Freename AG

Web3-Provider wird ICANN-Registrar

Die für ihre Web3-Domains bekannte Freename AG mit Sitz in Wollerau (Schweiz) schlägt die Brücke ins klassische Domain Name System: vor kurzem hat eine Freename-Tochtergesellschaft die Akkreditierung erhalten, Domain-Namen mit generischer Endung zu verkaufen.

Am Schnittpunkt von Technologie und Gesellschaft, an dem digitale Nomaden die Technologie von morgen mitgestalten – dort sieht sich die im Jahr 2021 gegründete Schweizer Freename AG. Ruft man die Website auf, fühlt man sich an einen klassischen Domain-Registrar erinnert. Zur Auswahl stehen zahlreiche Endungen wie .metaverse, .moon, .chain, .free, .airdrop, .fitnesstrainer, .roadmap, .4house oder .send, häufig zu Gebühren im mittleren zweistelligen Euro-Bereich. Besonders verlockend: wer eine dieser Domains registriert, zahlt lediglich eine Einmalgebühr; Verlängerungsgebühren (»renewals fees«) fallen nicht an. Der große Haken: bei den angebotenen Domain-Endungen handelt es sich um Web3-Domains. Web3 ist ein Überbegriff für verschiedene Unternehmen und Projekte auf Basis der Blockchain-Technologie. Blockchain-Domains basieren nicht auf dem traditionellen Domain Name System DNS. Statt auf zentralen Nameservern einer einzigen Instanz werden die Daten des Blockchain Domain Name Systems dezentral auf vielen Servern verteilt gespeichert. Bislang sind Blockchain-Domains noch nicht massentauglich, denn nur wenige Browser unterstützen diese Technologie. So müssen beispielsweise Nutzer von Chrome und Firefox Add-ons installieren; Browser wie Brave, Opera und Puma unterstützen Web3-Domains hingegen bereits.

»We really don’t know what WEB3 will ultimately bring forward« bekennt Freename freimütig. Das dürfte einer der Gründe sein, warum das Unternehmen auch klassische Domains nicht links liegen lassen will. Darauf deutet zumindest eine frische ICANN-Akkreditierung der Freename Limited aus dem »United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland« hin. Um einen Domain-Namen mit generischer Endung wie .com, .net oder .info zu registrieren, muss der künftige Domain-Inhaber die Dienste eines durch ICANN akkreditierten Registrars in Anspruch nehmen. Um die Akkreditierung durch ICANN zu erlangen, muss der Registrar wiederum einen Vertrag mit ICANN abschließen, das sogenannte »Registrar Accreditation Agreement« (RAA). Aktuell gibt es mehrere tausend dieser »ICANN-Accredited Registrars« – und mit der IANA-Nummer 4323 seit kurzem auch die Freename Limited. Ob und wie Freename diese Akkreditierung nutzt, bleibt abzuwarten; auf der Unternehmenswebsite unter freename.io findet sich aktuell noch kein weiterer Hinweis. In jedem Fall sollte man es vermeiden, das Angebot von Web2- mit jenem von Web3-Domains zu verwechseln.

Für Aufsehen sorgte Freename im vergangenen Jahr mit der Meldung, dass man beim U.S. Patent and Trademark Office einen Antrag auf Eintragung einer »Service Mark« für das Zeichen .swoosh gestellt hat. Der »Swoosh« ist das Symbol des US-Sportartikelherstellers von Nike und gehört zu den wohl bekanntesten Markenzeichen der Welt. Der Antrag Nummer 97851937 datiert auf den 22. März 2023 und bezog sich unter anderem auf »Registration of domain names (legal services); consultancy relating to the registration of domain names; leasing of internet domain names; registration of domain names for identification of users on a global computer network (legal services)«. Erfolg hatte dieser Antrag allerdings nicht; in der Datenbank des USPTO heisst es: »Abandoned because the applicant failed to respond or filed a late response to an Office action.«

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top