Brandstrategie

Vom Umgang mit Defensiv-Domains

Wir betonen immer wieder, wie wichtig es ist, in Unternehmen eine Domain-Strategie auszuarbeiten und danach zu handeln. Ein aktueller Artikel von Elisa Cooper, eine Domain-Name-Industry-Veteranin mit vielen Jahren Erfahrung in Marketing und Markenschutz, weist ebenfalls auf den Umgang mit defensiv registrierten Domains hin.

Eine ordentliche Domain-Strategie umfasst Fragen darüber, welche Domains unter welchen Endungen registriert werden und wozu diese Domains im Einzelnen genutzt werden. Eine solche Strategie geht darüber hinaus aber auch darauf ein, wie mit nicht registrierten Domains umgegangen wird. Dabei greifen die Stichworte TMCH (Trademark Clearinghouse), Blocking (via z.B. DPML) und Monitoring, aber auch UDRP, das Streitbeilegungsverfahren, um »missbrauchte« Marken-Domains zu erlangen. Wir befassen uns an dieser Stelle mit der von Elisa Cooper aufgeworfenen Frage der Nutzung von defensiv registrierten Domains.

Defensiv registrierte Domains sind ganz überwiegend Domain-Namen, die unter »abseitigen« Top Level Domains registriert sind, die nicht zum Kerngeschäft zählen und die Marke des Unternehmens nicht wiedergeben, Vertipperdomains oder Domains, die früher von Dritten registriert und missbraucht wurden und im Rahmen eines UDRP-Verfahrens sich nun im eigenen Domain-Portfolio befinden. Die Registrierungen dienen weitestgehend dem Schutz der eigenen Marke oder des Brandings einer Unternehmung. Drei unterschiedliche Umgangsweisen für die Defensiv-Domains bieten sich laut Collins an: Zunächst erscheint es sinnvoll, Nutzer, die einen nicht ganz korrekten Domain-Namen eingegeben haben, einfach auf das gewünschte Angebot weiterzuleiten. Das kommt beiden zu Gute: der Nutzer ist zufrieden, weil er bekommt, was er sucht, und als Unternehmen ist man zufrieden, weil der potentielle Kunde zu einem gefunden hat, auch wenn er nicht den »offiziellen« Domain-Namen eingegeben hat. Doch schleift sich dieser falsche Domain-Name unter Umständen beim Kunden ein und führt zu weiteren Fehlern, die ihn vielleicht doch nicht zum eigenen Angebot leiten.

Sinnvollerweise könnte man, als zweite Möglichkeit, solche Nutzer auch auf eine Erklärungsseite weiterleiten, die vor Augen führt, dass sie einen falschen Domain-Namen eingegeben haben. Zugleich gibt man ihnen die Möglichkeit, per Link, auf die gewünschte Website weiterzugehen. Hier lässt sich fragen, ob das dem Nutzer nicht zu viel ist und ihn eher abschreckt. Aber sinnvoll erscheint es doch im Hinblick auf die zukünftige Korrektur von Eingabefehlern. Die dritte Möglichkeit richtet sich an missbrauchte Domains, Domains, die von Dritten registriert und geparkt waren und zu Wettbewerbern weiterleiteten oder über die betrügerische Angebote verbreitet wurden. Für diese bietet sich an, eine Erklärungsseite einzurichten. Auf dieser Seite ließe sich darstellen, dass die Domain-Namen im Rahmen der Markenschutzstrategie des Unternehmens auf das Unternehmen übertragen wurden. Insgesamt ist es sinnvoll, auch ursprünglich defensiv registrierte Domains zu aktivieren und zumindest eingehende Zugriffe zu verfolgen, um den generierten »Traffic« als Grundlage für weitere Entscheidungen zum Umgang mit der einzelnen Domain zu nutzen. Dabei sollte man jedoch immer auch datenschutzrechtliche Regelungen im Auge behalten.

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