ICANN

Änderung des Verwaltungsvertrags für .com ermöglicht VeriSign an der Preisschraube zu drehen

Das Domain-Jahr 2020 beginnt mit einem Paukenschlag: die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, den Registry-Vertrag für die weltweit wichtigste Top Level Domain .com mit VeriSign Inc. abändern zu wollen. Den Nutzern drohen nun Preissteigerungen.

Das Recht von VeriSign, .com verwalten zu dürfen, ruht derzeit auf zwei Pfeilern: dem »Registry Agreement« (RA) mit ICANN und dem »Cooperative Agreement« mit dem US-Handelsministerium. Seit 2016 gilt, dass Änderungen im »Cooperative Agreement« dazu führen, dass VeriSign auch mit ICANN Verhandlungen »in good faith« über das RA aufnehmen muss, die die Änderungen auch im RA reflektieren. Am 03. Januar 2020 teilte ICANN nun mit, dass man mit VeriSign eine solche Einigung über eine Ergänzung zum RA erzielt habe. Kernbestandteil der Änderungen ist das Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains ohne eine erneute Zustimmung der US-Regierung oder von ICANN in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw. Macht VeriSign davon Gebrauch, würden sich die .com-Gebühren bis Oktober 2026 von derzeit US$ 7,85 auf bis zu US$ 10,26 erhöhen. Die »registry fee« wird dabei dann fällig, wenn eine .com-Domain registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains über die Registrare registrieren; diese Gebühren liegen regelmäßig höher und umfassen meist weitere Dienstleistungen rund um eine .com-Domain. Eine Erhöhung der „registry fee“ könnte die Registrare aber dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

Parallel zu der geplanten Änderung am RA haben sich ICANN und VeriSign auf einen Letter of Intent (LOI) verständigt, in dem sich VeriSign unter anderem dazu verpflichtet, zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu gewährleisten. Was die Pressemitteilung von ICANN nicht verrät: die Zahlungspflicht setzt am 01. Januar 2021 ein, erstreckt sich über fünf Jahre und umfasst einen Betrag von US$ 4 Mio. jährlich. Insgesamt streicht ICANN damit bis 2025 zusätzliche Zahlungen von US$ 20 Mio. ein; nicht wenige Beobachter der US-Politik sehen zwischen der Zustimmung zu einem Recht auf Preiserhöhung und dieser Zusatzzahlung ein Phänomen, das als »quid pro quo« im »Impeachment«-Verfahren gegen den US-Präsidenten Donald Trump diskutiert wird. Für VeriSign bleibt .com dennoch ein äußerst einträgliches Geschäft: ändert sich die Zahl der registrierten Domains nicht wesentlich, steht am Ende der vier Jahre ein Plus von mehr als US$ 360 Mio. jährlich. Dazu kommt, dass die mehrfach diskutierte öffentliche Ausschreibung des Registry-Vertrages für .com bis auf weiteres vom Tisch ist. Dass ICANN auch auf eine Implementierung des Beschwerdeverfahrens der Uniform Rapid Suspension (URS) verzichtet, das für praktisch alle anderen TLDs verpflichtend werden soll, dürfte VeriSign die Zahlung zusätzlich erleichtern.

Vorerst hat die Öffentlichkeit Zeit bis 14. Februar 2020, um zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Bis 06. März 2020 will ICANN dann dem Vorstand einen Abschlussbericht präsentieren. Dass es noch zu wesentlichen Änderungen kommt, gilt aber als praktisch ausgeschlossen. Wie die Debatte bei .org gezeigt hat, hat selbst Massenprotest wenig Aussicht, von ICANN gehört zu werden.

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