nTLDs

Eine beinahe vollständige FAQ für Bewerber um Markenendungen in der kommenden gTLD-Einführungsrunde

Sie sind Inhaber einer bekannten oder gar berühmten Marke und überlegen, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die eigene Markenendung zu bewerben? Dann hat das indische Markenschutzunternehmen LdotR Antworten auf (angeblich) alle Ihre Fragen.

Gut vier Monate sind es noch, bis voraussichtlich im April 2026 und zum ersten Mal seit 2012 das Bewerbungsfenster für eine neue Top Level Domain geöffnet wird. Für Markeninhaber aus aller Welt bietet sich dann zeitlich begrenzt die Möglichkeit, ihre Marke als Domain-Endung in das Domain Name System (DNS) einzutragen und sich damit wie zuvor .apple, .audi oder .microsoft ein exklusives Stück vom Internet zu sichern. So hat etwa das US-amerikanische Softwareunternehmen Salesforce Inc. bekanntgegeben, sich 2026 um .salesforce bewerben zu wollen. Doch viele Markeninhaber halten sich mit öffentlichen Ankündigungen bedeckt; zu unklar ist häufig, was die eigene .brand verspricht. Das 2017 gegründete und in Mumbai ansässige Markenschutzunternehmen LdotR setzt an diesem Punkt an und liefert »Everything you need to know about dotBrands and the ICANN new gTLD round 2026: The complete FAQ« zum Thema .brands. Zahlenmäßig hat LdotR einen wichtigen Hinweis: von den insgesamt 1.930 Bewerbungen aus der Einführungsrunde 2012 stammte rund ein Drittel von .brands. Zur Wahrheit gehört aber auch: im Jahr 2025 gab es bisher vier Unternehmen, die sich freiwillig von ihrer .brand getrennt haben, nämlich .lancaster, .pramerica, .redstone und .dunlop; insgesamt sind es sogar über 100 .brands, die das Registry Agreement mit ICANN trotz erfolgreicher Bewerbung wieder gekündigt haben.

In jedem Fall drängt die Zeit. LdotR geht aktuell von folgendem Zeitplan aus, den jeder Bewerber beachten sollte:

  • Oktober bis Dezember 2025: Identifizieren Sie die zu beteiligenden Interessensvertreter und legen Sie Ihre Strategie fest.
  • Januar bis März 2026: Bereiten Sie die Bewerbungsunterlagen und -materialien vor.
  • April bis August 2026: Reichen Sie Ihre Bewerbung innerhalb des Zeitfensters von 12 bis 15 Wochen ein.
  • 2027: Zugelassene Bewerber nehmen den Betrieb ihrer .brand auf.

Wichtig zu wissen: diese Zeitangaben sind offiziell noch nicht bestätigt. Das gilt insbesondere für den Starttermin der Einführungsrunde und die Dauer der Öffnung des Bewerbungsfensters. Und auch die Dauer der Bearbeitung einer Bewerbung – von LdotR beziffert mit in der Regel 12 bis 18 Monate – ist allenfalls geschätzt. Wer aber nicht jetzt damit beginnt, Vertreter aus IT-, Marketing- und Rechtsabteilung zusammenzubringen und ein Budget aufzustellen, wird es für eine Bewerbung kaum mehr rechtzeitig schaffen. Doch warum sollte man sich überhaupt bewerben? Das liegt für LdotR auf der Hand: Vorteile im Marketing und der Suchmaschinenoptimierung (besserer Google-Rank, bessere Sichtbarkeit in AI-gestützten Suchergebnissen), Steigerung des Vertrauens der Verbraucher in die eigene Marke, geringere Risiken für Rechtsverletzungen, da Betrieb eines eigenen, geschützten Namensraumes; erwähnen sollte man vor allem aber die Möglichkeit zur Kontrolle von Daten und Datenverkehr. Auch die juristischen Minenfelder »String Confusion Objection«, »Legal Rights Objection« und »Public Interest or Community Objection« finden bei LdotR Erwähnung.

Wirklich »complete« erscheinen uns die FAQ von LdotR nicht, zu sehr sind sie vom geschäftlichen Interesse getrieben, potentielle Bewerber zu unterstützen. Außerdem sind sie mit 35 Fragen nicht umfassend genug; sinnvollerweise zieht man daher bei ernsthaftem Interesse an einer Bewerbung erfahrene Fachleute hinzu, wie spezialisierte Rechtsanwälte und Domain-Experten. Gleichwohl helfen die Fragen und Antworten, den Überblick im Bewerbungsdschungel zu bewahren.

Das noch nicht ganz fertig gestellte aber adaptierte ICANN Applicant Guide Book für die kommende Einführungsrunde findet man hier.

Online Brand Protection bietet unter anderem auch die united-domains GmbH, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de ist.

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