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ICANN verabschiedete am 30.10.2025 das Bewerberhandbuch für das »New gTLD Program: Next Round«

Es ist vollbracht: Der Vorstand der Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerberhandbuch zur Einführung neuer generischer Top Level Domain (Applicant Guidebook, kurz AGB) verabschiedet. Die endgültige Fassung des AGB soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Über 250 Stunden an Konferenzen des 125-köpfigen Implementation Review Team in verschiedenen Zeitzonen, mehr als 300 Empfehlungen aus der Community und voraussichtlich ein Umfang von 348 Seiten – stolz verkündete ICANN am 03. November 2025, dass der Weg für die Einführungsrunde 2026 geebnet ist. ICANN-Board Chair Tripti Sinha sagte:

Adoption of the AGB is a significant milestone on the path to opening the gTLD application window. The Board is pleased and proud to have adopted the AGB.

Beschlossen wurde dies anlässlich einer Sitzung des ICANN-Vorstands am 30. Oktober 2025 und damit zwei Monate früher als ursprünglich angesetzt. Nicht alles lief reibungslos, räumt ICANN-Vizepräsident Lars Hoffmann ein. Manchmal seien Entwürfe erst Stunden vor einem Meeting geteilt worden, oder Meetings mussten kurzfristig verschoben werden:

Yet our amazing community went along for the ride and showed flexibility, collegiality, and a work ethic that was truly astounding.

Das AGB legt nun die Rahmenbedingungen für all jene fest, die sich um eine neue generische Top Level Domain bewerben wollen. Wichtig war vor allem der Zeitpunkt der Verabschiedung; der Bewerbungsprozess sieht vor, dass das AGB mindestens vier Monate vor Öffnung des Bewerbungsfensters veröffentlicht werden muss. Die Annahme durch den Vorstand bedeutet, dass ICANN verpflichtet ist, die Endfassung des AGB bis spätestens 30. Dezember 2025 zu veröffentlichen. Bis dahin arbeitet die Netzverwaltung mit Anbietern von Streitbeilegungsdiensten zusammen, um sicherzustellen, dass deren Regeln mit den entsprechenden Verfahren im AGB übereinstimmen.

Inhaltlich wird das AGB noch abschließend überprüft, so dass weitere kleine Änderungen möglich sind. Diese hat sich ICANN ohnehin für die gesamte Dauer des Bewerbungsverfahrens vorbehalten. Nach dem aktuellen Stand hat das AGB die folgenden sieben Module:

– Module 1: The Applicant Journey
– Module 2: Application Submission
– Module 3: Community Input, Objections, and Appeals
– Module 4: Contention Set Resolution:
– Module 5: Applicant Evaluation Procedures
– Module 6: String and Application Evaluation Procedures
– Module 7: General Information

Dazu kommen die zwölf Anhänge »Application Questions, Materials related to Geographic Names, Objection and Appeals materials, Base Registry Agreement, Templates for Standard Financial Profile, Predictability Framework, Conflict of Interest, Code of Conduct and Conflict of Interest Guidelines for Service Providers, New gTLD Program: Next Round Privacy Policy, Terms and Conditions, Applicant Support Program, RSP Evaluation Program. Fest steht zudem bereits jetzt, dass die Bewerbungsgebühr bei US$ 227.000,– liegen wird, nach aktuellem Stand umgerechnet also rund EUR 197.000,–; Bewerber mit Unterstützung aus dem Applicant Support Program (ASP) erhalten eine Ermäßigung von mindestens 75 Prozent auf die Bewerbungsgebühr. Man sollte sich aber nicht täuschen lassen: Die Gebühren für das gesamte Bewerbungsverfahren einschließlich der Kosten für den Betrieb einer Registry liegen deutlich höher; so können zahlreiche weitere Gebühren anfallen, zum Beispiel Gebühren für »Brand Eligibility Evaluation«, »Geographic Names Evaluation« und »Name Collision High Risk String Mitigation Plan Evaluation«. Wer mit einem hohen sechsstelligen oder gar siebenstelligen Betrag kalkuliert, dürfte nicht ganz falsch liegen.

Im Interesse der Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems (DNS) wird ICANN übrigens sicherstellen, dass die Wachstumsrate der Root Zone fünf Prozent pro Monat nicht überschreitet. Darüber hinaus wird ICANN die Aufnahme neuer Einträge in die Root Zone im Falle von Instabilitäten verzögern. Die Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 lässt aber vermuten, dass dies nicht notwendig sein wird.

Die im Mai 2025 veröffentlichte Entwurffassung des AGB finden Sie hier.

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