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US-Regierung leitet Kartellprüfung hinsichtlich .web ein

Die Einführung der neuen Top Level Domain .web steht weiterhin unter keinem guten Stern: nach einer Millionenklage gegen die Internet-Verwaltung ICANN hat nun auch das US-Justizministerium ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Bis zur Delegierung dürfte damit weiter wertvolle Zeit verstreichen.

Gut ein halbes Jahr ist es her, seit der Domain-Neuling Nu Dot Co LLC mit finanzkräftiger Unterstützung von VeriSign Inc. den Registry-Vertrag für die globale Top Level Domain .web ersteigert hat. Der Start der Domain-Registrierung steht jedoch nach wie vor in den Sternen. Eine der Ursachen: die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC streitet sich mit ICANN um Schadensersatz in Millionenhöhe. Nach Ansicht von Ruby Glen hätten weder Nu Dot Co noch VeriSign offengelegt, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert hätten. Da ICANN den Zuschlag für .web im Rahmen einer »auction of last resort« dennoch an Nu Dot Co erteilt habe, seien die Regelungen des Bewerberhandbuchs verletzt worden. Mit Urteil vom 28. November 2016 entschied allerdings der U.S. District Court, Central District of California, dass eine Klage unzulässig sei, weil Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet hat. Donuts hat bereits angekündigt, das Urteil nicht auf sich sitzen lassen zu wollen.

Doch nun droht ICANN auch von staatlicher Seite neues Ungemach: Die Kartellrechtsabteilung des US-Justizministeriums hat inzwischen ein Untersuchungsverfahren (Civil Investigative Demand, kurz CID) eingeleitet. Das teilte VeriSign-CEO James Bidzos anlässlich einer Investorenkonferenz mit. Nach Ansicht von Bidzos sei dies ähnlich zu sehen wie eine Vorladung. Konkret wolle die Behörde Informationen rund um einen möglichen Betrieb von .web durch VeriSign einholen. Das CID zielt hingegen nicht auf schon bestehende Registry-Vereinbarungen zwischen VeriSign und ICANN ab, also beispielsweise in Bezug auf .com oder .net. Nähere Informationen wurden bisher nicht bekannt, doch die bisherigen Angaben deuten darauf hin, dass die Justiz nicht die Vergabeentscheidung an sich, sondern nur die künftigen .web-Pläne von VeriSign unter die Lupe nehmen will. So wird spekuliert, dass VeriSign .web nur ersteigert hat, um sich damit lästige Konkurrenz für .com und .net dauerhaft vom Leib zu halten; tatsächliche Anhaltspunkte gibt es dafür aber nicht

Offenbar wurde die Untersuchung der US-Kartellbehörden noch von der alten Regierung unter Barack Obama in Auftrag gegeben. Ob der neue US-Justizminister Jeff Sessions, der vor wenigen Tagen am 9. Februar 2017 sein Amt angetreten hat, Einfluss auf dieses bereits laufende Verfahren nimmt, wird die Zukunft zeigen. Allerdings ist anzunehmen, dass sich die Registrierung der ersten .web-Domains nun zusätzlich verzögern wird. Die ICANN-Datenbank führt .web zwar mit dem Vermerk »In Contracting«; wann die Delegierung erfolgt, ist aber aktuell nicht abzusehen.

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