Newsletter-Ausgabe #297: Februar 2006

Themen: .eu-Sunrise – Rätselraten um Familiennamen | ENUM-Domains – DENIC gibt Startsignal | .mobi – Mobil-Domain verzögert sich | aventis.de – Pharmakonzern kontert Angriff | 1.com – Ein-Zeichen-Domains vor Versteigerung? | dirtbike.com – viel Schmutz für US$ 75.000,- | München – Seminar zum europäischen Markenrecht

.eu-Sunrise – Rätselraten um Familiennamen

Rätselraten um Familiennamen: Am Dienstag, den 7. Februar 2006 beginnt Phase II der .eu Sunrise Period. Heftig umstritten ist nun, ob und inwieweit Familiennamen wie Schmidt, Mueller oder Mayer zur Teilnahme berechtigen.

Die schlechte Nachricht vorneweg: eine eindeutige Aussage von Seiten der zentralen Domain-Verwaltung EURid oder des Validation Agent PwC, wie Familiennamen zu behandeln sind, gibt es ungeachtet zahlreicher Anfragen nicht; stereotyp verweist EURid auf die EU-Regeln. Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 ist dabei zu entnehmen, dass zu den früheren Rechten, auf deren Grundlage in Phase II bevorzugt eine .eu-Domain angemeldet werden kann, der Familienname zählt, sofern er nach dem einzelstaatlichen Recht des EU-Mitgliedsstaates geschützt ist. In Deutschland gewährt § 12 BGB dem bürgerlichen Namen einen solchen Namensschutz, allerdings nach der Rechtsprechung bezogen auf den Familiennamen und mindestens einen Vornamen. Bereits hier ließe sich diskutieren, ob deshalb wenigstens der volle Vor- und Zuname als .eu-Domain angemeldet werden muss, um an Phase II teilnehmen zu dürfen. Da sich die EU-Verordnung lediglich auf den Familiennamen bezieht, wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass dieser isoliert angemeldet werden kann, schon um dem Wortlaut der Verordnung gerecht zu werden; im übrigen fallen anerkanntermaßen auch namensartige Kennzeichen unter § 12 BGB. Gleichwohl ist dies nicht unumstritten.

In Abschnitt 17 der Sunrise Rules finden sich im Rahmen der Ausführungen zu den erforderlichen Nachweisdokumenten weitere Hinweise. So ist zu unterscheiden, ob der Familienname einem Handelsnamen, einer Geschäftsbezeichnung oder einem Unternehmensnamen entspricht, oder ein „anderes“ früheres Recht ist. Auch dieser Regelung ist also zu entnehmen, dass der „bloße“ Familienname zur Anmeldung berechtigt; insbesondere findet sich keine Unterscheidung zwischen bekannten, nicht bekannten oder gar berühmten Familiennamen. Das jedenfalls für die Praxis entscheidende Hindernis ergibt sich jedoch nun aus den Nachweisdokumenten: wer seinen Familiennamen in Phase II anmeldet, muss vorlegen

a) eine eidesstattliche und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder berufsmäßigem Vertreter unterzeichnete Erklärung, die bestätigt, dass der Familienname nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt ist, und

b) einen Beweis, dass der vollständige Name, für den dieses frühere Recht geltend gemacht wird, alle in solchen Gesetzen, einschließlich wissenschaftlicher Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, festgelegten Bedingungen erfüllt, und dass ein solcher Name durch das entsprechende, geltend gemachte frühere Recht geschützt ist.

Spätestens hier ist der Gang zum Anwalt einschließlich der damit verbundenen, zusätzlichen Kosten kaum mehr vermeidbar, was Otto Normaluser von der Anmeldung oft abhalten dürfte. Allerdings haben sich einige Anwälte hierauf bereits spezialisiert, und bieten zu günstigen Pauschalpreisen entsprechende Erklärungen an.

Ungeachtet aller Auslegungsfragen bleibt in der Praxis deshalb ein Rat: da es eine Garantie auf eine erfolgreiche Zuteilung ohnehin nicht gibt, andererseits der Grundsatz „first come, first served“ zu raschem Handeln zwingt, bleibt all jenen, die ihre Chancen optimal nutzen wollen, nur der Weg über eine Vormerkung ihres Familiennamens in Phase II. Wer diese zusätzlichen Kosten scheut, riskiert, dass sein Name mit Beginn der allgemeinen Registrierung Anfang April 2006 schon vergeben ist.

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Die Sunrise Rules finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/de/general/download/launch.eu

Einen Überblick zu den Nachweisen zur bevorrechtigten Anmeldung finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/nachweise.html

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

ENUM-Domains – DENIC gibt Startsignal

Der im Herbst 2002 gestartete Testbetrieb der deutschen Domain-Verwaltung DENIC e.G. hat sein Ende gefunden: nachdem im Herbst 2005 der Übergang in den Wirkbetrieb angekündigt wurde, hat die DENIC die Verwaltung der neuen ENUM-Domains am 23. Januar 2006 in den regulären Betrieb überführt. Zahlreiche DENIC-Mitglieder bieten ab sofort die Registrierung von ENUM-Domains an.

ENUM, die Kurzform von „telephone number mapping“ oder „electronic numbering“, schlägt die Brücke zwischen Internet und Telefonie. Technisch gesehen handelt es sich bei ENUM um ein Protokoll, mit dem eine Telefonnummer auf eine Domain unterhalb der TLD .e164.arpa abgebildet wird. So wird beispielsweise aus der Nummer +49 69 27 2350 die Domain 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa (also die spiegelverkehrte, internationale Telefonnummer unter Verwendung der Vorwahl +49 für Deutschland). Über diese Nummer sind dann sowohl klassische Festnetz- und Mobilanschlüsse, aber auch Faxgeräte und eMail-Adressen oder Webseiten erreichbar. Der Domain-Inhaber kann dann speziell und individuell festlegen, mit welchen Kommunikationsmitteln er unter der ENUM-Domain erreichbar ist, so dass künftig eine Nummer für alle Dienste verwendet werden kann. Für ENUM-interessierte Kunden bedeutet der endgültige Übergang in den Wirkbetrieb, dass zukünftig zusätzliche Produktlösungen von immer mehr Anbietern zur Auswahl stehen werden. DENIC hat auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste mit allen teilnehmenden Registraren veröffentlicht; dort kann man sich ergänzend informieren.

Dass der Weg für die neuen ENUM-Domains endgültig frei ist, verdankt DENIC auch der Bundesnetzagentur (früher RegTP) , die sich in ihrem Abschlussbericht positiv geäussert hatte. Auch die zunächst drohenden politischen Auseinandersetzungen scheinen abgewendet, so dass man sich künftig auf die Technik konzentrieren kann. Problematisch bleibt allerdings die so genannte Validierung, quasi der Schutz vor Cybersquatting von Rufnummern. Hier bleiben die Registrare in der Verantwortung, nicht nur bei der Erstregistrierung, sondern auch in der Folge einmal jährlich zu überprüfen, ob der Inhaber der ENUM-Domain und der Rufnummer übereinstimmen. Erst der Massenbetrieb in der Praxis wird zeigen, ob und in welchem Umfang Grabber auch hier eine Spielwiese für Rechtsverletzungen finden.

Das ENUM-Angebot der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/enum/

Registrierung von ENUM-Domains in Österreich möglich unter:
> http://www.my-enum.at/enum/index.jsp

Quelle: denic.de, heise.de, eigene Recherche

.mobi – Mobil-Domain verzögert sich

Die neue Mobilfunk-Domain .mobi verzögert sich: nach Angaben der „.mobi Advisory Group“ (MAG) befindet sich die Einführung unverändert in einer frühen Phase. Statt wie bisher angekündigt Anfang 2006, soll der Start nun erst Mitte 2006 erfolgen.

Die unter Federführung von Nokia, Vodafone und Microsoft durch das irische Konsortium Mobi Ltd. verwaltete Domain-Endung, an deren Einführung weitere Unternehmen wie Samsung, T-Mobile International oder Hutchison beteiligt sind, ist die erste Top Level Domain ausschließlich für mobile Inhalte. Erst Anfang November 2005 war die Endung offiziell in die Root Zone eingetragen worden. Unterhalb von .mobi dürfen neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantführer für Handys) auch die Endverbraucher Domains für Mobilgeräte wie Handy, PDA oder Notebooks registrieren. Als sponsored TLD bleibt die Anmeldung jedoch mit bestimmten, noch näher festzulegenden Auflagen verbunden.

Zur Festlegung all dieser weiteren Einzelheiten hat der Verwalter eine Reihe von Arbeitsgruppen eingerichtet, die in Abstimmung mit dem Policy Advisory Board (PAB), bei dem die Fäden für den Einführungsprozess zusammenlaufen, die Marschroute vorgeben. Hierzu informiert .mobi in der ersten Ausgabe eines Unternehmensnewsletters über die aktuellen Fortschritte; ausser Personalentscheidungen sucht man konkrete Informationen darin allerdings vergeblich. Wer also auf einen raschen Start hofft, wird enttäuscht. Selbst ein Beginn der 90tägigen Sunrise Period Mitte 2006, die der Einführung vorausgeht, gilt als positive Einschätzung. Auch Vormerkungen oder Vorbestellungen sind derzeit nicht verbindlich möglich.

Nach wie vor umstritten ist die Entscheidung, dass die unter .mobi abrufbaren Inhalte bestimmten Kriterien entsprechen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Darstellung auf Mobilgeräten in optimaler Weise erfolgt. Per „automatic sensing“ sollen etwa die Inhalte erkennen können, welches Mobilgerät der Anwender gerade nutzt; wer die Domain dagegen per PC aufruft, soll eine speziell für Webbrowser geeignete Darstellung erhalten.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Die Bewerbungsunterlagen von .mobi finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mobi.htm

Quelle: mtld.mobi, eigene Recherche

aventis.de – Pharmakonzern kontert Angriff

Schon deutlich älter, aber frisch veröffentlicht: Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 14.01.2005, Az 3/12 O 113/04) entschied in einer Feststellungsklage zur Domain aventis.de, bei der das Pharmaunternehmen Aventis sich gegen die außergerichtlichen Angriff eines David wehrte.

Das Pharmaunternehmen klagte als Träger des Firmennamens „Aventis“ und als Inhaber der Marke „Aventis“, mit der Priorität vom 16.07.1998, und der Domain „aventis.de“ gegen den Träger des Künstlernamens „Aventis“, der diesen Namen bereits seit 1991 in seinem Personalausweis eingetragen hat, und der ebenfalls Inhaber der Marke „Aventis“ ist, mit der Priorität 01.12.1998. Der Beklagte hatte zuvor vom Unternehmen Unterlassung hinsichtlich der Firmennamen-, Marken- und Domain-Nutzung sowie Lizenzgebühren und Schadensersatz verlangt. Daraufhin führte das Unternehmen eine Feststellungsklage gegen den Künstlernamensträger und hatte Erfolg.

Der Beklagte wandte sich am 19.03.2002 erstmals schriftlich an die Klägerin. Im weiteren Schriftverkehr erklärte er, er wolle seinen Namen aufgeben und bot ihn der Klägerin an; andernfalls werde er den Namen anderweitig anbieten. Für den Namen und weitere Marken sowie Web- und eMail-Adressen wollte er eine Million Euro. Das klagende Unternehmen lehnte das ab, bot freilich einmal EUR 10.000,-. Der Beklagte erklärte schließlich, er wünsche keine weitere Nutzung des Namens „Aventis“ durch die Klägerin.

Das Landgericht Frankfurt begründete seine Entscheidung im Hinblick auf markenrechtliche Ansprüche mit der Markenpriorität auf Seiten der Klägerin, die immerhin zweieinhalb Monate früher dran war als der Beklagte. Ansprüche aus dem Namensrecht (§§ 1004, 12 BGB) wies das Gericht ebenfalls zurück. Zwar seien auch Pseudonyme geschützt, allerdings müsse der Name auch Verkehrsgeltung aufweisen; dabei verwies das Gericht auf die BGH-Entscheidung maxem.de. Weiter führte es aus, Namensgleichheit müsse in gewissen Fällen auch vom Träger älterer Namensrechte geduldet werden. Es ist freilich eine Interessenabwägung vorzunehmen, die in diesem Falle nun zu Gunsten der Klägerin ausfiel. Das Gericht legte unter anderem die Finanzkraft und die Investitionen der Klägerin (und deren Mutter) in die Waagschale und dass keine Branchenidentität gegeben sei. Als problematisch könne sich erweisen, dass die Klägerin auch Kunstveranstaltungen unterstütze, und so eine Verwechselungsgefahr bei einer Ausstellung der Werke des Beklagten entstehen könne. Doch das Problem liesse sich mit weniger schwerwiegenden Mitteln aus der Welt schaffen als der Namensänderung der Klägerin. Schließlich wäre ein Namenszusatz bei der Klägerin viel aufwändiger als beim Beklagten zu installieren. Das Gericht zog aus alle dem die Konsequenz, dass der Beklagte die Nutzung dulden müsse und demnach keine Ansprüche gegen die Klägerin habe.

Das Urteil findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/

Das Urteil des BGH zur Domain maxem.de findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/bgh_22.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, muepe.de, eigene Recherche

1.com – Ein-Zeichen-Domains vor Versteigerung?

Im Dezember letzten Jahres bestätigte die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) am Rande ihres Treffens im kanadischen Vancouver, prüfen zu wollen, ob Domain-Namen mit nur einem Zeichen wie etwa a.com eingeführt bzw. freigegeben werden können. Diese Randbemerkung schlägt nun kleine Wellen:

Die Domain-Handelsplattform Sedo schlug ICANN dieser Tage vor, die Vergabe von einstelligen Domain-Namen in Form einer Auktion zu gestalten. So werde die Vergabe transparent, meint Sedo, und für jeden zugänglich und nicht nur großen Konzernen und Unternehmen vorbehalten. Über das Auktionsverfahren ergäbe sich für ICANN zum einen die Möglichkeit, ungenutzte Ressourcen wie diese einstelligen Domain-Namen in Kapital zu verwandeln, und zum anderen verhinderten diese Einnahmen unter Umständen die von ICANN angestrebte Gebührenerhöhung für Domain-Registrierungen. Sedo rechnet einen Gesamtwert zwischen zwei und fünf Millionen US-Dollar zusammen, den die Vergabe der noch freien 23 einstelligen Domain-Namen in Form einer Auktion erwirtschaften könnte.

Einige der einstelligen Domains sind bereits oder vielmehr noch vergeben, weil der inzwischen verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die von ihm verwaltete IANA (Internet Assigned Numbers Authority) im Jahre 1993 fast alle einbuchstabigen Domain-Namen unter den drei großen generischen Top Level Domains .com, .net und .org registriert hatte. Durch Bestandsschutz gesichert sind lediglich sechs Adressen: q.com, x.com, z.com, i.net, q.net und x.org, alle weiteren Anfragen hat ICANN jahrelang abgeblockt.

> http://www.q.com
> http://www.x.com
> http://www.z.com

Weitere Informationen unter http://www.sedo.com/ICANNproposal

Quelle: sedo.de

dirtbike.com – viel Schmutz für US$ 75.000,-

In der vergangenen Woche lagen zwei Domain-Namen beinahe preisgleich beieinander: dirtbike.com schmierte bei US$ 75.000,- (ca. EUR 61.780,-) ab, dicht gefolgt von vegans.com für trockene US$ 73.000,- (ca. EUR 60.130,-). Rege zeigte sich die Länderendungenfraktion, lethargisch gaben sich die neuen Domain-Endungen.

Bei dotDE steht übersetzer.de für EUR 19.500,- ganz vorne, gefolgt von restless-legs.de, die sich ein Pharmaunternehmen für EUR 7.500,- schnappte. Die hochaktuelle stadion.de kurvte bei EUR 7.000,- ein. Weniger beliebt sind deutsche-fonds.de, die nur EUR 3.450,- erreichten. Sedo zupfte sich resto.de zu EUR 3.000,-, latina.de war schon für EUR 2.000,- zu haben und das etwas längere fahrzeugbeschriftung.de schrieb sich bei EUR 1.500,- ein. In der Schweiz entwickelt sich langsam ein Handel, wobei einschlägiges die erste Handelswelle anführt: ti/ten.ch gab es für EUR 10.500,-. In Österreich stand restaurant.at für EUR 7.500,- und privatebanking.at für EUR 2.000,- auf der Karte. In Großbritannien gabs die pretty.co.uk zum schönen Preis von GBP 3.500,- (ca. EUR 5.115,-). Auch Kanada verzeichnete mit icp.ca für CAD 1.201,- (ca. EUR 865,-) einen neuen Deal. Den Abschluss machten die bunten Vögel aus Montserrat, dns.ms für US$ 500,- (ca. EUR 410,-), und Laos mit pets.la für EUR 500,-.

Die alten generischen Top Level Domains (gTLD) gaben sich rüstig. Die Nachträge finden sich mit supplements.net für US$ 14.000,- (ca. EUR 11.530,-) ganz vorne, gefolgt von airconditioning.net für kühle US$ 5.306,- (ca. EUR 4.370,-), und um Haaresbreite dahinter sep.org für US$ 5.300,- (ca. EUR 4.365,-). Nicht recht zuordnen ließ sich der Doppelkauf book-clubs.com/book-clubs.net für US$ 12.792,- (ca. EUR 10.535,-); ein fairer Preis war es allemal. Weitere berichtenswerte Verkäufe waren:

carloans.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.120,-)
llamar.net – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.790,-)
miranda.net – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.540,-)
boc.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.885,-)
jubilee2000uk.org – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.720,-)
onlinepokerroom.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.225,-)
castor.net – EUR 2.200,-
gator.org – US$ 2.222,- (ca. EUR 1.830,-)
pokerdirect.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.810,-)
hippopotamus.net – EUR 1.800,-
jardines.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.730,-)
deck.net – EUR 1.700,-
jenny.org – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.690,-)
ovn.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.645,-)
principales.net – EUR 1.600,-
bsh.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.565,-)
inkrefills.net – US$ 1.464,- (ca. EUR 1.205,-)
dadscan.org – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.400,-)
layouts.org – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.070,-)
magnesmuseum.org – US$ 1.201,- (ca. EUR 990,-)
lasiksurgery.net – US$ 1.161,- (ca. EUR 955,-)
underconstruction.net – US$ 1.114,- (ca. EUR 915,-)
fait.net – US$ 1.100,- (ca. EUR 905,-)
cheeseheads.net – US$ 1.100,- (ca. EUR 905,-)
combatzone.net – US$ 1.088,- (ca. EUR 895,-)
pokerdirect.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 825,-)
truckingjobs.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 825,-)

Orte waren diesmal bei den neuen gTLDs Trumpf: wyoming.info wies den Weg mit US$ 3.750,- (ca. EUR 3.090,-), gefolgt von healdsburg.info für EUR 2.000,-. Drei-Zeichen-Domains gab es drei: hra.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.235,-), sff.info für US$ 1.000,- (ca. EUR 825,-) und aiw.info für US$ 800,- (ca. EUR 670,-). Dagegen nimmt sich localsports.info für US$ 800,- (ca. EUR 670,-) eher lahm aus. Auch die bestpage.biz war nur EUR 500,- wert und originals.biz mit US$ 600,- (ca. EUR 495,-) nur wenig weniger.

Weitere erwähnenswerte .com-Domains waren:

thingstoremember.com – US$ 21.750,- (ca. EUR 17.915,-)
po
nworld.com – US$ 20.101,- (ca. EUR 16.555,-)
soundup.com – EUR 15.000,-
mediastorage.com – US$ 17.750,- (ca. EUR 14.620,-)
skillgame.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.355,-)
airexpress.com – US$ 14.249,- (ca. EUR 11.735,-)
supplements.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.530,-)
ricecooker.com – US$ 12.222,- (ca. EUR 10.070,-)
kleinanzeigen.com – EUR 10.000,-
canadanews.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.060,-)
advansys.com – US$ 10.750,- (ca. EUR 8.855,-)
decoratingworld.com – US$ 10.065,- (ca. EUR 8.290,-)
zong.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
travelshow.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
giftstores.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
bookshops.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
californiacasinos.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
thechefscorner.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.235,-)
pinger.com – EUR 7.100,-
socius.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.000,-)
wunschurlab.com – EUR 6.000,-
kju.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.705,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

München – Seminar zum europäischen Markenrecht

Der Fachverlag Carl Heymanns bietet am 13.02.2006 in München ein Seminar mit dem Thema „Europäisches Markenrecht in der Praxis – Auswirkungen der Judikatur von EuGH und BGH – Harmonisierungstendenzen“. Auch das Domain-Recht steht im Programm.

Das Seminar gründet auf dem Gedanken, dass der Wert einer Marke auf strategischer Planung und langfristiger Ausrichtung basiert und die europäische Harmonisierung und die Rechtsprechung des EuGH zu tiefen Einschnitten in die bisherige markenrechtliche Praxis geführt haben. Dadurch wurden Marken zum Teil entwertet, teils aber auch aufgewertet. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen: mit zunehmender Geschwindigkeit ergehen Entscheidungen des EuGH zum Thema.

Im Seminar wird die jüngste Rechtsprechung des EuGH im Überblick dargestellt und der aktuelle Anpassungsbedarf der deutschen Praxis verdeutlicht. Die Referenten bieten konkrete Lösungen für Bereiche, in denen bislang Rechtsprechung des EuGH fehlt. Mit dem Seminar werden Rechtsanwälte, Syndici, Industrie- und Verbandsjuristen mit dem Tätigkeitsbereich Marken- und Wettbewerbsrecht angesprochen. Auf der Agenda stehen Themen wie „Schutz vor Werbeschlagwörtern und Slogans“, „Bösgläubige Markenanmeldung“, „Fassung und Auslegung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen“ und „Domain-Recht – Neuere Rechtsprechung, neue VO zur .eu-Domain“ sowie zahlreiche weitere Themen.

Das Seminar findet am 13.02.2006 von 09.30 bis 17.30 Uhr in München im Hotel Meridien in der Bayerstraße 41 statt. Die Tagungsgebühr beträgt EUR 590,00 zzgl. 16% MwSt. (entspricht EUR 684,40 brutto). Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter:

> http://short4u.de/43e0be897b49e

Quelle: heymanns-fachseminare.de, eigene Recherche

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