Newsletter-Ausgabe #299: Februar 2006

Themen: Statistik – .eu-Registrierungszahl steigt stetig | .mobi – Mobil-Domain startet im Juni 2006! | SWITCH – expandiert .ch nach China? | Domainpulse – Pfändung, Haftung, Strafrecht | Cybersquatting – WIPO vermeldet Klagenanstieg | macau.com – teure Kolonie für US$ 550.000,- | Brühl – Webhosting Day 2006 im Phantasialand

Statistik – .eu-Registrierungszahl steigt stetig

Den Liebhabern von Domain-Statistiken können wir diesmal gleich zwei Highlights präsentieren: neben den monatlichen Domain-Zahlen hat auch EURid, in Brüssel ansässige Verwaltungsstelle der Europa-Domain .eu (dotEU), umfangreiches Zahlenmaterial zur Sunrise Period veröffentlicht.

Ungebrochen hoch bleibt die Nachfrage nach .eu-Domains. Eine Woche nach dem Start von Sunrise Phase II liegt die Gesamtzahl der Anträge bei etwa 280.000, bezogen auf insgesamt etwas über 200.000 Domains. Auf seiner Website hat EURid jetzt erstmals detaillierte Statistiken zur Verfügung gestellt. Wie bereits bekannt, entfallen rund ein Drittel aller Anmeldungen auf Anträge aus Deutschland; die Niederlande liegen mit 16 Prozent schon weit dahinter. Innerhalb Deutschlands verteilen sich die .eu-Anmeldungen fast zur Hälfte auf die Inhaber nationaler Marken, doch auch die öffentlichen Einrichtungen haben wie in keinem zweiten EU-Mitgliedsstaat .eu-Domains registriert. Mit etwa 16.000 Anträgen verzeichnet EURid auch bei der handelsrechtlichen Firma regen Zulauf, noch vor den EU- bzw. IR-Marken. Geprüft und akzeptiert wurden bisher gut 17.000 Anträge, zurückgewiesen immerhin fast 4.000. Allerdings können sich hier durch das Schiedsverfahren noch Änderungen ergeben.

Bei den alteingesessenen Top Level Domains erlebte die deutsche Länderendung .de einen Bilderbuchstart. Mit einem Nettozugewinn von über 120.000 neuen Domain-Namen kann die beliebteste country code Top Level Domain (ccTLD) der Welt gleich im ersten Monat des Jahres 2006 sechsstellig zulegen und damit eine erste Duftmarke für das Rekordjahr 2006 setzen, in dem .de erstmals über zehn Millionen Internetadressen klettern wird. Klassenprimus .com zeigt sich verlässlich wie immer, und nimmt dank eines Nettozuwachses von knapp 900.000 Webadressen die Marke von 50 Millionen ins Visier.

Bei den generischen Endungen lassen .net und .org aufhorchen. Die beiden Altmeister gewinnen jeweils über 500.000 Domains hinzu und zeigen den Neulingen .info und .biz, was eine Harke ist. Die eher in englischsprachigen Ländern bevorzugte Business-Domain .biz legt vergleichsweise beständig monatlich um über 20.000 Domains zu, lässt aber Spitzenwerte vermissen. Dagegen bleibt .info eher schwankend, und liegt mit etwa 13.000 neuen Domains wieder bei insgesamt erfreulichen 2,4 Millionen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 9.499.049 – (Vergleich zum Vormonat: + 120.747)
.at – 483.181 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.614)
.com – 45.177.919 – (Vergleich zum Vormonat: + 889.655)
.net – 7.142.758 – (Vergleich zum Vormonat: + 521.214)
.org – 4.561.201 – (Vergleich zum Vormonat: + 513.668)
.info – 2.405.410 – (Vergleich zum Vormonat: + 13.228)
.biz – 1.302.771 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.066)
.us – 967.443 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.385)

insgesamt: 71.539.732 (Stand 2. Februar 2006)

Aktuelle .eu-Zahlen finden Sie unter:
> http://status.eurid.eu/

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

.mobi – Mobil-Domain startet im Juni 2006!

Die Mobilfunk-Domain .mobi gibt Gas: wie Verwalter mTLD Ltd. im irischen Dublin bekanntgab, startet die Registrierung mit der Sunrise Period im Juni 2006. Mit den „Switch On!“-Guidelines steht nun auch erstmals ein Handbuch für Entwickler zur Verfügung, um Webauftritte unterhalb von .mobi an die speziellen Voraussetzungen anpassen zu können.

Wie bei der Einführung neuer Domain-Endungen üblich, werden auch bei .mobi zunächst Inhaber von Markenrechten bevorzugt Domains registrieren können. Eine doppelt bevorzugte Behandlung geniessen Unternehmen aus der Mobilfunkindustrie; sie können ihre Marken innerhalb einer einwöchigen, „Limited Industry Sunrise“ genannten Phase, die für Ende Mai 2006 angesetzt ist, noch vor anderen Rechteinhabern als Domain anmelden. Von Juni bis August folgt dann die normale Sunrise Period, bevor im September die Live-Registrierung startet. Die Anmeldung erfolgt dabei direkt unterhalb von .mobi als klassische Second Level Domains über die akkreditierten Registrare; eine Liste mit Anbietern wird in Kürze veröffentlicht. Registrierungsberechtigt sind neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantführer für Handys) auch die Endverbraucher. Für Streitfälle in der Sunrise Period sind vom 28. August bis 15. Dezember 2006 eigene Schlichtungsverfahren bei der Genfer WIPO geplant; Kenner der Szene wird der hierfür gewählte Begriff „Sunrise Registration Challenge Period“ an die Einführung von .info erinnern.

Mit Veröffentlichung der „Switch On!“-Leitlinien macht .mobi darüber hinaus Ernst mit der Ankündigung, dass die unter .mobi abrufbaren Inhalte bestimmten Kriterien entsprechen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Darstellung auf Mobilgeräten in optimaler Weise erfolgt. Es enthält verbindliche Vorgaben und dringend empfohlene, beispielhafte Verfahrensweisen für Inhalteentwickler und Webseiteninhaber mit Mobilfunkunterstützung. Hierzu zählen zum Beispiel das Verbot von Frames, Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um Angebote zu nationalisieren, kurze URLs, Verbot von Pop-Ups oder keine automatischen Weiterleitungen. Inhaltlich soll sich der Anbieter nur auf die notwendigen Informationen beschränken, Scrolling nur in eine Richtung erlauben sowie die Seitendarstellung begrenzen. Wie allerdings die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft und regelmäßig kontrolliert werden soll, bleibt zunächst offen.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Die „Switch On!“-Guidelines finden Sie unter:
> http://short4u.de/43f389471d169

Die Bewerbungsunterlagen von .mobi finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mobi.htm

Quelle: businesswire.com, mtld.mobi, eigene Recherche

SWITCH – expandiert .ch nach China?

China goes .ch: wie am Rande des von den drei deutschsprachigen Domain-Verwaltungsstellen DENIC, Nic.at und SWITCH veranstalteten Domainpulse bekannt wurde, plant die Schweiz, die Registrierung chinesischer Internetauftritte unterhalb ihrer Landesendung .ch zu erlauben.

Hintergrund dieser auf den ersten Blick überraschenden Expansionspläne ist, dass China nach der „ISO 3166-1-alpha-2“-Liste der International Organization for Standardization (ISO) das Kürzel „cn“ trägt, die Schweiz dagegen „.ch“, und im Ausland das Kürzel „.ch“ mehr mit dem asiatischen Riesenreich als mit der kleinen Confoederatio Helvetica assoziiert wird. Nach Angaben von SWITCH-Vertreter Roland Eugster im Gespräch mit heise.de bestehe ein signifikantes Interesse von schweizer Unternehmen mit Engagement in China. Details sind aber noch nicht bekannt, auch einen konkreten Starttermin gibt es nicht. Derzeit laufen die technischen Machbarkeitsstudien.

Inwieweit man bei SWITCH Zeichensätze aus asiatischen Sprachen zulässt, ist ebenfalls offen. Trotz der Einführung von IDNs steckt die neue Technik immer noch in den Kinderschuhen. So reserviert nach Angaben von heise.de die iranische Domain-Verwaltungsstelle bis zu zwölf Domains für seine Kunden, um eine Verwechslungsgefahr zwischen umgangsprachlich gleichbedeutenden Namen und ähnlich aussehnenden, etwa arabischen Namen zu verhindern. Noch offensichtlicher werden die Probleme der Internationalisierung, wenn man bedenkt, dass im westlichen Sprachraum von links nach rechts gelesen wird und damit auch die Top Level Domain am rechten Ende steht, in arabischen Ländern man aber häufig von rechts nach links liest.

Das wohl grösste Hindernis für die weite Verbreitung von internationalisierten Domain-Namen scheint dagegen bald ausgeräumt. Obwohl Konkurrenten wie Firefox kräftig am Thron rütteln, dominiert noch immer Microsofts Internet Explorer (IE) den Browsermarkt. In der Version bis 6.0 unterstützt der IE die neuen Domains in der Grundversion jedoch – im Gegensatz zu seiner Konkurrenz – nicht, sondern bedarf eines kostenlosen Plug-Ins. Doch das soll sich ändern; ab der Version 7.0, die derzeit als Beta 2 angekündigt ist, soll der IE künftig Umlaut-Domains unterstützen und damit Plug-Ins überflüssig machen. Experten erwarten daher einen kräftigen Schub für IDNs; in Deutschland haben Umlaut-Domains mit derzeit etwa 300.000 registrierten Domains unterhalb der Länderendung .de ihr Potential bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

> http://www.switch.ch

Weitere Informationen zu IDNs finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/domains/idns/index.html

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Domainpulse – Pfändung, Haftung, Strafrecht

Für viele war der Höhepunkt des „Domainpulse“ in Berlin das Panel zum aktuellen Stand des Rechts um Domain-Namen. Die Justitiarinnen von Nic.at und SWITCH und der Justitiar von DENIC gaben zu Rechtsproblemen kurze Referate ab und standen danach für Fragen zur Verfügung. Das Bonbon gab es aber hinterher.

Des Problems der Pfändung von Domains nahm sich Stephan Welzel an und legte seinen sehr klaren und nachvollziehbaren Standpunkt dar: Domains sind ein Bündel vertraglicher Ansprüche, das durchaus pfändbar ist. Anders sah es das Landgericht München, das in seinem Beschluss vom 28.06.2000 (Az.: 20 T 2446/00) die Pfändung einer Familiennamensdomain ablehnte. Die Pfändung vollzieht sich über § 857 ZPO in „andere Vermögensrechte“; die Regeln der Vollstreckung in Forderungen gelten entsprechend und damit §§ 828 ff. Zivilprozessordnung (ZPO). Die Frage nach der Drittschuldnerstellung nicht nur der Domain-Verwaltungen, hier der DENIC e.G., wusste er ebenfalls mit kurzen Worten zu beantworten: Die Registrierungsstellen und die darüber wie darunter geordneten Stellen, etwa ICANN, IANA, die Root-Server-Betreiber oder die Registrare, kommen nicht als Drittschuldner in Betracht. Es gibt in diesen Fällen gar keinen Drittschuldner, denn die Leistung, die diese erbringen, kann nicht zugunsten des Gläubigers erbracht werden. Die Konnektierung der Domain ist die Konnektierung der Domain. Der Gläubiger kann allenfalls die Verwertung der Domain betreiben, beispielsweise durch Verkauf der Domain.

Frau Schloßbauer von Nic.at schloss sich mit einem Referat über die Haftung Dritter bei Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Domains an. Dabei ging sie besonders auf das österreichische E-Commerce-Gesetz, das auf einer entsprechenden EU-Richtlinie fusst, ein. Die Richtlinie und das Gesetz richten sich an Access-, Host- und Content-Provider. Diese stehen in der Haftung, soweit sie den Täter bewusst gefördert haben. Sie sind zum Handeln verpflichtet, soweit sie Kenntnis von der Tat erhalten, wobei die Rechtsverletzung für den juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offensichtlich sein muss. Besonderes Augenmerk erhielt die Treuhänderproblematik. An dieser Stelle griff sie auf die bekannten deutschen Entscheidungen selk.de und veltins.com (nicht .de) zurück, denen nach der Treuhänder jedenfalls nicht schlechter als der Treugeber gestellt werden dürfe. Doch auch die umstrittene grundke.de-Entscheidung des OLG Celle erwähnte Frau Schloßbauer und lehnte sie wie erwartet und zu Recht ab. Schließlich fand auch die Haftung des Admin-C seinen Platz, und mit ihm die bekannte Entscheidung des OLG Stuttgart, dernach der Admin-C unmittelbar über die DENIC-Registrierungsrichtlinien haften soll. An dieser Stelle richtete sich das Wort an Stephan Welzel, der für die für das Gericht missverständliche Formulierung in den DENIC-Registrierungsrichtlinien verantwortlich zeichnet. Nicht ohne Ironie wusste der Jurist die Anwesenden auf die Eindeutigkeit und Verständlichkeit der Regel hinzuweisen, „weil ich sie geschrieben habe“. Dieses Argument wird einem Gericht nur schwer zugänglich zu machen sein, doch lässt sich vielleicht für eine verbalakrobatische teleologische Reduktion Herr Welzel als Zeuge oder Sachverständiger in der Beweisaufnahme vor den Richter zitieren. Die Kolleginnen und Kollegen der Anwaltschaft sollten da bitte einmal die Möglichkeiten, die der Zivilprozessordnung zu entnehmen sind, prüfen.

Schließlich gab Frau Beranek-Zanon von der schweizer SWITCH Einblicke in die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider in der Schweiz. Eine ausdrückliche Regelung im schweizer Strafgesetzbuch findet sich nicht. Es greift – je nach Delikt – das Medienstrafrecht oder die Haftung aufgrund der Regeln der Gehilfenschaft und Teilnahme. Der schweizer Provider scheint immer Mittäter bei illegalen Inhalten zu sein. Doch die aktuelle Rechtslage wird sich mit einer neuen Regelung, die sich noch im Entwurfstadium befindet, verbessern.

Damit war, nach kurzer Fragerunde, das Panel beendet und die Bühne frei für das letztendlich (von Kennern) sehnlichst erwartete Referat von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom ITM der Uni Münster. Hatten zuvor ausnahmslos alle Referate unter den Widrigkeiten von gängigen Powerpointpräsentationszwängen gelitten, so zeigte Herr Hoeren, dass gute, verständliche und unterhaltsame Vortragskunst irgendwelcher Schaubilder nicht bedarf. In sprudelnd schnellen 20 Minuten desillusionierte er die „Hoererschaft“, indem er auf die Reterritorialisierung des Internet verwies, das eben nicht mehr grenzenlos sei, sondern sehr deutlich wieder auf die Gesetzgebung der einzelnen Staaten zugeschnitten werde. Das zeigen Yahoo!, Google und andere, die den Nutzer auf landesspezifische Seiten weiterleiten. Hier sei als herausragendes Beispiel China genannt. Alsdann nahm Herr Hoeren seinem Auditorium die Flausen und fünf Internetmythen:

1. Anonymität gibt es nicht – Selbst in P2P-Netze können mittlerweile IP-Adressen ausgekundschaftet werden.

2. Hoster tragen die volle Verantwortung – nach der Rolex-Entscheidung des BGH müssen Hoster bereits nach Kenntnis eines ersten Falles alles technisch wie menschlich Mögliche aufbieten, vergleichbare rechtswidrige Fälle zu verhindern. Das kann keiner leisten noch auch bezahlen.

3. Beweiswert – Wie neuere Entscheidungen zeigen, haben eMails keinen Beweiswert vor Gericht. Auch online dargestellte AGB haben keinen Beweiswert, da sie jederzeit manipuliert werden können.

4. Domains sind wertlos – Weder lassen sich Domains bilanzieren, noch begründen sie eine Marke, einen Werktitel, einen Namen oder sonst ein Recht. Durch die Suchoptimierung werden Domains sowieso obsolet.

5. Schließlich teilte der versierte Jurist, Richter und Professor mit, müssten laut derzeitiger Gesetzeslage in Deutschland 71 gesonderte Informationen zu einem Online-Angebot online gestellt werden, vom Impressum bis zum Ausschluss des Rücktrittsrechts. Diesen Anforderungen wird keine Internetsite gerecht.

Besser also, man vergisst das Internet ganz schnell wieder.

Weitere Informationen unter:
> http://www.domainpulse.org

Die Entscheidung des LG München zur Pfändung findet man unter:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-MuenchenI20T2446-00.html

Die Entscheidung zu selk.de findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgd_26.htm

Die Entscheidung zu veltins.com findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010208.htm

Die Entscheidung zu grundke.de findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040188.htm

Die Entscheidung des OLG Stuttgart findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm

Die Rolex-Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm

Quelle: eigene Recherche

Cybersquatting – WIPO vermeldet Klagenanstieg

Domain-Grabber geraten verstärkt ins Visier der durch sie in ihren Rechten Verletzten: immer häufiger wird auf das UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) vor der Genfer WIPO, der internationalen Behörde zum Schutz geistigen Eigentums, zurückgegriffen – und das nicht ohne Erfolg!

Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) gab, als eines der von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsgerichte, bekannt, dass im Jahr 2005 knapp 20 Prozent mehr UDRP-Verfahren angestrengt wurden als noch im Vorjahr 2004. Ganze 1.456 Verfahren, 280 Fälle mehr als im Vorjahr, reichten Betroffene in 2005 bei Gericht ein, was die bisher höchste Zahl seit Aufnahme der Streitbeilegungsgerichtsbarkeit in 2001 darstellt.

Insgesamt wurden seit Einführung des UDRP-Verfahrens im Jahre 1999 schon über 8.350 Fälle vor der WIPO verhandelt, in denen es um über 16.000 Domain-Namen ging. Die Antragssteller kamen aus 127 verschiedenen Ländern. Aktuelle Entscheidungen machen erneut deutlich, dass den Betroffenen in den allermeisten Fällen auch wirklich zu ihrem Recht verholfen wird.

Unternehmen wie Otto, Audi, Bayer AG, Apple, DaimlerChrysler AG und viele andere haben erst jüngst alle eingeklagten Domains zugesprochen bekommen. Auch Personen, die im öffentlichen Leben stehen, setzen sich immer häufiger zu Wehr und bekommen die Domain-Namen übertragen. Doch nicht immer sind die Anfechtungen der Kläger gerechtfertigt beziehungsweise erfolgreich: So musste der Inhaber von skyp.com, Benjamin Decraene, seine Domain nicht an skype.com abgeben. Ihm konnte nicht die – erforderliche – böse Absicht nachgewiesen werden, da er bereits seit dem Jahr 2002 Inhaber der Domain ist, also lange bevor skype.com online ging. Der Inhaber wies im Streitbeilegungsverfahren sogar darauf hin, er sei von Skype als Werbepartner akkreditiert gewesen. Decraene nutzte das Affiliate-Programm von skype.com: er blendete auf skyp.com Werbung für skype.com ein und leitete den Traffic weiter. Weil skype.com ihm dies zugestanden und auch selber einen Nutzen davon hatte, konnte man ihm keine böse Absicht unterstellen.

Eine komplette Datenbank mit bisher gefällten WIPO-Entscheidungen finden Sie unter:
> http://arbiter.wipo.int/domains/search/

Die Informationen zur Rechtsstreitentwicklung findet man unter:
> http://www.wipo.int/edocs/prdocs/en/2006/wipo_pr_2006_435.html

Quelle: sedo.de, wipo.int, eigene Recherche

macau.com – teure Kolonie für US$ 550.000,-

Zwei Wochen Domain-Verkäufe sorgen für eine Menge Domain-Umsatz, der diesmal auch zu gleich drei Verkäufen im sechsstelligen Eurobereich führte: Am teuersten erwies sich macau.com mit US$ 550.000,- (ca. EUR 457.245,-), die den Namen einer ehemaligen portugiesischen Kolonie trägt, gefolgt von dem farbigen Begriff brown.com, der immerhin noch US$ 300.000,- (ca. EUR 249.405,-) erzielte. Schließlich zeigte sich blocks.com für US$ 130.000,- (ca. EUR 108.075,-) als durchaus schwergewichtige Domain.

Bei den Länderendungen bewegte sich ebenfalls vielfältiges. Für .de sind einige beachtenswerte Geschäfte zu verzeichnen, angefangen mit dvdrecorder.de für EUR 7.700,-, gefolgt von der Drei-Zeichen-Domain brc.de für EUR 5.800,- und der Domain vorname.de für EUR 4.500,-, über die Domain links.de für den recht akzeptablen Preis von EUR 4.500,- und die süffige brandy.de für EUR 4.000,-, bis hin zum Schnäppchen gratis-sms.de für EUR 2.500,- und der sperrigen pferdehaftpflichtversicherungen.de für EUR 1.100,-.

An der Spitze der Länderdomains steht freilich eine Außenseiterin: game.com.my zu US$ 15.000,- (ca. EUR 12.470,-), die kurz vor der Rückkehr zur Second Level Struktur ordentlich Geld einspielt. Im Zusammenhang zur malaysischen Domain steht sicher auch die mexikanische Domain game.com.mx, die mit dem Preis von EUR 4.000,- deutlich schwächer bewertet ist. Eine ebenfalls treffliche Zahl schrieb wieder einmal eine britische Domain mit forsale.co.uk, die immerhin GBP 8.333,- (ca. EUR 12.205,-) kostete. Die weiteren britischen Domains brachten es hingegen und verständlicherweise auf etwas niedrigere Preise: rightcover.co.uk war mit GBP 1.975,- (ca. EUR 2.890,-) dabei und 4ads.co.uk mit US$ 2.750,- (ca. EUR 2.285,-). Weitere interessante Geschäfte brachten die schweizer internetkredit.ch mit EUR 2.000,-, die spanische Webadresse coches-ocasion.es mit EUR 1.000,- und die US-amerikanische auto.us US$ für 3.000,- (ca. EUR 2.495,-).

Bei den generischen Top Level Domains zeichnet sich ein hohes Desinteresse bei .info und .biz ab, obwohl mit blockhäuser.biz für immerhin EUR 2.000,- ein Kauf gemeldet wurde. Alles weitere bewegt sich zwischen .org und .net:

visa.org – US$ 15.355,- (ca. EUR 12.765,-)
bs.net – US$ 15.100,- (ca. EUR 12.555,-)
strawberries.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.065,-)
belcher.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.650,-)
insidelive.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.990,-)
dolls.org – US$ 4.001,- (ca. EUR 3.325,-)
sandpaper.net – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.075,-)
hut.org – US$ 3.433,- (ca. EUR 2.855,-)
anaesthesia.net – US$ 3.227,- (ca. EUR 2.680,-)
patrice.net – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.660,-)
buckettruck.net – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.660,-)
remove.org – US$ 3.101,- (ca. EUR 2.580,-)
strapon.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.160,-)
prepaidphone.net – US$ 2.518,- (ca. EUR 2.095,-)
siebel.org – US$ 2.420,- (ca. EUR 2.010,-)
helponline.org – EUR 1.987,-
chisel.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.910,-)
earnings.net – US$ 2.008,- (ca. EUR 1.670,-)
jppi.org – US$ 2.006,- (ca. EUR 1.670,-)
entity.net – US$ 2.001,- (ca. EUR 1.665,-)
bestoftheweb.net – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.540,-)
ravenszone.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.495,-)
littlefox.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.495,-)
autorent.net – US$ 1.699,- (ca. EUR 1.410,-)
uscongress.org – US$ 1.651,- (ca. EUR 1.370,-)
tfi.net – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.370,-)
pabiotech.org – US$ 1.555,- (ca. EUR 1.290,-)
knowledgemanagement.org – US$ 1.506,- (ca. EUR 1.250,-)
zp3.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.245,-)

Schließlich gab es viele hochpreisige .com-Domain-Geschäfte, die wieder einmal zeigen, dass .com die Domain-Endung ist:

dora.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 83.135,-)
kinkygirls.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 54.040,-)
alternativeenergy.com – US$ 50.138,- (ca. EUR 41.680,-)
street.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 41.570,-)
navi.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 37.410,-)
egift.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 33.255,-)
royalorchid.com – US$ 26.285,- (ca. EUR 21.850,-)
autotransporter.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 21.615,-)
lasershow.com – US$ 24.527,- (ca. EUR 20.390,-)
marylandrealestate.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 18.290,-)
organicwine.com – US$ 20.327,- (ca. EUR 16.890,-)
casinodeauville.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.625,-)
overdraft.com – US$ 16.850,- (ca. EUR 14.010,-)
weatherplus.com – US$ 15.350,- (ca. EUR 12.760,-)
naturalphysiques.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.470,-)
flexicard.com – GBP 8.333,- (ca. EUR 12.170,-)
psychoanalysis.com – US$ 14.464,- (ca. EUR 12.025,-)
privateeducation.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.640,-)
pothead.com – US$ 13.275,- (ca. EUR 11.035,-)
myprescription.com – US$ 12.251,- (ca. EUR 11.185,-)
october.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.975,-)
performers.com – US$ 11.361,- (ca. EUR 9.445,-)
christo.com – US$ 11.361,- (ca. EUR 9.445,-)
teleconferences.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.350,-)
pesos.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.145,-)
windowdecals.com – US$ 10.600,- (ca. EUR 8.810,-)
livecasino.com – US$ 10.251,- (ca. EUR 8.520,-)
heelspur.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 8.395,-)
insolvency.com – US$ 9.954,- (ca. EUR 8.275,-)
inkrefills.com – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.565,-)
blindside.com – US$ 8.988,- (ca. EUR 7.470,-)
physiciansdeskreference.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.390,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Brühl – Webhosting Day 2006 im Phantasialand

Vom 27. bis 28. März 2006 findet der „Webhosting Day 2006“ in Brühl bei Köln statt. Die Veranstaltung, die sich seit ihrer Einführung im Jahr 2004 zum führenden Business-Event der Webhosting Industrie in Europa gemausert haben soll, bringt zahlreiche Mitglieder der höheren Management-Ebene der führenden europäischen Webhosting-Unternehmen zusammen und ermöglicht so Erfahrungsaustausch und Networking unter Gleichen.

Der Webhosting Day 2006 ist eine Netzwerkveranstaltung aus der Branche für die Branche. Er wird federführend von intergenia AG organisiert und von mehreren Partnern getragen. Neben einer Messe wird es zahlreiche Veranstaltungen, Vorträge und Workshops zum Thema geben. Man erwartet viele Besucher aus Deutschland und die geladenen Geschäftsführer der 20 wichtigsten lokalen Hoster aus dem europäischen Kernmarkt.

Die Veranstaltung ist als offenes Forum für die gesamte Branche konzipiert, und wird im Convention Center des Phantasialand Brühl zelebriert. Die Teilnahme kostet den Besucher EUR 279,–; Partnern stehen großzügige Freikartenkontingente zur Verfügung.

Quelle: eigene Recherche

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