.490,-)
websolution.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.160,-)
kel.net – US$ 2.183,- (ca. EUR 1.810,-)
rama.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.660,-)
stationfoundation.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.535,-)
casino-online.net – EUR 1.500, –
jules.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.495,-)
infinity.org – US$ 1.601,- (ca. EUR 1.330,-)
premiererealty.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.245,-)

Zahlreiche hochklassige Domain-Verkäufe verzeichnete ganz selbstverständlich auch .com:

gekko.com – US$ 31.250,- (ca. EUR 25.940,-)
espacio.com – US$ 21.100,- (ca. EUR 17.515,-)
paincontrol.com – US$ 19.995,- (ca. EUR 16.600,-)
riverpark.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.110,-)
membersolutions.com – US$ 14.600,- (ca. EUR 12.120,-)
equipmentauction.com – US$ 14.259,- (ca. EUR 11.835,-)
creativa.com – US$ 12.750,- (ca. EUR 10.585,-)
weddingthemes.com – US$ 12.650,- (ca. EUR 10.500,-)
dcity.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.375,-)
mannai.com – US$ 11.640,- (ca. EUR 9.660,-)
bassetfurniture.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.545,-)
blackcollege.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.340,-)
cashbackcreditcards.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.130,-)
datadubai.com – US$ 10.225,- (ca. EUR 8.490,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Frankfurt – ENUM-Tag der DENIC im April

Am 3. April 2006 lädt DENIC e.G. alle Interessierten zum ENUM-Tag nach Frankfurt am Main.

Die DENIC eG, Verwaltung der dotDE, veranstaltet im Rahmen des technischen Meetings wieder einmal einen öffentlichen ENUM-Tag. Tagungsort ist das Hotel „Le Meridien“ am Wiesenhüttenplatz in 60329 Frankfurt in der Nähe des Frankfurter Hauptbahnhofs direkt im Gebäude neben der DENIC. Die Tagung beginnt um 10.30 Uhr und endet um ca. 17.00 Uhr. Die Agenda steht noch nicht fest, wird aber einige Tage vor der Tagung veröffentlicht. Am Tagungsort wird Wireless-LAN-Anbindung zur Verfügung gestellt.

Denic e.G. bittet um eine möglichst frühzeitige Anmeldung, damit Räume und Ressourcen entsprechend gebucht werden können. Aber nicht nur deshalb sollte man sich bereits jetzt zum ENUM-Tag anmelden, sondern auch, weil Anmeldeschluss der 24. März 2006 ist.

Weitere Informationen findet man unter:
> http://short4u.de/44185cbfbc69e

Quelle: denic.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top