Newsletter-Ausgabe #301: März 2006

Themen: .eu – Sunrise-Grabbing schafft Streitpotential | .uk – Nominet plant Restrukturierung | .travel – nett, aber nutzlos? | Finnland – .fi wird liberalisiert | wahltipp.de – teure Schlappe für die ARD | Panda-Domains – Geschenke zahlen sich aus | DENIC – Domain-Verwaltung mit CeBIT-Stand

.eu – Sunrise-Grabbing schafft Streitpotential

Vor erheblichem Streitpotential um die neuen .eu-Domains warnt das „Handelsblatt“: massenhaftes Domain-Grabbing vor allem bei lukrativen Gattungsbegriffen in der Sunrise Period berge erhebliches Streitpotential zwischen Domain-Inhabern und gescheiterten Antragstellern.

Während klassisches Domain-Grabbing durch die Sunrise Period weitestgehend ausgeschaltet ist, tut sich durch eine Kombination von Markenanmeldung und Domain-Registrierung eine neue Dimension auf. Zwar gilt für allgemein beschreibende Begriffe in der Regel ein Freihaltebedürfnis, so dass zumindest innerhalb der EU eine Markeneintragung grundsätzlich ausgeschlossen ist; durch geschickte Wahl der Markenklasse lässt sich dieser Grundsatz jedoch umgehen. Nach einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte ein deutscher Rechtsreferendar über die Marke „rechts AN walt“ mit Erfolg versucht, diesen allgemeinbeschreibenden Begriff in der Warenklasse für Futtertröge zur Eintragung zu bringen. Teilweise treiben die Anmeldungen noch viel seltsamere Blüten. So hat die Stadt Frankfurt im Wettrennen um die Domain frankfurt.eu wohl das Nachsehen gegen ein Internetunternehmen aus Holland, das dank der rotblauen Benelux-Wortbildmarke „Frankf & urt“ Platz eins der Warteliste ergattert hat und auf eine erfolgreiche Zuteilung hoffen kann. Lücken in den Sunrise Rules, wonach sowohl Leer- als auch Sonderzeichen ersetzt oder gestrichen werden können, machen es möglich. Der gleichen Masche dürfte sich der neue Inhaber von vatican.eu bedient haben, der sich auf die Marke „Vatic & an“ berufen hatte.

Doch Anlass, alles nur schwarz zu sehen, gibt es nicht. Die für jedermann einsehbare WHOIS-Datenbank verschafft Transparenz, um sich einen Eindruck zu verschaffen, auf der Grundlage welchen früheren Rechts eine .eu-Domain zugeteilt worden ist. Soweit es sich – wie in der überwiegenden Zahl der Fälle – um eingetragene Marken handelt, können diese anhand der meist öffentlich einsehbaren nationalen Markendatenbanken als auch der EU- und IR-Markenverzeichnisse überprüft werden. Mit dem ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) sehen die EU-Reguliarien dann auf zweiter Stufe ein nützliches und vergleichsweise kostengünstiges Instrument vor, um die Zuteilung einer Domain von dritter Seite überprüfen zu lassen. In offensichtlichen Missbrauchsfällen besteht also die Möglichkeit der Korrektur, bevor in eine langwierige und teure Auseinandersetzung um die Löschung von Marken eingestiegen wird.

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Quelle: eurid.eu, handelsblatt.com, faz.net

.uk – Nominet plant Restrukturierung

Die britische Domain-Verwaltung Nominet steht am Scheideweg: ähnlich wie die DENIC e.G. mit ihrem Projekt NASA (.net-Application and Strategic Alternatives) sucht nun auch die zentrale britische Vergabestelle nach Wegen und Möglichkeiten, sich für die Zukunft zu positionieren.

Mit über vier Millionen verwalteten Domains zählt Nominet zu den vier größten Domain-Registries weltweit. Ähnlich wie DENIC in Deutschland operiert Nominet vorwiegend im Hintergrund. So erfolgt die Domain-Registrierung in der Regel nicht direkt bei der Vergabestelle, sondern über eines der 3.000 Mitglieder oder deren Reseller. Trotz gleichbleibender Preise für .uk-Domains konnte Nominet zugleich auf inzwischen 130 Mitarbeiter expandieren und einen Umsatz von GBP 12 Mio. (umgerechnet EUR 17,65 Mio.) erwirtschaften. Doch trotz dieser Erfolgszahlen zeichnen sich tiefgreifende Änderungen ab, seit Internet-Pionier Willie Black das Führungszepter bei Nominet an Lesley Cowley übergeben hat. Zu den ersten offensichtlichen Neuerungen zählte ein Zertifikat und ein PIN-Code, welchen jeder Domain-Anmelder per Post übersandt bekommt. Durch eine Reihe von Gerichtsverfahren, darunter der Entscheidung über die Domain itunes.co.uk zugunsten des Computer- und Sofwareherstellers Apple, stellte Nominet zudem wichtige Weichen für das Domain-Recht im Königreich.

Doch ähnlich wie DENIC mit der .net-Bewerbung will Nominet nun seine größte Herausforderung anpacken: neben klassischer Internetadressverwaltung sollen bald schon Zukunftstechnologien wie etwa ENUM in die Zuständigkeit von Nominet fallen. Auch die schwerfällige Infrastruktur – im Falle von Preisänderungen muss Nominet seine 3.000 Mitglieder zunächst anschreiben, was bis zu einem Ergebnis sechs Monate dauert – soll geändert und Mitglieder leichter ausgeschlossen werden können, wenn sie die Verwaltung in Misskredit bringen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung, die für den 16. März 2006 in Oxford angesetzt ist, soll den Weg hierfür frei machen. Am Ende soll eine flexiblere und kundenfreundlichere Domain-Verwaltung stehen – den Kunden soll es recht sein.

Nominets Pläne unterstreichen, wie wichtig die frühzeitige Positionierung von Länderdomain-Verwaltungen ist. Auch wenn die DENIC mit der .net-Bewerbung gescheitert ist, zeugt etwa im Bereich ENUM der bereits gestartete Registrierungsbetrieb von Weitsicht. Hilfreich hierbei ist, dass DENIC als so genannte Genossenschaft privatwirtschaftlich organisiert ist. Der Zweck einer Genossenschaft ist – im Gegensatz etwa zu anderen Gesellschaftsformen – die Förderung von Erwerb und Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, also gerade nicht die eigene Gewinnerzielung, sondern die Unterstützung der Genossen bei deren Wirtschaftstätigkeit. In dieser Rechtsform kommen den Mitgliedern weitreichende Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten zu.

> http://www.nominet.org.uk

Quelle: timesonline.co.uk, eigene Recherche

.travel – nett, aber nutzlos?

Nett, aber nutzlos und lästig wie Mücken – dieses vernichtende Ergebnis fällten die US-Marktforscher von Forrester Research über die neue Reise-Domain .travel. Im Magazin circleid.com erhielt Ron Adruff, Präsident von Verwalter Trallicane Corp., nun die Gelegenheit zur Stellungnahme. Obwohl nur auf .travel bezogen, wirft der Bericht einen Schatten auf alle sponsored Top Level Domains.

Schwere Fehler macht Forrester bereits bei der Anmeldung aus. So sei etwa Delta Airlines gezwungen, auf die lange und komplizierte Domain deltaairlines.travel auszuweichen, sofern ein anderes Unternehmen, das den Begriff „delta“ in seiner Firma führt, bei delta.travel schneller gewesen sei. Doch diesen Vorwurf kann Andruff rasch kontern; wie bei allen Domain-Endungen gelte auch für .travel „first come, first served“, so dass man sich eben rechtzeitig bemühen müsse. Weitaus schwerer hat er es mit dem Einwand, dass das geplante „.travel directory“, ein Verzeichis aller .travel-Domains, ähnlich dem Verzeichnis bei .museum, mit Suchmaschinen nicht konkurrieren könne. Doch dies lässt Andruff nicht gelten; man habe nie vorgehabt, mit diesem Katalog Suchmaschinen abzulösen. Zudem koste dieser Service nichts, so dass schon ein oder zwei über das Verzeichnis kommende, zahlende Kunden die Registrierungsgebühren für ein Jahr einspielen würden.

Auch ein anderes, bei vielen neuen Top Level Domains gehörtes Argument findet sich bei Forrester: so fehlt jeder positive Nutzen aus der Endung, da Reiseunternehmen ihren Webauftritt schon längst unter anderen Endungen, oft verbunden mit erheblichem Werbeaufwand, etabliert haben. Hier kann Andruff im wesentlichen nur darauf verweisen, dass die Zukunft zeigen werde, wer Recht behält. Und hier setzt Forrester sein letztes Argument: aufgrund der langjährigen Gewöhnung der Internetnutzer bleiben .com und die jeweiligen Länderendungen auch weiterhin der Standard. Nach Ansicht von Andruff müsse man dagegen in längeren Zeitabständen denken; je mehr TLDs eingeführt würden, desto vertrauter und normaler würden sie. In einem Punkt muss man Andruff schlicht recht geben: erst im Rückblick wird man feststellen können, ob eine sponsored TLD sinnvoll und erfolgreich war; .museum, .aero und .coop lassen jedoch vermuten, in welche Richtung der Zug fährt.

Von Lesern des Newsletters wurde unterdessen berichtet, dass es Schwierigkeiten bei der Registrierung von .travel-Domains gibt. So wurden einem Leser, der als Mitglied der Travel-Community einige generische Begriffe registrert hatte, diese kurzerhand wieder entzogen, obwohl er bereits als Inhaber in der WHOIs-Datenbank stand. Zur Begründung gab Tralliance an, dass diese Adressen zur Registrierung gesperrt seien, was man bei einer Durchsicht festgestellt habe. Zwar mag es wie bei vielen Top Level Domains eine schwarze Liste mt Begriffen geben, welche nicht angemeldet werden können; hierzu zählen in der Regel etwa .com, .net und .info, die nicht als Second Level Domains wie com.travel oder net.travel angemeldet werden können, um Missverständnisse auszuschließen. Doch erfolgt in diesen Fällen keine nachträgliche Löschung, sondern ihre blosse Registrierung ist technisch ausgeschlossen. Vertrauen bei den Internetnutzern wird .travel so sicherlich nicht aufbauen.

Die Antwort von Ron Andruff auf die Forrester Research-Untersuchung finden Sie unter:
> http://short4u.de/4404a0487fd51

Weitere Informationen zu .travel finden Sie unter:
> http://www.nic.travel/

Die 4seitige Forrester-Studie können Sie hier erwerben:
> http://short4u.de/44049c6359fd4

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

Finnland – .fi wird liberalisiert

Die finnische Domain-Verwaltung FICORA (Finnish Communications Regulatory Authority) liberalisiert ihr Landeskürzel: seit dem 1. März 2006 können auch Privatpersonen .fi-Domains registrieren. Von einer offenen Registrierung ist .fi jedoch unverändert weit entfernt.

In den skandinavischen Ländern war die Registrierung von Domain-Namen traditionell an strenge Bedingungen geknüpft. Doch während Schweden schon vor einigen Jahren mit der Lockerung begann, war in Finnland bis zum 1. März eine Anmeldung ausschließlich Unternehmen und Vereinigungen vorbehalten. Damit ist jetzt Schluss: wer mindestens 15 Jahre alt ist, über eine amtliche Identifikationsnummer verfügt und einen Wohnsitz in Finnland hat, ist zur Registrierung von .fi-Domains berechtigt. Beschränkungen bei der Wahl der Domain gibt es nicht, sowohl der persönliche Name als auch generische Begriffe können angemeldet werden. Eine Kombination aus Vor- und Nachnamen darf jedoch nur anmelden, wer diesen Namen tatsächlich führt. FICORA überprüft diese Angaben anhand eines öffentlichen Registers, so dass Schummeln grundsätzlich ausgeschlossen sein dürfte. Die Registrierung von Domains mit beleidigendem oder sonst strafbarem Inhalt ist ebenso untersagt wie die blosse Reservierung zu Verkaufszwecken. FICORA betont, dass die Prüfung auf etwaige Rechtsverletzungen dem Anmelder obliegt, so dass sich vor der Registrierung ein Check des öffentlich einsehbaren Handelsregisters empfiehlt.

Ausländische Unternehmen und Organisationen können grundsätzlich nur dann .fi-Domains erhalten, wenn sie in Finnland zum Beispiel im Handelsregister eingetragen sind. Allerdings ist über einen so genannten „representative“ auch eine Treuhandlösung zum Beispiel über finnische Anwaltskanzleien vorstellbar. Eine Anmeldung ist direkt über FICORA als auch die akkreditierten Registrare möglich. Die Kosten je neu angemeldeter .fi-Domain liegen bei etwa EUR 53,- für die Dauer von drei Jahren; die Bezahlung erfolgt üblicherweise per Kreditkarte. In technischer Hinsicht sind .fi-Domains übrigens auf aktuellem Stand: internationalisierte Webadressen (IDNs) mit Sonderzeichen aus der finnischen Sprache können problemlos registriert werden.

Weiteren Informationen zu .fi finden Sie unter:
> https://domain.ficora.fi/fiDomain/aca.aspx

Das finnische Markenamt finden Sie unter:
> http://tavaramerkki.prh.fi/

Das finnische Handelsregister finden Sie unter:
> http://www.ytj.fi/Yrit_sel2.asp?kielikoodi=1

Quelle: domaintimes.net, finland.fi, eigene Recherche

wahltipp.de – teure Schlappe für die ARD

Das Landgericht Düsseldorf (Beschluss vom 25.01.2006, Az.: 2a O 267/05) äußerte sich in seiner Entscheidung im Streit um die Domain wahltipp.de über die Ermittlung des Streitwertes. Der ARD glückte es mit den vereinten Kräften von neun Landesrundfunkanstalten nicht, der Inhaberin der Domain wahltipp.de diese abzuluchsen; vielmehr drehte diese den Spieß um und verteidigte sich aktiv.

Die Domain-Inhaberin machte eine negative Feststellungsklage gegen die Rundfunkanstalten der ARD anhängig, weil diese als Inhaberin der Marke „ARD-Wahltipp“ ursprünglich an die Inhaberin der Domain wahltipp.de herangetreten war und außergerichtlich ihre Ansprüche gestellt hatte. Im Laufe des Prozesses gaben die Rundfunkanstalten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die Parteien erklärten die Sache daraufhin in der Hauptsache für erledigt. Nun stritt man noch um die Kosten.

Das LG Düsseldorf orientierte sich am Vortrag der Klägerin, wonach den Beklagten keine Rechte aus der Marke „ARD-Wahltipp“ gegen die Klägerin wegen der Verwendung der Domain wahltipp.de zustehen, da die erforderliche Verwechselungsgefahr im Sinne des § 14 MarkenG fehlt. Für die Marke prägend ist das Kürzel „ARD“. Dieses gibt die Domain nicht wieder. Für Internetnutzer, die auf wahltipp.de gehen, gibt es somit keinen Anlass, eine Beziehung zwischen der Klägerin und der ARD herzustellen.

Nachdem das geklärt war, widmete sich das Gericht dem Streitwert, den die Klägerin mit EUR 50.000,- angegeben und gegen den sich die Beklagten verwahrt hatten. Das Gericht meint, maßgebend ist das wirtschaftliche Interesse des Schutzrechtsinhabers, egal ob er Ansprüche stellt oder im Wege einer negativen Feststellungsklage verklagt wird; nicht maßgebend ist, entgegen der Ansicht der Beklagtenseite, der Wert der Domain. Zwei Faktoren sind bei der Berechnung zu berücksichtigen: der wirtschaftliche Wert des verletzten Kennzeichens und Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzung. Der Marktwert eines Kennzeichens wird durch zahlreiche Faktoren bestimmt, insbesondere durch Dauer und Umfang der bisherigen Benutzung, den Bekanntheitsgrad und Ruf des Kennzeichens bei den Abnehmern in der Öffentlichkeit und den Grad der originären Kennzeichnungskraft. Da alle ARD-Rundfunkanstalten die Marke „ARD-Wahltipp“ bei Wahlinformationssendungen benutzen, ist die Bekanntheit in der Öffentlichkeit groß. Zugleich ist der Angriffsfaktor einer Domain, die jederzeit und überall abrufbar ist, nicht als gering zu bezeichnen. Üblicherweise geht man bei der Verletzung ungenutzter eingetragener Marken von einem Streitwert von um EUR 60.000,- aus. Mit den hier vorausgesetzten EUR 50.000,- bewegt man sich am unteren Rand.

Liest man die Ausführungen des LG Düsseldorf, hat die ARD bei den durch das Verfahren entstandenen Kosten noch einmal Glück gehabt.

Die Entscheidung findet man (als .pdf) unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/domain-wahltipp.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche

Panda-Domains – Geschenke zahlen sich aus

Ein IT-Arbeiter aus Shanghai zeigte Vorausschau und machte so ein kleines Vermögen: Als im vergangenen Jahr zwei chinesische Pandabären an Taiwan verschenkt werden sollten, brauchten sie Namen, die das Publikum vorschlagen durfte. Die Vorschläge wurden veröffentlicht, und der findige IT-Mann registrierte für 2.000,- Yuan (ca. EUR 210,-) insgesamt 16 Domains mit Bezug zu den Namen, die ihm für die beiden Bären am wahrscheinlichsten schienen. Diese 16 Domains verkaufte er nun für 3,33 Millionen Yuan (ca. EUR 349.165,-). Zwei der Domain-Namen aus dem Paket lauten tuantuanyuanyuan.com und tuantuanyuanyuan.com.cn.

Der eigentliche Clou freilich ist die britische lyrics.co.uk, die sich US$ 80.000,- (ca. EUR 67.380,-) zusammenreimte und damit beliebter scheint als homesell.co.uk mit rücktrittsrechtfreien EUR 13.500,-. Drei weitere britische .uk-Domains waren bid4It.co.uk für GBP 3.000,- (ca. EUR 4.410,-), claimsolicitor .co.uk für EUR 2.500,- und die drops.co.uk für lediglich US$ 500,- (ca. EUR 420,-). Aus deutschen Landen gab es nur nichts sagendes (postpoint.de für EUR 4.800,-) und bereits Anfang Januar übertrug jemand h5n1.de für EUR 2.900,-. Im übrigen gab es bei den Länderkennungen eine bunte Mischung, bei der die spanische matrimonio.es mit EUR 3.499,- das Sagen hatte. Mit dabei waren zwei europäische „Fehlschreibungen“: geizhalz.at brachte es auf EUR 2.000,- und shangahi.ch auf EUR 500,-. Weiter im Rennen waren drei US-amerikanische Domain-Namen, mit images.us für vorbildliche US$ 3.250,- (ca. EUR 2.720,-), ondemand.us abgerufen mit US$ 1.250,- (ca. EUR 1.045,-) und ith.us zu EUR 827,-. Schließlich kostete die schwedische Webadresse artiklar.se US$ 2.000,- (ca. EUR 1.675,-).

Bei den generischen Top Level Domains verlieren wir diesmal wenig Worte. Die Liste ist lang; .org war nicht so stark wie noch in der Vorwoche:

lv.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.370,-)
hardwood.net – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.935,-)
hoahong.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.180,-)
tdn.net – US$ 3.350,- (ca. EUR 2.805,-)
medievalcastles.net – EUR 2.500,-
nma.net – US$ 2.511,- (ca. EUR 2.100,-)
bowwow.net – US$ 2.101,- (ca. EUR 1.760,-)
wrs.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.505,-)
mick.net – US$ 1.661,- (ca. EUR 1.390,-)
hostingcompany.net – US$ 1.506,- (ca. EUR 1.260,-)
bob.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.255,-)
foo.org – US$ 1.351,- (ca. EUR 1.130,-)
bridaljewelry.net – US$ 1.205,- (ca. EUR 1.010,-)
fowler.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.005,-)
skd.net – US$ 1.199,- (ca. EUR 1.005,-)
actionfigures.org – US$ 1.161,- (ca. EUR 970,-)
paybills.net – US$ 1.150,- (ca. EUR 960,-)
beachrental.net – US$ 1.150,- (ca. EUR 960,-)

Und von den neuen generischen TLDs gibt es nichts Bewegendes zu berichten:

uhren.info – EUR 1.800,-
anastasia.info – EUR 1.500,-
iva.biz – US$ 1.175,- (ca. EUR 985,-)
extern.info – EUR 590,-
indexers.info – US$ 700,- (ca. EUR 585,-)
mrs.info – US$ 625,- (ca. EUR 525,-)
eleven.info – US$ 525,- (ca. EUR 440,-)

Unter .com ragt eine Domain massiv hinaus: nhs.com war mit US$ 151.300,- (ca. EUR 126.630,-) bestens an den Mann gebracht. Was sich der Logik entzieht, ist die preisliche Divergenz zwischen virginmobilusa.com, die wirklich erstklassige US$ 21.251,- (ca. EUR 17.785,-) kostete, wohingegen der etwas kürzere Domain-Namen virginmobil.com lediglich US$ 19.000,- (ca. EUR 15.900,-) erzielte. War das eine Frage der Zugriffszahlen?

Weitere hochpreisige und erwähnenswerte .com-Domains waren:

looks.com – US$ 86.650,- (ca. EUR 72.520,-)
airways.com – US$ 80.815,- (ca. EUR 67.640,-)
prosports.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 62.770,-)
magazineracks.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.110,-)
kinkyg/irl.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.925,-)
whistles.com – US$ 21.087,- (ca. EUR 17.650,-)
godfather.com – EUR 15.000,-
maxima.com – US$ 16.750,- (ca. EUR 14.020,-)
happybet.com – GBP 9.500,- (ca. EUR 13.970,-)
trundlebeds.com – US$ 16.400,- (ca. EUR 13.725,-)
homesell.co.uk – EUR 13.500,-
childrensbeds.com – US$ 15.300,- (ca. EUR 12.805,-)
weddingstuff.com – US$ 14.250,- (ca. EUR 11.925,-)
m4msearch.com – US$ 13.775,- (ca. EUR 11.530,-)
blacklist.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.880,-)
spywarevirus.com – US$ 11.838,- (ca. EUR 9.905,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, xinhuanet.com

DENIC – Domain-Verwaltung mit CeBIT-Stand

Das ENUM-Projekt von DENIC e.G. führt die deutschen Domain-Registrierungsstelle zu neuen Ufern: zum ersten Mal wird DENIC in diesem Jahr auf der CeBIT in Hannover vertreten sein. Der Schwerpunkt der Präsentationen liegt beim neuen Service ENUM, der im Januar in die produktive Phase überführt wurde.

DENIC sieht ENUM als Ergänzung zu Voice over IP, was zur Zeit in aller Munde ist – nicht nur auf der kommenden CeBIT. ENUM steht als Abkürzung für „Electronic Number Mapping“. Auf der Grundlage eines Standards der Internet Engineering Task Force ermöglicht ENUM die Abbildung einer Telefonnummer in eine Internet-Domain unterhalb der Top Level Domain .e164.arpa. Die Rufnummer +49 12345 würde beispielsweise danach als ENUM-Domain 5.4.3.2.1.4.9.e164.arpa lauten. Unter dieser Adresse ist der Domain-Inhaber unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel – ob Handy, Laptop, PDA oder eMail – jederzeit erreichbar. Die ENUM-Domain dient so als einzige Nummer für verschiedene Kommunikationsdienste. Kurz gesagt, schlägt ENUM eine Brücke zwischen Telefonie und Internet.

DENIC lädt auf den Stand C70 in Halle 4 ein, mehr über ENUM zu erfahren. Sabine Dolderer, DENIC-Vorstandsmitglied, steht am Montag, den 13. März und Dienstag, den 14. März für Gespräche gern zur Verfügung. Allerdings sollte man sich zur Terminsvereinbarung vorher per eMail melden: presse@denic.de.

Kurz nach diesem Termin lädt DENIC zum sechsten öffentlichen ENUM-Tag nach Frankfurt, wo am 3. April 2006 sicherlich mehr darüber zu erfahren sein wird, wie sich ENUM in Deutschland seit Januar 2006 entwickelt. Die Agenda dieser Veranstaltung wird einige Tage vorher veröffentlicht.

Mehr zu ENUM finden Sie auch bei DENIC e.G. unter:
> www.denic.de/de/enum/

Mehr zum ENUM-Tag finden Sie unter:
> http://short4u.de/4405f71fc84b5

Quelle: DENIC e.G.

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