.com/.net

versteigert VeriSign Kurzdomains?

VeriSign hegt sensationelle Pläne: die Registry für Domain-Namen mit den Endungen .com und .net plant, sämtliche bisher gesperrten Ein- und Zwei-Zeichen-Domains freizugeben. Die Vergabe per Auktion verspricht Rekord-Erlöse – und jede Menge juristischer Streitigkeiten.

So mancher Domainer dürfte die Korken knallen lassen, wenn er das Schreiben von VeriSign vom 12. August 2010 an die Internetverwaltung ICANN liest. Darin bittet VeriSign offiziell, bisher gesperrte .net-Domains mit einem oder zwei Zeichen vergeben zu dürfen, soweit sie – wie i.net und q.net – nicht ohnehin schon vergeben sind und Bestandsschutz genießen. Für die Vergabe der hochattraktiven Adressen plant VeriSign eine so genannte „englische Auktion“: Gewinner ist demnach, wer am Ende das höchste Gebot für eine Domain abgegeben hat; ein festes Enddatum für Gebote gibt es nicht, so dass die Auktion um eine Domain theoretisch Monate dauern kann. Der Höchstbietende muss nach Ende der Auktion binnen zwei Wochen bezahlen, im Gegenzug erhält er die Domain für vorerst fünf Jahre. Wird die Domain dann nicht verlängert oder geht sie sonst in Löschung, wird sie erneut versteigert.

Doch .net ist erst der Anfang, die Krönung soll die Freigabe von Ein-Zeichen-Domains unter .com werden. In einem Klammersatz der Pressemitteilung zu den .net-Domains weist VeriSign darauf hin, dass man auch die .com-Domains versteigern möchte; allerdings macht VeriSign ebenfalls deutlich, dass ein solcher Antrag bei ICANN auch für .com inhaltlich anders gestaltet werde und vor allem zum Ziel habe, dass von den Erlösen die gesamten Internet-Community profitiert; im Fall von .net soll vor allem die Endung selbst davon profitieren, zum Beispiel durch Marketing oder bessere Infrastrukturen. Wie lukrativ diese Auktionen sind, lässt aktuell die allgemeine Aufregung um die Endung .co erahnen: wenn allein o.co erst kürzlich US$ 350.000,– einspielte, kann man sich ausdenken, dass der Preis von o.com noch um ein Vielfaches darüber im sieben- oder gar achtstelligen Bereich liegen wird.

Doch Vorsicht: wer sich um eine dieser Adressen bemühen möchte, sollte nicht nur das nötige Kleingeld mitbringen, sondern auch auf juristische Scharmützel gefasst sein. Wie im Fall der freigegebenen .de-Domains gilt, dass gerade mit der Registrierung kurzer und damit prägnanter Adressen das Risiko einhergeht, die Kennzeichenrechte Dritter zu verletzen. Finger weg also von Domains wie t.com oder b.net, sofern man keine eigenen Rechte hat – sonst wird die Abmahnung bald folgen. Das Hauen und Stechen um die .com- und .net-Domains wird ungleich größer als bei .de sein.

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